Früher aufhören zu arbeiten, mehr Zeit für die Familie haben, reisen oder einfach den Alltag ohne berufliche Verpflichtungen genießen: Für viele Menschen ist der Vorruhestand ein erstrebenswertes Ziel. Doch zwischen dem letzten Arbeitstag und der ersten Rentenzahlung können mehrere Jahre liegen. In dieser Zeit müssen sämtliche Lebenshaltungskosten aus anderen Quellen finanziert werden.
Wer beispielsweise mit 60 Jahren aufhören möchte zu arbeiten, seine gesetzliche Altersrente aber erst mit 67 Jahren beziehen kann, muss sieben Jahre überbrücken. Bei monatlichen Ausgaben von 2.000 Euro ergibt sich bereits ein Finanzierungsbedarf von 168.000 Euro – ohne Preissteigerungen, zusätzliche Versicherungsbeiträge oder größere unerwartete Ausgaben.
Den Vorruhestand finanzieren kann man durch angespartes Vermögen, private Renten, Kapitalerträge, Abfindungen, Teilzeiteinkommen oder eine Kombination verschiedener Einnahmequellen. Entscheidend ist nicht allein, wie viel Geld zum Zeitpunkt des Berufsausstiegs vorhanden ist. Ebenso wichtig sind die Dauer der Überbrückung, die laufenden Kosten und die Frage, welche finanziellen Folgen der frühere Ausstieg für die spätere Rente hat.
Eine tragfähige Planung betrachtet deshalb zwei Lebensphasen getrennt: die Jahre bis zum gesetzlichen Rentenbeginn und die anschließende Rentenzeit. Ein Vorruhestand kann nur dann langfristig funktionieren, wenn das Geld nicht bereits vor dem eigentlichen Ruhestand aufgebraucht ist.
Wie viel Geld braucht man für den Vorruhestand?
Der Kapitalbedarf hängt vor allem davon ab, wie viele Jahre ohne reguläres Arbeitseinkommen finanziert werden müssen. Hinzu kommen die monatlichen Lebenshaltungskosten, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche zusätzliche Ausgaben für Reisen, Gesundheit oder größere Anschaffungen.
Als erste Orientierung lässt sich der Finanzierungsbedarf mit einer einfachen Rechnung bestimmen:
Monatlicher Finanzierungsbedarf × 12 Monate × Anzahl der Überbrückungsjahre = benötigtes Kapital
Diese Berechnung liefert allerdings nur einen Ausgangswert. Sie berücksichtigt weder Inflation noch Kapitalerträge und setzt voraus, dass der monatliche Bedarf während der gesamten Zeit unverändert bleibt.
Beispiel: Vorruhestand mit 60 Jahren
Eine Arbeitnehmerin möchte mit 60 Jahren aus dem Berufsleben aussteigen. Ihre reguläre Altersrente beginnt mit 67 Jahren. Für ihren Lebensunterhalt benötigt sie monatlich 2.200 Euro. Der Betrag soll sämtliche laufenden Ausgaben einschließlich der angenommenen Versicherungsbeiträge abdecken.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatlicher Finanzierungsbedarf | 2.200 € |
| Jährlicher Finanzierungsbedarf | 26.400 € |
| Überbrückungszeit | 7 Jahre |
| Kapitalbedarf ohne Inflation | 184.800 € |
| Zusätzliche Sicherheitsreserve | 20.000 € |
| Gesamter Planungsbetrag | 204.800 € |
Die Rechnung zeigt: Bereits ein vergleichsweise überschaubarer monatlicher Bedarf kann über mehrere Jahre eine erhebliche Vermögenssumme erfordern. Die zusätzliche Reserve von 20.000 Euro ist eine beispielhafte Planungsannahme und kein allgemeingültiger Richtwert.
Allerdings muss dieses Kapital nicht vollständig aus einem Sparkonto stammen. Erhält die Arbeitnehmerin beispielsweise während der Überbrückungszeit durchschnittlich 500 Euro monatlich aus anderen verlässlich verfügbaren Einnahmequellen, sinkt ihr monatlicher Kapitalbedarf auf 1.700 Euro. Über sieben Jahre entspricht das einer Entlastung von 42.000 Euro.
Gerade solche ergänzenden Einnahmen können darüber entscheiden, ob ein früherer Ruhestand finanziell erreichbar ist.
Vorruhestand finanzieren: Wie stark verändert das Einstiegsalter den Kapitalbedarf?
Schon ein oder zwei zusätzliche Arbeitsjahre können einen erheblichen Unterschied machen. Wer länger arbeitet, benötigt weniger Überbrückungskapital, kann gegebenenfalls weiter sparen und erhöht unter Umständen gleichzeitig seine späteren Rentenansprüche.
Die folgende Modellrechnung zeigt den Kapitalbedarf bei einem monatlichen Finanzierungsbedarf von 2.200 Euro und einem regulären Rentenbeginn mit 67 Jahren.
| Berufsausstieg | Überbrückungszeit | Kapitalbedarf |
|---|---|---|
| 58 Jahre | 9 Jahre | 237.600 € |
| 60 Jahre | 7 Jahre | 184.800 € |
| 62 Jahre | 5 Jahre | 132.000 € |
| 63 Jahre | 4 Jahre | 105.600 € |
| 65 Jahre | 2 Jahre | 52.800 € |
Die Beträge berücksichtigen weder Inflation noch Kapitalerträge oder Sicherheitsreserven. Außerdem setzt die Rechnung voraus, dass bis zum 67. Lebensjahr noch keine gesetzliche Altersrente bezogen wird.
Besonders deutlich wird der Unterschied zwischen einem Berufsausstieg mit 60 und 63 Jahren. Drei zusätzliche Arbeitsjahre reduzieren den reinen Überbrückungsbedarf um 79.200 Euro. Gleichzeitig können während dieser Zeit weitere Ersparnisse entstehen.
Für Menschen, denen ein vollständiger Ausstieg mit 60 Jahren finanziell zu riskant erscheint, kann deshalb ein schrittweiser Übergang wesentlich realistischer sein.
Welche Einnahmequellen können die Jahre bis zur Rente überbrücken?
Ein Vorruhestand muss nicht ausschließlich durch den Verbrauch von Ersparnissen finanziert werden. Häufig ist eine Kombination verschiedener Geldquellen sinnvoller, weil sie das Risiko reduziert, dass das verfügbare Kapital zu schnell schrumpft.
Ersparnisse und Tagesgeld für die ersten Jahre
Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten eignet sich vor allem für Ausgaben, die kurzfristig anfallen. Das Geld ist grundsätzlich schnell verfügbar und unterliegt keinen börsenbedingten Kursschwankungen.
Wer beispielsweise 50.000 Euro für die ersten beiden Jahre seines Vorruhestands benötigt, sollte diesen Betrag nicht vollständig in Aktien investieren. Ein deutlicher Börsenrückgang kurz vor einer geplanten Entnahme könnte sonst dazu führen, dass Wertpapiere mit Verlust verkauft werden müssen.
Tagesgeld bietet Flexibilität, allerdings können Banken ihre Zinssätze jederzeit verändern. Festgeld kann für zeitlich feststehende Ausgaben eine Alternative sein, sofern die Laufzeit zum geplanten Geldbedarf passt.
Bei Bankeinlagen ist außerdem die gesetzliche Einlagensicherung zu berücksichtigen. Innerhalb der Europäischen Union sind grundsätzlich 100.000 Euro je Einleger und Bank geschützt; besondere gesetzliche Ausnahmen können darüber hinausgehen.
Wertpapiervermögen und ETF-Depot
Wer über ein größeres Wertpapierdepot verfügt, kann regelmäßige Entnahmen zur Finanzierung des Vorruhestands nutzen. Dafür kommen beispielsweise breit gestreute Aktien-ETFs, Anleihen oder eine Mischung verschiedener Anlageklassen infrage.
Ein Depot im Wert von 250.000 Euro könnte rechnerisch über sieben Jahre monatliche Entnahmen von rund 2.976 Euro ermöglichen, wenn man Kursveränderungen, Steuern, Gebühren und Zinserträge vollständig ausklammert.
In der Realität entwickelt sich ein Wertpapierdepot jedoch nicht gleichmäßig. Gerade zu Beginn des Vorruhestands können Kursverluste besonders problematisch werden. Müssen während eines Börsenrückgangs größere Beträge entnommen werden, stehen diese Anteile für eine spätere Kurserholung nicht mehr zur Verfügung.
Dieses Risiko wird als Reihenfolgerisiko der Renditen bezeichnet. Zwei Anleger können über einen längeren Zeitraum dieselbe durchschnittliche Rendite erzielen und trotzdem mit sehr unterschiedlichen Restvermögen enden, wenn die Verluste zu verschiedenen Zeitpunkten auftreten.
Deshalb ist es sinnvoll, Geld für die nächsten Jahre getrennt von langfristig investiertem Vermögen zu betrachten. Eine mögliche Strategie besteht darin, die kurzfristig benötigten Beträge in schwankungsarmen Anlagen vorzuhalten und nur den langfristig entbehrlichen Teil weiterhin am Kapitalmarkt anzulegen.
Eine solche Aufteilung verhindert Verluste nicht vollständig. Sie kann aber das Risiko verringern, Aktien in einer ungünstigen Marktphase verkaufen zu müssen.
Private Rentenversicherungen und andere regelmäßige Einnahmen
Private Rentenversicherungen können eine zusätzliche Einkommensquelle darstellen, sofern der Vertrag einen entsprechenden Auszahlungsbeginn ermöglicht. Je nach Vertragsbedingungen sind laufende Rentenzahlungen, Kapitalauszahlungen oder Kombinationen daraus vorgesehen.
Vor einer vorgezogenen Auszahlung sollten die steuerlichen Folgen, mögliche Vertragskosten und der Verlust späterer Rentenleistungen geprüft werden. Besonders bei älteren Versicherungsverträgen können individuelle Regelungen eine wichtige Rolle spielen.
Auch Mieteinnahmen, Pachteinnahmen oder andere regelmäßige Einkünfte können den Kapitalbedarf verringern. Dabei sollte allerdings nur mit dem Betrag gerechnet werden, der nach laufenden Kosten, Rücklagen und Steuern tatsächlich verfügbar bleibt.
Abfindung als Startkapital
Eine Abfindung kann den Übergang in den Vorruhestand erheblich erleichtern. Gerade Beschäftigte, die nach vielen Jahren im Unternehmen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer betrieblichen Umstrukturierung ausscheiden, erhalten unter Umständen größere Einmalzahlungen.
Entscheidend ist jedoch der Nettobetrag. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt die steuerliche Begünstigung nach der Fünftelregelung infrage. Seit 2025 wird diese Begünstigung grundsätzlich nicht mehr direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber berücksichtigt, sondern gegebenenfalls über die Einkommensteuerveranlagung.
Auch sozialrechtliche Folgen müssen vor der Vertragsunterzeichnung geklärt werden. Ein Aufhebungsvertrag kann beispielsweise Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. Unter bestimmten Voraussetzungen drohen Sperrzeiten oder ein Ruhen des Anspruchs.
Eine Abfindung von 100.000 Euro bedeutet deshalb nicht automatisch, dass 100.000 Euro für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.
Welche Möglichkeiten gibt es für einen früheren Rentenbeginn?
Nicht jeder Mensch muss bis zur Regelaltersgrenze warten, um eine gesetzliche Altersrente zu beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind frühere Rentenbeginne möglich. Dabei unterscheiden sich die erforderlichen Versicherungszeiten und mögliche Abschläge erheblich.
Altersrente für langjährig Versicherte
Wer mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erfüllt, kann grundsätzlich eine Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig beziehen. Für Versicherte der Jahrgänge 1964 und jünger liegt die abschlagsfreie Altersgrenze dieser Rentenart bei 67 Jahren. Ein Beginn ist frühestens mit 63 Jahren möglich.
Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezugs wird die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Bei einem Beginn mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren ergibt sich ein Abschlag von 14,4 Prozent.
Angenommen, eine Person hätte zum vorgesehenen Rentenbeginn einen monatlichen Bruttorentenanspruch von 1.800 Euro. Ein Abschlag von 14,4 Prozent würde diesen Betrag rechnerisch um 259,20 Euro auf 1.540,80 Euro reduzieren.
Diese Rechnung isoliert ausschließlich den Rentenabschlag. Fehlende Beitragsjahre durch einen früheren Berufsausstieg können den tatsächlichen Rentenanspruch zusätzlich vermindern.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 45 Jahre mit den hierfür anrechenbaren Zeiten erfüllt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine abschlagsfreie Altersrente vor der Regelaltersgrenze erhalten.
Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Diese Rentenart kann nicht mit zusätzlichen Abschlägen noch früher in Anspruch genommen werden.
Die häufig verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“ ist deshalb missverständlich. Sie beschreibt nicht für alle Jahrgänge dieselbe Altersgrenze.
Außerdem zählen für die erforderlichen 45 Jahre nicht sämtliche rentenrechtlichen Zeiten gleichermaßen. Deshalb sollte die Deutsche Rentenversicherung individuell prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Für Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 gelten unter weiteren Voraussetzungen besondere Altersgrenzen. Erforderlich sind unter anderem 35 Jahre Wartezeit und eine anerkannte Schwerbehinderung zum Rentenbeginn.
Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit 65 Jahren möglich. Mit dauerhaften Abschlägen kann diese Altersrente bereits ab 62 Jahren beginnen.
Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen sollte deshalb geprüft werden, ob diese Rentenart infrage kommt. Sie ist von einer Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden, für die andere Voraussetzungen gelten.
Warum ein früher Berufsausstieg die spätere Rente verringern kann
Viele Vorruhestandsrechnungen konzentrieren sich ausschließlich auf die Jahre ohne Gehalt. Dabei wird häufig übersehen, dass während dieser Zeit möglicherweise auch keine oder deutlich geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.
Wer fünf Jahre früher aus dem Berufsleben ausscheidet, verzichtet unter Umständen auf fünf weitere Jahre mit Rentenansprüchen. Die daraus entstehende Rentenminderung wirkt sich nicht nur während der Überbrückungszeit aus, sondern über die gesamte spätere Rentenbezugsdauer.
Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Würde ein Arbeitnehmer bei fortgesetzter Beschäftigung jährlich einen Entgeltpunkt erwerben, entsprächen fünf zusätzliche Arbeitsjahre fünf Entgeltpunkten. Bei einem angenommenen Rentenwert von 42 Euro je Entgeltpunkt wären das 210 Euro zusätzliche monatliche Bruttorente.
Der Wert von 42 Euro ist hier ausdrücklich eine Rechenannahme, kein als aktuell ausgewiesener gesetzlicher Rentenwert.
Bei 20 Jahren Rentenbezug ergäbe sich daraus rechnerisch ein Unterschied von 50.400 Euro, ohne künftige Rentenanpassungen oder andere Veränderungen zu berücksichtigen.
Hinzu kommt ein möglicher Abschlag, falls die gesetzliche Altersrente selbst vorzeitig in Anspruch genommen wird.
Ein früher Berufsausstieg und ein früher Rentenbeginn sind deshalb zwei unterschiedliche Entscheidungen. Wer mit 60 Jahren nicht mehr arbeitet, seine gesetzliche Rente aber erst mit 67 Jahren beantragt, hat allein aufgrund des späteren Rentenbeginns keinen vorzeitigen Rentenabschlag. Die fehlenden Beitragsjahre können den Rentenanspruch dennoch reduzieren.
Vor einer endgültigen Entscheidung empfiehlt sich eine individuelle Rentenauskunft einschließlich einer Hochrechnung für verschiedene Berufsausstiegs- und Rentenbeginntermine.
Krankenversicherung im Vorruhestand: Ein häufig unterschätzter Kostenfaktor
Die Kranken- und Pflegeversicherung gehört zu den wichtigsten Positionen bei der Planung eines Vorruhestands. Wer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, verliert in der Regel auch die bisherige Finanzierung über das laufende Arbeitsentgelt.
Welche Beiträge anschließend anfallen, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus, den vorhandenen Einkünften und der persönlichen Lebenssituation ab.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss grundsätzlich Beiträge nach seiner beitragspflichtigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlen. Dabei können neben anderen Einkünften beispielsweise Kapitalerträge und Mieteinnahmen berücksichtigt werden.
Auch bei sehr geringen Einkünften gibt es eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage. Die Beiträge sinken deshalb nicht automatisch auf null, nur weil kein Gehalt mehr bezogen wird.
Für die Finanzplanung sollte eine individuelle Beitragsberechnung bei der Krankenkasse eingeholt werden. Eine pauschale Fortschreibung des bisherigen Arbeitnehmeranteils führt häufig zu falschen Ergebnissen.
Familienversicherung und private Krankenversicherung
Bei gesetzlich versicherten Ehepartnern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung möglich sein. Dafür gelten unter anderem Einkommensgrenzen und weitere gesetzliche Voraussetzungen. Eine bestehende private Krankenversicherung lässt sich nicht allein durch den Berufsausstieg beliebig in eine Familienversicherung umwandeln.
Privatversicherte müssen ihre Versicherungsbeiträge grundsätzlich auch ohne Erwerbseinkommen weiter finanzieren. Der bisherige Arbeitgeberzuschuss entfällt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Ob später ein Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist, richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen.
Für privatversicherte Menschen kann der Vorruhestand deshalb einen deutlich höheren Finanzierungsbedarf verursachen als zunächst angenommen.
Was passiert mit der Krankenversicherung beim Rentenbeginn?
Mit dem Beginn der gesetzlichen Rente kann sich der Versicherungsstatus erneut verändern. Wer die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner erfüllt, wird in der Regel pflichtversichert. Maßgeblich ist insbesondere die erforderliche Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei pflichtversicherten Rentnern gelten teilweise andere Regeln für die Beitragspflicht einzelner Einkommensarten als bei freiwillig Versicherten.
Deshalb sollte der Finanzplan zwei getrennte Beitragsberechnungen enthalten: eine für die Überbrückungsjahre und eine für die Zeit nach dem Rentenbeginn.
Vorruhestand mit Teilzeit statt vollständigem Berufsausstieg
Ein vollständiger Rückzug aus dem Berufsleben ist nicht immer die wirtschaftlich beste Lösung. Wer seine Arbeitszeit reduziert, kann einen Teil der Lebenshaltungskosten weiterhin aus eigenem Einkommen finanzieren und muss entsprechend weniger Vermögen aufbrauchen.
Angenommen, eine Person benötigt monatlich 2.300 Euro und möchte fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn aufhören. Ohne zusätzliche Einnahmen wären dafür 138.000 Euro erforderlich.
Erzielt dieselbe Person durch eine Teilzeitbeschäftigung ein verfügbares monatliches Einkommen von 1.000 Euro, reduziert sich die Finanzierungslücke auf 1.300 Euro. Über fünf Jahre werden dann nur noch 78.000 Euro benötigt.
Die rechnerische Entlastung beträgt 60.000 Euro. Zusätzlich können abhängig von der Beschäftigungsform weitere Rentenansprüche entstehen.
Eine Teilzeitlösung bietet sich besonders an, wenn der Wunsch nach einem früheren Ruhestand vor allem aus einer hohen beruflichen Belastung entsteht. Eine Reduzierung auf zwei oder drei Arbeitstage pro Woche kann bereits eine erhebliche Entlastung schaffen, ohne dass die finanzielle Sicherheit vollständig vom vorhandenen Vermögen abhängt.
Allerdings sollten die sozialversicherungsrechtlichen Folgen einer Teilzeit- oder geringfügigen Beschäftigung individuell geprüft werden. Ein Minijob ersetzt beispielsweise nicht automatisch eine eigenständige Krankenversicherung.
Altersteilzeit: Kann der Arbeitgeber den Übergang finanzieren?
Die Altersteilzeit ist eine weitere Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand schrittweise zu gestalten. Sie beruht grundsätzlich auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht.
Bei der Altersteilzeit wird die bisherige Arbeitszeit reduziert. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Arbeitsentgelt nach den geltenden Regelungen auf und leistet zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung.
Besonders bekannt ist das Blockmodell. Dabei arbeitet der Beschäftigte zunächst während einer Arbeitsphase weiter und wird anschließend in einer Freistellungsphase von der Arbeit freigestellt. Das vereinbarte Altersteilzeitentgelt wird über beide Phasen verteilt gezahlt.
Für Arbeitnehmer kann dies attraktiv sein, weil bereits vor dem Rentenbeginn eine längere Zeit ohne aktive Beschäftigung möglich wird.
Allerdings ist Altersteilzeit nicht automatisch finanziell günstiger als eine normale Teilzeitbeschäftigung. Die tatsächlichen Bedingungen hängen stark von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und individuellen Regelungen ab. Zudem muss die Finanzierung der Freistellungsphase rechtlich abgesichert sein.
Vor einer Vereinbarung sollten daher das monatliche Nettoentgelt, die Auswirkungen auf die Rentenhöhe und der anschließende Rentenbeginn konkret berechnet werden.
Vorruhestand durch Abfindung und Arbeitslosengeld finanzieren?
Manche Beschäftigte planen, nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zunächst Arbeitslosengeld zu beziehen und anschließend in Rente zu gehen. Diese Überlegung kann im Einzelfall eine Rolle spielen, ist aber keine frei verfügbare Vorruhestandsfinanzierung.
Arbeitslosengeld setzt grundsätzlich voraus, dass die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört regelmäßig, dass die betroffene Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt.
Wer endgültig nicht mehr arbeiten möchte und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, kann deshalb nicht einfach mehrere Jahre Arbeitslosengeld als Ersatz für die eigene Altersvorsorge einplanen.
Bei älteren Arbeitnehmern kann die Anspruchsdauer unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate betragen. Dafür gelten jedoch Alters- und Versicherungszeitvoraussetzungen.
Besondere Vorsicht ist bei Aufhebungsverträgen geboten. Je nach Vertragsgestaltung können Sperrzeiten oder ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs entstehen. Auch die Auswirkungen auf die für einzelne Rentenarten erforderlichen Versicherungszeiten sollten vorab geklärt werden.
Wer einen solchen Übergang plant, sollte sich deshalb vor der Unterschrift sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Wie sollte das Vermögen während des Vorruhestands aufgeteilt werden?
Die wichtigste Aufgabe einer Anlagestrategie im Vorruhestand besteht nicht darin, eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass die laufenden Ausgaben auch dann finanziert werden können, wenn die Kapitalmärkte zwischenzeitlich deutlich fallen.
Eine Möglichkeit ist die Aufteilung des Vermögens nach dem Zeitpunkt, zu dem das Geld benötigt wird.
Für die unmittelbar bevorstehenden Ausgaben können Tagesgeld oder andere sehr liquide, schwankungsarme Anlagen genutzt werden. Für planbare Ausgaben in den nächsten Jahren kommen beispielsweise gestaffelte Festgelder oder geeignete kurzlaufende Anleihen infrage. Kapital, das voraussichtlich erst deutlich später benötigt wird, kann abhängig von der persönlichen Risikotragfähigkeit langfristiger investiert bleiben.
Wie groß die einzelnen Anteile sein sollten, hängt insbesondere von der Dauer der Überbrückung und den sonstigen Einkünften ab.
Wer nur zwei Jahre bis zur Rente finanzieren muss, benötigt eine andere Vermögensstruktur als jemand, der bereits mit 55 Jahren aussteigen möchte und zwölf Jahre ohne gesetzliche Altersrente überbrücken muss.
Auch ein sehr hohes Aktienvermögen schützt nicht automatisch vor Liquiditätsproblemen. Entscheidend ist, ob die benötigten Auszahlungen zu den geplanten Zeitpunkten zuverlässig bereitgestellt werden können.
Inflation: Warum die ursprüngliche Rechnung oft nicht ausreicht
Ein häufiger Planungsfehler besteht darin, die heutigen Lebenshaltungskosten unverändert über die gesamte Überbrückungszeit fortzuschreiben.
Steigen die Preise durchschnittlich um 2 Prozent jährlich, erhöht sich ein heutiger monatlicher Finanzierungsbedarf von 2.200 Euro nach sieben Jahren rechnerisch auf rund 2.527 Euro.
Wer seine Ausgaben nicht entsprechend anpasst, muss entweder mehr Kapital einsetzen oder seinen Lebensstandard reduzieren.
Für eine siebenjährige Überbrückungszeit mit anfänglich 2.200 Euro monatlichem Bedarf und einer angenommenen jährlichen Preissteigerung von 2 Prozent ergibt sich bei jährlicher Anpassung des Budgets ein kumulierter Bedarf von rund 196.300 Euro statt 184.800 Euro ohne Inflation.
Der Unterschied beträgt etwa 11.500 Euro. Die Berechnung unterstellt, dass das erste Jahr noch mit dem ursprünglichen Monatsbudget finanziert wird und sich die Ausgaben jeweils zu Beginn der Folgejahre erhöhen.
Dabei handelt es sich um eine Modellrechnung. Die tatsächliche Inflation kann höher oder niedriger ausfallen. Besonders individuelle Ausgaben für Energie, Gesundheit, Wohnen oder Mobilität können sich anders entwickeln als die allgemeine Inflationsrate.
Für einen langfristigen Finanzplan ist deshalb eine zusätzliche Inflationsreserve sinnvoll.
Wie viel Vermögen sollte nach dem Rentenbeginn noch übrig bleiben?
Ein entscheidender Unterschied besteht zwischen einem Vorruhestand, der lediglich bis zur ersten Rentenzahlung finanziert werden muss, und einer Situation, in der das eigene Vermögen auch danach dauerhaft zur Deckung der Lebenshaltungskosten benötigt wird.
Angenommen, eine Person benötigt im Ruhestand monatlich 2.300 Euro. Ihre gesetzliche Nettorente beträgt nach individuellen Abzügen voraussichtlich 1.700 Euro. Dann bleibt eine monatliche Versorgungslücke von 600 Euro.
Über 20 Jahre ergibt sich daraus bereits ein rechnerischer zusätzlicher Kapitalbedarf von 144.000 Euro, wenn Inflation, Renditen und Veränderungen der Ausgaben ausgeklammert werden.
Dieses Kapital wird zusätzlich zum Geld für die Überbrückungsjahre benötigt, sofern die Versorgungslücke nicht durch andere Einkünfte geschlossen wird.
Wer beispielsweise 180.000 Euro angespart hat und davon 160.000 Euro für die Jahre bis zum Rentenbeginn ausgeben muss, besitzt anschließend nur noch 20.000 Euro. Reicht die spätere gesetzliche Rente nicht für den Lebensunterhalt, kann daraus ein erhebliches finanzielles Problem entstehen.
Deshalb sollte die Vorruhestandsplanung niemals am Tag der ersten Rentenzahlung enden. Sie muss auch die Jahrzehnte danach berücksichtigen.
Ein realistischer Finanzplan für den Vorruhestand
Wie die verschiedenen Faktoren zusammenwirken, zeigt das folgende Beispiel eines alleinstehenden Arbeitnehmers, der mit 61 Jahren aussteigen und seine gesetzliche Altersrente mit 67 Jahren beziehen möchte.
Er verfügt über 210.000 Euro frei verfügbares Vermögen und erwartet eine gesetzliche Nettorente von 1.850 Euro monatlich. Seine derzeitigen Ausgaben einschließlich der angenommenen Kranken- und Pflegeversicherung betragen 2.300 Euro monatlich.
Für sechs Jahre ohne Erwerbseinkommen benötigt er zunächst 165.600 Euro. Unterstellt man jährliche Preissteigerungen von 2 Prozent, erhöht sich der rechnerische Bedarf auf rund 174.100 Euro. Das Vermögen würde ohne Kapitalerträge und sonstige Veränderungen auf etwa 35.900 Euro sinken.
Damit wäre die Überbrückung auf den ersten Blick möglich. Das eigentliche Problem beginnt jedoch nach dem Renteneintritt: Schon bei unveränderten heutigen Ausgaben besteht eine Versorgungslücke von 450 Euro monatlich. Unter Berücksichtigung der angenommenen Inflation wäre sie bei Rentenbeginn sogar höher, sofern die Nettorente nicht entsprechend steigt.
Der verbleibende Kapitalbetrag könnte diese Lücke nicht dauerhaft schließen.
Die Rechnung zeigt, warum ein ausreichendes Vermögen für sechs Jahre noch keine ausreichende Finanzierung für den gesamten Ruhestand bedeutet.
Drei Möglichkeiten, den Plan zu verbessern
Eine Möglichkeit wäre, den Berufsausstieg um zwei Jahre zu verschieben. Dadurch verkürzt sich die Überbrückungszeit von sechs auf vier Jahre. Gleichzeitig könnten weitere Rentenansprüche entstehen und das vorhandene Vermögen länger unangetastet bleiben.
Eine zweite Möglichkeit wäre ein Teilzeiteinkommen während der ersten drei Jahre. Bereits 800 Euro monatlich würden über diesen Zeitraum 28.800 Euro zusätzliche Einnahmen bringen, sofern der Betrag tatsächlich nach Steuern und gegebenenfalls zusätzlichen Abgaben verfügbar ist.
Die dritte Möglichkeit bestünde darin, den monatlichen Bedarf dauerhaft zu reduzieren. Sinkt dieser beispielsweise um 300 Euro, verbessert sich nicht nur die Finanzierung der Überbrückungszeit. Auch die spätere Versorgungslücke wird kleiner.
In der Praxis kann eine Kombination dieser Maßnahmen deutlich wirksamer sein als eine einzelne große Veränderung.
Welche Fehler gefährden den finanzierten Vorruhestand?
Der größte Fehler ist eine Planung, die ausschließlich auf dem aktuellen Kontostand beruht. Ein Vermögen von 200.000 Euro kann für eine kurze Überbrückung komfortabel sein, für einen zehnjährigen Vorruhestand mit hohen Fixkosten aber nicht ausreichen.
Ebenso problematisch ist die Verwendung der Bruttorente als Grundlage für das spätere Haushaltsbudget. Entscheidend ist, welcher Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie gegebenenfalls Steuern tatsächlich zur Verfügung steht.
Ein weiterer Fehler besteht darin, mit dauerhaft hohen Kapitalmarktrenditen zu rechnen. Wer seine monatlichen Ausgaben nur finanzieren kann, wenn ein ETF-Depot jedes Jahr beispielsweise 7 Prozent Rendite erzielt, besitzt keinen ausreichend belastbaren Plan. Schwache Börsenjahre müssen ausdrücklich berücksichtigt werden.
Auch die Wohnsituation verdient besondere Aufmerksamkeit. Eine abbezahlte Immobilie kann die monatlichen Kosten reduzieren, verursacht aber weiterhin Ausgaben für Instandhaltung, Energie, Versicherungen und gegebenenfalls Modernisierungen. Bei Mietern besteht dagegen das Risiko steigender Wohnkosten.
Besonders riskant ist es, den Beruf endgültig aufzugeben, bevor die persönlichen Rentenansprüche und der Krankenversicherungsstatus geklärt sind. Fehler in diesen Bereichen lassen sich nach mehreren Jahren ohne Beschäftigung unter Umständen nur noch schwer korrigieren.
Checkliste: Vor dem endgültigen Berufsausstieg prüfen
Wer seinen Vorruhestand konkret vorbereitet, sollte die folgenden Punkte möglichst in dieser Reihenfolge bearbeiten:
- Rentenansprüche klären: Aktuelle Rentenauskunft einholen und verschiedene Rentenbeginntermine prüfen.
- Monatliches Budget erstellen: Laufende Kosten, Versicherungen, Freizeit und größere Anschaffungen realistisch erfassen.
- Krankenversicherung berechnen lassen: Beiträge für die Überbrückungsjahre und den späteren Rentenbezug getrennt ermitteln.
- Verfügbares Vermögen bestimmen: Nur tatsächlich nutzbare Mittel einrechnen und gebundenes Vermögen gesondert betrachten.
- Inflation berücksichtigen: Ausgaben für die gesamte Überbrückungszeit mit unterschiedlichen Preissteigerungen kalkulieren.
- Spätere Versorgungslücke berechnen: Erwartete Nettorente mit dem voraussichtlichen Ausgabenbedarf vergleichen.
- Schlechte Szenarien durchspielen: Börsenverluste, höhere Ausgaben und einen längeren Rentenbezug berücksichtigen.
- Alternativen prüfen: Teilzeit, Altersteilzeit, späteren Berufsausstieg oder zusätzliche Einnahmen vergleichen.
- Steuerliche Folgen klären: Besonders bei Abfindungen, größeren Kapitalverkäufen und privaten Rentenleistungen.
- Finanzplan regelmäßig aktualisieren: Vor dem Ausstieg und anschließend mindestens jährlich überprüfen.
Ein solcher Plan liefert keine Garantie, reduziert aber die Gefahr, eine langfristige Entscheidung auf Grundlage unvollständiger Zahlen zu treffen.
Fazit: Ein früher Ruhestand braucht zwei Finanzpläne
Der Vorruhestand ist für Menschen mit ausreichendem Vermögen oder ergänzenden Einkommensquellen durchaus erreichbar. Entscheidend ist, dass die Überbrückungsjahre vollständig finanziert werden können, ohne die wirtschaftliche Sicherheit im späteren Rentenalter zu gefährden.
Besonders hilfreich ist die getrennte Betrachtung von Überbrückungskapital und langfristiger Altersvorsorge. Das erste finanziert die Zeit zwischen Berufsausstieg und Rentenbeginn. Das zweite gleicht mögliche Versorgungslücken während des anschließenden Ruhestands aus.
Nicht immer ist der frühestmögliche Ausstieg auch die beste Entscheidung. Schon eine Reduzierung der Arbeitszeit oder ein um wenige Jahre verschobener Berufsausstieg kann den Kapitalbedarf erheblich senken und gleichzeitig die spätere Rente verbessern.
Ein guter Vorruhestandsplan beantwortet deshalb nicht nur die Frage, wann man aufhören kann zu arbeiten. Er zeigt vor allem, wie lange die finanzielle Unabhängigkeit anschließend tatsächlich trägt.
Wer diese Frage mit realistischen Zahlen beantworten kann, besitzt eine deutlich bessere Grundlage für die Entscheidung über seinen persönlichen Renteneintritt.
Bevor der endgültige Berufsausstieg beschlossen wird, entstehen häufig noch Fragen zu Rentenansprüchen, Versicherungen und möglichen Einkünften. Die folgenden Antworten helfen bei der Einordnung typischer Situationen.
Häufige Fragen zum Vorruhestand
Kann man mit 60 Jahren in den Vorruhestand gehen?
Ja. Wer seinen Lebensunterhalt unabhängig vom Arbeitsentgelt finanzieren kann, darf grundsätzlich bereits mit 60 Jahren oder früher aufhören zu arbeiten. Daraus entsteht allerdings kein automatischer Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Ob und wann eine Altersrente bezogen werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Wie viel Geld braucht man, um fünf Jahre früher aufzuhören?
Bei einem monatlichen Finanzierungsbedarf von 2.000 Euro ergeben sich für fünf Jahre rechnerisch 120.000 Euro. Hinzu kommen mögliche Preissteigerungen, Sicherheitsreserven und gegebenenfalls höhere Versicherungsbeiträge. Außerdem muss geprüft werden, ob nach dem Rentenbeginn zusätzliches Vermögen zur Deckung einer Versorgungslücke benötigt wird.
Kann man vom Ersparten leben, bis die Rente beginnt?
Ja, sofern das vorhandene Kapital sämtliche laufenden Ausgaben und ausreichende Reserven abdeckt. Dabei sollten auch Kranken- und Pflegeversicherung sowie größere unregelmäßige Kosten berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass der Verbrauch des Vermögens die spätere Altersvorsorge nicht gefährdet.
Zählen die Jahre im Vorruhestand für die gesetzliche Rente?
Nicht automatisch. Ob während dieser Zeit rentenrechtliche Zeiten entstehen, hängt von der persönlichen Situation ab. Beispielsweise können bestimmte Sozialleistungszeiten oder freiwillige Beiträge relevant sein. Wer ausschließlich von seinem Vermögen lebt und keine Beiträge zahlt, erwirbt dadurch grundsätzlich keine zusätzlichen Entgeltpunkte.
Kann man während des Vorruhestands freiwillig Rentenbeiträge zahlen?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Personen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Ob dies sinnvoll ist, hängt von den bisherigen Ansprüchen, den Beitragshöhen und der individuellen Rentenplanung ab. Besonders vor einem längeren Berufsausstieg empfiehlt sich eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ist ein Minijob während des Vorruhestands sinnvoll?
Ein Minijob kann den monatlichen Kapitalbedarf reduzieren und damit die finanzielle Überbrückung erleichtern. Allerdings ersetzt er nicht automatisch eine eigenständige Krankenversicherung. Auch die Auswirkungen auf Rentenansprüche und Sozialleistungen sollten geprüft werden.
Muss man im Vorruhestand Steuern zahlen?
Das hängt von den vorhandenen Einkünften ab. Beispielsweise können Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Abfindungen und private Rentenleistungen steuerlich relevant sein. Der bloße Verbrauch bereits vorhandenen, versteuerten Vermögens löst dagegen nicht allein deshalb Einkommensteuer aus. Bei größeren Vermögensentnahmen sollten mögliche steuerpflichtige Gewinne berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn das Geld vor dem Rentenbeginn aufgebraucht ist?
Dann müssen andere Einkommensquellen erschlossen oder die Ausgaben reduziert werden. Je nach persönlicher Situation kommen eine erneute Beschäftigung oder bei erfüllten Voraussetzungen Sozialleistungen infrage. Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht jedoch nicht automatisch. Deshalb sollte bereits vor dem Berufsausstieg eine ausreichende Reserve eingeplant werden.