Ein Girokonto begleitet viele Menschen über Jahre. Gehalt, Miete, Stromabschlag, Versicherungen, Abonnements und zahlreiche kleinere Zahlungen laufen darüber. Entsprechend groß wirkt der Aufwand, wenn das Konto zu teuer geworden ist, die Bank nicht mehr zu den eigenen Bedürfnissen passt oder ein anderes Girokonto bessere Konditionen bietet.
Tatsächlich lässt sich ein Girokonto heute deutlich einfacher wechseln als früher. Verbraucher haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Kontenwechselhilfe. Die bisherige und die neue Bank müssen auf Wunsch zusammenarbeiten und unter anderem Informationen zu Daueraufträgen, Lastschriften und regelmäßig eingehenden Überweisungen austauschen.
Vollständig aus der Verantwortung entlässt das den Kontoinhaber allerdings nicht. Nicht jeder Zahlungspartner lässt sich problemlos automatisch umstellen, einzelne Zahlungen können übersehen werden und auch hinterlegte Bankverbindungen bei Online-Diensten sollten kontrolliert werden. Am sichersten funktioniert der Kontowechsel deshalb nicht als harter Schnitt an einem einzigen Tag, sondern als geplanter Übergang.
Girokonto wechseln: Der sichere Weg in sechs Schritten
Für einen möglichst störungsfreien Kontowechsel sollte das neue Girokonto zunächst vollständig einsatzbereit sein, bevor das bisherige Konto geschlossen wird. Dazu gehören nicht nur die IBAN und der Zugang zum Onlinebanking. Auch Debit- oder Kreditkarte, TAN-Verfahren und gegebenenfalls die Einbindung in eine Bezahl-App sollten funktionieren.
Anschließend werden regelmäßige Zahlungseingänge und Abbuchungen auf das neue Konto umgestellt. Während dieser Phase ist es sinnvoll, beide Konten parallel zu führen. Erst wenn auf dem alten Girokonto keine relevanten Bewegungen mehr stattfinden, sollte es endgültig geschlossen werden.
1. Neues Girokonto auswählen und eröffnen
Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn das neue Konto tatsächlich besser zur eigenen Nutzung passt. Ein kostenloses Girokonto kann beispielsweise an einen monatlichen Mindestgeldeingang gebunden sein. Andere Konten kosten zwar eine Grundgebühr, enthalten dafür aber Leistungen, für die bei günstigeren Angeboten zusätzliche Gebühren anfallen.
Entscheidend sind deshalb die Gesamtkosten. Neben dem monatlichen Kontoführungspreis können Kosten für Karten, Bargeldabhebungen, Fremdwährungen, beleghafte Überweisungen oder bestimmte Zusatzleistungen entstehen. Wer gelegentlich den Dispokredit nutzt, sollte außerdem den Dispozins berücksichtigen.
Auch die praktische Nutzbarkeit zählt. Ein günstiges Konto hilft wenig, wenn Bargeld nur umständlich verfügbar ist oder wichtige Funktionen fehlen. Je nach persönlicher Situation können ein gutes Geldautomatennetz, kostenlose Bargeldabhebungen, eine Girocard, eine Debit- oder Kreditkarte, Gemeinschaftskonten, Unterkonten oder eine leistungsfähige Banking-App relevant sein.
2. Neues Konto vollständig einrichten
Nach der Kontoeröffnung sollte zunächst geprüft werden, ob das neue Girokonto im Alltag tatsächlich funktioniert. Melden Sie sich im Onlinebanking an, aktivieren Sie das TAN-Verfahren und testen Sie gegebenenfalls die neue Karte.
Wer Apple Pay, Google Pay oder andere Bezahldienste verwendet, muss die neue Karte dort hinterlegen. Dasselbe gilt für Online-Shops, Mobilitätsdienste, Bezahldienste und andere Anbieter, bei denen eine Bankverbindung oder Karte dauerhaft gespeichert wurde.
Überweisen Sie außerdem einen ausreichenden Betrag auf das neue Konto. Besonders während der Wechselphase sollte dort ein kleiner Sicherheitspuffer vorhanden sein. Wenn beispielsweise Miete, Versicherungen und Strom bereits vom neuen Konto eingezogen werden, das Gehalt aber noch versehentlich auf dem alten Konto landet, verhindert dieser Puffer eine unnötige Kontoüberziehung.
3. Kontenwechselservice nutzen
Verbraucher können ihre neue Bank mit der gesetzlichen Kontenwechselhilfe beauftragen. Grundlage dafür ist das Zahlungskontengesetz. Grundsätzlich besteht der Anspruch, wenn die beteiligten Zahlungsdienstleister in Deutschland ansässig sind und die betreffenden Konten in derselben Währung geführt werden.
Dafür erteilt der Kontoinhaber eine entsprechende Ermächtigung. Bei Gemeinschaftskonten müssen gegebenenfalls weitere Kontoinhaber mitwirken. Die neue Bank stößt anschließend den Wechselprozess an und fordert bei der bisherigen Bank die erforderlichen Informationen an.
Die gesetzlich vorgesehenen Fristen sind vergleichsweise kurz: Die neue Bank muss grundsätzlich innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt der Ermächtigung die bisherige Bank auffordern, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die bisherige Bank hat anschließend grundsätzlich fünf Geschäftstage Zeit, die entsprechenden Listen und Informationen zu übermitteln. Nach deren Eingang stehen der neuen Bank wiederum grundsätzlich fünf Geschäftstage für die vorgesehenen weiteren Schritte zur Verfügung.
Dabei können insbesondere bestehende Daueraufträge sowie Informationen zu Lastschriften und regelmäßig eingehenden Überweisungen berücksichtigt werden. Für die Ermittlung relevanter Zahlungsvorgänge können Informationen über die vergangenen 13 Monate herangezogen werden.
Neben der gesetzlichen Kontenwechselhilfe bieten viele Banken eigene digitale Wechselservices an. Diese können komfortabler gestaltet sein, sind aber nicht mit dem gesetzlich geregelten Verfahren gleichzusetzen. Wer einen solchen Service nutzt, sollte deshalb prüfen, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind.
4. Wichtige Zahlungspartner zusätzlich selbst informieren
Der Wechselservice reduziert den Aufwand erheblich. Bei besonders wichtigen Zahlungen sollte man sich trotzdem nicht ausschließlich darauf verlassen.
Das betrifft vor allem den Arbeitgeber oder einen anderen regelmäßigen Einkommenszahler. Die neue IBAN sollte dort möglichst früh hinterlegt werden. Arbeitnehmer können die Personal- oder Lohnbuchhaltung informieren. Rentner sollten darauf achten, dass die zuständige Stelle die neue Bankverbindung rechtzeitig erhält. Bei Sozialleistungen, Unterhalt oder anderen regelmäßigen Eingängen gilt dasselbe.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen außerdem Zahlungen, bei denen eine fehlgeschlagene Abbuchung schnell Folgen haben kann. Dazu gehören beispielsweise Miete, Darlehensraten, Versicherungsbeiträge, Strom- und Gasabschläge, Telekommunikationsverträge und Beiträge für wichtige Mitgliedschaften.
Bei weniger kritischen Diensten fällt eine vergessene Bankverbindung häufig erst beim nächsten Zahlungsvorgang auf. Ein nicht aktualisiertes Streaming-Abo ist meist weniger problematisch als eine zurückgegebene Lastschrift für eine Versicherung oder Kreditrate.
Welche Zahlungen beim Kontowechsel kontrolliert werden sollten
Ein Blick auf die Kontoumsätze der vergangenen zwölf bis 13 Monate ist eine der wirksamsten Kontrollen. Manche Zahlungen erfolgen nur vierteljährlich, halbjährlich oder einmal pro Jahr und würden bei einer Betrachtung der letzten vier Wochen nicht auffallen.
Besonders relevant sind dabei folgende Bereiche:
- Gehalt, Rente, Unterhalt und staatliche Leistungen
- Miete beziehungsweise Hausgeld und Darlehensraten
- Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation
- Versicherungen
- Steuern und kommunale Abgaben
- Sparpläne und regelmäßige Überweisungen
- Mitgliedschaften und Abonnements
- Bezahldienste und Online-Shops
- Mobilitäts-, Reise- und App-Dienste
Bei Kreditkarten sollte zusätzlich geprüft werden, von welchem Girokonto die monatliche Abrechnung eingezogen wird. Auch Wertpapierdepots, Tagesgeldkonten oder andere Finanzprodukte können mit einem bestimmten Referenzkonto verbunden sein. Dieses muss unter Umständen separat geändert werden.
Ein weiterer Sonderfall sind jährliche Abbuchungen. Versicherungen, Vereinsbeiträge, Kfz-bezogene Zahlungen oder bestimmte Abonnements können monatelang unsichtbar bleiben. Genau deshalb ist der Blick auf einen längeren Zeitraum sinnvoll.
Wie lange sollte das alte Girokonto parallel bestehen bleiben?
Die gesetzlichen Abläufe können einen Kontowechsel innerhalb weniger Geschäftstage weit voranbringen. Für die praktische Übergangsphase ist trotzdem mehr Zeit sinnvoll.
Für viele Verbraucher ist es vernünftig, das bisherige Konto noch etwa ein bis drei Monate parallel weiterzuführen. Eine starre Frist gibt es dafür nicht. Entscheidend ist, wie viele regelmäßige Zahlungen über das Konto laufen und ob auch seltene Abbuchungen zuverlässig erfasst wurden.
Wer nur wenige Zahlungspartner hat und sämtliche Änderungen kontrolliert hat, kann das alte Konto möglicherweise früher schließen. Bei zahlreichen Lastschriften, mehreren Einkommensquellen oder unregelmäßigen Zahlungen bietet eine längere Übergangsphase zusätzliche Sicherheit.
Der Nachteil sind mögliche doppelte Kontoführungsgebühren. Kostet das alte Konto beispielsweise 7,90 Euro monatlich und bleibt es zwei zusätzliche Monate bestehen, entstehen 15,80 Euro Mehrkosten. Dieser Betrag kann gut investiert sein, wenn dadurch Rücklastschriften, Mahnungen oder fehlgeleitete Zahlungen vermieden werden.
Das alte Konto sollte während dieser Zeit nicht leergeräumt werden. Lassen Sie einen angemessenen Puffer darauf, solange noch Abbuchungen möglich sind.
Warum das alte Konto nicht sofort gekündigt werden sollte
Eine schnelle Kündigung wirkt auf den ersten Blick konsequent: neues Konto eröffnet, Guthaben übertragen, altes Konto schließen. Genau dieser Ablauf kann jedoch unnötige Probleme verursachen.
Angenommen, eine Versicherung zieht ihren Jahresbeitrag nur einmal im Jahr ein. Die Bankverbindung wurde beim Wechsel übersehen und das alte Konto ist bereits geschlossen. Die Lastschrift kann nicht ausgeführt werden. Der Versicherer muss den offenen Beitrag erneut anfordern und möglicherweise entstehen zusätzliche Kosten oder weiterer Klärungsbedarf.
Ähnliches kann bei Lastschriften passieren, deren Einzugstermin schwankt. Auch Erstattungen können noch auf die bisherige Bankverbindung angewiesen sein. Wer beispielsweise eine Ware retourniert hat, könnte Wochen später eine Rückzahlung auf das alte Konto erwarten.
Die Parallelphase dient deshalb nicht dazu, den Wechsel unnötig hinauszuzögern. Sie ist eine Kontrollphase.
Wie viel Geld sollte während des Wechsels auf beiden Konten liegen?
Das hängt von den erwarteten Zahlungsbewegungen ab. Auf dem neuen Girokonto sollte genügend Geld vorhanden sein, um alle bereits umgestellten Abbuchungen abzudecken. Auf dem alten Konto bleibt ein Puffer für noch nicht umgestellte Lastschriften.
Ein Beispiel: Ein Haushalt hat monatliche Abbuchungen von insgesamt 1.800 Euro. Davon wurden bereits Zahlungen über 1.500 Euro auf das neue Konto umgestellt. Zwei Versicherungen und ein kleinerer Vertrag mit zusammen 300 Euro laufen zunächst noch über das alte Konto.
Dann sollte nicht einfach das gesamte Guthaben auf das neue Konto verschoben werden. Auf dem alten Konto müssen mindestens die noch erwarteten 300 Euro vorhanden sein. Sinnvoll ist zusätzlich ein Sicherheitspuffer, falls eine vergessene Lastschrift auftaucht.
Wie hoch dieser Puffer sein sollte, lässt sich nicht allgemeingültig festlegen. Wer seine Zahlungsvorgänge vollständig geprüft hat, benötigt weniger Reserve als jemand mit zahlreichen unregelmäßigen Abbuchungen.
Wichtig ist vor allem, auf beiden Konten einen unbeabsichtigten Dispo zu vermeiden. Sonst können aus einem eigentlich kostenmotivierten Kontowechsel ausgerechnet zusätzliche Zinskosten entstehen.
Was passiert mit Daueraufträgen?
Daueraufträge gehören zu den einfacheren Bestandteilen eines Kontowechsels. Im Rahmen der gesetzlichen Kontenwechselhilfe kann die neue Bank die gewünschten Daueraufträge einrichten.
Trotzdem sollten diese nach dem Wechsel kontrolliert werden. Prüfen Sie Empfänger, Betrag, Ausführungsrhythmus und Ausführungstermin. Besonders bei Miete, Unterhalt oder regelmäßigen Sparbeträgen können fehlerhafte Angaben unmittelbar finanzielle Folgen haben.
Seit Oktober 2025 spielt bei neu eingerichteten oder geänderten Euro-Daueraufträgen außerdem die Empfängerüberprüfung eine Rolle. Dabei wird vor der Freigabe grundsätzlich geprüft, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Bereits bestehende, unveränderte Daueraufträge laufen dagegen grundsätzlich ohne erneute Empfängerüberprüfung weiter.
Eine Warnung beim Namensabgleich sollte nicht automatisch ignoriert werden. Gerade beim Neueinrichten eines Dauerauftrags ist sie ein Anlass, IBAN und Empfängerangaben noch einmal zu kontrollieren.
Was passiert mit Lastschriften?
Lastschriften sind etwas komplizierter, weil nicht der Kontoinhaber selbst die Zahlung ausführt. Der Zahlungsempfänger – beispielsweise Stromanbieter, Versicherung oder Mobilfunkunternehmen – zieht den Betrag aufgrund eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandats ein.
Im Rahmen der Kontenwechselhilfe können relevante Zahlungsempfänger über die neue Bankverbindung informiert werden. Trotzdem empfiehlt sich eine Kontrolle. Besonders bei wichtigen Verträgen kann die Bankverbindung zusätzlich direkt im Kundenkonto des jeweiligen Unternehmens geändert werden.
Bei Online-Verträgen dauert das häufig nur wenige Minuten. Anschließend sollte geprüft werden, ob die Änderung bestätigt wurde.
Das ist besonders sinnvoll, wenn der nächste Abbuchungstermin unmittelbar bevorsteht. Eine Änderung kurz vor dem Lastschrifteinzug kann dazu führen, dass der Anbieter bereits einen Zahlungsauftrag mit der alten Bankverbindung vorbereitet hat.
Nicht nur die IBAN ändert sich
Ein Kontowechsel betrifft häufig mehr als klassische Überweisungen und Lastschriften. Mit dem neuen Girokonto erhalten Kunden normalerweise auch eine neue Karte. Dadurch ändern sich gespeicherte Zahlungsdaten bei vielen Diensten.
Typische Beispiele sind Online-Shops, App-Stores, Streaminganbieter, Mobilitätsdienste, Hotel- und Reiseportale oder Bezahldienste. Wer dort eine alte Debit- oder Kreditkarte hinterlegt hat, muss diese gegebenenfalls separat ersetzen.
Auch digitale Wallets sollten kontrolliert werden. Die alte Karte kann nach der Kontoschließung nicht mehr verwendet werden, selbst wenn sie weiterhin in der Wallet angezeigt wird.
Hinzu kommen Finanzprodukte mit hinterlegtem Referenzkonto. Wer beispielsweise Geld von einem Tagesgeldkonto nur auf ein festgelegtes Girokonto auszahlen lassen kann, muss die neue Bankverbindung möglicherweise ausdrücklich hinterlegen und bestätigen.
Kontowechsel bei bestehendem Dispokredit
Ein eingeräumter Dispokredit lässt sich nicht einfach von einer Bank zur nächsten mitnehmen. Die neue Bank entscheidet selbst, ob sie einen Disporahmen gewährt und wie hoch dieser ausfällt.
Besonders wichtig wird das, wenn das alte Girokonto im Minus steht. Ein negativer Kontostand verschwindet durch einen Kontowechsel nicht. Die offene Forderung gegenüber der bisherigen Bank muss ausgeglichen werden.
Wer beispielsweise mit 1.500 Euro im Dispo steckt, sollte deshalb vor dem Wechsel klären, wie dieser Betrag zurückgeführt wird. Einfach das Gehalt auf das neue Konto umzuleiten und das alte Konto im Minus zurückzulassen, löst das Problem nicht.
In einer solchen Situation kann es sinnvoll sein, zuerst einen konkreten Rückzahlungsplan zu erstellen. Bei dauerhaft hohen Disposchulden sollte außerdem geprüft werden, ob eine günstigere Finanzierung zur Ablösung infrage kommt. Dabei zählt allerdings nicht allein eine niedrigere Monatsrate, sondern insbesondere der effektive Jahreszins und die Gesamtkosten.
Gemeinschaftskonto wechseln: Beide Kontoinhaber einbeziehen
Bei einem Gemeinschaftskonto müssen die Rechte mehrerer Kontoinhaber berücksichtigt werden. Für die gesetzliche Kontenwechselhilfe ist die erforderliche Ermächtigung gegebenenfalls von allen betroffenen Kontoinhabern zu erteilen.
Auch beim neuen Konto sollte vorab geklärt werden, ob es wieder als Gemeinschaftskonto geführt werden soll und welche Karten beziehungsweise Zugänge beide Personen erhalten.
Paare sollten den Wechsel außerdem nutzen, um ihre Zahlungsstruktur zu prüfen. Werden beispielsweise Gehälter weiterhin auf persönliche Einzelkonten gezahlt und nur gemeinsame Haushaltskosten auf das Gemeinschaftskonto überwiesen, müssen weniger Zahlungspartner geändert werden als bei einem Konto, über das sämtliche privaten Zahlungen beider Personen laufen.
Girokonto wechseln und Arbeitgeber informieren
Der Arbeitgeber gehört zu den wichtigsten Stellen, die eine neue Bankverbindung erfahren müssen. Zwar können regelmäßig eingehende Überweisungen Bestandteil der Kontenwechselhilfe sein, beim Gehalt ist eine direkte Mitteilung an die zuständige Lohn- oder Personalstelle trotzdem sinnvoll.
Dabei sollte ausreichend Vorlauf eingeplant werden. Die Lohnabrechnung wird häufig einige Tage vor dem eigentlichen Auszahlungstermin vorbereitet. Wird die neue IBAN erst sehr spät gemeldet, kann das nächste Gehalt noch auf dem bisherigen Konto landen.
Genau deshalb ist die Parallelphase wichtig. Bleibt das alte Konto zunächst bestehen, ist eine verspätete Umstellung normalerweise wesentlich leichter zu verkraften.
Ähnliches gilt für Rentenzahlungen, BAföG, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder andere regelmäßige Geldeingänge.
Kostet der Kontowechsel Geld?
Für wesentliche Bestandteile der gesetzlichen Kontenwechselhilfe dürfen keine beliebigen Wechselgebühren verlangt werden. Das Zahlungskontengesetz enthält hierzu konkrete Vorgaben.
Insbesondere dürfen für den Zugang zu den beim jeweiligen Zahlungsdienstleister vorhandenen personenbezogenen Daten zu bestehenden Daueraufträgen und Lastschriften, für die gesetzlich vorgesehene Übersendung bestimmter Listen und Informationen sowie für die Schließung des bisherigen Zahlungskontos keine entsprechenden Entgelte vereinbart werden.
Für andere Leistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Entgelt vereinbart werden. Dieses muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet sein.
In der Praxis entstehen mögliche Kosten eines Wechsels eher indirekt. Dazu gehören beispielsweise doppelte Kontoführungsgebühren während der Übergangszeit oder Kosten, wenn wegen einer nicht aktualisierten Bankverbindung eine Lastschrift scheitert.
Was passiert mit dem Guthaben auf dem alten Konto?
Im Rahmen der gesetzlichen Kontenwechselhilfe kann die bisherige Bank beauftragt werden, einen verbliebenen positiven Saldo zum festgelegten Termin auf das neue Girokonto zu übertragen.
Trotzdem empfiehlt es sich, den Kontostand unmittelbar vor der endgültigen Schließung selbst zu prüfen. Noch vorgemerkte Kartenzahlungen oder ausstehende Lastschriften können den verfügbaren Betrag verändern.
Das Ziel sollte sein, das Konto erst dann endgültig aufzulösen, wenn alle erwarteten Zahlungsvorgänge abgewickelt sind und keine offenen Verpflichtungen mehr bestehen.
Checkliste: Girokonto sicher wechseln
Ein Kontowechsel lässt sich gut vorbereiten. Die folgende Reihenfolge reduziert das Risiko, dass wichtige Zahlungen zwischen altem und neuem Konto verloren gehen.
- Neues Girokonto auswählen und eröffnen.
- Onlinebanking, TAN-Verfahren und Karten vollständig aktivieren.
- Ausreichendes Startguthaben auf das neue Konto überweisen.
- Gesetzliche oder bankeigene Kontenwechselhilfe beauftragen.
- Kontoumsätze der vergangenen zwölf bis 13 Monate auf regelmäßige Zahlungen prüfen.
- Arbeitgeber und andere wichtige Zahler direkt über die neue IBAN informieren.
- Miete, Versicherungen, Energie, Kredite und andere kritische Zahlungen kontrollieren.
- Gespeicherte Karten und Bankverbindungen bei Online-Diensten aktualisieren.
- Referenzkonten bei Tagesgeld, Depot oder anderen Finanzprodukten ändern.
- Altes und neues Girokonto für eine angemessene Übergangszeit parallel beobachten.
- Restguthaben übertragen und offene Buchungen abwarten.
- Altes Girokonto erst schließen, wenn keine relevanten Zahlungen mehr darüber laufen.
Wer diese Schritte nacheinander erledigt, reduziert den größten Risikofaktor beim Kontowechsel: nicht den eigentlichen Bankwechsel, sondern vergessene Zahlungsbeziehungen.
Typische Fehler beim Girokonto-Wechsel
Der häufigste Fehler ist die zu schnelle Schließung des alten Kontos. Besonders problematisch sind seltene Lastschriften und verspätet umgestellte Zahlungseingänge. Ein Konto, das bereits geschlossen wurde, bietet dafür keinen Puffer mehr.
Ebenso riskant ist es, sich vollständig auf einen automatischen Wechselservice zu verlassen. Solche Dienste können sehr viel Arbeit abnehmen, aber sie ersetzen nicht die abschließende Kontrolle. Gespeicherte Kartendaten, Referenzkonten oder Zahlungspartner außerhalb der üblichen Kontobewegungen können zusätzliche Änderungen erfordern.
Ein weiterer Fehler besteht darin, das neue Girokonto ausschließlich nach der monatlichen Grundgebühr auszuwählen. Ein vermeintlich kostenloses Konto kann teuer werden, wenn häufig benötigte Leistungen kostenpflichtig sind. Umgekehrt kann ein Konto mit kleiner Monatsgebühr wirtschaftlicher sein, wenn Karten, Bargeldversorgung oder andere benötigte Leistungen bereits enthalten sind.
Auch der Dispokredit wird leicht übersehen. Wer regelmäßig im Minus ist, sollte vor dem Wechsel klären, ob das neue Konto überhaupt einen vergleichbaren Kreditrahmen bietet. Noch besser ist es, einen dauerhaft genutzten Dispo nicht als normalen Bestandteil des Haushaltsbudgets einzuplanen.
Wann lohnt sich ein Girokonto-Wechsel?
Ein Wechsel kann sich vor allem dann lohnen, wenn die laufenden Kosten des bisherigen Kontos deutlich gestiegen sind oder das Konto nicht mehr zum eigenen Nutzungsverhalten passt.
Bereits kleine monatliche Unterschiede summieren sich. Kostet ein Girokonto beispielsweise 9,90 Euro im Monat, entstehen allein für die Kontoführung 118,80 Euro pro Jahr. Ein Konto für 3,90 Euro kostet 46,80 Euro jährlich. Die Differenz beträgt 72 Euro pro Jahr beziehungsweise 360 Euro über fünf Jahre – vorausgesetzt, die übrigen Leistungen und Kosten sind vergleichbar.
Noch größer kann der Unterschied werden, wenn zusätzlich Karten- oder Bargeldgebühren anfallen. Deshalb sollte nicht nur die Kontoführungsgebühr verglichen werden.
Ein Kontowechsel kann aber auch ohne große Kostenersparnis sinnvoll sein. Eine bessere App, zuverlässiger Kundenservice, bessere Bargeldversorgung, passende Karten oder Funktionen wie Gemeinschafts- und Unterkonten können im Alltag einen erheblichen Unterschied machen.
Wann sollte man besser noch nicht wechseln?
Ein ungünstiger Zeitpunkt ist unmittelbar vor wichtigen Zahlungen oder wenn die eigene finanzielle Situation gerade unübersichtlich ist. Wer beispielsweise in wenigen Tagen eine große Zahlung erwartet, zahlreiche offene Lastschriften hat oder nicht weiß, welche Verträge über das bisherige Konto laufen, sollte den Wechsel nicht unnötig überstürzen.
Auch kurz vor einer längeren Reise kann ein Kontowechsel unpraktisch sein. Neue Karten müssen möglicherweise erst aktiviert werden, einzelne Dienste verlangen eine erneute Verifizierung und bei Problemen ist die Klärung aus dem Ausland komplizierter.
Das bedeutet nicht, dass der Wechsel schwierig wäre. Ein gut gewählter Zeitpunkt macht ihn lediglich deutlich entspannter.
Fazit: Girokonto wechseln – mit Übergangsphase statt hartem Schnitt
Ein Girokonto zu wechseln ist heute kein Projekt mehr, bei dem sämtliche Zahlungsbeziehungen von Hand neu aufgebaut werden müssen. Die gesetzliche Kontenwechselhilfe verpflichtet Banken zur Unterstützung und kann einen großen Teil der organisatorischen Arbeit übernehmen.
Der zuverlässigste Weg verbindet diese Unterstützung mit eigener Kontrolle. Neues Konto vollständig einrichten, wichtige Zahlungspartner prüfen, beide Konten eine Zeit lang parallel führen und erst anschließend das bisherige Girokonto schließen – so bleibt genügend Spielraum, falls eine Lastschrift oder ein Zahlungseingang zunächst noch über die alte Bankverbindung läuft.
Der eigentliche Aufwand konzentriert sich damit auf eine überschaubare Übergangsphase. Wer gleichzeitig die Konditionen des neuen Kontos sorgfältig auswählt, kann mit dem Wechsel nicht nur Gebühren sparen, sondern seine alltäglichen Bankgeschäfte dauerhaft besser organisieren.
Häufige Fragen zum Girokonto-Wechsel
Auch bei Nutzung eines Wechselservices bleiben einige praktische Fragen. Besonders wichtig sind Zeitpunkt, Dauer, Kosten und der Umgang mit dem bisherigen Konto.
Wie lange dauert es, ein Girokonto zu wechseln?
Die gesetzliche Kontenwechselhilfe arbeitet mit festen Fristen: Die neue Bank muss grundsätzlich innerhalb von zwei Geschäftstagen tätig werden, die bisherige Bank hat anschließend grundsätzlich fünf Geschäftstage für die Übermittlung der vorgesehenen Informationen und die neue Bank danach grundsätzlich weitere fünf Geschäftstage für ihre Aufgaben. Die praktische Übergangsphase kann trotzdem länger dauern, weil Zahlungspartner und seltene Abbuchungen kontrolliert werden sollten.
Muss ich mein altes Girokonto selbst kündigen?
Die Schließung des bisherigen Kontos kann Bestandteil der gesetzlichen Kontenwechselhilfe sein, wenn Sie die Bank entsprechend ermächtigen. Sinnvoll ist eine sofortige Schließung jedoch nicht immer. Eine Parallelphase kann verhindern, dass verspätete Zahlungen oder vergessene Lastschriften Probleme verursachen.
Kann ich zwei Girokonten gleichzeitig haben?
Ja. Gerade während eines Kontowechsels ist das sogar sinnvoll. Beachten Sie allerdings mögliche Kontoführungsgebühren und sorgen Sie dafür, dass auf beiden Konten genügend Guthaben für noch erwartete Abbuchungen vorhanden ist.
Wie lange sollte ich das alte Konto nach einem Wechsel behalten?
Für viele Verbraucher sind etwa ein bis drei Monate eine sinnvolle praktische Übergangszeit. Bei sehr wenigen und vollständig kontrollierten Zahlungsbeziehungen kann eine kürzere Phase ausreichen; bei vielen unregelmäßigen Zahlungen kann mehr Zeit sinnvoll sein.
Wird mein Dispo automatisch auf das neue Girokonto übertragen?
Nein. Ein Dispokredit ist eine Kreditvereinbarung mit der jeweiligen Bank. Die neue Bank entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe sie einen Disporahmen einräumt.
Was passiert, wenn nach dem Kontowechsel noch jemand auf die alte IBAN überweist?
Ist das alte Konto noch geöffnet, kann die Überweisung grundsätzlich weiterhin dort eingehen. Nach der Kontoschließung können Zahlungen nicht einfach dauerhaft auf das neue Konto umgeleitet werden. Wichtige Zahler sollten deshalb rechtzeitig über die neue IBAN informiert werden.
Muss ich Lastschriftmandate beim Kontowechsel neu erteilen?
Ein Kontowechsel bedeutet nicht automatisch, dass jeder Vertrag vollständig neu abgeschlossen oder jedes Mandat von Grund auf neu organisiert werden muss. Entscheidend ist, dass der jeweilige Zahlungsempfänger die neue Bankverbindung kennt. Bei wichtigen Verträgen sollte die erfolgreiche Änderung zusätzlich kontrolliert werden.
Kann ich trotz eines überzogenen Kontos die Bank wechseln?
Ein neues Konto kann grundsätzlich eröffnet werden, sofern die neue Bank den Antrag annimmt. Der negative Saldo beim bisherigen Institut bleibt jedoch bestehen und muss zurückgezahlt werden. Das alte Konto lässt sich nicht einfach schließen und die Schuld dadurch auf die neue Bank übertragen.