Der Grundfreibetrag soll zum 1. Januar 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen. Damit bleiben künftig weitere 216 Euro des zu versteuernden Einkommens steuerfrei. Wer daraus allerdings schließt, dass automatisch 216 Euro mehr Netto im Jahr übrig bleiben, überschätzt die Wirkung. Der Grundfreibetrag ist keine Auszahlung und auch keine Steuergutschrift. Er sorgt dafür, dass ein etwas größerer Teil des Einkommens nicht mit Einkommensteuer belastet wird.
Was die Erhöhung tatsächlich bringt, hängt deshalb davon ab, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist und welcher Steuersatz ohne die Änderung auf den betreffenden Einkommensbereich wirken würde. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent entsprechen 216 Euro zusätzlicher Freibetrag beispielsweise grob 65 Euro weniger Einkommensteuer im Jahr. Das wären etwas mehr als fünf Euro pro Monat.
Hinzu kommt ein wichtiger Punkt: Für 2027 ist nicht nur ein höherer Grundfreibetrag vorgesehen. Auch der Einkommensteuertarif soll angepasst werden, außerdem soll der arbeitnehmer-pauschbetrag/" title="Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Finanzlexikon erklären">Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Arbeitnehmer können deshalb insgesamt stärker entlastet werden, als die reine Erhöhung des Grundfreibetrags vermuten lässt. Der Grundfreibetrag ist somit nur ein Teil der geplanten Einkommensteuerreform.
Stand: 12. September 2026. Die Erhöhung auf 12.564 Euro ist Bestandteil des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs zur Einkommensteuerreform 2027. Das Gesetzgebungsverfahren ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen
Der Grundfreibetrag bezeichnet den Teil des zu versteuernden Einkommens, der nicht mit Einkommensteuer belastet wird. Für 2026 beträgt er 12.348 Euro. Für 2027 sind 12.564 Euro vorgesehen, für 2028 soll er nach den aktuellen Plänen nochmals auf 12.900 Euro steigen.
Damit erhöht sich der Grundfreibetrag 2027 gegenüber dem Vorjahr um 216 Euro beziehungsweise knapp 1,75 Prozent. Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner wirkt der Betrag im Splittingverfahren grundsätzlich doppelt. Aus 24.696 Euro im Jahr 2026 würden damit 25.128 Euro im Jahr 2027.
Wichtig ist dabei der Begriff zu versteuerndes Einkommen. Der Grundfreibetrag wird nicht unmittelbar mit dem Bruttogehalt verglichen. Wer beispielsweise 40.000 Euro brutto im Jahr verdient, hat normalerweise kein zu versteuerndes Einkommen von ebenfalls 40.000 Euro. Werbungskosten, bestimmte Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und weitere steuerlich abzugsfähige Beträge können die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren.
Genau deshalb lässt sich die Frage „Wie viel mehr Netto bringt der höhere Grundfreibetrag?“ nicht allein anhand des Jahresbruttos beantworten. Zwei Menschen mit demselben Bruttogehalt können aufgrund ihrer persönlichen steuerlichen Situation unterschiedlich stark von Änderungen profitieren.
216 Euro mehr Grundfreibetrag sind keine 216 Euro mehr Netto
Der entscheidende Unterschied liegt zwischen einem Freibetrag und einer Steuerersparnis. Erhöht sich ein Freibetrag um 216 Euro, werden nicht 216 Euro ausgezahlt. Stattdessen wird Einkommen in dieser Höhe zusätzlich vor der Einkommensteuer geschützt.
Eine vereinfachte Rechnung macht die Größenordnung deutlich. Würden auf diese 216 Euro ohne die Änderung beispielsweise 20 Prozent Einkommensteuer entfallen, läge die rechnerische Steuerersparnis bei rund 43 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent wären es rund 65 Euro, bei 42 Prozent ungefähr 91 Euro.
| Angenommener Grenzsteuersatz | Zusätzlicher Freibetrag | Grobe Steuerersparnis pro Jahr | Rechnerisch pro Monat |
|---|---|---|---|
| 15 % | 216 € | 32,40 € | 2,70 € |
| 20 % | 216 € | 43,20 € | 3,60 € |
| 25 % | 216 € | 54,00 € | 4,50 € |
| 30 % | 216 € | 64,80 € | 5,40 € |
| 35 % | 216 € | 75,60 € | 6,30 € |
| 42 % | 216 € | 90,72 € | 7,56 € |
Diese Werte sind bewusst nur eine vereinfachte Orientierung. Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv aufgebaut, und für 2027 soll zusätzlich der Tarifverlauf verändert werden. Die tatsächliche Steuerdifferenz kann deshalb nicht exakt berechnet werden, indem lediglich die 216 Euro mit einem persönlichen Steuersatz multipliziert werden.
Die Tabelle zeigt jedoch sehr gut, welche Größenordnung allein hinter der Erhöhung des Grundfreibetrags steckt. Für einen normalen Arbeitnehmer entstehen dadurch eher einige Euro zusätzliches Netto im Monat und nicht 18 Euro monatlich, wie eine einfache Teilung der 216 Euro durch zwölf Monate vermuten lassen könnte.
Warum der Grundfreibetrag überhaupt regelmäßig angehoben wird
Hinter dem Grundfreibetrag steht nicht in erster Linie das Ziel, jedes Jahr eine zusätzliche Steuervergünstigung zu verteilen. Der Staat soll das steuerliche Existenzminimum grundsätzlich von der Einkommensteuer freistellen. Wenn Lebenshaltungskosten und Preise steigen, muss deshalb auch überprüft werden, ob der Grundfreibetrag noch ausreichend hoch ist.
Ohne regelmäßige Anpassungen könnte Inflation zu einem unerwünschten Effekt führen. Steigt beispielsweise das Gehalt nur deshalb, weil Preise und Lebenshaltungskosten gestiegen sind, würde ein unveränderter Einkommensteuertarif trotzdem einen größeren Teil des Einkommens erfassen. Die Kaufkraft müsste dadurch nicht gewachsen sein, die Steuerbelastung könnte dennoch steigen.
Bei der Anpassung des Steuertarifs spielt deshalb auch die sogenannte kalte Progression eine Rolle. Gemeint ist vereinfacht der Effekt, dass nominal höhere Einkommen durch die progressive Besteuerung stärker belastet werden, obwohl der reale finanzielle Spielraum wegen der Inflation kaum oder überhaupt nicht zugenommen hat.
Der höhere Grundfreibetrag ist somit nicht nur als kleines Netto-Plus zu verstehen. Er ist Bestandteil der laufenden Anpassung des Steuersystems an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Wer vom höheren Grundfreibetrag besonders profitiert
Besonders unmittelbar wirkt die Erhöhung bei Menschen, deren zu versteuerndes Einkommen in der Nähe des Grundfreibetrags liegt. Wer beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen von 12.500 Euro hat, läge nach dem für 2027 vorgesehenen Grundfreibetrag von 12.564 Euro vollständig innerhalb des steuerfreien Bereichs.
Wer dagegen ohnehin deutlich weniger als 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt, zahlt bereits nach den Regeln für 2026 keine tarifliche Einkommensteuer. Eine Erhöhung des Grundfreibetrags bringt dann zunächst keinen zusätzlichen finanziellen Vorteil, weil die Einkommensteuer ohnehin bei null liegt.
Bei höheren Einkommen bleibt der Grundfreibetrag ebenfalls relevant. Ein verbreiteter Irrtum lautet, dass der Freibetrag irgendwann „verschwindet“, sobald das Einkommen deutlich darüber liegt. Das ist nicht der Fall. Der steuerfreie Grundbereich ist in den Tarif eingebaut. Allerdings entscheidet der weitere Verlauf des Einkommensteuertarifs darüber, wie stark sich Tarifänderungen insgesamt auf die Steuerbelastung auswirken.
Für Menschen mit geringem Einkommen, Teilzeitbeschäftigte, Rentner oder Selbstständige mit kleineren Gewinnen kann die Schwelle besonders interessant sein. Liegt das zu versteuernde Einkommen nur knapp oberhalb des bisherigen Grundfreibetrags, kann eine Anhebung darüber entscheiden, ob überhaupt noch tarifliche Einkommensteuer anfällt.
Arbeitnehmer können 2027 stärker profitieren
Wer angestellt ist, sollte die Erhöhung des Grundfreibetrags nicht isoliert betrachten. Nach den derzeitigen Plänen soll gleichzeitig der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Arbeitnehmer können damit grundsätzlich weitere 200 Euro Werbungskosten berücksichtigen, ohne einzelne Ausgaben nachweisen zu müssen.
Das kann den steuerlichen Vorteil gegenüber der reinen Grundfreibetragserhöhung deutlich vergrößern. Wer beispielsweise kaum berufliche Ausgaben hat und deshalb lediglich den Pauschbetrag nutzt, erhält künftig automatisch einen um 200 Euro höheren Werbungskostenabzug. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen.
Anders sieht es aus, wenn ohnehin deutlich höhere Werbungskosten geltend gemacht werden. Wer beispielsweise wegen eines langen Arbeitswegs, Fortbildungskosten, Arbeitsmitteln oder anderer beruflicher Ausgaben auf 2.500 Euro Werbungskosten kommt, profitiert nicht zusätzlich von einem Pauschbetrag von 1.430 Euro. In diesem Fall werden weiterhin die höheren tatsächlichen Werbungskosten berücksichtigt.
Zusätzlich soll der Einkommensteuertarif im Bereich der mittleren Einkommen verändert werden. Die zweite Progressionszone soll bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Gerade bei kleinen und mittleren Einkommen kann die Gesamtentlastung dadurch höher ausfallen als die wenigen Euro monatlich, die allein auf den steigenden Grundfreibetrag zurückzuführen wären.
Was bedeutet die Reform für das monatliche Nettogehalt?
Auf der Gehaltsabrechnung wird der höhere Grundfreibetrag grundsätzlich über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Arbeitnehmer müssen dafür keinen eigenen Antrag stellen. Sobald die gesetzlichen Änderungen gelten und in den Lohnsteuerberechnungen umgesetzt sind, fließen sie automatisch in die Berechnung ein.
Wer allein aufgrund des höheren Grundfreibetrags ein deutlich sichtbares Netto-Plus erwartet, dürfte allerdings enttäuscht werden. Bei vielen normalen Einkommen bewegt sich dieser einzelne Effekt lediglich im Bereich von wenigen Euro im Monat.
Das heißt nicht, dass die gesamte Steuerreform nur wenige Euro bringt. Neben dem Grundfreibetrag können der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Veränderungen im Tarif hinzukommen. Familien können zusätzlich von Änderungen beim Kindergeld und den Kinderfreibeträgen profitieren.
Gleichzeitig sollte das Nettogehalt nicht nur über die Einkommensteuer betrachtet werden. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden durch den höheren Grundfreibetrag nicht reduziert. Veränderungen bei Beitragssätzen oder Beitragsbemessungsgrenzen können deshalb einen Teil einer steuerlichen Entlastung an anderer Stelle wieder abschwächen.
Der Grundfreibetrag senkt keine Sozialversicherungsbeiträge
Der Grundfreibetrag gehört ausschließlich zur Einkommensteuer. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gelten andere Regeln. Auf einen Arbeitslohn können deshalb weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung anfallen, obwohl ein Teil des Einkommens steuerlich durch den Grundfreibetrag geschützt wird.
Das ist für die Netto-Betrachtung entscheidend. Eine Steuerentlastung von beispielsweise 60 Euro im Jahr bedeutet nicht, dass gleichzeitig auch die Sozialversicherungsbeiträge sinken. Das zusätzliche Netto entspricht im Wesentlichen der geringeren Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer und gegebenenfalls kleineren Folgeeffekten bei anderen steuerabhängigen Abgaben.
Bei Kirchenmitgliedern kann sich beispielsweise auch die Kirchensteuer geringfügig reduzieren, weil sie an die Einkommensteuer anknüpft. Der Effekt bleibt bei kleinen Veränderungen der Einkommensteuer entsprechend überschaubar.
Ehepaare haben grundsätzlich den doppelten Grundfreibetrag
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern greift das Splittingverfahren. Der Grundfreibetrag wirkt dabei grundsätzlich für beide Personen. Mit dem vorgesehenen Wert von 12.564 Euro ergibt sich 2027 damit ein gemeinsamer steuerfreier Grundbereich von 25.128 Euro.
Gegenüber 2026 erhöht sich dieser Betrag um insgesamt 432 Euro. Auch hier gilt allerdings: 432 Euro zusätzlicher gemeinsamer Grundfreibetrag bedeuten nicht 432 Euro Steuerersparnis.
Wie stark ein Ehepaar tatsächlich profitiert, hängt vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen und der Einkommensverteilung ab. Besonders bei sehr unterschiedlich hohen Einkommen kann das Splittingverfahren die gesamte Steuerbelastung erheblich beeinflussen. Die Wirkung des höheren Grundfreibetrags ist dann nur ein Baustein der Gesamtberechnung.
Wer lediglich die beiden Bruttogehälter addiert und anschließend mit 25.128 Euro vergleicht, erhält deshalb kein aussagekräftiges Ergebnis. Entscheidend bleibt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen.
Auch Rentner profitieren vom höheren Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist kein spezieller Arbeitnehmer-Freibetrag. Auch Rentner können davon profitieren. Entscheidend ist wiederum, wie hoch das gesamte zu versteuernde Einkommen ausfällt.
Dabei darf die Jahresbruttorente nicht direkt mit dem Grundfreibetrag verglichen werden. Bei gesetzlichen Renten spielen unter anderem der steuerpflichtige Rentenanteil, der persönliche Rentenfreibetrag und abzugsfähige Aufwendungen eine Rolle. Zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten, privaten Renten, Vermietung oder anderen Quellen können ebenfalls entscheidend sein.
Gerade bei Rentnern, deren zu versteuerndes Einkommen knapp um den Grundfreibetrag liegt, kann die Anhebung besonders relevant sein. Wer nach allen steuerlichen Abzügen unter der neuen Grenze bleibt, muss grundsätzlich keine tarifliche Einkommensteuer zahlen.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Die Verpflichtung zur Abgabe richtet sich nach weiteren Voraussetzungen. Ob letztlich Einkommensteuer entsteht und ob eine Erklärung erforderlich ist, sind zwei unterschiedliche Fragen.
Selbstständige profitieren auf andere Weise
Auch bei Selbstständigen schützt der Grundfreibetrag einen Teil des Einkommens vor der tariflichen Einkommensteuer. Anders als Arbeitnehmer sehen Selbstständige die Veränderung jedoch nicht unbedingt unmittelbar auf einer monatlichen Gehaltsabrechnung.
Bei ihnen richtet sich die Einkommensteuer nach dem steuerlichen Gewinn und weiteren persönlichen Einkünften beziehungsweise Abzügen. Eine Entlastung kann sich daher über die Einkommensteuerveranlagung oder gegebenenfalls über angepasste Vorauszahlungen bemerkbar machen.
Gerade bei schwankenden Gewinnen kann die Bedeutung des Grundfreibetrags von Jahr zu Jahr stark variieren. Ein Selbstständiger, der in einem schwachen Geschäftsjahr nur ein vergleichsweise geringes zu versteuerndes Einkommen erzielt, kann erheblich näher an der steuerfreien Grenze liegen als in einem erfolgreichen Jahr.
Auch hier sollte nicht der Umsatz mit dem Grundfreibetrag verglichen werden. Ein Unternehmen kann beispielsweise 70.000 Euro Umsatz erzielen und trotzdem einen wesentlich niedrigeren steuerlichen Gewinn haben. Für die Einkommensteuer zählt letztlich die persönliche steuerliche Bemessungsgrundlage.
Familien profitieren nicht nur über den Grundfreibetrag
Für Familien enthält die geplante Steuerreform weitere Änderungen. Das Kindergeld soll 2027 von derzeit 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen. Das entspricht acht Euro mehr pro Kind und Monat beziehungsweise 96 Euro im Jahr.
Auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder sollen steigen. Für 2027 sind insgesamt 10.056 Euro vorgesehen. Bei der Einkommensteuer prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob für die Eltern das bereits gezahlte Kindergeld oder die steuerliche Wirkung der Kinderfreibeträge günstiger ist.
Für eine Familie mit Kindern kann der finanzielle Effekt deshalb deutlich größer sein als die isolierte Wirkung der Grundfreibetragserhöhung. Grundfreibetrag, Tarifveränderung, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Kindergeld können gleichzeitig wirken.
Die verschiedenen Maßnahmen sollten trotzdem nicht miteinander vermischt werden. Wer wissen möchte, was speziell der höhere Grundfreibetrag bringt, muss ihn separat betrachten. Wer wissen möchte, wie viel eine Familie 2027 insgesamt besser gestellt sein könnte, benötigt dagegen eine vollständige Steuer- und Einkommensbetrachtung.
Bei sehr hohen Einkommen kann die Gesamtbelastung sogar steigen
Die Einkommensteuerreform soll vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien entlasten. Gleichzeitig sind Veränderungen für sehr hohe Einkommen vorgesehen, mit denen ein Teil der Entlastungen gegenfinanziert werden soll.
Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll der Steuersatz von 45 Prozent künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Ab 280.000 Euro ist ein Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen.
Bei sehr hohen Einkommen kann deshalb trotz steigenden Grundfreibetrags die gesamte Einkommensteuerbelastung zunehmen. Der Vorteil aus zusätzlichen 216 Euro Grundfreibetrag fällt gegenüber einer Veränderung der oberen Steuersätze kaum ins Gewicht.
Daraus ergibt sich eine wichtige Einordnung: Ein steigender Grundfreibetrag bedeutet nicht automatisch, dass jeder Steuerpflichtige durch die gesamte Reform weniger Steuern zahlt. Für die große Mehrheit normaler Arbeitnehmer- und Haushaltseinkommen ist die Reform zwar auf Entlastung ausgelegt, bei Spitzeneinkommen sieht die Rechnung anders aus.
Drei typische Denkfehler beim Grundfreibetrag
Besonders hartnäckig hält sich die Annahme, dass bei Überschreiten des Grundfreibetrags plötzlich das komplette Einkommen steuerpflichtig wird. Das ist falsch. Wer 2027 beispielsweise 13.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt, muss nicht auf sämtliche 13.000 Euro Einkommensteuer zahlen. Der Einkommensteuertarif beginnt oberhalb des Grundfreibetrags schrittweise.
Ebenso falsch ist die Vorstellung, der Grundfreibetrag müsse in der Steuererklärung eingetragen oder beim Finanzamt beantragt werden. Er steckt direkt im gesetzlichen Einkommensteuertarif und wird automatisch berücksichtigt.
Der dritte Fehler besteht darin, Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen gleichzusetzen. Gerade bei Arbeitnehmern können dazwischen mehrere Tausend Euro Unterschied liegen. Wer wissen möchte, ob er sich in der Nähe des Grundfreibetrags befindet, sollte deshalb nicht auf das Jahresbrutto, sondern auf das zu versteuernde Einkommen schauen.
So kannst du die eigene Entlastung sinnvoll einschätzen
Eine exakte persönliche Nettowirkung lässt sich erst berechnen, wenn die individuelle steuerliche Situation bekannt ist. Für eine erste Orientierung reichen jedoch einige Eckdaten.
- Zu versteuerndes Einkommen prüfen: Entscheidend ist nicht das Bruttogehalt, sondern die steuerliche Bemessungsgrundlage.
- Werbungskosten berücksichtigen: Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie nur den Pauschbetrag nutzen oder höhere tatsächliche Werbungskosten haben.
- Familienleistungen einbeziehen: Bei Kindern können zusätzlich höheres Kindergeld und veränderte Kinderfreibeträge relevant sein.
- Steuern und Sozialabgaben trennen: Der Grundfreibetrag reduziert keine Beiträge zur Sozialversicherung.
- Gesamte Reform betrachten: Wer wissen möchte, wie sich das Netto 2027 tatsächlich verändert, sollte nicht ausschließlich mit den zusätzlichen 216 Euro Grundfreibetrag rechnen.
Gerade der letzte Punkt ist wichtig. Der Grundfreibetrag eignet sich gut, um eine einzelne steuerpolitische Änderung zu erklären. Für die tatsächliche Gehaltsabrechnung zählt jedoch das Zusammenspiel des gesamten Steuertarifs mit den individuellen Abzügen und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Fazit: Der höhere Grundfreibetrag bringt meist nur wenige Euro mehr Netto im Monat
Der Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen. Damit bleiben weitere 216 Euro des zu versteuernden Einkommens steuerlich geschützt. Auf dem Konto kommen diese 216 Euro jedoch nicht vollständig an. Abhängig vom persönlichen Steuersatz entspricht die isolierte Steuerersparnis bei vielen Einkommen lediglich einigen Dutzend Euro im Jahr.
Für Arbeitnehmer kann die tatsächliche Entlastung trotzdem höher ausfallen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll auf 1.430 Euro steigen und der Einkommensteuertarif insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Einkommen verändert werden. Familien können zusätzlich von höherem Kindergeld und höheren Kinderfreibeträgen profitieren.
Wer wissen möchte, was 2027 persönlich mehr netto übrig bleibt, sollte deshalb nicht nur auf den neuen Grundfreibetrag schauen. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen und das Zusammenspiel sämtlicher Änderungen. Die Zahl von 12.564 Euro ist wichtig – sie allein verrät jedoch noch nicht, wie viel Geld am Monatsende tatsächlich zusätzlich auf dem Konto landet.
Häufige Fragen zum steigenden Grundfreibetrag 2027
Die Wirkung des Grundfreibetrags wird häufig überschätzt, weil Freibetrag und tatsächliche Steuerersparnis miteinander verwechselt werden. Die folgenden Antworten ordnen die wichtigsten Punkte kompakt ein.
Wie hoch soll der Grundfreibetrag 2027 sein?
Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro steigen. Für 2026 beträgt er 12.348 Euro. Die geplante Erhöhung liegt damit bei 216 Euro pro Person.
Bedeutet der höhere Grundfreibetrag 216 Euro mehr Netto?
Nein. Die zusätzlichen 216 Euro werden nicht ausgezahlt, sondern bleiben zusätzlich von der Einkommensteuer verschont. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt vom persönlichen Einkommensteuertarif ab und liegt allein durch diesen Effekt typischerweise deutlich unter 216 Euro.
Wie viel mehr Netto sind 216 Euro Grundfreibetrag?
Bei einem vereinfachten angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent entspräche der zusätzliche Freibetrag einer Steuerersparnis von rund 65 Euro im Jahr. Das wären etwa 5,40 Euro pro Monat. Die tatsächliche Steuerwirkung kann aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs davon abweichen.
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein. Der Grundfreibetrag ist direkt im Einkommensteuertarif berücksichtigt. Arbeitnehmer müssen keinen Antrag beim Arbeitgeber stellen und auch in der Steuererklärung muss der Grundfreibetrag nicht separat eingetragen werden.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja. Der Grundfreibetrag gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit, Rente oder anderen Einkunftsarten stammt. Bei Rentnern ist allerdings nicht die Bruttorente entscheidend, sondern das nach den steuerlichen Regeln ermittelte zu versteuernde Einkommen.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Ehepaare 2027?
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren wirkt der Grundfreibetrag grundsätzlich doppelt. Bei 12.564 Euro je Person ergibt sich für 2027 ein gemeinsamer steuerfreier Grundbereich von 25.128 Euro.
Steigt der Grundfreibetrag 2028 erneut?
Nach den derzeitigen Plänen ja. Für 2028 ist ein Grundfreibetrag von 12.900 Euro vorgesehen. Gegenüber dem geplanten Wert für 2027 wäre das eine weitere Erhöhung um 336 Euro.
Ist die Erhöhung für 2027 bereits endgültig beschlossen?
Stand 12. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Einkommensteuerreform 2027 beschlossen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. Bis zum endgültigen Gesetz können sich einzelne Regelungen daher grundsätzlich noch verändern.