Können Großeltern die Frühstart-Rente aufstocken?

Großeltern können mit eigenen Einzahlungen zum Altersvorsorgevermögen ihrer Enkel beitragen. Welche Beträge erlaubt sind, wie die Einzahlung funktioniert und was Familien bei Steuern und Verfügbarkeit beachten sollten.

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Die Frühstart-Rente soll Kindern einen frühen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Der Staat stellt dafür monatlich zehn Euro bereit, die über viele Jahre am Kapitalmarkt angelegt werden können. Für manche Großeltern ist das eine interessante Gelegenheit, ihren Enkeln nicht nur zum Geburtstag oder zu Weihnachten Geld zu schenken, sondern sie langfristig beim Vermögensaufbau zu unterstützen.

Ja, Großeltern dürfen die Frühstart-Rente nach dem Regierungsentwurf durch freiwillige Einzahlungen aufstocken. Dafür ist vorgesehen, dass neben den Eltern auch andere Personen Geld in den individuellen Altersvorsorgevertrag eines Kindes einzahlen können. Die privaten Zuzahlungen sind auf insgesamt 6.840 Euro pro Jahr begrenzt. Dieser Betrag gilt für sämtliche privaten Einzahlungen zusammen und nicht für jeden Großelternteil einzeln.

Entscheidend ist allerdings, dass die Frühstart-Rente im September 2026 noch nicht abschließend gesetzlich geregelt ist. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Die ersten individuellen Standarddepot-Verträge sollen ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Regierungsentwurf und den derzeit vorgesehenen Ablauf.

So können Großeltern zusätzlich in die Frühstart-Rente einzahlen

Die Frühstart-Rente ist als individueller Altersvorsorgevertrag auf den Namen des Kindes angelegt. Für anspruchsberechtigte Kinder soll der Bund ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro einzahlen. Das Geld wird am Kapitalmarkt investiert und dient als Grundlage für die spätere private Altersvorsorge.

Die staatlichen Beiträge müssen nicht durch eigene Sparleistungen ergänzt werden. Ein Kind erhält die vorgesehene Förderung unabhängig davon, ob seine Familie zusätzlich Geld einzahlt. Großeltern können das vorhandene Vorsorgevermögen jedoch durch freiwillige Beiträge erhöhen.

Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass solche Zuzahlungen auch von Dritten stammen dürfen. Dazu zählen Großeltern ebenso wie andere Verwandte oder Personen außerhalb der Familie. Die Regelung ermöglicht damit beispielsweise, dass eine Großmutter monatlich 20 Euro beisteuert, während die Eltern zusätzlich 30 Euro einzahlen.

Die staatliche Förderung bleibt in diesem Fall unverändert bei zehn Euro monatlich. Es entsteht keine zusätzliche staatliche Frühstart-Rentenprämie durch die privaten Beiträge. Allerdings wird mehr Geld investiert, das über den langen Anlagezeitraum Erträge erwirtschaften kann.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der staatlichen Förderung und den privaten Einzahlungen: Die zehn Euro vom Bund sind für die langfristige Altersvorsorge vorgesehen. Für freiwillig eingezahltes Geld gelten teilweise andere Regeln hinsichtlich der späteren Entnahme.

Wie viel dürfen Großeltern maximal einzahlen?

Nach dem Regierungsentwurf sind private Zuzahlungen in Höhe von insgesamt 6.840 Euro pro Kalenderjahr zulässig. Umgerechnet entspricht das 570 Euro monatlich. Der Anbieter muss sicherstellen, dass die jährliche Grenze eingehalten wird.

Die Obergrenze gilt pro Vertrag insgesamt und nicht pro einzahlender Person. Zahlen bereits die Eltern Geld ein, verringert sich entsprechend der verbleibende Spielraum für die Großeltern.

Ein Beispiel: Die Eltern sparen monatlich 100 Euro zusätzlich in die Frühstart-Rente ihres Kindes. Das entspricht 1.200 Euro im Jahr. Damit bleiben innerhalb der vorgesehenen jährlichen Obergrenze noch 5.640 Euro für weitere private Beiträge übrig.

Die staatliche Förderung von jährlich 120 Euro kommt zusätzlich hinzu und wird nicht auf diese private Zuzahlungsgrenze angerechnet.

Für die meisten Familien wird die Höchstgrenze im Alltag keine entscheidende Rolle spielen. Wer seinem Enkel monatlich 20, 50 oder 100 Euro zukommen lassen möchte, bleibt deutlich darunter. Relevant wird sie insbesondere dann, wenn mehrere Angehörige gleichzeitig größere Beträge überweisen oder zusätzlich zu regelmäßigen Sparraten einmalige Geldgeschenke eingezahlt werden.

Wenn mehrere Großeltern einzahlen möchten

Beteiligen sich beispielsweise beide Großelternpaare am Vermögensaufbau eines Kindes, müssen ihre Beiträge mit den Einzahlungen der Eltern abgestimmt werden. Es gibt nicht vier eigenständige Höchstbeträge für vier Großeltern, sondern eine gemeinsame jährliche Grenze für den individuellen Vertrag.

Eine einfache Absprache innerhalb der Familie verhindert, dass ein Großelternteil zum Jahresende eine größere Einzahlung plant, obwohl das zulässige Beitragsvolumen bereits ausgeschöpft ist.

Bei regelmäßigen Beiträgen ist eine feste Aufteilung besonders übersichtlich. Die Eltern könnten monatlich 50 Euro übernehmen und die Großeltern gemeinsam weitere 100 Euro. Die gesamten privaten Einzahlungen würden sich dann auf 1.800 Euro jährlich belaufen und damit deutlich unter dem vorgesehenen Höchstbetrag liegen.

Wer eröffnet das Depot und wie überweisen Großeltern das Geld?

Die Eröffnung des individuellen Altersvorsorgevertrags ist nach dem geplanten Verfahren grundsätzlich Aufgabe der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter. Sie wählen einen geeigneten Anbieter und schließen einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes ab.

Großeltern benötigen deshalb nicht automatisch einen eigenen Vertrag für ihr Enkelkind. Sie können sich an einem bestehenden individuellen Altersvorsorgevertrag beteiligen, sofern die jeweiligen Einzahlungsmöglichkeiten des Anbieters dies zulassen.

Wie eine Überweisung durch Dritte technisch abgewickelt wird, hängt von den späteren Verfahren der Anbieter ab. Denkbar sind regelmäßige Überweisungen oder zusätzliche Einmalzahlungen. Die konkreten Zahlungswege und die erforderlichen Angaben sollten vor einer Einzahlung beim Anbieter geprüft werden.

Ein gewöhnliches Kinderdepot kann nicht einfach als Frühstart-Rentenvertrag verwendet werden. Für die staatliche Förderung ist ein besonders zertifizierter Standarddepot-Vertrag vorgesehen. Solche Verträge sollen frühestens ab Januar 2027 verfügbar sein.

So organisieren Familien die zusätzlichen Einzahlungen

Damit regelmäßige Zuzahlungen funktionieren, sollten Eltern und Großeltern frühzeitig klären, welcher Vertrag genutzt wird, welche Beträge bereits eingezahlt werden und wie zusätzliche Schenkungen verbucht werden können.

Eine sinnvolle Vorgehensweise umfasst vier Schritte:

  1. Die Eltern eröffnen den individuellen Frühstart-Rentenvertrag auf den Namen des Kindes.
  2. Sie klären beim Anbieter, auf welchem Weg Großeltern Geld einzahlen können und welche Angaben dafür erforderlich sind.
  3. Die Familie legt die gewünschten monatlichen oder einmaligen Beiträge fest und berücksichtigt dabei die gemeinsame Jahresobergrenze.
  4. Die Großeltern bewahren bei größeren Schenkungen die Zahlungsnachweise auf und dokumentieren, wem das Geld geschenkt wurde.

Ein gemeinsamer Überblick ist insbesondere dann hilfreich, wenn zusätzlich zu monatlichen Sparbeiträgen noch Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke investiert werden sollen.

Was bringen zusätzliche Einzahlungen der Großeltern?

Der finanzielle Nutzen entsteht vor allem durch die Kombination aus zusätzlichen Beiträgen und einem sehr langen Anlagezeitraum. Geld, das bereits im Kindesalter investiert wird, kann über mehrere Jahrzehnte am Kapitalmarkt arbeiten.

Dabei ist zwischen den tatsächlich eingezahlten Beträgen und der möglichen Wertentwicklung zu unterscheiden. Die Einzahlungen lassen sich exakt berechnen. Wie viel Vermögen daraus später entsteht, hängt dagegen von den erzielten Renditen, den Kosten und dem weiteren Verlauf der Altersvorsorge ab.

Beispiel: Großeltern zahlen monatlich 25 oder 50 Euro

Für die folgende Modellrechnung wird angenommen, dass ein Kind zwölf Jahre lang die staatliche Frühstart-Rente erhält und die Großeltern während desselben Zeitraums regelmäßig Geld einzahlen.

Die Tabelle zeigt ausschließlich die eingezahlten Beträge. Mögliche Kapitalerträge und Kosten bleiben unberücksichtigt.

Monatlicher Beitrag der Großeltern Jährlicher Beitrag Einzahlungen in 12 Jahren
10 € 120 € 1.440 €
25 € 300 € 3.600 €
50 € 600 € 7.200 €
100 € 1.200 € 14.400 €

Zum Vergleich: Die staatliche Frühstart-Rente bringt über zwölf vollständige Förderjahre insgesamt 1.440 Euro an Einzahlungen zusammen.

Wenn Großeltern zusätzlich monatlich 50 Euro leisten, kommen weitere 7.200 Euro hinzu. Zusammen mit der staatlichen Förderung wären damit bereits 8.640 Euro eingezahlt worden, bevor mögliche Gewinne oder Verluste berücksichtigt werden.

Auch kleine Beträge können über die Jahre einen erheblichen Unterschied bei den gesamten Einzahlungen ausmachen. Schon zehn Euro monatlich von den Großeltern würden die staatlichen Einzahlungen über den betrachteten Zeitraum verdoppeln.

Warum sich ein früher Sparbeginn auswirken kann

Der wesentliche Vorteil eines frühen Sparbeginns liegt nicht allein in der Höhe der Beiträge. Vielmehr können erwirtschaftete Erträge wieder angelegt werden und ihrerseits zusätzliche Erträge erzielen. Dieser Zinseszinseffekt gewinnt mit zunehmender Laufzeit an Bedeutung.

Wer als Großelternteil während der ersten zwölf Jahre zusätzlich Geld einzahlt, vergrößert den Betrag, der anschließend über Jahrzehnte weiter investiert bleiben kann. Voraussetzung ist, dass das Kapital tatsächlich im Vertrag verbleibt und die Wertentwicklung entsprechend ausfällt.

Eine hohe spätere Auszahlung ist dennoch keineswegs garantiert. Kapitalmarktanlagen unterliegen Kursschwankungen und können Verluste verursachen. Hinzu kommen Produktkosten und die Inflation. Ein nominal hoher Depotwert sagt deshalb noch nicht aus, welche Kaufkraft das Vermögen im Rentenalter tatsächlich besitzen wird.

Monatlich sparen oder lieber einmal im Jahr Geld schenken?

Großeltern müssen sich nicht zwangsläufig für eine regelmäßige monatliche Sparrate entscheiden. Je nach den angebotenen Einzahlungsmöglichkeiten können auch größere Einzelbeträge eine geeignete Lösung sein.

Wer beispielsweise jedes Jahr 300 Euro zum Geburtstag des Enkelkindes beisteuert, zahlt über zwölf Jahre ebenfalls 3.600 Euro ein. Das entspricht rechnerisch einer monatlichen Sparrate von 25 Euro.

Ein regelmäßiger Beitrag hat den Vorteil, dass die finanzielle Belastung über das Jahr verteilt wird. Die Familie kann mit einem festen Betrag planen, während die Geldanlage fortlaufend ergänzt wird. Bei schwankenden Marktpreisen erfolgen die Käufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Eine Einmalzahlung ermöglicht dagegen, einen vorhandenen Betrag früher vollständig zu investieren. Entwickeln sich die Märkte anschließend positiv, kann das vorteilhaft sein. Bei fallenden Kursen besteht allerdings ebenso das Risiko, unmittelbar nach der Einzahlung zunächst Verluste zu verzeichnen.

Für Großeltern mit einer überschaubaren Rente oder unregelmäßig verfügbaren Geldbeträgen können freiwillige Einmalzahlungen praktischer sein als eine dauerhafte Sparverpflichtung. Wer dagegen einen festen Betrag zuverlässig entbehren kann, erhält durch monatliche Einzahlungen eine einfache und gut planbare Lösung.

Entscheidend sollte nicht der Versuch sein, einen perfekten Einstiegszeitpunkt an der Börse zu treffen. Wesentlich wichtiger ist, dass die Beiträge zur eigenen finanziellen Situation passen und nicht zulasten notwendiger Rücklagen gehen.

Wem gehört das Geld, das Großeltern einzahlen?

Der individuelle Frühstart-Rentenvertrag soll auf den Namen des Kindes abgeschlossen werden. Zahlen Großeltern Geld in diesen Vertrag ein, stellen sie dem Enkel damit grundsätzlich Vermögen zur Verfügung.

Die Zuwendung ist von einem Sparvertrag zu unterscheiden, den Großeltern ausschließlich auf ihren eigenen Namen eröffnen. Bei einer Schenkung an das Enkelkind geben sie das Geld aus ihrem eigenen Vermögen ab. Sie können nicht allein deshalb später darüber verfügen, weil sie die Einzahlung finanziert haben.

Solange das Kind minderjährig ist, übernehmen grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter die Verwaltung seiner Vermögensangelegenheiten. Die Befugnisse und Entnahmemöglichkeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Wollen Großeltern sich vorbehalten, später selbst über die Verwendung des Geldes zu entscheiden, sollten sie nicht ohne Weiteres direkt in den Altersvorsorgevertrag des Kindes einzahlen. Eine Anlage im eigenen Namen kann in diesem Fall besser zur gewünschten Kontrolle passen. Sie bietet allerdings nicht automatisch dieselben steuerlichen Bedingungen wie der geplante Standarddepot-Vertrag.

Ist das Geld der Großeltern bis zur Rente gesperrt?

Bei der Frühstart-Rente ist zwischen dem staatlichen Fördervermögen und freiwilligen privaten Beiträgen zu unterscheiden.

Die staatliche Frühstart-Rentenförderung und die darauf entfallenden Erträge sollen grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können. Das Geld ist damit ausdrücklich für die Altersvorsorge bestimmt und nicht als frei verfügbares Startkapital für das junge Erwachsenenleben gedacht.

Für private Zuzahlungen sieht der Regierungsentwurf dagegen eine größere Flexibilität vor. Die freiwilligen Eigenbeiträge und die darauf entfallenden Erträge sollen unter Beachtung der vertraglichen Regelungen grundsätzlich jederzeit entnommen werden können. Bei einer solchen Entnahme müssen die auf die Eigenbeiträge entfallenden Erträge versteuert werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Großeltern ihre früher geschenkten Beträge jederzeit persönlich zurückfordern können. Die vorgesehene Entnahmemöglichkeit betrifft das Vermögen im Vertrag und die jeweils berechtigte Person. Bei Minderjährigen müssen zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben zur Vermögensverwaltung beachtet werden.

Wer seinem Enkel gezielt Geld für eine spätere Ausbildung, das Studium oder den Führerschein schenken möchte, sollte die Frühstart-Rente daher nicht automatisch mit einem gewöhnlichen Kinderdepot oder Sparkonto gleichsetzen.

Die staatliche Förderung ist langfristig gebunden. Private Beiträge sind zwar grundsätzlich flexibler, doch die tatsächliche Verfügbarkeit hängt von den Vertragsbedingungen und der rechtlichen Situation ab.

Müssen Großeltern auf ihre Einzahlungen Schenkungsteuer zahlen?

Zahlungen der Großeltern an ein Enkelkind können schenkungsteuerlich als Schenkungen gelten. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt insbesondere von der Höhe der Zuwendungen, dem Verwandtschaftsverhältnis und bereits erfolgten Schenkungen ab.

Für Enkelkinder gilt grundsätzlich ein persönlicher Schenkungsteuerfreibetrag von 200.000 Euro je Großelternteil. Ist das Kind des schenkenden Großelternteils, von dem das Enkelkind abstammt, bereits verstorben, beträgt der Freibetrag für dieses Enkelkind grundsätzlich 400.000 Euro.

Der jeweilige Freibetrag bezieht sich auf Zuwendungen derselben Person innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren.

Bei normalen monatlichen Sparraten wird die Freibetragsgrenze häufig keine praktische Rolle spielen. Zahlt eine Großmutter beispielsweise zwölf Jahre lang monatlich 50 Euro, beträgt die gesamte Schenkung rechnerisch 7.200 Euro.

Allerdings dürfen frühere Geld- und Vermögensübertragungen nicht übersehen werden. Hat ein Großelternteil seinem Enkel bereits größere Beträge geschenkt, können zusätzliche Einzahlungen in die Frühstart-Rente steuerlich relevant werden.

Die jährliche Zuzahlungsgrenze der Frühstart-Rente und der Schenkungsteuerfreibetrag sind zwei vollständig unterschiedliche Regelungen. Ein Betrag kann innerhalb der zulässigen Depotgrenze liegen und trotzdem schenkungsteuerlich berücksichtigt werden müssen.

Auch mögliche Anzeigepflichten für Schenkungen sollten beachtet werden. Die Tatsache, dass ein Geschenk unterhalb des persönlichen Freibetrags liegt, bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche steuerlichen Mitteilungspflichten entfallen. Bei größeren Beträgen oder bereits umfangreichen Vermögensübertragungen ist eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll.

Können Großeltern die Beiträge von der Steuer absetzen?

Nein, aus der Einzahlung für ein Enkelkind entsteht den Großeltern nach dem geplanten Verfahren grundsätzlich kein eigener Sonderausgabenabzug.

Ein solcher Abzug setzt eigene begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen und die entsprechenden persönlichen Fördervoraussetzungen voraus. Einzahlungen Dritter in den Vertrag eines Kindes erfüllen diese Voraussetzungen beim Schenkenden nicht.

Die Großeltern sollten ihre Beiträge deshalb als finanzielle Unterstützung des Enkelkindes betrachten und nicht als Instrument zur Senkung ihrer eigenen Einkommensteuer.

Für die spätere Besteuerung des Vorsorgevertrags gilt eine andere Regelung: Die Erträge sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Leistungen aus dem Vertrag werden grundsätzlich nachgelagert besteuert. Bei einer vorzeitigen Entnahme privater Eigenbeiträge müssen die darauf entfallenden Erträge steuerlich berücksichtigt werden.

Was ist, wenn die Eltern kein Frühstart-Renten-Depot eröffnen?

Die Bundesregierung sieht für anspruchsberechtigte Kinder eine kollektive Auffanglösung vor. Wird kein individueller Vertrag abgeschlossen, sollen die staatlichen Fördermittel stattdessen durch die Deutsche Bundesbank kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden.

Dadurch soll die staatliche Förderung nicht allein deshalb verloren gehen, weil die Eltern keinen individuellen Altersvorsorgevertrag eröffnen.

Für Großeltern gibt es allerdings eine wichtige Einschränkung: In die kollektive Anlage können keine privaten Zuzahlungen geleistet werden. Dort werden keine individuellen Konten geführt, auf die Angehörige zusätzliche Beträge überweisen könnten.

Möchten Großeltern unmittelbar die Frühstart-Rente ihres Enkelkindes aufstocken, benötigen sie deshalb einen individuellen, dafür geeigneten Standarddepot-Vertrag.

Wird ein solcher Vertrag später eröffnet, soll das zuvor kollektiv angelegte Fördervermögen einschließlich der darauf entfallenden Erträge automatisch übertragen werden.

Großeltern können die Eltern daher auf die Möglichkeit eines individuellen Vertrags aufmerksam machen. Eine eigenständige Eröffnung gegen den Willen der sorgeberechtigten Eltern ist durch die vorgesehene Möglichkeit der Zuzahlung nicht automatisch gedeckt.

Können Großeltern auch für ältere Enkelkinder vorsorgen?

Die staatliche Förderung soll zunächst mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen. Dieser Jahrgang erhält die Förderung nach dem Regierungsentwurf rückwirkend für das Jahr 2026. Der Jahrgang 2021 kommt mit dem regulären Start im Jahr 2027 hinzu. Anschließend soll jährlich der Jahrgang einbezogen werden, der das sechste Lebensjahr vollendet.

Kinder, die vor 2020 geboren wurden, gehören nach dem derzeitigen Regierungsentwurf nicht zum förderberechtigten Personenkreis.

Trotzdem sollen Eltern auch für ältere Kinder einen individuellen Standarddepot-Vertrag abschließen können. Sie erhalten dafür zwar keine staatliche Frühstart-Rentenförderung, profitieren aber von den vorgesehenen steuerlichen Bedingungen des Vertrags. Großeltern können sich im Rahmen der zulässigen privaten Einzahlungen ebenfalls am Vermögensaufbau beteiligen.

Die staatliche Förderung und die Möglichkeit einer privaten Altersvorsorge sind somit getrennt zu betrachten.

Für sehr junge Enkelkinder, die noch nicht sechs Jahre alt sind, kommt außerdem ein gewöhnliches Kinderdepot oder eine andere geeignete Sparform infrage, wenn bereits vor dem vorgesehenen Förderbeginn Vermögen aufgebaut werden soll.

Frühstart-Rente oder Kinderdepot: Wohin sollten Großeltern ihr Geld geben?

Ein wesentliches Entscheidungskriterium ist die Frage, wofür das Geld später verwendet werden soll.

Wer ausdrücklich einen Beitrag zur Altersvorsorge seines Enkelkindes leisten möchte, kann mit der Frühstart-Rente einen dafür vorgesehenen Vertrag nutzen. Die staatliche Förderung ergänzt die privaten Beiträge, und die Erträge sollen während der Ansparphase grundsätzlich steuerfrei bleiben.

Der Vorteil entsteht jedoch nicht durch eine zusätzliche staatliche Förderung auf die Einzahlungen der Großeltern. Vielmehr fließen die privaten Beträge in einen steuerlich besonders ausgestalteten Vorsorgevertrag.

Ein gewöhnliches Kinderdepot verfolgt einen breiteren Zweck. Dort können Eltern für ihr Kind beispielsweise in Fonds oder ETFs investieren, ohne dass das Vermögen zwingend für die Altersvorsorge vorgesehen ist. Es kann später auch für Ausbildung, Studium oder andere finanzielle Ziele genutzt werden. Bei einem auf den Namen des Kindes geführten Depot gehört das Vermögen allerdings ebenfalls dem Kind, das grundsätzlich mit der Volljährigkeit selbst darüber verfügen kann.

Bei der Wahl zwischen beiden Möglichkeiten sollten außerdem die laufenden Kosten berücksichtigt werden. Für den geplanten Standarddepot-Vertrag ist während der Ansparphase ein Effektivkostendeckel von einem Prozent vorgesehen. Bis zur Volljährigkeit sollen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürfen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Anlagen innerhalb des Vertrags kostenlos sind.

Ein kostengünstiges Kinderdepot kann je nach Anbieter und Anlageprodukt niedrigere laufende Kosten aufweisen. Dafür gelten andere steuerliche Rahmenbedingungen.

Die Entscheidung sollte sich deshalb am Zweck der Schenkung orientieren: Geht es um einen langfristigen Beitrag zur Altersvorsorge oder um Vermögen, das dem Enkel bereits in jungen Jahren für unterschiedliche Ziele zur Verfügung stehen soll?

Auch eine Kombination kann sinnvoll sein. Großeltern könnten beispielsweise einen kleineren monatlichen Betrag in die Frühstart-Rente einzahlen und Geldgeschenke für Ausbildung oder den Führerschein getrennt davon ansparen.

Welche Fehler sollten Großeltern vermeiden?

Ein häufiger Fehler wäre, die Frühstart-Rente allein anhand der staatlichen Förderung zu beurteilen. Die zehn Euro monatlich sind eine zusätzliche Unterstützung, aber kein Grund, sämtliche Ersparnisse eines Kindes ausschließlich in diesen Vertrag einzuzahlen. Der geplante Vertrag verfolgt einen bestimmten Vorsorgezweck und ist nicht für jedes Sparziel gleichermaßen geeignet.

Ebenso problematisch wäre es, eigene finanzielle Rücklagen zugunsten der Enkelkinder zu vernachlässigen. Großeltern sollten zunächst sicherstellen, dass ihre laufenden Ausgaben, notwendige Anschaffungen und mögliche Pflege- oder Gesundheitskosten langfristig finanziert werden können. Geldgeschenke sind vor allem dann sinnvoll, wenn sie die eigene wirtschaftliche Sicherheit nicht gefährden.

Bei größeren Einmalzahlungen können außerdem steuerliche Fragen entstehen. Wer einem Enkel bereits umfangreiches Vermögen übertragen hat, sollte den verbleibenden Schenkungsteuerfreibetrag prüfen, bevor weitere Beträge in den Altersvorsorgevertrag fließen.

Schließlich lohnt sich ein Blick auf die tatsächlichen Produktkosten. Ein gesetzlicher Kostendeckel ist kein Ersatz für einen sorgfältigen Vergleich. Unterschiede bei den angebotenen Anlagen, der Vermögensaufteilung, den Entnahmeregeln und der späteren Fortführung können über eine jahrzehntelange Laufzeit relevant werden.

Fazit: Großeltern können die Frühstart-Rente gezielt ergänzen

Die Frühstart-Rente soll nicht ausschließlich aus staatlichen Einzahlungen bestehen. Der Regierungsentwurf erlaubt ausdrücklich, dass auch Großeltern freiwillige Beiträge in einen individuellen Altersvorsorgevertrag ihres Enkelkindes einzahlen. Dafür gilt eine gemeinsame jährliche Obergrenze von 6.840 Euro für sämtliche privaten Zuzahlungen.

Schon überschaubare monatliche Beträge können über zwölf Jahre mehrere Tausend Euro zusätzliches Vorsorgekapital schaffen. Der langfristige Nutzen hängt allerdings davon ab, wie sich die Geldanlage entwickelt, welche Kosten entstehen und ob das Kapital später investiert bleibt.

Für Großeltern ist insbesondere die beabsichtigte Verwendung des Geldes entscheidend. Soll die Schenkung langfristig zur Altersvorsorge beitragen, bietet der geplante Standarddepot-Vertrag einen passenden Rahmen. Geht es dagegen um kurzfristigere Wünsche oder finanzielle Unterstützung beim Start ins Erwachsenenleben, kann eine separate Sparlösung zweckmäßiger sein.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente für Großeltern

Großeltern haben bei der geplanten Frühstart-Rente häufig Fragen zur Einzahlung, zu den finanziellen Grenzen und zum späteren Zugriff auf das angesparte Vermögen. Die folgenden Antworten greifen wichtige praktische Besonderheiten auf.

Können beide Großelternpaare gleichzeitig Geld einzahlen?

Ja. Nach dem Regierungsentwurf dürfen auch mehrere Personen private Zuzahlungen für dasselbe Kind leisten. Insgesamt dürfen die privaten Einzahlungen in den individuellen Vertrag jedoch 6.840 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

Können Großeltern Geld zum Geburtstag in die Frühstart-Rente einzahlen?

Ja, zusätzliche Geldgeschenke können grundsätzlich als private Einzahlungen verwendet werden. Voraussetzung ist ein geeigneter individueller Vertrag, der solche Zahlungen ermöglicht. Die gemeinsame jährliche Obergrenze muss eingehalten werden.

Dürfen Großeltern mehr einzahlen als die Eltern?

Ja. Der Regierungsentwurf sieht keine vorgeschriebene Aufteilung der privaten Einzahlungen zwischen Eltern und Großeltern vor. Großeltern können daher auch den gesamten privaten Beitrag übernehmen, sofern die zulässige Jahresgrenze eingehalten wird.

Erhöht sich die staatliche Förderung durch Einzahlungen der Großeltern?

Nein. Die Frühstart-Rentenförderung soll unabhängig von freiwilligen Beiträgen monatlich zehn Euro betragen. Zusätzliche Einzahlungen erhöhen das investierte Kapital, lösen aber keine höhere Frühstart-Rentenprämie aus.

Können Großeltern die Frühstart-Rente selbst eröffnen?

Die reguläre Vertragseröffnung für minderjährige Kinder ist im geplanten Verfahren Aufgabe der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertreter. Die Möglichkeit, Geld zuzuzahlen, beinhaltet nicht automatisch das Recht, eigenständig einen Vertrag für das Enkelkind abzuschließen.

Können Großeltern ihre Einzahlungen später zurückfordern?

Eine Einzahlung als Schenkung geht grundsätzlich in das Vermögen des Enkelkindes über. Daraus entsteht kein allgemeines Recht, das Geld später nach Belieben zurückzufordern. Gesetzliche Rückforderungsansprüche können in besonderen Fällen bestehen, sollten aber nicht als reguläre Verfügungsmöglichkeit eingeplant werden.

Was passiert mit den Einzahlungen der Großeltern, wenn das Enkelkind 18 Jahre alt wird?

Mit der Volljährigkeit endet die staatliche Frühstart-Rentenförderung. Der Altersvorsorgevertrag kann jedoch grundsätzlich fortgeführt und weiter bespart werden. Für private Eigenbeiträge und deren Erträge gelten die vertraglich vorgesehenen Entnahmemöglichkeiten. Bei einer Entnahme müssen die darauf entfallenden Erträge versteuert werden.

Können Großeltern auch nach dem 18. Geburtstag Geld für die Altersvorsorge schenken?

Ja, Großeltern können ihren erwachsenen Enkeln weiterhin Geld schenken. Ob eine Einzahlung unmittelbar in deren Altersvorsorgevertrag möglich ist und welche Förder- und Steuerregeln gelten, hängt dann von den Voraussetzungen der reformierten privaten Altersvorsorge und dem jeweiligen Vertrag ab.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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