Eine Kontopfändung trifft viele Menschen in einer ohnehin angespannten finanziellen Situation. Plötzlich geht es nicht mehr nur um offene Forderungen, sondern um ganz alltägliche Fragen: Kann die Miete noch überwiesen werden? Bleibt genug Geld für Lebensmittel? Was passiert mit dem Gehalt, dem Bürgergeld oder dem Kindergeld? Und weshalb zeigt das Onlinebanking einen Betrag an, über den trotzdem nicht verfügt werden kann?
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, soll verhindern, dass durch eine Kontopfändung das gesamte Guthaben verloren geht. Es schützt einen monatlichen Grundbetrag, damit notwendige Ausgaben weiterhin bezahlt werden können. Dieser Schutz funktioniert jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen. Außerdem wird ein erhöhter Freibetrag nicht in jeder Situation automatisch berücksichtigt.
Deshalb ist es wichtig, den eigenen P-Konto-Freibetrag zu kennen, die Berechnung der Bank zu kontrollieren und zusätzliche Schutzbeträge rechtzeitig nachzuweisen. Eine Pfändung ist ernst. Sie bedeutet aber nicht, dass du keinen Zugriff mehr auf dein gesamtes Geld haben darfst.
Was jetzt zuerst wichtig ist
Zuerst solltest du feststellen, ob dein Konto bereits als P-Konto geführt wird. Ein gewöhnliches Girokonto bietet bei einer Kontopfändung keinen automatischen monatlichen Freibetrag. Erst durch die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto wird ein gesetzlich vorgesehener Teil des Guthabens geschützt.
Besteht bereits eine Pfändung und ist das Konto noch kein P-Konto, solltest du deine Bank unverzüglich zur Umwandlung auffordern. Warte nicht darauf, dass die Bank von selbst tätig wird. Die Umwandlung erfolgt grundsätzlich nur auf deinen Antrag.
Ist dein Konto bereits als P-Konto eingerichtet, solltest du im nächsten Schritt den hinterlegten Freibetrag prüfen. Für eine alleinstehende Person ohne weitere berücksichtigungsfähige Verpflichtungen sind seit dem 1. Juli 2026 automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt.
Dieser Grundfreibetrag gilt unabhängig davon, ob das Geld aus Lohn, Rente, Bürgergeld oder einer anderen Einnahme stammt. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Sozialleistung zusätzlich und unbegrenzt geschützt ist. Entscheidend ist zunächst, wie viel Geld innerhalb des jeweiligen Kalendermonats auf dem Konto verfügbar ist und welcher Freibetrag bei der Bank hinterlegt wurde.
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Der automatische Grundfreibetrag beträgt seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590 Euro. Bis zum 30. Juni 2026 lag er bei 1.560 Euro. Die Anpassung muss von Banken grundsätzlich automatisch berücksichtigt werden, wenn lediglich der gesetzliche Grundfreibetrag oder ein anhand der gesetzlichen Erhöhungsbeträge berechneter Freibetrag hinterlegt ist.
Der Freibetrag gilt immer für einen Kalendermonat. Es handelt sich also nicht um einen Zeitraum von jeweils 30 Tagen und auch nicht um den Zeitraum zwischen zwei Gehaltszahlungen. Am ersten Tag eines neuen Monats beginnt grundsätzlich ein neuer monatlicher Freibetrag.
Das kann besonders wichtig sein, wenn Gehalt oder Sozialleistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingehen. Werden in einem Monat ausnahmsweise zwei Zahlungen gutgeschrieben, kann die Summe den verfügbaren Freibetrag überschreiten, obwohl die Zahlungen wirtschaftlich für verschiedene Monate bestimmt sind.
Wann sich der Freibetrag erhöhen kann
Der Grundfreibetrag von 1.590 Euro ist nicht für jede Lebenssituation ausreichend. Wenn du anderen Personen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewährst oder bestimmte Leistungen für weitere Personen entgegennimmst, kann dein monatlicher Freibetrag erhöht werden.
Für die erste berücksichtigungsfähige Person erhöht sich der Freibetrag seit dem 1. Juli 2026 um 597,42 Euro. Für die zweite bis fünfte Person kommen jeweils weitere 332,83 Euro hinzu.
Daraus ergeben sich ohne zusätzliches Kindergeld folgende Freibeträge:
| Berücksichtigte Personen | Monatlicher Freibetrag |
|---|---|
| Keine weitere Person | 1.590,00 Euro |
| Eine Person | 2.187,42 Euro |
| Zwei Personen | 2.520,25 Euro |
| Drei Personen | 2.853,08 Euro |
| Vier Personen | 3.185,91 Euro |
| Fünf Personen | 3.518,74 Euro |
Diese erhöhten Beträge werden normalerweise nicht allein deshalb berücksichtigt, weil die Bank weiß, dass du verheiratet bist oder Kinder hast. Du benötigst dafür in der Regel eine P-Konto-Bescheinigung.
Kindergeld kann zusätzlich geschützt werden
Kindergeld kann neben dem erhöhten Freibetrag für eine unterhaltsberechtigte Person zusätzlich geschützt werden. Erhältst du Kindergeld auf dein gepfändetes P-Konto, sollte dieser Betrag deshalb in der P-Konto-Bescheinigung aufgeführt sein.
Ein Kind kann dabei sowohl als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden als auch einen zusätzlichen Schutz des eingehenden Kindergeldes auslösen. Der Freibetrag besteht dann nicht nur aus dem Grundbetrag und dem Erhöhungsbetrag für das Kind, sondern zusätzlich aus dem tatsächlich berücksichtigungsfähigen Kindergeld.
Gerade hier entstehen in der Praxis häufig Fehler. Manche Betroffene gehen davon aus, dass Kindergeld allein wegen des Absenders automatisch vollständig freigegeben wird. Darauf solltest du dich nicht verlassen. Prüfe, ob das Kindergeld in der Bescheinigung ausdrücklich enthalten ist und ob die Bank den daraus errechneten Gesamtfreibetrag korrekt hinterlegt hat.
Welche weiteren Zahlungen zusätzlich geschützt sein können
Neben Unterhaltspflichten und Kindergeld können bestimmte Sozialleistungen oder einmalige Zahlungen zusätzlich geschützt werden. Dazu können beispielsweise Leistungen für eine Erstausstattung, bestimmte Nachzahlungen, Kinderzuschlag oder Leistungen zum Ausgleich besonderer Belastungen gehören.
Ob eine Zahlung zusätzlich geschützt werden kann, hängt von ihrer Art und dem konkreten Nachweis ab. Nicht jede höhere Gutschrift lässt sich allein mit einer einfachen P-Konto-Bescheinigung freigeben. Bei größeren Nachzahlungen, doppelten Gehaltseingängen oder einmaligen Sonderzahlungen kann eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts beziehungsweise der zuständigen Vollstreckungsstelle notwendig sein.
Entscheidend ist, dass du nicht erst reagierst, wenn das Geld bereits über längere Zeit blockiert ist. Sobald du weißt, dass eine größere oder ungewöhnliche Zahlung eingehen wird, solltest du prüfen lassen, wie sie geschützt werden kann.
Warum du nicht vorschnell handeln solltest
Wenn Geld auf dem Konto gesperrt ist, entsteht schnell der Impuls, sofort irgendeine Erklärung der Bank zu akzeptieren oder eine neue Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger abzuschließen. Doch die Anzeige im Onlinebanking sagt nicht immer zuverlässig aus, welcher Betrag tatsächlich pfändbar ist.
Überweise auch nicht vorschnell das gesamte verfügbare Geld an einzelne Gläubiger, wenn dadurch Miete, Strom, Lebensmittel oder notwendige Versicherungen nicht mehr bezahlt werden können. Der P-Konto-Freibetrag soll gerade ermöglichen, deinen notwendigen Lebensunterhalt zu sichern.
Ebenso solltest du nicht davon ausgehen, dass ein höherer Kontostand automatisch bedeutet, dass der gesamte über 1.590 Euro liegende Betrag verloren ist. Vielleicht besteht ein Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag. Möglicherweise handelt es sich um übertragenes Guthaben aus einem früheren Monat oder um eine besonders geschützte Zahlung.
Bevor du auf Geld verzichtest oder eine Erklärung unterschreibst, solltest du deshalb klären, wie sich der Kontostand zusammensetzt und welcher Freibetrag tatsächlich gelten müsste.
Was du jetzt prüfen solltest
Für eine verlässliche Einschätzung brauchst du zunächst einen Überblick über die Zahlungseingänge und den bei der Bank hinterlegten Freibetrag. Öffne dein Onlinebanking oder besorge dir aktuelle Kontoauszüge. Prüfe mindestens die letzten drei bis vier Kalendermonate, weil auch übertragenes Guthaben eine Rolle spielen kann.
Notiere, wann Gehalt, Rente, Bürgergeld, Kindergeld, Unterhalt oder andere Leistungen eingegangen sind. Achte darauf, ob in einem Kalendermonat ungewöhnlich viele oder besonders hohe Zahlungen gebucht wurden. Das kann beispielsweise durch eine Nachzahlung, einen Arbeitgeberwechsel oder eine vorgezogene Gehaltszahlung passieren.
Prüfe außerdem, ob du eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank eingereicht hast und welcher Gesamtfreibetrag darin ausgewiesen wurde. Stimmen deine Unterhaltspflichten noch mit der Bescheinigung überein? Ist ein weiteres Kind hinzugekommen? Erhältst du inzwischen Kindergeld oder Sozialleistungen für eine andere Person? Dann kann eine neue oder ergänzte Bescheinigung notwendig sein.
Wurde dein Freibetrag durch einen gerichtlichen Beschluss individuell festgesetzt, solltest du besonders aufmerksam sein. Solche individuell bestimmten Beträge werden möglicherweise nicht in gleicher Weise automatisch angepasst wie die allgemeinen gesetzlichen Freibeträge. In diesem Fall kann ein neuer Antrag erforderlich sein.
Wie du den P-Konto-Freibetrag erhöhen kannst
Für eine Erhöhung benötigst du normalerweise eine Bescheinigung über die zusätzlichen Schutzbeträge. Diese Bescheinigung kann je nach Sachverhalt beispielsweise von einer anerkannten Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle, einem Sozialleistungsträger, der Familienkasse, dem Arbeitgeber, einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater ausgestellt werden.
Welche Stelle geeignet ist, hängt davon ab, was bescheinigt werden soll. Geht es um Kindergeld, kann die Familienkasse weiterhelfen. Bei Sozialleistungen kann der zuständige Leistungsträger eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Bei mehreren unterschiedlichen Zahlungseingängen kann eine Schuldnerberatungsstelle sinnvoll sein, weil sie die Gesamtsituation betrachten kann.
Für die Ausstellung solltest du Nachweise mitnehmen. Dazu gehören abhängig von deiner Situation etwa Kindergeldbescheide, Geburtsurkunden, Unterhaltstitel, Leistungsbescheide, Meldebescheinigungen oder Kontoauszüge.
Reiche die fertige Bescheinigung möglichst direkt bei deiner Bank ein und lasse dir den Eingang bestätigen. Prüfe anschließend, ob der erhöhte Betrag tatsächlich im System hinterlegt wurde. Bewahre sowohl die Bescheinigung als auch den Einreichungsnachweis auf.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben?
Du musst deinen geschützten Freibetrag nicht zwangsläufig bis zum letzten Tag des Monats ausgeben. Nicht verbrauchtes, pfändungsgeschütztes Guthaben kann grundsätzlich in die drei folgenden Kalendermonate übertragen werden.
Damit soll es möglich sein, auch auf einem P-Konto Geld für größere notwendige Ausgaben zurückzulegen. Das kann beispielsweise eine Reparatur, eine neue Waschmaschine oder eine höhere Jahresrechnung sein.
Das P-Konto eignet sich trotzdem nicht für langfristiges Sparen. Wird übertragenes Guthaben nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums verwendet, kann der Pfändungsschutz entfallen. Außerdem ist die Berechnung bei mehreren Zahlungseingängen und Überträgen für Kontoinhaber oft schwer nachzuvollziehen.
Kontrolliere deshalb regelmäßig deine Kontoauszüge. Verlasse dich nicht allein auf Begriffe wie „verfügbarer Betrag“, „vorgemerkter Umsatz“ oder „Pfändungsbetrag“ in der Banking-App. Frage bei Unklarheiten schriftlich nach einer nachvollziehbaren Darstellung der geschützten und blockierten Beträge.
Welche Schritte jetzt sinnvoll sind
Stelle zunächst sicher, dass dein Konto wirklich als P-Konto geführt wird. Prüfe danach, welcher Freibetrag aktuell hinterlegt ist und ob deine Bank seit dem 1. Juli 2026 den neuen Grundfreibetrag von 1.590 Euro berücksichtigt.
Sammle anschließend alle Nachweise, die einen höheren Schutz begründen können. Dazu gehören vor allem Unterhaltspflichten, Kindergeld und Sozialleistungen für weitere Personen. Beantrage eine P-Konto-Bescheinigung und reiche sie unverzüglich bei deiner Bank ein.
Steht eine größere Nachzahlung bevor oder ist bereits ein erheblicher Betrag blockiert, solltest du nicht nur mit der Bank telefonieren. Hole dir Unterstützung bei einer anerkannten Schuldnerberatung oder lasse prüfen, ob ein Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht beziehungsweise bei der Vollstreckungsstelle erforderlich ist.
Sichere währenddessen die wichtigsten Zahlungen. Miete, Energie, Lebensmittel, notwendige Medikamente und unverzichtbare Versicherungen haben Vorrang vor freiwilligen Raten, die deinen Lebensunterhalt gefährden würden.
Welche Fehler du vermeiden solltest
Einer der häufigsten Fehler besteht darin, nur den automatischen Grundfreibetrag zu nutzen, obwohl ein Anspruch auf einen höheren Betrag besteht. Wer Kinder versorgt, Unterhalt zahlt oder Leistungen für weitere Haushaltsmitglieder erhält, kann dadurch jeden Monat einen erheblichen Teil des eigentlich geschützten Geldes verlieren.
Ein weiterer Fehler ist, sich vollständig auf telefonische Auskünfte zu verlassen. Bei einer Kontopfändung solltest du wichtige Mitteilungen, Bescheinigungen und Anträge möglichst nachweisbar einreichen. So kannst du später belegen, wann die Bank welche Information erhalten hat.
Problematisch ist außerdem die Annahme, Sozialleistungen seien auf einem normalen Girokonto grundsätzlich vor jeder Pfändung geschützt. Sobald Geld auf einem Konto eingeht, ist der Kontopfändungsschutz entscheidend. Deshalb kann auch bei Bürgergeld, Rente oder anderen existenziellen Leistungen ein P-Konto notwendig sein.
Auch die Eröffnung mehrerer P-Konten ist keine Lösung. Jede Person darf grundsätzlich nur ein P-Konto führen. Ein zweites Schutzkonto kann rechtliche und praktische Probleme verursachen und sollte nicht als Möglichkeit betrachtet werden, den Freibetrag zu verdoppeln.
Besonders gefährlich ist es, gesperrtes Geld durch einen teuren Sofortkredit ersetzen zu wollen. Ein neuer Kredit löst die Kontopfändung nicht und schafft zusätzliche Raten. Bevor du eine neue Verpflichtung eingehst, sollte zuerst geklärt werden, ob dein vorhandenes Geld durch einen höheren Freibetrag geschützt werden kann.
Wann du dir Hilfe holen solltest
Professionelle Hilfe ist sinnvoll, wenn die Bank deinen Freibetrag trotz Bescheinigung nicht anpasst, du die Berechnung nicht nachvollziehen kannst oder wichtige Zahlungen blockiert bleiben. Auch bei mehreren Pfändungen, hohen Nachzahlungen oder gleichzeitigem Miet- und Energierückstand solltest du nicht versuchen, alles allein zu lösen.
Besonders dringend ist Unterstützung, wenn der geschützte Betrag nicht für deinen notwendigen Lebensunterhalt ausreicht, obwohl hohe unvermeidbare Kosten bestehen. In bestimmten Situationen kann ein individuell höherer Pfändungsschutz beantragt werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss anhand deines konkreten Falls geprüft werden.
Eine Schuldnerberatung kann außerdem helfen, wenn die Kontopfändung nur ein Teil eines größeren Problems ist. Gibt es mehrere Gläubiger, laufende Inkassoverfahren, unbezahlbare Kreditraten oder gerichtliche Schreiben, reicht es meist nicht, nur den P-Konto-Freibetrag zu korrigieren. Dann sollte die gesamte finanzielle Situation geordnet werden.
Hilfe zu suchen bedeutet nicht, dass du gescheitert bist. Eine Kontopfändung ist rechtlich und organisatorisch kompliziert. Schon kleine Fehler bei Fristen, Nachweisen oder Zahlungseingängen können dazu führen, dass notwendiges Geld vorübergehend nicht verfügbar ist.
Häufige Fragen zum P-Konto-Freibetrag
Die folgenden Antworten geben dir eine erste Orientierung. Bei besonderen Zahlungen, gerichtlichen Beschlüssen oder strittigen Berechnungen sollte der Einzelfall geprüft werden.
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag seit Juli 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.590 Euro pro Kalendermonat. Dieser Betrag steht grundsätzlich jeder Person mit einem wirksam eingerichteten P-Konto zu, ohne dass Unterhaltspflichten oder besondere Leistungen nachgewiesen werden müssen.
Der Schutz gilt nur für tatsächlich vorhandenes Guthaben. Ein P-Konto stellt dir also kein zusätzliches Geld bereit und gleicht auch keinen Dispokredit aus.
Muss ich den neuen Freibetrag selbst beantragen?
Der allgemeine Grundfreibetrag wird von der Bank grundsätzlich automatisch angepasst. Auch gesetzliche Erhöhungsbeträge sollten entsprechend aktualisiert werden, wenn sie aufgrund einer Bescheinigung hinterlegt sind.
Wurde dein Freibetrag jedoch individuell durch ein Gericht oder eine Vollstreckungsstelle festgesetzt, solltest du prüfen, ob ein neuer Antrag erforderlich ist. Kontrolliere unabhängig davon den tatsächlich hinterlegten Betrag.
Wie hoch ist der Freibetrag mit einem Kind?
Ein Kind kann als erste unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden. Dadurch erhöht sich der Grundfreibetrag von 1.590 Euro um 597,42 Euro auf 2.187,42 Euro. Erhältst du zusätzlich Kindergeld für dieses Kind auf das P-Konto, kann auch das Kindergeld zusätzlich geschützt werden.
Dafür ist normalerweise eine geeignete P-Konto-Bescheinigung erforderlich. Die Bank berücksichtigt das Kind nicht allein deshalb, weil auf dem Konto regelmäßig Kindergeld eingeht.
Was passiert, wenn mehr als 1.590 Euro auf das Konto eingehen?
Der übersteigende Betrag ist nicht automatisch in jedem Fall verloren. Zunächst ist zu prüfen, ob du Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag hast, ob geschütztes Guthaben aus einem früheren Monat vorhanden ist oder ob eine besondere Zahlung zusätzlich freigegeben werden kann.
Besteht kein weiterer Schutz, kann der Betrag oberhalb des verfügbaren Freibetrags zunächst blockiert und später an den pfändenden Gläubiger ausgekehrt werden. Reagiere deshalb schnell, wenn eine ungewöhnlich hohe Zahlung eingeht.
Kann ich meinen Freibetrag rückwirkend erhöhen lassen?
Ob bereits blockiertes Guthaben noch freigegeben werden kann, hängt vom Zeitpunkt, dem Zahlungsgrund und dem bisherigen Ablauf der Pfändung ab. Deshalb solltest du eine fehlende Bescheinigung so schnell wie möglich einreichen.
Ist Geld bereits blockiert oder steht eine Weiterleitung an den Gläubiger bevor, solltest du umgehend fachkundige Hilfe suchen. Je früher gehandelt wird, desto eher können noch bestehende Schutzmöglichkeiten genutzt werden.
Ist das gesamte Gehalt bis 1.590 Euro geschützt?
Auf dem P-Konto wird nicht nur Gehalt betrachtet, sondern das gesamte geschützte Guthaben innerhalb des Kalendermonats. Gehen beispielsweise Gehalt, eine Rückerstattung und eine private Überweisung ein, werden diese Beträge grundsätzlich gemeinsam berücksichtigt.
Der Grundfreibetrag ist daher keine eigene Freigrenze für jede einzelne Einnahme. Entscheidend ist die Gesamtsumme der verfügbaren und geschützten Gutschriften im jeweiligen Monat.
Kann ich mit einem P-Konto weiterhin normal bezahlen?
Innerhalb des verfügbaren geschützten Guthabens kannst du grundsätzlich Überweisungen durchführen, Lastschriften bezahlen, mit der Karte zahlen und Bargeld abheben. Ein P-Konto darf jedoch nur auf Guthabenbasis geführt werden. Ein bisheriger Dispokredit kann deshalb wegfallen.
Ob einzelne Zusatzleistungen des bisherigen Kontomodells erhalten bleiben, hängt vom Vertrag und der Bank ab. Der grundlegende Zahlungsverkehr muss aber weiterhin nutzbar sein.
Fazit: Prüfe nicht nur den Grundfreibetrag, sondern deine gesamte Situation
Seit dem 1. Juli 2026 sind auf einem P-Konto automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt. Für viele Betroffene ist das jedoch nicht der endgültige Freibetrag. Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den geschützten Betrag erheblich erhöhen.
Entscheidend ist, dass du nicht darauf wartest, bis die Bank von selbst alle persönlichen Umstände berücksichtigt. Prüfe den hinterlegten Betrag, sammle die notwendigen Nachweise und reiche eine P-Konto-Bescheinigung ein, wenn dir zusätzliche Freibeträge zustehen.
Achte außerdem auf ungewöhnliche Zahlungseingänge. Nachzahlungen, doppeltes Gehalt oder einmalige Leistungen können den monatlichen Freibetrag überschreiten, obwohl das Geld für notwendige Ausgaben bestimmt ist. In solchen Fällen kann zusätzliche Unterstützung oder eine gerichtliche Freigabe notwendig werden.
Der sinnvollste nächste Schritt ist deshalb klar: Kontrolliere dein P-Konto, deine Zahlungseingänge und deinen aktuellen Freibetrag. Stimmt etwas nicht oder bleibt wichtiges Geld blockiert, hole dir frühzeitig Hilfe. Je schneller du reagierst, desto besser lässt sich dein Existenzminimum schützen.
