Ein Girokonto gehört heute praktisch zur finanziellen Grundversorgung. Gehalt, Rente oder Sozialleistungen werden überwiesen, Miete und Strom per Lastschrift bezahlt und viele Einkäufe mit Karte erledigt. Umso schwieriger wird der Alltag, wenn eine Bank ein normales Girokonto wegen negativer Schufa, Zahlungsschwierigkeiten oder früherer Kontoprobleme nicht eröffnen möchte.
Genau für solche Situationen gibt es das Basiskonto. Das Zahlungskontengesetz räumt berechtigten Verbrauchern einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen ein. Eine schlechte Schufa oder eine niedrige Bonität allein gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Gründen, mit denen eine Bank diesen Antrag ablehnen darf.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Bank jeden Antrag unter allen Umständen annehmen muss oder dass ein Basiskonto automatisch kostenlos ist. Es gibt bestimmte Voraussetzungen und eng begrenzte Ablehnungsgründe. Außerdem unterscheidet sich ein Basiskonto in einigen Punkten von einem klassischen Girokonto mit Dispokredit oder Kreditkarte.
Was ist ein Basiskonto?
Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto für private Zwecke, das dir die wesentlichen Funktionen eines normalen Girokontos ermöglichen soll. Es wurde geschaffen, damit Verbraucher nicht allein wegen ihrer finanziellen Situation vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden.
Du kannst ein Basiskonto beispielsweise für regelmäßige Zahlungseingänge, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen nutzen. Damit lassen sich die meisten alltäglichen Bankgeschäfte erledigen, die für Miete, Energie, Versicherungen, Einkäufe oder andere laufende Ausgaben notwendig sind.
Das Konto wird grundsätzlich in Euro geführt. Es ist kein spezielles „Schuldenkonto“ und auch kein Kreditprodukt, sondern ein gesetzlich geregeltes Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen.
Bekommst du ein Basiskonto trotz negativer Schufa?
Eine negative Schufa allein darf kein ausreichender Grund dafür sein, dir ein Basiskonto zu verweigern. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zu vielen normalen Girokontomodellen, bei denen Banken im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit Bonität und andere Kriterien stärker berücksichtigen können.
Bei einem normalen Girokonto kann beispielsweise eine schlechte Bonität dazu führen, dass die Bank den Antrag nicht annimmt oder bestimmte Leistungen wie einen Dispokredit nicht anbietet. Beim Basiskonto ist die Situation anders: Wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst und kein zulässiger Ablehnungsgrund vorliegt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf den Abschluss eines Basiskontovertrags.
Das ist besonders wichtig für Menschen, bei denen Zahlungsstörungen, Inkassoforderungen, Kreditausfälle oder andere finanzielle Probleme zu negativen Schufa-Einträgen geführt haben. Du musst deshalb nicht erst deine Schufa vollständig bereinigen, bevor du einen Antrag auf ein Basiskonto stellen kannst.
Warum die Bank die Schufa trotzdem prüfen kann
Dass eine negative Schufa kein allgemeiner Ablehnungsgrund ist, bedeutet nicht automatisch, dass die Schufa bei der Prüfung überhaupt keine Rolle spielen darf. Eine Bank darf unter bestimmten Voraussetzungen prüfen, ob du bereits ein anderes nutzbares Zahlungskonto in Deutschland besitzt.
Dafür können auch Informationen einer Auskunftei herangezogen werden. Entscheidend ist jedoch der Zweck der Prüfung: Die Bank darf einen schlechten Bonitätsscore nicht einfach zum Anlass nehmen, deinen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto auszuschließen.
Gerade deshalb solltest du bei einer Ablehnung genau darauf achten, welchen Grund die Bank tatsächlich nennt. Eine pauschale Aussage wie „Konto wegen schlechter Bonität nicht möglich“ wäre bei einem ordnungsgemäß beantragten Basiskonto etwas anderes als die Mitteilung, dass bereits ein voll nutzbares Zahlungskonto vorhanden ist.
Wer einen Anspruch auf ein Basiskonto haben kann
Der Anspruch ist nicht ausschließlich für Menschen mit negativer Schufa gedacht. Er richtet sich grundsätzlich an Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Zugang ist bewusst weit gefasst. Unter bestimmten Voraussetzungen können deshalb auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende sowie Personen einbezogen sein, die keinen regulären Aufenthaltstitel besitzen, aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.
Wichtig ist außerdem, dass es sich um ein Konto für private Zwecke handelt. Für ein überwiegend geschäftlich genutztes Konto lässt sich der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto nicht einfach in gleicher Weise heranziehen.
Welche Funktionen ein Basiskonto bieten muss
Ein Basiskonto ist mehr als ein Konto, auf das lediglich Geld überwiesen werden kann. Es soll dir eine grundlegende Teilnahme am normalen Zahlungsverkehr ermöglichen und muss deshalb verschiedene zentrale Funktionen abdecken.
Dazu gehören insbesondere Bareinzahlungen und Barauszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungsvorgänge mit einer Zahlungskarte. Dadurch kannst du beispielsweise deine Miete überweisen, Stromabschläge abbuchen lassen, Bargeld abheben oder mit einer Debitkarte bezahlen.
Wenn ein Institut seinen normalen Privatkunden bestimmte Zahlungswege allgemein anbietet, ist auch beim Basiskonto von Bedeutung, wie diese Leistungen bereitgestellt werden. Bietet die Bank beispielsweise grundsätzlich eine Online-Kontoführung für ihre Zahlungskonten an, darf das Basiskonto nicht ohne sachlichen Grund auf eine völlig andere, benachteiligende Nutzung beschränkt werden.
Was beim Basiskonto nicht automatisch dazugehört
Ein Basiskonto verschafft dir Zugang zum Zahlungsverkehr, aber keinen gesetzlichen Anspruch auf Kredit. Das ist besonders wichtig, wenn du das Konto gerade wegen schlechter Schufa oder finanzieller Schwierigkeiten benötigst.
Die Bank muss dir deshalb keinen Dispokredit einräumen. In der Praxis werden viele Basiskonten ausschließlich auf Guthabenbasis geführt, sodass du grundsätzlich nur über Geld verfügen kannst, das tatsächlich auf deinem Konto vorhanden ist.
Auch auf eine klassische Kreditkarte mit Kreditrahmen hast du allein aufgrund des Basiskontos keinen Anspruch. Eine Debitkarte für grundlegende Kartenzahlungen ist davon zu unterscheiden, weil die Zahlungen normalerweise unmittelbar oder zeitnah vom vorhandenen Kontoguthaben abgebucht werden.
Basiskonto und normales Girokonto sind nicht dasselbe
Im Alltag kann ein Basiskonto viele Funktionen eines normalen Girokontos übernehmen, rechtlich und praktisch bestehen dennoch Unterschiede. Ein klassisches Girokonto wird von Banken häufig mit zusätzlichen Leistungen, verschiedenen Karten, Bonusmodellen, Dispokredit oder weiteren Finanzprodukten angeboten.
Beim Basiskonto steht dagegen die Grundversorgung mit Zahlungsdiensten im Vordergrund. Die gesetzliche Verpflichtung soll sicherstellen, dass dir wesentliche Bankgeschäfte nicht allein wegen deiner wirtschaftlichen Situation verwehrt werden.
Das bedeutet gleichzeitig nicht, dass ein Basiskonto automatisch schlechter sein muss. Wenn du keinen Dispo brauchst und hauptsächlich Überweisungen, Lastschriften, Bargeld und eine Zahlungskarte nutzt, kann das Konto deinen normalen Alltag weitgehend abdecken.
Darf die Bank ein Basiskonto ablehnen?
Die Bank darf einen ordnungsgemäß gestellten Antrag nicht nach beliebigen eigenen Kriterien zurückweisen. Die möglichen Ablehnungsgründe sind gesetzlich begrenzt, weshalb eine schlechte Schufa allein nicht ausreicht.
Eine Ablehnung kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn du bereits ein Zahlungskonto bei einem Institut in Deutschland besitzt und dieses Konto tatsächlich für die grundlegenden Zahlungsdienste nutzen kannst. Der Gesetzgeber will den Anspruch auf Zugang zu einem Konto sichern, aber nicht zwingend jedem Verbraucher ein zusätzliches zweites Basiskonto verschaffen.
Daneben existieren besondere Ausnahmefälle im Zusammenhang mit früherem schwerwiegendem Verhalten gegenüber derselben Bank, bestimmten gesetzlichen Identifizierungs- und Geldwäschepflichten oder einer früheren berechtigten Kündigung eines Basiskontos bei genau diesem Institut. Diese Ausnahmen sind enger gefasst als eine allgemeine Bonitätsprüfung.
Was gilt, wenn du bereits ein anderes Konto hast?
Besitzt du bereits ein funktionierendes Girokonto in Deutschland, kann dies gegen einen zusätzlichen Anspruch auf ein Basiskonto bei einer anderen Bank sprechen. Entscheidend ist allerdings nicht allein, ob irgendwo noch eine Kontoverbindung auf deinen Namen existiert.
Das vorhandene Konto muss tatsächlich nutzbar sein. Wenn es bereits gekündigt wurde oder du über die bevorstehende Schließung informiert worden bist, kann die Situation anders bewertet werden.
Auch deshalb solltest du bei einem Kontowechsel oder nach einer Kündigung entsprechende Unterlagen aufbewahren. Eine Kündigungsbestätigung oder Mitteilung über die bevorstehende Kontoschließung kann bei der Beantragung des neuen Basiskontos wichtig werden.
So beantragst du ein Basiskonto trotz Schufa
Wenn du gezielt deinen gesetzlichen Anspruch nutzen möchtest, solltest du nicht einfach irgendein normales Girokonto beantragen. Mache gegenüber der Bank deutlich, dass du ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz beantragen möchtest.
Für den Antrag gibt es ein vorgesehenes Formular, das dir das Institut auf Anfrage zur Verfügung stellen muss. Viele Banken stellen entsprechende Unterlagen auch über ihren Internetauftritt bereit.
Im Antrag werden unter anderem deine persönlichen Angaben und Informationen dazu benötigt, ob du bereits ein anderes Zahlungskonto besitzt. Fülle das Formular möglichst vollständig und wahrheitsgemäß aus und bewahre eine Kopie sowie einen Nachweis über die Abgabe oder Übersendung auf.
Ein praktisches Vorgehen kann so aussehen:
- Basiskonto ausdrücklich beantragen: Verwende nicht nur den allgemeinen Girokontoantrag, sondern verlange ausdrücklich ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz.
- Antragsformular vollständig ausfüllen: Beantworte insbesondere die Fragen zu bereits bestehenden Konten korrekt und vollständig.
- Identitätsnachweis bereithalten: Die Bank muss gesetzliche Identifizierungsanforderungen erfüllen können, weshalb geeignete Dokumente erforderlich sind.
- Eingang dokumentieren: Lass dir den Eingang bestätigen oder bewahre bei einer elektronischen Antragstellung entsprechende Nachweise auf.
- Bei einer Ablehnung den Grund prüfen: Akzeptiere eine pauschale Absage wegen schlechter Schufa nicht automatisch als endgültig.
Mit dieser Vorgehensweise kannst du deutlich besser nachvollziehen, ob dein Antrag tatsächlich als Basiskontoantrag behandelt wurde und aus welchem Grund eine Bank möglicherweise nicht zustimmt.
Wie schnell muss die Bank reagieren?
Ein Antrag auf ein Basiskonto soll nicht wochenlang ohne Entscheidung liegen bleiben. Wenn ein vollständiger Antrag vorliegt, muss das Institut grundsätzlich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist reagieren.
Für das Angebot zum Abschluss des Basiskontovertrags beziehungsweise eine Ablehnung spielt eine Frist von zehn Geschäftstagen eine wichtige Rolle. Gerade wenn du aktuell überhaupt kein nutzbares Konto besitzt, solltest du deshalb dokumentieren können, wann dein vollständiger Antrag bei der Bank eingegangen ist.
Bleibt die Bank ohne nachvollziehbare Entscheidung untätig, musst du das nicht unbegrenzt hinnehmen. Auch für solche Fälle bestehen Möglichkeiten, deinen Anspruch überprüfen zu lassen.
Was kostet ein Basiskonto?
Ein häufiger Irrtum lautet, dass ein Basiskonto aufgrund des gesetzlichen Anspruchs kostenlos sein müsse. Das ist nicht der Fall. Banken dürfen grundsätzlich Kontoführungsentgelte vereinbaren.
Die Entgelte müssen allerdings angemessen sein. Es gibt keine einfache gesetzliche Regel nach dem Muster „Ein Basiskonto darf höchstens X Euro pro Monat kosten“. Deshalb solltest du nicht nur darauf achten, ob die Bank das Konto eröffnet, sondern auch die tatsächliche Preisstruktur prüfen.
Neben einer monatlichen Grundgebühr können je nach Kontomodell beispielsweise Kosten für bestimmte Karten, beleghafte Überweisungen oder einzelne Dienstleistungen relevant sein. Gerade wenn dein Budget wegen Schulden oder geringer Einkünfte ohnehin knapp ist, können scheinbar kleine Gebühren über ein Jahr einen spürbaren Unterschied machen.
Angenommen, Konto A kostet beispielsweise 5 Euro monatlich und Konto B 9 Euro. Das wären 60 beziehungsweise 108 Euro im Jahr und damit bereits 48 Euro Unterschied, ohne dass zusätzliche Einzelentgelte berücksichtigt sind. Solche Beträge sind lediglich ein Rechenbeispiel, zeigen aber, warum auch bei einem Basiskonto ein Kostenvergleich sinnvoll bleibt.
Worauf du beim Vergleich von Basiskonten achten solltest
Der gesetzliche Anspruch bedeutet nicht, dass alle Basiskonten identisch sind. Preise, Möglichkeiten zur Bargeldversorgung, Kartenleistungen und die praktische Kontoführung können sich von Institut zu Institut unterscheiden.
Besonders wichtig ist zunächst die monatliche Kontoführungsgebühr. Prüfe anschließend, welche Leistungen darin enthalten sind und für welche Vorgänge zusätzliche Kosten entstehen können.
Auch das Geldautomatennetz kann entscheidend sein. Ein günstiges Konto hilft dir wenig, wenn du regelmäßig zusätzliche Gebühren bezahlen musst, um in deiner Umgebung Bargeld abzuheben. Gleiches gilt für eine Bank, deren Filialleistungen teuer sind, obwohl du gerade auf persönliche Unterstützung angewiesen bist.
Wenn du deine Bankgeschäfte überwiegend digital erledigst, solltest du außerdem auf Online-Banking, Banking-App und Möglichkeiten zur digitalen Freigabe von Zahlungen achten. Entscheidend ist am Ende nicht nur der Grundpreis, sondern wie gut das Konto zu deinem tatsächlichen Nutzungsverhalten passt.
Kann ein Basiskonto als P-Konto geführt werden?
Ein Basiskonto kann grundsätzlich auch als Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, geführt werden. Das kann besonders relevant sein, wenn deine negative Schufa mit größeren Schulden zusammenhängt und eine Kontopfändung bereits besteht oder konkret droht.
Du kannst bereits bei der Beantragung eines Basiskontos verlangen, dass es als P-Konto geführt wird. Der Pfändungsschutz ist jedoch ein eigenes Thema und funktioniert nicht automatisch nur deshalb, weil dein Konto als Basiskonto bezeichnet wird.
Bei einer drohenden oder bestehenden Kontopfändung solltest du dich deshalb rechtzeitig mit den besonderen Regeln des P-Kontos beschäftigen. Unter Umständen kann zusätzlich eine Schuldnerberatung sinnvoll sein, wenn neben dem Konto weitere Forderungen, Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen bestehen.
Was passiert, wenn die Bank deinen Antrag ablehnt?
Eine Ablehnung solltest du zunächst genau lesen und aufbewahren. Die Bank muss eine Ablehnung grundsätzlich begründen, soweit gesetzliche Ausnahmevorschriften einer Mitteilung des konkreten Grundes nicht entgegenstehen.
Prüfe insbesondere, ob sich die Bank auf ein bereits vorhandenes Konto, gesetzliche Identifikationsprobleme oder einen anderen zulässigen Grund beruft. Wird lediglich eine schlechte Bonität, ein niedriger Schufa-Score oder ein negativer Schufa-Eintrag genannt, solltest du die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren.
Bei einer aus deiner Sicht unberechtigten Ablehnung kannst du die vorgesehenen Möglichkeiten zur Überprüfung nutzen. Unter anderem kann ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Finanzaufsicht beantragt werden; außerdem können je nach Fall Verbraucherschlichtung oder gerichtliche Schritte in Betracht kommen.
Das Gleiche gilt, wenn über deinen Antrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist entschieden wird. Wichtig ist deshalb erneut, dass du Antrag, Eingangsbestätigung und sämtliche Schreiben der Bank aufbewahrst.
Typische Fehler beim Basiskonto trotz Schufa
Viele Schwierigkeiten entstehen nicht aus dem gesetzlichen Anspruch selbst, sondern bereits bei der Antragstellung. Ein häufiger Fehler ist, lediglich ein normales Girokonto zu beantragen und nach dessen Ablehnung davon auszugehen, dass auch ein Basiskonto ausgeschlossen sei.
Ein weiterer Fehler besteht darin, eine mündliche Aussage wie „Mit Ihrer Schufa bekommen Sie bei uns kein Konto“ als endgültige Entscheidung zu akzeptieren. Verlange stattdessen ausdrücklich den Antrag auf ein Basiskonto und eine ordnungsgemäße Bearbeitung dieses Antrags.
Problematisch können außerdem unvollständige oder falsche Angaben zu bestehenden Konten sein. Wenn ein anderes Konto vorhanden ist, solltest du dessen Situation korrekt darstellen und bei einer bereits erfolgten Kündigung entsprechende Nachweise vorlegen.
Auch beim Preis lohnt sich Aufmerksamkeit. Aus Erleichterung darüber, überhaupt ein Konto zu erhalten, solltest du nicht automatisch jedes angebotene Gebührenmodell akzeptieren, ohne die Kosten und Leistungen zu prüfen.
Was du bei einer schlechten Schufa zusätzlich prüfen solltest
Ein Basiskonto löst das Problem des fehlenden Zahlungsverkehrs, beseitigt jedoch keine negativen Schufa-Einträge und reguliert auch keine bestehenden Schulden. Diese Themen solltest du getrennt betrachten.
Wenn deine Schufa-Einträge möglicherweise fehlerhaft oder veraltet sind, kann es sinnvoll sein, die über dich gespeicherten Daten zu prüfen. Eine Berichtigung berechtigter Fehler kann deine Situation bei zukünftigen Vertragsabschlüssen verbessern.
Bestehen gleichzeitig ernsthafte Zahlungsprobleme, Mahnungen oder zahlreiche offene Forderungen, sollte dein nächster Schritt nicht zwangsläufig ein neuer Kredit sein. Ein Basiskonto kann zunächst helfen, den laufenden Zahlungsverkehr zu stabilisieren, während du die eigentliche Schuldensituation separat ordnest.
Basiskonto oder Girokonto ohne Dispo: Was ist sinnvoller?
Nicht jeder Verbraucher mit schwacher Bonität benötigt zwangsläufig ein gesetzliches Basiskonto. Manche Banken bieten reguläre Girokonten auf Guthabenbasis oder Kontomodelle ohne Dispokredit an, die ebenfalls infrage kommen können.
Wenn du ein normales Girokonto zu günstigen Bedingungen erhältst und alle benötigten Funktionen nutzen kannst, kann dieses Konto vollkommen ausreichend sein. Ein Basiskonto wird besonders wichtig, wenn reguläre Kontoanträge scheitern und du deshalb deinen gesetzlichen Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten benötigst.
Entscheidend ist also weniger die Bezeichnung des Kontos als deine konkrete Situation. Prüfe Kosten, Leistungsumfang, Bargeldversorgung und digitale Nutzung und achte darauf, dass du keine teuren Zusatzprodukte abschließen musst, die du eigentlich nicht benötigst.
Häufige Fragen zum Basiskonto trotz Schufa
Rund um negative Schufa, Basiskonto und den gesetzlichen Kontoanspruch gibt es einige Missverständnisse. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem normalen Girokonto, das eine Bank nach ihren allgemeinen Bedingungen anbietet, und dem gesetzlich geregelten Basiskonto.
Kann eine Bank ein Basiskonto wegen negativer Schufa ablehnen?
Eine negative Schufa allein gehört nicht zu den vorgesehenen Ablehnungsgründen für einen ordnungsgemäßen Basiskontoantrag. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und kein anderer gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt, kann die Bank deinen Antrag deshalb nicht einfach mit einem schlechten Schufa-Score zurückweisen.
Anders kann es bei einem gewöhnlichen Girokonto aussehen. Dort kann die Bonität bei der Entscheidung über die Kontoeröffnung oder zusätzliche Kreditfunktionen eine größere Rolle spielen. Deshalb solltest du nach einer Ablehnung eines normalen Kontos ausdrücklich ein Basiskonto beantragen.
Brauche ich für ein Basiskonto eine gute Bonität?
Für den gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto ist eine gute Kreditwürdigkeit nicht die zentrale Voraussetzung. Das Konto dient gerade dazu, grundlegende Bankgeschäfte auch dann zu ermöglichen, wenn Verbraucher beispielsweise wegen finanzieller Schwierigkeiten keinen normalen Kontovertrag erhalten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass dir automatisch Kreditfunktionen eingeräumt werden. Ein Dispokredit oder eine Kreditkarte mit Kreditrahmen kann weiterhin von einer eigenen Bonitätsprüfung abhängig sein und gehört nicht zum zwingenden Mindestumfang des Basiskontos.
Ist ein Basiskonto immer ein Guthabenkonto?
Ein Basiskonto muss keinen Dispokredit enthalten, weshalb es in der Praxis häufig auf Guthabenbasis genutzt wird. Die Bank ist nicht verpflichtet, dir eine Überziehungsmöglichkeit einzuräumen.
Sollte ein Institut freiwillig einen Kreditrahmen anbieten und mit dir vereinbaren, ist das eine zusätzliche Leistung. Für die normale Nutzung eines Basiskontos solltest du jedoch grundsätzlich davon ausgehen, dass Zahlungen durch vorhandenes Guthaben gedeckt sein müssen.
Kann ich ein Basiskonto bekommen, obwohl ich noch ein anderes Konto habe?
Wenn du bereits ein Zahlungskonto in Deutschland besitzt und dieses für die wesentlichen Bankgeschäfte tatsächlich nutzen kannst, darf eine andere Bank deinen Basiskontoantrag unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Der gesetzliche Anspruch soll in erster Linie verhindern, dass du ohne nutzbares Konto dastehst.
Wurde dein bisheriges Konto jedoch bereits gekündigt oder bist du über dessen bevorstehende Schließung informiert worden, kann die Situation anders aussehen. Bewahre deshalb Kündigungen und andere Mitteilungen deiner bisherigen Bank sorgfältig auf.
Was kann ich tun, wenn mir das Basiskonto verweigert wird?
Verlange zunächst eine nachvollziehbare Ablehnung und prüfe, welcher Grund genannt wird. Bei einer vermeintlichen Ablehnung allein wegen schlechter Schufa solltest du besonders genau hinsehen, weil die Bonität für sich genommen kein allgemeiner gesetzlicher Ablehnungsgrund ist.
Wenn du die Ablehnung für unberechtigt hältst oder die Bank deinen Antrag nicht fristgerecht bearbeitet, kannst du eine behördliche Überprüfung des Vorgangs beantragen. Je nach Situation kommen außerdem Verbraucherschlichtung oder eine rechtliche Prüfung in Betracht, weshalb du sämtliche Antragsunterlagen und Schreiben aufbewahren solltest.
Fazit: Auch mit schlechter Schufa besteht Zugang zum Zahlungsverkehr
Ein negativer Schufa-Eintrag muss nicht bedeuten, dass du dauerhaft ohne Bankkonto bleibst. Das gesetzlich geregelte Basiskonto soll sicherstellen, dass berechtigte Verbraucher grundlegende Bankgeschäfte wie Überweisungen, Lastschriften, Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen durchführen können.
Entscheidend ist, dass du ausdrücklich ein Basiskonto beantragst und nicht die Ablehnung eines normalen Girokontos mit einer Ablehnung deines gesetzlichen Kontoanspruchs verwechselst. Schlechte Bonität allein reicht für die Verweigerung eines Basiskontos nicht aus, allerdings können bestimmte gesetzlich definierte Ausnahmegründe einer Eröffnung entgegenstehen.
Vergleiche außerdem die Kosten und Leistungen, denn ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Wenn du zusätzlich von Pfändungen, hohen Schulden oder fehlerhaften Schufa-Einträgen betroffen bist, solltest du diese Themen separat angehen. Das Basiskonto löst nicht sämtliche finanziellen Probleme, kann aber eine entscheidende Grundlage dafür schaffen, deinen alltäglichen Zahlungsverkehr wieder zuverlässig zu organisieren.

