Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer wird auf viele Erträge aus Geldanlagen erhoben, zum Beispiel auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Wer den Sparer-Pauschbetrag, den Freistellungsauftrag und die wichtigsten Steuerregeln kennt, kann unnötige Abzüge vermeiden und seine tatsächliche Rendite besser einschätzen.

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf bestimmte Erträge, die du mit deinem Geld oder deinen Geldanlagen erzielst. Sie kann zum Beispiel anfallen, wenn du Zinsen auf einem Tagesgeldkonto erhältst, eine Dividende aus Aktien ausgezahlt bekommst oder Wertpapiere mit Gewinn verkaufst.

Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 25 Prozent. Zusätzlich können der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen. Ohne Kirchensteuer ergibt sich dadurch meist eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag.

Bei Konten und Depots deutscher Banken musst du die Kapitalertragsteuer normalerweise nicht selbst berechnen oder überweisen. Die Bank prüft, ob ein steuerpflichtiger Ertrag entstanden ist, zieht die entsprechende Steuer direkt ab und führt sie an das Finanzamt weiter.

Allerdings wird nicht automatisch jeder Kapitalertrag besteuert. Durch den Sparer-Pauschbetrag können Kapitalerträge bis zu einer bestimmten jährlichen Grenze steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist in der Praxis häufig, dass du deiner Bank einen passenden Freistellungsauftrag erteilt hast.

Was steckt genau hinter der Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist keine vollkommen eigenständige Steuer, die zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben wird. Sie ist vielmehr eine besondere Form der Einkommensteuer, die direkt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen einbehalten wird.

Bei deinem Arbeitslohn wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt. Bei vielen Kapitalerträgen übernimmt die Bank eine ähnliche Aufgabe. Sie behält die Steuer ein, bevor dir der verbleibende Betrag gutgeschrieben wird.

Dieses Verfahren macht die Besteuerung für viele Anleger vergleichsweise einfach. Du musst Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinne aus einem deutschen Depot in vielen Fällen nicht noch einmal selbst versteuern. Der Steuerabzug durch die Bank hat grundsätzlich eine abgeltende Wirkung.

Deshalb werden die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer im Alltag häufig gleich verwendet. Sie beschreiben jedoch nicht exakt dasselbe. Die Kapitalertragsteuer ist der konkrete Steuerabzug. Die Abgeltungsteuer beschreibt das System, nach dem die Einkommensteuer auf viele Kapitalerträge mit diesem Abzug grundsätzlich erledigt ist.

Kapitalertragsteuer kann unter anderem anfallen bei:

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld oder Sparguthaben
  • Dividenden aus Aktien
  • Ausschüttungen von Fonds und ETFs
  • Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder ETFs
  • Erträgen aus Anleihen und bestimmten weiteren Wertpapieren

Entscheidend ist nicht nur, ob du eine Geldanlage besitzt. Steuerlich relevant wird sie in der Regel erst dann, wenn tatsächlich ein Ertrag entsteht. Ein Kursgewinn, der nur auf dem Papier vorhanden ist, wird bei klassischen Wertpapieren normalerweise noch nicht besteuert. Die Steuer entsteht meist erst, wenn du die Anlage verkaufst und den Gewinn dadurch realisierst.

Warum ist die Kapitalertragsteuer für Verbraucher wichtig?

Die Kapitalertragsteuer beeinflusst, wie viel von der Rendite einer Geldanlage tatsächlich bei dir ankommt. Ein Zinssatz, eine Dividendenrendite oder ein Kursgewinn zeigt zunächst nur den Ertrag vor Steuern. Je nach persönlicher Situation kann der verfügbare Betrag danach niedriger ausfallen.

Das ist besonders wichtig, wenn du verschiedene Geldanlagen miteinander vergleichst. Ein Angebot mit vier Prozent Zinsen bringt dir nicht zwangsläufig vier Prozent als frei verfügbaren Nettoertrag. Wird dein Sparer-Pauschbetrag überschritten, kann auf den darüber liegenden Teil Kapitalertragsteuer anfallen.

Auch bei langfristigen Anlageentscheidungen spielt die Steuer eine Rolle. Wenn du regelmäßig in Aktien oder ETFs investierst, können Ausschüttungen, Verkäufe und bestimmte steuerliche Berechnungen des Fonds zu Steuerabzügen führen. Diese Abzüge beeinflussen, wie viel Kapital weiter für dich investiert bleibt.

Relevant wird die Kapitalertragsteuer unter anderem bei:

  • Tagesgeld- und Festgeldkonten
  • Aktien und Dividenden
  • ETF- und Fondssparplänen
  • Wertpapierverkäufen
  • mehreren Bankkonten oder Depots
  • ausländischen Banken und Brokern
  • der Einkommensteuererklärung

Wer die Kapitalertragsteuer vollständig ignoriert, riskiert zwar bei einer deutschen Bank normalerweise keine unbezahlte Steuer, weil die Bank den Abzug übernimmt. Trotzdem kann Geld verloren gehen, wenn kein Freistellungsauftrag eingerichtet wurde oder der Sparer-Pauschbetrag ungünstig auf mehrere Banken verteilt ist.

Ein einfaches Beispiel zur Kapitalertragsteuer

Angenommen, du erhältst innerhalb eines Jahres insgesamt 1.400 Euro Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld. Andere Kapitalerträge hast du nicht.

Für dich gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Hast du bei der Bank einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag hinterlegt, bleiben die ersten 1.000 Euro deiner Kapitalerträge ohne Steuerabzug.

Es verbleiben 400 Euro, die steuerpflichtig sind. Darauf berechnet die Bank grundsätzlich 25 Prozent Kapitalertragsteuer:

400 Euro × 25 Prozent = 100 Euro Kapitalertragsteuer

Zusätzlich fällt auf die Kapitalertragsteuer der Solidaritätszuschlag an. Dieser beträgt in diesem Beispiel 5,50 Euro. Ohne Kirchensteuer werden somit insgesamt 105,50 Euro einbehalten.

Von den ursprünglichen 1.400 Euro Zinsen bleiben dir nach dem Steuerabzug 1.294,50 Euro.

Hättest du keinen Freistellungsauftrag erteilt, könnte die Bank zunächst auf den gesamten Ertrag Steuern einbehalten. Dein Sparer-Pauschbetrag wäre dadurch nicht automatisch verloren. Du müsstest dir die zu viel gezahlte Steuer jedoch in der Regel über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Worauf solltest du bei der Kapitalertragsteuer achten?

Besonders wichtig ist der Freistellungsauftrag. Mit ihm teilst du einer Bank mit, in welcher Höhe sie deinen Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen soll. Kapitalerträge innerhalb dieses Betrags können dann ohne sofortigen Steuerabzug ausgezahlt werden.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt grundsätzlich 1.000 Euro pro Person und Kalenderjahr. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sind insgesamt bis zu 2.000 Euro möglich.

Hast du Konten oder Depots bei mehreren Banken, kannst du den Betrag verteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf deinen persönlichen Sparer-Pauschbetrag jedoch nicht überschreiten.

Du könntest beispielsweise 600 Euro bei deiner Depotbank und 400 Euro bei deiner Tagesgeldbank freistellen. Sinnvoll ist eine Verteilung danach, wo voraussichtlich die höchsten Erträge entstehen.

Prüfe deine Freistellungsaufträge regelmäßig

Ein einmal eingerichteter Freistellungsauftrag passt nicht automatisch für immer zu deiner finanziellen Situation. Zinssätze können steigen, Depotwerte können wachsen und du kannst neue Konten eröffnen oder alte schließen.

Prüfe deshalb regelmäßig, bei welchen Banken du einen Freistellungsauftrag hinterlegt hast und wie hoch dieser ist. Besonders nach einem Bankwechsel, einer Depotübertragung oder der Eröffnung eines neuen Tagesgeldkontos kann eine Anpassung sinnvoll sein.

Hast du bei einer Bank einen hohen Freibetrag reserviert, obwohl dort kaum noch Erträge entstehen, fehlt dieser Betrag möglicherweise bei einer anderen Bank. Dort wird dann Kapitalertragsteuer abgezogen, obwohl dein gesamter Pauschbetrag noch nicht vollständig genutzt wurde.

Achte auf bereits einbehaltene Steuern

Banken stellen normalerweise eine jährliche Steuerbescheinigung zur Verfügung. Darin kannst du erkennen, wie hoch deine Kapitalerträge waren und welche Steuern einbehalten wurden.

Diese Bescheinigung ist besonders wichtig, wenn du Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben möchtest oder musst. Sie kann auch hilfreich sein, wenn du mehrere Banken nutzt und prüfen möchtest, ob dein Sparer-Pauschbetrag insgesamt richtig berücksichtigt wurde.

Berücksichtige ausländische Konten und Depots

Bei einer deutschen Bank erfolgt der Steuerabzug meistens automatisch. Bei ausländischen Banken oder Brokern kann das anders sein. Behält der Anbieter keine deutsche Kapitalertragsteuer ein, musst du die Erträge häufig selbst in deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Das bedeutet nicht, dass ein ausländisches Depot grundsätzlich problematisch ist. Der steuerliche Aufwand kann jedoch höher sein. Du solltest deshalb wissen, welche Unterlagen der Anbieter bereitstellt und ob die Steuerberechnung für dich nachvollziehbar ist.

Beachte Verluste aus Kapitalanlagen

Nicht jede Geldanlage führt zu einem Gewinn. Verkaufst du Wertpapiere mit Verlust, kann dieser Verlust unter bestimmten Voraussetzungen mit passenden Gewinnen verrechnet werden.

Deutsche Banken führen dafür sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Gewinne und Verluste innerhalb derselben Bank werden häufig automatisch miteinander verrechnet. Hast du Gewinne bei einer Bank und Verluste bei einer anderen, erfolgt diese Verrechnung jedoch nicht automatisch zwischen den Instituten.

In diesem Fall kann eine Verlustbescheinigung und die Angabe in der Steuererklärung erforderlich sein. Hier solltest du rechtzeitig prüfen, welche Fristen gelten und welche Unterlagen du benötigst.

Häufige Fehler und Missverständnisse bei der Kapitalertragsteuer

Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass jeder Kapitalertrag sofort mit 25 Prozent besteuert wird. Tatsächlich bleiben Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags grundsätzlich steuerfrei. Entscheidend ist jedoch, ob der Freibetrag durch einen Freistellungsauftrag direkt bei der Bank berücksichtigt wird oder später über die Steuererklärung geltend gemacht werden muss.

Ein weiterer Fehler besteht darin, Kapitalertragsteuer auf das gesamte verkaufte Vermögen zu vermuten. Verkaufst du Aktien für 5.000 Euro, werden nicht automatisch die gesamten 5.000 Euro besteuert. Entscheidend ist grundsätzlich der entstandene Gewinn, also die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den steuerlich berücksichtigten Anschaffungskosten.

Kaufst du Aktien für 4.000 Euro und verkaufst sie später für 5.000 Euro, liegt der Gewinn vereinfacht bei 1.000 Euro. Nicht der gesamte Verkaufspreis, sondern dieser Gewinn ist für die Besteuerung relevant.

Häufig wird außerdem angenommen, ein nicht genutzter Sparer-Pauschbetrag werde in das nächste Jahr übertragen. Das ist nicht der Fall. Der Betrag gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Ungenutzte Teile können nicht angespart und später verwendet werden.

Auch die Aussage, mit dem automatischen Steuerabzug sei die Steuererklärung immer überflüssig, stimmt nicht. In vielen einfachen Fällen musst du Kapitalerträge aus deutschen Konten und Depots tatsächlich nicht mehr eintragen. Eine Angabe kann aber sinnvoll oder notwendig sein, etwa bei ausländischen Kapitalerträgen, nicht vollständig genutzten Freibeträgen oder der Verrechnung von Verlusten verschiedener Banken.

Ein weiteres Missverständnis betrifft die Höhe des Steuersatzes. Die Kapitalertragsteuer beträgt grundsätzlich 25 Prozent, die tatsächliche Belastung kann durch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer jedoch darüber liegen.

Wie hängt die Kapitalertragsteuer mit anderen Finanzbegriffen zusammen?

Wenn du die Kapitalertragsteuer verstehen möchtest, sind auch einige verwandte Begriffe wichtig. Sie erklären, wie der Steuerabzug zustande kommt und welche Möglichkeiten du hast, ihn zu vermeiden oder korrigieren zu lassen.

Der Sparer-Pauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem bestimmte Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei bleiben können. Er ersetzt den früheren Sparer-Freibetrag und die pauschalen Werbungskosten.

Mit dem Freistellungsauftrag sorgst du dafür, dass eine Bank deinen Sparer-Pauschbetrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigt. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank normalerweise ab dem ersten steuerpflichtigen Euro Kapitalertragsteuer ein.

Die Abgeltungsteuer bezeichnet das Besteuerungssystem für viele private Kapitalerträge. Der Steuerabzug durch die Bank gilt dabei grundsätzlich als abschließende Besteuerung.

Der Solidaritätszuschlag wird zusätzlich auf die Kapitalertragsteuer berechnet. Obwohl viele Arbeitnehmer keinen Solidaritätszuschlag mehr auf ihren Arbeitslohn zahlen, kann er bei Kapitalerträgen weiterhin anfallen.

Die Kirchensteuer kann die Gesamtbelastung ebenfalls erhöhen. Bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern wird sie von deutschen Banken häufig automatisch berücksichtigt.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann für Menschen sinnvoll sein, deren gesamtes Einkommen so niedrig ist, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Liegt eine solche Bescheinigung bei der Bank vor, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. Ist das der Fall, können deine Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden.

Auch die Begriffe Dividende, Zinsen, Kursgewinn, ETF, Depot und Verlustverrechnung stehen in direktem Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer. Sie helfen dir zu verstehen, welche Erträge entstehen und wann daraus eine steuerliche Belastung werden kann.

Wann solltest du genauer hinschauen?

Genauer hinschauen solltest du, wenn du Konten oder Depots bei mehreren Banken besitzt. In diesem Fall besteht das Risiko, dass dein Sparer-Pauschbetrag ungünstig verteilt ist. Eine Bank behält möglicherweise Steuern ein, während bei einer anderen Bank ein Teil des Freistellungsauftrags ungenutzt bleibt.

Auch bei größeren Wertpapierverkäufen solltest du vorab prüfen, welche steuerlichen Folgen entstehen können. Besonders nach langen Anlagezeiträumen können hohe Kursgewinne vorhanden sein. Ein Verkauf kann dann einen erheblichen Steuerabzug auslösen.

Aufmerksam solltest du außerdem sein, wenn du Wertpapiere mit Verlust verkauft hast. Prüfe, ob die Verluste mit Gewinnen verrechnet wurden oder ob eine bankübergreifende Verrechnung über die Steuererklärung sinnvoll ist.

Bei einem Depot im Ausland ist besondere Sorgfalt erforderlich. Werden keine deutschen Steuern einbehalten, musst du die Erträge möglicherweise selbst erklären. Bewahre deshalb Jahresabrechnungen, Transaktionsübersichten und Steuerunterlagen sorgfältig auf.

Auch bei einem niedrigen persönlichen Einkommen kann sich ein genauer Blick lohnen. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kann die Günstigerprüfung zu einer Steuererstattung führen. Das kann beispielsweise bei Studierenden, Rentnern oder Menschen mit vorübergehend niedrigem Einkommen relevant sein.

Bei Fonds und ETFs können zusätzliche Besonderheiten wie Ausschüttungen, Vorabpauschalen oder Teilfreistellungen eine Rolle spielen. Du musst diese Berechnungen bei einem deutschen Depot normalerweise nicht selbst durchführen. Trotzdem solltest du deine Abrechnungen prüfen und verstehen, warum ein Steuerabzug erfolgt ist.

Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer wirkt auf den ersten Blick kompliziert, weil mehrere Begriffe und Ausnahmen zusammenkommen. Die folgenden Antworten helfen dir, die wichtigsten Alltagssituationen richtig einzuordnen.

Was bedeutet Kapitalertragsteuer einfach erklärt?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf bestimmte Einnahmen aus Geldanlagen. Dazu gehören vor allem Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Bei einer deutschen Bank wird die Steuer normalerweise automatisch einbehalten. Die Bank zieht den Betrag von deinem Ertrag ab und führt ihn an das Finanzamt weiter. Innerhalb des Sparer-Pauschbetrags kann der Steuerabzug durch einen Freistellungsauftrag vermieden werden.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer beträgt grundsätzlich 25 Prozent des steuerpflichtigen Kapitalertrags. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag auf die Steuer berechnet. Gegebenenfalls kommt noch Kirchensteuer hinzu.

Ohne Kirchensteuer liegt die gesamte Belastung normalerweise bei 26,375 Prozent. Besteuert wird jedoch nicht automatisch jeder Ertrag. Der Sparer-Pauschbetrag, verrechenbare Verluste und weitere steuerliche Regelungen können den steuerpflichtigen Betrag verringern.

Wann muss ich Kapitalertragsteuer zahlen?

Kapitalertragsteuer kann anfallen, sobald du steuerpflichtige Kapitalerträge erzielst und dein verfügbarer Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Das kann bei Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder realisierten Wertpapiergewinnen der Fall sein.

Bei einer deutschen Bank erfolgt der Abzug meistens automatisch. Bei ausländischen Anbietern musst du die Erträge möglicherweise selbst in der Einkommensteuererklärung angeben.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer?

Die Begriffe werden häufig gleich verwendet, haben aber eine etwas unterschiedliche Bedeutung. Die Kapitalertragsteuer ist der Betrag, den eine Bank direkt von deinen Kapitalerträgen einbehält.

Die Abgeltungsteuer beschreibt das dahinterstehende Besteuerungssystem. Durch den Steuerabzug ist die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. In bestimmten Fällen kannst oder musst du die Erträge trotzdem in der Steuererklärung angeben.

Kann ich die Kapitalertragsteuer zurückbekommen?

Ja, eine Erstattung ist möglich, wenn zu viel Steuer einbehalten wurde. Das kann beispielsweise passieren, wenn du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hast, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft war.

Auch eine Günstigerprüfung kann zu einer Erstattung führen, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. Die Erstattung erfolgt dann über deine Einkommensteuererklärung.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Kapitalerträge aus deutschen Konten und Depots musst du häufig nicht zusätzlich angeben, wenn die Bank die Steuern bereits korrekt einbehalten hat. Der Steuerabzug gilt in solchen Fällen grundsätzlich als erledigt.

Eine Angabe kann trotzdem sinnvoll sein, wenn du zu viel Steuer gezahlt hast, Verluste verschiedener Banken verrechnen möchtest oder eine Günstigerprüfung beantragst. Bei ausländischen Kapitalerträgen kann die Angabe verpflichtend sein, wenn keine deutsche Kapitalertragsteuer abgeführt wurde.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag eingerichtet habe?

Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen normalerweise Kapitalertragsteuer ein, auch wenn dein persönlicher Sparer-Pauschbetrag noch nicht genutzt wurde.

Der Freibetrag geht dadurch nicht endgültig verloren. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer grundsätzlich über deine Einkommensteuererklärung zurückfordern. Einfacher ist es jedoch, den Freistellungsauftrag rechtzeitig und passend auf deine Banken zu verteilen.

Fazit: Kapitalertragsteuer kurz zusammengefasst

Die Kapitalertragsteuer betrifft dich, sobald du mit Geldanlagen steuerpflichtige Erträge erzielst. Dazu gehören insbesondere Zinsen, Dividenden und realisierte Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Der grundsätzliche Steuersatz beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bei deutschen Banken wird die Steuer meist automatisch einbehalten. Trotzdem solltest du dich nicht vollständig auf die automatische Abrechnung verlassen. Prüfe deine Freistellungsaufträge, achte auf den Sparer-Pauschbetrag und kontrolliere deine jährlichen Steuerbescheinigungen.

Besonders wichtig wird die Kapitalertragsteuer, wenn du mehrere Banken nutzt, größere Wertpapiergewinne realisierst, Verluste verrechnen möchtest oder ein ausländisches Depot besitzt. Auch bei einem niedrigen persönlichen Steuersatz kann sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnen.

Wer die Grundregeln kennt, kann seine Nettorendite realistischer einschätzen und unnötige Steuerabzüge vermeiden. Du musst dafür kein Steuerexperte sein. Meist reichen ein sinnvoll verteilter Freistellungsauftrag, geordnete Unterlagen und ein gelegentlicher Blick auf die Abrechnungen deiner Bank.

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