Neue Kreditregeln ab 20. November 2026: Was sich bei Ratenzahlung und „Später bezahlen“ ändert

Ab dem 20. November 2026 gelten strengere Regeln für Verbraucherkredite, Ratenkäufe und viele Angebote nach dem Prinzip „Jetzt kaufen, später bezahlen“. Verbraucher sollen besser vor Überschuldung geschützt werden – gleichzeitig könnten manche Finanzierungen künftig schwieriger zu bekommen sein.

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Wer im Online-Shop auf Rechnung kauft, eine größere Anschaffung in Raten bezahlt oder eine Null-Prozent-Finanzierung nutzt, sollte sich auf Änderungen einstellen. Am 20. November 2026 treten in Deutschland wesentliche neue Vorschriften des Verbraucherkreditrechts in Kraft. Erstmals werden auch zahlreiche bisher ausgenommene Kleinkredite und kostenlose Finanzierungsmodelle stärker reguliert. Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden genauer prüfen und umfassender über Vertragsbedingungen informieren. Für Verbraucher bedeutet das zusätzliche Schutzrechte, möglicherweise aber auch mehr Prüfungen beim Bezahlen. Automatisch teurer werden bestehende Finanzierungen dadurch nicht.

Was sich am 20. November 2026 bei Krediten ändert

Die neuen Vorschriften gehen auf die europäische Verbraucherkreditrichtlinie zurück. Deutschland hat die erforderlichen Änderungen bereits gesetzlich beschlossen. Das entsprechende Gesetz wurde am 18. Mai 2026 verkündet. Einzelne Bestimmungen gelten bereits seit dem 19. Mai, die wesentlichen neuen Regeln für Verbraucherkredite folgen am 20. November 2026.

Damit handelt es sich nicht mehr um ein geplantes Vorhaben oder eine offene politische Entscheidung. Der Zeitpunkt für die umfassende Anwendung der neuen Kreditvorschriften steht fest.

Die Reform erweitert den bisherigen Verbraucherschutz erheblich. Denn bislang wurden bestimmte Finanzierungen nicht wie klassische Verbraucherdarlehen behandelt. Das betraf beispielsweise Kleinkredite unter 200 Euro, zahlreiche zinsfreie Ratenzahlungen und kurzfristige Finanzierungen.

Künftig kommt es weniger darauf an, ob eine Finanzierung teuer oder kostenlos erscheint. Entscheidend ist vielmehr, ob tatsächlich ein Kredit oder eine vergleichbare Finanzierungshilfe vorliegt und ob eine gesetzliche Ausnahme greift.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Mehr Kreditwürdigkeitsprüfungen: Anbieter müssen bei erfassten Finanzierungen prüfen, ob Verbraucher ihre Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich erfüllen können.
  • Erweiterte Informationspflichten: Kosten, Laufzeiten, Zahlungsbedingungen und mögliche Folgen eines Zahlungsverzugs müssen verständlicher dargestellt werden.
  • Strengere Vorgaben für Kreditwerbung: Werbung darf Risiken nicht verschleiern oder die Kreditaufnahme unangemessen verharmlosen.
  • Mehr Rechte bei automatisierten Entscheidungen: Verbraucher können unter bestimmten Voraussetzungen eine menschliche Überprüfung einer automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung verlangen.
  • Neue Vertragsregeln: Für allgemeine Verbraucherdarlehen genügt künftig grundsätzlich die Textform anstelle der bisherigen Schriftform.

Auch die Regeln zum Widerruf werden angepasst. Insbesondere wird die bislang unter bestimmten Voraussetzungen sehr lange bestehende Widerrufsmöglichkeit bei fehlerhaften Informationen zeitlich begrenzt.

„Jetzt kaufen, später bezahlen“: Was künftig anders läuft

Besonders relevant wird die Reform beim Online-Shopping. Zahlungsmodelle, bei denen Verbraucher ihre Einkäufe erst Wochen später oder in mehreren Teilbeträgen bezahlen, gehören inzwischen zum üblichen Angebot vieler Händler.

Solche Modelle werden häufig als „Buy now, pay later“ bezeichnet, kurz BNPL. Dahinter können sich ganz unterschiedliche Vertragsmodelle verbergen: vom einfachen Rechnungskauf bis zur Finanzierung über einen externen Zahlungsdienstleister.

Die neuen Kreditregeln erfassen künftig deutlich mehr dieser Angebote. Allerdings wird nicht jeder Rechnungskauf automatisch zu einem regulierten Verbraucherkredit.

Auch kleine und zinsfreie Finanzierungen werden erfasst

Bisher konnten bestimmte Kredite allein aufgrund ihrer geringen Höhe oder kurzer Laufzeiten von wesentlichen Verbraucherkreditvorschriften ausgenommen sein. Diese allgemeinen Ausnahmen werden erheblich eingeschränkt.

Das betrifft beispielsweise eine Finanzierung über 150 Euro, die ein Zahlungsdienstleister in mehreren Raten ermöglicht. Auch eine Null-Prozent-Finanzierung über einen größeren Betrag kann künftig den erweiterten Vorschriften unterliegen.

Die Bezeichnung „zinsfrei“ bedeutet deshalb nicht, dass ein Angebot von den neuen Schutzregeln ausgenommen ist. Bei erfassten Finanzierungen können insbesondere Kreditwürdigkeitsprüfungen, Informationspflichten und Widerrufsrechte relevant werden.

Für Verbraucher ist dabei wichtig: Eine Null-Prozent-Finanzierung bleibt grundsätzlich möglich. Die Reform schreibt weder einen Mindestzins vor noch verbietet sie kostenlose Ratenkäufe.

Nicht jeder Rechnungskauf ist betroffen

Wer eine Ware bestellt und die Rechnung nach wenigen Tagen bezahlt, muss nicht automatisch mit einer umfangreichen Kreditprüfung rechnen.

Das Gesetz enthält Ausnahmen für bestimmte kurzfristige, kostenlose Zahlungsaufschübe, die Händler selbst gewähren. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Zahlungsfrist von höchstens 50 Tagen ausgenommen sein. Für bestimmte große Online-Anbieter gilt dagegen eine engere Grenze von 14 Tagen.

Entscheidend sind unter anderem die Dauer des Zahlungsaufschubs, mögliche Gebühren und die Frage, ob ein externer Finanzierungsanbieter beteiligt ist.

Eine gewöhnliche Rechnung mit kurzem Zahlungsziel ist daher nicht ohne Weiteres mit einem Ratenkredit über einen Zahlungsdienstleister gleichzusetzen.

Warum die Bonitätsprüfung künftig wichtiger wird

Eine zentrale Neuerung betrifft die Prüfung der Kreditwürdigkeit. Anbieter sollen vor der Kreditvergabe ausreichend beurteilen, ob Verbraucher ihre Verpflichtungen erfüllen können.

Das betrifft nicht mehr nur klassische Bankkredite, sondern grundsätzlich auch die neu einbezogenen Finanzierungsmodelle.

Die Prüfung soll verhindern, dass Verbraucher mehrere Finanzierungen abschließen, obwohl ihre finanziellen Möglichkeiten dafür nicht ausreichen. Denn selbst kleine Einzelbeträge können problematisch werden, wenn sich viele Zahlungsverpflichtungen überschneiden.

Welche Angaben ein Anbieter benötigt und wie umfangreich die Prüfung ausfällt, hängt von den gesetzlichen Anforderungen und dem jeweiligen Finanzierungsangebot ab. Eine zusätzliche Abfrage bei einer Auskunftei ist nicht in jedem Einzelfall automatisch vorgeschrieben.

Werden Ratenkäufe künftig häufiger abgelehnt?

Das ist möglich, aber keineswegs für jeden Verbraucher zu erwarten.

Wer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, bestehende Verpflichtungen zuverlässig erfüllt und ausreichend finanziellen Spielraum hat, kann grundsätzlich weiterhin Finanzierungen nutzen.

Anders kann es aussehen, wenn bereits mehrere Kreditverpflichtungen bestehen, das Einkommen für die gewünschte Rate nicht ausreicht oder die Prüfung erhebliche Zweifel an der Rückzahlungsfähigkeit ergibt.

Ein Anbieter darf eine Kreditentscheidung künftig nicht allein deshalb positiv treffen, weil die monatliche Rate auf den ersten Blick niedrig wirkt. Entscheidend ist, ob die Verpflichtung voraussichtlich tragbar bleibt.

Die neuen Regeln könnten daher dazu führen, dass manche Finanzierungen abgelehnt werden, die bisher vergleichsweise unkompliziert möglich waren. Wie häufig das tatsächlich geschieht, lässt sich vor der praktischen Anwendung noch nicht zuverlässig beziffern.

Was die neuen Kreditregeln für Ihr Geld bedeuten

Die Reform führt nicht automatisch zu höheren Zinsen, zusätzlichen Gebühren oder einer gesetzlichen Verteuerung von Ratenzahlungen. Sie verändert zunächst die Anforderungen an Kreditgeber und den Schutz von Kreditnehmern.

Trotzdem kann sie finanzielle Auswirkungen haben. Verbraucher erhalten zusätzliche Informationen und müssen möglicherweise stärker nachweisen, dass sie sich eine Finanzierung leisten können.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die tatsächlichen Kosten einer Ratenzahlung. Denn gerade bei mehreren kleinen Finanzierungen wird häufig unterschätzt, wie stark sie das monatliche Budget belasten.

Beispiel: Mehrere kleine Ratenkäufe belasten das Haushaltsbudget

Eine einzelne Monatsrate von 25 Euro erscheint vielen Verbrauchern überschaubar. Werden allerdings mehrere Einkäufe gleichzeitig finanziert, summieren sich die Verpflichtungen schnell.

Beispielrechnung: So viel Geld binden mehrere Ratenkäufe

Monatliche Rate für ein Smartphone: 45 €

Monatliche Rate für Kleidung: 35 €

Monatliche Rate für Haushaltsgeräte: 60 €

Monatliche Rate für Möbel: 80 €

Ergebnis: Monatliche Gesamtbelastung durch die vier Ratenkäufe 220 €

Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung mit vier gleichzeitig laufenden Finanzierungen. Die Beträge sind angenommene Monatsraten. Zusätzliche Gebühren oder Verzugszinsen sind nicht berücksichtigt.

Wer monatlich 220 Euro für bestehende Einkäufe aufbringen muss, kann diesen Betrag nicht mehr für andere Ausgaben nutzen. Bei einem finanziellen Engpass fehlen möglicherweise Reserven für Stromnachzahlungen, Reparaturen oder unerwartete Rechnungen.

Die neue Kreditwürdigkeitsprüfung soll solche Belastungen stärker berücksichtigen. Sie ersetzt allerdings nicht die eigene Haushaltsplanung.

Beispiel: Was ein Ratenkauf tatsächlich kosten kann

Nicht jede Finanzierung ist zinsfrei. Bei kostenpflichtigen Ratenkäufen sollten Verbraucher deshalb die Gesamtkosten prüfen und nicht ausschließlich auf die Monatsrate achten.

Beispielrechnung: Die Zusatzkosten einer Ratenzahlung

Kaufpreis eines Haushaltsgeräts: 900 €

Vereinbarte Monatsrate: 85 €

Anzahl der Monatsraten: 12

Gesamte Rückzahlung: 1.020 €

Ergebnis: Zusätzliche Finanzierungskosten gegenüber dem Kaufpreis 120 €

Hinweis: Vereinfachtes Rechenbeispiel mit zwölf gleich hohen Raten. Die Differenz beträgt 1.020 € minus 900 €. Es handelt sich nicht um ein konkretes Kreditangebot; ein effektiver Jahreszins wird nicht berechnet.

Die monatliche Rate wirkt in diesem Beispiel zunächst überschaubar. Tatsächlich kostet das Gerät durch die Finanzierung aber 120 Euro mehr als beim direkten Kauf zum angegebenen Preis.

Gerade bei längeren Laufzeiten können solche Unterschiede erheblich sein. Wer mehrere Angebote vergleicht, sollte deshalb auf den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag und mögliche zusätzliche Kosten achten.

Welche neuen Rechte Verbraucher beim Kreditabschluss erhalten

Die Reform verbessert nicht nur die Prüfung vor der Kreditvergabe. Sie soll Verbrauchern auch helfen, Kreditangebote besser zu verstehen und Entscheidungen nachvollziehen zu können.

Ein wichtiger Bestandteil sind verständlichere Informationen vor Vertragsabschluss. Kreditgeber müssen bei erfassten Verträgen unter anderem relevante Angaben zu Kosten, Laufzeit, Rückzahlung und möglichen Folgen ausbleibender Zahlungen bereitstellen.

Das ist vor allem bei Online-Finanzierungen wichtig. Wenn eine Entscheidung innerhalb weniger Sekunden im Bezahlvorgang getroffen werden kann, geraten umfangreiche Vertragsbedingungen leicht in den Hintergrund.

Mehr Transparenz bei automatisierten Kreditentscheidungen

Viele Finanzierungsangebote werden inzwischen digital geprüft. Dabei können automatisierte Verfahren entscheiden, ob ein Verbraucher einen Kredit erhält.

Künftig erhalten Betroffene zusätzliche Rechte, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung auf automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beruht. Dazu gehört unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine menschliche Überprüfung zu verlangen und den eigenen Standpunkt darzulegen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine zuvor abgelehnte Finanzierung anschließend genehmigt werden muss.

Der Vorteil liegt vielmehr darin, dass Verbraucher eine automatisierte Beurteilung nicht einfach ungeprüft hinnehmen müssen.

Widerrufsrecht wird teilweise neu geregelt

Bei Verbraucherdarlehen gibt es grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, regelmäßig mit einer Frist von 14 Tagen. Die jeweiligen Voraussetzungen und gesetzlichen Ausnahmen bleiben entscheidend.

Neu ist insbesondere die zeitliche Begrenzung bei bestimmten fehlerhaften oder fehlenden Vertragsinformationen. Die Widerrufsfrist soll bei den erfassten Verträgen spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen enden, auch wenn bestimmte Informationen nicht ordnungsgemäß bereitgestellt wurden.

Für Verbraucher ist das eine wichtige Einschränkung gegenüber bisherigen Konstellationen, in denen ein Widerruf teilweise noch deutlich später möglich war.

Wer einen Kreditvertrag widerrufen möchte, sollte deshalb die konkrete Vertragsart, das Abschlussdatum und die geltenden Fristen prüfen.

Was gilt für bestehende Kredite und Ratenzahlungen?

Wer bereits einen Ratenkredit abgeschlossen hat oder aktuell eine Anschaffung in Teilbeträgen bezahlt, muss wegen der Reform nicht automatisch einen neuen Vertrag unterschreiben.

Für Kreditverträge, die vor dem 20. November 2026 abgeschlossen wurden und zu diesem Zeitpunkt noch bestehen, gilt grundsätzlich weiterhin das bisherige Recht.

Das betrifft beispielsweise einen bestehenden Ratenkredit für ein Auto oder eine bereits vereinbarte Finanzierung für Möbel.

Weder wird dadurch automatisch die monatliche Rate erhöht, noch entsteht allein wegen der neuen Vorschriften eine Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung.

Allerdings gibt es bei bestimmten unbefristeten Kreditverträgen Ausnahmen von diesem Bestandsschutz. Einzelne neue Informations- und Verhaltenspflichten können dort auch bestehende Vertragsverhältnisse betreffen.

Wer seine laufenden Finanzierungen ordnungsgemäß bedient, hat aufgrund des gesetzlichen Stichtags normalerweise keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

Für wen die Änderungen besonders wichtig werden

Die neuen Vorschriften betreffen zwar grundsätzlich zahlreiche Verbraucher, ihre praktische Bedeutung unterscheidet sich jedoch deutlich.

Besonders relevant sind sie für Menschen, die regelmäßig Finanzierungen beim Einkaufen nutzen oder häufig größere Anschaffungen auf mehrere Monate verteilen.

Verbrauchergruppe Mögliche Auswirkungen
Nutzer von „Später bezahlen“ Je nach Zahlungsmodell zusätzliche Bonitätsprüfung und mehr Vertragsinformationen
Käufer mit Null-Prozent-Finanzierung Auch kostenlose Finanzierungen können umfassender reguliert werden
Nutzer kleiner Ratenkredite Zusätzliche Schutzvorschriften auch bei Beträgen unter 200 Euro
Verbraucher mit mehreren Krediten Bestehende Zahlungsverpflichtungen können bei der Kreditprüfung stärker ins Gewicht fallen
Bestehende Kreditnehmer Grundsätzlich keine automatische Änderung laufender Verträge
Kunden mit einfachem Rechnungskauf Kurze, kostenlose Zahlungsziele können unter gesetzliche Ausnahmen fallen

Vor allem Haushalte mit knappem Budget sollten die Reform zum Anlass nehmen, ihre finanziellen Verpflichtungen zu überblicken.

Denn eine gewährte Finanzierung bedeutet nicht automatisch, dass eine Anschaffung langfristig problemlos bezahlbar bleibt.

Was Verbraucher vor dem 20. November prüfen sollten

Eine gesetzliche Pflicht, vorhandene Ratenkäufe aufzulösen oder bestehende Kreditverträge überprüfen zu lassen, gibt es wegen der Reform nicht.

Wer regelmäßig Finanzierungen nutzt, kann die verbleibenden Wochen dennoch sinnvoll verwenden, um sich einen Überblick zu verschaffen.

1. Laufende Ratenzahlungen zusammenrechnen

Prüfen Sie zunächst, welche monatlichen Verpflichtungen bereits bestehen. Dazu gehören nicht nur klassische Bankkredite, sondern auch Ratenkäufe beim Online-Shopping, Finanzierungen über Zahlungsdienstleister und andere verbindliche Teilzahlungen.

Entscheidend ist die Summe aller monatlichen Belastungen. Mehrere kleine Raten können zusammen einen erheblichen Teil des verfügbaren Einkommens beanspruchen.

2. Bei neuen Angeboten die Gesamtkosten vergleichen

Achten Sie vor einer Finanzierung auf den vollständigen Rückzahlungsbetrag. Eine geringe Monatsrate kann durch eine längere Laufzeit zu höheren Finanzierungskosten führen.

Vergleichen Sie außerdem den Barzahlungspreis mit dem finanzierten Kaufpreis. Bei kostenpflichtigen Kreditangeboten ist der effektive Jahreszins eine wichtige Vergleichsgröße.

Eine beworbene Null-Prozent-Finanzierung sollte ebenfalls geprüft werden. Entscheidend ist, ob tatsächlich keine zusätzlichen Finanzierungskosten entstehen und ob der Kaufpreis im Vergleich zu anderen Angeboten angemessen ist.

3. Zahlungsziele und Fälligkeiten kontrollieren

Gerade beim Prinzip „Jetzt kaufen, später bezahlen“ können unterschiedliche Fälligkeitstermine leicht übersehen werden.

Notieren Sie daher, welche Beträge wann vom Konto abgebucht werden. So erkennen Sie frühzeitig, ob mehrere Zahlungen in denselben Zeitraum fallen.

Wer für eine größere Anschaffung erst sparen kann, vermeidet unter Umständen die spätere Belastung durch mehrere gleichzeitig laufende Finanzierungen.

4. Nicht vorschnell wegen der neuen Regeln finanzieren

Es gibt keinen sachlichen Grund, eine Anschaffung allein deshalb vorzuziehen, weil ab dem 20. November strengere Kreditprüfungen gelten.

Ein heute abgeschlossener Kredit bleibt eine finanzielle Verpflichtung, die über Monate oder Jahre bestehen kann.

Wer eine Finanzierung nicht dringend benötigt, sollte seine Entscheidung deshalb weiterhin vom persönlichen Bedarf, den tatsächlichen Kosten und der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit abhängig machen.

Werden Ratenkäufe und Kleinkredite jetzt teurer?

Eine der wichtigsten Fragen ist, ob die verschärften Anforderungen zu höheren Finanzierungskosten führen könnten.

Hier muss zwischen gesetzlichen Änderungen und möglichen Marktreaktionen unterschieden werden.

Das neue Gesetz schreibt keine allgemeine Zinserhöhung vor. Es legt auch keine pauschalen Bearbeitungsgebühren für Ratenkäufe fest.

Für Kreditgeber entstehen jedoch zusätzliche Anforderungen bei Prüfungen, Informationen und internen Abläufen. Es ist denkbar, dass einzelne Anbieter ihre Produkte, Bedingungen oder Geschäftsmodelle anpassen.

Ob daraus höhere Preise, andere Zahlungsfristen oder ein verändertes Angebot entstehen, hängt von den Entscheidungen der jeweiligen Unternehmen ab.

Ebenso ist möglich, dass manche Händler weiterhin kostenlose Ratenzahlungen anbieten, um Kunden den Einkauf zu erleichtern.

Eine allgemeine Verteuerung aller Ratenkäufe lässt sich aus der Reform deshalb nicht ableiten.

Wie es nach dem 20. November 2026 weitergeht

Der nächste entscheidende Termin ist der 20. November 2026. An diesem Tag treten die wesentlichen neuen deutschen Verbraucherkreditvorschriften in Kraft.

Bis dahin müssen betroffene Kreditgeber, Zahlungsdienstleister und Händler ihre Vertragsunterlagen, Informationsprozesse und Kreditprüfungen an die neuen Anforderungen anpassen.

Für Verbraucher werden sich die Folgen anschließend vor allem beim Abschluss neuer Finanzierungen zeigen. Je nach Anbieter können zusätzliche Fragen zur finanziellen Situation, neue Informationsunterlagen oder angepasste digitale Bestellabläufe auftreten.

Wie stark sich die Reform auf die Genehmigung von Kleinkrediten, die Verfügbarkeit kostenloser Ratenkäufe und die angebotenen Konditionen auswirkt, wird sich erst nach der praktischen Einführung beurteilen lassen.

Fest steht bereits, dass die rechtlichen Anforderungen erweitert werden. Noch offen ist dagegen, wie einzelne Anbieter diese Veränderungen konkret in ihren Angeboten umsetzen.

Fazit: Mehr Schutz bei kleinen Krediten – aber keine Entwarnung bei Schulden

Ab dem 20. November 2026 werden zahlreiche Ratenzahlungen, Kleinkredite und „Später bezahlen“-Angebote stärker reguliert. Verbraucher profitieren von erweiterten Informationspflichten, strengeren Kreditwürdigkeitsprüfungen und zusätzlichen Rechten bei automatisierten Entscheidungen.

Die Reform bedeutet allerdings weder ein Verbot von Null-Prozent-Finanzierungen noch eine automatische Verteuerung bestehender Kredite. Auch einfache Rechnungskäufe bleiben unter bestimmten Voraussetzungen von den umfassenderen Vorschriften ausgenommen.

Für Verbraucher ist vor allem eines wichtig: Eine niedrige Monatsrate macht eine Finanzierung nicht automatisch günstig oder dauerhaft tragbar. Wer seine laufenden Verpflichtungen kennt und vor einem neuen Ratenkauf die Gesamtkosten prüft, kann unnötige Belastungen vermeiden.

Bestehende Kreditnehmer müssen wegen des Stichtags grundsätzlich nichts unternehmen. Wer ab dem 20. November eine neue Finanzierung abschließt, sollte dagegen besonders darauf achten, welche Vertragsbedingungen gelten, wie die Kreditwürdigkeit geprüft wird und welche Gesamtkosten tatsächlich entstehen.

NurGeld.de Redaktion
NurGeld.de Redaktion
Die NurGeld.de Redaktion berichtet über Geld, Banken, Sparen, Geldanlage und Verbraucherthemen. Unsere Inhalte werden recherchiert, regelmäßig überprüft und bei wichtigen Änderungen aktualisiert. Ziel ist es, Finanzthemen verständlich, nachvollziehbar und praxisnah aufzubereiten.

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