Mit der Frühstart-Rente will die Bundesregierung Kindern schon früh einen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Am 14. Oktober 2026 hat der Finanzausschuss des Bundestages dem entsprechenden Gesetzentwurf in geänderter Fassung zugestimmt. Vorgesehen sind zehn Euro staatliche Förderung pro Monat vom sechsten bis zum 18. Geburtstag. Über zwölf Jahre könnten damit insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen zusammenkommen – mögliche Kapitalerträge noch nicht eingerechnet. Den Anfang soll der Geburtsjahrgang 2020 machen. Für Familien ist besonders wichtig, welche Kinder tatsächlich profitieren, wie das Geld angelegt wird und ob Eltern selbst ein Depot eröffnen müssen.
Finanzausschuss stimmt zu: Frühstart-Rente rückt näher
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 14. Oktober 2026 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstart-Rente zugestimmt. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die abschließende Beratung im Bundestag erfüllt. Ein endgültig verabschiedetes Gesetz ist die Frühstart-Rente damit allerdings noch nicht.
Die neue Förderung soll Kindern einen langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen. Anders als bei einer klassischen Sparleistung wird das staatliche Geld am Kapitalmarkt investiert. Dadurch besteht die Möglichkeit, über viele Jahre zusätzliche Erträge zu erzielen. Gleichzeitig unterliegen die Anlagen den üblichen Schwankungen und Risiken der Kapitalmärkte.
Eine wichtige Änderung wurde bei den Vorschriften für die kollektive Anlage vorgenommen. Werden die staatlichen Förderbeträge nicht in einem individuellen Altersvorsorgedepot angelegt, soll das Geld ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden dürfen.
Damit werden die zulässigen Anlageformen für das staatlich verwaltete Sondervermögen enger gefasst als im ursprünglichen Regierungsentwurf.
Welche Kinder bekommen die zehn Euro monatlich?
Die Frühstart-Rente soll schrittweise eingeführt werden. Anders als ursprünglich bei der politischen Diskussion teilweise angenommen, würden nicht sofort sämtliche Kinder zwischen sechs und 18 Jahren staatliche Förderbeträge erhalten.
Den Anfang macht nach dem aktuellen Gesetzentwurf der Geburtsjahrgang 2020. Diese Kinder werden im Jahr 2026 sechs Jahre alt und sollen als erster Jahrgang berücksichtigt werden.
Anschließend soll jedes Jahr ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommen.
| Geburtsjahr | Vorgesehener Förderbeginn |
|---|---|
| 2020 | 2026 |
| 2021 | 2027 |
| 2022 | 2028 |
| 2023 | 2029 |
| 2024 | 2030 |
| 2025 | 2031 |
| 2026 | 2032 |
Die Tabelle zeigt die geplante schrittweise Einführung. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass das Gesetz entsprechend verabschiedet wird.
Zu den vorgesehenen Voraussetzungen gehört außerdem, dass das Kind eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht. Welche Nachweise und Verwaltungsverfahren im Einzelnen erforderlich werden, ist für Eltern deshalb ebenfalls relevant.
Was gilt für Kinder, die vor 2020 geboren wurden?
Für Kinder der Geburtsjahrgänge 2019 und älter ist nach dem derzeitigen Entwurf keine entsprechende staatliche Frühstart-Rentenförderung vorgesehen.
Eltern sollen zwar auch für nicht anspruchsberechtigte Kinder einen geeigneten Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen können. Die monatlichen zehn Euro vom Staat würden dann jedoch entfallen.
Familien mit mehreren Kindern können damit unterschiedlich betroffen sein. Ein 2020 geborenes Kind könnte die staatliche Förderung erhalten, während ein älteres Geschwisterkind nach der vorgesehenen Regelung leer ausgeht.
Wie viel Geld erhalten Kinder durch die Frühstart-Rente?
Die staatliche Förderung soll monatlich zehn Euro betragen. Das entspricht 120 Euro jährlich. Wird die Förderung über den vollständigen vorgesehenen Zeitraum von zwölf Jahren gezahlt, ergibt sich eine staatliche Einzahlung von insgesamt 1.440 Euro.
Dieser Betrag ist das eingezahlte Kapital. Wie viel das Depot später tatsächlich wert sein wird, hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte, den Anlagekosten und der Dauer des Vermögensaufbaus ab.
Beispielrechnung: So viel zahlt der Staat für ein Kind ein
Monatliche staatliche Förderung: 10 €
Jährliche staatliche Förderung: 120 €
Vorgesehene Förderdauer: 12 Jahre
Ergebnis: Staatliche Einzahlungen über den gesamten Förderzeitraum 1.440 €
Hinweis: 10 € × 12 Monate × 12 Jahre = 1.440 €. Die Rechnung unterstellt eine durchgehende Förderung über 144 Monate. Kapitalerträge, Verluste und Anlagekosten sind nicht berücksichtigt.
Die staatlichen Einzahlungen allein reichen nicht aus, um eine umfassende Altersvorsorge aufzubauen. Der eigentliche Vorteil könnte sich aus der langen Anlagedauer ergeben. Geld, das bereits im Kindesalter investiert wird, kann über mehrere Jahrzehnte am Kapitalmarkt angelegt bleiben.
Wie viel könnten aus 1.440 Euro bis zur Rente werden?
Der langfristige Vermögensaufbau ist einer der wichtigsten Gedanken hinter der Frühstart-Rente. Selbst vergleichsweise kleine Einzahlungen können durch wiederangelegte Erträge über viele Jahre wachsen.
Entscheidend ist dabei der sogenannte Zinseszinseffekt. Er bedeutet, dass nicht nur die ursprünglichen Einzahlungen Erträge erzielen können, sondern auch bereits erwirtschaftete und wiederangelegte Gewinne.
Wie groß dieser Effekt ausfällt, lässt sich allerdings nicht zuverlässig vorhersagen.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, welche Größenordnungen rechnerisch möglich wären.
Beispielrechnung: Frühstart-Rente mit langfristigem Vermögensaufbau
Monatliche staatliche Einzahlung: 10 €
Einzahlungsdauer: 12 Jahre
Anschließende Anlagedauer ohne weitere Einzahlungen: 49 Jahre
Angenommene durchschnittliche Rendite: 5 % jährlich
Ergebnis: Rechnerischer Depotwert nach insgesamt 61 Jahren rund 22.000 €
Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung mit monatlicher Verzinsung und gleichmäßigen Einzahlungen über zwölf Jahre. Die Rendite von 5 % jährlich ist eine reine Rechenannahme, keine Prognose. Anlagekosten, Steuern, Inflation und mögliche Wertschwankungen sind nicht berücksichtigt.
Die Beispielrechnung verdeutlicht, weshalb ein früher Beginn beim Vermögensaufbau hilfreich sein kann. Sie zeigt jedoch keinen garantierten Auszahlungsbetrag. Aktienmärkte entwickeln sich nicht gleichmäßig, und über mehrere Jahrzehnte können erhebliche Schwankungen auftreten.
Außerdem ist die spätere Kaufkraft zu beachten. Ein Depotwert von 22.000 Euro in mehreren Jahrzehnten entspricht bei steigenden Verbraucherpreisen nicht der heutigen Kaufkraft von 22.000 Euro.
Eltern können zusätzlich Geld in das Depot einzahlen
Die staatlichen zehn Euro sollen lediglich die Grundlage der Frühstart-Rente bilden. Eltern, Großeltern und andere berechtigte Personen sollen die Möglichkeit erhalten, zusätzlich eigenes Geld in den Altersvorsorgevertrag des Kindes einzuzahlen.
Nach dem Gesetzentwurf sind private Einzahlungen von insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr vorgesehen. Das entspricht rechnerisch 570 Euro monatlich. Diese Grenze beschreibt den zulässigen zusätzlichen Einzahlungsrahmen und nicht eine staatliche Förderung in dieser Höhe.
Für viele Familien dürften wesentlich kleinere Beträge realistischer sein. Bereits regelmäßige zusätzliche Einzahlungen von 10, 20 oder 25 Euro können den Vermögensaufbau über viele Jahre beeinflussen.
Beispielrechnung: Wie Eltern die staatliche Förderung ergänzen können
Monatlicher Staatsbeitrag: 10 €
Zusätzlicher monatlicher Elternbeitrag: 25 €
Gemeinsamer monatlicher Sparbetrag: 35 €
Einzahlungsdauer: 12 Jahre
Ergebnis: Gesamte Einzahlungen nach zwölf Jahren 5.040 €
Hinweis: 35 € × 12 Monate × 12 Jahre = 5.040 €. Davon stammen 1.440 € vom Staat und 3.600 € aus privaten Einzahlungen. Kapitalerträge, Verluste und Kosten sind nicht berücksichtigt.
Für Eltern ergibt sich damit eine Möglichkeit, staatliche Förderung und private Vorsorge miteinander zu kombinieren. Zusätzliche Einzahlungen sind allerdings freiwillig und müssen zum verfügbaren Haushaltsbudget passen.
Wichtig ist außerdem die Zweckbindung: Das Altersvorsorgekapital ist grundsätzlich für die spätere Altersvorsorge vorgesehen und nicht als frei verfügbares Guthaben für den 18. Geburtstag gedacht.
Wer beispielsweise Geld für Führerschein, Ausbildung oder Studium zurücklegen möchte, sollte dafür gegebenenfalls eine separate, flexiblere Sparlösung nutzen.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Eine Besonderheit der geplanten Frühstart-Rente ist, dass anspruchsberechtigte Kinder nicht allein deshalb auf die staatliche Förderung verzichten sollen, weil ihre Eltern keinen individuellen Altersvorsorgevertrag abschließen.
Für diesen Fall ist eine kollektive Anlage vorgesehen. Das bedeutet, dass die staatlichen Förderbeträge gesammelt am Kapitalmarkt investiert werden. Die Verwaltung soll über die Deutsche Bundesbank erfolgen.
Nach der Änderung im Finanzausschuss dürfen die Mittel des entsprechenden Sondervermögens ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden.
Dadurch soll das Kapital auf zahlreiche Unternehmen und Märkte verteilt werden. Eine breite Streuung kann Risiken einzelner Unternehmen oder Regionen verringern, sie verhindert aber keine allgemeinen Kursverluste.
Können Kinder das kollektiv angelegte Geld später übernehmen?
Die vorgesehene Regelung ermöglicht es, das kollektiv angelegte Kapital später in einen individuellen Altersvorsorgevertrag zu übertragen.
Nach dem Regierungsentwurf soll ein solcher Abruf grundsätzlich bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich sein.
Damit hätten junge Erwachsene auch nach ihrer Volljährigkeit noch Zeit, sich für einen passenden Vertrag zu entscheiden und das vorhandene Kapital in eine eigene Altersvorsorgelösung zu überführen.
Für Eltern bedeutet das zunächst, dass ein fehlender Depotabschluss nicht automatisch zum Verlust der vorgesehenen staatlichen Förderbeträge führen soll.
Dennoch kann sich ein Vergleich individueller Angebote lohnen, sobald die endgültigen gesetzlichen Regelungen und die tatsächlich verfügbaren Produkte feststehen.
Welche Kosten und Risiken müssen Eltern beachten?
Auch wenn der Staat die monatlichen Förderbeträge übernimmt, bedeutet dies nicht automatisch, dass jeder angebotene Altersvorsorgevertrag vollständig kostenlos sein wird.
Für die geförderten Standarddepot-Verträge sieht der Regierungsentwurf einen Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Außerdem sollen bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangt werden dürfen.
Trotzdem können sich Angebote bei den tatsächlichen laufenden Kosten, der Auswahl der Anlageprodukte und weiteren Vertragsbedingungen unterscheiden.
Besonders relevant sind langfristig die Kosten der Kapitalanlage. Werden jährlich Gebühren vom Depotvermögen abgezogen, steht entsprechend weniger Geld für den weiteren Vermögensaufbau zur Verfügung.
Darüber hinaus sollten Eltern berücksichtigen, dass eine Aktienanlage keine feste Verzinsung bietet. Selbst breit gestreute Aktienfonds können vorübergehend deutlich an Wert verlieren.
Gerade wegen des langen Anlagehorizonts können zwischenzeitliche Schwankungen zwar eher ausgehalten werden als bei kurzfristigen Sparzielen. Eine Garantie für eine bestimmte Rendite oder einen dauerhaft positiven Wertverlauf ergibt sich daraus jedoch nicht.
Was passiert mit der Frühstart-Rente ab dem 18. Geburtstag?
Die monatliche staatliche Förderung soll mit Vollendung des 18. Lebensjahres enden. Das angesparte Vermögen soll jedoch weiterhin der Altersvorsorge dienen.
Ein individuelles Frühstart-Rentendepot könnte anschließend durch eigene Beiträge weitergeführt werden. Alternativ ist nach dem vorgesehenen Modell ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich.
Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Regelung ist die steuerliche Behandlung. Während der Ansparphase sollen die Kapitalerträge grundsätzlich steuerfrei bleiben. Die späteren Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag würden dagegen nachgelagert besteuert.
Das bedeutet vereinfacht: Während des langfristigen Vermögensaufbaus fällt nicht fortlaufend die übliche Besteuerung der Anlageerträge an. Die steuerliche Belastung entsteht grundsätzlich erst im Rahmen der späteren Altersvorsorgeleistungen.
Eine freie und steuerfreie Auszahlung des gesamten Guthabens zum 18. Geburtstag ist damit nicht vorgesehen.
Was sollten Eltern jetzt konkret tun?
Für Eltern von Kindern des Geburtsjahrgangs 2020 ist die weitere Entwicklung besonders interessant. Da die staatliche Förderung für diesen Jahrgang auch rückwirkend für 2026 vorgesehen ist, könnte bereits das erste Förderjahr berücksichtigt werden.
Ein sofortiger Vertragsabschluss ist aufgrund der Ausschussentscheidung jedoch nicht erforderlich. Das Gesetz muss zunächst das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Sinnvoll sind derzeit drei Schritte:
- Anspruch des Kindes prüfen. Stellen Sie fest, ob Ihr Kind zum zunächst vorgesehenen Geburtsjahrgang 2020 gehört oder in einem späteren Jahr berücksichtigt werden könnte.
- Endgültige Regeln und Depotangebote abwarten. Vergleichen Sie nach der gesetzlichen Umsetzung die tatsächlichen Kosten, Anlagemöglichkeiten und Vertragsbedingungen. Bestehende Kinderdepots sind nicht automatisch förderfähige Frühstart-Rentendepots.
- Zusätzliche Sparbeträge realistisch planen. Überlegen Sie, ob Sie neben der staatlichen Förderung regelmäßig eigenes Geld für die Altersvorsorge Ihres Kindes zurücklegen möchten. Zusätzliche Beiträge sind keine Voraussetzung dafür, dass anspruchsberechtigte Kinder grundsätzlich gefördert werden.
Insbesondere sollten Familien keine übereilten langfristigen Verträge abschließen, nur weil einzelne Anbieter bereits ähnliche Vorsorgeprodukte bewerben.
Wie geht es mit der Frühstart-Rente jetzt weiter?
Nach der Zustimmung des Finanzausschusses steht die parlamentarische Entscheidung im Bundestag bevor. Die Abstimmung über den Gesetzentwurf ist für Freitag, den 16. Oktober 2026, vorgesehen.
Anschließend sind die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens entscheidend. Dazu gehören die erforderliche Beteiligung des Bundesrates, die Ausfertigung und die Verkündung des Gesetzes.
Erst wenn die gesetzlichen Vorgaben endgültig feststehen, lässt sich verbindlich beurteilen, wie die Förderung in der Praxis umgesetzt wird und welche Vertragsangebote tatsächlich förderfähig sind.
Für den Geburtsjahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die entsprechenden Beträge bereits jetzt ausgezahlt oder angelegt werden.
Auch die praktische Organisation der Förderzahlungen und die endgültigen Einzelheiten der kollektiven Anlage werden für die Umsetzung wichtig sein.
Fazit: Die Frühstart-Rente könnte Kindern einen frühen Vermögensaufbau ermöglichen
Mit der Zustimmung des Finanzausschusses am 14. Oktober 2026 ist die Einführung der Frühstart-Rente einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Anspruchsberechtigte Kinder sollen künftig zehn Euro monatlich vom Staat erhalten. Bei zwölf Jahren durchgehender Förderung ergeben sich insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen.
Für Familien liegt der mögliche finanzielle Vorteil nicht allein in der Höhe der Förderung, sondern vor allem in der langen Zeit, über die das Kapital investiert werden kann. Zusätzliche freiwillige Einzahlungen könnten diesen Effekt verstärken.
Eltern müssen derzeit noch keinen Vertrag abschließen. Besonders Familien mit einem im Jahr 2020 geborenen Kind sollten aber die endgültige Entscheidung im Bundestag und die anschließende Umsetzung verfolgen. Erst danach lässt sich zuverlässig beurteilen, welche konkreten Schritte für die staatliche Förderung erforderlich sind.