Die Riester-Rente galt lange als wichtigste staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. In der Praxis enttäuschte sie jedoch viele Sparer: komplizierte Förderregeln, hohe Abschlusskosten, schwer verständliche Verträge und umfangreiche Garantien begrenzten bei zahlreichen Produkten die Renditechancen. Wer zwar regelmäßig einzahlte, aber nach Kosten und Inflation nur einen überschaubaren Vermögenszuwachs sah, fragte sich zu Recht, ob sich der Vertrag wirklich lohnt.
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge soll sich das ändern. Ab dem 1. Januar 2027 können neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte angeboten werden. Im Mittelpunkt steht das Altersvorsorgedepot, in dem das Vorsorgegeld ohne verpflichtende Kapitalgarantie unter anderem in Fonds und ETFs investiert werden kann. Ergänzend bleiben Garantieprodukte mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen möglich.
Das klingt zunächst wie ein staatlich geförderter ETF-Sparplan. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Das Altersvorsorgedepot verbindet Zulagen und mögliche Steuervorteile mit Einschränkungen bei Verfügbarkeit, Produktauswahl und Auszahlung. Ob es gegenüber einem normalen ETF-Depot, einem bestehenden Riester-Vertrag oder einer anderen Vorsorgelösung tatsächlich besser abschneidet, hängt deshalb von der persönlichen Situation und vor allem von den konkreten Kosten des später angebotenen Vertrags ab.
Was sich bei der privaten Altersvorsorge ab 2027 ändert
Die Reform bedeutet nicht, dass alle bestehenden Riester-Verträge plötzlich verschwinden. Altverträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Niemand muss seinen Vertrag automatisch kündigen, übertragen oder in ein Altersvorsorgedepot umwandeln.
Ab 2027 verändert sich jedoch die Produktwelt für neue Abschlüsse. An die Stelle des klassischen Riester-Modells treten verschiedene geförderte Vorsorgeprodukte, die stärker zwischen Renditechancen und Sicherheit unterscheiden. Verbraucher können künftig ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, ein vereinfachtes Standarddepot oder ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie wählen.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Kapitalanlage. Während die vollständige Beitragsgarantie vieler Riester-Verträge die Anbieter zu einer vorsichtigen Anlage zwang, darf das Altersvorsorgedepot wesentlich stärker am Kapitalmarkt investieren. Damit steigen langfristig die möglichen Erträge, gleichzeitig kann der Depotwert zwischenzeitlich deutlich fallen.
Auch die Förderung wird neu organisiert. Statt eines einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags gibt es künftig eine Zulage, die sich direkt nach dem selbst eingezahlten Betrag richtet. Dadurch lässt sich wesentlich leichter erkennen, wie viel der Staat zu einer bestimmten Sparleistung dazugibt.
Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Vertrag zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Innerhalb dieses Vertrags kann das eingezahlte Geld in zulässige Kapitalanlagen investiert werden, zu denen insbesondere Fonds und börsengehandelte Indexfonds gehören können.
Anders als bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot ist das Geld jedoch für die Altersvorsorge gebunden. Der Staat gewährt Zulagen und möglicherweise zusätzliche Steuervorteile, erwartet dafür aber, dass das angesparte Vermögen grundsätzlich bis zum vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase im Vertrag bleibt.
Das Altersvorsorgedepot ist daher weder ein frei verfügbares Sparkonto noch ein uneingeschränkter ETF-Sparplan. Es ist ein staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt mit einer klaren Zweckbindung. Wer vorher frei über das Geld verfügen möchte, muss unter Umständen Förderungen und Steuervergünstigungen zurückzahlen.
Die Produkte dürfen zudem nicht jede beliebige Anlage enthalten. Welche Wertpapiere und Fonds zugelassen sind, wird durch gesetzliche Vorgaben und die konkrete Vertragsgestaltung begrenzt. Auch deshalb wird der spätere Produktvergleich entscheidend: Zwei Altersvorsorgedepots können sich trotz gleicher Förderregeln bei Kosten, Fondsauswahl, Anlagestrategie und Service deutlich unterscheiden.
Warum das Altersvorsorgedepot höhere Renditechancen bietet
Der größte Vorteil gegenüber vielen klassischen Riester-Produkten ist der Verzicht auf eine verpflichtende Beitragsgarantie. Eine Garantie klingt zwar beruhigend, kostet langfristig aber häufig Rendite. Der Anbieter muss einen großen Teil des Geldes so anlegen, dass die zugesagte Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt möglichst sicher verfügbar ist.
Gerade in Phasen niedriger Zinsen führte diese Konstruktion dazu, dass nur ein begrenzter Anteil des Kapitals in Aktien oder andere renditestärkere Anlagen investiert werden konnte. Hinzu kamen Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten. Auf langen Laufzeiten konnte dadurch ein erheblicher Teil des möglichen Vermögensaufbaus verloren gehen.
Im Altersvorsorgedepot kann das Kapital stärker in breit gestreute Aktienfonds oder ETFs fließen. Wer noch mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand hat, kann vorübergehende Börsenrückgänge eher aussitzen und langfristig an der Entwicklung internationaler Unternehmen beteiligt sein.
Eine höhere Renditechance ist allerdings keine Renditegarantie. Auch ein weltweit gestreuter Aktien-ETF kann in einem schwachen Börsenjahr deutlich an Wert verlieren. Wer genau während eines größeren Kursrückgangs in die Auszahlungsphase eintritt, könnte einen niedrigeren Depotwert vorfinden als wenige Jahre zuvor.
Deshalb spielt die Risikosteuerung vor dem Ruhestand eine wichtige Rolle. Bei Standarddepots ist vorgesehen, das Kapital in den Jahren vor der Auszahlung schrittweise in vorsichtigere Anlagen umzuschichten. Dadurch kann das Risiko eines ungünstigen Börsenzeitpunkts sinken, zugleich werden aber auch die weiteren Renditechancen begrenzt.
So funktioniert die neue staatliche Förderung
Die Grundzulage wird künftig anhand der tatsächlichen Eigenbeiträge berechnet. Für die ersten 360 Euro, die innerhalb eines Jahres eingezahlt werden, zahlt der Staat 50 Cent je eigenem Euro dazu. Für weitere Einzahlungen bis zu einem gesamten Eigenbeitrag von 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro.
Damit sind ohne Kinderzulagen bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr möglich. Der höchste geförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro jährlich, was 150 Euro pro Monat entspricht. Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein eigener Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr.
Die Fördersystematik lässt sich an einigen vereinfachten Beispielen erkennen:
| Eigener Beitrag pro Jahr | Eigener Beitrag pro Monat | Grundzulage | Gesamtbeitrag vor Kosten |
|---|---|---|---|
| 120 Euro | 10 Euro | 60 Euro | 180 Euro |
| 360 Euro | 30 Euro | 180 Euro | 540 Euro |
| 1.200 Euro | 100 Euro | 390 Euro | 1.590 Euro |
| 1.800 Euro | 150 Euro | 540 Euro | 2.340 Euro |
Besonders hoch ist die Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag bei kleinen Sparbeträgen. Wer monatlich 30 Euro einzahlt, erhält auf 360 Euro Eigenleistung eine Grundzulage von 180 Euro. Der Staat erhöht den eigenen Beitrag damit um 50 Prozent, bevor Kosten und Wertentwicklung berücksichtigt werden.
Bei höheren Beiträgen sinkt der prozentuale Fördereffekt. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt und 540 Euro Grundzulage erhält, bekommt bezogen auf den Eigenbeitrag 30 Prozent dazu. Das ist weiterhin attraktiv, sollte aber nicht isoliert betrachtet werden: Hohe Vertragskosten können einen Teil der Förderung über die Jahre wieder aufzehren.
Die Kinderzulage kann Familien stark entlasten
Für jedes zulageberechtigte Kind kann ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage erhalten. Pro selbst eingezahltem Euro wird bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro ein weiterer Euro Kinderzulage gutgeschrieben. Maximal sind damit 300 Euro pro Kind und Jahr möglich.
Ein Elternteil mit einem Kind könnte bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro beispielsweise 150 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage erhalten. Zu den selbst eingezahlten 300 Euro kämen somit 450 Euro Förderung hinzu. Bei mehreren zulageberechtigten Kindern kann der Förderanteil entsprechend höher ausfallen.
Das macht die neue private Altersvorsorge insbesondere für Familien mit kleinen oder mittleren Sparbeträgen interessant. Trotzdem muss geprüft werden, welcher Elternteil die Kinderzulage erhalten soll und wie lange der Anspruch voraussichtlich besteht. Sobald die Kinderzulage entfällt, verändert sich die gesamte Wirtschaftlichkeit des Vertrags.
Steuerliche Vorteile kommen nicht immer vollständig hinzu
Die eigenen Beiträge und der Zulageanspruch können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft anschließend, ob die steuerliche Entlastung höher wäre als die bereits gewährten Zulagen.
Ist der Steuervorteil größer, wird lediglich die Differenz zusätzlich berücksichtigt. Zulage und Steuerersparnis werden also nicht in jedem Fall vollständig nebeneinander gewährt. Bei höheren Einkommen kann die steuerliche Förderung dennoch einen erheblichen zusätzlichen Vorteil darstellen.
Die Förderung wird außerdem nicht endgültig steuerfrei gewährt. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den daraus entstandenen Erträgen beruhen, werden im Ruhestand grundsätzlich mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert. Dieses Prinzip wird als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet.
Das Standarddepot soll den Einstieg vereinfachen
Nicht jeder möchte selbst Fonds auswählen, Börsenentwicklungen verfolgen oder regelmäßig die Aufteilung seines Vorsorgevermögens überprüfen. Für diese Zielgruppe ist das Standarddepot vorgesehen, das mit voreingestellten Anlagelösungen arbeiten soll.
Der Anbieter legt dabei grundsätzlich zwei Fonds fest. Einer soll vorsichtiger ausgerichtet sein, während der andere höhere Risiken und damit größere Renditechancen eingehen darf. Ohne abweichende Entscheidung des Sparers wird das Kapital nach den vorgegebenen Einstellungen investiert und vor der Auszahlungsphase schrittweise defensiver ausgerichtet.
Für das Standarddepot werden die Effektivkosten auf höchstens 1,0 Prozent begrenzt. Effektivkosten zeigen, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite durch sämtliche berücksichtigten Kosten verringert wird. Erzielt die Anlage vor Kosten beispielsweise 5 Prozent und liegen die Effektivkosten bei 1 Prozent, verbleiben rechnerisch 4 Prozent Rendite.
Eine Begrenzung auf 1 Prozent ist besser als eine völlig offene Kostenstruktur, macht das Produkt aber nicht automatisch günstig. Normale ETF-Sparpläne können je nach Broker und Fonds deutlich geringere laufende Kosten verursachen. Die staatliche Förderung muss deshalb groß genug sein, um mögliche Mehrkosten und die spätere Besteuerung auszugleichen.
Ein öffentlich organisiertes Standardangebot ist gesetzlich ermöglicht. Wie dieses Angebot im Detail umgesetzt wird, welche Anlagestrategie es nutzt und zu welchen tatsächlichen Kosten es erhältlich sein wird, muss sich jedoch in der praktischen Ausgestaltung zeigen.
Warum ein Prozent Kosten langfristig viel Geld ausmachen kann
Bei einer Altersvorsorge wirken nicht nur Rendite und Zinseszinseffekt über Jahrzehnte. Auch Kosten wachsen gewissermaßen mit, weil jeder abgezogene Euro nicht mehr investiert bleibt und keine weiteren Erträge erwirtschaften kann.
Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht die Größenordnung. Werden einschließlich Zulage jedes Jahr 2.340 Euro über 30 Jahre angelegt, entstehen bei einer durchschnittlichen Nettorendite von 6 Prozent rechnerisch rund 185.000 Euro. Bei 5 Prozent wären es etwa 155.000 Euro und bei 4 Prozent noch ungefähr 131.000 Euro.
Die Zahlen sind keine Prognose, zeigen aber den langfristigen Einfluss scheinbar kleiner Renditeunterschiede. Ein Prozentpunkt weniger Nettorendite kann bei langen Laufzeiten einen fünfstelligen Betrag kosten. Deshalb darf die Entscheidung nicht allein davon abhängen, welcher Anbieter die höchste Zulage bewirbt, denn die Förderregeln gelten grundsätzlich für alle zertifizierten Angebote.
Wichtig sind die Effektivkosten des gesamten Vertrags, die Kosten der enthaltenen Fonds, mögliche Wechselgebühren und die Bedingungen der Auszahlungsphase. Auch eine kostengünstige Ansparphase kann unattraktiv werden, wenn für den späteren Auszahlungsplan oder die Verrentung hohe Kosten entstehen.
Welche Auszahlungen im Ruhestand möglich sind
Die neue private Altersvorsorge soll bei der Auszahlung flexibler werden als viele bisherige Riester-Verträge. Sparer können grundsätzlich zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem langfristigen Auszahlungsplan wählen.
Bei der Leibrente wird eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende zugesagt. Der Vorteil liegt in der Absicherung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos: Auch wer sehr alt wird, erhält weiterhin seine vereinbarte Rente. Dafür ist das für die Rentenzahlung eingesetzte Kapital grundsätzlich nicht frei vererbbar, sofern keine besondere Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen. Dabei wird das vorhandene Vermögen über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt. Nicht verbrauchtes Kapital kann grundsätzlich vererbbar bleiben, allerdings endet die Zahlung, sobald der Plan abgelaufen und das Kapital aufgebraucht ist.
Daneben kann zu Beginn der Auszahlungsphase weiterhin eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich sein. Eine vollständige freie Auszahlung des gesamten geförderten Vermögens ist dagegen grundsätzlich nicht vorgesehen, sofern keine besondere Ausnahme wie eine Kleinbetragsrente greift.
Die Wahl zwischen Leibrente und Auszahlungsplan sollte nicht nur nach der anfänglichen Monatszahlung erfolgen. Gesundheit, sonstiges Vermögen, gesetzliche Rente, Hinterbliebenenabsicherung, Lebenserwartung und Sicherheitsbedürfnis spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Die wichtigsten Vorteile des Altersvorsorgedepots
Das Altersvorsorgedepot beseitigt einige zentrale Schwächen des bisherigen Riester-Systems. Insbesondere lange Anlagezeiträume können stärker genutzt werden, weil keine vollständige Beitragsgarantie mehr vorgeschrieben ist.
Die wichtigsten möglichen Vorteile sind:
- staatliche Grundzulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr,
- zusätzliche Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind,
- mögliche weitere Steuerentlastung durch die Günstigerprüfung,
- steuerfreier Vermögensaufbau innerhalb der Ansparphase,
- höhere Renditechancen durch Aktienfonds und ETFs,
- vereinfachte Standardprodukte für unerfahrene Anleger,
- flexiblere Wahl zwischen Leibrente und Auszahlungsplan,
- ein erweiterter Kreis förderberechtigter Personen,
- einfachere und langfristig günstigere Anbieterwechsel.
Besonders überzeugend kann die Kombination aus Zulage und langer Laufzeit sein. Wer früh beginnt, geringe Kosten wählt und Marktschwankungen aushält, kann sowohl von der staatlichen Förderung als auch vom langfristigen Kapitalmarktwachstum profitieren.
Welche Nachteile und Risiken häufig unterschätzt werden
Das Altersvorsorgedepot ist keine kostenlose staatliche Geldanlage ohne Verpflichtungen. Die Förderung wird mit festen Regeln erkauft, und die tatsächliche Rendite hängt von Kapitalmarkt, Kosten, Anlageauswahl und Auszahlungsbedingungen ab.
Das auffälligste Risiko sind Kursschwankungen. Ohne Garantie kann der Vertragswert zeitweise unter die Summe der Einzahlungen und Zulagen fallen. Bei breit gestreuten Anlagen und langen Laufzeiten sinkt zwar die Bedeutung einzelner schlechter Börsenjahre, vollständig verschwindet das Risiko aber nicht.
Hinzu kommt die eingeschränkte Verfügbarkeit. Wer vor dem Ruhestand Geld für eine unerwartete Ausgabe, eine längere Arbeitslosigkeit oder eine andere Lebensentscheidung benötigt, kann nicht ohne Weiteres auf das geförderte Vermögen zugreifen. Eine vorzeitige Auszahlung kann zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen.
Auch die nachgelagerte Besteuerung wird leicht übersehen. Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei, dafür werden die geförderten Leistungen später grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Ob daraus insgesamt ein Vorteil entsteht, hängt unter anderem von der steuerlichen Situation während der Einzahlung und im Ruhestand ab.
Ein weiteres Risiko liegt in den Produkten selbst. Eine gute gesetzliche Grundidee garantiert noch keine guten Verträge. Anbieter können unterschiedliche Fonds, Kostenstrukturen und Serviceleistungen nutzen. Wer ein teures Produkt auswählt oder unnötig häufig wechselt, kann trotz Förderung hinter einem günstigen ungeförderten ETF-Depot zurückbleiben.
Altersvorsorgedepot oder normaler ETF-Sparplan?
Ein gewöhnliches ETF-Depot bietet maximale Flexibilität. Die Sparrate kann geändert oder ausgesetzt werden, das Geld ist grundsätzlich jederzeit verfügbar und die Kosten können bei einem günstigen Broker sehr niedrig sein. Dafür gibt es keine Altersvorsorgezulagen und keinen speziellen Sonderausgabenabzug.
Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Förderung und eine steuerfreie Ansparphase. Dafür ist das Kapital langfristig gebunden, die Anlageauswahl ist eingeschränkt und die späteren Auszahlungen werden nach den jeweiligen Regeln besteuert.
Welche Lösung besser ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei hohen Zulagen, insbesondere durch Kinderförderung, kann das Altersvorsorgedepot einen deutlichen Vorsprung erhalten. Bei niedriger Förderung, hohen Vertragskosten oder einem großen Bedarf an finanzieller Flexibilität kann ein normales ETF-Depot attraktiver sein.
In vielen Haushalten muss es keine Entweder-oder-Entscheidung sein. Ein Altersvorsorgedepot kann gezielt bis zur sinnvoll geförderten Beitragshöhe bespart werden, während zusätzlich ein frei verfügbares ETF-Depot für langfristigen Vermögensaufbau dient. Voraussetzung ist allerdings, dass zuerst ein ausreichender Notgroschen vorhanden ist und teure Schulden nicht parallel weiterlaufen.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Ein bestehender Riester-Vertrag sollte nicht vorschnell gekündigt werden. Die Kündigung kann dazu führen, dass erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden müssen. Außerdem könnten bereits gezahlte Abschlusskosten verloren sein, während bei einem neuen Vertrag erneut Kosten entstehen.
Altverträge können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, in die neue Fördersystematik zu wechseln oder das vorhandene Kapital auf einen neuen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt stark vom konkreten Vertrag ab.
Ein guter Riester-Vertrag mit niedrigen Kosten, hohen Garantien, attraktiven Altbedingungen oder umfangreichen Kinderzulagen kann weiterhin wertvoll sein. Ein teurer Vertrag mit schwacher Rendite und langer Restlaufzeit könnte dagegen ein Kandidat für einen Wechsel oder eine Beitragsfreistellung sein.
Vor einer Entscheidung sollten mindestens der aktuelle Vertragswert, die Summe der Einzahlungen, erhaltene Zulagen, garantierte Leistungen, laufende Kosten, mögliche Wechselkosten und die verbleibende Laufzeit geprüft werden. Die bloße Aussage, das Altersvorsorgedepot sei neuer und deshalb automatisch besser, reicht nicht aus.
Für wen das Altersvorsorgedepot besonders interessant sein kann
Gute Voraussetzungen haben Menschen, die noch viele Jahre bis zum Ruhestand haben und zwischenzeitliche Kursschwankungen akzeptieren können. Je länger der Anlagehorizont, desto mehr Zeit bleibt, schwache Marktphasen auszugleichen.
Familien mit zulageberechtigten Kindern können überdurchschnittlich profitieren. Auch Beschäftigte mit kleinen Einkommen erhalten bereits auf geringe Eigenbeiträge einen hohen prozentualen Zuschuss. Für junge Berufseinsteiger kann zusätzlich der einmalige Bonus interessant sein.
Die Reform erweitert außerdem den förderberechtigten Personenkreis. Dadurch können künftig grundsätzlich auch bestimmte Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbaren Zugang zur Förderung erhalten.
Interessant kann das Altersvorsorgedepot auch für gut verdienende Personen sein, wenn die steuerliche Günstigerprüfung einen zusätzlichen Vorteil ergibt. Hier sollte allerdings genau gerechnet werden, weil der steuerlichen Entlastung während des Erwerbslebens die spätere Besteuerung der Auszahlungen gegenübersteht.
Für wen das Altersvorsorgedepot eher nicht die erste Wahl ist
Wer noch keinen Notgroschen besitzt, sollte nicht sein gesamtes freies Geld langfristig binden. Unvorhergesehene Reparaturen, eine hohe Nebenkostenabrechnung oder ein vorübergehender Einkommensausfall dürfen nicht dazu führen, dass neue Schulden aufgenommen werden müssen.
Auch bei laufenden Dispo-, Kreditkarten- oder Konsumschulden mit hohen Zinsen ist häufig zunächst der Schuldenabbau sinnvoller. Eine sichere Ersparnis von beispielsweise 10 oder 15 Prozent Kreditzinsen lässt sich nicht seriös mit einer unsicheren Kapitalmarktrendite vergleichen.
Menschen kurz vor dem Ruhestand haben weniger Zeit, Börsenrückgänge auszugleichen. Für sie können Garantieprodukte, konservativere Anlagen oder bestehende Verträge geeigneter sein. Entscheidend ist nicht das Lebensalter allein, sondern die verbleibende Laufzeit und die finanzielle Fähigkeit, Kursschwankungen auszuhalten.
Ungeeignet kann das Depot außerdem für Personen sein, die voraussichtlich vor dem Ruhestand auf das Kapital zugreifen müssen. Die langfristige Bindung ist ein grundlegender Bestandteil der Förderung und sollte nicht als unwichtige Vertragsklausel behandelt werden.
So prüfst du ein Altersvorsorgedepot richtig
Sobald die ersten Produkte erhältlich sind, sollte nicht nur die beworbene Förderung verglichen werden. Sie folgt gesetzlichen Regeln und ist deshalb kein besonderes Qualitätsmerkmal eines einzelnen Anbieters.
Entscheidend sind zunächst die Effektivkosten. Zusätzlich sollten die laufenden Kosten der eingesetzten Fonds, mögliche Depotgebühren, Wechselkosten und Kosten während der Auszahlungsphase betrachtet werden. Je länger die Laufzeit, desto stärker wirken sich laufende Gebühren aus.
Ebenso wichtig ist die Anlageauswahl. Ein breit gestreuter, verständlicher Welt-ETF kann für viele Sparer besser geeignet sein als ein komplizierter Fonds mit zahlreichen Überschneidungen. Themenfonds, kurzfristige Trends und schwer nachvollziehbare Strategien gehören nicht automatisch in eine langfristige Altersvorsorge.
Geprüft werden sollte außerdem, wie der Anbieter das Risiko vor Rentenbeginn reduziert. Eine automatische Umschichtung kann sinnvoll sein, darf aber nicht zu früh beginnen und dadurch über viele Jahre Renditechancen verschenken. Ebenso sollte klar sein, ob eine abweichende Risikoeinstellung möglich ist.
Schließlich verdient die Auszahlungsphase genauso viel Aufmerksamkeit wie die Ansparphase. Ein günstiges Depot ist nur dann überzeugend, wenn auch der Auszahlungsplan oder die mögliche Verrentung fair, transparent und flexibel gestaltet ist.
Die häufigsten Fehler bei der neuen privaten Altersvorsorge
Ein typischer Fehler wäre, allein wegen der staatlichen Zulage einen beliebigen Vertrag abzuschließen. Förderung kann hohe Kosten nicht unbegrenzt ausgleichen. Entscheidend ist immer, was nach Kosten, Steuern und Inflation tatsächlich für den Ruhestand übrig bleibt.
Ebenso problematisch ist es, die eigene Risikobereitschaft zu überschätzen. Wer bei einem Kursverlust von 20 oder 30 Prozent panisch in eine sichere Anlage wechselt, realisiert möglicherweise Verluste und verpasst die spätere Erholung. Die gewählte Aktienquote muss deshalb auch emotional durchgehalten werden können.
Ein weiterer Fehler besteht darin, bestehende Riester-Verträge pauschal zu kündigen. Altverträge können Garantien und Konditionen enthalten, die heute nicht mehr erreichbar sind. Vor einer Kündigung ist eine individuelle Vertragsprüfung unverzichtbar.
Schließlich sollte das Altersvorsorgedepot nicht mit dem gesamten Vermögensaufbau verwechselt werden. Altersvorsorge, Notgroschen, frei verfügbares Vermögen und kurzfristige Sparziele erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein guter Finanzplan verbindet diese Bausteine, anstatt alles in einen einzigen Vertrag zu stecken.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Die neue private Altersvorsorge bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die sich erst durch konkrete Produkte vollständig bewerten lassen. Die folgenden Antworten ordnen die wichtigsten Fragen ein und zeigen, worauf Verbraucher vor einem Abschluss besonders achten sollten.
Startet das Altersvorsorgedepot bereits 2026?
Nein, die Reform ist zwar 2026 in Kraft getreten, die neuen Altersvorsorgeprodukte können jedoch grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Erst dann lässt sich beurteilen, welche Banken, Versicherer oder andere Anbieter tatsächlich ein Altersvorsorgedepot anbieten und wie gut ihre Konditionen ausfallen.
Verbraucher müssen daher 2026 keinen übereilten Vertrag abschließen. Sinnvoller ist es, bestehende Vorsorgeverträge zu prüfen, die eigene Versorgungslücke grob zu berechnen und später mehrere konkrete Angebote anhand von Kosten, Anlageauswahl und Auszahlungsbedingungen zu vergleichen.
Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?
Nein, bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung in ein Altersvorsorgedepot findet nicht statt, und die bisherigen Förderregeln bleiben für geschützte Altverträge verfügbar.
Eine Kündigung sollte nur nach genauer Prüfung erfolgen, weil Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden können. Häufig kommen statt einer Kündigung auch eine Beitragsfreistellung, ein Wechsel der Förderung oder eine Übertragung in einen neuen Vertrag infrage.
Kann ich mit dem Altersvorsorgedepot Verluste machen?
Ja, ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann zwischenzeitlich und im ungünstigen Fall auch bis zum Beginn der Auszahlungsphase an Wert verlieren. Aktienfonds und ETFs bieten langfristig höhere Renditechancen, ihre Kurse verlaufen jedoch nicht gleichmäßig.
Das Risiko lässt sich durch eine breite Streuung, geringe Kosten, eine lange Laufzeit und eine rechtzeitige Anpassung der Aktienquote reduzieren. Vollständig ausschließen lassen sich Verluste ohne Garantie jedoch nicht.
Kann ich vor dem Ruhestand auf das Geld zugreifen?
Das geförderte Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Eine freie Auszahlung während der Ansparphase kann als schädliche Verwendung gelten und dazu führen, dass Zulagen sowie erhaltene steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden müssen.
Bestimmte gesetzlich vorgesehene Ausnahmen können bestehen, etwa bei einer zulässigen Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum. Für normale ungeplante Ausgaben sollte jedoch ein separater Notgroschen vorhanden sein.
Ist das Altersvorsorgedepot besser als ein normaler ETF-Sparplan?
Das hängt von Förderung, Kosten, Laufzeit, Steuersituation und gewünschter Flexibilität ab. Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen und eine steuerfreie Ansparphase, bindet das Geld aber langfristig und unterliegt besonderen Auszahlungs- und Besteuerungsregeln.
Ein normales ETF-Depot ist meist flexibler und kann sehr kostengünstig sein, erhält jedoch keine Altersvorsorgezulagen. Besonders bei hohen Kinderzulagen kann das geförderte Depot Vorteile haben, während bei geringer Förderung und hohen Vertragskosten der freie ETF-Sparplan besser abschneiden kann.
Fazit: Das Altersvorsorgedepot ist ein Fortschritt, aber kein Selbstläufer
Das Altersvorsorgedepot modernisiert die staatlich geförderte private Altersvorsorge an entscheidenden Stellen. Der Verzicht auf eine verpflichtende Beitragsgarantie ermöglicht höhere Aktienquoten und damit bessere langfristige Renditechancen. Die beitragsabhängige Zulage ist leichter verständlich, kleine Sparbeträge werden stark gefördert und Familien können durch Kinderzulagen besonders profitieren.
Trotzdem ist das neue System nicht automatisch für jeden die beste Lösung. Kursschwankungen, langfristige Kapitalbindung, nachgelagerte Besteuerung und mögliche Produktkosten bleiben wichtige Nachteile. Ob das Altersvorsorgedepot wirklich überzeugt, entscheidet sich nicht allein im Gesetz, sondern an den konkreten Angeboten, die ab 2027 auf den Markt kommen.
Verbraucher sollten deshalb weder aus Enttäuschung über Riester vorschnell wechseln noch aus Begeisterung über staatlich geförderte ETFs das erstbeste Produkt auswählen. Ein gutes Altersvorsorgedepot braucht niedrige Gesamtkosten, eine breit gestreute Anlage, eine passende Risikosteuerung und faire Auszahlungsbedingungen.
Wer diese Punkte sorgfältig prüft und zusätzlich ausreichend frei verfügbares Vermögen behält, kann mit dem Altersvorsorgedepot einen sinnvollen Baustein für den Ruhestand erhalten. Es ersetzt jedoch weder einen Notgroschen noch eine umfassende Vorsorgeplanung und macht aus einer ungeeigneten Anlagestrategie nicht allein durch staatliche Förderung ein gutes Geschäft.
