Privatinsolvenz beantragen – Schritt für Schritt erklärt

Von der Schuldnerberatung über den Insolvenzantrag bis zur Restschuldbefreiung: So bereitest Du das Verfahren richtig vor, vermeidest typische Fehler und kennst Deine nächsten Schritte.

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Wenn Du Deine Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlen kannst, besteht die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz zu beantragen. Dafür musst Du zunächst Deine finanzielle Situation vollständig erfassen, eine geeignete Schuldnerberatungsstelle aufsuchen und einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Deinen Gläubigern unternehmen. Scheitert dieser Versuch, kannst Du beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung stellen.

Die Restschuldbefreiung ist bei einem regulären erstmaligen Verfahren grundsätzlich drei Jahre nach der gerichtlichen Eröffnung möglich. Die Vorbereitung und das Antragsverfahren kommen zeitlich hinzu. Voraussetzung ist, dass Du die gesetzlichen Anforderungen erfüllst und keine Gründe vorliegen, die einer Restschuldbefreiung entgegenstehen.

In diesem Ratgeber erfährst Du Schritt für Schritt, wie Du eine Privatinsolvenz beantragst, welche Unterlagen Du benötigst, was beim Ausfüllen der Formulare wichtig ist und welche Kosten auf Dich zukommen können. Außerdem erklären wir, was nach der Antragstellung geschieht und wie Du Fehler vermeidest, die das Verfahren gefährden könnten.

Inhaltsverzeichnis

Wann kannst Du eine Privatinsolvenz beantragen?

Eine Privatinsolvenz kommt infrage, wenn Du zahlungsunfähig bist oder Deine Zahlungsunfähigkeit droht. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass Du Deine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kannst. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn Du voraussichtlich nicht in der Lage sein wirst, bestehende Verpflichtungen bei Fälligkeit zu bezahlen. Bei einem eigenen Insolvenzantrag kann auch diese drohende Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund sein.

Es genügt deshalb nicht, ausschließlich die Gesamthöhe Deiner Schulden zu betrachten. Entscheidend ist vielmehr, ob Du Deine Verpflichtungen mit Deinen verfügbaren finanziellen Mitteln noch erfüllen kannst und welche Entwicklung absehbar ist.

Wenn Du beispielsweise monatlich 2.000 Euro zur Verfügung hast, aber bereits Deine notwendigen Lebenshaltungskosten und fälligen Zahlungsverpflichtungen diesen Betrag übersteigen, kann eine ernsthafte finanzielle Schieflage vorliegen. Ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht, muss anhand Deiner gesamten Situation geprüft werden.

Für die Privatinsolvenz gibt es weder eine gesetzliche Mindestschuldensumme noch eine vorgeschriebene Anzahl von Gläubigern. Auch bei vergleichsweise niedrigen Schulden kann das Verfahren infrage kommen, wenn Du sie dauerhaft nicht begleichen kannst. Umgekehrt führt eine hohe Verschuldung nicht automatisch dazu, dass eine Insolvenz erforderlich ist.

Bevor Du einen Antrag stellst, sollte deshalb geprüft werden, ob sich Deine Schulden möglicherweise noch durch einen tragfähigen Vergleich, eine realistische Ratenvereinbarung oder andere Maßnahmen regulieren lassen.

Wer darf das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich insbesondere an Privatpersonen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und auch früher nicht selbstständig tätig waren. Dazu gehören beispielsweise Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und andere Privatpersonen.

Wenn Du früher selbstständig warst, kannst Du das Verbraucherinsolvenzverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nutzen. Dafür müssen Deine Vermögensverhältnisse überschaubar sein. Das Gesetz verlangt insbesondere, dass Du zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 20 Gläubiger hast und keine Forderungen gegen Dich aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Wer aktuell selbstständig tätig ist oder diese Voraussetzungen als ehemals Selbstständiger nicht erfüllt, muss grundsätzlich den Weg über das Regelinsolvenzverfahren prüfen. Auch dort kann eine natürliche Person unter den gesetzlichen Voraussetzungen Restschuldbefreiung erhalten.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil sich die Anforderungen an die Antragstellung unterscheiden. Lass deshalb insbesondere bei früherer Selbstständigkeit frühzeitig klären, welches Verfahren für Dich vorgesehen ist.

Schritt 1: Verschaffe Dir einen vollständigen Überblick über Deine Schulden

Bevor Du die Privatinsolvenz beantragst, musst Du wissen, wem Du wie viel Geld schuldest. Eine vollständige und nachvollziehbare Gläubigerübersicht bildet die Grundlage für den außergerichtlichen Einigungsversuch und später für den Insolvenzantrag.

Sammle zunächst sämtliche Unterlagen zu Deinen offenen Forderungen. Dazu gehören Kreditverträge, unbezahlte Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben, gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie Unterlagen zu bereits laufenden Pfändungen.

Erfasse für jeden Gläubiger möglichst den aktuellen Forderungsbetrag und unterscheide, soweit möglich, zwischen ursprünglicher Forderung, Zinsen und zusätzlichen Kosten. Notiere außerdem das Aktenzeichen oder die Vertragsnummer und die aktuelle Anschrift des Gläubigers beziehungsweise seines Bevollmächtigten.

Wichtig: Übernimm Forderungen nicht ungeprüft als berechtigt. Insbesondere bei älteren Schulden, Inkassokosten oder mehrfach weitergegebenen Forderungen können Unklarheiten bestehen. Eine Schuldnerberatungsstelle kann Dir helfen, Forderungsaufstellungen zu prüfen und fehlende Informationen anzufordern.

Das Insolvenzrecht sieht ausdrücklich vor, dass Gläubiger Dir zur Vorbereitung des Forderungsverzeichnisses auf entsprechende Aufforderung eine schriftliche Aufstellung ihrer Forderungen auf eigene Kosten erteilen müssen. Dabei sind insbesondere Hauptforderung, Zinsen und Kosten aufzuschlüsseln. Deine Aufforderung muss auf einen bereits eingereichten oder in naher Zukunft beabsichtigten Insolvenzantrag hinweisen.

Vergiss auch private Verbindlichkeiten nicht. Geld, das Du Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten schuldest, gehört ebenso in die Übersicht wie Schulden bei Banken, Versandhändlern oder Behörden.

Unvollständige Angaben können nicht nur die Vorbereitung verzögern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Schritt 2: Suche eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle auf

Der nächste Schritt führt Dich zu einer geeigneten Person oder Stelle für die Verbraucherinsolvenzberatung. Für den erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuch genügt es nicht, einfach selbst einige Gläubiger anzuschreiben und anschließend einen Insolvenzantrag einzureichen.

Das Gesetz verlangt einen Einigungsversuch auf Grundlage persönlicher Beratung und einer eingehenden Prüfung Deiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Eine geeignete Person oder Stelle muss das Scheitern später bescheinigen können.

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen findest Du beispielsweise bei kommunalen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und entsprechenden gemeinnützigen Organisationen. Auch geeignete Rechtsanwälte kommen für die Beratung und Durchführung des Verfahrens infrage.

Viele öffentlich finanzierte und gemeinnützige Beratungsstellen bieten ihre Leistungen für überschuldete Verbraucher kostenlos an. Erkundige Dich jedoch vorab nach den konkreten Bedingungen. Rechtsanwälte und kommerzielle Dienstleister können Gebühren verlangen.

Achte bei Deiner Auswahl insbesondere darauf, dass die Beratungsstelle zur Ausstellung der gesetzlich erforderlichen Bescheinigung berechtigt ist und Dich nicht lediglich an einen kostenpflichtigen Vermittler weiterleitet.

Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die eine garantierte Schuldenfreiheit, eine sofortige Insolvenz ohne Prüfung oder eine besonders schnelle Entschuldung gegen hohe Vorauszahlungen versprechen.

Praxis-Tipp: Vereinbare möglichst frühzeitig einen Beratungstermin. Wartezeiten können die Vorbereitung verlängern. Wenn gleichzeitig eine Kontopfändung, Wohnungskündigung oder Energiesperre droht, solltest Du dies bereits bei der Terminvereinbarung mitteilen und zusätzlich nach einer kurzfristigen Notfallberatung fragen.

Schritt 3: Versuche eine außergerichtliche Einigung mit Deinen Gläubigern

Bevor Du einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen kannst, muss grundsätzlich versucht werden, Deine Schulden außergerichtlich zu bereinigen. Dieser Einigungsversuch ist eine gesetzliche Voraussetzung des Verfahrens.

Die Schuldnerberatung entwickelt dazu auf Grundlage Deiner tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten einen Schuldenbereinigungsplan. Darin wird festgelegt, welche Zahlungen Du den Gläubigern anbieten kannst und unter welchen Bedingungen eine abschließende Regulierung erfolgen soll.

Mögliche Vereinbarungen sind beispielsweise reduzierte Ratenzahlungen, eine einmalige Vergleichszahlung oder ein teilweiser Forderungsverzicht. Welche Lösung infrage kommt, hängt von Deinen Einkünften, Deinem Vermögen, der Höhe der Forderungen und den Interessen der Gläubiger ab.

Der Plan muss realistisch sein. Eine Vereinbarung über monatliche Raten, die Du nur bezahlen könntest, indem Du Deine Miete oder notwendige Lebenshaltungskosten vernachlässigst, würde Deine finanzielle Situation möglicherweise weiter verschlechtern.

Was passiert, wenn die Gläubiger den Vorschlag ablehnen?

Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dokumentiert die geeignete Person oder Stelle den gescheiterten Versuch und stellt Dir die erforderliche Bescheinigung aus.

Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Insolvenzantrag erfolglos versucht wurde, eine Einigung mit den Gläubigern auf Grundlage eines Plans zu erreichen.

Der Plan selbst muss beigefügt werden. Außerdem sind die wesentlichen Gründe für das Scheitern darzulegen.

Die Sechsmonatsfrist ist besonders wichtig: Sie bedeutet nicht, dass Du sechs Monate lang verhandeln musst. Vielmehr muss der bescheinigte erfolglose Einigungsversuch innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums vor dem Eröffnungsantrag liegen.

Wenn die Vorbereitung ungewöhnlich lange dauert, sollte Deine Beratungsstelle deshalb prüfen, ob die Bescheinigung noch verwendet werden kann oder ein erneuter Einigungsversuch erforderlich wird.

Schritt 4: Stelle sämtliche Unterlagen für den Insolvenzantrag zusammen

Nach dem gescheiterten Einigungsversuch beginnt die eigentliche Vorbereitung des gerichtlichen Antrags. Das Insolvenzgericht benötigt umfassende Informationen zu Deiner Person, Deinen finanziellen Verhältnissen und Deinen bestehenden Schulden.

Die Unterlagen müssen richtig und vollständig sein. Unklare oder fehlende Angaben können Rückfragen auslösen und die Bearbeitung verzögern.

Für die Vorbereitung solltest Du insbesondere folgende Dokumente bereithalten:

Unterlagen Wofür werden sie benötigt?
Personalausweis und persönliche Angaben Identifizierung und allgemeine Angaben
Einkommensnachweise Ermittlung Deiner Einkommensverhältnisse
Kontoauszüge Überblick über Einnahmen und finanzielle Situation
Mietvertrag und Wohnkosten Erfassung Deiner laufenden Belastungen
Kreditverträge und Rechnungen Nachweis bestehender Verbindlichkeiten
Mahnungen und Inkassoschreiben Zuordnung und Prüfung offener Forderungen
Gerichtliche Bescheide Dokumentation titulierter Forderungen
Pfändungsunterlagen Überblick über laufende Vollstreckungen
Vermögensnachweise Erfassung von Kontoguthaben und sonstigem Vermögen
Bescheinigung des Einigungsversuchs Nachweis der gescheiterten außergerichtlichen Einigung

Diese Übersicht dient der Vorbereitung. Welche Nachweise das Gericht zusätzlich benötigt, hängt von Deinem Einzelfall ab.

Auch Versicherungen, Fahrzeuge, Immobilien, Wertpapiere, Sparverträge oder wertvolle Gegenstände können für die Vermögensaufstellung relevant sein.

Du solltest Vermögenswerte nicht eigenmächtig auf Angehörige übertragen oder verschweigen, um sie dem Verfahren zu entziehen. Solche Handlungen können rechtliche Konsequenzen haben und gegebenenfalls die Restschuldbefreiung gefährden.

Wenn Du unsicher bist, ob ein bestimmter Gegenstand angegeben werden muss, solltest Du ihn gegenüber der Beratungsstelle offenlegen und die rechtliche Behandlung klären lassen.

Schritt 5: Fülle den Antrag auf Privatinsolvenz vollständig aus

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren müssen die amtlichen Formulare verwendet werden. Ein selbst verfasstes Schreiben mit der Bitte um Privatinsolvenz ersetzt diese Vordrucke nicht.

Die offiziellen Formulare stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung. Du kannst sie außerdem häufig über die Internetseiten der Justiz beziehungsweise des zuständigen Insolvenzgerichts finden.

Am sichersten ist es, den Antrag gemeinsam mit Deiner Schuldnerberatungsstelle auszufüllen. Die Formulare enthalten zahlreiche Angaben, deren rechtliche Bedeutung nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist.

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mit dem Eröffnungsantrag beantragst Du beim Insolvenzgericht, ein Insolvenzverfahren über Dein Vermögen einzuleiten.

Dafür musst Du unter anderem Deine persönlichen Verhältnisse angeben und die erforderlichen Anlagen einreichen. Dazu gehören die Vermögensübersicht, das Vermögens- und Einkommensverzeichnis, das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie der Schuldenbereinigungsplan.

Achte darauf, aktuelle Angaben zu verwenden. Wenn sich beispielsweise Dein Einkommen verändert hat, eine neue Forderung hinzugekommen ist oder ein Gläubiger seine Forderung an ein anderes Unternehmen abgetreten hat, müssen die Unterlagen entsprechend geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Die Vermögensübersicht und die vorgeschriebenen Verzeichnisse sind mit einer Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu versehen.

Antrag auf Restschuldbefreiung

Den Antrag auf Restschuldbefreiung solltest Du direkt mit dem Eröffnungsantrag verbinden. Er ist rechtlich eigenständig und darf nicht übersehen werden.

Die Restschuldbefreiung sorgt unter den gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass Du nach Ablauf des Verfahrens von den verbleibenden Insolvenzforderungen befreit werden kannst.

Falls der Antrag zunächst fehlt, sieht das Gesetz nach einem entsprechenden gerichtlichen Hinweis eine Frist von zwei Wochen für die nachträgliche Antragstellung vor. Verlasse Dich jedoch nicht auf eine spätere Nachbesserung, sondern reiche beide Anträge möglichst vollständig zusammen ein.

Zum Restschuldbefreiungsantrag gehören außerdem die vorgeschriebene Abtretungserklärung über Deine pfändbaren Einkünfte und Angaben zu bestimmten früheren Restschuldbefreiungsverfahren beziehungsweise Versagungsentscheidungen.

Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten

Wenn Du die Kosten des Insolvenzverfahrens voraussichtlich nicht aus Deinem Vermögen bezahlen kannst, solltest Du zusätzlich prüfen lassen, ob Du eine Verfahrenskostenstundung beantragen kannst.

Dafür gibt es einen gesonderten Antrag. Du musst Deine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und die erforderlichen Erklärungen abgeben.

Eine bewilligte Stundung bedeutet nicht, dass das Verfahren kostenlos ist. Sie verhindert jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen, dass die fehlenden finanziellen Mittel bereits an der Kostendeckung scheitern lassen.

Die Einzelheiten solltest Du mit der Beratungsstelle abstimmen, bevor der gesamte Antrag eingereicht wird.

Schritt 6: Reiche den Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht ein

Den vollständig vorbereiteten Antrag reichst Du beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Insolvenzgerichte sind bestimmte Amtsgerichte, denen Insolvenzverfahren zugewiesen wurden.

Bei Privatpersonen ist grundsätzlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk sie ihren allgemeinen Gerichtsstand haben. Das ist regelmäßig am Wohnsitz. Bei selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit können besondere Zuständigkeitsregeln gelten.

Nicht jedes Amtsgericht bearbeitet Insolvenzverfahren. Prüfe deshalb die konkrete Zuständigkeit über das Justizportal Deines Bundeslandes oder frage bei Deiner Schuldnerberatungsstelle nach.

Für Verbraucher ist der gesetzlich vorgesehene Antrag schriftlich einzureichen. Verwende die amtlichen Vordrucke, beachte die Hinweise des zuständigen Gerichts zum Einreichungsweg und kontrolliere, ob sämtliche erforderlichen Unterschriften und Anlagen vorhanden sind.

Fertige außerdem eine vollständige Kopie Deiner Antragsunterlagen für Deine eigenen Unterlagen an.

Was geschieht, wenn der Antrag unvollständig ist?

Stellt das Insolvenzgericht fest, dass die amtlichen Formulare nicht vollständig ausgefüllt wurden, fordert es Dich auf, die fehlenden Angaben unverzüglich zu ergänzen.

Kommst Du dieser Aufforderung nicht innerhalb eines Monats nach, gilt Dein Eröffnungsantrag grundsätzlich als zurückgenommen. Für einen gesetzlich geregelten Sonderfall beim Gläubigerantrag gilt eine längere Frist.

Eine Nachbesserungsaufforderung solltest Du deshalb unmittelbar bearbeiten. Bei umfangreichen Rückfragen ist es sinnvoll, sofort Deine Beratungsstelle einzuschalten und die vom Gericht gesetzten Anforderungen genau zu klären.

Kontrolliere während des gesamten Verfahrens regelmäßig Deine Post. Gerichtliche Schreiben enthalten häufig wichtige Informationen, Fristen oder konkrete Aufforderungen zur Mitwirkung.

Schritt 7: Warte auf die Prüfung durch das Insolvenzgericht

Mit der Einreichung des Insolvenzantrags beginnt das gerichtliche Eröffnungsverfahren. Das bedeutet allerdings noch nicht, dass Deine Privatinsolvenz bereits eröffnet wurde.

Das Gericht prüft zunächst die eingereichten Unterlagen und die gesetzlichen Voraussetzungen. Es kann weitere Auskünfte verlangen und gegebenenfalls vorläufige Maßnahmen anordnen.

Solange das Verfahren noch nicht eröffnet ist, darfst Du nicht davon ausgehen, dass sämtliche Pfändungen oder Vollstreckungsmaßnahmen automatisch eingestellt sind. Ob vorläufiger Vollstreckungsschutz möglich ist, muss im jeweiligen Fall geprüft werden.

Wenn bereits eine Kontopfändung besteht, solltest Du insbesondere den notwendigen Schutz Deines Lebensunterhalts sicherstellen. Ein Pfändungsschutzkonto kann dabei wichtig sein. Besteht akute Gefahr durch Vollstreckungsmaßnahmen, besprich kurzfristig mit der Beratungsstelle oder einem entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt, welche gerichtlichen Schritte infrage kommen.

Ist eine weitere gerichtliche Schuldenbereinigung möglich?

Ja. Das Insolvenzgericht kann vor der Eröffnung einen weiteren Versuch unternehmen, eine Schuldenbereinigung mit Deinen Gläubigern zu erreichen.

Das geschieht insbesondere dann, wenn das Gericht eine realistische Aussicht sieht, dass der eingereichte Schuldenbereinigungsplan angenommen werden könnte. Hält es die Annahme voraussichtlich für aussichtslos, kann es das Eröffnungsverfahren ohne diesen weiteren Einigungsversuch fortsetzen.

Im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren können unter bestimmten Voraussetzungen auch Einwendungen einzelner Gläubiger durch eine gerichtliche Zustimmung ersetzt werden. Dafür sind unter anderem gesetzliche Mehrheitsanforderungen und Schutzvorschriften für die betroffenen Gläubiger zu beachten.

Kommt der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan zustande, gelten die Anträge auf Insolvenzeröffnung und Restschuldbefreiung als zurückgenommen. Deine Schulden werden dann nach den Regeln des angenommenen Plans behandelt.

Scheitert auch dieser Weg oder unterbleibt ein weiterer Einigungsversuch, setzt das Gericht die Prüfung des Eröffnungsantrags fort.

Schritt 8: Das Insolvenzverfahren wird eröffnet

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren durch Beschluss.

Der Eröffnungsbeschluss ist ein wichtiger Zeitpunkt: Ab der Eröffnung beginnt grundsätzlich die dreijährige Abtretungsfrist für die reguläre Restschuldbefreiung. Die vorherige Vorbereitung und der außergerichtliche Einigungsversuch werden nicht auf diese drei Jahre angerechnet.

Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter. Dieser prüft Deine wirtschaftlichen Verhältnisse, ermittelt die zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerte und kümmert sich um deren Verwaltung und gegebenenfalls Verwertung.

Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Für gewöhnliche Insolvenzgläubiger gilt während des eröffneten Verfahrens grundsätzlich ein Vollstreckungsverbot. Besondere Rechte, beispielsweise aus Sicherheiten oder bestimmten Unterhaltsforderungen, können allerdings abweichend behandelt werden.

Was geschieht mit Deinem Vermögen?

Zum Insolvenzverfahren gehört grundsätzlich das Vermögen, das Dir bei der Eröffnung gehört und das Du während des eröffneten Verfahrens erlangst, soweit es rechtlich zur Insolvenzmasse zählt.

Allerdings darf nicht Dein gesamter Besitz uneingeschränkt verwertet werden. Unpfändbare Gegenstände und geschützte Einkommensbestandteile gehören nicht zur Insolvenzmasse.

Viele Gegenstände des gewöhnlichen Haushalts bleiben deshalb erhalten. Bei einem wertvollen Fahrzeug, einer Immobilie, größeren Sparguthaben oder bestimmten Vermögensanlagen kann die Situation anders aussehen.

Ob beispielsweise ein Auto behalten werden kann, hängt von den konkreten Umständen ab. Eine mögliche berufliche Notwendigkeit, der Fahrzeugwert und die Eigentumsverhältnisse müssen individuell geprüft werden.

Insbesondere bei selbst genutztem Wohneigentum, gemeinsamen Vermögenswerten mit dem Partner oder bestehenden Kreditsicherheiten ist eine fachkundige Beratung vor der Antragstellung wichtig.

Welche Pflichten hast Du während der Privatinsolvenz?

Damit Du die angestrebte Restschuldbefreiung erhalten kannst, musst Du während des Verfahrens bestimmte gesetzliche Pflichten und Obliegenheiten erfüllen.

Während des eröffneten Insolvenzverfahrens bist Du insbesondere verpflichtet, dem Gericht und dem Insolvenzverwalter die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und bei der Durchführung des Verfahrens mitzuwirken.

Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens gelten bis zum Ende der Abtretungsfrist besondere Obliegenheiten. Dazu gehört grundsätzlich, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder Dich bei Arbeitslosigkeit um eine solche Tätigkeit zu bemühen. Eine zumutbare Beschäftigung darfst Du nicht ohne Weiteres ablehnen.

Änderungen Deiner Anschrift oder Arbeitsstelle musst Du unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder mitteilen. Auch bei bestimmten Vermögenszuflüssen bestehen gesetzliche Herausgabepflichten.

Erhältst Du beispielsweise während der maßgeblichen Wohlverhaltensphase eine Erbschaft oder Schenkung, ist grundsätzlich die Hälfte des Wertes herauszugeben. Bei Lotteriegewinnen gelten andere Regeln. Gewöhnliche Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert sind ausgenommen.

Daneben darfst Du keine unangemessenen neuen Verbindlichkeiten begründen oder einzelnen Insolvenzgläubigern unzulässige Sondervorteile verschaffen.

Die genauen Pflichten hängen von der jeweiligen Phase des Verfahrens ab. Halte deshalb insbesondere die Anweisungen des Gerichts und die gesetzlichen Vorgaben ein und frage bei Unklarheiten frühzeitig nach.

Was kostet es, Privatinsolvenz zu beantragen?

Für die Privatinsolvenz entstehen grundsätzlich Kosten. Dazu gehören insbesondere Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters beziehungsweise Treuhänders.

Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt von den Umständen des Verfahrens ab. Eine allgemein gültige feste Gesamtsumme lässt sich deshalb nicht seriös nennen.

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Du einen Rechtsanwalt oder einen kostenpflichtigen Schuldenregulierungsdienst beauftragst. Viele anerkannte gemeinnützige Beratungsstellen können dagegen ohne Beratungskosten für den Betroffenen tätig werden.

Wenn Deine finanziellen Mittel nicht ausreichen, kannst Du bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen.

Bei bewilligter Stundung werden die erfassten Kosten zunächst nicht in der üblichen Weise von Dir eingefordert. Nach der Restschuldbefreiung kann das Gericht jedoch prüfen, ob Du die gestundeten Beträge bezahlen kannst, und gegebenenfalls Raten festsetzen.

Die Stundung betrifft nicht automatisch sämtliche Ausgaben, die Dir außerhalb des gerichtlichen Verfahrens entstehen. Insbesondere privat vereinbarte Beratungshonorare sind davon nicht ohne Weiteres umfasst.

Eine Privatinsolvenz sollte deshalb nicht daran scheitern, dass Du von vornherein eine vermeintlich erforderliche hohe Vorauszahlung an einen kommerziellen Anbieter für unvermeidbar hältst. Prüfe zunächst geeignete Beratungsangebote und Deine Möglichkeiten zur Verfahrenskostenstundung.

Welche Fehler können Deinen Insolvenzantrag gefährden?

Die Privatinsolvenz ist ein rechtlich geregeltes Verfahren. Fehler können die Antragstellung verzögern, zusätzliche Kosten verursachen oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Restschuldbefreiung gefährden.

Besonders problematisch sind unrichtige oder unvollständige Angaben zu Deinen finanziellen Verhältnissen. Dazu gehören verschwiegene Konten, nicht angegebene Vermögenswerte oder bewusst ausgelassene Gläubiger.

Auch eigenmächtige Vermögensübertragungen an Familienangehörige sollten unterbleiben. Solche Vorgänge können rechtlich überprüft und unter Umständen angefochten werden.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Annahme, dass mit der Antragstellung sämtliche laufenden Zahlungspflichten entfallen. Das ist nicht der Fall.

Die laufende Miete, notwendige Versorgungsleistungen und andere neue Verpflichtungen müssen weiterhin im Rahmen Deiner Möglichkeiten erfüllt werden. Neue Schulden werden grundsätzlich nicht einfach von der späteren Restschuldbefreiung erfasst.

Besonders gefährlich kann es sein, gerichtliche Aufforderungen zu ignorieren oder erforderliche Auskünfte nicht zu erteilen. Auch eine Verletzung gesetzlicher Erwerbs- und Mitwirkungspflichten kann unter den jeweiligen Voraussetzungen zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Wenn Du bereits früher ein Insolvenzverfahren durchlaufen hast, solltest Du außerdem frühzeitig prüfen lassen, ob eine erneute Restschuldbefreiung überhaupt zulässig ist. Hierfür gelten gesetzliche Sperrfristen.

Checkliste

Die folgenden Schritte helfen Dir, den Antrag auf Privatinsolvenz systematisch vorzubereiten und dabei keine wesentlichen Anforderungen zu übersehen.

1. Finanzielle Situation vollständig erfassen

Erstelle eine aktuelle Übersicht über Deine Einnahmen, notwendigen Ausgaben, Vermögenswerte und offenen Schulden. Sammle Forderungsschreiben, Verträge und gerichtliche Unterlagen an einem zentralen Ort. Berücksichtige auch private Schulden und bislang ungeklärte Forderungen.

2. Existenzielle Probleme frühzeitig klären

Prüfe, ob bereits Mietrückstände, Energiesperren, Kontopfändungen oder andere dringende Schwierigkeiten bestehen. Warte in solchen Situationen nicht ausschließlich auf einen regulären Beratungstermin, sondern suche nach kurzfristiger Unterstützung. Sichere insbesondere den Zugang zu den finanziellen Mitteln, die Du für Deinen notwendigen Lebensunterhalt benötigst.

3. Geeignete Schuldnerberatung auswählen

Vereinbare einen Termin bei einer anerkannten oder sonst gesetzlich geeigneten Stelle beziehungsweise Person. Kläre vorab, ob eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ausgestellt werden kann und welche Kosten gegebenenfalls entstehen.

4. Außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen

Entwickle gemeinsam mit der Beratungsstelle einen realistischen Schuldenbereinigungsplan. Achte darauf, dass die Angebote an die Gläubiger auf zutreffenden Angaben beruhen und Deine notwendigen Lebenshaltungskosten berücksichtigen.

5. Scheitern des Einigungsversuchs dokumentieren

Lass Dir bei einem erfolglosen Versuch die gesetzlich erforderliche Bescheinigung ausstellen. Kontrolliere gemeinsam mit der Beratungsstelle, ob die Bescheinigung, der Plan und die Angaben zum Scheitern vollständig sind und die zeitlichen Anforderungen eingehalten werden.

6. Amtliche Antragsunterlagen sorgfältig ausfüllen

Verwende ausschließlich die vorgeschriebenen Formulare. Prüfe das Gläubigerverzeichnis, das Vermögensverzeichnis und sämtliche Erklärungen auf Vollständigkeit. Vergiss insbesondere den Antrag auf Restschuldbefreiung und die erforderliche Abtretungserklärung nicht.

7. Verfahrenskostenstundung prüfen

Besprich vor der Einreichung, ob Du die Verfahrenskosten selbst tragen kannst oder einen Stundungsantrag benötigst. Bereite die dafür erforderlichen Angaben und Nachweise vor und kläre, welche weiteren Kosten möglicherweise entstehen.

8. Antrag einreichen und erreichbar bleiben

Reiche Deine Unterlagen beim zuständigen Insolvenzgericht ein und bewahre eine vollständige Kopie auf. Kontrolliere Deine Post regelmäßig und bearbeite gerichtliche Rückfragen unverzüglich. Informiere Deine Beratungsstelle über wichtige Veränderungen Deiner finanziellen oder persönlichen Situation.

Häufige Fragen zum Antrag auf Privatinsolvenz

Viele Betroffene haben vor der Antragstellung Fragen zur Dauer, den Voraussetzungen und den möglichen Folgen einer Verbraucherinsolvenz. Die folgenden Antworten helfen Dir, typische Unsicherheiten zu klären.

Kann ich Privatinsolvenz beantragen, obwohl ich arbeitslos bin?

Ja. Arbeitslosigkeit schließt die Privatinsolvenz nicht aus. Auch wenn Du gegenwärtig kein pfändbares Einkommen hast, kannst Du bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung stellen. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Mindestquote, die Du zwingend an Deine Gläubiger bezahlen musst. Allerdings gelten während des Verfahrens bestimmte Pflichten. Wenn Du arbeitsfähig bist und keine angemessene Beschäftigung hast, musst Du Dich grundsätzlich um eine solche bemühen und darfst zumutbare Tätigkeiten nicht ohne Weiteres ablehnen. Persönliche Umstände und bestehende Einschränkungen sind dabei zu berücksichtigen.

Muss ich für den Insolvenzantrag einen Rechtsanwalt beauftragen?

Nein. Eine generelle Pflicht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, besteht für den Verbraucherinsolvenzantrag nicht. Du benötigst jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch unter Mitwirkung einer geeigneten Person oder Stelle sowie die entsprechende Bescheinigung über dessen Scheitern. Anerkannte Schuldnerberatungsstellen können Dich hierbei unterstützen und häufig auch bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen helfen. Ein Rechtsanwalt kann insbesondere bei komplizierten Vermögensverhältnissen, bestrittenen Forderungen, strafrechtlichen Fragen oder umfangreichen Sicherheiten sinnvoll sein. Kläre in diesem Fall vorab die Kosten und mögliche Unterstützung.

Wie lange dauert es vom ersten Beratungstermin bis zur Privatinsolvenz?

Die Dauer lässt sich nicht pauschal bestimmen. Zunächst müssen Deine wirtschaftlichen Verhältnisse aufgearbeitet, sämtliche Gläubiger erfasst und ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt werden. Anschließend werden die gerichtlichen Antragsunterlagen vorbereitet und eingereicht. Wie viel Zeit dafür benötigt wird, hängt unter anderem von der Anzahl der Gläubiger, der Vollständigkeit Deiner Unterlagen, den Reaktionszeiten und der verfügbaren Beratungskapazität ab. Auch das Insolvenzgericht benötigt Zeit für seine Prüfung. Wichtig ist, dass die reguläre dreijährige Abtretungsfrist erst mit der gerichtlichen Eröffnung beginnt und nicht bereits mit Deinem ersten Beratungsgespräch.

Kann ich Privatinsolvenz beantragen, wenn mein Konto bereits gepfändet wurde?

Ja. Eine bestehende Kontopfändung verhindert die Antragstellung nicht. Du solltest allerdings den Schutz Deines notwendigen Lebensunterhalts frühzeitig prüfen. Dafür kann insbesondere die Umwandlung Deines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto erforderlich sein. Zusätzliche Freibeträge, etwa wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten, müssen gegebenenfalls nachgewiesen oder gerichtlich festgesetzt werden. Der Insolvenzantrag allein beendet eine laufende Pfändung nicht automatisch. Welche Wirkung die spätere Verfahrenseröffnung hat und ob bereits vorher gerichtliche Schutzmaßnahmen infrage kommen, hängt von den konkreten Umständen ab.

Erfährt mein Arbeitgeber, dass ich Privatinsolvenz beantragt habe?

Das hängt vom Verfahrensstand und Deiner persönlichen Situation ab. Die bloße Vorbereitung des Antrags bedeutet nicht automatisch, dass Dein Arbeitgeber unmittelbar informiert wird. Im eröffneten Insolvenzverfahren beziehungsweise bei der Abtretung pfändbarer Arbeitseinkünfte kann der Arbeitgeber jedoch einbezogen werden, damit die pfändbaren Beträge ordnungsgemäß abgeführt werden. Insolvenzverfahren und bestimmte gerichtliche Entscheidungen werden außerdem öffentlich bekannt gemacht. Wenn Du bereits eine Lohnpfändung hast oder besondere berufliche Anforderungen bestehen, solltest Du die möglichen Auswirkungen frühzeitig mit Deiner Beratungsstelle besprechen.

Muss mein Ehepartner ebenfalls Privatinsolvenz beantragen?

Nein. Eine Privatinsolvenz betrifft grundsätzlich die Person, über deren Vermögen das Verfahren eröffnet wird. Dein Ehepartner muss nicht allein wegen der Ehe ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen. Etwas anderes kann sich aus eigenen vertraglichen Verpflichtungen ergeben, etwa wenn Dein Partner einen gemeinsamen Kredit mitunterzeichnet oder eine Bürgschaft übernommen hat. Diese eigenständigen Verpflichtungen verschwinden nicht automatisch durch Deine Restschuldbefreiung. Bei gemeinsamem Eigentum, Gemeinschaftskonten oder gemeinschaftlichen Darlehen ist eine individuelle Prüfung wichtig. Die finanziellen Verhältnisse des Haushalts können zudem für bestimmte Angaben und Berechnungen im Verfahren relevant sein.

Kann ich in meiner Mietwohnung bleiben, wenn ich Privatinsolvenz beantrage?

Die Privatinsolvenz führt nicht automatisch zum Verlust Deiner Mietwohnung. Das Insolvenzrecht enthält besondere Regelungen zum Schutz bestehender Mietverhältnisse. Allerdings solltest Du zwischen alten Mietrückständen und künftig fälligen Mietzahlungen unterscheiden. Die laufende Miete musst Du weiterhin bezahlen. Neue Zahlungsrückstände können erhebliche Konsequenzen haben. Wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde oder ein Räumungsverfahren läuft, ist eine besonders sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich. Wende Dich bei drohendem Wohnungsverlust unverzüglich an eine Schuldnerberatungsstelle, eine kommunale Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.

Kann mein Insolvenzantrag abgelehnt werden, wenn ich kein Vermögen besitze?

Das fehlende Vermögen allein schließt eine Privatinsolvenz nicht aus. Reicht Dein Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, kann das Gericht den Eröffnungsantrag allerdings grundsätzlich mangels Masse abweisen. Eine bewilligte Verfahrenskostenstundung kann dies verhindern. Deshalb solltest Du bei unzureichenden finanziellen Mitteln den entsprechenden Antrag rechtzeitig stellen und Deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig offenlegen. Ob die Voraussetzungen für die Stundung erfüllt sind, entscheidet das Gericht. Daneben müssen selbstverständlich auch die übrigen gesetzlichen Anforderungen an die Insolvenzeröffnung und das Verbraucherinsolvenzverfahren vorliegen.

Fazit

Eine Privatinsolvenz zu beantragen, erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Der wichtigste erste Schritt ist nicht das Ausfüllen eines Formulars, sondern die vollständige Aufarbeitung Deiner finanziellen Situation. Erst wenn sämtliche Gläubiger und Forderungen erfasst sind und Deine tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten feststehen, lässt sich beurteilen, ob eine außergerichtliche Einigung realistisch ist oder der Weg über das Insolvenzgericht notwendig wird.

Eine geeignete Schuldnerberatungsstelle kann Dich durch diesen Prozess begleiten, Forderungen prüfen, einen Schuldenbereinigungsplan entwickeln und den gescheiterten Einigungsversuch bescheinigen. Anschließend müssen die amtlichen Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt und beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Besonders wichtig sind dabei der eigenständige Antrag auf Restschuldbefreiung, die vollständigen Vermögens- und Gläubigerangaben sowie gegebenenfalls der Antrag auf Verfahrenskostenstundung.

Die Privatinsolvenz bietet unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, nach einer regulären Abtretungsfrist von drei Jahren ab Verfahrenseröffnung von verbleibenden Insolvenzforderungen befreit zu werden. Sie ist jedoch weder eine sofortige Entschuldung noch eine Garantie, dass sämtliche denkbaren Verbindlichkeiten verschwinden. Bestimmte Forderungen bleiben ausgenommen, und die Restschuldbefreiung kann bei gesetzlichen Versagungsgründen scheitern.

Wenn Du Dich für diesen Weg entscheidest, solltest Du deshalb sämtliche Angaben sorgfältig machen, gerichtliche Schreiben beachten und während des gesamten Verfahrens mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten. Bestehen bereits akute Probleme wie Pfändungen, Mietrückstände oder eine drohende Energiesperre, benötigen diese zusätzlich zur Insolvenzvorbereitung eine kurzfristige Lösung.

Mit einer vollständigen Schuldenübersicht, einer geeigneten Beratung und einem ordnungsgemäß vorbereiteten Antrag schaffst Du die Grundlage für ein geordnetes Verfahren und die Möglichkeit eines langfristigen finanziellen Neustarts.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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