Widerrufsrecht beim Onlinekauf – welche 14-Tage-Regel gilt?

Beim Onlinekauf kannst du viele Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Entscheidend ist jedoch, wann die Frist beginnt, wie der Widerruf erklärt wird und ob für die bestellte Ware überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

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Wer im Internet bei einem gewerblichen Händler bestellt, hat in Deutschland in vielen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei normalen Warenkäufen beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage. Die entscheidende Besonderheit: Die Frist läuft üblicherweise nicht bereits ab Bestellung oder Bezahlung, sondern erst, nachdem du die Ware erhalten hast.

Hast du beispielsweise am 1. September eine Bestellung aufgegeben, die Ware aber erst am 8. September erhalten, zählt grundsätzlich der Erhalt am 8. September. Dieser Tag selbst wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet. Die 14 Tage beginnen am folgenden Tag. Für einen rechtzeitigen Widerruf genügt es, die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abzusenden; die Ware muss nicht bereits innerhalb dieser ersten 14 Tage wieder beim Händler angekommen sein.

Gerade an diesem Punkt entstehen viele Missverständnisse. Denn die 14-Tage-Regel bedeutet weder, dass jede im Internet gekaufte Ware ohne Ausnahme zurückgegeben werden kann, noch dass automatisch eine kostenlose Rücksendung möglich ist. Auch Widerruf, freiwillige Rückgabe und Reklamation wegen eines Mangels sind rechtlich unterschiedliche Dinge.

Die 14-Tage-Regel beim Onlinekauf in Kürze

Bei einem typischen Onlinekauf zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Händler sieht die Grundregel so aus: Du kannst den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe eines Grundes widerrufen. Bei einem Warenkauf beginnt diese Frist normalerweise, sobald du oder ein von dir bestimmter Dritter die Ware erhalten habt.

Ein einfaches Beispiel macht die Berechnung verständlicher. Nimmst du ein Paket am 1. September entgegen, wird dieser Tag nicht mitgezählt. Die Frist beginnt am 2. September und endet grundsätzlich am 15. September um 24 Uhr. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder am maßgeblichen Ort geltenden gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende grundsätzlich auf den nächsten Werktag. Wochenenden und Feiertage innerhalb der 14 Tage werden dagegen ganz normal mitgezählt.

Du musst außerdem nicht warten, bis die Ware geliefert wurde. Steht bereits nach der Bestellung fest, dass du den Kauf nicht mehr möchtest, kannst du den Widerruf grundsätzlich schon vorher erklären. Die 14-tägige Frist begrenzt dein Widerrufsrecht nach hinten, sie zwingt dich aber nicht dazu, zunächst die Lieferung abzuwarten.

Wann beginnt die Widerrufsfrist wirklich?

Die häufig verwendete Aussage „14 Tage ab Bestellung“ ist bei gewöhnlichen Warenkäufen im Internet normalerweise falsch. Der Gesetzgeber unterscheidet danach, was Gegenstand des Vertrags ist und wie geliefert wird.

Situation Beginn der Widerrufsfrist
Eine einzelne Ware grundsätzlich nach Erhalt der Ware
Mehrere Waren aus einer einheitlichen Bestellung, getrennt geliefert grundsätzlich nach Erhalt der letzten Ware
Eine Ware wird in mehreren Teilen geliefert grundsätzlich nach Erhalt der letzten Teilsendung beziehungsweise des letzten Stücks
Regelmäßige Warenlieferung über einen festgelegten Zeitraum grundsätzlich nach Erhalt der ersten Ware
Bestimmte Dienstleistungen grundsätzlich mit Vertragsschluss
Nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferte digitale Inhalte grundsätzlich mit Vertragsschluss

Diese Unterschiede können praktisch mehrere Tage ausmachen. Bestellst du beispielsweise gleichzeitig einen Schreibtischstuhl und eine Lampe und werden beide als einheitliche Bestellung an unterschiedlichen Tagen geliefert, kann für den Fristbeginn grundsätzlich der Erhalt der zuletzt gelieferten Ware maßgeblich sein. Wird dagegen eine einzelne Ware nur technisch in mehreren Paketen geliefert, zählt entsprechend die letzte Teilsendung.

Voraussetzung für den regulären Fristlauf ist außerdem, dass der Händler ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert. Fehlt die erforderliche Widerrufsbelehrung, kann das Widerrufsrecht erheblich länger bestehen. Bei den hier behandelten Fernabsatzverträgen erlischt es grundsätzlich spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem normalerweise maßgeblichen Ausgangszeitpunkt.

Für welche Onlinekäufe gilt das Widerrufsrecht?

Das gesetzliche Widerrufsrecht betrifft vor allem sogenannte Fernabsatzverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Ein Fernabsatzvertrag liegt typischerweise vor, wenn Vertragsschluss und Vertragsverhandlungen ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie einen Webshop, eine App, E-Mail oder Telefon erfolgen und der Händler ein entsprechendes Fernabsatzsystem nutzt.

Entscheidend ist dabei auch, wer verkauft. Kaufst du als Privatperson bei einem gewerblichen Onlinehändler, greifen die Verbraucherschutzregeln grundsätzlich. Kaufst du dagegen auf einem Online-Marktplatz von einer tatsächlich privat handelnden Person, besteht normalerweise kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Tatsache, dass der Kauf über eine bekannte Plattform abgewickelt wurde, ändert daran nichts.

Ähnlich verhält es sich beim normalen Kauf im Ladengeschäft. Gefällt dir dort ein mangelfreies Produkt später nicht mehr, gibt es kein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Rückgaberecht. Viele Händler ermöglichen aus Kulanz trotzdem Umtausch oder Rückgabe. Das ist dann jedoch eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen der Händler grundsätzlich selbst festlegen kann.

Seit Juni 2026: Online-Widerruf wird einfacher

Für Verbraucher gibt es seit dem 19. Juni 2026 eine wichtige Neuerung. Bei widerrufbaren Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden, muss grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt werden. Sie soll während der laufenden Widerrufsfrist leicht zugänglich und deutlich erkennbar sein. Das Gesetz sieht dafür etwa eine eindeutige Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ vor.

Nach Eingabe der notwendigen Angaben muss außerdem eine Bestätigung des Widerrufs möglich sein. Anschließend hat der Anbieter eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln, die unter anderem Inhalt, Datum und Uhrzeit des eingegangenen Widerrufs dokumentiert. Das erleichtert im Streitfall den Nachweis erheblich.

Der Widerrufsbutton ersetzt andere Möglichkeiten nicht. Ein Widerruf kann grundsätzlich weiterhin beispielsweise per E-Mail oder über andere geeignete Kommunikationswege erklärt werden. Entscheidend ist, dass aus deiner Erklärung eindeutig hervorgeht, dass du den Vertrag widerrufen möchtest. Eine ausführliche Begründung ist nicht notwendig.

So widerrufst du einen Onlinekauf richtig

Der eigentliche Widerruf ist unkomplizierter, als manche Rückgabeprozesse von Onlinehändlern vermuten lassen. Du musst weder eine bestimmte juristische Formulierung verwenden noch erklären, warum dir die Ware nicht gefällt.

Eine kurze Erklärung wie „Hiermit widerrufe ich den am … geschlossenen Kaufvertrag über …“ reicht grundsätzlich aus, wenn der Vertrag eindeutig zugeordnet werden kann. Sinnvoll sind deshalb Bestellnummer, Name, Anschrift oder andere Daten, mit denen der Händler deine Bestellung identifizieren kann.

Für die praktische Abwicklung bietet sich folgende Reihenfolge an:

  1. Widerrufsfrist prüfen: Ermittle, wann die Ware tatsächlich bei dir angekommen ist und bis wann die 14-Tage-Frist läuft.
  2. Widerruf eindeutig erklären: Nutze den Widerrufsbutton, eine E-Mail oder einen anderen nachweisbaren Kommunikationsweg.
  3. Nachweis aufbewahren: Sichere Bestätigungsmails, Screenshots oder andere Belege über den rechtzeitigen Widerruf.
  4. Ware innerhalb der Rücksendefrist absenden: Nach dem Widerruf hast du grundsätzlich weitere 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden.
  5. Einlieferungsbeleg aufbewahren: Damit kannst du im Zweifel nachweisen, dass du die Rücksendung rechtzeitig veranlasst hast.

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Ware kommentarlos zurückzuschicken. Die bloße Rücksendung ersetzt grundsätzlich nicht die erforderliche Widerrufserklärung. Wer sicher gehen möchte, erklärt den Widerruf deshalb ausdrücklich und dokumentiert dessen Absendung.

Nach dem Widerruf läuft eine zweite 14-Tage-Frist

Die 14 Tage für den Widerruf sind nicht mit der Rücksendefrist identisch. Hast du den Vertrag rechtzeitig widerrufen, müssen die erhaltenen Leistungen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgewährt werden. Für dich beginnt diese Rückgewährfrist mit der Abgabe deiner Widerrufserklärung. Zur Wahrung der Frist genügt grundsätzlich die rechtzeitige Absendung der Ware.

Ein Beispiel: Deine Widerrufsfrist endet am 20. September und du erklärst den Widerruf an diesem Tag. Die Rücksendung muss deshalb nicht ebenfalls am 20. September beim Händler eintreffen. Für die Rückgewähr läuft eine eigene Frist.

Praktisch solltest du die Ware trotzdem nicht unnötig lange liegen lassen. Je früher du sie nach dem Widerruf zurückschickst und je besser du den Versand dokumentierst, desto geringer ist das Risiko von Auseinandersetzungen über Rücksendung oder Kaufpreiserstattung.

Wann muss der Händler das Geld zurückzahlen?

Nach einem wirksamen Widerruf muss der Händler grundsätzlich auch deine Zahlungen zurückgewähren. Dafür gilt ebenfalls eine Frist von höchstens 14 Tagen. Bei einem Verbrauchsgüterkauf darf der Händler die Rückzahlung allerdings zurückhalten, bis die Ware bei ihm eingegangen ist oder du nachgewiesen hast, dass du sie abgesendet hast. Hat der Händler angeboten, die Ware selbst abzuholen, gilt diese Zurückhaltungsmöglichkeit nicht.

Grundsätzlich muss für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwendet werden, mit dem du ursprünglich bezahlt hast. Etwas anderes kann vereinbart werden, sofern dir dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Auch die ursprünglich gezahlten Versandkosten gehören grundsätzlich zur Erstattung. Allerdings muss der Händler nur die Kosten seiner günstigsten angebotenen Standardlieferung zurückzahlen. Hast du freiwillig einen teureren Expressversand gewählt, kann der Aufpreis bei dir verbleiben.

Wer bezahlt die Rücksendung?

Dass der Händler nach einem Widerruf den Kaufpreis erstatten muss, bedeutet nicht automatisch, dass auch die Rücksendung kostenlos ist. Grundsätzlich können die unmittelbaren Kosten der Rücksendung beim Verbraucher liegen, wenn der Händler ordnungsgemäß darüber informiert hat. Viele große Shops übernehmen Retourenkosten freiwillig, gesetzlich vorgeschrieben ist ein kostenloses Retourenetikett bei einem normalen Widerruf jedoch nicht generell.

Gerade bei sperrigen Waren kann diese Regel erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Bei einem 20-Euro-T-Shirt bleiben die Rücksendekosten überschaubar. Bei Möbeln, Fitnessgeräten oder anderen Speditionswaren können daraus deutlich höhere Beträge entstehen. Onlinehändler müssen bei Waren, die nicht normal per Post zurückgeschickt werden können, grundsätzlich über die entsprechenden Rücksendekosten informieren.

Deshalb lohnt sich gerade bei großen oder schweren Produkten bereits vor dem Kauf ein Blick in die Widerrufsbelehrung.

Darf ich die Ware auspacken und ausprobieren?

Das Widerrufsrecht wäre wenig sinnvoll, wenn du eine online bestellte Ware überhaupt nicht prüfen dürftest. Grundsätzlich darfst du deshalb Eigenschaften, Beschaffenheit und Funktionsweise in einem angemessenen Umfang testen.

Die Grenze liegt dort, wo aus einer Prüfung eine Nutzung wird, die über das hinausgeht, was zur Beurteilung der Ware erforderlich ist. Entsteht dadurch ein Wertverlust, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz verlangt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Händler ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat.

Bei Kleidung bedeutet das beispielsweise, dass Anprobieren normalerweise etwas anderes ist als mehrere Tage tatsächliches Tragen. Ein Elektrogerät darf grundsätzlich geprüft werden; eine intensive Nutzung über längere Zeit kann dagegen über eine normale Funktionsprüfung hinausgehen.

Entscheidend ist also nicht, ob die Verpackung einmal geöffnet wurde, sondern wie mit der Ware umgegangen wurde.

Muss die Originalverpackung noch vorhanden sein?

Für das gesetzliche Widerrufsrecht kann ein Händler nicht generell verlangen, dass normale Ware ausschließlich ungeöffnet und in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgeschickt wird. Eine fehlende Originalverpackung lässt das Widerrufsrecht daher nicht automatisch entfallen.

Praktisch ist es trotzdem sinnvoll, Verpackungen zumindest bis zum Ende der Widerrufsfrist aufzubewahren. Sie erleichtern eine sichere Rücksendung und können insbesondere bei empfindlichen Geräten Transportschäden verhindern.

Etwas anderes kann bei bestimmten versiegelten Waren gelten. Hier geht es jedoch nicht um eine normale Produktverpackung, sondern um gesetzlich relevante Versiegelungen, deren Entfernung unter bestimmten Voraussetzungen zum Verlust des Widerrufsrechts führen kann.

Welche Waren sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?

Die 14-Tage-Regel gilt nicht für jeden denkbaren Onlinekauf. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Reihe von Ausnahmen. Dazu gehören insbesondere Waren, die nach individuellen Kundenvorgaben angefertigt werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie schnell verderbliche Produkte.

Auch bei versiegelten Waren können Ausnahmen bestehen. Wird beispielsweise eine Versiegelung bei einem Produkt entfernt, das aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene anschließend tatsächlich nicht mehr für eine Rückgabe geeignet ist, kann das Widerrufsrecht entfallen. Dass ein Händler ein Produkt lediglich pauschal als „Hygieneartikel“ bezeichnet, genügt deshalb nicht automatisch für jeden Ausschluss.

Bei versiegelten Ton- oder Videoaufnahmen sowie versiegelter Computersoftware kann das Widerrufsrecht ebenfalls entfallen, nachdem die entsprechende Versiegelung entfernt wurde. Einzelne Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte sind ebenfalls ausgenommen; Abonnementverträge werden dagegen gesondert behandelt.

Weitere wichtige Ausnahmen betreffen bestimmte Leistungen mit festem Termin oder Zeitraum. Dazu können beispielsweise Hotelbuchungen zu einem konkreten Termin, Mietwagen, Catering oder Freizeitveranstaltungen gehören. Deshalb solltest du insbesondere bei Tickets und fest gebuchten Reise- oder Freizeitangeboten nicht automatisch von einem 14-tägigen Rücktrittsrecht ausgehen.

Was gilt für digitale Inhalte und Dienstleistungen?

Bei Downloads und anderen digitalen Inhalten gelten besondere Regeln. Ein kostenpflichtiger digitaler Inhalt, der nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert wird, kann grundsätzlich einem Widerrufsrecht unterliegen. Dieses kann jedoch bereits vor Ablauf von 14 Tagen erlöschen, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung beginnt und du zuvor ausdrücklich zugestimmt hast, dass die Ausführung sofort beginnt, sowie bestätigt hast, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst. Zusätzlich muss der Unternehmer die erforderliche Vertragsbestätigung zur Verfügung stellen.

Deshalb erscheinen beim Kauf eines Downloads häufig zusätzliche Bestätigungsfelder. Ein Anbieter darf den gesetzlichen Verlust des Widerrufsrechts nicht einfach in einem langen AGB-Text verstecken.

Bei Dienstleistungen ist die Situation wiederum anders. Das Widerrufsrecht kann bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen mit vollständiger Leistungserbringung erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich einem Beginn innerhalb der Widerrufsfrist zugestimmt und bestätigt hat, dass er das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung kennt.

Widerruf und Reklamation sind nicht dasselbe

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen einem Widerruf und einer Reklamation wegen eines Mangels. Der Widerruf erlaubt es dir bei vielen Fernabsatzverträgen, dich ohne Begründung innerhalb der gesetzlichen Frist vom Vertrag zu lösen. Ob die Ware defekt ist, spielt dabei keine Rolle.

Die gesetzlichen Mängelrechte greifen dagegen gerade dann, wenn eine Ware fehlerhaft ist. Bei normalen beweglichen Sachen beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung. Du kannst deshalb nicht einfach mit dem Argument abgewiesen werden, die 14-tägige Widerrufsfrist sei bereits vorbei, wenn das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, greift zudem grundsätzlich eine gesetzliche Vermutung, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, sofern die Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.

Für die Praxis bedeutet das: Gefällt dir ein mangelfreies Produkt einfach nicht, ist der Widerruf innerhalb der Frist häufig der unkomplizierteste Weg. Ist ein Produkt dagegen nach Ablauf der Widerrufsfrist defekt, solltest du deine gesetzlichen Mängelrechte prüfen und nicht vorschnell davon ausgehen, dass du keinerlei Ansprüche mehr hast.

Typische Fehler beim Widerruf

Ein häufiger Fehler besteht darin, die 14 Tage ab Bestelldatum zu rechnen. Dadurch entsteht unnötiger Zeitdruck. Bei normalen Warenkäufen ist regelmäßig der Erhalt der Ware entscheidend.

Ebenso problematisch ist es, eine Retoure einfach kommentarlos aufzugeben. Ein gesetzlicher Widerruf verlangt grundsätzlich eine eindeutige Erklärung. Der Händler muss erkennen können, dass du dich vom Vertrag lösen möchtest. Deshalb sollte die Rücksendung nicht die einzige Handlung bleiben.

Auch die Annahme „Retoure ist immer kostenlos“ kann teuer werden. Hat der Händler dich wirksam darüber informiert, können Rücksendekosten bei dir liegen. Bei Speditionsware sollte dieser Punkt vor dem Kauf geprüft werden.

Schließlich sollte man freiwillige Rückgaberegeln eines Händlers nicht mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht verwechseln. Gewährt ein Shop beispielsweise freiwillig 30, 60 oder 100 Tage Rückgaberecht, können für den Zeitraum jenseits des gesetzlichen Widerrufsrechts zusätzliche Bedingungen gelten. Der Händler kann dann etwa Anforderungen an Zustand oder Verpackung stellen, die er beim gesetzlichen Widerruf nicht ohne Weiteres verlangen dürfte.

Was tun, wenn der Onlinehändler den Widerruf ablehnt?

Zunächst solltest du prüfen, ob tatsächlich ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und ob du die Frist eingehalten hast. Danach sind Nachweise entscheidend: Bestellbestätigung, Zustelldatum, Widerrufserklärung, Eingangsbestätigung der Online-Widerrufsfunktion, E-Mails und Einlieferungsbelege sollten aufbewahrt werden.

Behauptet der Händler lediglich, die Ware müsse zwingend originalverpackt sein oder du dürftest ein normales Produkt überhaupt nicht öffnen, solltest du die Begründung genau prüfen. Solche pauschalen Aussagen entsprechen nicht zwangsläufig der Rechtslage.

Bei höheren Kaufpreisen oder einem hartnäckigen Streit kann es sinnvoll sein, sich an eine Verbraucherberatungsstelle oder bei Bedarf an eine Rechtsberatung zu wenden. Das gilt besonders dann, wenn der Händler seinen Sitz im Ausland hat oder unklar ist, welches Unternehmen überhaupt Vertragspartner geworden ist.

Fazit: 14 Tage bedeuten meist 14 Tage ab Erhalt der Ware

Beim klassischen Onlinekauf von Waren bei einem gewerblichen Händler gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Entscheidend ist normalerweise nicht der Bestelltag, sondern wann du die Ware tatsächlich erhalten hast. Der Tag des Erhalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.

Innerhalb dieser Frist musst du den Widerruf eindeutig erklären. Anschließend läuft grundsätzlich eine weitere Frist von 14 Tagen für die Rücksendung. Seit dem 19. Juni 2026 erleichtert zusätzlich die gesetzlich vorgesehene elektronische Widerrufsfunktion bei entsprechenden Onlineverträgen die Erklärung des Widerrufs.

Trotzdem lohnt sich ein Blick in die Details. Rücksendekosten können beim Verbraucher liegen, bestimmte Waren sind vom Widerrufsrecht ausgenommen und bei digitalen Produkten gelten besondere Voraussetzungen. Ist eine Ware mangelhaft, solltest du außerdem nicht nur auf die 14-Tage-Frist schauen: Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig davon und reichen regelmäßig wesentlich länger.

Häufige Fragen zum Widerrufsrecht beim Onlinekauf

Die Grundregel ist schnell verstanden, bei der praktischen Anwendung entstehen jedoch häufig Detailfragen. Vor allem Fristberechnung, Rücksendung und Ausnahmen sorgen immer wieder für Unsicherheit.

Beginnen die 14 Tage am Tag der Lieferung?

Nein. Ist der Erhalt der Ware für den Fristbeginn maßgeblich, wird dieser Tag grundsätzlich nicht mitgerechnet. Erhältst du die Ware beispielsweise am 1. eines Monats, beginnt die Berechnung am 2.

Muss der Händler meinen Widerruf innerhalb der 14 Tage erhalten haben?

Für die gesetzliche Widerrufsfrist genügt grundsätzlich, dass du die Widerrufserklärung rechtzeitig absendest. Aus Beweisgründen solltest du einen nachvollziehbaren Kommunikationsweg verwenden und Bestätigungen aufbewahren.

Muss ich die Ware innerhalb der ersten 14 Tage zurückgeschickt haben?

Nicht zwingend. Zunächst musst du den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Ab Abgabe der Widerrufserklärung läuft grundsätzlich eine eigene Frist von höchstens 14 Tagen für die Rückgewähr beziehungsweise Rücksendung.

Brauche ich einen Grund für den Widerruf?

Nein. Ein gesetzlicher Widerruf muss nicht begründet werden. Entscheidend ist lediglich, dass aus deiner Erklärung eindeutig hervorgeht, dass du den betreffenden Vertrag widerrufen möchtest.

Habe ich bei einem privaten Verkäufer ebenfalls 14 Tage Widerrufsrecht?

Normalerweise nicht. Das gesetzliche Fernabsatz-Widerrufsrecht setzt grundsätzlich eine entsprechende Verbraucher-Unternehmer-Konstellation voraus. Kaufst du tatsächlich von einer Privatperson, besteht deshalb regelmäßig kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.

Wer muss die Kosten für die Rücksendung bezahlen?

Die unmittelbaren Rücksendekosten können beim Verbraucher liegen, wenn der Händler darüber ordnungsgemäß informiert hat. Viele Händler übernehmen diese Kosten freiwillig, müssen dies bei einem normalen Widerruf aber nicht generell tun.

Kann der Händler den Widerruf wegen fehlender Originalverpackung ablehnen?

Bei normaler Ware darf das gesetzliche Widerrufsrecht grundsätzlich nicht pauschal davon abhängig gemacht werden, dass die Originalverpackung noch vorhanden ist. Besondere Regeln können allerdings bei gesetzlich ausgenommenen oder versiegelten Waren gelten.

Was passiert, wenn die 14 Tage vorbei sind und die Ware defekt ist?

Dann kann der Widerruf zwar ausgeschlossen sein, deine gesetzlichen Mängelrechte können aber weiterhin bestehen. Bei normalen Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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