Steuererklärung machen – für wen lohnt sie sich?

Eine Steuererklärung kann sich besonders dann auszahlen, wenn im Laufe des Jahres mehr Lohnsteuer einbehalten wurde als tatsächlich geschuldet oder steuerlich absetzbare Ausgaben über den bereits berücksichtigten Pauschalen liegen. Entscheidend ist deshalb nicht nur das Einkommen, sondern vor allem, was sich im jeweiligen Jahr finanziell und beruflich verändert hat.

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Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung freiwillig. Trotzdem kann es finanziell sinnvoll sein, sie abzugeben. Hohe Fahrtkosten, ein Jobwechsel, berufliche Anschaffungen, Kinderbetreuung, Handwerkerkosten oder eine Phase ohne Beschäftigung können dazu führen, dass die endgültige Einkommensteuer niedriger ausfällt als die bereits vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer.

Dass Erstattungen keine Ausnahme sind, zeigen auch die zuletzt veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Für das Steuerjahr 2022 erhielten 13,2 Millionen der 15,2 Millionen veranlagten Steuerpflichtigen in der betrachteten Arbeitnehmergruppe eine Erstattung. Durchschnittlich wurden 1.240 Euro zurückgezahlt. Gleichzeitig mussten 1,8 Millionen Steuerpflichtige nachzahlen. Eine Steuererklärung ist also kein automatischer Geld-zurück-Antrag, sondern eine endgültige Abrechnung mit dem Finanzamt.

Ob sich die Steuererklärung für dich lohnt, lässt sich häufig schon vor dem Ausfüllen recht gut einschätzen. Besonders interessant wird sie, wenn deine tatsächlichen abzugsfähigen Kosten deutlich über den Pauschbeträgen liegen oder deine persönliche Situation während des Jahres nicht dem entspricht, was beim monatlichen Lohnsteuerabzug unterstellt wurde.

Die kurze Antwort: Für wen lohnt sich eine Steuererklärung besonders?

Bei Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer jeden Monat vom Arbeitgeber einbehalten. Sie ist jedoch zunächst nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Einkommensteuer. Erst mit der Steuererklärung wird genauer berücksichtigt, welche abzugsfähigen Ausgaben, persönlichen Veränderungen und Steuerermäßigungen im gesamten Jahr tatsächlich vorlagen.

Eine freiwillige Steuererklärung ist besonders prüfenswert, wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:

Situation Warum eine Erstattung möglich ist
Hohe Fahrtkosten zur Arbeit Werbungskosten können den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen
Jobwechsel im Laufe des Jahres Der monatliche Lohnsteuerabzug kann über das Gesamtjahr zu hoch gewesen sein
Einige Monate ohne Arbeitslohn Das tatsächliche Jahreseinkommen kann niedriger sein als beim laufenden Steuerabzug unterstellt
Berufliche Anschaffungen Arbeitsmittel, Fortbildungen und andere Werbungskosten können zusätzlich abziehbar sein
Doppelte Haushaltsführung Fahrt-, Unterkunfts- und weitere berufliche Kosten können erheblich sein
Kinderbetreuungskosten Ein großer Teil der begünstigten Kosten kann als Sonderausgabe berücksichtigt werden
Handwerker oder Haushaltshilfe Bestimmte Arbeitskosten mindern die Einkommensteuer direkt
Hohe Spenden oder andere Sonderausgaben Aufwendungen oberhalb der Pauschalen können steuerlich wirken
Außergewöhnlich hohe Krankheitskosten Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich
Heirat oder deutliche Einkommensunterschiede Die endgültige gemeinsame Besteuerung kann vom laufenden Steuerabzug abweichen

Die Tabelle ist kein Versprechen auf eine Rückzahlung. Sie zeigt vielmehr Situationen, in denen sich eine genauere Prüfung besonders anbietet.

Pflicht oder freiwillig: Nicht jeder kann sich die Steuererklärung aussuchen

Bevor du überlegst, ob sich die Steuererklärung finanziell lohnt, solltest du klären, ob du überhaupt eine Wahl hast. Für viele klassische Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitsverhältnis und ohne besondere Einkünfte ist die Einkommensteuer grundsätzlich bereits durch den Lohnsteuerabzug erledigt. Andere Konstellationen führen dagegen zu einer sogenannten Pflichtveranlagung.

Für Arbeitnehmer nennt das Einkommensteuergesetz verschiedene Fälle, in denen eine Steuererklärung erforderlich wird. Dazu gehören beispielsweise bestimmte zusätzliche Einkünfte oder dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen von mehr als 410 Euro, gleichzeitig bezogener Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern sowie bestimmte Steuerklassenkonstellationen bei Ehepaaren.

Wann Arbeitnehmer häufig eine Steuererklärung abgeben müssen

Typische Fälle sind unter anderem:

  • steuerpflichtige Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro,
  • Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder bestimmte andere Leistungen von insgesamt mehr als 410 Euro,
  • gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern,
  • bei zusammenveranlagten Ehepaaren Arbeitslohn beider Partner und Besteuerung eines Partners nach Steuerklasse V oder VI,
  • die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor,
  • bestimmte eingetragene Freibeträge beim Lohnsteuerabzug,
  • eine ausdrückliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe.

Die Liste zeigt nur wichtige Arbeitnehmerfälle und ersetzt keine Prüfung eines konkreten Einzelfalls. Besonders bei zusätzlichen Einkünften, Vermietung, selbstständiger Tätigkeit, Auslandssachverhalten oder mehreren Einkunftsarten können weitere Regeln greifen.

Wer dagegen ausschließlich normalen Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis bezogen hat und keinen Pflichtgrund erfüllt, kann häufig selbst entscheiden, ob er eine Steuererklärung einreicht. Dann spricht man bei Arbeitnehmern häufig von einer Antragsveranlagung.

Hohe Werbungskosten sind einer der wichtigsten Gründe für eine Erstattung

Bei Arbeitnehmern berücksichtigt der Fiskus bereits automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Du musst also nicht allein deshalb eine Steuererklärung machen, weil du beispielsweise 300 Euro für Arbeitsmittel ausgegeben hast. Steuerlich zusätzlich interessant werden Werbungskosten grundsätzlich erst, wenn deine gesamten tatsächlichen Werbungskosten den bereits berücksichtigten Pauschbetrag übersteigen. Für 2025 beträgt dieser weiterhin 1.230 Euro.

Zu den Werbungskosten können unter anderem Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, Arbeitsmittel, bestimmte berufliche Weiterbildungen, berufliche Reisekosten, Gewerkschaftsbeiträge oder Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören. Dabei gelten je nach Kostenart eigene Voraussetzungen.

Beispiel: Wann sich ein längerer Arbeitsweg bemerkbar macht

Angenommen, deine einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 30 Kilometer und du bist an 210 Tagen tatsächlich dorthin gefahren.

Für 2025 gelten bei der Entfernungspauschale 0,30 Euro je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.

Die Modellrechnung sieht so aus:

  • erste 20 Kilometer: 20 × 0,30 Euro = 6,00 Euro je Arbeitstag
  • weitere 10 Kilometer: 10 × 0,38 Euro = 3,80 Euro je Arbeitstag
  • insgesamt: 9,80 Euro je Arbeitstag
  • bei 210 Tagen: 2.058 Euro Entfernungspauschale

Damit liegen allein die Fahrtkosten bereits 828 Euro über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Kommen zusätzlich beispielsweise berufliche Arbeitsmittel hinzu, erhöht sich der steuerlich relevante Betrag weiter.

Wie hoch daraus die tatsächliche Steuerersparnis wird, hängt unter anderem von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent würden 828 Euro zusätzliche Werbungskosten vereinfacht gerechnet eine Einkommensteuerentlastung von rund 248 Euro bewirken. Das ist lediglich eine Modellrechnung, weil die tatsächliche Steuerberechnung von der gesamten persönlichen Situation abhängt.

Homeoffice bringt nicht automatisch eine große Steuererstattung

Die Homeoffice-Tagespauschale beträgt für 2025 sechs Euro pro begünstigtem Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr.

Ein Punkt wird dabei leicht übersehen: Auch die Homeoffice-Pauschale gehört grundsätzlich zu den Werbungskosten. Sie kommt deshalb nicht automatisch zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro hinzu.

Wer beispielsweise an 150 begünstigten Tagen im Homeoffice gearbeitet hat, erreicht damit:

150 × 6 Euro = 900 Euro

Allein dadurch entsteht normalerweise noch kein Werbungskostenabzug oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Kommen allerdings 700 Euro für weitere beruflich veranlasste Aufwendungen hinzu, lägen die gesamten Werbungskosten im Beispiel bei 1.600 Euro. Gegenüber dem bereits berücksichtigten Pauschbetrag wären damit 370 Euro zusätzlich abzugsfähig.

Diese Betrachtung ist für die Frage, ob sich eine Steuererklärung lohnt, wesentlich sinnvoller als das bloße Sammeln einzelner absetzbarer Ausgaben. Entscheidend ist, welche Kosten bereits automatisch berücksichtigt wurden und welcher zusätzliche Betrag tatsächlich steuerlich wirksam werden kann.

Jobwechsel und Beschäftigung nur während eines Teils des Jahres

Ein Jobwechsel ist einer der Fälle, bei denen Arbeitnehmer eine freiwillige Steuererklärung zumindest durchrechnen sollten. Der laufende Lohnsteuerabzug orientiert sich jeweils am Arbeitslohn während des Beschäftigungsverhältnisses. Die Einkommensteuer wird dagegen letztlich anhand des gesamten Jahres betrachtet.

Besonders interessant kann das werden, wenn du einige Monate gar keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn hattest, beispielsweise weil du erst im Frühjahr eine Stelle begonnen hast oder zwischen zwei Beschäftigungen eine längere unbezahlte Pause lag. Das tatsächliche Jahreseinkommen kann dann deutlich niedriger sein, als es der laufende monatliche Lohnsteuerabzug zunächst vermuten lässt.

Anders kann die Situation aussehen, wenn du Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Leistungen erhalten hast, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Diese Leistungen können selbst steuerfrei sein, den Steuersatz auf dein übriges steuerpflichtiges Einkommen aber erhöhen. Bei insgesamt mehr als 410 Euro entsprechender Leistungen kann zudem eine Abgabepflicht entstehen. Eine Erstattung ist in solchen Fällen deshalb keineswegs automatisch zu erwarten.

Kinder können die Steuererklärung besonders interessant machen

Familien sollten nicht nur auf den Kinderfreibetrag schauen. Absetzbare Kinderbetreuungskosten können erheblichen Einfluss haben.

Für das Steuerjahr 2025 können grundsätzlich 80 Prozent begünstigter Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben berücksichtigt werden, maximal 4.800 Euro je Kind. Grundsätzlich betrifft die Regelung Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; für bestimmte Kinder mit Behinderung gelten Sonderregelungen.

Zahlt eine Familie beispielsweise 4.000 Euro begünstigte Betreuungskosten im Jahr, können davon rechnerisch 3.200 Euro berücksichtigt werden. Das bedeutet nicht, dass 3.200 Euro vom Finanzamt zurückgezahlt werden. Der Betrag vermindert vielmehr grundsätzlich die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Gerade bei Familien sollte deshalb nicht nur geprüft werden, welche Beträge automatisch berücksichtigt werden. Betreuungskosten, bestimmte Schulkosten, Vorsorgeaufwendungen und andere familienspezifische Positionen können die Steuererklärung deutlich stärker beeinflussen als einzelne kleine Werbungskosten.

Handwerker und Haushaltshilfen wirken anders als normale Werbungskosten

Besonders interessant sind bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, weil die steuerliche Wirkung anders funktioniert als bei Werbungskosten.

Bei begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden, maximal 4.000 Euro. Bei begünstigten Handwerkerleistungen beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 Euro. Bei Handwerkerleistungen zählen grundsätzlich nur die begünstigten Arbeitskosten, nicht Materialkosten. Außerdem sind unter anderem eine Rechnung und die unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erforderlich.

Ein einfaches Beispiel:

Auf einer Handwerkerrechnung entfallen 2.000 Euro auf begünstigte Arbeitskosten.

20 Prozent von 2.000 Euro = 400 Euro

Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind und genügend tarifliche Einkommensteuer vorhanden ist, kann die Einkommensteuer damit um 400 Euro sinken. Das ist ein deutlich anderer Effekt als bei einem normalen Werbungskostenabzug, bei dem lediglich das zu versteuernde Einkommen beziehungsweise die Einkünfte gemindert werden.

Auch Mieter sollten diese Position nicht vorschnell ignorieren. In der Nebenkostenabrechnung können beispielsweise anteilige Kosten für bestimmte Hausmeister-, Reinigungs- oder andere haushaltsnahe Leistungen enthalten sein. Entscheidend ist jeweils, dass die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt und die relevanten Kosten nachvollziehbar ausgewiesen sind.

Sonderausgaben können einen zusätzlichen Unterschied machen

Bestimmte private Ausgaben werden steuerlich als Sonderausgaben behandelt. Ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von lediglich 36 Euro pro Person wird automatisch berücksichtigt; bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt er sich. Höhere begünstigte Sonderausgaben können deshalb vergleichsweise schnell relevant werden.

Welche Ausgaben tatsächlich abziehbar sind und in welcher Höhe, hängt von der jeweiligen Kostenart ab. Dazu können beispielsweise bestimmte Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten oder bestimmte Vorsorge- und Ausbildungsausgaben gehören.

Allerdings gilt auch hier: Die Summe einer angegebenen Ausgabe entspricht nicht der späteren Steuererstattung. Ein Abzug von 500 Euro bedeutet normalerweise nicht, dass 500 Euro ausgezahlt werden. Häufig reduziert der Betrag zunächst die steuerliche Bemessungsgrundlage. Die konkrete Wirkung hängt dann vom individuellen Einkommen und Steuersatz ab.

Außergewöhnliche Belastungen: Hohe private Kosten können relevant werden

Hohe Krankheits-, Pflege- oder andere zwangsläufig entstandene besondere Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Allerdings wirkt hier häufig die sogenannte zumutbare Belastung als Hürde.

Deshalb bringt beispielsweise eine einzelne Zahnarztrechnung nicht automatisch eine Steuerersparnis. Entscheidend ist unter anderem, wie hoch die gesamten berücksichtigungsfähigen Belastungen im Jahr sind und welcher Eigenanteil dir steuerlich zugemutet wird.

Gerade größere Ausgaben sollten deshalb möglichst nicht isoliert betrachtet werden. Wer beispielsweise in einem Jahr erhebliche medizinische Kosten selbst getragen hat, kann prüfen, welche weiteren begünstigten außergewöhnlichen Belastungen im selben Jahr angefallen sind. Bei hohen Beträgen kann eine Steuererklärung deutlich interessanter werden.

Wann sich eine freiwillige Steuererklärung eher wenig lohnt

Eine Steuererklärung kann auch zu dem Ergebnis führen, dass kaum ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entsteht.

Das kann beispielsweise bei einem Arbeitnehmer der Fall sein, der das gesamte Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, keine größeren beruflichen Ausgaben hatte und außer den bereits automatisch berücksichtigten Pauschalen kaum weitere abzugsfähige Kosten geltend machen kann.

Auch typische Kleinausgaben werden häufig überschätzt. Wer 250 Euro für berufliche Arbeitsmittel und 400 Euro für Homeoffice-Tage ansetzen kann, erreicht damit zusammen 650 Euro Werbungskosten. Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ohnehin berücksichtigt wird, entsteht aus diesen Kosten allein grundsätzlich kein zusätzlicher Werbungskostenabzug.

Ebenso wenig lässt sich aus dem Einkommen allein ableiten, ob eine Steuererklärung sinnvoll ist. Ein Arbeitnehmer mit 80.000 Euro Jahresgehalt kann steuerlich wenig zusätzliche Ausgaben haben, während jemand mit 40.000 Euro Einkommen aufgrund einer doppelten Haushaltsführung, hoher Fahrtkosten oder eines Jobwechsels eine erhebliche Erstattung erhalten kann.

Durchschnittlich 1.240 Euro Erstattung: Warum diese Zahl nicht dein Maßstab sein sollte

Die durchschnittliche Erstattung von 1.240 Euro klingt attraktiv. Sie ist aber für eine persönliche Prognose nur eingeschränkt geeignet. In der jüngsten veröffentlichten Destatis-Auswertung beziehen sich diese Zahlen auf das Steuerjahr 2022. 53 Prozent der Steuerpflichtigen mit Erstattung erhielten zwischen 100 und 1.000 Euro, während bei acht Prozent weniger als 100 Euro zurückgezahlt wurden.

Gleichzeitig mussten 1,8 Millionen Steuerpflichtige nachzahlen. Die durchschnittliche Nachzahlung betrug in dieser Gruppe 1.263 Euro. Eine hohe durchschnittliche Erstattung bedeutet deshalb nicht, dass jeder Arbeitnehmer mit einer Rückzahlung in ähnlicher Größenordnung rechnen sollte.

Sinnvoller ist eine individuelle Betrachtung: Welche Steuer wurde bereits einbehalten? Welche Pauschalen wurden schon berücksichtigt? Welche zusätzlichen Kosten können tatsächlich geltend gemacht werden? Und gab es während des Jahres Besonderheiten, durch die der laufende Steuerabzug von der endgültigen Jahressteuer abweichen könnte?

So kannst du vorab einschätzen, ob sich die Steuererklärung lohnt

Du musst nicht sämtliche Steuerformulare ausfüllen, bevor du erstmals einschätzen kannst, ob sich die Arbeit wahrscheinlich lohnt. Eine grobe Vorprüfung genügt häufig.

Checkliste: Steuererklärung vorab prüfen

  1. Prüfe deine beruflichen Kosten. Addiere Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildungen und andere mögliche Werbungskosten und vergleiche die Summe mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
  2. Überlege, ob dein Einkommen während des Jahres stark geschwankt hat. Jobwechsel, Beschäftigung nur für einen Teil des Jahres oder andere Veränderungen können den laufenden Lohnsteuerabzug verzerren.
  3. Prüfe private Steuerermäßigungen. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können besonders interessant sein, weil sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen direkt die tarifliche Einkommensteuer mindern.
  4. Sammle größere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Kinderbetreuung, bestimmte Spenden, Vorsorgeaufwendungen oder hohe Krankheitskosten können zusätzliche Effekte haben.
  5. Prüfe zuerst eine mögliche Abgabepflicht. Lohnersatzleistungen, zusätzliche Einkünfte, mehrere gleichzeitige Arbeitsverhältnisse oder bestimmte Steuerklassenkombinationen können dazu führen, dass die Steuererklärung gar nicht freiwillig ist.

Diese Prüfung liefert noch keine exakte Erstattung. Sie zeigt aber schnell, ob genügend steuerlich relevante Positionen vorhanden sind, um eine vollständige Berechnung sinnvoll erscheinen zu lassen.

Warum kleine Beträge zusammen trotzdem interessant werden können

Ein häufiger Fehler besteht darin, jede Ausgabe einzeln danach zu beurteilen, ob sie „die Steuererklärung wert“ ist. Bei vielen steuerlichen Positionen entscheidet jedoch die Summe.

Nehmen wir einen Arbeitnehmer mit 1.500 Euro Entfernungspauschale, 250 Euro Arbeitsmitteln und 300 Euro beruflichen Fortbildungskosten. Zusammen ergeben sich 2.050 Euro Werbungskosten.

Davon wären 1.230 Euro bereits durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgedeckt. Zusätzlich wirken in diesem vereinfachten Beispiel deshalb 820 Euro.

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent entspräche das grob einer Einkommensteuerentlastung von:

820 Euro × 30 Prozent = 246 Euro

Kommen zusätzlich beispielsweise 300 Euro direkte Steuerermäßigung aus begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen hinzu, kann sich der Gesamteffekt bereits deutlich erhöhen.

Die Rechnung verdeutlicht gleichzeitig, warum Aussagen wie „Setze einen Laptop ab und bekomme Geld zurück“ zu einfach sind. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel sämtlicher steuerlich relevanter Beträge.

Wann eine Nachzahlung wahrscheinlicher werden kann

Nicht jede Steuererklärung endet mit einer Auszahlung. Eine Nachzahlung kann beispielsweise entstehen, wenn während des Jahres insgesamt zu wenig Einkommensteuer vorausgezahlt beziehungsweise als Lohnsteuer einbehalten wurde.

Das Risiko kann unter anderem bei bestimmten Steuerklassenkonstellationen, zusätzlichen Einkünften oder Progressionseinkünften eine Rolle spielen. Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder andere dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen können beispielsweise den Steuersatz erhöhen, der auf das übrige steuerpflichtige Einkommen angewendet wird.

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, kann eine mögliche Nachzahlung nicht dadurch umgehen, dass er einfach keine Steuererklärung abgibt. In solchen Situationen sollte eine erwartete Nachzahlung vielmehr frühzeitig finanziell eingeplant werden.

Bei komplizierteren Sachverhalten kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein. Das betrifft beispielsweise hohe Nebeneinkünfte, Vermietung, grenzüberschreitende Sachverhalte oder Situationen mit mehreren Einkunftsarten. Allgemeine Informationen können die individuelle steuerliche Beurteilung solcher Fälle nicht ersetzen.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?

Für verpflichtende Steuererklärungen des Jahres 2025 endete die reguläre Frist für nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige am 31. Juli 2026. Wer zur Abgabe verpflichtet war und diese Frist bereits versäumt hat, sollte die Erklärung nicht unnötig weiter aufschieben. Bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen gelten grundsätzlich längere Fristen; für reguläre beratene Fälle des Steuerjahres 2025 fällt das Fristende aufgrund der Kalenderlage auf den 1. März 2027.

Deutlich mehr Zeit haben Arbeitnehmer, die freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Für das Steuerjahr 2025 endet die Frist für die freiwillige Antragsveranlagung grundsätzlich am 31. Dezember 2029. Für das Jahr 2022 läuft diese vierjährige Frist bereits am 31. Dezember 2026 aus.

Wer mehrere Jahre nachholen möchte, sollte deshalb immer mit dem ältesten noch offenen Jahr beginnen. Dort droht der Anspruch auf eine freiwillige Veranlagung zuerst durch Fristablauf verloren zu gehen.

Typische Fehler bei der Steuererklärung

Viele Fehler bestehen nicht darin, falsche Zahlen einzutragen, sondern steuerlich relevante Positionen gar nicht erst zu prüfen.

Ein Klassiker ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Manche Arbeitnehmer reichen sämtliche Belege für kleinere berufliche Ausgaben ein und erwarten dadurch automatisch eine Erstattung. Liegt die Summe der Werbungskosten aber unter 1.230 Euro, ergibt sich daraus allein grundsätzlich kein zusätzlicher Vorteil.

Umgekehrt werden direkte Steuerermäßigungen häufig übersehen. Gerade Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen können finanziell interessant sein, weil ihre Wirkung nicht erst über einen Werbungskosten-Pauschbetrag laufen muss.

Auch Fahrtkosten werden regelmäßig falsch eingeschätzt. Bei der Entfernungspauschale zählt grundsätzlich die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die tatsächlich täglich gefahrene Hin- und Rückstrecke. Für 2025 gelten bis einschließlich des 20. Entfernungskilometers 0,30 Euro und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro je Arbeitstag.

Ein weiterer Fehler besteht darin, nur nach großen Einzelbeträgen zu suchen. Mehrere mittelgroße Werbungskosten können zusammengenommen den Pauschbetrag deutlich überschreiten und damit steuerlich durchaus relevant werden.

Sonderfälle: Für wen sich eine genauere Prüfung besonders anbietet

Bei einigen Personengruppen lässt sich die Frage nicht sinnvoll allein mit den üblichen Arbeitnehmerregeln beantworten.

Ehepaare sollten insbesondere bei deutlich unterschiedlichen Einkommen und bestimmten Steuerklassenkombinationen die gemeinsame Jahressteuer betrachten. Die Steuerklassen regeln hauptsächlich den laufenden Lohnsteuerabzug und sind nicht mit der endgültigen Steuerbelastung gleichzusetzen.

Studierende und Berufseinsteiger können relevante Ausbildungs- oder berufliche Kosten haben. Ob und wie diese steuerlich berücksichtigt werden können, hängt unter anderem davon ab, ob es sich steuerlich um eine erste Ausbildung oder um eine weitere Ausbildung beziehungsweise ein Studium nach abgeschlossener Erstausbildung handelt.

Rentner müssen gesondert prüfen, ob überhaupt eine Abgabepflicht besteht. Entscheidend sind nicht allein die Höhe der Bruttorente, sondern unter anderem steuerpflichtiger Rentenanteil, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge.

Selbstständige und Gewerbetreibende befinden sich in einer anderen Ausgangslage als der klassische Arbeitnehmer mit freiwilliger Antragsveranlagung. Für sie gelten weitergehende Steuererklärungs- und Aufzeichnungspflichten, sodass die Frage meist nicht lautet, ob eine Einkommensteuererklärung freiwillig sinnvoll ist.

Fazit: Eine Steuererklärung lohnt sich vor allem bei Abweichungen vom Standardfall

Ob sich eine Steuererklärung lohnt, hängt weniger von einzelnen Steuertipps als von deiner gesamten Situation im betreffenden Jahr ab. Besonders gute Chancen auf einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil bestehen häufig bei hohen Werbungskosten, längeren Arbeitswegen, Jobwechseln, Beschäftigungsunterbrechungen, Kinderbetreuungskosten sowie begünstigten Handwerker- und Haushaltsleistungen.

Der wichtigste erste Schritt ist deshalb nicht das wahllose Sammeln möglichst vieler Belege. Prüfe zunächst, welche Pauschalen bereits automatisch berücksichtigt wurden und welche zusätzlichen Kosten darüber hinaus tatsächlich steuerlich wirken können. Gerade bei Werbungskosten entscheidet diese Differenz darüber, ob 500 Euro Ausgaben steuerlich überhaupt einen zusätzlichen Effekt haben.

Wer freiwillig abgeben darf, hat mehrere Jahre Zeit und kann deshalb auch ältere Steuerjahre prüfen. Wer dagegen zur Abgabe verpflichtet ist, sollte die gesetzlichen Fristen ernst nehmen. Eine Steuererklärung ist dann keine Frage der möglichen Erstattung, sondern eine steuerliche Verpflichtung.

Häufige Fragen zur Steuererklärung

Viele Unsicherheiten entstehen bereits vor dem eigentlichen Ausfüllen der Formulare. Die folgenden Fragen helfen bei der Entscheidung, ob du deine steuerliche Situation genauer prüfen solltest.

Wie viel bekommt man durchschnittlich bei einer Steuererklärung zurück?

Nach den im Juni 2026 veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Erstattung für das ausgewertete Steuerjahr 2022 bei 1.240 Euro. Die persönliche Erstattung kann jedoch erheblich darunter oder darüber liegen; zudem musste ein Teil der veranlagten Steuerpflichtigen nachzahlen.

Lohnt sich eine Steuererklärung auch bei wenigen Ausgaben?

Das kann vorkommen, beispielsweise bei einem Jobwechsel oder wenn du nur einen Teil des Jahres Arbeitslohn erhalten hast. Bei normalen Werbungskosten solltest du allerdings berücksichtigen, dass Arbeitnehmer bereits automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 Euro erhalten.

Muss jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen?

Nein. Viele Arbeitnehmer mit einem einzigen Arbeitsverhältnis und ohne besondere steuerliche Sachverhalte sind nicht automatisch zur Abgabe verpflichtet. Bestimmte zusätzliche Einkünfte, Lohnersatzleistungen oder Steuerklassenkonstellationen können jedoch eine Pflicht auslösen.

Kann ich eine Steuererklärung mehrere Jahre rückwirkend machen?

Bei einer freiwilligen Antragsveranlagung besteht grundsätzlich eine vierjährige Frist. Eine freiwillige Steuererklärung für 2022 muss deshalb grundsätzlich spätestens bis zum 31. Dezember 2026 eingegangen sein; für 2025 läuft die Frist bis Ende 2029.

Bekomme ich meine Werbungskosten komplett zurück?

Nein. Werbungskosten werden nicht eins zu eins vom Finanzamt erstattet. Sie mindern grundsätzlich die steuerlich relevanten Einkünfte; außerdem ist bei Arbeitnehmern bereits der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro berücksichtigt.

Lohnt sich Homeoffice allein für die Steuererklärung?

Nicht unbedingt. Für 2025 beträgt die Tagespauschale sechs Euro und maximal 1.260 Euro. Da sie zu den Werbungskosten gehört und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits 1.230 Euro beträgt, entsteht allein durch die Homeoffice-Pauschale häufig nur ein kleiner oder gar kein zusätzlicher Effekt.

Sind Handwerkerkosten vollständig absetzbar?

Nein. Bei begünstigten Handwerkerleistungen können grundsätzlich 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Arbeitskosten direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden, höchstens 1.200 Euro. Materialkosten gehören grundsätzlich nicht zu den begünstigten Arbeitskosten.

Kann eine Steuererklärung auch zu einer Nachzahlung führen?

Ja. Eine Erstattung ist nicht garantiert. Zusätzliche Einkünfte, Progressionsleistungen oder bestimmte Lohnsteuerkonstellationen können beispielsweise dazu führen, dass die bereits gezahlte Lohnsteuer nicht ausreicht und eine Nachzahlung entsteht.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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