Rentenpunkt

EPKurz erklärt: Ein Rentenpunkt, offiziell Entgeltpunkt, bewertet das rentenversicherungspflichtige Einkommen eines Versicherten im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen aller Versicherten. Wer in einem Jahr genau das maßgebliche Durchschnittsentgelt verdient, erhält grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Die gesammelten Entgeltpunkte sind ein zentraler Bestandteil der Berechnung der gesetzlichen Rente.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Rentenpunkt heißt offiziell Entgeltpunkt und ist eine zentrale Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Wer in einem Jahr genau das maßgebliche Durchschnittsentgelt verdient, erhält grundsätzlich 1,0 Entgeltpunkte.
  • Der Euro-Wert eines Entgeltpunkts wird über den aktuellen Rentenwert bestimmt und kann sich durch Rentenanpassungen verändern.
  • Die jährliche Zahl der aus Arbeitsentgelt erreichbaren Rentenpunkte ist durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
  • Für die endgültige Rentenhöhe zählen neben den Entgeltpunkten auch Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und Rentenartfaktor.

Ein Rentenpunkt ist eine zentrale Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Der offizielle Begriff lautet Entgeltpunkt. Vereinfacht ausgedrückt zeigt er, wie das eigene rentenversicherungspflichtige Einkommen eines Jahres im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen aller Versicherten steht. Wer in einem Jahr genau das maßgebliche Durchschnittsentgelt verdient, erhält dafür grundsätzlich einen Entgeltpunkt.

Wie hoch die spätere gesetzliche Rente ausfällt, hängt wesentlich davon ab, wie viele Entgeltpunkte während des Versicherungslebens zusammenkommen. Die Punkte werden jedoch nicht einfach mit einem dauerhaft feststehenden Eurobetrag angesetzt. Ihr Geldwert wird über den sogenannten aktuellen Rentenwert bestimmt und regelmäßig angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro pro Monat.

Rentenpunkte machen damit unterschiedliche Erwerbsbiografien vergleichbar. Wer über viele Jahre ungefähr durchschnittlich verdient, sammelt entsprechend viele Punkte. Wer deutlich weniger verdient, erhält für diese Jahre weniger Punkte; wer mehr verdient, kann mehr als einen Punkt pro Jahr erreichen. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Zeiten der Kindererziehung oder Pflege bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Was bedeutet Rentenpunkt?

Der umgangssprachliche Rentenpunkt heißt im System der gesetzlichen Rentenversicherung Entgeltpunkt. Er stellt keinen Geldbetrag und auch kein persönliches Rentenkonto in Euro dar. Vielmehr handelt es sich um eine rechnerische Einheit, mit der die Höhe der eigenen versicherten Einkünfte im Verhältnis zum Durchschnitt aller Versicherten bewertet wird.

Verdient eine versicherte Person in einem Kalenderjahr genau so viel wie das für dieses Jahr maßgebliche Durchschnittsentgelt, entstehen grundsätzlich 1,0 Entgeltpunkte. Liegt das Einkommen bei der Hälfte des Durchschnitts, sind es ungefähr 0,5 Punkte. Bei einem Einkommen von 50 Prozent über dem Durchschnitt wären es grundsätzlich rund 1,5 Punkte, sofern das Einkommen vollständig innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, wie viele Euro jemand im Laufe seines Berufslebens verdient hat. Für die Rentenberechnung zählt auch, wie dieses Einkommen jeweils zum Durchschnittsentgelt des betreffenden Jahres steht. Ein Einkommen, das vor Jahrzehnten vergleichsweise hoch war, kann deshalb entsprechend viele Entgeltpunkte ergeben, obwohl der damalige nominale Euro- beziehungsweise D-Mark-Betrag aus heutiger Sicht niedrig erscheinen würde.

Entgeltpunkte entstehen vor allem aus rentenversicherungspflichtigen Beitragszeiten. Das Rentenrecht berücksichtigt darüber hinaus weitere Sachverhalte. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen. Deshalb lässt sich die gesamte Zahl der Rentenpunkte eines Menschen nicht immer allein aus seinen früheren Bruttogehältern ableiten.

Wie funktioniert ein Rentenpunkt?

Für jedes relevante Kalenderjahr wird betrachtet, welches rentenversicherungspflichtige Einkommen eine versicherte Person erzielt hat. Dieses Einkommen wird dem für dasselbe Jahr geltenden Durchschnittsentgelt gegenübergestellt. Daraus ergibt sich die Zahl der Entgeltpunkte für dieses Jahr.

Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung 51.944 Euro. Wer im maßgeblichen Fall 51.944 Euro rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen erzielt, erreicht damit 1,0 Entgeltpunkte. Bei 25.972 Euro wären es 0,5 Punkte.

Nach und nach entstehen so über das gesamte Versicherungsleben zahlreiche einzelne Jahreswerte. Diese werden im Rahmen der Rentenberechnung zusammengeführt. Eine Person, die beispielsweise über 40 Jahre hinweg jedes Jahr genau das jeweilige Durchschnittsentgelt erzielt hätte, käme vereinfacht betrachtet auf rund 40 Entgeltpunkte.

Damit steht aber noch nicht automatisch die endgültige Rentenhöhe fest. In der Rentenformel spielen zusätzlich der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert eine Rolle. Wer beispielsweise eine Altersrente ohne Abschläge bezieht, hat grundsätzlich einen Zugangsfaktor von 1,0 und bei der Altersrente einen Rentenartfaktor von 1,0.

Konkretes Beispiel: So wirken sich Rentenpunkte aus

Angenommen, eine Arbeitnehmerin erzielt im Jahr 2026 ein rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 60.000 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 Euro.

Die Rechnung lautet:

60.000 Euro ÷ 51.944 Euro = rund 1,1551 Entgeltpunkte.

Die Arbeitnehmerin hat damit in diesem Beispiel für das Jahr 2026 rund 1,1551 Rentenpunkte erworben. Ihr Einkommen liegt etwa 15,5 Prozent über dem maßgeblichen Durchschnittsentgelt, weshalb sie entsprechend mehr als einen Punkt erhält.

Um eine Vorstellung davon zu bekommen, welchen heutigen Rentenwert diese Punkte besitzen, kann mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro gerechnet werden. Bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschläge und einem Rentenartfaktor von 1,0 ergeben 1,1551 Punkte derzeit rechnerisch rund 49,11 Euro monatliche Bruttorente.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Arbeitnehmerin später exakt 49,11 Euro monatlich für dieses Beitragsjahr erhalten wird. Bis zu ihrem tatsächlichen Rentenbeginn kann sich der aktuelle Rentenwert mehrfach verändern. Die erworbenen Entgeltpunkte bleiben die entscheidende Rechengröße, während ihr Euro-Gegenwert über die Rentenanpassungen verändert wird.

Würde dieselbe Person 40 Jahre lang jeweils ungefähr 1,1551 Entgeltpunkte sammeln, ergäben sich vereinfacht rund 46,2 Entgeltpunkte. Bei einem angenommenen Rentenwert von 42,52 Euro entspräche das knapp 1.965 Euro monatlicher Bruttorente. Eine reale Rentenberechnung kann jedoch zusätzliche Zeiten, Zu- oder Abschläge und weitere rentenrechtliche Besonderheiten enthalten.

Warum sind Rentenpunkte wichtig?

Die Zahl der erworbenen Entgeltpunkte bildet einen wesentlichen Teil der persönlichen gesetzlichen Rentenanwartschaft ab. Zwei Arbeitnehmer können gleich lange gearbeitet haben und trotzdem sehr unterschiedliche Renten erhalten, wenn sich ihre beitragspflichtigen Einkommen deutlich unterscheiden. Die reine Zahl der Arbeitsjahre sagt deshalb vergleichsweise wenig über die spätere Rentenhöhe aus.

Besonders deutlich wird das bei langen Phasen mit Teilzeitbeschäftigung oder unterdurchschnittlichem Einkommen. Wer über viele Jahre beispielsweise ungefähr die Hälfte des Durchschnittsentgelts verdient und daraus rund 0,5 Entgeltpunkte jährlich erwirbt, sammelt innerhalb von 40 Jahren vereinfacht etwa 20 Punkte. Bei dauerhaft durchschnittlichem Einkommen wären es im gleichen Zeitraum ungefähr 40 Punkte.

Für die private Altersvorsorge sind Rentenpunkte deshalb ebenfalls relevant. Wer ungefähr einschätzen kann, welche gesetzliche Rente aufgrund der bisherigen Versicherungsbiografie zu erwarten ist, kann eine mögliche Differenz zum gewünschten Einkommen im Ruhestand besser beurteilen. Der Rentenpunkt ist damit nicht nur eine abstrakte Rechengröße, sondern ein wichtiger Baustein bei der persönlichen Altersvorsorgeplanung.

Worauf sollte man bei Rentenpunkten achten?

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, einen Rentenpunkt mit einem festen Geldbetrag gleichzusetzen. Zwar lässt sich anhand des aktuellen Rentenwerts jederzeit berechnen, welchen monatlichen Rentenbetrag ein Entgeltpunkt derzeit grundsätzlich repräsentiert. Dieser Rentenwert kann sich jedoch verändern. Ein heute erworbener Punkt besitzt deshalb nicht für Jahrzehnte einen unveränderlichen Euro-Wert.

Auch ein überdurchschnittlich hohes Einkommen führt nicht unbegrenzt zu zusätzlichen Entgeltpunkten. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird für die Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung nicht mehr berücksichtigt und erzeugt entsprechend keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 101.400 Euro jährlich beziehungsweise 8.450 Euro monatlich.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen bereits erworbenen Entgeltpunkten und Hochrechnungen zur späteren Rente. Künftige Einkommensentwicklungen, weitere Beitragsjahre und künftige Rentenanpassungen lassen sich nicht mit vollständiger Sicherheit vorhersehen. Eine Renteninformation liefert deshalb eine hilfreiche Orientierung, ist aber keine Garantie für einen bestimmten späteren Nettobetrag.

Rentenpunkte berechnen

Die grundlegende Berechnung von Entgeltpunkten aus einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt ist vergleichsweise einfach:

Entgeltpunkte = beitragspflichtiges Jahreseinkommen ÷ maßgebliches Durchschnittsentgelt

Für 2026 wird vorläufig ein Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro angesetzt.

Rentenversicherungspflichtiges Einkommen 2026 Rechnung Entgeltpunkte
25.972 Euro 25.972 ÷ 51.944 0,5000
51.944 Euro 51.944 ÷ 51.944 1,0000
60.000 Euro 60.000 ÷ 51.944 ca. 1,1551
80.000 Euro 80.000 ÷ 51.944 ca. 1,5401
101.400 Euro 101.400 ÷ 51.944 ca. 1,9521

Bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro ergeben sich für 2026 rechnerisch rund 1,9521 Entgeltpunkte. Ein noch höheres Arbeitsentgelt führt bei der normalen gesetzlichen Rentenversicherung für diesen Einkommensanteil nicht zu weiteren Punkten, weil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine entsprechenden Beiträge mehr erhoben werden.

Für eine vereinfachte Berechnung der monatlichen gesetzlichen Rente werden anschließend mehrere Faktoren miteinander multipliziert:

Monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Wer beispielsweise 40 Entgeltpunkte besitzt, eine reguläre Altersrente ohne Abschläge bezieht und mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro rechnet, kommt vereinfacht auf:

40 × 1,0 × 42,52 Euro × 1,0 = 1.700,80 Euro monatliche Bruttorente.

Von der Bruttorente können anschließend insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern zu berücksichtigen sein. Die Bruttorente ist daher nicht mit dem tatsächlich verfügbaren Nettobetrag gleichzusetzen.

Rentenpunkt, aktueller Rentenwert und Versicherungsjahr: die Unterschiede

Mehrere Begriffe rund um die gesetzliche Rente werden häufig miteinander vermischt, obwohl sie unterschiedliche Funktionen haben.

Begriff Bedeutung
Rentenpunkt / Entgeltpunkt Bewertet insbesondere das eigene versicherte Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt
Aktueller Rentenwert Gibt an, welcher monatliche Rentenbetrag einem Entgeltpunkt derzeit grundsätzlich entspricht
Versicherungsjahr Beschreibt einen Zeitraum der Versicherungsbiografie, sagt allein aber nichts über die Höhe der erworbenen Punkte aus
Persönliche Entgeltpunkte Entgeltpunkte nach Berücksichtigung des Zugangsfaktors und bestimmter rentenrechtlicher Besonderheiten
Rentenartfaktor Berücksichtigt, um welche Rentenart es sich handelt

Ein volles Arbeitsjahr entspricht deshalb keineswegs automatisch einem Rentenpunkt. Entscheidend ist insbesondere die Höhe des versicherten Einkommens im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt. Umgekehrt können bestimmte rentenrechtlich anerkannte Zeiten auch ohne ein normales Beschäftigungsverhältnis Auswirkungen auf die Entgeltpunkte haben.

Typische Fehler und Missverständnisse bei Rentenpunkten

Besonders verbreitet ist die Vorstellung, jeder Arbeitnehmer erhalte automatisch einen Rentenpunkt pro Arbeitsjahr. Das trifft nur dann ungefähr zu, wenn das relevante Einkommen dem jeweiligen Durchschnittsentgelt entspricht. Ein Arbeitnehmer mit deutlich niedrigerem Einkommen kann trotz eines vollständigen Beschäftigungsjahres beispielsweise nur 0,6 oder 0,7 Entgeltpunkte erwerben.

Ebenso falsch ist die Annahme, dass ein Rentenpunkt bereits beim Erwerb einen endgültigen Eurobetrag festschreibt. Der Entgeltpunkt ist zunächst eine Rechengröße. Erst über den jeweils geltenden aktuellen Rentenwert wird daraus ein monatlicher Rentenbetrag. Änderungen des aktuellen Rentenwerts wirken deshalb auch auf bereits früher erworbene Entgeltpunkte.

Ein weiteres Missverständnis betrifft sehr hohe Einkommen. Wer doppelt so viel wie das Durchschnittsentgelt verdient, erhält nicht automatisch in jedem Jahr exakt zwei Rentenpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze setzt eine Obergrenze für das Einkommen, das in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig ist. Dadurch ist auch die Zahl der jährlich aus Arbeitsentgelt erreichbaren Entgeltpunkte begrenzt.

Für wen sind Rentenpunkte besonders relevant?

Rentenpunkte sind für nahezu alle Personen relevant, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Besonders wichtig ist das Verständnis für Arbeitnehmer, deren Einkommen über längere Zeit deutlich unter oder über dem Durchschnitt liegt. Auch Teilzeitbeschäftigte können anhand ihrer Entgeltpunkte besser nachvollziehen, wie sich eine dauerhaft reduzierte Arbeitszeit auf die spätere gesetzliche Rente auswirkt.

Für Eltern und pflegende Angehörige ist das Thema ebenfalls bedeutsam, weil das Rentenrecht bestimmte Zeiten berücksichtigt, obwohl währenddessen möglicherweise kein normales oder nur ein geringeres Arbeitseinkommen erzielt wird. Selbstständige, die freiwillig oder verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollten ebenfalls verstehen, wie aus ihren Beiträgen Rentenanwartschaften entstehen.

Wer einige Jahre vor dem geplanten Ruhestand steht, kann die Rentenpunkte schließlich nutzen, um unterschiedliche Szenarien zu vergleichen. Dadurch lässt sich besser abschätzen, wie sich weitere Beschäftigungsjahre, ein verändertes Einkommen oder ein früherer Rentenbeginn auf die voraussichtliche Rente auswirken können.

Häufige Fragen zum Rentenpunkt

Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein Entgeltpunkt entspricht damit bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschläge grundsätzlich 42,52 Euro monatlicher Bruttorente. Der tatsächliche Rentenbetrag hängt allerdings nicht allein von der Zahl der Entgeltpunkte ab. In der Rentenformel werden zusätzlich der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor berücksichtigt. Außerdem können von der später ausgezahlten Bruttorente unter anderem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Einkommensteuer abgehen. Der Rentenwert wird regelmäßig angepasst und ist deshalb kein dauerhaft unveränderlicher Betrag.

Wie viel muss man 2026 für einen Rentenpunkt verdienen?

Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung 51.944 Euro jährlich. Wer im maßgeblichen Berechnungsfall genau dieses rentenversicherungspflichtige Einkommen erzielt, erhält dafür grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Das entspricht rechnerisch rund 4.329 Euro im Monat, wobei für die Rentenberechnung grundsätzlich das maßgebliche Jahreseinkommen entscheidend ist. Wer beispielsweise nur die Hälfte des Durchschnittsentgelts erzielt, bekommt ungefähr 0,5 Punkte. Bei einem höheren Einkommen entstehen entsprechend mehr Punkte, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Wie viele Rentenpunkte kann man in einem Jahr bekommen?

Die Zahl der jährlich aus einem normalen Beschäftigungseinkommen erreichbaren Entgeltpunkte ist durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Für 2026 liegt diese in der allgemeinen Rentenversicherung bei 101.400 Euro jährlich. Im Verhältnis zum vorläufigen Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro ergeben sich daraus maximal rund 1,9521 Entgeltpunkte aus einem entsprechenden Arbeitsentgelt. Die genaue erreichbare Höchstzahl verändert sich von Jahr zu Jahr, da sowohl das Durchschnittsentgelt als auch die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig angepasst werden.

Wie viele Rentenpunkte braucht man für 2.000 Euro Rente?

Eine solche Rechnung ist nur mit einem bestimmten Rentenwert und unter vereinfachenden Annahmen möglich. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro wären für 2.000 Euro monatliche Bruttorente rechnerisch rund 47,0 Entgeltpunkte erforderlich, wenn der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor jeweils 1,0 betragen. Tatsächlich können insbesondere ein früher Rentenbeginn und damit verbundene Abschläge das Ergebnis verändern. Auch handelt es sich bei den 2.000 Euro um eine Bruttorente. Für die langfristige Planung sollte deshalb nicht nur auf eine gewünschte Punktzahl, sondern auf die vollständige persönliche Rentenberechnung geschaut werden.

Verliert man bereits erworbene Rentenpunkte wieder?

Ordnungsgemäß erworbene Entgeltpunkte verschwinden nicht einfach dadurch, dass man später weniger verdient, arbeitslos wird oder zeitweise keine weiteren Beiträge einzahlt. In solchen Phasen können allerdings weniger oder keine zusätzlichen Punkte hinzukommen. Die endgültige Rentenberechnung kann zudem von verschiedenen rentenrechtlichen Faktoren beeinflusst werden. Wer Fehler oder Lücken im Versicherungsverlauf vermutet, sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob alle relevanten Beschäftigungs- und Versicherungszeiten korrekt erfasst wurden. Besonders bei längeren Erwerbsbiografien können fehlende Daten sonst erst kurz vor dem Rentenbeginn auffallen.

Bekommen Teilzeitbeschäftigte weniger Rentenpunkte?

Teilzeitarbeit führt nicht automatisch zu einer bestimmten Anzahl von Rentenpunkten. Entscheidend ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen. Verdient eine Teilzeitkraft beispielsweise ungefähr 50 Prozent des Durchschnittsentgelts, entstehen aus diesem Einkommen grundsätzlich etwa 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr. Deshalb kann eine langjährige Reduzierung der Arbeitszeit die spätere gesetzliche Rente deutlich beeinflussen. Wie groß der Effekt tatsächlich ausfällt, hängt jedoch vom konkreten Einkommen und der Dauer der Teilzeitphase ab. Zusätzlich können beispielsweise Kindererziehungs- oder Pflegezeiten rentenrechtlich berücksichtigt werden und die individuelle Berechnung verändern.

Gibt es Rentenpunkte auch ohne normales Arbeitseinkommen?

Entgeltpunkte können nicht ausschließlich aus einer klassischen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung entstehen. Das Rentenrecht berücksichtigt unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Diese Zeiten können für die spätere Rente bewertet werden, obwohl kein entsprechendes normales Erwerbseinkommen erzielt wurde. Welche Zeiten im konkreten Versicherungsverlauf berücksichtigt werden und in welcher Höhe sie sich auswirken, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Deshalb kann die Zahl der späteren Entgeltpunkte nicht immer allein anhand der Summe der früheren Gehälter abgeschätzt werden.

Fazit

Der Rentenpunkt beziehungsweise Entgeltpunkt gehört zu den wichtigsten Größen der gesetzlichen Rentenversicherung. Er macht Einkommen aus unterschiedlichen Jahren vergleichbar und bestimmt maßgeblich mit, welche gesetzliche Rentenanwartschaft während des Berufslebens aufgebaut wird. Ein Punkt entsteht grundsätzlich dann, wenn das versicherte Jahreseinkommen dem maßgeblichen Durchschnittsentgelt entspricht. Unterdurchschnittliche Einkommen führen zu weniger, überdurchschnittliche Einkommen zu mehr Punkten – allerdings nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Für die persönliche Altersvorsorge lohnt es sich, nicht nur auf die prognostizierte spätere Rente zu schauen, sondern auch das Prinzip hinter den Rentenpunkten zu verstehen. Dadurch wird nachvollziehbarer, wie sich Teilzeit, längere Phasen mit niedrigerem Einkommen, zusätzliche Erwerbsjahre oder ein überdurchschnittliches Gehalt auf die Rentenanwartschaft auswirken können. Gleichzeitig zeigt die Berechnung, warum die gesetzliche Rente nur ein Teil einer langfristigen Ruhestandsplanung sein kann: Entscheidend ist am Ende nicht allein die Zahl der Punkte, sondern welches Einkommen im Alter tatsächlich benötigt wird und welche weiteren Vorsorgebausteine vorhanden sind.

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