Wer mit Gas oder Öl heizt oder regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, muss auch 2027 CO₂-Kosten bezahlen. Einen zusätzlichen, möglicherweise starken Preissprung durch den nationalen CO₂-Preis soll es im kommenden Jahr jedoch nicht geben. Am 15. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, den bestehenden Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ um ein weiteres Jahr zu verlängern. Damit wird eine ursprünglich vorgesehene Umstellung der Preisberechnung für 2027 geändert. Für Millionen Haushalte ist das finanziell relevant, denn die CO₂-Bepreisung wirkt sich unmittelbar auf Tankrechnungen, Gaspreise und Heizölkosten aus. Wie hoch die tatsächlichen Ausgaben ausfallen, hängt allerdings weiterhin von zahlreichen anderen Preisbestandteilen ab.
Bundestag beschließt Verlängerung des CO₂-Preiskorridors
Mit der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes soll der nationale CO₂-Preis im Jahr 2027 innerhalb derselben Grenzen bleiben wie bereits 2026. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 15. Oktober 2026 in geänderter Fassung mit 303 Ja-Stimmen, 210 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen angenommen.
Die Entwicklung des CO₂-Preises lässt sich damit folgendermaßen einordnen:
| Jahr | CO₂-Preis je Tonne | Regelung |
|---|---|---|
| 2024 | 45 € | Gesetzlicher Festpreis |
| 2025 | 55 € | Gesetzlicher Festpreis |
| 2026 | 55 bis 65 € | Versteigerung mit Preiskorridor |
| 2027 | 55 bis 65 € | Vom Bundestag beschlossene Verlängerung |
| Ab 2028 | Noch nicht festgelegt | Geplanter europäischer Emissionshandel |
Der wichtigste Unterschied zur bisherigen Planung: Ohne die Gesetzesänderung hätte sich der CO₂-Preis 2027 an einem schwankenden Referenzpreis des bestehenden europäischen Emissionshandels orientieren sollen. Die nun beschlossene Verlängerung verhindert, dass dieser Mechanismus bereits im kommenden Jahr den nationalen Preis bestimmt.
Wichtig: Der Bundestag hat die Gesetzesänderung beschlossen. Damit ist sie jedoch nicht automatisch bereits in Kraft. Für die endgültige rechtliche Umsetzung sind die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens maßgeblich.
Warum die Entscheidung für Verbraucher wichtig ist
Der CO₂-Preis ist eine zusätzliche Kostenkomponente bei fossilen Brennstoffen. Unternehmen, die beispielsweise Benzin, Diesel, Erdgas oder Heizöl in Verkehr bringen, müssen für die damit verbundenen Emissionen Zertifikate erwerben. Die entsprechenden Kosten werden üblicherweise über die Energiepreise an die Endverbraucher weitergegeben.
Für private Haushalte bedeutet das: Je mehr fossile Energie verbraucht wird, desto höher fällt grundsätzlich auch die rechnerische CO₂-Belastung aus. Besonders relevant ist dies für Menschen, die täglich längere Strecken mit dem Auto zurücklegen oder größere Wohnflächen mit Erdgas beziehungsweise Heizöl beheizen.
Mit der Entscheidung für 2027 wird vor allem ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor begrenzt. Der CO₂-Preis soll nicht plötzlich deutlich über die bisherige Obergrenze von 65 Euro je Tonne steigen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Benzin, Diesel, Gas oder Heizöl insgesamt günstiger werden. Der Bundestag begrenzt ausschließlich den nationalen CO₂-Zertifikatspreis und nicht den vollständigen Energiepreis.
Rohöl- und Großhandelspreise, Netzentgelte, Steuern, Beschaffungskosten und die Kalkulation der Energieanbieter können sich weiterhin verändern. Deshalb kann eine Gasrechnung 2027 auch dann steigen, wenn die CO₂-Bepreisung auf dem bisherigen Niveau bleibt.
CO₂-Preis 2027: Wie viel kostet das beim Tanken?
Autofahrer gehören zu den unmittelbar betroffenen Verbrauchergruppen. Die CO₂-Kosten sind Bestandteil des Benzin- beziehungsweise Dieselpreises und werden an der Tankstelle nicht als gesonderte Abgabe ausgewiesen.
Innerhalb des vorgesehenen Preiskorridors ergeben sich folgende rechnerische Belastungen. Die Werte berücksichtigen die Mehrwertsteuer von 19 Prozent und sind gerundet.
| Kraftstoff | Bei 55 € je Tonne | Bei 65 € je Tonne |
|---|---|---|
| Benzin | ca. 15,7 Cent/Liter | ca. 18,5 Cent/Liter |
| Diesel | ca. 17,5 Cent/Liter | ca. 20,7 Cent/Liter |
Zwischen der unteren und oberen Grenze liegen bei Benzin somit rund 2,8 Cent je Liter und bei Diesel rund 3,2 Cent je Liter. Das zeigt, wie stark sich allein der Unterschied zwischen 55 und 65 Euro CO₂-Preis auf die Tankrechnung auswirken kann.
Beispiel: Was bedeutet das für einen Autofahrer?
Wie relevant diese Spanne für den eigenen Geldbeutel ist, hängt insbesondere von der jährlichen Fahrleistung und dem Kraftstoffverbrauch ab.
Beispielrechnung: CO₂-Preis bei 15.000 Kilometern Fahrleistung
Jährliche Fahrleistung: 15.000 km
Durchschnittlicher Benzinverbrauch: 7 Liter je 100 km
Jährlicher Benzinbedarf: 1.050 Liter
CO₂-Aufschlag bei 55 Euro je Tonne: 15,7 Cent je Liter
CO₂-Aufschlag bei 65 Euro je Tonne: 18,5 Cent je Liter
Ergebnis: Rechnerischer Unterschied zwischen unterer und oberer Preisgrenze pro Jahr 29,40 €
Hinweis: Modellrechnung mit gerundeten CO₂-Aufschlägen einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Berechnung: 1.050 Liter × 2,8 Cent = 29,40 €. Andere Veränderungen des Benzinpreises bleiben unberücksichtigt.
Bei dieser Fahrleistung beträgt der Unterschied zwischen beiden Grenzen also knapp 30 Euro jährlich. Wer deutlich mehr fährt oder ein Fahrzeug mit höherem Kraftstoffverbrauch besitzt, muss entsprechend höhere Beträge einkalkulieren.
Die beschlossene Verlängerung bedeutet dabei nicht automatisch eine Ersparnis von 29,40 Euro gegenüber 2026. Da bereits 2026 derselbe Preiskorridor gilt, hängt eine tatsächliche Veränderung davon ab, welcher CO₂-Preis in den jeweiligen Jahren innerhalb der Spanne zustande kommt.
Heizen mit Gas und Öl: Welche CO₂-Kosten entstehen 2027?
Auch Haushalte mit einer Gas- oder Ölheizung profitieren von einer besseren Kalkulierbarkeit der CO₂-Preisbestandteile. Gerade bei hohem Energieverbrauch können sich selbst kleinere Veränderungen des CO₂-Preises spürbar auf die jährlichen Heizkosten auswirken.
Die rechnerischen CO₂-Kosten unterscheiden sich dabei nach Energieträger. Heizöl verursacht je Kilowattstunde mehr CO₂-Emissionen als Erdgas und wird deshalb bei vergleichbarer Energiemenge stärker belastet.
Erdgas: Bis zu rund 310 Euro CO₂-Kosten im Jahr
Ein älteres Einfamilienhaus mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden verursacht rechnerisch rund vier Tonnen CO₂. Daraus ergeben sich bei einem Zertifikatspreis von 55 bis 65 Euro einschließlich Mehrwertsteuer ungefähr 260 bis 310 Euro CO₂-Kosten jährlich.
Beispielrechnung: CO₂-Kosten einer Gasheizung 2027
Jährlicher Gasverbrauch: 20.000 kWh
Angenommener CO₂-Ausstoß: 201 Gramm je kWh
Jährlicher CO₂-Ausstoß: 4,02 Tonnen
Angenommener CO₂-Preis: 65 € je Tonne
Mehrwertsteuer: 19 %
Ergebnis: Rechnerische jährliche CO₂-Kosten bei der oberen Preisgrenze 310,95 €
Hinweis: Modellrechnung: 4,02 Tonnen × 65 € × 1,19 = 310,95 €. Die Emissionsmenge ist ein vereinfachter Annahmewert. Gaspreis, Grundpreis und Netzentgelte sind nicht enthalten.
Die knapp 311 Euro stellen dabei nicht die gesamten Heizkosten dar, sondern ausschließlich den rechnerischen CO₂-Kostenanteil bei der oberen Preisgrenze. Liegt der Zertifikatspreis niedriger, reduziert sich dieser Anteil entsprechend.
Für Eigentümer lohnt es sich deshalb weiterhin, den eigenen Verbrauch und die Vertragskonditionen regelmäßig zu überprüfen. Ein günstigerer Gasvertrag kann finanziell deutlich relevanter sein als kleinere Unterschiede innerhalb des CO₂-Preiskorridors.
Heizöl: Höhere Belastung durch den CO₂-Ausstoß
Wer eine Ölheizung betreibt, muss bei vergleichbarem Energiebedarf grundsätzlich mit höheren CO₂-Kosten rechnen. Bei einem Jahresverbrauch von rund 2.000 Litern Heizöl ergeben sich für die obere Preisgrenze von 65 Euro je Tonne rechnerisch ungefähr 410 Euro CO₂-Kosten einschließlich Mehrwertsteuer.
Bei der unteren Grenze von 55 Euro liegt die Belastung dagegen bei rund 350 Euro. Der Unterschied zwischen beiden Grenzen beträgt damit ungefähr 60 Euro im Jahr.
Entscheidend für die tatsächliche Heizölrechnung bleibt jedoch auch hier der Einkaufspreis des Brennstoffs. Dieser wird vor allem durch die Entwicklung am Ölmarkt, Handelskosten und den Zeitpunkt der Bestellung beeinflusst. Die CO₂-Preisbegrenzung verhindert daher keine möglichen Preisanstiege beim Heizöleinkauf.
Mieter und Vermieter: Wer trägt die CO₂-Kosten?
Die Regelung betrifft nicht ausschließlich Eigentümer. Auch Mieter, deren Wohnungen mit Erdgas oder Heizöl beheizt werden, können über die Heizkostenabrechnung mit CO₂-Kosten belastet werden.
Allerdings müssen Mieter diese Kosten nicht grundsätzlich vollständig selbst tragen. Bei vielen Wohngebäuden gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Danach werden die Kosten zwischen Mietern und Vermietern verteilt. Welcher Anteil auf die jeweilige Seite entfällt, richtet sich insbesondere nach dem energetischen Zustand beziehungsweise dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes.
Bei energetisch schlechten Wohngebäuden müssen Vermieter einen größeren Anteil übernehmen. Bei besonders effizienten Gebäuden kann der Mieteranteil entsprechend höher ausfallen.
Wer eine Heizkostenabrechnung erhält, sollte deshalb nicht nur den Verbrauch und die Energiepreise kontrollieren, sondern auch prüfen, ob die CO₂-Kosten korrekt aufgeteilt wurden. Besonders wichtig ist dies bei Gebäuden mit hohem Energieverbrauch.
Die verlängerte Preisbegrenzung ändert an den grundsätzlichen Regeln zur Aufteilung der CO₂-Kosten zunächst nichts.
Was Haushalte jetzt konkret prüfen sollten
Die Bundestagsentscheidung allein macht weder einen sofortigen Anbieterwechsel noch eine vorzeitige Heizölbestellung erforderlich. Dennoch bietet sie einen sinnvollen Anlass, die eigenen Energieausgaben für 2027 realistischer zu planen.
1. Gasvertrag und Preisgarantie kontrollieren
Prüfen Sie, wann Ihre aktuelle Preisgarantie endet und welche Preisbestandteile davon umfasst sind. Eine begrenzte CO₂-Bepreisung schützt nicht automatisch vor steigenden Netzentgelten oder höheren Beschaffungskosten. Ein Tarifvergleich kann sinnvoll sein, wenn Ihr bestehender Vertrag deutlich über marktüblichen Angeboten liegt.
2. Heizkosten anhand des tatsächlichen Verbrauchs planen
Orientieren Sie sich nicht ausschließlich am monatlichen Abschlag, sondern an Ihrem Jahresverbrauch und den gesamten Energiekosten. Wer seine Heizkosten besser einschätzen möchte, sollte auch mögliche Veränderungen bei Netzentgelten und Arbeitspreisen berücksichtigen. Eine ausreichend bemessene Rücklage kann spätere Nachzahlungen abfedern.
3. Heizölpreise unabhängig vom CO₂-Preis beobachten
Bei einer Ölheizung sind der aktuelle Tankstand und die Entwicklung der Heizölpreise wichtige Entscheidungsgrundlagen. Die Begrenzung des CO₂-Preises ist kein zuverlässiges Signal dafür, dass Heizöl Anfang 2027 günstiger oder teurer sein wird. Ein Kauf sollte deshalb nicht allein wegen der Gesetzesänderung vorgezogen werden.
4. Fahrkosten nicht ausschließlich am CO₂-Aufschlag ausrichten
Autofahrer sollten für ihre Kostenplanung weiterhin den tatsächlichen Verbrauch, die jährliche Fahrleistung und die gesamten Kraftstoffpreise berücksichtigen. Schon eine Veränderung des Benzinpreises um zehn Cent je Liter kann bei 1.050 Litern Jahresverbrauch zusätzliche Kosten von 105 Euro verursachen – unabhängig davon, wie sich der CO₂-Preis innerhalb des vorgesehenen Korridors entwickelt.
5. Heizkostenabrechnung als Mieter genau prüfen
Kontrollieren Sie bei der nächsten Abrechnung, ob der ausgewiesene CO₂-Kostenanteil nachvollziehbar ist und die gesetzliche Kostenaufteilung berücksichtigt wurde. Dadurch lassen sich mögliche Abrechnungsfehler erkennen.
Wie geht es nach dem Bundestagsbeschluss weiter?
Mit der Abstimmung vom 15. Oktober 2026 hat der Bundestag eine wichtige Entscheidung über die CO₂-Bepreisung im kommenden Jahr getroffen. Für die endgültige Umsetzung bleiben die weiteren rechtlichen Schritte bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung relevant.
Für 2027 ist vorgesehen, dass der nationale Emissionshandel weiterhin mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne arbeitet. Der tatsächlich zustande kommende Zertifikatspreis innerhalb dieser Grenzen wird durch das vorgesehene Versteigerungsverfahren bestimmt.
Deutlich wichtiger für die längerfristige Entwicklung wird jedoch das Jahr 2028. Dann soll der neue europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr, der sogenannte EU-ETS 2, starten.
Anders als beim deutschen Preiskorridor soll sich der CO₂-Preis künftig stärker über Angebot und Nachfrage nach Emissionszertifikaten bilden. Das kann zu höheren, aber grundsätzlich auch zu schwankenden Preisen führen. Wie hoch der CO₂-Preis 2028 tatsächlich ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht verlässlich bestimmen.
Für Verbraucher bedeutet das: Die Entscheidung schafft vor allem für 2027 Planungssicherheit. Sie ist keine dauerhafte Preisgarantie für die kommenden Jahre.
Wer langfristig auf Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel angewiesen ist, sollte deshalb bei größeren finanziellen Entscheidungen auch die mögliche Entwicklung der CO₂-Kosten nach 2027 berücksichtigen. Das betrifft beispielsweise die Wirtschaftlichkeit einer neuen Heizungsanlage oder den langfristigen Betrieb eines Fahrzeugs.
Fazit: CO₂-Preis bleibt 2027 berechenbarer – Energiepreise können trotzdem steigen
Die Entscheidung des Bundestages begrenzt einen wichtigen Kostenfaktor für das kommende Jahr. Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl sollen 2027 weiterhin innerhalb des CO₂-Preiskorridors von 55 bis 65 Euro je Tonne belastet werden. Ein zusätzlicher starker Preissprung allein durch einen unbeschränkten nationalen CO₂-Zertifikatspreis wird damit vermieden.
Für private Haushalte bedeutet das allerdings keine automatische Entlastung gegenüber 2026. Die CO₂-Kosten bleiben bestehen, und innerhalb des Korridors sind weiterhin Unterschiede möglich. Zudem können steigende Energiepreise, Netzentgelte und andere Kostenbestandteile die Gesamtrechnung erhöhen.
Ein unmittelbarer Handlungsbedarf entsteht durch den Bundestagsbeschluss nicht. Sinnvoll bleibt es jedoch, bestehende Energieverträge zu kontrollieren, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten und bei der Haushaltsplanung nicht von dauerhaft stabilen Benzin-, Diesel- oder Heizkosten auszugehen. Besonders ab 2028 könnte die Entwicklung des europäischen CO₂-Preises für Verbraucher wieder stärker an Bedeutung gewinnen.