Girokonto nach der Insolvenz – wie findet man ein passendes Konto?

Nach der Privatinsolvenz wieder ein Girokonto eröffnen: Erfahre, welche Konten infrage kommen, welche Rechte Du hast und worauf Du beim Vergleich achten solltest.

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Ein Girokonto nach der Insolvenz zu eröffnen, ist grundsätzlich möglich – auch dann, wenn Deine SCHUFA noch negative Einträge enthält. Allerdings bedeutet eine erteilte Restschuldbefreiung nicht automatisch, dass jede Bank Deinen Antrag auf ein reguläres Girokonto akzeptieren muss. Während Banken bei gewöhnlichen Girokonten grundsätzlich selbst über den Vertragsabschluss entscheiden können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto. Damit kannst Du am Zahlungsverkehr teilnehmen, auch wenn Deine bisherige Bonität Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung verursacht.

Für einen erfolgreichen finanziellen Neustart kommt es deshalb darauf an, zunächst Deine bestehende Kontosituation zu prüfen, anschließend geeignete Kontomodelle zu vergleichen und unnötige Gebühren zu vermeiden. Dieser Ratgeber erklärt Dir, welche Möglichkeiten nach einer Privatinsolvenz bestehen, welche Rolle die SCHUFA spielt und wie Du ein Konto findest, das zu Deinem finanziellen Alltag passt.

Kann man nach einer Privatinsolvenz wieder ein Girokonto eröffnen?

Nach einer Privatinsolvenz darfst Du grundsätzlich wieder ein Girokonto eröffnen und regulär am Zahlungsverkehr teilnehmen. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Sperrfrist, die Dich nach der Restschuldbefreiung für einen bestimmten Zeitraum von der Kontoeröffnung ausschließt. Du musst deshalb nicht automatisch mehrere Monate warten, bevor Du einen Antrag bei einer Bank stellen kannst.

Entscheidend ist allerdings, welches Kontomodell Du beantragst. Bei einem gewöhnlichen Girokonto prüft die Bank nach ihren eigenen Annahmekriterien, ob sie mit Dir einen Vertrag abschließen möchte. Dabei können unter anderem Deine Bonität, bestehende Geschäftsbeziehungen und die gewünschten Kontofunktionen eine Rolle spielen. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann dazu führen, dass eine Bank Deinen Antrag ablehnt oder Dir bestimmte Leistungen wie einen Dispositionskredit nicht anbietet.

Anders sieht es beim Basiskonto aus. Das Zahlungskontengesetz sichert Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Eine frühere Privatinsolvenz oder eine negative Bonitätsauskunft gehören für sich genommen nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Ablehnungsgründen.

Wichtig: Du benötigst nach einer Insolvenz weder zwingend einen Dispositionskredit noch eine klassische Kreditkarte. Für den finanziellen Alltag reicht häufig ein Konto aus, auf dem Dein Einkommen eingeht und von dem Du Überweisungen, Lastschriften sowie alltägliche Zahlungen erledigen kannst.

Muss das bisherige Konto nach der Insolvenz gewechselt werden?

Bevor Du nach einem neuen Girokonto suchst, solltest Du prüfen, ob ein Wechsel überhaupt notwendig ist. Wenn Deine bisherige Bank Dein Konto während der Privatinsolvenz weitergeführt hat und Du weiterhin sämtliche benötigten Funktionen nutzen kannst, besteht grundsätzlich kein Anlass, allein wegen der Restschuldbefreiung ein neues Konto zu eröffnen.

Ein bestehendes Konto kann sogar praktische Vorteile haben. Deine Arbeitgeberin oder Dein Arbeitgeber kennt bereits Deine Bankverbindung, die Miete wird von der richtigen IBAN abgebucht und wichtige Daueraufträge müssen nicht neu eingerichtet werden. Außerdem entfällt das Risiko, dass während eines Kontowechsels Zahlungen auf einem inzwischen geschlossenen Konto eingehen oder Lastschriften ins Leere laufen.

Allerdings kann es Situationen geben, in denen ein Wechsel sinnvoll ist. Beispielsweise dann, wenn Deine Bank hohe Kontoführungsgebühren verlangt, die Nutzung erheblich eingeschränkt ist oder Du mit einem anderen Kontomodell langfristig Geld sparen könntest. Auch wenn Deine bisherige Bank das Konto kündigt oder eine Kontoschließung bereits angekündigt hat, solltest Du Dich rechtzeitig um eine Alternative kümmern.

Hattest Du bei Deiner bisherigen Bank Schulden, die von der Restschuldbefreiung erfasst wurden, solltest Du zudem prüfen, wie die Bank die Kontobeziehung und mögliche frühere Forderungen behandelt. Die Restschuldbefreiung wirkt grundsätzlich gegenüber den Insolvenzgläubigern, erfasst aber nicht ausnahmslos jede denkbare Forderung. Bei Unklarheiten über alte Kontoschulden, Verrechnungen oder noch bestehende Forderungen kann eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle helfen.

Die wichtigste Frage lautet deshalb nicht, ob Du nach der Insolvenz unbedingt eine neue Bank brauchst, sondern ob Dein vorhandenes Konto zuverlässig, bezahlbar und für Deine aktuelle Lebenssituation geeignet ist.

Welche Girokonten kommen nach der Insolvenz infrage?

Bei der Suche nach einem passenden Konto begegnen Dir unterschiedliche Bezeichnungen. Besonders relevant sind das gewöhnliche Girokonto, ein Girokonto auf Guthabenbasis und das gesetzlich geregelte Basiskonto. Diese Kontomodelle unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Vertragsannahme und ihrer möglichen Zusatzleistungen.

Reguläres Girokonto ohne Dispositionskredit

Ein gewöhnliches Girokonto kann auch nach einer Privatinsolvenz infrage kommen. Manche Banken bieten Kontomodelle an, bei denen die grundlegenden Zahlungsfunktionen im Vordergrund stehen und zusätzliche Kreditmöglichkeiten nicht Bestandteil des Angebots sind.

Du kannst bei der Kontoeröffnung gezielt danach fragen, ob das gewünschte Girokonto ohne Dispositionskredit und ohne Kreditkarte mit Kreditrahmen geführt werden kann. Das vermeidet unnötige Kreditfunktionen, bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Bank auf eine Bonitätsprüfung verzichtet oder Dich als Kunden annehmen muss.

Die Entscheidung hängt von den Bedingungen des jeweiligen Anbieters ab. Eine allgemeine Garantie auf die Eröffnung eines gewöhnlichen Girokontos besteht auch dann nicht, wenn Du ausdrücklich auf einen Dispokredit verzichtest.

Girokonto auf Guthabenbasis

Bei einem Konto auf Guthabenbasis sollst Du grundsätzlich nur über das Geld verfügen können, das tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Ein eingeräumter Überziehungsrahmen gehört normalerweise nicht dazu.

Für Menschen nach einer Insolvenz kann ein solches Kontomodell hilfreich sein, weil laufende Ausgaben unmittelbar durch vorhandenes Guthaben gedeckt werden müssen. Dadurch lässt sich vermeiden, dass ein Dispokredit unbemerkt zu einer neuen dauerhaften finanziellen Belastung wird.

Allerdings solltest Du genau prüfen, wie die Bank mit fehlgeschlagenen Lastschriften, vorgemerkten Kartenzahlungen oder möglichen technischen Überziehungen umgeht. Auch bei einem Guthabenkonto können beispielsweise Gebühren oder nachträgliche Belastungen entstehen. Die Bezeichnung allein garantiert nicht, dass niemals eine Forderung gegenüber der Bank entstehen kann.

Ein Girokonto auf Guthabenbasis ist außerdem nicht automatisch ein gesetzliches Basiskonto. Deshalb solltest Du die beiden Kontomodelle nicht miteinander verwechseln.

Basiskonto mit gesetzlichem Anspruch

Das Basiskonto ist besonders relevant, wenn Du nach einer Privatinsolvenz kein gewöhnliches Girokonto eröffnen kannst und kein anderes tatsächlich nutzbares Zahlungskonto besitzt.

Nach dem Zahlungskontengesetz haben Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Basiskontovertrag gegenüber einem Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet. Der Anspruch umfasst auch bestimmte besonders schutzbedürftige Personengruppen, beispielsweise Menschen ohne festen Wohnsitz.

Das Basiskonto ermöglicht grundlegende Funktionen wie Bargeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften sowie Zahlungsvorgänge mit einer Zahlungskarte. Der gesetzliche Leistungsumfang richtet sich auch danach, welche Zahlungsdienste das betreffende Institut allgemein für Verbraucher anbietet.

Ein Kreditrahmen gehört nicht zum verpflichtenden Leistungsumfang. Weitere Leistungen können zusätzlich vereinbart werden, müssen Dir aber nicht automatisch angeboten werden.

Das Basiskonto ist daher eine wichtige Möglichkeit, wenn Banken einen gewöhnlichen Girokontoantrag wegen Deiner bisherigen finanziellen Situation ablehnen.

Welche Rolle spielt die SCHUFA bei der Kontoeröffnung?

Nach einer Privatinsolvenz können Informationen über Deine frühere finanzielle Situation zunächst weiterhin bei der SCHUFA gespeichert sein. Banken können solche Informationen bei der Entscheidung über einen gewöhnlichen Girokontoantrag berücksichtigen, soweit die jeweilige Datenverarbeitung zulässig ist.

Eine erteilte Restschuldbefreiung bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass Du unmittelbar danach dieselben Bankprodukte erhältst wie jemand ohne frühere Zahlungsschwierigkeiten. Insbesondere Kreditfunktionen können weiterhin schwer zugänglich sein.

Wie lange bleibt die Restschuldbefreiung gespeichert?

Die SCHUFA löscht Informationen über die erteilte Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden grundsätzlich sechs Monate nach der Restschuldbefreiung. Andere, davon unabhängige Informationen können anderen Speicherfristen unterliegen.

Ein Beispiel: Wird Dir die Restschuldbefreiung am 15. September erteilt, sollte die entsprechende Information nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr in der SCHUFA-Auskunft erscheinen. Die tatsächliche Löschung solltest Du bei Bedarf anhand Deiner eigenen Daten überprüfen.

Beachte dabei, dass die Löschung eines Insolvenzeintrags nicht automatisch zu einer bestimmten Bonitätsbewertung führt. Welche weiteren Daten vorhanden sind und wie eine Bank diese bewertet, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

SCHUFA-Daten vor dem Kontoantrag prüfen

Eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung hilft Dir dabei, einen Überblick über die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen zu erhalten.

Prüfe insbesondere, ob die Restschuldbefreiung korrekt erfasst wurde, ob bereits abgelaufene Speicherfristen eingehalten werden und ob bestimmte Forderungen fälschlicherweise weiterhin als offen dargestellt werden.

Entdeckst Du unrichtige Angaben, kannst Du eine Berichtigung beziehungsweise gegebenenfalls die Löschung verlangen. Wende Dich dafür an die SCHUFA und, wenn erforderlich, zusätzlich an das Unternehmen, das die fehlerhaften Informationen übermittelt hat. Bewahre den Beschluss über Deine Restschuldbefreiung auf, damit Du relevante Angaben nachweisen kannst.

Du musst allerdings nicht erst die Löschung sämtlicher negativer Informationen abwarten, um ein Basiskonto zu beantragen. Der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto ist gerade nicht an einen bestimmten positiven SCHUFA-Score geknüpft.

Basiskonto nach der Insolvenz: Welche Rechte hast Du?

Wenn Du kein tatsächlich nutzbares Zahlungskonto besitzt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst Du bei einem entsprechenden Kreditinstitut ein Basiskonto beantragen. Die maßgeblichen Regelungen stehen im Zahlungskontengesetz.

Die Bank darf einen ordnungsgemäßen Antrag nicht allein deshalb ablehnen, weil Du eine Privatinsolvenz durchlaufen hast, die Restschuldbefreiung erst kürzlich erteilt wurde oder Dein Einkommen niedrig ist.

Es gibt allerdings gesetzlich festgelegte Ablehnungsgründe, die berücksichtigt werden müssen.

Wann darf eine Bank ein Basiskonto ablehnen?

Ein möglicher Ablehnungsgrund liegt vor, wenn Du bereits ein anderes Zahlungskonto bei einem Institut in Deutschland besitzt und darüber die gesetzlich vorgesehenen grundlegenden Zahlungsdienste tatsächlich nutzen kannst.

Entscheidend ist also nicht allein, ob irgendwo noch eine Kontoverbindung auf Deinen Namen existiert. Das vorhandene Konto muss tatsächlich verwendbar sein. Wurde es bereits gekündigt oder wurdest Du über seine bevorstehende Schließung informiert, darf die Bank Deinen Basiskontoantrag nicht allein wegen dieses Kontos ablehnen.

Weitere gesetzliche Ablehnungsgründe betreffen bestimmte strafrechtliche Sachverhalte gegenüber dem Institut, Fälle einer früheren berechtigten Kündigung eines Basiskontos sowie Situationen, in denen gesetzliche Pflichten, etwa zur Geldwäscheprävention, nicht erfüllt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine frühere Kontokündigung wegen Zahlungsverzugs bei demselben Institut relevant sein.

Eine bloß schlechte Bonität stellt dagegen keinen eigenständigen gesetzlichen Ablehnungsgrund dar.

Wie lange darf die Kontoeröffnung dauern?

Die Bank muss Dir den Abschluss eines Basiskontovertrags grundsätzlich unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags anbieten.

Möchte sie Deinen Antrag aus einem gesetzlich zulässigen Grund ablehnen, muss sie dies ebenfalls unverzüglich und spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen erklären.

Eine Ablehnung muss grundsätzlich in Textform erfolgen und begründet werden. Bei bestimmten gesetzlichen Geheimhaltungs- oder Sicherheitsvorgaben darf die Begründung allerdings eingeschränkt sein.

Die Bank muss Dich außerdem über die vorgesehenen Möglichkeiten informieren, gegen eine Ablehnung vorzugehen.

Ist ein Basiskonto kostenlos?

Nein. Der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto bedeutet nicht, dass die Bank es kostenlos führen muss.

Nach dem Zahlungskontengesetz müssen die vereinbarten Entgelte für die gesetzlich vorgesehenen grundlegenden Zahlungsdienste angemessen sein. Bei der Beurteilung spielen insbesondere marktübliche Entgelte und das Nutzungsverhalten eine Rolle.

Es gibt aber keinen allgemeinen gesetzlichen Höchstbetrag, den sämtliche Banken für jedes Basiskonto verlangen dürfen.

Deshalb solltest Du Basiskonten verschiedener Anbieter miteinander vergleichen. Achte dabei nicht ausschließlich auf die monatliche Grundgebühr, sondern auch auf zusätzliche Kosten für Karten, Bargeldabhebungen, Überweisungen und andere tatsächlich benötigte Leistungen.

Wie findest Du ein günstiges Girokonto nach der Insolvenz?

Ein passendes Girokonto sollte Deine wichtigsten Zahlungsbedürfnisse abdecken, zuverlässig funktionieren und möglichst geringe Gesamtkosten verursachen. Gerade nach einer Schuldenkrise können regelmäßig anfallende Gebühren einen spürbaren Unterschied machen.

Bei der Suche hilft Dir der neutrale und kostenlose Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dort kannst Du Girokonten und Basiskonten anhand verschiedener Merkmale miteinander vergleichen. Die BaFin gibt dabei keine Empfehlungen für bestimmte Banken ab.

Für die Entscheidung sind insbesondere die folgenden Kriterien relevant.

Kontoführungsgebühren und zusätzliche Kosten

Die monatliche Grundgebühr ist ein guter Ausgangspunkt, reicht für einen aussagekräftigen Vergleich aber nicht aus.

Manche Konten werden nur unter bestimmten Bedingungen kostenlos geführt, beispielsweise wenn ein festgelegter monatlicher Geldeingang erfolgt. Andere Anbieter erheben Gebühren für Zahlungskarten, bestimmte Überweisungsarten oder Bargeldeinzahlungen.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt den Unterschied: Ein Konto für monatlich 5 Euro verursacht jährlich 60 Euro Grundgebühren. Ein Konto für monatlich 10 Euro kostet dagegen bereits 120 Euro pro Jahr. Die Differenz beträgt 60 Euro, noch bevor zusätzliche Gebühren berücksichtigt werden.

Wenn Du regelmäßig Bargeld benötigst, solltest Du außerdem prüfen, an welchen Geldautomaten Du kostenlos abheben kannst. Ein vermeintlich günstiges Onlinekonto kann im Alltag teuer werden, wenn Du häufig kostenpflichtige Automaten nutzen musst.

Entscheidend sind die tatsächlichen jährlichen Gesamtkosten Deines persönlichen Nutzungsverhaltens – nicht allein die beworbene monatliche Grundgebühr.

Debitkarte und Bargeldversorgung

Prüfe, welche Zahlungskarte zum Konto gehört und wie Du sie im Alltag einsetzen kannst.

Eine Debitkarte belastet Dein Konto grundsätzlich direkt beziehungsweise zeitnah mit den getätigten Zahlungen. Im Gegensatz zu einer klassischen Kreditkarte mit Kreditrahmen steht Dir damit normalerweise kein zusätzlicher Kreditbetrag zur Verfügung.

Allerdings können sich Debitkarten je nach Kartensystem unterscheiden. Nicht jede Karte wird bei sämtlichen Händlern, Mietwagenunternehmen oder Onlineanbietern gleichermaßen akzeptiert. Auch für Bargeldabhebungen können unterschiedliche Bedingungen gelten.

Wenn Du hauptsächlich in Deutschland einkaufst und Bargeld am Automaten abhebst, benötigst Du möglicherweise ein anderes Kartenangebot als jemand, der häufig ins Ausland reist.

Wähle deshalb keine teure Zusatzkarte, nur weil sie im Kontopaket angeboten wird. Prüfe zunächst, welche Funktionen Du tatsächlich brauchst.

Onlinebanking und Kontozugriff

Ein übersichtliches Onlinebanking kann den finanziellen Neustart erleichtern. Du kannst Deinen Kontostand kontrollieren, Überweisungen durchführen und nachsehen, welche Rechnungen bereits bezahlt wurden.

Besonders hilfreich sind Kontomodelle mit einer gut verständlichen Umsatzübersicht und der Möglichkeit, Benachrichtigungen über Kontobewegungen einzurichten.

Wenn Du kein Smartphone besitzt oder Banking-Apps nicht verwenden möchtest, solltest Du bereits vor der Eröffnung prüfen, welche Alternativen das Institut für den Kontozugriff und die Freigabe von Zahlungen anbietet.

Ein kostenloses Konto bringt Dir wenig, wenn seine technische Nutzung für Dich im Alltag nicht praktikabel ist.

Bankfiliale oder Direktbank?

Direktbanken bieten häufig eine weitgehend digitale Kontoführung. Das kann praktisch sein, wenn Du Deine Bankgeschäfte selbstständig online erledigen möchtest.

Bei Filialbanken kannst Du dagegen unter Umständen persönliche Unterstützung erhalten, etwa bei Fragen zur Kontoeröffnung, zum Kontowechsel oder zu bestimmten Zahlungsproblemen.

Entscheidend ist, welche Leistungen Du tatsächlich nutzen wirst und welche Kosten damit verbunden sind. Eine Filiale in Deiner Nähe ist beispielsweise nur dann ein Vorteil, wenn Du sie benötigst. Umgekehrt solltest Du auf eine persönliche Anlaufstelle nicht allein deshalb verzichten, weil ein Onlinekonto geringfügig günstiger erscheint.

Girokonto nach der Insolvenz eröffnen: So gehst Du vor

Hast Du ein geeignetes Konto gefunden, solltest Du zunächst prüfen, welche Art von Konto Du tatsächlich beantragen möchtest.

Bei einem gewöhnlichen Girokonto gelten die Annahmebedingungen des Anbieters. Beim Basiskonto solltest Du ausdrücklich den Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags stellen, damit er nach den gesetzlichen Vorgaben behandelt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Kontoeröffnung muss die Bank Deine Identität überprüfen und die geltenden gesetzlichen Identifizierungspflichten erfüllen. Dafür benötigst Du einen geeigneten Identitätsnachweis. Welche Dokumente akzeptiert werden und welches Identifizierungsverfahren angeboten wird, hängt von Deiner persönlichen Situation und dem jeweiligen Institut ab.

Bei einem Basiskonto kannst Du das gesetzlich vorgesehene Antragsformular verwenden. Die Bank muss es Dir kostenlos zur Verfügung stellen. Außerdem musst Du im Antrag wahrheitsgemäß angeben, ob bereits ein anderes nutzbares Zahlungskonto vorhanden ist.

Manche Banken fragen bei gewöhnlichen Girokontoanträgen zusätzlich nach Deinem Einkommen, Deiner Beschäftigung oder weiteren Angaben zur wirtschaftlichen Situation. Diese Anforderungen sind von den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Basiskonto zu unterscheiden.

Du musst für einen Basiskontoantrag nicht allein wegen Deiner früheren Insolvenz eine positive SCHUFA-Auskunft vorlegen. Auch der Beschluss über die Restschuldbefreiung ist kein allgemeines gesetzliches Pflichtdokument für jeden Basiskontoantrag.

Wenn eine Bank zusätzliche Unterlagen verlangt und dadurch die Eröffnung eines Basiskontos scheitert, solltest Du nachfragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese benötigt werden.

Persönlich oder online beantragen?

Viele Banken bieten digitale Antragsverfahren an. Häufig erfolgt die Identitätsprüfung über ein Video-Ident-Verfahren, eine Online-Ausweisfunktion oder ein anderes angebotenes Identifizierungsverfahren.

Wenn Du ein Basiskonto beantragen möchtest, solltest Du darauf achten, dass Du tatsächlich den dafür vorgesehenen Antrag verwendest. Ein gewöhnlicher Onlineantrag für ein Girokonto ist nicht automatisch ein Basiskontoantrag.

Erhältst Du bei einem regulären Girokonto eine automatische Ablehnung, kannst Du ausdrücklich nach dem Basiskonto fragen und den entsprechenden Antrag stellen. Bewahre den Antrag und die Eingangsbestätigung auf, damit Du gegebenenfalls nachweisen kannst, wann die gesetzliche Bearbeitungsfrist begonnen hat.

Was tun, wenn die Bank Deinen Kontoantrag ablehnt?

Eine Ablehnung solltest Du zunächst danach unterscheiden, welches Konto Du beantragt hast.

Bei einem gewöhnlichen Girokonto besteht grundsätzlich kein allgemeiner Anspruch auf Vertragsabschluss. Die Bank kann den Antrag nach ihren zulässigen Annahmekriterien ablehnen. Du kannst Dich anschließend bei anderen Banken nach einem geeigneten Kontomodell erkundigen.

Anders ist die Situation bei einem Basiskonto. Wenn Du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, darf die Bank den Antrag nur aus den ausdrücklich vorgesehenen Gründen ablehnen.

Bitte bei einer Ablehnung um die schriftliche Mitteilung und prüfe die Begründung. Ist die Entscheidung aus Deiner Sicht nicht gerechtfertigt, kannst Du bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren zur Durchsetzung Deines Basiskontoanspruchs beantragen.

Ein solches Verfahren kommt auch infrage, wenn die Bank innerhalb von zehn Geschäftstagen nicht über Deinen ordnungsgemäßen Antrag entscheidet oder die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die Kontoeröffnung nicht einhält.

Die BaFin prüft die Voraussetzungen und kann das Institut bei einer unrechtmäßigen Verweigerung zur Eröffnung verpflichten. Daneben bestehen gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten der Verbraucherschlichtung und des gerichtlichen Rechtsschutzes. Bei der Wahl des Verfahrens solltest Du beachten, dass bestimmte parallel geführte Verfahren ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin ausschließen können.

Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder Verbraucherzentrale kann Dir helfen, die Ablehnung einzuordnen und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

Was passiert mit einem P-Konto nach der Privatinsolvenz?

Viele Menschen führen während der Privatinsolvenz ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Es schützt Guthaben innerhalb der gesetzlichen Grenzen vor Kontopfändungen und kann dadurch den Zugang zu notwendigen Mitteln für den Lebensunterhalt sichern.

Die erteilte Restschuldbefreiung führt jedoch nicht automatisch dazu, dass Deine Bank die Pfändungsschutzfunktion entfernt oder Dein bisheriges P-Konto in ein gewöhnliches Girokonto umwandelt.

Du solltest deshalb zunächst prüfen, ob weiterhin Kontopfändungen bestehen oder neue Pfändungen drohen. Nicht sämtliche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung erfasst. Dazu können beispielsweise bestimmte gesetzlich ausgenommene Forderungen sowie neue Verbindlichkeiten gehören, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

Wenn keine Pfändungsgefahr mehr besteht, kannst Du die Rückumwandlung Deines P-Kontos verlangen. Nach § 850k ZPO kannst Du mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende verlangen, dass das Konto wieder ohne Pfändungsschutz geführt wird.

Eine Rückumwandlung sollte allerdings nicht vorschnell erfolgen, wenn die rechtliche Situation noch unklar ist.

Besonders wichtig beim Kontowechsel: Du darfst nur ein Pfändungsschutzkonto gleichzeitig führen. Falls Dein bisheriges Konto noch als P-Konto geführt wird und das neue Konto ebenfalls Pfändungsschutz erhalten soll, musst Du die Umstellung mit den beteiligten Banken sorgfältig abstimmen. Vergewissere Dich außerdem, dass der Schutz Deines Einkommens während des Wechsels nicht unbeabsichtigt unterbrochen wird.

Bei bestehenden Pfändungen oder Unklarheiten über die Wirkung Deiner Restschuldbefreiung solltest Du eine Schuldnerberatungsstelle hinzuziehen, bevor Du das bisherige Konto schließt.

Wie funktioniert der Kontowechsel nach der Insolvenz?

Wenn Du Dich für ein neues Girokonto entschieden hast, solltest Du Deine bisherige Bankverbindung nicht sofort kündigen.

Zunächst muss das neue Konto tatsächlich eröffnet und einsatzbereit sein. Erst danach solltest Du beginnen, regelmäßige Zahlungseingänge und Abbuchungen umzustellen.

Besonders wichtig sind Dein Einkommen beziehungsweise Sozialleistungen, die Mietzahlung, Energiekosten, Versicherungen und andere unverzichtbare laufende Verpflichtungen. Informiere die jeweiligen Zahlungspartner rechtzeitig über Deine neue IBAN.

Das Zahlungskontengesetz sieht für berechtigte Verbraucher eine Kontenwechselhilfe vor. Banken müssen bei einem entsprechend erteilten Auftrag bestimmte Informationen über Zahlungsvorgänge austauschen und den Wechsel organisatorisch unterstützen.

Trotzdem solltest Du selbst kontrollieren, ob wirklich alle regelmäßigen Zahlungen erfasst wurden. Manche Zahlungspartner müssen ausdrücklich über die neue Bankverbindung informiert werden. Auch bei gespeicherten Kartendaten in Onlinekonten oder bei seltenen jährlichen Abbuchungen können Änderungen notwendig sein.

Wenn Du es Dir leisten kannst, ist eine kurze Übergangszeit mit zwei Konten häufig praktisch. Berücksichtige allerdings die möglicherweise doppelt anfallenden Kontogebühren. Schließe das alte Konto erst, wenn keine wichtigen Zahlungen mehr darüber abgewickelt werden und offene Buchungen geklärt sind.

Besondere Vorsicht gilt bei einem bisherigen P-Konto mit bestehenden Pfändungen. In dieser Situation sollte der Kontowechsel nicht ohne Prüfung des fortbestehenden Pfändungsschutzes durchgeführt werden.

Wie hilft Dir das neue Girokonto beim finanziellen Neustart?

Ein neues Girokonto allein verbessert Deine finanzielle Situation nicht automatisch. Es kann Dir jedoch dabei helfen, Deinen Alltag übersichtlicher zu gestalten und neue finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen.

Nach einer Privatinsolvenz bietet sich insbesondere eine Kontoführung an, bei der Du regelmäßig Deine Einnahmen, festen Verpflichtungen und verfügbaren Mittel überprüfst.

Sobald Dein Einkommen eingeht, solltest Du wissen, welche Beträge für Miete, Energie, Lebensmittel, Versicherungen und weitere notwendige Ausgaben benötigt werden. So verhinderst Du, dass ein scheinbar hoher Kontostand mit tatsächlich frei verfügbarem Geld verwechselt wird.

Ein einfaches Beispiel: Auf Deinem Konto gehen monatlich 1.800 Euro ein. Davon benötigst Du 1.100 Euro für feste Ausgaben und weitere 500 Euro für Lebensmittel sowie variable notwendige Kosten. Rechnerisch verbleiben 200 Euro. Dieser Betrag ist allerdings nur dann tatsächlich verfügbar, wenn sämtliche weiteren Verpflichtungen und unregelmäßigen Ausgaben berücksichtigt wurden.

Sinnvoll ist es deshalb, auch Rücklagen für jährliche Rechnungen, Reparaturen oder andere vorhersehbare Belastungen einzuplanen. Ein kleiner, regelmäßig aufgebauter finanzieller Puffer kann verhindern, dass eine unerwartete Ausgabe unmittelbar zu einer neuen offenen Rechnung führt.

Verzichte möglichst darauf, den finanziellen Neustart über einen neuen Dispositionskredit oder einen zusätzlichen Verbraucherkredit zu organisieren. Solche Finanzierungsmöglichkeiten verursachen Kosten und können problematisch werden, wenn die Rückzahlung nicht dauerhaft gesichert ist.

Wenn Du bereits kurz nach der Insolvenz Schwierigkeiten hast, Deine laufenden Ausgaben zu decken, solltest Du frühzeitig Unterstützung bei einer gemeinnützigen oder anerkannten Schuldnerberatungsstelle suchen. Je nach Träger und persönlicher Situation können Beratungsangebote kostenfrei sein; mögliche Kosten solltest Du vorab erfragen.

Checkliste

Mit den folgenden Schritten kannst Du systematisch prüfen, welches Girokonto nach Deiner Privatinsolvenz infrage kommt und wie Du eine sichere Kontoeröffnung vorbereitest.

1. Bestehendes Konto überprüfen

Kontrolliere zuerst, ob Dein bisheriges Girokonto weiterhin nutzbar ist. Prüfe die monatlichen Gebühren, vorhandene Einschränkungen und gegebenenfalls den Status als Pfändungsschutzkonto. Ein Wechsel ist nur dann notwendig oder sinnvoll, wenn Du Dein bisheriges Konto nicht mehr verwenden kannst oder eine andere Kontoverbindung konkrete Vorteile bietet.

2. Eigene Anforderungen festlegen

Überlege, welche Leistungen Du für Deinen Alltag tatsächlich brauchst. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Überweisungen, Lastschriften, Bargeldabhebungen, eine Debitkarte und Onlinebanking. Verzichte bei Deiner Auswahl auf teure Zusatzleistungen, für die Du keinen konkreten Bedarf hast. Insbesondere ein Kreditrahmen ist keine notwendige Voraussetzung für einen funktionierenden Zahlungsverkehr.

3. Kontomodelle und Gesamtkosten vergleichen

Vergleiche mehrere geeignete Girokonten oder Basiskonten anhand ihrer tatsächlichen Kosten. Rechne die monatlichen Grundgebühren auf ein Jahr hoch und berücksichtige zusätzlich mögliche Karten-, Überweisungs- und Bargeldgebühren. Nutze dafür beispielsweise den neutralen BaFin-Kontenvergleich. Prüfe die aktuellen Konditionen anschließend direkt beim jeweiligen Anbieter.

4. Konto gezielt beantragen

Entscheide, ob Du ein gewöhnliches Girokonto oder ausdrücklich ein Basiskonto beantragen möchtest. Wenn Du einen gesetzlichen Basiskontoanspruch geltend machst, verwende das vorgesehene Formular und mache vollständige, wahrheitsgemäße Angaben. Bewahre den Antrag sowie die Eingangsbestätigung auf. Bei einer Ablehnung solltest Du die Begründung prüfen und gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch nehmen.

5. Zahlungsverkehr vollständig umstellen

Richte das neue Konto ein, bevor Du Dein bisheriges Konto schließt. Informiere Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und wichtige Zahlungspartner über die neue IBAN. Kontrolliere, ob sämtliche Daueraufträge und Lastschriften korrekt übertragen wurden. Falls Dein bisheriges Konto als P-Konto geführt wird, kläre vorher, wie ein weiterhin benötigter Pfändungsschutz gewährleistet bleibt.

Häufige Fragen zum Girokonto nach der Insolvenz

Bei der Kontoeröffnung nach einer Privatinsolvenz entstehen häufig zusätzliche Fragen, insbesondere zur Bonität, zu den Leistungen einzelner Kontomodelle und zur Bedeutung früherer Geschäftsbeziehungen. Die folgenden Antworten helfen Dir, typische Schwierigkeiten richtig einzuordnen.

Kann ich direkt nach der Restschuldbefreiung ein Girokonto eröffnen?

Ja. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Wartefrist, die Dich nach der Erteilung der Restschuldbefreiung von einer Kontoeröffnung ausschließt. Du kannst unmittelbar einen Antrag bei einer Bank stellen. Ob Du ein gewöhnliches Girokonto erhältst, hängt allerdings von den Annahmekriterien des jeweiligen Instituts ab. Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto, darf die Bank den Antrag nicht allein wegen Deiner früheren Insolvenz ablehnen. Du musst deshalb nicht grundsätzlich warten, bis der entsprechende SCHUFA-Eintrag gelöscht wurde.

Gibt es Banken, die ein Girokonto ohne SCHUFA anbieten?

Einige Anbieter bewerben Konten ohne klassische Bonitätsprüfung oder ohne Kreditrahmen. Die tatsächlichen Annahmebedingungen und Leistungen unterscheiden sich jedoch. Die Bezeichnung „ohne SCHUFA“ bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Identitätsprüfung oder sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfung stattfindet. Prüfe außerdem, ob das Konto sämtliche benötigten Zahlungsfunktionen bietet und welche Gebühren anfallen. Wenn Du kein reguläres Konto bekommst, ist das gesetzlich geregelte Basiskonto eine wichtige Alternative, sofern Du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst. Dafür musst Du keinen bestimmten positiven SCHUFA-Score erreichen.

Kann meine bisherige Bank mich nach der Insolvenz als Kunden ablehnen?

Bei einem neuen gewöhnlichen Girokontoantrag kann die frühere Geschäftsbeziehung eine Rolle spielen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen gewöhnlichen Girokontovertrag besteht grundsätzlich nicht. Beim Basiskonto gelten dagegen besondere gesetzliche Regelungen. Eine frühere Insolvenz allein rechtfertigt keine Ablehnung, allerdings können bestimmte frühere Pflichtverletzungen oder Kontokündigungen unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen relevant sein. Ob ein solcher Ablehnungsgrund tatsächlich vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn Du ein Basiskonto beantragt hast und die Ablehnung für unberechtigt hältst, kannst Du unter anderem ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen.

Kann ich nach der Insolvenz wieder einen Dispositionskredit bekommen?

Ein Dispositionskredit ist grundsätzlich nicht dauerhaft ausgeschlossen. Ob eine Bank Dir einen Überziehungsrahmen einräumt, hängt jedoch von ihrer Kreditentscheidung und Deinen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Die Restschuldbefreiung begründet keinen Anspruch auf einen neuen Kredit. Für den finanziellen Neustart kann ein Konto ohne Dispositionskredit sinnvoll sein, weil Du Dich stärker an Deinem tatsächlich verfügbaren Guthaben orientieren kannst. Falls Du später eine Kreditmöglichkeit in Betracht ziehst, solltest Du vorher die Zinsen, den Rückzahlungsplan und Deine finanzielle Belastbarkeit sorgfältig prüfen.

Muss ich der Bank meine frühere Privatinsolvenz mitteilen?

Du musst bei einem Kontoantrag die gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten und alle gesetzlich erforderlichen Angaben machen. Daraus folgt aber keine allgemeine Verpflichtung, bei jedem Basiskontoantrag ungefragt sämtliche Einzelheiten Deiner früheren Insolvenz offenzulegen. Für einen Basiskontoantrag ist insbesondere relevant, ob Du bereits ein anderes tatsächlich nutzbares Zahlungskonto besitzt. Wenn die Bank zusätzliche Informationen verlangt, solltest Du zwischen den gesetzlichen Anforderungen an ein Basiskonto und den Annahmekriterien für ein gewöhnliches Girokonto unterscheiden. Unrichtige Angaben solltest Du keinesfalls machen.

Kann ich nach der Insolvenz ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Grundsätzlich ist ein Gemeinschaftskonto nach einer Privatinsolvenz nicht generell verboten. Ob eine Bank einen entsprechenden Vertrag anbietet und den Antrag akzeptiert, hängt allerdings von ihren Bedingungen ab. Dabei kann auch die Situation der zweiten kontoberechtigten Person berücksichtigt werden. Wichtig ist außerdem, dass ein Gemeinschaftskonto nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden kann. Bestehen weiterhin Pfändungsrisiken, solltest Du daher vor der Eröffnung prüfen lassen, welche Folgen ein gemeinsames Konto für beide Personen haben könnte. Ein Basiskonto sichert grundsätzlich den individuellen Zugang zu einem Zahlungskonto, nicht den Anspruch auf ein Gemeinschaftskonto.

Was kann ich tun, wenn mein neues Girokonto zu teuer ist?

Prüfe zunächst die Entgeltinformationen und das Preis- und Leistungsverzeichnis Deiner Bank. Vergleiche die jährlichen Gesamtkosten mit anderen geeigneten Giro- oder Basiskonten und berücksichtige dabei Dein persönliches Nutzungsverhalten. Bei einem Basiskonto müssen die Entgelte für die gesetzlich vorgesehenen Leistungen angemessen sein. Wenn Du die Gebühren für unangemessen hältst, kannst Du Dich beispielsweise an eine Verbraucherzentrale wenden und die Konditionen prüfen lassen. Ein Kontowechsel kommt ebenfalls infrage. Achte dabei darauf, dass Du eine neue Kontoverbindung sicher nutzen kannst, bevor Du das bisherige Konto kündigst.

Wird mein Girokonto automatisch besser, wenn der SCHUFA-Eintrag gelöscht ist?

Nein. Die Löschung negativer SCHUFA-Informationen führt nicht automatisch zu einem anderen Kontomodell, niedrigeren Gebühren oder einem Dispositionskredit. Bestehende Vertragsbedingungen ändern sich dadurch grundsätzlich nicht von selbst. Du kannst allerdings prüfen, ob Dir die Bank inzwischen ein anderes Kontomodell anbieten möchte oder ob ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter möglich ist. Eine positive Entscheidung ist nicht garantiert, da Banken neben Auskunfteidaten gegebenenfalls weitere zulässige Kriterien berücksichtigen. Vergleiche deshalb die tatsächlichen Angebote, statt allein auf eine Veränderung Deiner Bonitätsbewertung zu vertrauen.

Fazit

Ein Girokonto nach der Insolvenz zu finden, ist grundsätzlich möglich. Selbst wenn negative SCHUFA-Einträge eine gewöhnliche Kontoeröffnung erschweren, bedeutet das nicht, dass Du dauerhaft vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen bist. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen hast Du Anspruch auf ein Basiskonto, das Dir die wesentlichen Funktionen für Deinen finanziellen Alltag ermöglicht. Eine frühere Privatinsolvenz ist für sich genommen kein zulässiger Grund, diesen Anspruch abzulehnen.

Bevor Du eine neue Bank suchst, lohnt sich allerdings ein genauer Blick auf Dein bestehendes Konto. Wenn es zuverlässig funktioniert, angemessene Gebühren verursacht und alle notwendigen Leistungen bietet, kann die Weiterführung unkomplizierter sein als ein Wechsel. Entscheidest Du Dich dennoch für eine neue Kontoverbindung, solltest Du vor allem auf die jährlichen Gesamtkosten, eine passende Zahlungskarte, eine gute Bargeldversorgung und einen zuverlässigen Kontozugriff achten. Ein Dispositionskredit oder teure Zusatzleistungen sind für einen erfolgreichen finanziellen Neustart nicht erforderlich.

Besondere Aufmerksamkeit verdient ein bisheriges Pfändungsschutzkonto. Die Restschuldbefreiung beendet den Pfändungsschutz nicht automatisch, und ein Kontowechsel sollte bei bestehenden oder drohenden Pfändungen sorgfältig vorbereitet werden. Kläre deshalb zunächst, ob weiterhin Schutzbedarf besteht, bevor Du eine Rückumwandlung veranlasst oder Deine bisherige Kontoverbindung kündigst.

Langfristig sollte Dein Girokonto vor allem eines leisten: Es muss Dir helfen, Deine Finanzen zuverlässig zu organisieren, regelmäßige Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen und einen realistischen Überblick über Dein verfügbares Geld zu behalten. Ein kostengünstiges Konto ohne unnötige Kreditfunktionen kann dafür eine solide Grundlage bilden. Entscheidend ist nicht, möglichst schnell wieder sämtliche Bankprodukte nutzen zu können, sondern eine Kontolösung zu finden, die dauerhaft zu Deiner finanziellen Situation passt.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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