P-Konto einrichten: So wandelst du dein Girokonto richtig in ein Pfändungsschutzkonto um

Ein Pfändungsschutzkonto kann dafür sorgen, dass du trotz einer Kontopfändung weiterhin über einen gesetzlich geschützten Betrag verfügen kannst. Hier erfährst du, wann du ein P-Konto einrichten solltest, wie die Umwandlung funktioniert und welche Fehler deinen Pfändungsschutz gefährden können.

Eine Kontopfändung trifft viele Betroffene völlig unvorbereitet. Die Bankkarte funktioniert plötzlich nicht mehr wie gewohnt, Überweisungen werden abgelehnt oder das Guthaben scheint gesperrt zu sein, obwohl davon eigentlich Miete, Strom, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben bezahlt werden müssen.

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, soll genau in dieser Situation das Existenzminimum auf dem Konto schützen. Es verhindert zwar weder die Pfändung noch die zugrunde liegenden Schulden, sorgt aber dafür, dass ein gesetzlicher Freibetrag trotz der Pfändung verfügbar bleibt. Ohne diese Schutzfunktion kann dagegen grundsätzlich das gesamte Kontoguthaben von einer Kontopfändung erfasst werden.

Entscheidend ist, dass du selbst aktiv wirst. Ein normales Girokonto wird nicht automatisch zum P-Konto, nur weil eine Pfändung eingeht oder die Bank von deinen finanziellen Schwierigkeiten weiß. Du musst die Umwandlung ausdrücklich verlangen und anschließend prüfen, ob der richtige Freibetrag hinterlegt wurde.

Was ein P-Konto ist und wovor es schützt

Ein P-Konto ist kein völlig neues Bankprodukt, sondern ein bestehendes Zahlungskonto mit einer zusätzlichen gesetzlichen Schutzfunktion. Dein bisheriges Girokonto bleibt grundsätzlich bestehen, wird von der Bank jedoch als Pfändungsschutzkonto geführt.

Der Schutz wird erst dann praktisch relevant, wenn das Kontoguthaben gepfändet wird oder die Bank eigene Forderungen mit eingehendem Geld verrechnen möchte. Innerhalb des geltenden Freibetrags kannst du weiterhin über das Guthaben verfügen, beispielsweise durch Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen.

Das P-Konto schützt allerdings nur Guthaben auf diesem konkreten Konto. Es beendet keine Lohnpfändung beim Arbeitgeber, hebt keine bereits vorhandenen Vollstreckungstitel auf und führt nicht dazu, dass Gläubiger ihre Forderungen verlieren. Auch Bargeld, Wertgegenstände, andere Konten oder sonstiges Vermögen werden durch die Einrichtung nicht automatisch geschützt.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen und dem Freibetrag auf dem P-Konto. Wird bereits beim Arbeitgeber ein Teil des Lohns gepfändet, kann das verbleibende Gehalt trotzdem auf dem Konto erneut blockiert werden, wenn das Konto nicht als P-Konto geführt wird oder der dort hinterlegte Freibetrag zu niedrig ist.

Wer ein P-Konto einrichten darf

Grundsätzlich kann jede natürliche Person von ihrer Bank verlangen, dass ein dort geführtes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird. Du musst weder bereits überschuldet sein noch einen bestimmten Schuldenstand nachweisen.

Auch eine bereits bestehende Kontopfändung ist keine Voraussetzung. Das Konto kann vorsorglich umgewandelt werden, wenn eine Pfändung konkret droht, beispielsweise weil ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel besitzt, ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde oder du bereits eine entsprechende Ankündigung erhalten hast.

Allerdings darf jede Person nur ein einziges P-Konto unterhalten. Bei der Umwandlung musst du deshalb normalerweise bestätigen, dass auf deinen Namen kein weiteres Pfändungsschutzkonto besteht. Banken können die P-Konto-Eigenschaft zu diesem Zweck bei einer Auskunftei hinterlegen und überprüfen lassen.

Mehrere normale Girokonten sind grundsätzlich möglich, aber nur eines davon darf die P-Konto-Funktion besitzen. Versuchst du, mehrere Konten gleichzeitig als P-Konto zu führen, kann der Pfändungsschutz auf Antrag eines Gläubigers auf ein einziges Konto beschränkt werden.

Wann die Einrichtung eines P-Kontos sinnvoll ist

Ein P-Konto ist besonders sinnvoll, wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt oder kurzfristig damit gerechnet werden muss. In einer solchen Situation solltest du nicht warten, bis deine Bank das gesamte Guthaben blockiert und wichtige Zahlungen nicht mehr ausgeführt werden können.

Auch bei einem überzogenen Konto kann die Umwandlung wichtig werden. Wenn du bei deiner eigenen Bank Schulden hast, kann sie eingehende Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem negativen Kontostand verrechnen. Nach dem wirksamen Umwandlungsverlangen gelten besondere Schutzregeln, damit neue Gutschriften innerhalb der Freibeträge für deinen Lebensunterhalt verfügbar bleiben.

Eine rein vorsorgliche Umwandlung ohne Schulden, Zahlungsprobleme oder erkennbare Pfändungsgefahr ist dagegen meistens nicht notwendig. Ein P-Konto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden, sodass ein vorhandener Dispokredit wegfallen kann und bonitätsabhängige Leistungen eingeschränkt werden können.

Du solltest deshalb nicht allein aus allgemeiner Unsicherheit umstellen, sondern deine konkrete Situation betrachten. Besteht eine reale Vollstreckungsgefahr, ist frühzeitiges Handeln sinnvoll. Gibt es dagegen weder offene Forderungen noch einen drohenden Zugriff auf das Konto, bietet die Umwandlung meist keinen praktischen Vorteil.

P-Konto einrichten: So gehst du Schritt für Schritt vor

Die Einrichtung ist grundsätzlich unkompliziert, dennoch solltest du systematisch vorgehen. Besonders bei einer bereits eingegangenen Pfändung kann jeder verlorene Tag entscheidend sein.

Prüfe zunächst, ob dein Konto ein Einzelkonto ist

Ein P-Konto kann nur auf den Namen einer einzelnen Person geführt werden. Ein gemeinsames Konto von Ehepartnern, Lebenspartnern oder anderen Personen lässt sich nicht einfach in ein gemeinsames Pfändungsschutzkonto umwandeln.

Führst du bislang ein Gemeinschaftskonto, solltest du möglichst früh eigene Einzelkonten einrichten und Einnahmen sowie laufende Zahlungen entsprechend umstellen. Ist das Gemeinschaftskonto bereits gepfändet, gelten besondere Übergangsregeln, die den Beteiligten nur begrenzte Zeit für die Aufteilung und Übertragung des Guthabens geben.

Verlange die Umwandlung ausdrücklich bei deiner Bank

Für die Umwandlung reicht grundsätzlich ein eindeutiges Verlangen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut. Viele Banken stellen dafür ein eigenes Formular im Onlinebanking, in der Filiale oder auf ihrer Internetseite bereit.

Du kannst die Umwandlung aber auch schriftlich verlangen. Wichtig ist, dass aus deinem Schreiben klar hervorgeht, welches Konto ab welchem Zeitpunkt als Pfändungsschutzkonto geführt werden soll und dass du kein weiteres P-Konto besitzt.

Formuliere beispielsweise, dass du die Umwandlung deines bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto verlangst. Ergänze deinen vollständigen Namen, die IBAN, das Datum und deine Unterschrift, sofern die Bank keinen vollständig digitalen Prozess anbietet.

Sichere dir einen Nachweis über den Eingang

Gerade bei einer laufenden Pfändung solltest du dokumentieren können, wann das Umwandlungsverlangen bei der Bank eingegangen ist. Gibst du das Formular in einer Filiale ab, kannst du dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen lassen.

Bei einer digitalen Übermittlung solltest du eine Bestätigung, einen Screenshot oder die versendete Nachricht speichern. Ein gewöhnlicher Telefonanruf ist ungünstig, wenn später nicht mehr nachvollzogen werden kann, wann und mit welchem Inhalt du die Umwandlung verlangt hast.

Diese Dokumentation ist besonders wichtig, wenn sich dein Konto im Minus befindet oder eine Pfändung bereits zugestellt wurde. Der Zeitpunkt des Verlangens kann darüber entscheiden, ab wann neue Zahlungseingänge geschützt und nicht mehr mit dem Sollsaldo verrechnet werden dürfen.

Kontrolliere die fristgerechte Umwandlung

Ist bereits Guthaben auf deinem Konto gepfändet, muss die Bank die P-Konto-Funktion grundsätzlich spätestens zu Beginn des vierten auf dein Verlangen folgenden Geschäftstages bereitstellen. Du solltest deshalb zeitnah im Onlinebanking oder direkt bei der Bank prüfen, ob die Umstellung erfolgt ist.

Erkundige dich zusätzlich, welcher Freibetrag aktuell hinterlegt wurde und wie hoch das im laufenden Monat noch verfügbare Guthaben ist. Die bloße Bezeichnung „P-Konto“ reicht nicht aus, wenn beispielsweise ein notwendiger Erhöhungsbetrag noch nicht berücksichtigt wurde.

Verzögert die Bank die Umwandlung oder lehnt sie diese ab, solltest du eine schriftliche Begründung verlangen. Bei akuter Geldnot können eine anerkannte Schuldnerberatung, eine Verbraucherberatung, eine Schlichtungsstelle oder gegebenenfalls das zuständige Gericht weiterhelfen.

P-Konto nach einer Kontopfändung umwandeln

Auch wenn die Pfändung bereits bei der Bank eingegangen ist, ist es nicht automatisch zu spät. Der besondere Pfändungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem die Pfändung der Bank zugestellt wurde.

Dafür muss die Umwandlung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Pfändung bei der Bank wirksam werden. Da du häufig nicht sofort erfährst, an welchem Tag die Bank die Pfändung erhalten hat, solltest du unmittelbar handeln und nicht bis zum Ende dieser Frist warten.

Hinzu kommt, dass die Bank für die technische Umstellung mehrere Geschäftstage benötigen darf. Stellst du den Antrag erst kurz vor Ablauf des Monats, kann wertvolle Zeit verloren gehen und der rückwirkende Schutz möglicherweise nicht mehr rechtzeitig greifen.

Informiere die Bank deshalb ausdrücklich darüber, dass bereits eine Pfändung vorliegt. Frage nach dem Eingangsdatum der Pfändung und lass dir bestätigen, wann das Konto als P-Konto geführt wird.

Wie hoch der P-Konto-Freibetrag 2026 ist

Seit dem 1. Juli 2026 sind auf einem P-Konto automatisch 1.590 Euro je Kalendermonat geschützt. Dieser Grundfreibetrag wird grundsätzlich eingerichtet, ohne dass du dafür eine besondere Bescheinigung über Einkommen, Schulden oder persönliche Ausgaben vorlegen musst.

Der Freibetrag bedeutet allerdings nicht, dass dir die Bank jeden Monat 1.590 Euro auszahlen muss. Geschützt ist nur tatsächlich vorhandenes Guthaben. Gehen beispielsweise lediglich 1.200 Euro auf dem Konto ein, kannst du nicht weitere 390 Euro von der Bank verlangen.

Umgekehrt wird ein Zahlungseingang von mehr als 1.590 Euro nicht automatisch vollständig ausgezahlt. Liegt eine Pfändung vor und wurde kein höherer Freibetrag nachgewiesen, kann der übersteigende Betrag zunächst blockiert und später an den pfändenden Gläubiger abgeführt werden.

Der Freibetrag bezieht sich immer auf einen Kalendermonat und nicht auf einen Zeitraum von 30 Tagen ab Gehaltseingang. Deshalb kann es bei verspäteten, vorgezogenen oder zusammengefassten Zahlungen zu Problemen kommen, obwohl das Geld wirtschaftlich für mehrere Monate bestimmt ist.

Wann der Grundfreibetrag erhöht werden kann

Für viele Haushalte reicht der automatische Grundfreibetrag nicht aus. Das gilt insbesondere, wenn du anderen Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist, Kindergeld erhältst oder bestimmte Sozialleistungen für weitere Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft auf dein Konto überwiesen werden.

Seit dem 1. Juli 2026 kann sich der Freibetrag für die erste berücksichtigungsfähige unterhaltsberechtigte Person um 597,42 Euro erhöhen. Für die zweite bis fünfte berücksichtigungsfähige Person kommen jeweils weitere 332,83 Euro hinzu.

Bei einer unterhaltsberechtigten Person kann sich der geschützte Monatsbetrag damit beispielsweise von 1.590 Euro auf 2.187,42 Euro erhöhen. Kindergeld und bestimmte weitere gesetzlich geschützte Leistungen können zusätzlich berücksichtigt werden.

Diese Erhöhung nimmt die Bank normalerweise nicht allein aufgrund deiner mündlichen Angaben vor. Du benötigst eine P-Konto-Bescheinigung oder in besonderen Fällen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts beziehungsweise der zuständigen Vollstreckungsbehörde.

Wo du eine P-Konto-Bescheinigung bekommst

Eine Bescheinigung kann je nach Sachverhalt unter anderem von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, einer geeigneten Insolvenzberatungsstelle, einem Rechtsanwalt, einem Sozialleistungsträger, der Familienkasse oder dem Arbeitgeber ausgestellt werden. Nicht jede Stelle darf oder kann jedoch sämtliche Erhöhungsgründe bestätigen.

Die Familienkasse kann beispielsweise den Bezug von Kindergeld bescheinigen, kennt aber möglicherweise nicht deine weiteren Unterhaltspflichten. Ein Sozialleistungsträger kann die von ihm ausgezahlten Leistungen nachweisen, jedoch nicht automatisch alle anderen auf dem Konto eingehenden geschützten Beträge.

Bring zur ausstellenden Stelle deshalb möglichst vollständige Unterlagen mit. Dazu gehören beispielsweise Geburtsurkunden, Kindergeldnachweise, Unterhaltstitel, Leistungsbescheide, Haushaltsbescheinigungen und Kontoauszüge.

Kannst du trotz ernsthafter Bemühungen keine ausreichende Bescheinigung erhalten, kommt ein Antrag beim Vollstreckungsgericht infrage. Bei einer Pfändung durch einen öffentlichen Gläubiger kann statt des Gerichts die jeweilige Vollstreckungsstelle zuständig sein.

Was bei einem P-Konto im Minus passiert

Auch ein überzogenes Girokonto darf in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank darf die Umstellung nicht allein mit der Begründung verweigern, dass ein negativer Saldo oder ein ausgeschöpfter Dispokredit besteht.

Das P-Konto selbst darf nach der Umwandlung allerdings nur auf Guthabenbasis weitergeführt werden. Der alte Sollsaldo wird normalerweise technisch getrennt verbucht, während neue Gutschriften auf dem P-Konto innerhalb des Freibetrags verfügbar gemacht werden müssen.

Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise Lohn, Rente oder Sozialleistungen vollständig im überzogenen Konto verschwinden und nicht mehr für den Lebensunterhalt genutzt werden können. Den Zeitpunkt deines Umwandlungsverlangens solltest du in dieser Situation besonders sorgfältig dokumentieren.

Der negative Saldo wird durch die Umwandlung nicht erlassen. Die Bank kann ihre Forderung weiterhin geltend machen und gegebenenfalls eine Rückzahlungsvereinbarung anbieten. Du bist jedoch nicht verpflichtet, vorschnell eine Rate zu akzeptieren, die du aus deinem geschützten Existenzminimum kaum bezahlen kannst.

Achte außerdem auf bestehende Einzugsermächtigungen zugunsten deiner Bank. Werden beispielsweise Kreditraten automatisch vom gleichen Konto abgebucht, kann eine gesonderte Prüfung oder ein Widerruf der Lastschriftvereinbarung erforderlich sein.

Warum ein Gemeinschaftskonto problematisch ist

Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als gemeinsames P-Konto geführt werden. Das ist besonders riskant, weil die Pfändung gegen nur einen Kontoinhaber dazu führen kann, dass das gesamte gemeinsame Kontoguthaben zunächst betroffen ist.

Nach Eingang einer Pfändung besteht zwar eine zeitlich begrenzte Möglichkeit, das Guthaben nach Anteilen auf Einzelkonten zu übertragen. Dieser Schutz ist jedoch kein dauerhafter Ersatz für eigene Konten und erfordert schnelles Handeln aller Kontoinhaber.

Besteht bereits eine erkennbare Pfändungsgefahr, sollten Einkommen, Renten, Kindergeld und Sozialleistungen möglichst früh auf passende Einzelkonten umgeleitet werden. Die pfändungsbetroffene Person kann ihr eigenes Konto anschließend als P-Konto führen.

Vergiss dabei nicht, Daueraufträge und Lastschriften neu einzurichten. Andernfalls können trotz gesichertem Guthaben Miete, Strom, Versicherungen oder andere notwendige Zahlungen ausfallen.

Welche Leistungen die Bank weiter anbieten muss

Durch die Umwandlung entsteht grundsätzlich kein vollständig neuer Kontovertrag. Vereinbarte Basisfunktionen wie Überweisungen, Lastschriften, Onlinebanking, Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen sollen daher grundsätzlich weiter nutzbar bleiben.

Anders sieht es bei Leistungen aus, die einen Kredit oder eine besondere Bonität voraussetzen. Ein Dispokredit kann beendet werden, weil ein P-Konto nur im Guthaben geführt werden darf. Auch eine klassische Kreditkarte mit Kreditrahmen muss die Bank nicht zwingend weiter bereitstellen.

Manche Banken versuchen, P-Konten nur noch mit stark eingeschränkten Funktionen anzubieten. Werden dir ohne sachlichen Grund bisherige Basisleistungen entzogen, solltest du schriftlich widersprechen und eine konkrete Begründung verlangen.

Prüfe nach der Umwandlung außerdem, ob laufende Lastschriften weiterhin ausgeführt werden. Technische Verzögerungen oder gesperrte Karten können sonst dazu führen, dass wichtige Rechnungen trotz ausreichenden geschützten Guthabens nicht bezahlt werden.

Darf das P-Konto teurer sein?

Die eigentliche Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto muss kostenlos erfolgen. Die Bank darf also keine besondere Einrichtungsgebühr verlangen, nur weil du den gesetzlichen Pfändungsschutz nutzt.

Die bisherigen Kontoführungsentgelte können jedoch grundsätzlich weiter anfallen. War dein Girokonto bereits kostenpflichtig, wird es durch die Umwandlung nicht automatisch kostenlos.

Unzulässig können spezielle Aufschläge sein, die allein an die P-Konto-Funktion geknüpft werden. Prüfe deshalb das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie deine Kontoabrechnungen, wenn die Gebühren unmittelbar nach der Umwandlung steigen.

Ein bereits ungünstiges Kontomodell wird durch die P-Konto-Funktion nicht automatisch günstiger. Ein späterer Bankwechsel ist möglich, muss aber sorgfältig geplant werden, weil du zu keinem Zeitpunkt zwei P-Konten gleichzeitig führen darfst.

Welche Bedeutung das P-Konto für die SCHUFA hat

Die Bank darf die Einrichtung des P-Kontos an eine Auskunftei melden, damit überprüft werden kann, ob du bereits ein anderes P-Konto führst. Diese Meldung dient der Durchsetzung der gesetzlichen Ein-Konto-Regel.

Der Vermerk soll nicht wie ein gewöhnlicher negativer Zahlungseintrag für allgemeine Bonitätsauskünfte verwendet werden. Dritte Vertragspartner sollen daraus nicht erfahren, dass du ein P-Konto besitzt.

Beendest du die P-Konto-Funktion, muss die Bank die Änderung unverzüglich an die Auskunftei melden. Der entsprechende Vermerk ist anschließend zu löschen.

Unabhängig davon können natürlich andere negative Merkmale bestehen, beispielsweise offene titulierte Forderungen, gekündigte Kredite oder gemeldete Zahlungsstörungen. Diese entstehen jedoch nicht allein dadurch, dass du dein Girokonto in ein P-Konto umwandelst.

Nicht verbrauchtes Guthaben richtig übertragen

Du musst den geschützten Betrag nicht zwingend bis zum letzten Tag des Monats ausgeben oder abheben. Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem Freibetrag kann grundsätzlich in die drei folgenden Kalendermonate übertragen werden.

Dadurch kannst du auch auf einem gepfändeten P-Konto begrenzt Geld für unregelmäßige Ausgaben zurücklegen. Zusammen mit dem laufenden Monat kann geschütztes Guthaben damit über einen Zeitraum von insgesamt vier Monaten erhalten bleiben.

Die Bank verrechnet Verfügungen grundsätzlich mit dem ältesten noch vorhandenen geschützten Guthaben. Dadurch soll verhindert werden, dass ältere Beträge unnötig verfallen, während jüngere Zahlungseingänge zuerst verbraucht werden.

Trotzdem solltest du deine Kontoanzeigen regelmäßig kontrollieren. Die Bank muss dir mitteilen können, welcher Betrag im laufenden Monat verfügbar ist und welcher geschützte Übertrag im nächsten Monat aus dem Schutz herausfallen könnte.

Vorsicht bei Abhebungen und Wiedereinzahlungen

Ein häufiger Fehler besteht darin, geschütztes Geld abzuheben und später im gleichen Monat wieder auf das P-Konto einzuzahlen. Die Bank erkennt nicht automatisch, dass es sich um dasselbe zuvor abgehobene Geld handelt.

Die erneute Einzahlung gilt als neuer Zahlungseingang und kann dazu führen, dass die Summe aller Gutschriften den monatlichen Freibetrag überschreitet. Der übersteigende Teil kann dann blockiert werden, obwohl das Geld ursprünglich bereits geschützt war.

Ähnlich problematisch können private Überweisungen von Angehörigen, Rückerstattungen oder Rückzahlungen sein. Für den P-Konto-Schutz ist grundsätzlich entscheidend, welcher Betrag im Kalendermonat gutgeschrieben wird und welcher Freibetrag hinterlegt ist.

Plane Bargeldbewegungen deshalb sorgfältig und zahle abgehobenes Geld nicht ohne Not wieder auf das gepfändete Konto ein. Bei größeren oder ungewöhnlichen Zahlungseingängen solltest du möglichst vorab klären, ob eine Bescheinigung oder ein gerichtlicher Freigabeantrag erforderlich ist.

Typische Fehler beim Einrichten eines P-Kontos

Der gefährlichste Fehler ist, die Umwandlung zu spät zu verlangen. Wer eine Kontopfändung ignoriert und sich erst Wochen später bei der Bank meldet, kann den rückwirkenden Schutz verlieren und auf bereits blockiertes Guthaben nicht mehr ohne Weiteres zugreifen.

Ein weiterer Fehler besteht darin, nur den automatischen Grundfreibetrag einzurichten, obwohl eigentlich ein höherer Betrag geschützt werden könnte. Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen für weitere Haushaltsmitglieder werden ohne ausreichenden Nachweis möglicherweise nicht berücksichtigt.

Problematisch ist auch die Annahme, dass sämtliche Zahlungseingänge automatisch unpfändbar seien. Selbst Sozialleistungen können auf dem Konto blockiert werden, wenn der verfügbare P-Konto-Freibetrag bereits ausgeschöpft wurde und keine passende Erhöhung hinterlegt ist.

Auch ein unüberlegter Kontowechsel birgt Risiken. Wird das alte P-Konto beendet, bevor das neue Konto eingerichtet und alle Zahlungseingänge umgeleitet wurden, kann eine Schutzlücke entstehen. Wird das neue Konto zu früh ebenfalls als P-Konto geführt, verstößt du dagegen möglicherweise vorübergehend gegen die Ein-Konto-Regel.

Praktisches Beispiel zur Einrichtung

Angenommen, dein monatliches Nettoeinkommen beträgt 1.750 Euro und ein Gläubiger lässt dein Girokonto pfänden. Ohne P-Konto kann die Bank das vorhandene Guthaben zunächst blockieren, obwohl du davon deine laufenden Lebenshaltungskosten bezahlen musst.

Nach der Umwandlung stehen dir bei einem hinterlegten Grundfreibetrag von 1.590 Euro bis zu dieser Höhe geschützte Mittel zur Verfügung. Der darüberliegende Betrag von 160 Euro kann grundsätzlich von der Pfändung erfasst werden, sofern kein höherer Schutz besteht.

Zahlst du tatsächlich Unterhalt für ein Kind und lässt dir dies ordnungsgemäß bescheinigen, kann sich der Freibetrag erhöhen. In diesem Fall könnten die gesamten 1.750 Euro innerhalb des erhöhten Freibetrags liegen und für deine laufenden Ausgaben verfügbar bleiben.

Das Beispiel zeigt, warum nicht allein die Umwandlung entscheidend ist. Ebenso wichtig ist, dass deine persönliche Situation vollständig berücksichtigt und der zutreffende Freibetrag bei der Bank hinterlegt wird.

Was du nach der Umwandlung kontrollieren solltest

Prüfe zunächst, ob das Konto tatsächlich als P-Konto gekennzeichnet ist und welcher Freibetrag angezeigt wird. Kontrolliere außerdem, ob Karten, Onlinebanking, Daueraufträge und Lastschriften weiterhin funktionieren.

Beobachte anschließend jeden Zahlungseingang und die Höhe des noch verfügbaren Monatsbetrags. Besonders bei schwankendem Einkommen, Nachzahlungen, rückwirkenden Sozialleistungen oder zwei Gehaltseingängen innerhalb eines Monats können unerwartete Sperren entstehen.

Bewahre alle Bescheinigungen, Bankbestätigungen und Kontoauszüge geordnet auf. Ändern sich deine Unterhaltspflichten oder laufen Bescheinigungen aus, solltest du rechtzeitig neue Nachweise beschaffen.

Sorge außerdem dafür, dass existenzielle Zahlungen zuerst gedeckt sind. Miete, Energie, Lebensmittel, notwendige Versicherungen und gesundheitlich wichtige Ausgaben haben regelmäßig Vorrang vor freiwilligen Raten, Abonnements oder nicht zwingend notwendigen Käufen.

Wann du zusätzliche Hilfe brauchst

Ein P-Konto löst nur den unmittelbaren Schutz des Kontoguthabens. Wenn mehrere Pfändungen, Inkassoforderungen, Kreditrückstände oder Miet- und Energieschulden bestehen, brauchst du meistens eine umfassendere Strategie.

Eine anerkannte Schuldnerberatung kann mit dir prüfen, welche Forderungen berechtigt sind, welche Zahlungen zuerst gesichert werden müssen und ob Raten, Vergleiche, Stundungen oder ein Insolvenzverfahren infrage kommen. Sie kann häufig auch beim Ausstellen oder Beschaffen einer P-Konto-Bescheinigung helfen.

Dringende Hilfe ist besonders wichtig, wenn die Bank die Umwandlung verweigert, den erhöhten Freibetrag nicht berücksichtigt oder geschütztes Geld nicht freigibt. Auch bei hohen Einmalzahlungen, Nachzahlungen für mehrere Monate oder komplizierten Unterhaltssituationen kann ein gerichtlicher Antrag notwendig werden.

Warte bei einer akuten Kontosperre nicht auf einen regulären Beratungstermin in mehreren Wochen. Teile der Beratungsstelle mit, dass eine laufende Kontopfändung besteht und notwendige Ausgaben nicht bezahlt werden können, damit die Dringlichkeit richtig eingeschätzt wird.

Häufige Fragen zum Einrichten eines P-Kontos

Die folgenden Fragen betreffen typische Unsicherheiten rund um Antrag, Bearbeitungszeit und Freibetrag. Bei besonderen Pfändungen oder ungewöhnlichen Zahlungseingängen kann dennoch eine individuelle Prüfung notwendig sein.

Kann ich ein P-Konto einrichten, obwohl noch keine Pfändung vorliegt?

Ja, du kannst dein bestehendes Girokonto grundsätzlich auch vor einer Kontopfändung in ein P-Konto umwandeln lassen. Du musst der Bank keine bereits laufende Pfändung nachweisen.

Sinnvoll ist die vorsorgliche Umwandlung vor allem dann, wenn eine Pfändung konkret absehbar ist oder deine Bank eigene Forderungen mit Zahlungseingängen verrechnen könnte. Ohne erkennbare Gefahr kann die Umwandlung dagegen Nachteile haben, weil das Konto nur noch auf Guthabenbasis geführt wird und ein Dispokredit wegfallen kann.

Wie lange dauert die Umwandlung in ein P-Konto?

Wenn das Kontoguthaben bereits gepfändet wurde, kannst du verlangen, dass das Konto spätestens zu Beginn des vierten auf deinen Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto geführt wird. Die Bank sollte den Antrag deshalb unmittelbar bearbeiten.

Reiche das Umwandlungsverlangen möglichst nachweisbar ein und kontrolliere die Umsetzung. Bei einer bestehenden Pfändung solltest du dich nicht allein auf eine telefonische Zusage verlassen.

Darf die Bank die Umwandlung wegen eines negativen Kontostands ablehnen?

Nein, auch ein überzogenes Girokonto kann grundsätzlich in ein P-Konto umgewandelt werden. Ein negativer Kontostand beseitigt deinen Anspruch auf die Schutzfunktion nicht.

Der vorhandene Sollsaldo bleibt allerdings als Forderung der Bank bestehen. Neue Gutschriften müssen nach der Umwandlung innerhalb der gesetzlichen Freibeträge grundsätzlich als verfügbares Guthaben behandelt werden, während das P-Konto selbst nur noch auf Guthabenbasis geführt werden darf.

Brauche ich für die Einrichtung sofort eine P-Konto-Bescheinigung?

Für den automatischen Grundfreibetrag benötigst du normalerweise keine zusätzliche Bescheinigung. Die Bank muss diesen Schutz mit der P-Konto-Funktion grundsätzlich automatisch berücksichtigen.

Eine Bescheinigung brauchst du insbesondere dann, wenn dein Freibetrag wegen Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmter Sozialleistungen erhöht werden soll. Reiche sie möglichst früh ein, damit nicht zunächst Geld oberhalb des Grundfreibetrags blockiert wird.

Kann ich ein P-Konto später wieder in ein normales Girokonto umwandeln?

Ja, du kannst von deiner Bank verlangen, die P-Konto-Funktion wieder zu beenden. Die Rückumwandlung ist grundsätzlich auch möglich, wenn das Konto weiterhin besteht und du es künftig wieder als gewöhnliches Girokonto nutzen möchtest.

Vorher solltest du sicherstellen, dass keine aktive Pfändung, drohende Verrechnung oder laufende Insolvenz mehr besteht. Nach der Rückumwandlung verliert das Kontoguthaben den besonderen P-Konto-Schutz.

Fazit: Beim P-Konto kommt es auf schnelles und vollständiges Handeln an

Ein P-Konto kann dein Existenzminimum sichern, wenn eine Kontopfändung vorliegt oder unmittelbar droht. Der Schutz entsteht jedoch nicht automatisch, sondern erst, wenn du die Umwandlung deines Girokontos ausdrücklich verlangst.

Besonders wichtig sind der richtige Zeitpunkt, ein nachweisbarer Antrag und die Kontrolle des hinterlegten Freibetrags. Seit dem 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt, sofern entsprechendes Guthaben vorhanden ist.

Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den geschützten Betrag erhöhen. Dafür musst du rechtzeitig eine geeignete Bescheinigung einreichen oder in besonderen Fällen eine gerichtliche beziehungsweise behördliche Freigabe beantragen.

Das P-Konto beseitigt deine Schulden nicht, kann dir aber den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum erhalten. Je früher du das Konto richtig einrichtest und deine gesamte Schuldensituation ordnest, desto geringer ist das Risiko, dass Miete, Strom oder andere existenzielle Zahlungen wegen einer Kontopfändung ausfallen.

Kredit- Schuldenredaktion
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