Eine Reiseabbruchversicherung greift grundsätzlich erst dann, wenn die Reise bereits begonnen hat. Muss ein Urlauber beispielsweise nach vier Tagen einer zweiwöchigen Reise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung nach Hause zurückkehren, können gleich mehrere finanzielle Schäden entstehen: Ein neuer Rückflug muss kurzfristig gebucht werden, das bereits bezahlte Hotel kann möglicherweise nicht erstattet werden und gebuchte Ausflüge oder andere Reiseleistungen verfallen.
Genau hier setzt die Reiseabbruchversicherung an. Typischerweise können zusätzliche Rückreisekosten versichert sein. Viele Tarife erstatten außerdem den Wert nicht mehr genutzter Reiseleistungen oder bestimmte Mehrkosten, wenn sich die Rückreise aus einem versicherten Grund verzögert. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, hängt allerdings vom jeweiligen Vertrag ab. Nicht jede vorzeitige Heimreise ist automatisch ein Versicherungsfall.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: „Was hat mich der Reiseabbruch gekostet?“ Ebenso wichtig ist: „Warum musste ich die Reise abbrechen?“ Erst wenn ein versichertes Ereignis vorliegt, kommt eine Kostenerstattung überhaupt in Betracht.
Welche Kosten kann eine Reiseabbruchversicherung übernehmen?
Der typische Versicherungsfall besteht aus zwei unterschiedlichen finanziellen Schäden. Einerseits entstehen zusätzliche Kosten, weil die ursprünglich geplante Rückreise nicht mehr genutzt werden kann. Andererseits verliert der Reisende Geld für Reiseleistungen, die bereits bezahlt wurden, wegen des Abbruchs aber nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Besonders wichtig sind die Versicherungsbedingungen. Während zusätzliche Rückreisekosten zum Kern einer Reiseabbruchversicherung gehören können, ist die Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen vom konkreten Tarif abhängig. Versicherte sollten deshalb nicht allein auf die Produktbezeichnung achten, sondern darauf, welche Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden.
| Kostenart | Typische Einordnung |
|---|---|
| Zusätzlicher Rückflug oder andere Rückreise | häufig versicherbar |
| Umbuchung der Rückreise | je nach Tarif versicherbar |
| Nicht genutzte Hotelnächte | häufig tarifabhängig versicherbar |
| Nicht genutzte gebuchte Reiseleistungen | tarifabhängig |
| Zusätzliche Unterkunft bei verspäteter Rückreise | je nach Tarif |
| Zusätzliche Verpflegung bei verspäteter Rückreise | je nach Tarif |
| Medizinische Behandlung im Ausland | normalerweise keine Leistung der Reiseabbruchversicherung |
| Reguläre Urlaubsausgaben | normalerweise nicht versichert |
| Freiwillig gebuchte höherwertige Rückreise | nicht automatisch vollständig erstattungsfähig |
Die Tabelle zeigt bewusst nur eine typische Einordnung. Versicherer und Tarife können unterschiedliche Leistungen, Höchstgrenzen, Selbstbeteiligungen und Voraussetzungen vorsehen.
Zusätzliche Rückreisekosten können schnell teuer werden
Besonders deutlich wird der Nutzen einer Reiseabbruchversicherung bei einer ungeplanten vorzeitigen Heimreise. Ein ursprünglich gebuchter Rückflug kann beispielsweise erst in zehn Tagen stattfinden. Muss der Reisende wegen eines versicherten Ereignisses sofort zurück nach Deutschland, benötigt er kurzfristig einen neuen Flug.
Angenommen, eine Familie hat ihre Rückflüge bereits über eine Pauschalreise bezahlt. Während des Urlaubs erkrankt ein Elternteil unerwartet schwer und die Reise muss abgebrochen werden. Neue Flüge für die Familie kosten kurzfristig 1.350 Euro. Können die ursprünglichen Tickets nicht umgebucht oder erstattet werden, entsteht allein durch die Rückreise ein erheblicher zusätzlicher Schaden.
Eine Reiseabbruchversicherung kann solche nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten im Rahmen der vereinbarten Bedingungen übernehmen. Dabei darf allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass jede beliebige Rückreise bezahlt wird. Maßgeblich können beispielsweise die ursprünglich gebuchte Reiseklasse, die Erforderlichkeit der gewählten Verbindung und weitere Vorgaben des Versicherers sein.
Wer ursprünglich Economy Class gebucht hat, sollte deshalb nicht ohne Rücksprache einen deutlich teureren Business-Class-Flug buchen und davon ausgehen, dass der Versicherer die gesamten Kosten übernimmt. Bei einem nicht unmittelbar notwendigen Abbruch empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Versicherer oder dessen Notfallservice, bevor größere zusätzliche Ausgaben entstehen.
Nicht genutzte Reiseleistungen sind der zweite große Kostenblock
Bei einer teuren Reise kann der finanzielle Verlust durch verfallende Reiseleistungen sogar höher sein als der Preis der Rückreise. Wird ein zweiwöchiger Urlaub nach wenigen Tagen abgebrochen, bleiben möglicherweise Hotelübernachtungen, Mietwagen, Ausflüge oder Bestandteile einer Pauschalreise ungenutzt.
Ein Beispiel zeigt die Größenordnung: Ein Paar bezahlt für eine 14-tägige Reise insgesamt 4.200 Euro. Nach dem vierten Reisetag muss es wegen eines versicherten Ereignisses zurückkehren. Ein Teil der Reise im Wert von beispielsweise 2.500 Euro kann dadurch nicht mehr genutzt werden. Zusätzlich entstehen 900 Euro für neue Rückflüge.
Der finanzielle Gesamtschaden kann damit 3.400 Euro erreichen. Übernimmt der Tarif sowohl die zusätzlichen Rückreisekosten als auch die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen, kann ein erheblicher Teil dieses Schadens abgesichert sein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung oder Leistungsgrenzen können die tatsächliche Auszahlung jedoch reduzieren.
Gerade bei hochwertigen Reisen sollte deshalb vor Vertragsabschluss geprüft werden, ob nicht genutzte Reiseleistungen ausdrücklich eingeschlossen sind und wie deren Wert berechnet wird.
Reiseabbruch und Reiserücktritt sind nicht dasselbe
Die Begriffe werden häufig miteinander verwechselt, betreffen aber unterschiedliche Zeitpunkte. Die Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich für den Zeitraum vor Reiseantritt relevant. Kann eine gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses gar nicht erst begonnen werden, geht es vor allem um Stornokosten.
Die Reiseabbruchversicherung übernimmt dagegen Risiken nach Reisebeginn. Wer bereits am Urlaubsort angekommen ist und anschließend wegen eines versicherten Ereignisses nach Hause muss, benötigt den Reiseabbruchschutz.
Das lässt sich an einem einfachen Beispiel unterscheiden: Erkrankt ein Reisender zwei Tage vor dem Abflug unerwartet schwer und kann deshalb nicht fliegen, handelt es sich grundsätzlich um einen Reiserücktritt. Tritt dieselbe Erkrankung am dritten Urlaubstag auf und macht eine vorzeitige Rückreise erforderlich, handelt es sich grundsätzlich um einen Reiseabbruch.
In der Praxis werden beide Leistungen häufig gemeinsam angeboten. Das kann sinnvoll sein, weil dieselbe Ursache – etwa eine unerwartete schwere Erkrankung – sowohl unmittelbar vor als auch während einer Reise auftreten kann.
Wann zahlt die Reiseabbruchversicherung überhaupt?
Eine vorzeitige Rückreise allein reicht nicht aus. Der Abbruch muss auf einem Ereignis beruhen, das nach den Versicherungsbedingungen tatsächlich versichert ist.
Zu den häufig anzutreffenden versicherten Ereignissen gehören eine unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung oder der Tod einer versicherten beziehungsweise bestimmten nahestehenden Person. Je nach Vertrag können außerdem Schwangerschaftskomplikationen, erhebliche Schäden am eigenen Zuhause oder weitere ausdrücklich aufgeführte Ereignisse eingeschlossen sein.
Die konkrete Liste kann von Tarif zu Tarif erheblich abweichen. Deshalb sollte die Frage „Wann zahlt die Versicherung?“ niemals ausschließlich anhand allgemeiner Beispiele beantwortet werden. Maßgeblich ist der eigene Vertrag.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Begriff „unerwartete schwere Erkrankung“. Nicht jedes gesundheitliche Problem rechtfertigt automatisch einen Reiseabbruch auf Kosten des Versicherers. Entscheidend kann unter anderem sein, ob die Erkrankung unerwartet eingetreten ist und ob sie so schwer ist, dass eine Fortsetzung der Reise nicht zumutbar beziehungsweise medizinisch nicht möglich ist.
Bei bestehenden oder chronischen Erkrankungen wird die Abgrenzung schwieriger. Eine Vorerkrankung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. War eine Erkrankung jedoch bereits vor Reiseantritt akut oder eine Verschlechterung absehbar, kann es Probleme mit der Leistung geben. Hier kommt es besonders auf die Versicherungsbedingungen und den konkreten Krankheitsverlauf an.
Auch Angehörige können einen Reiseabbruch auslösen
Ein Versicherungsfall muss nicht zwingend den Reisenden selbst treffen. Viele Verträge beziehen sogenannte Risikopersonen ein. Dazu können beispielsweise Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern oder andere im Vertrag definierte Angehörige gehören.
Erkrankt beispielsweise die Mutter eines Reisenden zu Hause plötzlich schwer und gehört sie nach den Bedingungen zu den versicherten Risikopersonen, kann eine notwendige vorzeitige Rückreise grundsätzlich unter den Versicherungsschutz fallen. Dass die betroffene Person überhaupt nicht mitgereist ist, schließt einen Versicherungsfall daher nicht automatisch aus.
Genau hier unterscheiden sich Tarife allerdings. Die Definition der Risikopersonen sollte vor Abschluss gelesen werden, insbesondere wenn der Versicherungsschutz auch für Ereignisse bei Eltern, Großeltern, Kindern oder anderen nahestehenden Personen wichtig ist.
Was die Reiseabbruchversicherung normalerweise nicht ersetzt
Eine Reiseabbruchversicherung ist keine allgemeine Garantie dafür, dass jeder verlorene Urlaubstag finanziell ersetzt wird. Wer aus persönlichen Gründen früher nach Hause möchte, kann daraus normalerweise keinen Versicherungsanspruch ableiten.
Auch schlechtes Wetter genügt nicht automatisch. Gleiches gilt beispielsweise für allgemeine Unzufriedenheit mit dem Hotel, Streit mit Mitreisenden, Heimweh oder die spontane Entscheidung, den Urlaub nicht fortsetzen zu wollen.
Bei außergewöhnlichen Ereignissen am Urlaubsort – etwa Naturereignissen, Unruhen oder terroristischen Ereignissen – kommt es besonders stark auf den jeweiligen Tarif an. Solche Situationen sollten nicht pauschal als versichert angesehen werden. Krieg und politische oder militärische Risiken können beispielsweise ausgeschlossen sein oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung auslösen.
Ebenfalls wichtig: Eine Reiseabbruchversicherung ersetzt normalerweise keine medizinischen Behandlungskosten im Ausland. Dafür ist insbesondere die Auslandsreisekrankenversicherung relevant. Wer wegen einer Erkrankung behandelt werden muss und anschließend die Reise abbricht, kann deshalb mit zwei unterschiedlichen Versicherungen zu tun haben: Die Krankenversicherung beziehungsweise Auslandskrankenversicherung betrifft die Behandlungskosten, während die Reiseabbruchversicherung für bestimmte finanzielle Folgen des Abbruchs zuständig sein kann.
Was passiert bei einer verspäteten Rückreise?
Nicht jeder Versicherungsfall führt dazu, dass jemand früher nach Hause fährt. Manchmal ist genau das Gegenteil der Fall: Die geplante Rückreise kann nicht stattfinden und der Aufenthalt verlängert sich unfreiwillig.
Ein Reisender soll beispielsweise am Sonntag zurückfliegen, kann wegen eines versicherten Ereignisses aber erst am Mittwoch die Heimreise antreten. Dadurch entstehen zusätzliche Hotel- und Verpflegungskosten und möglicherweise Umbuchungskosten für die Rückreise.
Gute Tarife können auch solche Mehrkosten einschließen. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch erheblich. Es sollte deshalb geprüft werden, ob neben dem eigentlichen Reiseabbruch auch eine notwendige Verlängerung beziehungsweise verspätete Rückreise abgesichert ist und welche Kostenarten der Versicherer dabei übernimmt.
Gerade für Fernreisen kann dieser Punkt finanziell relevant sein. Drei zusätzliche Hotelnächte, Verpflegung und kurzfristig umgebuchte Langstreckenflüge können schnell einen vierstelligen Betrag verursachen.
Die Versicherungssumme muss zum Reisepreis passen
Eine Reiseabbruchversicherung sollte nicht nur vorhanden sein, sondern auch zur versicherten Reise passen. Bei Tarifen mit einer festgelegten Versicherungssumme ist entscheidend, welcher Reisepreis abgesichert wird.
Wer beispielsweise eine Reise für insgesamt 7.500 Euro bucht, sollte keinen Schutz wählen, der lediglich einen wesentlich niedrigeren Reisepreis berücksichtigt. Bei Familienverträgen ist außerdem zu prüfen, ob die Versicherungssumme für die gesamte versicherte Reise beziehungsweise alle versicherten Personen ausreicht.
Auch separat gebuchte Leistungen verdienen Aufmerksamkeit. Flug, Hotel, Mietwagen, Kreuzfahrt, Ferienhaus oder Zusatzprogramme können einzeln gebucht worden sein. Ob sämtliche Bestandteile bei der Ermittlung des versicherten Reisepreises berücksichtigt werden und später erstattungsfähig sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Bei einer Jahresversicherung sollte sich die gewählte Versicherungssumme deshalb nicht nur an einer durchschnittlichen Reise orientieren. Wer normalerweise für 2.000 Euro verreist, einmal im Jahr aber einen Familienurlaub für 8.000 Euro bucht, benötigt einen Schutz, der auch für diese teurere Reise ausreicht.
Selbstbeteiligung kann die Erstattung deutlich reduzieren
Nicht jeder Tarif ersetzt einen versicherten Schaden vollständig. Manche Reiseabbruchversicherungen enthalten einen Selbstbehalt. Dann trägt der Versicherte einen festgelegten Teil des Schadens selbst.
Bei einem Schaden von beispielsweise 2.000 Euro macht bereits eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent einen erheblichen Unterschied: 400 Euro müsste der Versicherte selbst übernehmen, sofern der Vertrag genau diese Berechnung vorsieht.
Tarife ohne Selbstbeteiligung können deshalb besonders bei kostspieligen Reisen interessant sein. Sie können allerdings einen höheren Versicherungsbeitrag verlangen. Bei einem Vergleich sollte daher nicht ausschließlich auf den Jahresbeitrag geschaut werden. Wichtiger ist das Verhältnis zwischen Beitrag, Versicherungssumme, versicherten Ereignissen, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung.
Beispiel: So kann ein Reiseabbruch finanziell aussehen
Eine vierköpfige Familie bucht einen zweiwöchigen Urlaub für 6.000 Euro. Nach fünf Tagen erkrankt ein Elternteil unerwartet schwer. Nach ärztlicher Untersuchung steht fest, dass die Reise nicht fortgesetzt werden kann und die Familie vorzeitig nach Deutschland zurückkehrt.
Für kurzfristig gebuchte Rückflüge entstehen zusätzliche Kosten von 1.600 Euro. Von der ursprünglich bezahlten Reise können Leistungen im rechnerischen Wert von 2.400 Euro nicht mehr genutzt werden. Damit liegt der finanzielle Schaden zunächst bei 4.000 Euro.
Ob tatsächlich 4.000 Euro erstattet werden, lässt sich allein aus diesen Zahlen jedoch nicht ableiten. Der Versicherer prüft unter anderem, ob die Erkrankung ein versichertes Ereignis darstellt, welche Personen versichert sind, ob die nicht genutzten Leistungen im Tarif eingeschlossen sind, welche Nachweise vorliegen und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Genau deshalb ist bei Reiseabbruchversicherungen der Leistungsumfang wichtiger als ein möglichst niedriger Versicherungsbeitrag.
Was tun, wenn die Reise abgebrochen werden muss?
Bei einem medizinischen Notfall hat die Gesundheit selbstverständlich Vorrang. Sobald die Situation geklärt ist, sollte der Versicherer jedoch möglichst früh einbezogen werden. Das gilt besonders dann, wenn neue Flüge, zusätzliche Hotelübernachtungen oder andere größere Ausgaben erforderlich werden.
Für die spätere Schadenregulierung sollten die Gründe des Abbruchs und die entstandenen Kosten möglichst vollständig dokumentiert werden.
- Versicherer oder Notfallservice möglichst früh kontaktieren.
- Bei Krankheit oder Unfall ärztliche Unterlagen und Bescheinigungen sichern.
- Ursprüngliche Buchungsunterlagen aufbewahren.
- Rechnungen für neue Flüge, Bahnfahrten, Hotels und andere Mehrkosten sammeln.
- Nachweise über nicht genutzte Reiseleistungen sichern.
- Erstattungen des Reiseveranstalters oder anderer Anbieter dokumentieren.
- Schaden entsprechend den Vorgaben des Versicherers melden.
Der Versicherte sollte außerdem versuchen, unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Können beispielsweise bereits gebuchte Leistungen kostenfrei storniert oder vom Anbieter teilweise erstattet werden, muss berücksichtigt werden, dass der tatsächliche finanzielle Schaden entsprechend geringer ausfällt.
Häufige Fehler beim Reiseabbruch
Ein typischer Fehler besteht darin, Reiserücktritt und Reiseabbruch gleichzusetzen. Wer lediglich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass auch ein Abbruch während der Reise versichert ist. Der Reiseabbruch muss ausdrücklich Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.
Problematisch kann außerdem eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme sein. Gerade bei Jahresverträgen steigt der Reisepreis möglicherweise über die Jahre, während der Versicherungsvertrag unverändert bleibt. Bei der nächsten teuren Fernreise oder Familienreise kann der vorhandene Schutz dann nicht mehr zum tatsächlichen Reisewert passen.
Auch fehlende Nachweise können Schwierigkeiten verursachen. Wer wegen einer Erkrankung abreist, sollte nicht erst Wochen später versuchen, die medizinische Notwendigkeit des Abbruchs zu dokumentieren. Rechnungen, ärztliche Unterlagen und Buchungsbestätigungen sollten unmittelbar gesammelt werden.
Schließlich lohnt sich vor einer kostspieligen Umbuchung ein Anruf beim Versicherer. So lässt sich klären, welche Maßnahmen übernommen werden und welche Nachweise benötigt werden. Das reduziert das Risiko, eine sehr teure Alternative zu buchen und später festzustellen, dass nur ein Teil der Kosten erstattungsfähig ist.
Wann ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll?
Die finanzielle Bedeutung des Schutzes steigt mit dem möglichen Schaden. Wer eine günstige Wochenendreise innerhalb Deutschlands bucht und eine kurzfristige Heimfahrt problemlos selbst bezahlen könnte, trägt ein überschaubares finanzielles Risiko.
Anders sieht es bei einer mehrwöchigen Fernreise, einer Kreuzfahrt oder einem teuren Familienurlaub aus. Hier können ein vorzeitiger Abbruch und eine kurzfristige Rückreise mehrere Tausend Euro kosten. Gleichzeitig kann ein erheblicher Teil des bereits bezahlten Reisepreises verloren gehen.
Eine Reiseabbruchversicherung gehört trotzdem nicht zur existenziellen Absicherung wie beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung. Sie schützt in erster Linie vor einem begrenzten finanziellen Verlust rund um eine konkrete Reise. Ob dieser Schutz notwendig erscheint, hängt deshalb auch davon ab, wie hoch der Reisepreis ist und ob der mögliche Verlust problemlos aus eigenen Rücklagen getragen werden könnte.
Wer mehrmals jährlich verreist, kann außerdem prüfen, ob ein Jahresvertrag günstiger und praktischer ist als die wiederholte Absicherung einzelner Reisen. Entscheidend bleibt auch hier, dass Versicherungssumme und Leistungsumfang zu den tatsächlich gebuchten Reisen passen.
Fazit: Entscheidend sind Abbruchgrund und Leistungsumfang
Eine Reiseabbruchversicherung kann vor allem dann wertvoll sein, wenn eine teure Reise unerwartet beendet werden muss. Zusätzliche Rückreisekosten können bereits bei kurzfristigen Flugbuchungen beträchtlich sein. Werden darüber hinaus nicht genutzte Reiseleistungen erstattet, kann der Schutz bei einem mehrwöchigen Urlaub einen Schaden von mehreren Tausend Euro auffangen.
Der Versicherungsschutz ist jedoch kein Freifahrtschein für jede vorzeitige Rückkehr. Entscheidend ist, dass ein nach dem jeweiligen Vertrag versichertes Ereignis vorliegt. Auch Selbstbeteiligung, Versicherungssumme, versicherte Personen und die Erstattung nicht genutzter Leistungen sollten vor Abschluss geprüft werden.
Besonders bei teuren Familienreisen, Fernreisen und Kreuzfahrten lohnt sich deshalb ein genauer Blick in die Bedingungen. Ein günstiger Tarif hilft wenig, wenn ausgerechnet die finanziell wichtigsten Folgen eines Reiseabbruchs nicht oder nur eingeschränkt versichert sind.
Häufige Fragen zur Reiseabbruchversicherung
Zur Reiseabbruchversicherung entstehen besonders häufig Fragen zur Abgrenzung gegenüber dem Reiserücktritt, zur Erstattung nicht genutzter Urlaubstage und zu den Voraussetzungen bei Krankheit. Entscheidend bleiben immer die Bedingungen des konkreten Vertrags.
Zahlt die Reiseabbruchversicherung nicht genutzte Hotelnächte?
Das kann der Fall sein, wenn der Tarif die Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen vorsieht und der Reiseabbruch auf einem versicherten Ereignis beruht. Ob Hotelkosten vollständig oder anteilig berücksichtigt werden, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und möglichen Erstattungen durch den Anbieter.
Wird ein neuer Rückflug bezahlt?
Zusätzliche Rückreisekosten gehören zu den wichtigen möglichen Leistungen einer Reiseabbruchversicherung. Voraussetzung ist ein versicherter Abbruchgrund. Welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden, richtet sich nach dem Vertrag.
Zahlt die Versicherung, wenn ich im Urlaub krank werde?
Nicht jede Erkrankung reicht aus. Typischerweise muss eine versicherte unerwartete schwere Erkrankung vorliegen, die einen Reiseabbruch erforderlich beziehungsweise die planmäßige Fortsetzung unzumutbar macht. Ärztliche Nachweise sind deshalb besonders wichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Reiseabbruch und Reiserücktritt?
Beim Reiserücktritt wird eine Reise vor ihrem Beginn abgesagt. Beim Reiseabbruch hat die Reise bereits begonnen und muss wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig beendet oder gegebenenfalls anders als geplant fortgesetzt werden. Beide Risiken können in einem gemeinsamen Tarif abgesichert sein.
Zahlt die Reiseabbruchversicherung bei einem Todesfall in der Familie?
Das kann der Fall sein, wenn die verstorbene Person nach den Versicherungsbedingungen zu den versicherten Risikopersonen gehört und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Angehörigen berücksichtigt werden, unterscheidet sich zwischen den Tarifen.
Übernimmt die Reiseabbruchversicherung Arztkosten im Ausland?
Die medizinischen Behandlungskosten sind grundsätzlich nicht die zentrale Aufgabe einer Reiseabbruchversicherung. Für Behandlungskosten im Ausland ist insbesondere eine Auslandsreisekrankenversicherung relevant. Beide Versicherungen erfüllen daher unterschiedliche Aufgaben.
Was passiert, wenn sich meine Rückreise wegen Krankheit verzögert?
Je nach Tarif können zusätzliche Kosten einer notwendigen verspäteten Rückreise versichert sein. Dazu können beispielsweise zusätzliche Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Umbuchungskosten gehören. Die konkreten Leistungsgrenzen sollten vor Abschluss geprüft werden.
Brauche ich Reiseabbruch und Reiserücktritt?
Wer sowohl das finanzielle Risiko vor Reisebeginn als auch während der Reise absichern möchte, benötigt Schutz für beide Situationen. Kombinierte Tarife können deshalb sinnvoll sein. Ob sich der Beitrag lohnt, hängt vor allem vom Reisepreis, dem möglichen finanziellen Verlust und den eigenen Rücklagen ab.