Rentenbeginn-Rechner PRO: Renteneintrittsalter berechnen und den Ruhestand richtig planen
Wann kann ich in Rente gehen, welches Renteneintrittsalter gilt für meinen Jahrgang und wie viele Jahre muss ich noch arbeiten? Diese Fragen beschäftigen viele Menschen bereits lange vor dem eigentlichen Ruhestand. Besonders die schrittweise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre sorgt häufig für Unsicherheit. Während ältere Geburtsjahrgänge unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 65 oder 66 Jahren ihre Regelaltersgrenze erreichen, liegt sie für alle ab 1964 Geborenen grundsätzlich bei 67 Jahren. Gleichzeitig besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Altersrente bereits früher zu beziehen. Ob ein solcher vorgezogener Rentenbeginn tatsächlich möglich ist, hängt allerdings nicht allein vom Geburtsjahr ab. Auch die zurückgelegten Versicherungszeiten, die jeweilige Rentenart und mögliche Abschläge spielen eine entscheidende Rolle. Wer beispielsweise mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, sollte deshalb zunächst seine persönliche Regelaltersgrenze kennen und anschließend prüfen, welche besonderen Rentenansprüche tatsächlich bestehen. Mit dem kostenlosen
Rentenbeginn-Rechner PRO von NurGeld.de können Sie Ihre allgemeine Regelaltersgrenze anhand Ihres Geburtsjahres und Geburtsmonats berechnen. Zusätzlich lässt sich ein gewünschtes Renteneintrittsalter eingeben, um den zeitlichen Abstand zur regulären Altersgrenze zu ermitteln. Die Berechnung berücksichtigt außerdem eine erwartete monatliche Bruttorente und stellt die wichtigsten Angaben in einer übersichtlichen PRO-Auswertung zusammen. Dadurch erhalten Sie eine erste Orientierung für Ihre persönliche Rentenplanung und können besser einschätzen, welche Fragen vor einer Entscheidung über einen früheren Ruhestand geklärt werden sollten.
Rentenbeginn verstehen: Wann beginnt die gesetzliche Regelaltersrente?
In Deutschland richtet sich die allgemeine Regelaltersgrenze nach dem Geburtsjahr. Lange Zeit lag das reguläre Renteneintrittsalter grundsätzlich bei 65 Jahren. Durch die gesetzlich beschlossene schrittweise Anhebung wird die Altersgrenze für bestimmte Jahrgänge jedoch über mehrere Jahre hinweg erhöht. Für Menschen, die 1964 oder später geboren wurden, beträgt sie grundsätzlich 67 Jahre.
Dabei sollte zwischen der Regelaltersgrenze und dem tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung unterschieden werden. Die Regelaltersgrenze beschreibt das Alter, das für den Anspruch auf die reguläre Altersrente erreicht werden muss. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Für die Regelaltersrente gehört dazu insbesondere die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.
Wann die Rentenzahlung tatsächlich beginnt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Wird die maßgebliche Altersgrenze im Laufe eines Monats erreicht, beginnt die Rente bei rechtzeitiger Antragstellung grundsätzlich mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Besonderheiten können beispielsweise bestehen, wenn die Altersgrenze bereits am ersten Tag eines Monats erreicht wird.
Für die persönliche Planung ist deshalb wichtig, nicht nur das Renteneintrittsalter zu kennen, sondern auch den tatsächlichen Rentenbeginn und den richtigen Zeitpunkt für den Rentenantrag zu berücksichtigen.
Warum wurde die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre angehoben?
Die schrittweise Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze wurde beschlossen, um die Rentenversicherung an demografische Entwicklungen anzupassen. Insbesondere die längere durchschnittliche Lebenserwartung und das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern beeinflussen die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Umstellung erfolgt nicht für sämtliche Geburtsjahrgänge gleichzeitig. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1958 wird die Regelaltersgrenze schrittweise um jeweils einen zusätzlichen Monat angehoben. Für die Jahrgänge von 1959 bis 1963 steigt die Altersgrenze anschließend in Schritten von jeweils zwei Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt schließlich grundsätzlich das vollendete 67. Lebensjahr.
Durch diese Übergangsregelung können Menschen mit einem Altersunterschied von nur wenigen Jahren unterschiedliche gesetzliche Renteneintrittsalter besitzen. Wer beispielsweise 1958 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren. Für den Geburtsjahrgang 1960 gilt dagegen ein Alter von 66 Jahren und vier Monaten.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO berücksichtigt diese jahrgangsabhängigen Unterschiede und ermittelt daraus die entsprechende allgemeine Regelaltersgrenze.
Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die allgemeine Regelaltersgrenze für die wichtigsten Übergangsjahrgänge. Sie bezieht sich auf die reguläre Altersrente und nicht auf besondere Rentenarten, für die abweichende Altersgrenzen gelten können.
| Geburtsjahr |
Regelaltersgrenze |
| Bis 1946 |
65 Jahre |
| 1947 |
65 Jahre und 1 Monat |
| 1948 |
65 Jahre und 2 Monate |
| 1949 |
65 Jahre und 3 Monate |
| 1950 |
65 Jahre und 4 Monate |
| 1951 |
65 Jahre und 5 Monate |
| 1952 |
65 Jahre und 6 Monate |
| 1953 |
65 Jahre und 7 Monate |
| 1954 |
65 Jahre und 8 Monate |
| 1955 |
65 Jahre und 9 Monate |
| 1956 |
65 Jahre und 10 Monate |
| 1957 |
65 Jahre und 11 Monate |
| 1958 |
66 Jahre |
| 1959 |
66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 |
66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 |
66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 |
66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 |
66 Jahre und 10 Monate |
| Ab 1964 |
67 Jahre |
Die Tabelle verdeutlicht, weshalb eine pauschale Aussage wie „Alle gehen mit 67 in Rente“ nicht für sämtliche Geburtsjahrgänge zutrifft. Wer vor 1964 geboren wurde, kann seine allgemeine Regelaltersgrenze unter Umständen bereits vor dem 67. Geburtstag erreichen. Zusätzlich können besondere Rentenarten einen früheren Rentenbeginn ermöglichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Rentenbeginn-Rechner PRO richtig nutzen: Alle vier Eingabefelder erklärt
Der Rentenbeginn-Rechner PRO von NurGeld.de besitzt vier Eingabefelder. Damit lässt sich die allgemeine Regelaltersgrenze bestimmen und mit einem gewünschten Renteneintrittsalter vergleichen. Die Berechnung konzentriert sich bewusst auf den zeitlichen Aspekt der Rentenplanung und erstellt keine umfassende individuelle Rentenauskunft.
Für eine genaue Berechnung benötigen Sie lediglich Ihr Geburtsjahr, den Geburtsmonat, das gewünschte Renteneintrittsalter und eine angenommene monatliche Bruttorente. Angaben zu den bisherigen Versicherungsjahren, Entgeltpunkten oder persönlichen Versicherungsverläufen werden nicht abgefragt. Deshalb kann das Tool keine verbindliche Entscheidung darüber treffen, ob eine besondere Altersrente zu einem früheren Zeitpunkt beansprucht werden darf.
Geburtsjahr eingeben
Im ersten Feld tragen Sie Ihr Geburtsjahr ein. Der Rechner verwendet als Beispielwert 1965 und akzeptiert Geburtsjahre zwischen 1940 und 2010. Anhand dieser Angabe wird zunächst die gesetzliche Regelaltersgrenze ermittelt.
Wenn Sie beispielsweise 1965 geboren wurden, gilt grundsätzlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Bei einem Geburtsjahr von 1960 beträgt die entsprechende Altersgrenze dagegen 66 Jahre und vier Monate.
Die jahrgangsabhängige Berechnung ist der wichtigste Bestandteil des Tools. Besonders bei den Übergangsjahrgängen zwischen 1947 und 1963 wird die Altersgrenze nicht pauschal auf 65, 66 oder 67 Jahre gerundet, sondern in Jahren und Monaten dargestellt.
Das Geburtsjahr allein reicht allerdings nicht aus, um den Kalendermonat zu bestimmen, in dem die Altersgrenze erreicht wird. Deshalb fragt der Rechner zusätzlich nach dem Geburtsmonat.
Geburtsmonat auswählen
Im zweiten Eingabefeld tragen Sie Ihren Geburtsmonat als Zahl zwischen eins und zwölf ein. Januar entspricht dem Wert 1, Dezember dem Wert 12. Der voreingestellte Beispielwert ist Juni.
Aus der Kombination von Geburtsjahr, Geburtsmonat und gesetzlicher Altersgrenze berechnet das Tool den Monat und das Jahr, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Wer beispielsweise im Juni 1965 geboren wurde, erreicht seine Regelaltersgrenze im Juni 2032. Bei einer gewöhnlichen Geburt nach dem ersten Kalendertag wäre der tatsächliche Beginn der Regelaltersrente unter den üblichen gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich der 1. Juli 2032.
Wichtig: Der Rechner fragt nicht nach dem genauen Geburtstag innerhalb des Monats. Deshalb kann er das tatsächliche Datum des Rentenbeginns nicht in jedem Einzelfall verbindlich bestimmen. Das in der PRO-Auswertung als „Regelrenteneintritt“ bezeichnete Monat-Jahr-Ergebnis beschreibt rechnerisch den Monat, in dem das erforderliche Lebensalter erreicht wird. Der Beginn der Rentenzahlung muss anschließend anhand der gesetzlichen Vorschriften bestimmt werden.
Gewünschten Rentenbeginn als Alter eingeben
Im dritten Feld tragen Sie Ihr gewünschtes Renteneintrittsalter in Jahren ein. Als Beispielwert verwendet der Rechner 63 Jahre.
Der Rechner unterstützt Altersangaben zwischen 50 und 75 Jahren. Auch Dezimalwerte sind technisch möglich. Für eine möglichst eindeutige Berechnung empfiehlt es sich jedoch, vor allem ganze Jahre oder einen nachvollziehbaren Monatsabstand zu verwenden.
Wenn Sie beispielsweise mit 63 Jahren in Rente gehen möchten und Ihre allgemeine Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, ergibt sich rechnerisch ein Abstand von 48 Monaten.
Dieser Wert zeigt, wie weit Ihr gewünschtes Renteneintrittsalter vor der allgemeinen Regelaltersgrenze liegt. Er sagt jedoch noch nicht aus, ob der frühere Rentenbeginn tatsächlich möglich ist.
Besonders wichtig ist, dass nicht jeder Versicherte mit 63 Jahren Anspruch auf eine Altersrente besitzt. Voraussetzung für einen früheren Rentenbeginn ist die Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Rentenart und der zurückgelegten Versicherungszeiten.
Wenn das gewünschte Rentenalter über der Regelaltersgrenze liegt, setzt das Tool den angezeigten Abstand auf null Monate. Eine gesonderte Berechnung der Dauer einer freiwillig späteren Inanspruchnahme oder möglicher Zuschläge erfolgt nicht.
Erwartete monatliche Bruttorente eingeben
Im vierten Feld können Sie eine erwartete monatliche Bruttorente eintragen. Der Rechner verwendet hierfür den Beispielwert von 1.800 Euro.
Die eingegebene Rente wird in der Ergebnisübersicht als
ungekürzte Bruttorente angezeigt. Wichtig ist jedoch, dass das Tool daraus keine individuellen Rentenabschläge, Rentenzuschläge oder eine neue Rentenhöhe zum gewünschten Rentenbeginn berechnet.
Wenn Sie beispielsweise 1.800 Euro eingeben und ein Renteneintrittsalter von 63 Jahren auswählen, bleibt die angezeigte ungekürzte Bruttorente bei 1.800 Euro. Das gilt unabhängig davon, wie groß der zeitliche Abstand zur allgemeinen Regelaltersgrenze ist.
Eine solche Eingabe eignet sich deshalb lediglich zur Ergänzung der persönlichen Rentenplanung. Sie stellt keine verbindliche Rentenprognose dar und berücksichtigt auch nicht, ob bei einem früheren Berufsausstieg zusätzliche Rentenansprüche entfallen könnten.
Praxis-Tipp: Verwenden Sie für die Eingabe der Bruttorente möglichst einen aktuellen Wert aus Ihrer persönlichen Renteninformation oder Rentenauskunft. Prüfen Sie anschließend, auf welchen Rentenbeginn sich dieser Betrag bezieht. Eine für die Regelaltersgrenze prognostizierte Bruttorente darf nicht automatisch als tatsächlich erreichbare Rente bei einem deutlich früheren Berufsausstieg verstanden werden.
Praxisbeispiel: Geboren im Juni 1965 und Rentenwunsch mit 63 Jahren
Ein vollständiges Beispiel zeigt, wie der Rentenbeginn-Rechner PRO funktioniert. Angenommen, eine Person wurde im Juni 1965 geboren und möchte möglichst bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Als erwartete monatliche Bruttorente werden 1.800 Euro eingetragen.
Für den Geburtsjahrgang 1965 gilt grundsätzlich eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Der Rechner berücksichtigt deshalb einen zeitlichen Abstand von vier Jahren zwischen dem gewünschten Rentenalter und der allgemeinen Regelaltersgrenze.
| Eingabe |
Beispielwert |
| Geburtsjahr |
1965 |
| Geburtsmonat |
Juni |
| Gewünschter Rentenbeginn |
63 Jahre |
| Erwartete monatliche Bruttorente |
1.800 € |
Schritt 1: Regelaltersgrenze bestimmen
Da die Person nach 1963 geboren wurde, beträgt ihre allgemeine Regelaltersgrenze 67 Jahre. Das Tool gibt diesen Wert entsprechend als 67 Jahre und null Monate aus.
Diese Altersgrenze ist unabhängig davon, ob die Person früher oder später in Rente gehen möchte. Der individuelle Rentenwunsch verändert die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht.
Anschließend berechnet der Rechner aus dem Geburtsmonat Juni und dem Geburtsjahr 1965 den Monat, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.
Schritt 2: Monat der Regelaltersgrenze ermitteln
Die Person erreicht die Regelaltersgrenze im Juni 2032.
Der Rechner gibt deshalb als rechnerisches Monat-Jahr-Ergebnis
06/2032 aus.
Bei einem gewöhnlichen Geburtstag im Verlauf des Monats Juni kann die Regelaltersrente unter den üblichen gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich ab dem 1. Juli 2032 beginnen. Für die genaue Feststellung können der tatsächliche Geburtstag und die rechtzeitige Rentenantragstellung relevant sein.
Die im Tool angezeigte Monatsangabe sollte deshalb nicht ungeprüft mit dem verbindlichen ersten Monat der Rentenzahlung gleichgesetzt werden.
Schritt 3: Abstand zum gewünschten Rentenbeginn berechnen
Die Person möchte bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Da die allgemeine Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, ergibt sich ein Abstand von vier Jahren beziehungsweise 48 Monaten.
Der Rechner zeigt diesen Wert als Abstand zum gewünschten Rentenbeginn an.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte kann bei einem entsprechenden Rentenbeginn ein dauerhafter Abschlag relevant sein. Für 48 Monate vorzeitigen Rentenbezug beträgt der Abschlag bei dieser Rentenart grundsätzlich 14,4 Prozent.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO berechnet diesen Abschlag allerdings nicht selbst und prüft auch nicht, ob die Person die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt.
Schritt 4: Die PRO-Auswertung verstehen
Für das Beispiel erscheinen vier hervorgehobene Kennzahlen.
| PRO-Kennzahl |
Ergebnis |
| Regelaltersgrenze |
67 Jahre, 0 Monate |
| Rechnerischer Regelaltersmonat |
06/2032 |
| Abstand zum gewünschten Alter |
48 Monate |
| Eingegebene ungekürzte Bruttorente |
1.800 € |
Unterhalb dieser Kennzahlen befindet sich eine Tabelle mit dem Geburtsmonat, der Regelaltersgrenze, dem gewünschten Alter und den Monaten vor der allgemeinen Regelaltersgrenze.
Zusätzlich weist der Rechner ausdrücklich darauf hin, dass ein früherer Rentenbeginn von Versicherungszeiten, Rentenart und individuellen Voraussetzungen abhängt. Das gewünschte Alter ist deshalb nicht automatisch ein gesetzlich möglicher Rentenbeginn.
Rentenbeginn mit 63, 65 oder 67 Jahren: Welche Unterschiede gibt es?
Die Frage nach dem frühestmöglichen Rentenbeginn wird häufig mit bestimmten Alterszahlen verbunden. Besonders bekannt sind die Begriffe „Rente mit 63“ und „Rente mit 67“. Tatsächlich gelten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rentenarten, die jeweils eigene Voraussetzungen besitzen.
Wer seine Rentenplanung realistisch gestalten möchte, sollte deshalb zunächst unterscheiden, ob es um die allgemeine Regelaltersrente, eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte geht.
Regelaltersrente: Der reguläre Rentenbeginn
Die Regelaltersrente setzt grundsätzlich das Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze sowie die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voraus. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre.
Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze grundsätzlich bei 67 Jahren. Bei älteren Geburtsjahrgängen gelten die bereits erläuterten Übergangsregelungen.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Regelaltersrente grundsätzlich ohne Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen.
Allerdings kann die tatsächlich ausgezahlte Nettorente aufgrund von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie möglicher Einkommensteuer unter der Bruttorente liegen.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO eignet sich insbesondere zur Bestimmung dieser allgemeinen Regelaltersgrenze.
Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren
Eine wichtige Möglichkeit für einen früheren Rentenbeginn ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie setzt grundsätzlich mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre voraus.
Bei Geburtsjahrgängen ab 1964 kann diese Altersrente unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings entstehen dann grundsätzlich dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent je Monat vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze.
Bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren und einer allgemeinen Regelaltersgrenze von 67 Jahren ergibt sich daraus ein Zeitraum von 48 Monaten und ein Abschlag von 14,4 Prozent.
Besonders wichtig ist, dass sich die tatsächliche Rentenhöhe nicht allein durch diesen Abschlag verändern kann. Wer früher aufhört zu arbeiten, erwirbt gegebenenfalls auch weniger weitere Entgeltpunkte.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO zeigt den zeitlichen Abstand zwischen Wunschalter und allgemeiner Regelaltersgrenze. Er überprüft allerdings nicht die 35 Versicherungsjahre und berechnet auch keinen individuellen Abschlag.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren
Wer mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen.
Diese Rentenart ermöglicht einen früheren abschlagsfreien Rentenbeginn als die allgemeine Regelaltersrente. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die entsprechende Altersgrenze grundsätzlich bei 65 Jahren.
Dabei ist besonders wichtig, dass nicht sämtliche Versicherungszeiten automatisch zu den erforderlichen 45 Jahren zählen. Für verschiedene Zeiten gelten unterschiedliche Anrechnungsregeln.
Außerdem kann diese besondere Altersrente nicht beliebig weiter vorgezogen werden, indem zusätzliche Abschläge akzeptiert werden.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO besitzt kein Eingabefeld für 45 Versicherungsjahre. Deshalb wird der mögliche abschlagsfreie Rentenbeginn nach dieser Rentenart nicht automatisch ausgegeben.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Unter besonderen Voraussetzungen kann auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen infrage kommen. Dabei spielen insbesondere der maßgebliche Grad der Behinderung, bestimmte Versicherungszeiten und das Geburtsjahr eine Rolle.
Für Geburtsjahrgänge ab 1964 kann diese Altersrente bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich ab 65 Jahren abschlagsfrei beziehungsweise bereits ab 62 Jahren mit Abschlägen beginnen.
Die genauen gesetzlichen Voraussetzungen müssen individuell geprüft werden. Nicht jede gesundheitliche Einschränkung erfüllt automatisch die Anforderungen für diese besondere Altersrente.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO bildet die Voraussetzungen und Altersgrenzen dieser Rentenart nicht gesondert ab.
Frühere Rente: Wie wirken sich Rentenabschläge auf die Bruttorente aus?
Wer eine Altersrente vorzeitig beansprucht, muss bei bestimmten Rentenarten einen dauerhaften Abschlag hinnehmen. Dieser beträgt grundsätzlich 0,3 Prozent je Monat vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze.
Gerade bei einem frühzeitigen Rentenbeginn können daraus erhebliche monatliche Unterschiede entstehen.
Angenommen, ein Versicherter könnte bei einer entsprechenden ungekürzten Rentenberechnung monatlich 1.800 Euro brutto erhalten. Dann ergeben sich unter vereinfachten Annahmen folgende mögliche Abschläge:
| Vorgezogene Monate |
Abschlag |
Monatliche Kürzung bei 1.800 € |
| 12 Monate |
3,6 % |
64,80 € |
| 24 Monate |
7,2 % |
129,60 € |
| 36 Monate |
10,8 % |
194,40 € |
| 48 Monate |
14,4 % |
259,20 € |
Bei 48 Monaten vorzeitigem Rentenbeginn würde sich die angenommene ungekürzte Bruttorente von 1.800 Euro damit rechnerisch auf 1.540,80 Euro reduzieren.
Die Kürzung ist grundsätzlich dauerhaft. Sie endet nicht automatisch mit dem Erreichen der ursprünglichen Regelaltersgrenze.
Allerdings sollte diese Berechnung nicht mit einer vollständigen persönlichen Rentenprognose verwechselt werden. Unter anderem können entfallende weitere Rentenbeiträge und unterschiedliche Rentenbeginnzeitpunkte das tatsächliche Ergebnis beeinflussen.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO selbst führt keine Abschlagsberechnung durch. Der dargestellte Vergleich dient lediglich der ergänzenden Einordnung eines möglichen vorgezogenen Rentenbeginns.
Früher in Rente gehen oder länger arbeiten: Was sollte man berücksichtigen?
Die Entscheidung über den richtigen Rentenbeginn betrifft mehr als das gesetzlich frühestmögliche Alter. Besonders wichtig sind die erwartete Rentenhöhe, vorhandene finanzielle Rücklagen, laufende Haushaltsausgaben und mögliche weitere Einkommensquellen.
Wer mehrere Jahre früher aus dem Berufsleben ausscheidet, erhält unter bestimmten Voraussetzungen früher Rentenzahlungen. Gleichzeitig können dauerhafte Abschläge entstehen und zusätzliche Entgeltpunkte entfallen. Eine längere Erwerbstätigkeit kann dagegen das spätere Renteneinkommen verbessern, bedeutet aber auch, dass der Ruhestand später beginnt.
Deshalb lässt sich der finanziell beste Rentenbeginn nicht allein anhand des Alters bestimmen.
Warum zusätzliche Versicherungszeiten wichtig sind
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt insbesondere von den erworbenen Entgeltpunkten und den geltenden rentenversicherungsrechtlichen Berechnungsgrößen ab.
Wer weiterhin rentenversicherungspflichtig arbeitet, kann grundsätzlich zusätzliche Entgeltpunkte erwerben. Diese können die spätere Rentenhöhe erhöhen.
Wenn die Erwerbstätigkeit dagegen mehrere Jahre früher beendet wird, können zusätzliche Rentenansprüche entfallen.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO berücksichtigt diesen Zusammenhang nicht automatisch. Er zeigt lediglich die allgemeine Regelaltersgrenze und einen vom Nutzer eingegebenen Bruttorentenbetrag.
Für eine genauere persönliche Planung sollten deshalb die individuellen Renteninformationen und gegebenenfalls eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung verwendet werden.
Welche Rolle spielen private Rücklagen?
Ein früherer Ruhestand kann unter Umständen durch Ersparnisse oder zusätzliche Altersvorsorge finanziell erleichtert werden.
Wenn beispielsweise eine gesetzliche Altersrente erst später beginnt, können vorhandene Rücklagen helfen, eine zwischenzeitliche Einkommenslücke zu überbrücken.
Dabei ist wichtig, dass die notwendigen Lebenshaltungskosten und mögliche unerwartete Ausgaben ausreichend berücksichtigt werden.
Ein früherer Rentenbeginn sollte nicht ausschließlich anhand des monatlichen Rentenbetrags beurteilt werden. Auch die finanziellen Reserven und die langfristige Tragfähigkeit des Haushaltsbudgets sind entscheidend.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO ermittelt keine Versorgungslücke und erstellt auch keinen Entnahmeplan für vorhandenes Vermögen.
Gesundheit und persönliche Lebensplanung
Neben den finanziellen Auswirkungen können auch gesundheitliche und persönliche Gründe für den gewünschten Rentenbeginn sprechen.
Wer körperlich anstrengend arbeitet oder bereits seit vielen Jahren beruflich stark belastet ist, kann einen früheren Ruhestand besonders wichtig finden.
Andere Menschen möchten länger arbeiten, weil ihnen die berufliche Tätigkeit Freude bereitet oder zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet.
Die passende Entscheidung hängt deshalb nicht ausschließlich von einem rechnerischen Rentenalter ab.
Ein Rentenbeginn-Rechner kann eine wichtige Grundlage liefern, ersetzt aber keine individuelle Bewertung aller persönlichen und finanziellen Umstände.
Rentenantrag richtig planen: Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Die gesetzliche Altersrente wird grundsätzlich nicht automatisch allein deshalb ausgezahlt, weil die erforderliche Altersgrenze erreicht wurde. In der Regel ist ein entsprechender Rentenantrag erforderlich.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Dadurch bleibt ausreichend Zeit, notwendige Unterlagen einzureichen und offene Fragen zu klären.
Besonders wichtig ist es, frühzeitig zu prüfen, ob der Versicherungsverlauf vollständig ist. Fehlende oder nicht berücksichtigte Zeiten können sich auf die Anspruchsvoraussetzungen und die spätere Rentenhöhe auswirken.
Warum eine Kontenklärung sinnvoll sein kann
Im Versicherungskonto werden die rentenrechtlich relevanten Zeiten dokumentiert. Dazu gehören beispielsweise Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung und weitere gesetzlich berücksichtigungsfähige Zeiten.
Wenn bestimmte Ausbildungs-, Beschäftigungs- oder Kindererziehungszeiten fehlen, kann eine Kontenklärung erforderlich sein.
Eine vollständige Dokumentation ist besonders wichtig, wenn Sie prüfen möchten, ob die Voraussetzungen für eine Altersrente nach 35 oder 45 Versicherungsjahren vorliegen.
Der Rentenbeginn-Rechner PRO berücksichtigt keine individuellen Versicherungsverläufe.
Deshalb kann er eine Kontenklärung oder verbindliche Anspruchsprüfung nicht ersetzen.
Warum der tatsächliche Geburtstag relevant ist
Der Rechner fragt lediglich Geburtsjahr und Geburtsmonat ab. Der konkrete Geburtstag innerhalb des Monats wird nicht berücksichtigt.
Für die gesetzliche Feststellung des Rentenbeginns kann dieses genaue Datum jedoch wichtig sein.
Wer beispielsweise im Juni 1965 geboren wurde, erreicht die allgemeine Regelaltersgrenze im Juni 2032. Bei einem gewöhnlichen Geburtstag innerhalb dieses Monats beginnt die Regelaltersrente grundsätzlich erst zum 1. Juli 2032, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
Daher sollte der angezeigte Monat aus dem Rechner nicht ohne Prüfung als verbindlicher Beginn der Rentenzahlung übernommen werden.
Praxis-Tipp: Nutzen Sie das errechnete Alter zunächst für Ihre langfristige Planung. Kontrollieren Sie anschließend anhand Ihrer Rentenauskunft, welche Rentenart tatsächlich infrage kommt und wann die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Planen Sie den Rentenantrag rechtzeitig und berücksichtigen Sie dabei auch den genauen ersten Monat der Rentenzahlung.
Welche Ergebnisse zeigt die PRO-Auswertung?
Nach der Berechnung erhalten Sie vier hervorgehobene Kennzahlen. Die erste zeigt die allgemeine Regelaltersgrenze in Jahren und Monaten. Die zweite enthält den rechnerischen Monat und das Jahr, in denen dieses Alter erreicht wird.
Die dritte Kennzahl beschreibt den Abstand zwischen dem gewünschten Rentenalter und der allgemeinen Regelaltersgrenze in Monaten. Die vierte übernimmt die von Ihnen eingegebene erwartete Bruttorente.
Unterhalb dieser Kennzahlen befindet sich eine ergänzende Tabelle mit dem Geburtsmonat, der Regelaltersgrenze, dem gewünschten Alter und dem errechneten Monatsabstand.
Besonders wichtig ist der zusätzliche Hinweis im Bericht, dass ein früherer Rentenbeginn von Versicherungszeiten, Rentenart und individuellen Voraussetzungen abhängt.
Damit grenzt das Tool seine mathematische Berechnung ausdrücklich von einer verbindlichen Prüfung persönlicher Rentenansprüche ab.
Ergebnisse exportieren und dokumentieren
Der Rentenbeginn-Rechner PRO verfügt über eine CSV-Exportfunktion. Damit können die Berechnungsergebnisse als Datei gespeichert und beispielsweise in Excel geöffnet werden.
Die exportierte Tabelle enthält insbesondere die Angaben zum Geburtsmonat, zur allgemeinen Regelaltersgrenze, zum gewünschten Rentenalter und zum rechnerischen Abstand.
Die Oberfläche enthält außerdem eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Drucken / PDF“. In der geprüften Plugin-Version ist darüber allerdings noch keine eigenständige vollständige Druck- beziehungsweise PDF-Ausgabe implementiert. Für einen zuverlässigen direkten PDF-Bericht müsste die Funktion ergänzt werden.
Die eigentliche Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser. Die eingegebenen Geburts- und Rentendaten werden für die Berechnung nicht an einen Server übertragen.
Häufige Fragen zum Rentenbeginn-Rechner PRO (FAQ)
Die folgenden Antworten erläutern die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Renteneintrittsalter und helfen Ihnen dabei, die Ergebnisse des Rentenbeginn-Rechners PRO richtig einzuordnen. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen allgemeiner Regelaltersgrenze, frühestmöglichem Rentenbeginn und einem tatsächlich bestehenden Rentenanspruch.
Was ist der Rentenbeginn-Rechner PRO?
Der Rentenbeginn-Rechner PRO ist ein kostenloses Online-Tool von NurGeld.de. Er berechnet anhand des Geburtsjahres und Geburtsmonats die allgemeine Regelaltersgrenze sowie den Monat, in dem das maßgebliche Lebensalter erreicht wird. Zusätzlich können Sie ein gewünschtes Renteneintrittsalter und eine erwartete Bruttorente eingeben. Das Tool zeigt den zeitlichen Abstand zum Regelalter, prüft aber keine individuellen Rentenansprüche.
Wie funktioniert der Rentenbeginn-Rechner?
Sie geben Ihr Geburtsjahr, Ihren Geburtsmonat, das gewünschte Rentenalter und eine erwartete monatliche Bruttorente ein. Der Rechner bestimmt daraus die allgemeine Regelaltersgrenze und berechnet den Abstand zwischen diesem Alter und Ihrem Wunschalter. Die Ergebnisse werden in einer übersichtlichen PRO-Auswertung dargestellt. Eine Berechnung individueller Rentenabschläge oder Rentenhöhen erfolgt nicht.
Wann kann ich regulär in Rente gehen?
Der reguläre Rentenbeginn hängt insbesondere vom Geburtsjahr und der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit ab. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die allgemeine Regelaltersgrenze grundsätzlich bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge können ihre Regelaltersgrenze entsprechend den gesetzlichen Übergangsregelungen früher erreichen. Der tatsächliche Beginn der Rentenzahlung richtet sich zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 1960 geboren bin?
Für den Geburtsjahrgang 1960 liegt die allgemeine Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Der konkrete Monat, in dem dieses Alter erreicht wird, hängt vom Geburtsmonat ab. Ein früherer Rentenbeginn kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dafür müssen jedoch die Anforderungen der jeweiligen Rentenart erfüllt werden.
Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 1963 geboren bin?
Für den Geburtsjahrgang 1963 beträgt die allgemeine Regelaltersgrenze 66 Jahre und zehn Monate. Der Rentenbeginn-Rechner PRO ermittelt daraus anhand des Geburtsmonats den entsprechenden Kalendermonat. Ein möglicher früherer Rentenbeginn hängt insbesondere von den Versicherungszeiten und der Rentenart ab. Diese Voraussetzungen prüft das Tool nicht automatisch.
Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 1965 geboren bin?
Wer 1965 geboren wurde, erreicht die allgemeine Regelaltersgrenze grundsätzlich mit 67 Jahren. Eine Person mit Geburtsmonat Juni erreicht dieses Lebensalter beispielsweise im Juni 2032. Unter den gewöhnlichen Voraussetzungen kann die Regelaltersrente dann grundsätzlich ab Juli 2032 beginnen. Ein früherer Rentenbeginn ist nur bei Erfüllung der jeweiligen besonderen Voraussetzungen möglich.
Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Altersrente bereits mit 63 Jahren beginnen. Besonders relevant ist dabei die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 anrechenbaren Versicherungsjahren. Bei einem entsprechenden vorgezogenen Beginn können dauerhafte Abschläge entstehen. Ob diese Möglichkeit individuell besteht, kann der Rentenbeginn-Rechner PRO nicht allein aus dem Geburtsjahr feststellen.
Kann ich mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Beispielsweise können besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren und Geburtsjahrgang ab 1964 grundsätzlich ab 65 Jahren eine entsprechende abschlagsfreie Altersrente beanspruchen. Die Anrechnungsregeln für die erforderlichen Versicherungszeiten müssen jedoch erfüllt sein. Der Rechner ermittelt diese besondere Altersgrenze nicht separat.
Kann jeder mit 67 Jahren in Rente gehen?
Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die allgemeine Regelaltersgrenze grundsätzlich bei 67 Jahren. Zusätzlich muss die allgemeine Wartezeit erfüllt sein. Bei besonderen Rentenarten können andere Altersgrenzen relevant sein. Deshalb sollte die individuelle Situation anhand des Versicherungskontos und der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden.
Warum ist das Renteneintrittsalter vom Geburtsjahr abhängig?
Die gesetzliche Regelaltersgrenze wurde schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Übergangsjahrgänge gelten unterschiedliche Altersgrenzen in Jahren und Monaten. Dadurch erreichen Menschen verschiedener Geburtsjahrgänge die reguläre Altersgrenze zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt grundsätzlich die Altersgrenze von 67 Jahren.
Was ist die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze bezeichnet das Alter, das grundsätzlich für den Anspruch auf eine reguläre Altersrente erreicht werden muss. Zusätzlich müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Regelaltersrente ist insbesondere die allgemeine Wartezeit relevant. Der Rentenbeginn-Rechner PRO ermittelt diese Altersgrenze anhand des Geburtsjahres.
Was bedeutet der Abstand zum gewünschten Rentenbeginn?
Der Abstand zeigt, wie viele Monate das eingegebene Wunschalter vor der allgemeinen Regelaltersgrenze liegt. Wenn Sie beispielsweise mit 63 Jahren in Rente gehen möchten und das Regelalter 67 Jahre beträgt, ergibt sich ein Abstand von 48 Monaten. Dieser Wert bedeutet nicht automatisch, dass ein entsprechender früherer Rentenbeginn tatsächlich zulässig ist. Dafür müssen die individuellen Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden.
Was passiert, wenn mein gewünschtes Rentenalter höher als die Regelaltersgrenze ist?
In diesem Fall zeigt der Rechner einen Abstand von null Monaten an. Er berechnet nicht, um wie viele Monate die Rente später als zum regulären Zeitpunkt beantragt werden soll. Auch mögliche Zuschläge wegen einer späteren Inanspruchnahme werden nicht berücksichtigt. Die Auswertung konzentriert sich auf den Vergleich mit einem vorgezogenen Wunschalter.
Berücksichtigt der Rechner 35 Versicherungsjahre?
Nein. Der Rentenbeginn-Rechner PRO besitzt kein Eingabefeld für die Zahl der Versicherungsjahre. Er kann deshalb nicht feststellen, ob die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt sind. Auch der tatsächlich frühestmögliche Rentenbeginn dieser Rentenart wird nicht automatisch berechnet. Dafür ist eine gesonderte Prüfung des Versicherungsverlaufs erforderlich.
Berücksichtigt der Rechner 45 Versicherungsjahre?
Nein. Auch die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden nicht automatisch geprüft. Das Tool berücksichtigt ausschließlich die allgemeine Regelaltersgrenze. Ob ein früherer abschlagsfreier Rentenbeginn aufgrund von 45 anrechenbaren Versicherungsjahren möglich ist, muss anhand der persönlichen Rentenunterlagen festgestellt werden.
Berechnet der Rechner meine Rentenabschläge?
Nein. Der Rechner zeigt lediglich den zeitlichen Abstand zwischen dem gewünschten Rentenalter und der allgemeinen Regelaltersgrenze. Er ermittelt keinen individuellen Abschlagsprozentsatz und keine entsprechend gekürzte Bruttorente. Außerdem sind Abschläge nur bei den dafür vorgesehenen gesetzlichen Rentenarten relevant. Eine ergänzende Rentenabschlagsberechnung kann für die finanzielle Planung sinnvoll sein.
Wird meine zukünftige Rentenhöhe berechnet?
Nein. Die erwartete monatliche Bruttorente wird als eigener Eingabewert erfasst und anschließend angezeigt. Eine Berechnung anhand von Entgeltpunkten, Versicherungszeiten oder zukünftigen Beiträgen erfolgt nicht. Auch die Auswirkungen eines früheren Berufsausstiegs auf weitere Rentenansprüche werden nicht berücksichtigt. Für eine genauere Prognose sollten die persönlichen Renteninformationen verwendet werden.
Warum wird nach meiner erwarteten Bruttorente gefragt?
Die Angabe dient dazu, den gewünschten Rentenbeginn gemeinsam mit einer selbst angenommenen monatlichen Bruttorente darzustellen. Der Betrag wird jedoch nicht automatisch verändert, wenn Sie ein früheres Renteneintrittsalter auswählen. Insbesondere werden keine möglichen Abschläge oder fehlenden weiteren Entgeltpunkte berücksichtigt. Die Angabe hat deshalb in der aktuellen Version eine ergänzende dokumentierende Funktion.
Ist der angezeigte Regelrenteneintritt der tatsächliche erste Rentenmonat?
Nicht unbedingt. Das Tool berechnet den Monat, in dem die allgemeine Regelaltersgrenze erreicht wird. Bei gewöhnlichen Geburtstagen beginnt die entsprechende Rente unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich erst am ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Da der genaue Geburtstag nicht abgefragt wird, kann der Rechner den tatsächlichen Beginn nicht in jedem Einzelfall eindeutig bestimmen. Deshalb sollte die Monatsangabe gesondert überprüft werden.
Muss ich die gesetzliche Rente beantragen?
Ja. Die gesetzliche Altersrente muss grundsätzlich beantragt werden. Es ist sinnvoll, den Antrag rechtzeitig vor dem gewünschten Rentenbeginn vorzubereiten. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt dafür normalerweise einen Vorlauf von ungefähr drei Monaten. Besonders bei fehlenden Versicherungszeiten kann eine frühzeitige Kontenklärung hilfreich sein.
Kann ich trotz Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten?
Grundsätzlich kann eine weitere Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus möglich sein. Dabei sind unter anderem arbeitsvertragliche Vereinbarungen und rentenversicherungsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine spätere Inanspruchnahme der Rente kann unter bestimmten Voraussetzungen rentenrechtliche Auswirkungen haben. Der Rentenbeginn-Rechner PRO berechnet diese jedoch nicht gesondert.
Kann ich mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine besondere Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Dabei gelten eigene Anforderungen hinsichtlich des anerkannten Grades der Behinderung, der Versicherungszeiten und des Geburtsjahres. Auch besondere Altersgrenzen und Abschläge können relevant sein. Der Rentenbeginn-Rechner PRO prüft diese Voraussetzungen nicht automatisch.
Kann ich die Ergebnisse in Excel exportieren?
Ja. Der Rentenbeginn-Rechner PRO besitzt eine CSV-Exportfunktion. Die Datei enthält die wesentlichen Angaben zur allgemeinen Regelaltersgrenze und zum gewünschten Rentenalter. Sie lässt sich beispielsweise in Excel öffnen und für die persönliche Rentenplanung dokumentieren. Eine vollständige Rentenauskunft wird dadurch nicht ersetzt.
Kann ich die Rentenberechnung als PDF speichern?
Die Oberfläche enthält eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Drucken / PDF“. In der geprüften Plugin-Version ist darüber jedoch noch keine vollständige eigenständige Druck- beziehungsweise PDF-Erzeugung implementiert. Der CSV-Export kann dagegen zur Speicherung der Ergebnisdaten verwendet werden. Für eine zuverlässige direkte PDF-Ausgabe müsste die entsprechende Druckfunktion ergänzt werden.
Werden meine Geburts- und Rentendaten übertragen?
Die eigentliche Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser. Die eingegebenen Geburtsdaten und Rentenannahmen werden für den Berechnungsvorgang nicht an einen Server übertragen. Eine Registrierung ist für die Nutzung des Rechners nicht erforderlich. Wenn Sie die Ergebnisse dauerhaft dokumentieren möchten, können Sie die CSV-Exportfunktion verwenden.
Ist der Rentenbeginn-Rechner PRO kostenlos?
Ja. Der Rentenbeginn-Rechner PRO von NurGeld.de kann kostenlos verwendet werden. Er ermöglicht die Berechnung der allgemeinen Regelaltersgrenze und den Vergleich mit einem gewünschten Renteneintrittsalter. Die Ergebnisse dienen der persönlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rentenauskunft. Für eine verbindliche Prüfung der Rentenansprüche sollten die persönlichen Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung herangezogen werden.
Fazit: Mit dem Rentenbeginn-Rechner PRO den gesetzlichen Rentenbeginn besser planen
Der richtige Zeitpunkt für den Ruhestand gehört zu den wichtigsten Entscheidungen der persönlichen Altersvorsorge. Dabei ist zunächst entscheidend, welche gesetzliche Regelaltersgrenze für den eigenen Geburtsjahrgang gilt. Während ältere Jahrgänge unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 65 oder 66 Jahren ihre Regelaltersgrenze erreichen, liegt diese für ab 1964 Geborene grundsätzlich bei 67 Jahren. Zusätzlich können besondere Altersrenten einen früheren Rentenbeginn ermöglichen, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Mit dem kostenlosen
Rentenbeginn-Rechner PRO von NurGeld.de können Sie Ihre allgemeine Regelaltersgrenze anhand Ihres Geburtsjahres und Geburtsmonats berechnen. Das Tool zeigt zusätzlich den rechnerischen Monat, in dem die Altersgrenze erreicht wird, und ermittelt den Abstand zu einem gewünschten Renteneintrittsalter. Eine erwartete monatliche Bruttorente kann ergänzend eingetragen werden, um die wichtigsten Angaben in einer gemeinsamen Übersicht festzuhalten.
Besonders hilfreich ist die genaue Berücksichtigung der Übergangsjahrgänge zwischen 1947 und 1963. Dadurch werden die gesetzlichen Altersgrenzen nicht pauschal auf volle Lebensjahre gerundet. Auch bei einem gewünschten Rentenbeginn mit 63 oder 65 Jahren zeigt der Rechner nachvollziehbar, wie groß der Abstand zur allgemeinen Regelaltersgrenze ausfällt.
Allerdings sollten die Grenzen der Berechnung ausdrücklich beachtet werden. Der Rechner prüft keine Versicherungszeiten und unterscheidet nicht automatisch zwischen den verschiedenen gesetzlichen Altersrenten. Deshalb lässt sich aus einem frei eingegebenen Wunschalter kein verbindlicher Anspruch auf einen früheren Rentenbeginn ableiten. Auch mögliche Rentenabschläge, zusätzlich erworbene oder entfallende Entgeltpunkte und die tatsächliche spätere Nettorente werden nicht berechnet. Die angezeigte Monatsangabe bezeichnet außerdem den rechnerischen Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze und muss für den tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung gegebenenfalls um den entsprechenden Folgemonat ergänzt werden.
Wer seinen Ruhestand frühzeitig planen möchte, sollte deshalb zunächst das gesetzliche Renteneintrittsalter kennen und anschließend die individuellen Rentenansprüche prüfen. Besonders wichtig sind die persönliche Rentenauskunft, ein vollständiger Versicherungsverlauf und eine realistische Betrachtung der später verfügbaren Einnahmen. Der Rentenbeginn-Rechner PRO bietet dafür einen verständlichen Einstieg. Er hilft Ihnen dabei, die allgemeine Regelaltersgrenze einzuordnen, unterschiedliche Wunschalter zu vergleichen und die nächsten Schritte Ihrer persönlichen Rentenplanung besser vorzubereiten.