Die Steuerreform 2027 könnte Millionen Menschen in Deutschland finanziell entlasten. Vorgesehen sind eine Erhöhung des Kindergeldes auf 267 Euro pro Kind und Monat, ein höherer steuerlicher Grundfreibetrag und Verbesserungen beim Einkommensteuertarif. Familien mit zwei Kindern könnten nach Berechnungen der Bundesregierung ab 2028 insgesamt mehr als 600 Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung haben. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf bereits am 2. September 2026 beschlossen. Am 8. Oktober steht die erste Beratung im Bundestag an. Wichtig ist allerdings: Die geplanten Änderungen sind noch kein geltendes Recht. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens stehen die endgültigen Beträge und Regelungen fest.
Steuerreform 2027: Was die Bundesregierung konkret ändern will
Mit dem geplanten Einkommensteuerreformgesetz 2027 sollen vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern entlastet werden. Die Bundesregierung möchte erreichen, dass Beschäftigten künftig mehr von ihrem Einkommen bleibt und steigende Lebenshaltungskosten zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Die Reform geht auf eine Einigung der Regierungskoalition vom 2. Juli 2026 zurück. Am 2. September wurde daraus ein Regierungsentwurf, der nun parlamentarisch beraten wird. Insgesamt ist ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro jährlich vorgesehen.
Anders als bei einer einmaligen staatlichen Zahlung sollen die finanziellen Verbesserungen dauerhaft über das Steuerrecht und das Kindergeld wirken. Dabei ist eine Umsetzung in zwei Stufen vorgesehen: Erste Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 greifen, die vollständige Entlastungswirkung soll 2028 erreicht werden.
Die wichtigsten geplanten Änderungen betreffen das Kindergeld, die Kinderfreibeträge, den Grundfreibetrag, den arbeitnehmer-pauschbetrag/" title="Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Finanzlexikon erklären">Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Einkommensteuertarif. Zusätzlich enthält der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Gegenfinanzierung, die einzelne Steuerpflichtige auch stärker belasten könnten.
Kindergeld soll 2027 und 2028 weiter steigen
Für Familien ist die geplante Erhöhung des Kindergeldes besonders interessant, weil sie unmittelbar beim monatlich verfügbaren Haushaltsbudget ankommen würde.
Derzeit erhalten Eltern im Jahr 2026 monatlich 259 Euro Kindergeld je Kind. Nach dem Regierungsentwurf soll dieser Betrag 2027 zunächst auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro steigen.
| Jahr | Kindergeld je Kind und Monat | Veränderung gegenüber 2026 |
|---|---|---|
| 2026 | 259 € | – |
| 2027 (geplant) | 267 € | +8 € |
| 2028 (geplant) | 272 € | +13 € |
Damit würde eine Familie mit zwei Kindern 2027 monatlich 16 Euro mehr Kindergeld erhalten als 2026. Auf das gesamte Jahr gerechnet wären das 192 Euro zusätzlich.
Ab 2028 würde die Erhöhung gegenüber 2026 bei 26 Euro monatlich beziehungsweise 312 Euro jährlich liegen.
Bei drei Kindern wären es ab 2028 sogar 468 Euro mehr im Jahr als nach dem derzeitigen Kindergeldbetrag.
Diese Beträge ergeben sich unmittelbar aus den vorgesehenen Kindergelderhöhungen. Zusätzliche steuerliche Entlastungen durch den Einkommensteuertarif sind darin noch nicht berücksichtigt.
Für Familien ist das ein wichtiger Unterschied: Die Kindergelderhöhung wäre nur ein Bestandteil der geplanten Steuerreform. Je nach Einkommen und persönlicher Situation könnten weitere Vorteile hinzukommen.
Höherer Kinderfreibetrag: Welche Familien zusätzlich profitieren könnten
Neben dem Kindergeld sollen auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder angehoben werden. Sie sorgen dafür, dass ein bestimmter Teil des Einkommens bei der Berechnung der Einkommensteuer steuerfrei bleibt.
Für 2026 beträgt der gesamte steuerliche Freibetrag für ein Kind bei zusammen veranlagten Eltern 9.756 Euro. Darin enthalten sind der eigentliche Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.
Nach dem Gesetzentwurf sind folgende Beträge vorgesehen:
| Jahr | Gesamter Kinderfreibetrag je Kind |
|---|---|
| 2026 | 9.756 € |
| 2027 (geplant) | 10.056 € |
| 2028 (geplant) | 10.236 € |
Entscheidend ist allerdings, dass Eltern nicht automatisch sowohl das volle Kindergeld als auch den zusätzlichen Steuervorteil durch die Freibeträge erhalten.
Das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird festgestellt, ob das Kindergeld oder die steuerliche Berücksichtigung der Kinderfreibeträge für die Familie vorteilhafter ist.
Bei vielen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ist das Kindergeld günstiger. Bei höheren Einkommen können dagegen die Freibeträge zu einer größeren steuerlichen Entlastung führen. Bereits berücksichtigtes Kindergeld wird dabei entsprechend angerechnet.
Ein höherer Kinderfreibetrag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jede Familie zusätzlich mehrere Hundert Euro Steuern spart. Die tatsächliche Wirkung hängt insbesondere vom zu versteuernden Einkommen und der individuellen Familiensituation ab.
Grundfreibetrag steigt: Mehr Einkommen soll steuerfrei bleiben
Ein weiterer Bestandteil der Steuerreform 2027 ist die geplante Anhebung des Grundfreibetrags. Dieser legt fest, bis zu welcher Höhe das zu versteuernde Einkommen grundsätzlich von der Einkommensteuer verschont bleibt.
Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt grundsätzlich der doppelte Betrag.
Die Bundesregierung plant folgende Entwicklung:
| Jahr | Grundfreibetrag pro Person |
|---|---|
| 2026 | 12.348 € |
| 2027 (geplant) | 12.564 € |
| 2028 (geplant) | 12.900 € |
Damit würde der Grundfreibetrag 2027 um 216 Euro und 2028 um insgesamt 552 Euro gegenüber 2026 steigen.
Für zusammen veranlagte Ehepaare würde sich der gemeinsame Grundfreibetrag nach diesen Plänen von derzeit 24.696 Euro auf 25.128 Euro im Jahr 2027 und 25.800 Euro im Jahr 2028 erhöhen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Freibetrag und Steuerersparnis. Eine Erhöhung des Grundfreibetrags um 216 Euro bedeutet nicht, dass jeder Beschäftigte 216 Euro weniger Einkommensteuer bezahlt. Vielmehr verändert sich die steuerliche Berechnung. Wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfällt, hängt vom Einkommen und vom gesamten Steuertarif ab.
Von einem höheren Grundfreibetrag können grundsätzlich auch Menschen ohne Kinder profitieren. Wer bereits keine Einkommensteuer zahlt, erhält durch diese Maßnahme allein allerdings keine zusätzliche Steuererstattung.
Einkommensteuertarif soll mittlere Einkommen stärker entlasten
Neben höheren Freibeträgen sieht der Gesetzentwurf Veränderungen am Einkommensteuertarif vor. Damit soll die Steuerbelastung insbesondere bei kleinen und mittleren Einkommen sinken.
Konkret soll der Tarif im Bereich zwischen 17.800 Euro und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen flacher verlaufen. Der Einkommensteuersatz soll dadurch mit steigendem Einkommen weniger stark zunehmen als nach der bisherigen Tarifstruktur.
Das ist besonders für Beschäftigte relevant, die in den vergangenen Jahren zwar höhere Bruttogehälter erhalten haben, deren Kaufkraft durch gestiegene Preise aber kaum gewachsen ist.
Hier spielt die sogenannte kalte Progression eine wichtige Rolle. Sie entsteht, wenn beispielsweise eine Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht, gleichzeitig aber durch den progressiven Einkommensteuertarif ein größerer Teil des zusätzlichen Einkommens an Steuern abgeführt werden muss.
Die geplanten Anpassungen sollen die Belastung reduzieren. Wie viel einzelne Beschäftigte tatsächlich sparen, hängt jedoch von ihrem zu versteuernden Einkommen, möglichen Freibeträgen und weiteren steuerlichen Merkmalen ab.
Eine pauschale Aussage, dass jeder Arbeitnehmer einen bestimmten monatlichen Betrag mehr netto erhält, wäre deshalb nicht seriös.
Wie viel Geld Familien durch die Steuerreform tatsächlich sparen könnten
Besonders anschaulich wird die geplante Reform anhand konkreter Haushaltsbeispiele. Die Bundesregierung hat dafür erste Modellrechnungen veröffentlicht, die sowohl die vorgesehenen steuerlichen Änderungen als auch die höheren Familienleistungen berücksichtigen.
Die folgenden Beträge zeigen die geschätzte jährliche Gesamtentlastung ab 2028 gegenüber dem Stand von 2026. Es handelt sich um Modellrechnungen und nicht um garantierte individuelle Auszahlungsbeträge.
| Beispielhaushalt | Geschätzte Entlastung 2028 |
|---|---|
| Pflegekraft und Busfahrer, jeweils 2.800 € brutto monatlich, 2 Kinder | ca. 632 € jährlich |
| Erzieherin und Elektriker, jeweils 3.200 € brutto monatlich, 2 Kinder | ca. 642 € jährlich |
| Lehrerin und Ingenieur, jeweils 5.000 € brutto monatlich, 2 Kinder | ca. 678 € jährlich |
| Alleinerziehende Pflegekraft, 2.800 € brutto monatlich, 2 Kinder | ca. 468 € jährlich |
| Alleinerziehende Erzieherin, 3.200 € brutto monatlich, 2 Kinder | ca. 471 € jährlich |
Eine Familie mit zwei Kindern und zwei monatlichen Bruttogehältern von jeweils 2.800 Euro könnte demnach ab 2028 rund 632 Euro jährlich mehr zur Verfügung haben. Das entspricht rechnerisch etwa 53 Euro pro Monat.
Bei einem Paar mit zwei Kindern und jeweils 3.200 Euro monatlichem Bruttoeinkommen wären es nach der Modellrechnung rund 642 Euro im Jahr beziehungsweise etwa 54 Euro monatlich.
Dabei handelt es sich um die gesamte geschätzte Entlastung aus den berücksichtigten Maßnahmen. Das höhere Kindergeld darf nicht noch einmal zusätzlich auf diese Beträge aufgeschlagen werden.
Die Berechnungen beruhen zudem auf bestimmten Annahmen, unter anderem zu den Sozialabgaben. Sollten sich Beitragssätze oder andere steuerliche Rahmenbedingungen verändern, kann die tatsächliche finanzielle Wirkung anders ausfallen.
Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern
Eine Familie erhält 2026 für zwei Kinder insgesamt 518 Euro Kindergeld monatlich. Bei Umsetzung der Reform würde sich dieser Betrag folgendermaßen entwickeln:
-
2026: 518 Euro monatlich beziehungsweise 6.216 Euro jährlich.
-
2027: 534 Euro monatlich beziehungsweise 6.408 Euro jährlich.
-
2028: 544 Euro monatlich beziehungsweise 6.528 Euro jährlich.
Allein beim Kindergeld wären das 2028 insgesamt 312 Euro mehr im Jahr als 2026.
Wenn dieselbe Familie zusätzlich von einem günstigeren Einkommensteuertarif profitiert, kann die gesamte Entlastung entsprechend höher ausfallen. Die konkreten steuerlichen Vorteile müssen jedoch anhand der persönlichen Einkommensverhältnisse berechnet werden.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll auf 1.430 Euro steigen
Auch Beschäftigte ohne Kinder könnten von der Steuerreform profitieren. Ein wichtiger Punkt ist dabei die geplante Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro.
Dieser Pauschbetrag wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit grundsätzlich automatisch berücksichtigt. Arbeitnehmer müssen dafür keine einzelnen beruflichen Ausgaben nachweisen.
Zu den sogenannten Werbungskosten gehören beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, beruflich genutzte Arbeitsmittel oder bestimmte Fortbildungskosten.
Wer mit seinen tatsächlichen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegt, könnte von der geplanten Erhöhung profitieren. Denn künftig würden pauschal 200 Euro mehr als beruflich bedingte Ausgaben berücksichtigt.
Bei einem beispielhaften persönlichen Grenzsteuersatz von 30 Prozent entspräche eine zusätzliche steuerliche Berücksichtigung von 200 Euro rechnerisch einer Einkommensteuerersparnis von rund 60 Euro im Jahr.
Wer ohnehin höhere Werbungskosten geltend macht, erhält durch den größeren Pauschbetrag dagegen nicht automatisch einen zusätzlichen Vorteil. Maßgeblich bleibt, welcher Betrag steuerlich berücksichtigt wird.
Für Beschäftigte kann es deshalb sinnvoll sein, die eigenen Werbungskosten weiterhin zu dokumentieren und bei der Steuererklärung zu prüfen.
Wer von der Steuerreform 2027 besonders profitieren soll
Die Bundesregierung richtet ihre geplanten Entlastungen vor allem an Familien mit Kindern sowie an Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dennoch unterscheiden sich die Auswirkungen je nach Lebenssituation.
Familien mit mehreren Kindern könnten besonders von den höheren Kindergeldzahlungen profitieren. Bei zusammen veranlagten Eltern können zusätzlich die Veränderungen beim Grundfreibetrag und beim Einkommensteuertarif relevant werden.
Alleinerziehende sollen ebenfalls von höheren Familienleistungen und den steuerlichen Anpassungen profitieren. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt unter anderem von ihrem Einkommen und der Anzahl der Kinder ab.
Beschäftigte ohne Kinder könnten durch die Anpassungen beim Grundfreibetrag, beim Einkommensteuertarif und beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag entlastet werden.
Auch Selbstständige und gewerbliche Einzelunternehmer können grundsätzlich von einem günstigeren Einkommensteuertarif profitieren, soweit ihre Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt für ihre selbstständigen Einkünfte allerdings nicht.
Für Rentnerinnen und Rentner kann der höhere Grundfreibetrag ebenfalls relevant sein, sofern sie steuerpflichtige Einkünfte haben. Ob und in welchem Umfang Einkommensteuer anfällt, hängt weiterhin von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Nicht jeder Haushalt wird somit im gleichen Umfang profitieren. Besonders bei sehr niedrigen Einkommen, auf die ohnehin keine Einkommensteuer entfällt, können die unmittelbaren Vorteile aus den steuerlichen Tarifänderungen begrenzt sein.
Nicht alle Änderungen bringen eine Entlastung
Die geplante Steuerreform enthält neben finanziellen Verbesserungen auch Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung einen Teil der Kosten gegenfinanzieren möchte.
Dazu gehören Veränderungen bei der Besteuerung besonders hoher Einkommen. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Ab 280.000 Euro ist nach dem Regierungsentwurf ein zusätzlicher Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen.
Diese Steuersätze beziehen sich auf die jeweils betroffenen Teile des zu versteuernden Einkommens und nicht pauschal auf das gesamte Einkommen.
Auch bei Handwerkerleistungen sind Einschränkungen vorgesehen. Derzeit können private Haushalte grundsätzlich 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten steuerlich geltend machen, höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr. Künftig sollen es nur noch 15 Prozent und maximal 900 Euro sein.
Beispiel: Handwerkerrechnung über 4.000 Euro
Bei begünstigten Arbeitskosten von 4.000 Euro ergibt sich nach den derzeitigen Regeln eine mögliche Steuerermäßigung von 800 Euro.
Nach der geplanten Neuregelung wären es bei denselben begünstigten Kosten nur noch 600 Euro.
Der steuerliche Vorteil würde in diesem Beispiel somit um 200 Euro sinken.
Wer regelmäßig größere Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten durchführen lässt, sollte diese Änderung bei seiner finanziellen Planung berücksichtigen. Dabei gilt weiterhin, dass nur die gesetzlich begünstigten Kosten und die jeweiligen Voraussetzungen maßgeblich sind.
Ebenfalls vorgesehen ist eine Erhöhung des einheitlichen Pauschsteuersatzes bei bestimmten Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Diese Änderung betrifft insbesondere Arbeitgeber, die das entsprechende Pauschsteuerverfahren nutzen.
Die geplante Reform ist damit kein ausschließliches Entlastungspaket. Je nach Einkommenssituation und steuerlichen Ausgaben können sich Vorteile und Nachteile gegenüberstehen.
Was Familien und Beschäftigte jetzt beachten sollten
Obwohl der Regierungsentwurf bereits vorliegt, müssen Familien derzeit keine besonderen Anträge stellen, um die angekündigten Änderungen zu erhalten. Die vorgesehenen höheren Kindergeldbeträge und steuerlichen Anpassungen sind noch nicht endgültig beschlossen.
Sinnvoll ist es allerdings, die eigenen Finanzen bereits mit Blick auf das kommende Jahr zu überprüfen.
Wer ein festes monatliches Haushaltsbudget führt, sollte die geplanten Entlastungen zunächst nicht als sichere zusätzliche Einnahmen einplanen. Erst wenn das Gesetz verabschiedet und die tatsächlichen Beträge festgelegt wurden, lassen sich die Veränderungen verlässlich berücksichtigen.
Familien, die bereits Kindergeld beziehen, müssen wegen einer allgemeinen gesetzlichen Erhöhung normalerweise keinen neuen Kindergeldantrag stellen. Die Anpassung erfolgt bei bestehenden Ansprüchen grundsätzlich automatisch.
Bei Arbeitnehmern werden Änderungen des Einkommensteuertarifs und des Grundfreibetrags üblicherweise über die Lohnabrechnung berücksichtigt, sobald die neuen gesetzlichen Vorgaben gelten und die entsprechenden Berechnungsverfahren angepasst sind.
Wer seine finanzielle Situation schon heute besser einschätzen möchte, kann mit dem Budget-Rechner und weiteren Finanztools die monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Dabei sollten geplante Steuerentlastungen vorerst getrennt von den bereits sicheren Einnahmen betrachtet werden.
Auch für die spätere Steuererklärung lohnt es sich, Belege über berufliche Ausgaben, Kinderbetreuungskosten und begünstigte Handwerkerleistungen sorgfältig aufzubewahren. Denn die steuerlichen Vorteile ergeben sich nicht ausschließlich aus den neuen Pauschbeträgen.
Wie geht es mit der Steuerreform 2027 weiter?
Am 8. Oktober 2026 steht die erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung. Dabei wird der Regierungsentwurf erstmals im Parlament beraten und soll anschließend zur weiteren Prüfung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
In diesen Beratungen können noch Änderungen an einzelnen Regelungen vorgenommen werden. Das betrifft grundsätzlich sowohl die vorgesehenen Freibeträge und Kindergeldbeträge als auch andere Bestandteile des Reformpakets.
Danach sind weitere parlamentarische Beratungen und Beschlüsse erforderlich. Auch die Beteiligung des Bundesrates gehört zum Gesetzgebungsverfahren.
Die Bundesregierung strebt weiterhin an, die ersten Entlastungen zum 1. Januar 2027 wirksam werden zu lassen. Die zweite Stufe soll zum 1. Januar 2028 folgen.
Bis zur endgültigen Verabschiedung bleiben die genannten Werte jedoch Planungsgrößen des Regierungsentwurfs.
Besonders wichtig werden deshalb die abschließenden Beschlüsse über die Höhe des Kindergeldes, die steuerlichen Freibeträge und die konkrete Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs sein. Erst dann können Beschäftigte und Familien zuverlässig berechnen, welche finanzielle Entlastung ihnen tatsächlich bevorsteht.
Fazit: Familien könnten ab 2027 mehr Geld zur Verfügung haben
Die Steuerreform 2027 könnte für viele Familien eine spürbare, wenn auch begrenzte finanzielle Verbesserung bringen. Besonders die geplante Kindergelderhöhung ist leicht nachvollziehbar: Familien mit zwei Kindern würden 2027 insgesamt 192 Euro und ab 2028 jährlich 312 Euro mehr Kindergeld erhalten als 2026.
Zusammen mit höheren Freibeträgen und einem günstigeren Einkommensteuertarif könnten sich die Vorteile deutlich erhöhen. Die Modellrechnungen der Bundesregierung zeigen, dass Familien mit zwei Kindern und mittleren Einkommen ab 2028 teilweise mehr als 600 Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung haben könnten.
Für Verbraucher besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Entscheidend ist zunächst, ob die geplanten Maßnahmen das parlamentarische Verfahren unverändert durchlaufen.
Wer seine Haushaltsplanung für 2027 vorbereitet, sollte mögliche Entlastungen deshalb als Aussicht und nicht als bereits gesicherte Einnahmen betrachten. Sobald die Reform endgültig beschlossen ist, lohnt sich ein genauer Blick auf das eigene Nettoeinkommen, das Kindergeld und die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.