Eine Nebenkostenabrechnung muss nicht zwangsläufig mit einer Nachzahlung enden. Waren deine monatlichen Vorauszahlungen höher als die tatsächlich auf deine Wohnung entfallenden Betriebskosten, entsteht ein Guthaben. Je nach Höhe der Vorauszahlungen, Energieverbrauch und Entwicklung einzelner Kostenpositionen können daraus schnell einige hundert Euro werden. Dieses Geld gehört nicht einfach dem Vermieter, sondern muss im Rahmen der Abrechnung berücksichtigt und grundsätzlich an dich zurückgezahlt oder wirksam verrechnet werden.
Trotzdem sorgt gerade die Auszahlung häufig für Unsicherheit. Muss der Vermieter das Guthaben sofort überweisen? Darf er es mit der nächsten Miete verrechnen? Was passiert, wenn noch Mietrückstände bestehen? Und solltest du eine erfreulich hohe Rückzahlung einfach akzeptieren oder die Nebenkostenabrechnung trotzdem noch prüfen?
Ein Guthaben ist zunächst eine gute Nachricht, sollte aber genauso sorgfältig betrachtet werden wie eine hohe Nachforderung. Denn das Ergebnis der Abrechnung verrät nicht nur, wie viel Geld du zurückbekommst. Es kann auch zeigen, ob deine monatlichen Vorauszahlungen zu hoch angesetzt sind und ob sich deine laufenden Wohnkosten künftig reduzieren lassen.
Wann entsteht ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?
Ein Nebenkostenguthaben entsteht vereinfacht gesagt dann, wenn du während des Abrechnungszeitraums mehr Vorauszahlungen geleistet hast, als tatsächlich umlagefähige Betriebskosten auf deine Wohnung entfallen sind. Für die Berechnung werden daher zunächst deine gesamten Vorauszahlungen dem Kostenanteil gegenübergestellt, den der Vermieter anhand der Betriebskostenabrechnung für deine Wohnung ermittelt hat.
Hast du beispielsweise zwölf Monate lang jeweils 250 Euro Nebenkostenvorauszahlung geleistet, wurden insgesamt 3.000 Euro vorausgezahlt. Ergibt die Abrechnung für denselben Zeitraum umlagefähige Kosten von 2.680 Euro, verbleibt ein Guthaben von 320 Euro. Dieses Guthaben stellt wirtschaftlich den Teil deiner Vorauszahlungen dar, der zur Deckung der tatsächlich angefallenen Kosten nicht benötigt wurde.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Guthaben automatisch beweist, dass die gesamte Abrechnung korrekt ist. Auch eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung kann rechnerisch mit einem positiven Saldo enden. Beispielsweise könnten einzelne Kosten falsch verteilt worden sein oder eine Position enthalten sein, die gar nicht auf dich umgelegt werden durfte. Eine Prüfung kann deshalb selbst dann sinnvoll sein, wenn du Geld zurückbekommst.
Wie du eine Abrechnung systematisch kontrollierst, zeigen wir dir im Ratgeber Nebenkostenabrechnung prüfen.
Wann muss der Vermieter das Nebenkostenguthaben auszahlen?
Mit der Mitteilung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung wird der sich daraus ergebende Saldo grundsätzlich fällig. Das gilt nicht nur für eine Nachforderung des Vermieters, sondern auch für ein Guthaben des Mieters. Eine zusätzliche gesetzliche Auszahlungsfrist von beispielsweise 14 oder 30 Tagen sieht das Mietrecht für ein bereits ausgewiesenes Guthaben nicht vor.
In der Praxis bedeutet das: Weist die Abrechnung beispielsweise ein Guthaben von 420 Euro aus, muss der Vermieter nicht erst bis zum Ende seiner allgemeinen Abrechnungsfrist warten. Das Guthaben steht grundsätzlich bereits aufgrund der erteilten Abrechnung fest. Für die tatsächliche Überweisung kann selbstverständlich eine gewisse Bearbeitungszeit entstehen, etwa weil zunächst deine aktuelle Bankverbindung benötigt wird.
Wenn nach einigen Tagen noch keine Zahlung erfolgt ist, musst du deshalb nicht sofort einen Streit beginnen. Sinnvoll ist zunächst zu prüfen, was in der Abrechnung oder dem Begleitschreiben steht. Häufig kündigen Vermieter dort bereits an, dass das Guthaben überwiesen oder mit der nächsten Mietzahlung verrechnet wird.
Fehlt eine solche Information und bleibt die Zahlung aus, solltest du den Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung schriftlich zur Auszahlung auffordern. Eine konkrete Zahlungsfrist von beispielsweise 10 bis 14 Tagen schafft dabei Klarheit und erleichtert dir die weitere Durchsetzung, falls weiterhin nichts passiert.
Die Abrechnungsfrist ist nicht gleichzeitig die Auszahlungsfrist
Ein häufiger Irrtum besteht darin, die gesetzliche Abrechnungsfrist mit einer Zahlungsfrist für Guthaben gleichzusetzen. Über Betriebskostenvorauszahlungen ist grundsätzlich jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 müsste die Abrechnung grundsätzlich spätestens am 31. Dezember 2026 zugehen.
Diese zwölf Monate bedeuten aber nicht, dass ein bereits im September 2026 ausgewiesenes Guthaben erst Ende Dezember ausgezahlt werden müsste. Hat der Vermieter abgerechnet und ergibt sich daraus ein Guthaben, ist der Saldo grundsätzlich fällig.
Auch eine verspätete Abrechnung führt nicht automatisch dazu, dass dein Guthaben verloren geht. § 556 Abs. 3 BGB beschränkt nach Ablauf der Abrechnungsfrist grundsätzlich die Möglichkeit des Vermieters, noch eine Nachforderung geltend zu machen, sofern er die Verspätung zu vertreten hat. Ein Guthaben des Mieters fällt dadurch nicht einfach weg.
Mehr über die zeitlichen Vorgaben erfährst du in unserem Ratgeber zur Abrechnungsfrist bei Nebenkosten.
So wird ein Nebenkostenguthaben ausgezahlt
Am unkompliziertesten ist eine Überweisung auf dein Girokonto. Bei größeren Vermietungsgesellschaften oder professionellen Hausverwaltungen geschieht dies häufig automatisch, sofern dort eine aktuelle Bankverbindung hinterlegt ist. Manchmal enthält die Abrechnung auch die Bitte, eine Kontoverbindung mitzuteilen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verrechnung mit einer kommenden Mietzahlung. Steht beispielsweise ein Guthaben von 300 Euro fest und beträgt deine monatliche Gesamtmiete 950 Euro, könnten Vermieter und Mieter das Guthaben mit der nächsten Zahlung verrechnen. Dann wären in diesem Monat nur noch 650 Euro zu zahlen. Entscheidend ist allerdings, dass eindeutig nachvollziehbar ist, wie die Verrechnung erfolgt.
Du solltest deine Mietzahlung deshalb nicht allein deshalb eigenmächtig kürzen, weil in der Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen ist und du davon ausgehst, dass sich der Rest automatisch erledigt. Ist eine Verrechnung vorgesehen, sollte sie eindeutig erklärt oder mit dem Vermieter abgestimmt werden. Das verhindert späteren Streit darüber, ob vermeintlich ein Mietrückstand entstanden ist.
Bei größeren Guthaben ist eine direkte Auszahlung meist übersichtlicher. So bleibt das normale Mietkonto unverändert und du kannst klar nachvollziehen, ob der vollständige Betrag tatsächlich bei dir angekommen ist.
Prüfe auch ein Guthaben, bevor du die Abrechnung abhakst
Die Versuchung ist verständlich: Die Abrechnung zeigt 380 Euro Guthaben, das Geld wird überwiesen und die Unterlagen wandern sofort in den Ordner. Finanzielle Sorgfalt bedeutet jedoch, eine positive Abrechnung nicht grundsätzlich anders zu behandeln als eine Nachforderung.
Ein Fehler kann nämlich dazu führen, dass dein tatsächliches Guthaben sogar höher sein müsste. Wurden beispielsweise 120 Euro nicht umlagefähige Kosten in deine Abrechnung aufgenommen, wären diese Kosten auch dann problematisch, wenn die Abrechnung insgesamt noch mit einem Guthaben endet. Aus einem Guthaben von 380 Euro könnten rechnerisch möglicherweise 500 Euro werden.
Achte insbesondere darauf, ob deine Vorauszahlungen vollständig berücksichtigt wurden, der Abrechnungszeitraum stimmt, die Kostenarten nachvollziehbar sind und der verwendete Verteilerschlüssel korrekt angewendet wurde. Bei verbrauchsabhängigen Kosten solltest du außerdem prüfen, ob die angegebenen Verbrauchswerte plausibel erscheinen.
Wenn einzelne Positionen unklar sind, kannst du gegebenenfalls Belegeinsicht verlangen. § 556 Abs. 4 BGB verpflichtet den Vermieter auf Verlangen zur Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege; diese können auch elektronisch bereitgestellt werden.
Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung.
Darf der Vermieter das Guthaben einfach einbehalten?
Ein ausgewiesenes Guthaben darf nicht allein deshalb beim Vermieter verbleiben, weil dieser das Geld beispielsweise als Reserve für möglicherweise steigende Betriebskosten im nächsten Jahr verwenden möchte. Die Betriebskostenabrechnung rechnet einen abgeschlossenen Zeitraum ab. Ergibt sich daraus ein Guthaben, handelt es sich nicht um eine freiwillige Erstattung des Vermieters.
Anders kann die Situation sein, wenn zwischen dir und deinem Vermieter andere fällige Forderungen bestehen. Denkbar sind beispielsweise offene Mietzahlungen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen einer Aufrechnung kann eine Gegenforderung mit einem Guthaben verrechnet werden. Ob eine solche Aufrechnung im konkreten Fall wirksam ist, hängt jedoch unter anderem von der Art und Fälligkeit der jeweiligen Forderungen ab.
Wird dein Guthaben mit angeblichen Mietschulden verrechnet, die du selbst bestreitest, solltest du deshalb genau prüfen, worauf sich der Vermieter beruft. Ein bloßer Hinweis wie „Guthaben wird wegen offener Forderungen einbehalten“ beantwortet noch nicht automatisch die Frage, ob die Verrechnung rechtlich tatsächlich korrekt erfolgt ist.
Besondere Regeln können außerdem greifen, wenn Sozialleistungen, Pfändungen oder andere rechtliche Besonderheiten eine Rolle spielen. In solchen Fällen sollte die konkrete Situation individuell geprüft werden.
So gehst du vor, wenn dein Guthaben nicht ausgezahlt wird
Bleibt die angekündigte Überweisung aus oder reagiert der Vermieter überhaupt nicht auf das Guthaben, solltest du systematisch vorgehen. Wichtig ist vor allem, dass du deine Kommunikation dokumentierst und nicht monatelang darauf vertraust, dass die Zahlung irgendwann von selbst erfolgt.
- Prüfe zunächst die Abrechnung und das Begleitschreiben. Suche nach Hinweisen zur Auszahlung, einer vorgesehenen Verrechnung oder der Bitte um Mitteilung deiner Bankverbindung.
- Kontrolliere deine Kontodaten. Gerade nach einem Kontowechsel kann eine alte Bankverbindung hinterlegt sein. Teile die aktuelle IBAN schriftlich mit, wenn eine Überweisung vorgesehen ist.
- Fordere das Guthaben schriftlich an. Nenne den Abrechnungszeitraum, das ausgewiesene Guthaben und bitte um Überweisung auf dein Konto.
- Setze eine angemessene Zahlungsfrist. Eine Frist von beispielsweise 10 bis 14 Tagen ist in der Praxis sinnvoll, damit eindeutig feststeht, bis wann du die Zahlung erwartest.
- Reagiere auf weiteres Ausbleiben. Erfolgt weiterhin keine Auszahlung, kommen je nach Höhe und Situation weitere Schritte infrage, beispielsweise eine Beratung durch einen Mieterverein, eine Verbraucherberatung oder einen im Mietrecht tätigen Rechtsanwalt.
Bewahre die Abrechnung, dein Aufforderungsschreiben und mögliche Antworten des Vermieters zusammen auf. Gerade bei höheren Beträgen lässt sich dadurch später wesentlich leichter nachvollziehen, welche Forderung wann geltend gemacht wurde.
Beispiel: 640 Euro Guthaben – und was du daraus lernen kannst
Angenommen, deine monatliche Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten beträgt 280 Euro. Innerhalb eines vollständigen Jahres hast du damit insgesamt 3.360 Euro vorausgezahlt. Laut Betriebskostenabrechnung entfallen jedoch lediglich 2.720 Euro auf deine Wohnung.
Das Ergebnis ist ein Guthaben von 640 Euro. Für dein Haushaltsbudget ist diese Rückzahlung zunächst positiv. Gleichzeitig solltest du dich fragen, warum die Differenz relativ groß ausgefallen ist. Ein einmaliger Effekt kann beispielsweise ein deutlich niedrigerer Heizverbrauch sein. Ebenso könnten einzelne Kosten des Gebäudes gesunken sein.
Wiederholt sich ein ähnlich hohes Guthaben jedoch jedes Jahr, können deine monatlichen Vorauszahlungen dauerhaft höher sein als notwendig. 640 Euro pro Jahr entsprechen rechnerisch gut 53 Euro pro Monat. Eine zu hohe Vorauszahlung bedeutet zwar, dass du das Geld später zurückbekommst, trotzdem fehlt es dir während des Jahres in deinem eigenen Haushalt.
Auf Basis einer ordnungsgemäßen Abrechnung können Betriebskostenvorauszahlungen grundsätzlich auf eine angemessene Höhe angepasst werden. Eine einzelne ungewöhnliche Abrechnung sollte dabei allerdings nicht vorschnell als Maßstab genommen werden. Sind beispielsweise Energiepreise vorübergehend gefallen oder warst du mehrere Monate kaum zu Hause, kann das folgende Abrechnungsjahr wieder ganz anders aussehen.
Ein hohes Guthaben kann auf zu hohe Vorauszahlungen hinweisen
Ein Nebenkostenguthaben sollte daher nicht nur als unerwartetes Extra betrachtet werden. Gerade wenn du regelmäßig mehrere hundert Euro zurückbekommst, lohnt sich ein Blick auf die Höhe deiner monatlichen Vorauszahlungen.
Nehmen wir an, du erhältst drei Jahre hintereinander Guthaben von 520 Euro, 610 Euro und 570 Euro. Im Durchschnitt sind das rund 567 Euro pro Jahr beziehungsweise ungefähr 47 Euro pro Monat. Liegen keine erkennbaren Sondereffekte vor, spricht einiges dafür, dass deine Vorauszahlungen deutlich über den tatsächlich entstehenden Kosten liegen.
Eine angemessene Reserve ist dabei nicht grundsätzlich schlecht. Betriebskosten können schwanken und eine etwas höhere Vorauszahlung verringert das Risiko einer späteren Nachforderung. Zwischen einem kleinen Sicherheitspuffer und dauerhaft mehreren hundert Euro Überzahlung besteht aber ein Unterschied.
Für deine persönliche Liquidität kann es sinnvoller sein, einen angemessenen Betrag selbst zurückzulegen. Dann bleibt das Geld auf deinem Konto, statt über Monate beim Vermieter zu liegen. Gleichzeitig solltest du deine Rücklage nicht zu knapp kalkulieren, denn Heizkosten, kommunale Gebühren und andere Betriebskosten können sich von Jahr zu Jahr verändern.
Wie du deine laufenden Belastungen besser einschätzt, erfährst du auch in unserem Ratgeber Nebenkosten vergleichen.
Was passiert mit dem Guthaben nach einem Auszug?
Auch nach dem Ende des Mietverhältnisses bleibt eine Betriebskostenabrechnung für den betreffenden Abrechnungszeitraum relevant. Ziehst du beispielsweise zum 31. März aus, kann die Abrechnung für diesen Zeitraum erst deutlich später erstellt werden, weil der Vermieter regelmäßig die vollständigen Jahresabrechnungen der Versorger und Dienstleister benötigt.
Ergibt sich später ein Guthaben, steht dieses grundsätzlich weiterhin dir zu. Deine ehemalige Wohnung oder die Beendigung des Mietvertrags ändern daran nichts. Deshalb ist es sinnvoll, dem früheren Vermieter eine aktuelle Anschrift und gegebenenfalls deine Kontoverbindung mitzuteilen.
Verwechsle das Betriebskostenguthaben außerdem nicht mit der Mietkaution. Beide Ansprüche haben unterschiedliche Grundlagen. Dass noch über die Kaution gestritten wird oder diese noch nicht vollständig abgerechnet wurde, bedeutet nicht automatisch, dass ein bereits feststehendes Nebenkostenguthaben beliebig zurückgehalten werden darf. Bestehen allerdings konkrete Gegenforderungen, kann die rechtliche Beurteilung im Einzelfall komplizierter werden.
Achtung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung
Wenn deine Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB II berücksichtigt werden, kann ein Betriebskostenguthaben zusätzliche Folgen haben. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern grundsätzlich die entsprechenden Aufwendungen nach dem Monat der Rückzahlung oder Gutschrift. Ausgenommen sind unter anderem Rückzahlungen, die Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten betreffen.
Das bedeutet: Ein Guthaben ist in dieser Situation nicht automatisch frei verfügbares zusätzliches Einkommen, das langfristig ohne Auswirkungen auf die Leistungen bleibt. Entscheidend ist unter anderem, welchem Kostenbereich das Guthaben zuzuordnen ist.
Wenn du entsprechende Leistungen erhältst, solltest du die Abrechnung deshalb nicht nur mit dem Vermieter klären, sondern auch die Auswirkungen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger beachten. Bei Unsicherheit kann eine Sozial- oder Mieterberatung sinnvoll sein.
Darauf solltest du bei einem Nebenkostenguthaben achten
Ein Guthaben von 50 Euro lässt sich finanziell anders einordnen als eine Rückzahlung von 800 oder 1.000 Euro. Je größer die Differenz zwischen Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten ist, desto stärker lohnt sich die Frage nach der Ursache.
Vergleiche deshalb nach Möglichkeit die aktuelle Abrechnung mit dem Vorjahr. Sind beispielsweise die Heizkosten stark gesunken, obwohl Verbrauch und Preise kaum verändert waren, solltest du die Werte genauer ansehen. Gleiches gilt, wenn einzelne Kostenpositionen plötzlich fehlen oder ein deutlich anderer Verteilerschlüssel verwendet wurde.
Kontrolliere außerdem, ob sämtliche von dir tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen berücksichtigt wurden. Besonders bei einer unterjährigen Änderung der Vorauszahlungen oder nach einem Vermieterwechsel können hier Differenzen auftreten. Schon eine nicht erfasste Zahlung von 50 Euro pro Monat über sechs Monate würde dein Guthaben um 300 Euro vermindern.
Und schließlich: Betrachte die Rückzahlung nicht automatisch als „geschenktes Geld“. Wirtschaftlich handelt es sich in der Regel um einen Teil deiner eigenen Vorauszahlungen, der nicht für Betriebskosten benötigt wurde. Gerade deshalb lohnt sich die Überlegung, ob du bei dauerhaft hohen Guthaben deine monatliche Belastung sinnvoller gestalten kannst.
Häufige Fragen zum Nebenkostenguthaben
Wie schnell muss ein Nebenkostenguthaben ausgezahlt werden?
Ein Guthaben aus einer erteilten Betriebskostenabrechnung wird grundsätzlich mit der Abrechnung fällig. Eine pauschale gesetzliche Regel, nach der der Vermieter immer exakt 14 oder 30 Tage Zeit zur Auszahlung hätte, gibt es nicht. In der Praxis solltest du zunächst berücksichtigen, ob eine Überweisung angekündigt wurde und ob dem Vermieter deine aktuelle Bankverbindung vorliegt. Bleibt die Zahlung aus, kannst du das Guthaben schriftlich anfordern und beispielsweise eine konkrete Zahlungsfrist von 10 bis 14 Tagen setzen.
Muss ich meine Bankverbindung für die Auszahlung angeben?
Wenn der Vermieter dein Guthaben per Überweisung auszahlen möchte und deine aktuelle Bankverbindung nicht kennt, solltest du sie ihm mitteilen. Besonders nach einem Auszug oder Kontowechsel liegen Vermietern häufig keine verwendbaren Kontodaten mehr vor. Teile die IBAN am besten schriftlich mit und beziehe dich dabei auf die betreffende Betriebskostenabrechnung. So lässt sich später nachvollziehen, wann du die notwendigen Informationen übermittelt hast. Bereits bekannte und weiterhin gültige Kontodaten musst du natürlich nicht jedes Jahr neu angeben, sofern der Vermieter nichts anderes verlangt.
Darf ich das Guthaben einfach von der nächsten Miete abziehen?
Ein bestehendes und fälliges Guthaben kann grundsätzlich für eine Verrechnung relevant sein. Trotzdem solltest du die nächste Miete nicht kommentarlos um den entsprechenden Betrag kürzen. Ist in der Abrechnung ausdrücklich angekündigt, dass das Guthaben mit der nächsten Mietzahlung verrechnet wird, ist die Situation meist eindeutig. Ansonsten solltest du dem Vermieter schriftlich mitteilen, wie du mit dem Guthaben verfahren möchtest, oder eine Auszahlung verlangen. Eine sauber erklärte Verrechnung verhindert, dass später unterschiedliche Buchungen auf dem Mietkonto als vermeintlicher Zahlungsrückstand interpretiert werden.
Kann der Vermieter mein Guthaben mit Mietschulden verrechnen?
Bestehen tatsächlich fällige Gegenforderungen des Vermieters, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich eine Aufrechnung möglich sein. Ob eine konkrete Verrechnung zulässig und wirksam ist, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Besonders vorsichtig solltest du sein, wenn der Vermieter Forderungen anführt, deren Höhe oder Berechtigung du bestreitest. Bitte in diesem Fall um eine nachvollziehbare Aufstellung und lasse bei größeren Beträgen gegebenenfalls prüfen, ob die Aufrechnung rechtlich wirksam ist. Bei Sozialleistungsbezug, Pfändungen oder anderen Sonderfällen können zusätzliche Regeln eine Rolle spielen.
Verliere ich mein Guthaben, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Nein, eine verspätete Betriebskostenabrechnung führt nicht automatisch dazu, dass ein Guthaben des Mieters entfällt. Die gesetzliche Abrechnungsfrist von grundsätzlich zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums hat insbesondere Bedeutung für Nachforderungen des Vermieters. Hat der Vermieter die Verspätung zu vertreten, kann eine spätere Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen sein. Ein zugunsten des Mieters bestehendes Guthaben geht dadurch jedoch nicht einfach verloren.
Sollte ich eine Nebenkostenabrechnung trotz Guthaben prüfen?
Ja. Ein positives Ergebnis bedeutet lediglich, dass deine berücksichtigten Vorauszahlungen höher als der berechnete Kostenanteil waren. Es beweist nicht, dass sämtliche Kostenpositionen und Berechnungen korrekt sind. Beispielsweise könnten nicht umlagefähige Kosten enthalten sein oder Vorauszahlungen fehlen. In diesem Fall könnte dein tatsächliches Guthaben sogar höher ausfallen. Besonders bei größeren Beträgen lohnt sich deshalb ein kurzer systematischer Check von Vorauszahlungen, Kostenpositionen, Verteilerschlüssel und Verbrauchswerten.
Kann ich nach einem hohen Guthaben meine Vorauszahlungen senken?
Nach einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung kann eine Anpassung der Vorauszahlungen grundsätzlich in Betracht kommen. Ob eine Senkung sinnvoll ist, hängt jedoch davon ab, warum das Guthaben entstanden ist. War beispielsweise dein Heizverbrauch einmalig ungewöhnlich niedrig, könnte eine starke Reduzierung im nächsten Jahr zu einer Nachzahlung führen. Bekommst du dagegen regelmäßig hohe Beträge zurück und liegen keine besonderen Sondereffekte vor, spricht vieles dafür, die bisherige Vorauszahlung genauer zu überprüfen und gegebenenfalls auf ein angemesseneres Niveau anzupassen.
Was passiert mit meinem Guthaben, wenn ich Leistungen nach dem SGB II erhalte?
Rückzahlungen und Guthaben, die den berücksichtigten Kosten für Unterkunft und Heizung zugeordnet werden können, mindern nach § 22 Abs. 3 SGB II grundsätzlich die entsprechenden Aufwendungen nach dem Monat der Rückzahlung oder Gutschrift. Bestimmte Anteile, beispielsweise für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen, werden davon ausgenommen. Deshalb solltest du bei einem Guthaben prüfen, welche Kosten darin enthalten sind und welche Mitteilungspflichten gegenüber dem zuständigen Leistungsträger bestehen.
Fazit: Ein Nebenkostenguthaben gehört auf dein Konto – und auf den Prüfstand
Ein Guthaben in der Nebenkostenabrechnung bedeutet, dass deine Vorauszahlungen höher waren als die für deine Wohnung abgerechneten Kosten. Sobald der entsprechende Saldo mit der Abrechnung feststeht, solltest du prüfen, wie die Auszahlung oder Verrechnung erfolgen soll. Bleibt das Geld ohne nachvollziehbaren Grund aus, kannst du den Vermieter schriftlich zur Zahlung auffordern und dafür eine konkrete Frist setzen. Gleichzeitig lohnt es sich auch bei einer Rückzahlung, die Abrechnung zumindest auf die wichtigsten Punkte zu kontrollieren.
Besonders interessant wird ein Guthaben, wenn es regelmäßig mehrere hundert Euro beträgt. Dann geht es nicht mehr nur um eine einmalige Rückzahlung, sondern um deine monatliche Liquidität. Prüfe, ob deine Vorauszahlungen dauerhaft deutlich über den tatsächlichen Kosten liegen und ob eine angemessene Anpassung sinnvoll sein könnte. So bleibt mehr von deinem Geld während des Jahres dort, wo es hingehört: in deinem eigenen Budget.