Mahnung erhalten – was muss ich jetzt tun?

Eine Mahnung im Briefkasten oder E-Mail-Postfach? Erfahre, wie Du die Forderung richtig prüfst, unnötige Kosten vermeidest und auf Zahlungsaufforderungen angemessen reagierst.

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Wenn Du eine Mahnung erhalten hast, solltest Du zunächst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, ob Du die Rechnung möglicherweise bereits bezahlt hast und welche Zahlungsfrist genannt wird. Ist der offene Betrag korrekt und kannst Du ihn bezahlen, solltest Du die Zahlung zeitnah veranlassen. Ist die Forderung falsch, musst Du sie nicht einfach akzeptieren. Kannst Du momentan nicht zahlen, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger häufig sinnvoll.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer gewöhnlichen Mahnung und einem gerichtlichen Mahnbescheid. Eine Mahnung ist zunächst eine Zahlungsaufforderung des Gläubigers. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist dagegen Teil eines förmlichen Verfahrens und verlangt eine besonders schnelle Reaktion.

In diesem Ratgeber erfährst Du, welche Schritte nach einer Mahnung sinnvoll sind, wann Du tatsächlich im Zahlungsverzug bist, welche Mahngebühren zulässig sein können und wie Du bei unberechtigten Forderungen oder finanziellen Schwierigkeiten vorgehst.

Inhaltsverzeichnis

Mahnung erhalten: Diese Schritte solltest Du jetzt unternehmen

Eine Mahnung bedeutet nicht automatisch, dass unmittelbar eine Kontopfändung oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bevorstehen. Sie zeigt zunächst, dass ein Unternehmen oder eine andere Person eine offene Zahlung von Dir verlangt. Trotzdem solltest Du das Schreiben nicht unbeachtet lassen, denn aus einer berechtigten und weiterhin unbezahlten Forderung können zusätzliche Kosten und weitere rechtliche Schritte entstehen.

Der erste Schritt besteht darin, die Mahnung vollständig zu lesen und mit Deinen vorhandenen Unterlagen abzugleichen. Entscheidend ist nicht allein, wie eindringlich das Schreiben formuliert wurde, sondern ob tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht und welche Folgen bei ausbleibender Zahlung möglich sind.

Prüfe, wer das Geld von Dir verlangt

Kontrolliere zunächst den Absender. Kennst Du das Unternehmen und kannst Du die Forderung einem Einkauf, Vertrag oder einer sonstigen Verpflichtung zuordnen? Prüfe den angegebenen Gläubiger, die Rechnungsnummer, den ursprünglichen Rechnungsbetrag und den Verwendungszweck.

Bei einer Mahnung per E-Mail solltest Du besonders aufmerksam sein. Gefälschte Zahlungsaufforderungen können bekannte Unternehmen nachahmen und durch kurze Fristen Druck erzeugen. Öffne keine verdächtigen Anhänge und nutze keine Zahlungslinks, deren Herkunft Du nicht überprüfen kannst. Rufe stattdessen die offizielle Website des Unternehmens selbst auf oder verwende eine bereits bekannte Kontaktmöglichkeit.

Auch eine veränderte Bankverbindung verdient Aufmerksamkeit. Wenn Du bisher an eine andere IBAN gezahlt hast, solltest Du die neue Kontoverbindung über einen unabhängigen Kontaktweg bestätigen lassen.

Vergleiche die Mahnung mit der ursprünglichen Rechnung

Suche die Rechnung heraus und kontrolliere, ob Betrag, Leistung und Rechnungsnummer übereinstimmen. Überprüfe außerdem Deine Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen oder Zahlungsbestätigungen. Möglicherweise hast Du bereits überwiesen, die Zahlung wurde falsch zugeordnet oder der Betrag ist über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt worden.

Achte besonders darauf, ob die Mahnung zusätzliche Mahnkosten, Verzugszinsen oder sonstige Gebühren enthält. Diese müssen nicht allein deshalb berechtigt sein, weil sie in einem Schreiben aufgeführt werden. Die ursprüngliche Forderung und die zusätzlich verlangten Kosten solltest Du getrennt beurteilen.

Beachte die Zahlungsfrist und reagiere rechtzeitig

Eine gewöhnliche Mahnung kann beispielsweise verlangen, dass Du innerhalb von sieben oder vierzehn Tagen bezahlst. Das ist zunächst eine vom Gläubiger gesetzte Frist. Ihre rechtliche Bedeutung hängt unter anderem davon ab, ob die Forderung fällig ist, ob bereits Zahlungsverzug besteht und welche weiteren Maßnahmen angekündigt werden.

Wenn Du die Forderung für berechtigt hältst, solltest Du möglichst vor Ablauf der genannten Frist bezahlen oder eine tragfähige Vereinbarung treffen. Ist sie unberechtigt, empfiehlt sich eine zeitnahe schriftliche Beanstandung.

Warte nicht auf eine zweite oder dritte Mahnung. Ein Gläubiger muss grundsätzlich nicht dreimal mahnen, bevor er weitere rechtliche Schritte einleiten kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Zahlungsverzug sogar ohne vorherige Mahnung eintreten.

Was bedeutet eine Mahnung rechtlich?

Eine Mahnung ist die Aufforderung eines Gläubigers, eine bereits fällige Leistung zu erbringen. Bei Geldforderungen verlangt er damit üblicherweise die Bezahlung eines offenen Betrags. Eine bestimmte Überschrift ist dafür nicht erforderlich: Auch eine als Zahlungserinnerung bezeichnete Nachricht kann rechtlich eine Mahnung sein, wenn sie eindeutig zur Erfüllung einer fälligen Forderung auffordert.

Die wesentliche Regelung findet sich in § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach kann eine Mahnung dazu führen, dass Du in Zahlungsverzug gerätst. Das bedeutet, dass neben dem ursprünglichen Zahlungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche finanzielle Ansprüche entstehen können.

Wann bist Du tatsächlich im Zahlungsverzug?

Für einen Zahlungsverzug muss grundsätzlich eine wirksame, durchsetzbare und fällige Forderung bestehen. Normalerweise kommt der Schuldner durch eine Mahnung in Verzug, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt. Außerdem darf die unterbliebene Zahlung nicht auf einem Umstand beruhen, den der Schuldner nicht zu vertreten hat.

Eine Forderung ist fällig, wenn der Gläubiger die Zahlung rechtlich verlangen kann. Wann das der Fall ist, ergibt sich beispielsweise aus dem Vertrag, den vereinbarten Zahlungsbedingungen oder gesetzlichen Vorschriften.

Ist etwa verbindlich vereinbart, dass eine Rechnung zu einem bestimmten Kalendertag bezahlt werden muss, kann Zahlungsverzug nach Ablauf dieses Termins auch ohne zusätzliche Mahnung eintreten.

Ein bloß einseitig auf eine Rechnung gedrucktes Zahlungsdatum ist allerdings nicht automatisch mit einer zuvor vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist gleichzusetzen.

Gilt automatisch eine Zahlungsfrist von 30 Tagen?

Bei Entgeltforderungen sieht das Gesetz eine besondere Regelung vor: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung kann Zahlungsverzug eintreten, wenn die Zahlung ausbleibt.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese automatische Verzugsfolge jedoch nur, wenn in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.

Die 30-Tage-Regel bedeutet nicht, dass Du jede Rechnung grundsätzlich erst nach einem Monat bezahlen musst. Die Forderung kann bereits vorher fällig sein. Auch eine Mahnung oder eine wirksam vereinbarte kalendermäßige Zahlungsfrist kann dazu führen, dass der Verzug früher beginnt.

Wenn Du eine Mahnung erhältst, solltest Du deshalb nicht pauschal davon ausgehen, dass Dir noch 30 Tage Zeit bleiben.

Muss ein Unternehmen zuerst drei Mahnungen verschicken?

Nein. Eine gesetzliche Verpflichtung, vor weiteren Schritten drei Mahnungen zu versenden, besteht bei gewöhnlichen zivilrechtlichen Geldforderungen nicht.

Wenn Du bereits in Verzug bist, kann der Gläubiger grundsätzlich weitere Maßnahmen ergreifen, ohne zuvor eine zweite oder dritte Mahnung zu verschicken. Dazu kann beispielsweise die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gehören.

Ob bestimmte Kosten anschließend von Dir verlangt werden dürfen, muss jedoch gesondert geprüft werden. Auch Sonderregelungen für bestimmte Vertragsarten können eine Rolle spielen.

Welche Mahngebühren musst Du bezahlen?

Viele Zahlungsaufforderungen enthalten neben der eigentlichen Rechnung zusätzliche Gebühren. Besonders häufig werden Mahnkosten, Verzugszinsen oder Kosten für eine Rücklastschrift verlangt. Nicht jeder aufgeführte Betrag ist automatisch zulässig.

Grundsätzlich können Gläubiger einen Schaden ersetzt verlangen, der ihnen durch einen von Dir zu vertretenden Zahlungsverzug entstanden ist. Eine Mahnung allein genügt dafür nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und welche Kosten nachvollziehbar entstanden sind.

Darf die erste Mahnung bereits Geld kosten?

Wenn Dich die erste Mahnung überhaupt erst in Zahlungsverzug versetzt, können die Kosten dieses Schreibens grundsätzlich noch nicht als durch den bereits bestehenden Verzug verursachter Schaden verlangt werden.

Anders sieht es aus, wenn Du schon vor der ersten Mahnung in Verzug geraten bist. Das kann beispielsweise bei einer verbindlich vereinbarten kalendermäßigen Zahlungsfrist der Fall sein.

Deshalb ist die häufig gehörte Aussage, die erste Mahnung müsse immer kostenlos sein, zu pauschal. Du solltest vielmehr prüfen, wann der Zahlungsverzug begonnen hat und ob die verlangten Kosten überhaupt erstattungsfähig sind.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Für gewöhnliche private Geldforderungen existiert keine allgemeine gesetzliche Mahngebührenpauschale, die jeder Gläubiger verlangen darf.

Als ersatzfähiger Verzugsschaden kommen insbesondere notwendige Sachkosten in Betracht, die tatsächlich durch ein Mahnschreiben entstanden sind. Dazu können beispielsweise Porto, Papier, Briefumschlag und Druck gehören.

Allgemeine Verwaltungskosten und der gewöhnliche eigene Personalaufwand dürfen dagegen nicht einfach als Mahnschaden auf den Schuldner abgewälzt werden.

Ein Unternehmen darf daher nicht beliebige Beträge verlangen, nur weil es sein Schreiben als zweite oder dritte Mahnung bezeichnet. Auch eine vertraglich vereinbarte Kostenpauschale unterliegt rechtlichen Grenzen.

Verlangt ein Unternehmen beispielsweise zehn Euro allein für den Versand einer gewöhnlichen Mahnung, solltest Du die Berechtigung und Zusammensetzung dieses Betrags kritisch prüfen.

Wann dürfen Verzugszinsen verlangt werden?

Befindest Du Dich mit einer gewöhnlichen Geldschuld in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen anfallen. Nach § 288 Absatz 1 BGB beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

Der Basiszinssatz kann sich jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli ändern. Deshalb ist nicht ein dauerhaft feststehender Prozentsatz maßgeblich, sondern der für den betreffenden Verzugszeitraum geltende Zinssatz. Bei bestimmten Forderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Immobiliar-Verbraucherdarlehen, gelten Sonderregelungen.

Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Bei einer offenen Rechnung von 500 Euro und einem angenommenen Verzugszinssatz von acht Prozent pro Jahr ergeben sich für 30 Verzugstage bei einer vereinfachten Berechnung mit 365 Tagen rund 3,29 Euro Verzugszinsen.

Das Beispiel verwendet einen angenommenen Zinssatz und dient ausschließlich zur Veranschaulichung. Der tatsächliche Betrag hängt vom gültigen Zinssatz, der Forderungshöhe und der genauen Dauer des Verzugs ab.

Was tun, wenn Du die Rechnung bereits bezahlt hast?

Hast Du eine Mahnung erhalten, obwohl Du die Forderung bereits beglichen hast, solltest Du zunächst den tatsächlichen Zahlungsstatus überprüfen. Eine ausgelöste Überweisung ist nicht immer gleichbedeutend mit einer bereits ausgeführten Zahlung. Bei Lastschriften kann es außerdem vorkommen, dass ein Betrag zunächst abgebucht und später zurückgegeben wurde.

Vergleiche deshalb den Kontoauszug mit der Rechnung. Stimmen Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck? Wurde das Geld tatsächlich abgebucht oder eine Zahlung möglicherweise zurückgebucht?

Ist der Betrag nachweislich bezahlt, informiere den Gläubiger schriftlich darüber und füge einen geeigneten Zahlungsnachweis bei. Häufig genügt ein Kontoauszug, auf dem die betreffende Buchung erkennbar ist. Andere Kontobewegungen und nicht benötigte persönliche Angaben kannst Du schwärzen.

Bitte ausdrücklich darum, den Zahlungseingang zu überprüfen, die Forderung richtig zuzuordnen und die Mahnung gegebenenfalls zu korrigieren.

Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt der Zahlung. Wenn Du erst nach Eintritt des Verzugs bezahlt hast, können unter Umständen noch berechtigte Verzugsfolgen bestehen. Wurde dagegen vollständig und rechtzeitig gezahlt, besteht für eine erneute Forderung desselben Rechnungsbetrags keine Grundlage.

Mahnung erhalten, obwohl die Forderung falsch ist: Wie solltest Du reagieren?

Nicht jede Mahnung beruht auf einem berechtigten Anspruch. Fehlerhafte Rechnungen, doppelte Abbuchungen, nicht berücksichtigte Gutschriften und Forderungen aus unbekannten Verträgen kommen vor. Auch Betrugsversuche können hinter Zahlungsaufforderungen stecken.

Du solltest eine zweifelhafte Forderung nicht vorschnell bezahlen, aber auch nicht einfach unbeachtet lassen. Eine nachvollziehbare schriftliche Beanstandung dokumentiert, dass Du den Anspruch überprüft und Einwände erhoben hast.

Widersprich einer unberechtigten Forderung schriftlich

Wenn Du sicher bist, dass die Forderung nicht besteht, kannst Du dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass Du sie bestreitest. Begründe möglichst konkret, weshalb Du die Zahlung ablehnst.

Das kann beispielsweise daran liegen, dass Du keinen Vertrag abgeschlossen hast, die berechnete Leistung nicht erbracht wurde oder die Rechnung nachweislich bereits bezahlt ist.

Fordere das Unternehmen bei Bedarf auf, die Anspruchsgrundlage und die Zusammensetzung der Forderung nachvollziehbar darzulegen.

Ein schriftlicher Widerspruch ist auch deshalb sinnvoll, weil Du später nachweisen kannst, dass Du die Forderung nicht widerspruchslos akzeptiert hast.

Beachte jedoch, dass ein Widerspruch gegen eine gewöhnliche Mahnung nicht dieselbe rechtliche Wirkung hat wie ein fristgerechter Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Musterformulierung für eine unberechtigte Mahnung

Für eine einfache Beanstandung kannst Du Dich an der folgenden Formulierung orientieren. Passe sie an Deinen konkreten Fall an und nenne den tatsächlichen Grund für Deine Einwände.

Betreff: Einwendungen gegen Ihre Mahnung vom [Datum] – Rechnungsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestreite die in Ihrer Mahnung vom [Datum] geltend gemachte Forderung.

Die Forderung ist aus meiner Sicht nicht berechtigt, weil [konkrete Begründung einfügen].

Ich bitte Sie, den Sachverhalt zu prüfen und mir die vertragliche beziehungsweise sonstige Grundlage Ihrer Forderung sowie eine nachvollziehbare Aufstellung der verlangten Beträge zu übermitteln.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich das Ergebnis Ihrer Prüfung. Soweit die Forderung unberechtigt ist, fordere ich Sie auf, diese zu korrigieren beziehungsweise zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Bei einer bereits beglichenen Rechnung kannst Du stattdessen direkt auf das Zahlungsdatum und den beigefügten Nachweis verweisen.

Bewahre Dein Schreiben und den Versandnachweis auf. Bei wichtigen oder streitigen Sachverhalten solltest Du einen Versandweg wählen, dessen Zugang sich möglichst gut dokumentieren lässt.

Was gilt, wenn nur ein Teil der Forderung falsch ist?

Es kann vorkommen, dass die ursprüngliche Rechnung berechtigt ist, aber zusätzliche Mahnkosten oder andere Nebenforderungen zu hoch ausfallen.

In einem solchen Fall solltest Du die verschiedenen Bestandteile ausdrücklich auseinanderhalten. Erkläre, welche Beträge Du anerkennst und welchen Positionen Du widersprichst.

Wenn Du den unstreitigen Betrag bezahlst, kannst Du eine eindeutige Zahlungsbestimmung treffen. Damit machst Du kenntlich, welche konkrete Forderung Deine Zahlung begleichen soll.

Eine solche Bestimmung ist insbesondere dann wichtig, wenn mehrere Rechnungen oder zusätzliche Kosten offen sind. Allerdings kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlung ablehnen, wenn Du bei einer einheitlichen Schuld eine von der gesetzlichen Reihenfolge abweichende Anrechnung auf Hauptforderung, Zinsen und Kosten vorgibst.

Bei umfangreichen oder rechtlich schwierigen Forderungsaufstellungen empfiehlt sich eine individuelle Prüfung durch eine Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung.

Was tun, wenn Du die Mahnung nicht bezahlen kannst?

Eine berechtigte Forderung verschwindet nicht dadurch, dass Du momentan kein Geld zur Verfügung hast. Trotzdem kann es Möglichkeiten geben, zusätzliche Kosten zu begrenzen und eine tragfähige Lösung zu finden.

Entscheidend ist, dass Du nicht unter dem Druck des Schreibens eine Zahlung zusagst, die Du tatsächlich nicht leisten kannst. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig Geld verlangen.

Kontaktiere den Gläubiger möglichst frühzeitig

Wenn die Forderung korrekt ist, Du sie aber vorübergehend nicht begleichen kannst, solltest Du den Gläubiger möglichst vor Ablauf der genannten Zahlungsfrist kontaktieren.

Erkläre kurz, dass Du die Zahlung derzeit nicht vollständig leisten kannst, und frage nach einer Stundung oder Ratenzahlung.

Bei einer Stundung wird die Fälligkeit beziehungsweise Durchsetzbarkeit der Zahlung für einen vereinbarten Zeitraum hinausgeschoben. Eine Ratenzahlung verteilt den Betrag dagegen auf mehrere Zahlungstermine. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen entstehen, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.

Bitte möglichst um eine schriftliche Bestätigung und kläre dabei, ob während der Vereinbarung weitere Zinsen oder Kosten entstehen und ob der Gläubiger auf zusätzliche Maßnahmen verzichtet, solange Du die Bedingungen einhältst.

Eine bloße Bitte um Zahlungsaufschub schützt Dich noch nicht vor weiteren Maßnahmen. Entscheidend ist, ob der Gläubiger tatsächlich zustimmt.

Vereinbare nur Raten, die Du zuverlässig bezahlen kannst

Bevor Du eine Ratenzahlung anbietest, solltest Du Deine monatlichen Einnahmen und notwendigen Ausgaben gegenüberstellen. Berücksichtige insbesondere Wohnen, Energie, Lebensmittel, Medikamente und andere unverzichtbare Verpflichtungen.

Ein Beispiel: Du musst eine offene Rechnung von 600 Euro begleichen und kannst nach Abzug Deiner notwendigen Lebenshaltungskosten dauerhaft 50 Euro monatlich aufbringen. Ohne zusätzliche Zinsen oder Kosten würde die Rückzahlung zwölf Monate dauern.

Wenn währenddessen Zinsen oder vereinbarte Gebühren entstehen, kann sich die Rückzahlung verlängern beziehungsweise verteuern.

Wichtig ist, dass Du keine Rate vereinbarst, die nur funktioniert, solange keine unerwartete Ausgabe entsteht. Wird eine Ratenzahlungsvereinbarung wiederholt nicht eingehalten, kann das zusätzliche Probleme verursachen.

Prüfe außerdem jede Vereinbarung sorgfältig, bevor Du sie unterschreibst. Besonders bei Inkassounternehmen können Klauseln über ein Schuldanerkenntnis, einen Einwendungsverzicht, zusätzliche Gebühren oder die Abtretung von Lohnansprüchen enthalten sein.

Welche Rechnungen haben Vorrang, wenn das Geld nicht reicht?

Wenn mehrere Rechnungen gleichzeitig offen sind, solltest Du die möglichen Folgen eines Zahlungsrückstands berücksichtigen. Eine besonders eindringlich formulierte Mahnung ist nicht automatisch die wichtigste Verpflichtung.

Zentral ist zunächst die Sicherung Deiner grundlegenden Lebensbedürfnisse. Dazu gehören insbesondere eine gesicherte Wohnsituation, notwendige Energieversorgung, Lebensmittel und unverzichtbare Medikamente. Je nach Lebenssituation können weitere Verpflichtungen, beispielsweise gesetzliche Unterhaltspflichten, besonders wichtig sein.

Bei Mietrückständen oder einer konkret angedrohten Energiesperre solltest Du unverzüglich geeignete Unterstützung suchen. Ein Wohnungsverlust oder die Unterbrechung wichtiger Versorgungsleistungen kann wesentlich schwerwiegendere Folgen haben als eine gewöhnliche offene Konsumrechnung.

Die konkreten Zahlungsprioritäten hängen jedoch immer von Deiner individuellen Situation, den Vertragsbedingungen und möglichen rechtlichen Konsequenzen ab.

Wenn Deine Einnahmen dauerhaft nicht ausreichen, ist es häufig sinnvoller, frühzeitig eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle einzubeziehen, statt einzelne Forderungen durch neue Kredite zu bezahlen.

Was passiert, wenn Du auf eine Mahnung nicht reagierst?

Bleibt eine berechtigte Forderung weiterhin offen, kann der Gläubiger versuchen, die Zahlung auf anderem Wege durchzusetzen. Welche Schritte er ergreift und wann das geschieht, ist vom Einzelfall abhängig.

Eine gewöhnliche Mahnung führt nicht unmittelbar zu einer Kontopfändung. Sie kann jedoch der Ausgangspunkt einer Entwicklung sein, bei der zusätzliche Kosten entstehen und später ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.

Der Gläubiger kann ein Inkassounternehmen einschalten

Ein Unternehmen kann eine offene Forderung zur Bearbeitung an ein Inkassounternehmen übergeben oder die Forderung unter bestimmten Voraussetzungen verkaufen.

Erhältst Du anschließend ein Inkassoschreiben, solltest Du sowohl die ursprüngliche Forderung als auch die zusätzlich verlangten Kosten überprüfen. Inkassogebühren sind nicht automatisch in jeder verlangten Höhe erstattungsfähig.

Insbesondere kommt es darauf an, ob die Forderung berechtigt ist, ob Zahlungsverzug vorliegt und welche Kosten rechtlich verlangt werden dürfen.

Unterschreibe keine Ratenzahlungsvereinbarung oder ein Schuldanerkenntnis, ohne die enthaltenen Regelungen zu verstehen.

Es kann ein gerichtliches Mahnverfahren folgen

Wenn die Forderung weiterhin nicht bezahlt wird, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Das Verfahren ermöglicht es, einen Zahlungsanspruch zunächst in einem vereinfachten gerichtlichen Verfahren geltend zu machen.

Das Gericht prüft bei Erlass eines Mahnbescheids nicht, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist.

Erhältst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid, solltest Du deshalb sofort kontrollieren, ob der Anspruch stimmt. Nach der Zustellung hast Du grundsätzlich zwei Wochen Zeit, die geltend gemachte Forderung zu begleichen oder beim zuständigen Gericht Widerspruch einzulegen, soweit Du sie für unberechtigt hältst.

Wenn Du nicht rechtzeitig widersprichst, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Ein späterer Vollstreckungsbescheid kann Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein. Gegen ihn ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen Einspruch möglich; die reguläre Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Ein Einspruch verhindert allerdings nicht automatisch jede vorläufige Vollstreckungsmaßnahme.

Eine gewöhnliche Mahnung und ein gerichtlicher Mahnbescheid dürfen nicht verwechselt werden. Ein einfaches Schreiben an das Unternehmen ersetzt keinen Widerspruch beim Gericht.

Kann nach einer Mahnung sofort das Konto gepfändet werden?

Aus einer gewöhnlichen Mahnung allein kann ein Gläubiger grundsätzlich noch keine Kontopfändung betreiben. Für die Zwangsvollstreckung benötigt er regelmäßig einen vollstreckbaren Titel, beispielsweise ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Hinzu kommen grundsätzlich weitere Vollstreckungsvoraussetzungen.

Eine Mahnung bedeutet deshalb nicht, dass ein Gerichtsvollzieher sofort tätig werden darf.

Ist allerdings bereits ein vollstreckbarer Titel vorhanden, beispielsweise aus einem früheren Verfahren, kann sich die Situation anders darstellen. Dann muss der Gläubiger nicht zwingend noch einmal das gesamte gerichtliche Mahnverfahren durchlaufen.

Führt eine Mahnung automatisch zu einem SCHUFA-Eintrag?

Nein. Eine einzelne gewöhnliche Mahnung führt nicht automatisch dazu, dass eine unbezahlte Forderung als negativer Zahlungsausfall bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei berücksichtigt werden darf.

Für die Berücksichtigung offener Forderungen bei Bonitätsauskünften gelten rechtliche Anforderungen. Bei nicht titulierten und nicht ausdrücklich anerkannten Forderungen sieht § 31 Absatz 2 BDSG unter anderem einen Fall vor, bei dem nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt, zuvor über die mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei informiert wurde und die Forderung nicht bestritten ist.

Daneben bestehen weitere gesetzlich geregelte Fallgruppen, etwa für bestimmte titulierte oder ausdrücklich anerkannte Forderungen. Die Anforderungen des allgemeinen Datenschutzrechts sind ebenfalls zu beachten.

Wenn Du eine Forderung für unberechtigt hältst, solltest Du sie deshalb nachvollziehbar schriftlich bestreiten. Ein bloß vorgeschobener Widerspruch gegen eine tatsächlich berechtigte Forderung ist allerdings keine verlässliche Strategie, um finanzielle Folgen dauerhaft zu verhindern.

Wird ein unrichtiger negativer Eintrag vorgenommen, kannst Du eine Überprüfung und gegebenenfalls Berichtigung oder Löschung verlangen. Dazu ist es hilfreich, die ursprünglichen Rechnungen, Deinen Schriftverkehr und sämtliche Zahlungsnachweise aufzubewahren.

Checkliste

Nach dem Erhalt einer Mahnung hilft ein strukturiertes Vorgehen dabei, Fehler zu vermeiden und den Überblick zu behalten. Mit den folgenden Schritten kannst Du die wesentlichen Punkte überprüfen und anschließend eine passende Entscheidung treffen.

1. Mahnung vollständig lesen und Absender überprüfen

Kontrolliere, welches Unternehmen die Zahlung verlangt, auf welche Rechnung sich die Forderung bezieht und welche weiteren Maßnahmen angekündigt werden. Prüfe insbesondere bei elektronischen Zahlungsaufforderungen, ob der Absender tatsächlich zum genannten Unternehmen gehört.

2. Rechnung und Zahlungsstatus kontrollieren

Vergleiche den geforderten Betrag mit Deinen Vertragsunterlagen und Kontoauszügen. Überprüfe, ob Du die Rechnung bereits bezahlt hast oder eine Lastschrift möglicherweise zurückgegeben wurde. Halte relevante Zahlungsnachweise bereit.

3. Hauptforderung und zusätzliche Kosten getrennt prüfen

Unterscheide zwischen dem ursprünglichen Rechnungsbetrag, Mahngebühren, Verzugszinsen und weiteren Forderungspositionen. Kontrolliere, ob diese Beträge nachvollziehbar sind und ob die Voraussetzungen für zusätzliche Kosten vorliegen.

4. Zahlungsfrist notieren und die Dringlichkeit einschätzen

Halte fest, wann Du das Schreiben erhalten hast und welche Zahlungsfrist darin genannt wird. Achte besonders auf angedrohte Kündigungen, Versorgungsunterbrechungen oder gerichtliche Maßnahmen. Bei einem echten gerichtlichen Mahnbescheid gelten andere Anforderungen als bei einer gewöhnlichen Mahnung.

5. Bezahlen, widersprechen oder eine Lösung vereinbaren

Ist die Forderung berechtigt und kannst Du zahlen, veranlasse die Zahlung rechtzeitig. Bei Fehlern solltest Du die Forderung schriftlich beanstanden. Fehlt Dir das Geld, kontaktiere den Gläubiger und prüfe, ob eine realistische Stundung oder Ratenzahlung möglich ist.

6. Sämtliche Unterlagen und Vereinbarungen aufbewahren

Speichere Mahnungen, Rechnungen, E-Mails, Kontoauszüge und Zahlungsbestätigungen. Halte telefonische Absprachen möglichst anschließend schriftlich fest. So kannst Du bei späteren Rückfragen nachvollziehen, was vereinbart und bereits bezahlt wurde.

Wann solltest Du professionelle Unterstützung suchen?

Eine einzelne vergessene Rechnung lässt sich häufig ohne größere Schwierigkeiten klären. Anders sieht es aus, wenn mehrere Mahnungen gleichzeitig eintreffen, Du regelmäßig notwendige Zahlungen nicht mehr leisten kannst oder bereits gerichtliche Maßnahmen eingeleitet wurden.

In solchen Situationen kann eine frühzeitige Schuldnerberatung helfen, die Gesamtbelastung zu erfassen und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Anerkannte kommunale und gemeinnützige Beratungsstellen unterstützen unter anderem dabei, Forderungen zu ordnen, Haushaltsbudgets zu erstellen und Lösungen mit Gläubigern vorzubereiten.

Viele dieser Beratungsangebote sind für Ratsuchende kostenlos. Du solltest die konkreten Bedingungen der jeweiligen Stelle dennoch vorab prüfen. Geeignete Anlaufstellen findest Du beispielsweise bei kommunalen Beratungsangeboten sowie Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt.

Bei einer drohenden Wohnungskündigung, Energiesperre oder anderen existenziellen Notlagen solltest Du ausdrücklich auf die Dringlichkeit hinweisen. Gegebenenfalls kommen zusätzlich das zuständige Jobcenter, Sozialamt oder kommunale Fachstellen für Wohnungsnotfälle als Ansprechpartner infrage.

Wenn Du dagegen über die rechtliche Berechtigung einer komplizierten Forderung streitest, gerichtliche Fristen laufen oder ein größerer finanzieller Schaden droht, kann eine individuelle Rechtsberatung sinnvoll sein. Hierfür kommen insbesondere Verbraucherzentralen oder entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte infrage. Mögliche Beratungskosten und Ansprüche auf staatliche Beratungshilfe sollten im Voraus geklärt werden.

Eine neue Kreditaufnahme ist bei bestehenden Schuldenproblemen nicht automatisch eine Lösung. Sie kann die finanzielle Situation sogar verschlechtern, wenn zusätzliche Zinsen entstehen oder die neue monatliche Belastung nicht dauerhaft tragbar ist.

Häufige Fragen zu Mahnungen

Eine Zahlungsaufforderung wirft häufig zusätzliche Fragen auf, insbesondere wenn die ursprüngliche Rechnung nicht mehr vorhanden ist oder die Mahnung unerwartet eintrifft. Die folgenden Antworten helfen Dir, typische Sonderfälle besser einzuordnen.

Muss ich eine Mahnung bezahlen, wenn ich die ursprüngliche Rechnung nie erhalten habe?

Nicht unbedingt. Entscheidend ist zunächst, ob überhaupt eine berechtigte und fällige Forderung besteht. Eine Rechnung ist nicht bei jeder Vertragsart zwingend Voraussetzung dafür, dass eine Zahlungspflicht entsteht. Für bestimmte Regelungen zum automatischen Zahlungsverzug ist der Zugang einer Rechnung dagegen ausdrücklich relevant. Wenn Du die Rechnung nicht kennst, solltest Du den Gläubiger um eine Kopie und eine nachvollziehbare Darstellung der Forderung bitten. Prüfe anschließend, wann die Zahlung fällig wurde und ob zusätzliche Mahnkosten oder Verzugszinsen verlangt werden dürfen. Die fehlende Rechnung allein bedeutet nicht in jedem Fall, dass Du nichts bezahlen musst.

Muss ich auf eine Mahnung per E-Mail reagieren?

Eine Mahnung muss im gewöhnlichen Zivilrecht grundsätzlich nicht zwingend als Papierbrief verschickt werden. Auch eine E-Mail kann eine wirksame Mahnung darstellen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sie Dir zugeht. Du solltest deshalb eine seriöse Zahlungsaufforderung nicht allein wegen ihres elektronischen Formats ignorieren. Kontrolliere allerdings die Echtheit besonders sorgfältig. Verdächtige Absenderadressen, unerwartete Zahlungslinks und ungewöhnliche Kontoverbindungen können auf einen Betrugsversuch hindeuten. Wenn Du unsicher bist, kontaktiere das Unternehmen ausschließlich über eine unabhängig überprüfte Telefonnummer oder Website.

Darf ein Unternehmen bereits nach sieben Tagen mahnen?

Das hängt davon ab, wann die Forderung tatsächlich fällig geworden ist. Ist ein Rechnungsbetrag bereits fällig, kann grundsätzlich auch kurz danach eine Mahnung erfolgen. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, nach der Unternehmen mit jeder Mahnung mindestens 14 oder 30 Tage warten müssen. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen und gegebenenfalls besondere gesetzliche Vorschriften. Eine Zahlungsaufforderung nach sieben Tagen ist deshalb nicht automatisch unzulässig. Ob bereits Mahngebühren verlangt werden dürfen, ist eine gesonderte Frage und hängt insbesondere davon ab, ob vor den betreffenden Kosten bereits Zahlungsverzug bestand.

Was passiert, wenn ich eine Mahnung versehentlich ignoriert habe?

Zunächst solltest Du überprüfen, ob die Forderung noch offen ist und ob inzwischen weitere Schreiben oder zusätzliche Kosten hinzugekommen sind. Ist die Rechnung berechtigt und kannst Du bezahlen, solltest Du die Zahlung zeitnah veranlassen. Wenn die Angelegenheit bereits an ein Inkassounternehmen übergeben wurde, prüfe die aktuelle Forderungsaufstellung besonders sorgfältig. Wichtig ist außerdem, ob zwischenzeitlich Post von einem Gericht eingegangen ist. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid können kurze gesetzliche Fristen gelten. Das bloße Übersehen einer gewöhnlichen Mahnung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass bereits eine Pfändung möglich ist.

Muss ich Mahngebühren bezahlen, wenn nur noch wenige Cent offen sind?

Auch eine geringe berechtigte Restforderung kann grundsätzlich eine Zahlungspflicht begründen. Ob darüber hinaus Mahngebühren verlangt werden dürfen, hängt insbesondere davon ab, ob Du bereits in Zahlungsverzug warst und ob tatsächlich ersatzfähige Kosten entstanden sind. Eine geringfügige Restschuld rechtfertigt nicht automatisch beliebig hohe zusätzliche Gebühren. Prüfe außerdem, weshalb der Restbetrag entstanden ist. Möglich sind beispielsweise Rundungsdifferenzen, eine fehlerhafte Zahlungszuordnung oder eine versehentlich zu niedrige Überweisung. Wenn die Hauptforderung tatsächlich noch offen ist, solltest Du sie klären und gleichzeitig zweifelhafte Zusatzkosten gegebenenfalls beanstanden.

Kann ich eine Mahnung auch telefonisch klären?

Ja. Ein Telefongespräch kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise eine Zahlung falsch zugeordnet wurde oder Du kurzfristig einen Zahlungsaufschub benötigst. Für eine spätere Nachweisbarkeit ist es jedoch ratsam, wichtige Ergebnisse schriftlich bestätigen zu lassen. Das gilt besonders für Ratenzahlungsvereinbarungen, zugesagte Stundungen, korrigierte Forderungen oder den Verzicht auf bestimmte Kosten. Notiere außerdem den Gesprächszeitpunkt und möglichst den Namen Deines Ansprechpartners. Bei einer rechtlich bestrittenen Forderung solltest Du Deine Einwände schriftlich formulieren, damit Du später nachweisen kannst, was Du tatsächlich erklärt hast.

Kann eine Mahnung auch für eine bereits verjährte Forderung verschickt werden?

Ja. Eine Mahnung allein beweist nicht, dass eine Forderung noch durchsetzbar ist. Für viele gewöhnliche zivilrechtliche Ansprüche gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die erforderliche Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Allerdings können besondere Fristen, Hemmungstatbestände oder ein Neubeginn der Verjährung relevant sein. Titulierte Forderungen unterliegen häufig deutlich längeren Fristen. Ist ein Anspruch tatsächlich verjährt, musst Du Dich grundsätzlich auf die Verjährung berufen, um die Leistung verweigern zu können. Bei alten Forderungen solltest Du vor einer Zahlung oder einem Anerkenntnis deshalb die Verjährungsfrage klären lassen.

Was soll ich tun, wenn nach der Mahnung plötzlich ein Inkassobrief kommt?

Prüfe zuerst, ob das Inkassounternehmen tatsächlich mit der Forderung beauftragt wurde beziehungsweise wer inzwischen Forderungsinhaber ist. Vergleiche anschließend die ursprüngliche Rechnung mit der neuen Forderungsaufstellung. Zusätzliche Inkassokosten sind nicht automatisch in jeder Höhe berechtigt. Wenn Du die ursprüngliche Forderung bestreitest, solltest Du Deine Einwände auch gegenüber dem Inkassounternehmen nachvollziehbar schriftlich erklären. Ist die Forderung dagegen berechtigt, Du kannst aber nicht vollständig bezahlen, kommt eine tragfähige Vereinbarung infrage. Unterschreibe dabei keine ungeprüften Schuldanerkenntnisse oder Abtretungserklärungen. Wenn Du die Kosten nicht beurteilen kannst, kann eine unabhängige Beratungsstelle bei der Überprüfung helfen.

Fazit

Wenn Du eine Mahnung erhalten hast, ist der wichtigste erste Schritt eine sorgfältige Prüfung der Forderung. Kontrolliere, ob die Rechnung berechtigt ist, ob Du bereits bezahlt hast und ob die zusätzlich verlangten Kosten nachvollziehbar sind. Eine berechtigte Forderung solltest Du möglichst zeitnah begleichen. Bei Fehlern ist eine schriftliche Beanstandung sinnvoll, damit Du Deine Einwände dokumentieren und eine Klärung verlangen kannst.

Kannst Du die Rechnung momentan nicht bezahlen, solltest Du frühzeitig Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen. Eine realistische Stundung oder Ratenzahlung kann helfen, weitere Schwierigkeiten zu vermeiden. Entscheidend ist allerdings, dass die Vereinbarung zu Deiner tatsächlichen finanziellen Situation passt. Wenn mehrere Mahnungen gleichzeitig eintreffen oder notwendige Lebenshaltungskosten gefährdet sind, kann eine anerkannte Schuldnerberatung wichtige Unterstützung bieten.

Unterschätze außerdem nicht den Unterschied zwischen einer gewöhnlichen Mahnung und einem gerichtlichen Mahnbescheid. Während eine einfache Zahlungsaufforderung zunächst eine außergerichtliche Angelegenheit ist, können im gerichtlichen Mahnverfahren kurze gesetzliche Fristen und bei Untätigkeit erhebliche rechtliche Folgen entstehen.

Eine Mahnung sollte weder zu einer überstürzten Zahlung noch zu völliger Untätigkeit führen. Wer die Forderung prüft, berechtigte Beträge klärt und bei finanziellen Schwierigkeiten rechtzeitig handelt, schafft die Voraussetzungen dafür, zusätzliche Kosten möglichst zu begrenzen und eine passende Lösung zu finden.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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