Neue Plastiksteuer ab 2027 geplant: Werden Lebensmittel und Alltagsprodukte jetzt teurer?

Ab Juli 2027 sollen Kunststoffverpackungen in Deutschland mit einer neuen Verbrauchsteuer belastet werden. Direkt zahlen müssten zwar Unternehmen – für Verbraucher könnten die zusätzlichen Kosten jedoch über höhere Preise bei Lebensmitteln, Getränken, Drogerieartikeln und vielen anderen Waren spürbar werden.

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Die geplante Plastiksteuer nimmt inzwischen deutlich konkretere Formen an. Nach dem derzeitigen Entwurf sollen ab dem 1. Juli 2027 grundsätzlich 550 Euro Steuer je Tonne Kunststoff in betroffenen Verpackungen anfallen. Das entspricht 55 Cent je Kilogramm Kunststoff. Erfasst werden sollen unter anderem Kunststoffverpackungen, Folien und bestimmte Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als fünf Prozent. Wichtig ist allerdings: Die neue Steuer ist noch nicht endgültig beschlossen. Für Verbraucher lässt sich deshalb heute weder sicher sagen, ob sie tatsächlich wie geplant kommt, noch um wie viele Cent einzelne Produkte später teurer werden.

Was bei der neuen Plastiksteuer ab 2027 geplant ist

Hinter der sogenannten Plastiksteuer steht der Entwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Regelung in den Bundestag einbringen. Grundlage sind bereits frühere Haushaltsplanungen der Bundesregierung: Eine Plastikabgabe gehört zu den Maßnahmen, mit denen zusätzliche Einnahmen erzielt und gleichzeitig Anreize für einen geringeren Kunststoffverbrauch geschaffen werden sollen. Die Bundesregierung hatte eine entsprechende Abgabe bereits bei den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehen.

Nach dem derzeit bekannten Entwurf soll die Steuer zum 1. Juli 2027 starten. Geplant sind 550 Euro je 1.000 Kilogramm Kunststoff, also:

  • 0,55 Euro je Kilogramm
  • 5,5 Cent je 100 Gramm
  • 0,55 Cent je 10 Gramm Kunststoff

Steuerpflichtig sollen insbesondere Unternehmen werden, die entsprechende Verpackungen herstellen, nach Deutschland verbringen oder importieren. Erfasst werden können nicht nur klassische Kunststoffbehälter, sondern beispielsweise auch Folien, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Bei Verbundverpackungen soll die Regelung greifen, wenn ihr Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt.

Eine wichtige Ausnahme ist für recycelten Kunststoff vorgesehen. Verpackungen aus Recyclingkunststoff sollen nach dem derzeitigen Entwurf auf Antrag steuerlich entlastet werden können. Damit würde die Steuer nicht ausschließlich darauf abzielen, Verpackungen generell teurer zu machen, sondern Unternehmen auch einen finanziellen Anreiz geben, mehr Rezyklat einzusetzen.

Die Plastiksteuer ist noch nicht endgültig beschlossen

Für die finanzielle Einordnung ist der aktuelle Stand besonders wichtig. Die geplanten 550 Euro je Tonne und der Starttermin 1. Juli 2027 stehen bislang in einem Gesetzentwurf. Der Bundestag hat die neue Verbrauchsteuer noch nicht endgültig verabschiedet.

Deshalb sollte derzeit nicht von einer bereits feststehenden Preissteigerung ab Juli 2027 gesprochen werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich beispielsweise der Steuersatz, der genaue Kreis der betroffenen Verpackungen, Ausnahmen oder der Zeitpunkt der Einführung noch ändern.

Dass die Bundesregierung grundsätzlich eine Plastikabgabe einführen will, ist dagegen keine völlig neue Entwicklung. Bereits im Frühjahr 2026 wurde sie offiziell als Teil der Haushaltskonsolidierung angekündigt. Neu ist jetzt vor allem, dass mit dem Steuersatz von 550 Euro je Tonne, dem geplanten Starttermin und dem vorgesehenen Anwendungsbereich deutlich konkretere Eckpunkte vorliegen.

Welche Lebensmittel und Alltagsprodukte betroffen sein könnten

Die Steuer richtet sich nicht unmittelbar gegen bestimmte Lebensmittel oder Marken. Entscheidend ist die Verpackung. Dadurch könnte theoretisch ein sehr breites Sortiment betroffen sein.

Dazu gehören beispielsweise Joghurtbecher, Kunststoffschalen für Käse oder Fleisch, Verpackungsfolien, Teile von Getränkeverpackungen, Kunststoffdeckel sowie Verpackungen von Shampoo, Duschgel, Waschmitteln oder Reinigungsmitteln.

Auch Produkte, deren Verpackung überwiegend aus einem anderen Material besteht, sind nicht automatisch ausgenommen. Enthält eine Verbundverpackung mehr als fünf Prozent Kunststoff, könnte auch sie unter die geplanten Vorschriften fallen.

Für Verbraucher bedeutet das: Es geht nicht um eine kleine Gruppe spezieller Produkte. Sollte die Steuer in dieser Form kommen und sollten Hersteller oder Händler die Mehrkosten weitergeben, könnte sie sich über zahlreiche Einkäufe verteilen.

Gerade Haushalte, die ihre Lebensmittelkosten pro Monat im Blick behalten, sollten deshalb eher auf die mögliche Gesamtwirkung im Einkaufswagen achten als auf einzelne Produkte.

Was bedeutet die Plastiksteuer konkret für Ihr Geld?

550 Euro pro Tonne wirken zunächst nach einer sehr hohen Belastung. Auf eine einzelne Verpackung heruntergerechnet sind die Beträge jedoch deutlich kleiner.

Entscheidend ist das Gewicht des steuerpflichtigen Kunststoffs.

Beispiel: 10 Gramm Kunststoff

Enthält eine Verpackung 10 Gramm steuerpflichtigen Kunststoff, ergibt sich rechnerisch:

10 Gramm = 0,01 Kilogramm

0,01 kg × 0,55 Euro = 0,0055 Euro

Die reine Steuerbelastung würde damit 0,55 Cent betragen.

Beispiel: 25 Gramm Kunststoff

Bei 25 Gramm wären es:

0,025 kg × 0,55 Euro = 0,01375 Euro

Das entspricht rund 1,4 Cent.

Beispiel: 50 Gramm Kunststoff

Bei 50 Gramm Kunststoff:

0,05 kg × 0,55 Euro = 0,0275 Euro

Die Steuer würde damit rund 2,8 Cent betragen.

Diese Beispiele zeigen zugleich, warum Aussagen wie „alle Lebensmittel werden deutlich teurer“ derzeit zu pauschal wären. Bei einzelnen leichten Verpackungen kann die reine Steuerbelastung weniger als einen Cent betragen. Bei größeren oder schweren Kunststoffverpackungen können dagegen mehrere Cent zusammenkommen.

Hinzu kommt: Die tatsächliche Preisentwicklung an der Supermarktkasse lässt sich nicht einfach aus dem Steuersatz ableiten. Unternehmen könnten einen Teil der Belastung selbst tragen, Verpackungen verändern, mehr Recyclingmaterial einsetzen oder Kosten vollständig beziehungsweise teilweise auf Kunden übertragen. Auch Verwaltungs- und Umstellungskosten können eine Rolle spielen.

Was könnte die Plastiksteuer einen Haushalt im Monat kosten?

Eine exakte Mehrbelastung für Haushalte lässt sich derzeit nicht seriös berechnen. Dafür müsste bekannt sein, wie viel steuerpflichtiger Kunststoff tatsächlich in den gekauften Produkten steckt und welcher Anteil der Steuer von Unternehmen über höhere Preise weitergegeben wird.

Eine reine Modellrechnung zeigt aber die Größenordnung.

Angenommen, bei den monatlichen Einkäufen eines Haushalts entfallen insgesamt fünf Kilogramm auf steuerpflichtigen Kunststoff in Verpackungen. Würde die geplante Steuer vollständig und ohne weitere Veränderungen auf die Verbraucherpreise übertragen, ergäbe sich:

5 kg × 0,55 Euro = 2,75 Euro pro Monat

Auf zwölf Monate gerechnet wären das 33 Euro im Jahr.

Bei drei Kilogramm wären es rechnerisch 1,65 Euro im Monat beziehungsweise 19,80 Euro im Jahr.

Das sind ausdrücklich keine Prognosen für die tatsächliche Belastung eines Haushalts. Recyclingkunststoff könnte von der Steuer entlastet werden, Verpackungen könnten leichter werden und Unternehmen könnten die Mehrkosten unterschiedlich behandeln.

Umgekehrt kann der Preis eines einzelnen Produktes auch um mehr steigen als die rechnerische Steuer auf seine Verpackung, wenn Hersteller weitere Kosten einpreisen oder Verkaufspreise auf handelsübliche Preisstufen anpassen.

Für Haushalte ist deshalb entscheidender, die gesamten Lebenshaltungskosten in Deutschland zu betrachten, statt mögliche Preisbewegungen bei jedem einzelnen Kunststoffbecher isoliert zu bewerten.

Warum der Staat mit deutlich höheren Einnahmen rechnet

Obwohl die Belastung einer einzelnen Verpackung häufig nur wenige Cent oder Bruchteile davon ausmachen dürfte, summieren sich die Beträge über Millionen Tonnen Verpackungen.

Nach den bisherigen Planungen wird für 2027 mit zusätzlichen Einnahmen von rund 805 Millionen Euro gerechnet. Dabei würde die Steuer bei einem Start am 1. Juli nur während eines halben Jahres erhoben. Ab 2028 werden Einnahmen von knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich erwartet. Grundlage der Berechnungen ist zunächst eine Größenordnung von etwa drei Millionen Tonnen steuerpflichtigen Kunststoffverpackungen pro Jahr.

Der Gesetzentwurf verfolgt damit zwei Ziele: Einerseits sollen zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt entstehen, andererseits soll der finanzielle Anreiz dazu führen, Kunststoff einzusparen oder stärker auf recyceltes Material zurückzugreifen.

Ob die erwarteten Einnahmen tatsächlich erreicht werden, hängt deshalb auch davon ab, wie stark Unternehmen ihre Verpackungen verändern. Sinkt die Menge steuerpflichtiger Kunststoffe, würde zugleich die Bemessungsgrundlage der Steuer kleiner.

Gibt es nicht bereits eine Plastikabgabe?

Die geplante deutsche Verbrauchsteuer sollte nicht mit der bereits bestehenden europäischen Kunststoff-Eigenmittelregelung verwechselt werden.

Seit 2021 wird für den EU-Haushalt ein Beitrag auf Basis nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle berechnet. Der EU-Satz beträgt 0,80 Euro je Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle. Diese Regelung ist eine Finanzierungsquelle des EU-Haushalts und wird auf Ebene der Mitgliedstaaten berechnet. Sie ist nicht dasselbe wie die nun geplante deutsche Verbrauchsteuer, die unmittelbar bei Unternehmen ansetzen soll.

Die neue Plastiksteuer wäre für Verbraucher deshalb besonders relevant, weil ihre Kosten wesentlich direkter in die Kalkulation von Herstellern und Importeuren einfließen könnten.

Werden Supermarktpreise automatisch um die Steuer steigen?

Nein. Eine automatische Weitergabe eins zu eins ist nicht vorgeschrieben.

Unternehmen entscheiden grundsätzlich selbst, wie sie zusätzliche Kosten in ihre Preise einrechnen. Bei Produkten mit starkem Wettbewerb könnten Hersteller oder Händler möglicherweise einen Teil der Steuer selbst tragen. Andere könnten ihre Verpackung verändern oder vermehrt Recyclingmaterial einsetzen.

Bei Produkten mit geringen Margen besteht dagegen ein größerer wirtschaftlicher Anreiz, zusätzliche Kosten an die Kunden weiterzugeben. Branchenverbände haben bereits vor höheren Kosten gewarnt und darauf hingewiesen, dass Belastungen letztlich auch Verbraucher erreichen könnten. Eine konkrete allgemeine Preissteigerung lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Wer seine Einkaufskosten reduzieren möchte, sollte deshalb auch künftig weniger auf einzelne Steuerbestandteile als auf den tatsächlichen Endpreis achten. Grundpreise, Eigenmarken, Packungsgrößen und vermeidbare Lebensmittelverschwendung können für das Haushaltsbudget erheblich mehr ausmachen als die Steuer auf eine einzelne Verpackung. Wie sich hier dauerhaft sparen lässt, zeigt der Ratgeber Lebensmittelkosten senken – ohne bei Qualität stark zu verzichten.

Könnten Hersteller künftig weniger Plastik verwenden?

Genau dazu soll die Steuer einen Anreiz schaffen. Wenn jedes Kilogramm steuerpflichtiger Kunststoff zusätzliche Kosten verursacht, werden leichtere Verpackungen finanziell attraktiver.

Auch der Einsatz von Recyclingkunststoff könnte interessanter werden, weil für entsprechende Verpackungen nach dem bisherigen Entwurf eine steuerliche Entlastung beantragt werden kann.

Damit könnte die Steuer langfristig zu Veränderungen führen, die Verbraucher im Supermarkt tatsächlich sehen: dünnere Verpackungen, andere Verpackungsmaterialien oder ein größerer Anteil recycelten Kunststoffs.

Parallel dazu gelten seit dem 12. August 2026 bereits neue europäische und deutsche Verpackungsregeln. Sie sollen unter anderem Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling fördern und unnötig große Verpackungen begrenzen. Die geplante Plastiksteuer wäre somit nicht die einzige Veränderung im Verpackungsbereich.

Was sollten Verbraucher jetzt beachten?

Für Verbraucher besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die geplante Plastiksteuer soll frühestens am 1. Juli 2027 starten und befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

Es wäre deshalb wenig sinnvoll, heute bestimmte Produkte zu bevorraten oder Einkäufe wegen einer möglichen späteren Steuer vorzuziehen. Selbst wenn die Regelung wie geplant kommt, dürfte die Belastung bei vielen einzelnen Verpackungen im Cent- oder Sub-Cent-Bereich liegen.

Sinnvoller ist es, die Entwicklung der tatsächlichen Verbraucherpreise zu beobachten. Sollte die Steuer eingeführt werden, lohnt sich insbesondere bei häufig gekauften Produkten weiterhin der Vergleich des Grundpreises pro Kilogramm oder Liter. Ein Produkt mit weniger Verpackung ist schließlich nicht automatisch günstiger, wenn sein Verkaufspreis deutlich höher liegt.

Wer steigende Alltagsausgaben generell auffangen möchte, kann außerdem überprüfen, an welchen Stellen das eigene Haushaltsbudget größere Einsparpotenziale bietet. Der Ratgeber Geld sparen im Alltag zeigt, warum größere regelmäßige Kosten häufig wichtiger sind als einzelne Centbeträge beim Einkauf.

Wie geht es mit der Plastiksteuer jetzt weiter?

Als Nächstes ist vor allem das parlamentarische Verfahren entscheidend. Der derzeit bekannte Entwurf soll in den Bundestag eingebracht werden. Erst wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, steht fest, ob die Plastiksteuer tatsächlich zum 1. Juli 2027 kommt und welche Regeln dann im Detail gelten.

Besonders relevant sind dabei vier Punkte: der endgültige Steuersatz, der genaue Kreis steuerpflichtiger Verpackungen, die Regeln für Recyclingkunststoff und der Starttermin.

Für Verbraucher dürfte außerdem entscheidend werden, wie Handel und Hersteller reagieren. Erst wenn Unternehmen ihre Kalkulationen und Verpackungen an die neuen Regeln anpassen, wird sichtbar, ob die Steuer überwiegend durch Materialeinsparungen aufgefangen wird oder tatsächlich in größerem Umfang an der Ladenkasse ankommt.

Fazit

Die geplante Plastiksteuer könnte ab dem 1. Juli 2027 zahlreiche Kunststoffverpackungen verteuern. Vorgesehen sind derzeit 550 Euro je Tonne beziehungsweise 55 Cent je Kilogramm Kunststoff. Direkt zahlen sollen Unternehmen, nicht Verbraucher.

Dass deshalb automatisch jedes verpackte Lebensmittel spürbar teurer wird, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Bei einer Verpackung mit zehn Gramm steuerpflichtigem Kunststoff beträgt die reine Steuer rechnerisch nur rund 0,55 Cent. Entscheidend wird sein, wie viel Kunststoff tatsächlich steuerpflichtig ist, ob Recyclingmaterial eingesetzt wird und welchen Anteil der zusätzlichen Kosten Hersteller und Händler auf ihre Preise übertragen.

Für Verbraucher besteht daher aktuell kein Anlass, das Einkaufsverhalten wegen der Plastiksteuer zu ändern. Wichtiger ist zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren. Erst danach lässt sich seriös beurteilen, ob und in welcher Form die neue Steuer tatsächlich ab Juli 2027 kommt – und was davon am Ende auf dem Kassenbon zu sehen sein wird.

NurGeld.de Redaktion
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