Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung: So prüfst du Verbrauch und Abrechnung

Warmwasser kann einen spürbaren Teil der laufenden Wohnkosten ausmachen. Wir zeigen dir, wie Warmwasserkosten entstehen, wie sie verteilt werden und woran du eine fehlerhafte Abrechnung erkennst.

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Warmwasserkosten tauchen in vielen Nebenkosten- oder Heizkostenabrechnungen auf, doch wie sich der ausgewiesene Betrag zusammensetzt, ist auf den ersten Blick oft schwer nachvollziehbar. Neben dem tatsächlich verbrauchten Wasser spielen die Energie für dessen Erwärmung, die Art der Warmwasseranlage, der Verteilerschlüssel und teilweise weitere Betriebskosten eine Rolle. Ein vergleichsweise geringer Warmwasserverbrauch bedeutet deshalb nicht automatisch, dass auch die Kosten niedrig sein müssen.

Gerade bei deutlich gestiegenen Heiz- und Energiekosten lohnt sich ein genauer Blick. Ein ungewöhnlich hoher Betrag kann durch einen höheren Verbrauch entstanden sein, aber ebenso durch gestiegene Energiepreise, einen anderen Abrechnungszeitraum, falsche Zählerstände oder eine fehlerhafte Aufteilung zwischen Heizung und Warmwasser. Besonders bei zentralen Anlagen sollte deshalb nachvollziehbar sein, wie der Gesamtverbrauch des Gebäudes ermittelt und anschließend auf die einzelnen Wohnungen verteilt wurde.

Wer die wichtigsten Bestandteile kennt, kann seine Warmwasserkosten deutlich besser einschätzen. Dabei geht es nicht nur darum, mögliche Fehler aufzuspüren. Eine nachvollziehbare Abrechnung hilft dir auch dabei zu erkennen, wie stark dein eigener Verbrauch die Kosten beeinflusst und an welchen Stellen sich im Alltag tatsächlich sparen lässt.

Was gehört zu den Warmwasserkosten?

Bei einer zentralen Warmwasserversorgung entstehen grundsätzlich zwei Arten von Kosten: Einerseits wird Wasser verbraucht, andererseits muss dieses Wasser erwärmt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls laufende Kosten, die unmittelbar mit dem Betrieb der Warmwasserversorgung zusammenhängen.

Zu den Kosten einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage können die Kosten der Wasserversorgung gehören, soweit diese nicht bereits separat abgerechnet werden. Hinzu kommen die Kosten der Wassererwärmung und bestimmte laufende Aufwendungen für den Betrieb der Anlage. Die Betriebskostenverordnung nennt zentrale Warmwasserversorgungsanlagen ausdrücklich als umlagefähige Betriebskostenposition.

In deiner Abrechnung kann die Darstellung trotzdem unterschiedlich aussehen. Manche Vermieter weisen Wasser und Erwärmung getrennt aus, andere Abrechnungen enthalten einen gemeinsamen Bereich für Heizung und Warmwasser. Deshalb solltest du nicht nur die Überschrift einer Position betrachten, sondern auch die dahinterliegenden Gesamtkosten und Verteilerschlüssel.

Bestandteil Wofür entstehen die Kosten?
Wasserverbrauch Verbrauchtes Trinkwasser und gegebenenfalls dazugehörige Grundkosten
Wassererwärmung Energie, mit der das Wasser auf die gewünschte Temperatur gebracht wird
Anlagentechnik Laufende Kosten bestimmter Betriebs-, Mess- und Abrechnungseinrichtungen
Verbrauchserfassung Warmwasserzähler, Ablesung und zulässige Abrechnungskosten

Abwasser- beziehungsweise Entwässerungskosten können zusätzlich entstehen, werden rechtlich jedoch als eigene Betriebskostenart behandelt. Deshalb sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass sämtliche wasserbezogenen Kosten in der Position „Warmwasser“ enthalten sein müssen.

Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung unterscheiden

Für die Abrechnung macht es einen erheblichen Unterschied, wie das Warmwasser in deiner Wohnung erzeugt wird. In vielen Mehrfamilienhäusern versorgt eine zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage sämtliche Wohnungen. Das Wasser wird beispielsweise durch einen Gasheizkessel, eine Wärmepumpe oder eine zentrale Wärmeversorgung erwärmt und anschließend über Leitungen zu den Wohnungen transportiert.

In diesem Fall werden die entstehenden Kosten über die Heiz- beziehungsweise Betriebskostenabrechnung verteilt. Der Warmwasserverbrauch der einzelnen Wohnung wird normalerweise über einen Warmwasserzähler erfasst. Die Heizkostenverordnung schreibt für die Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs grundsätzlich Warmwasserzähler vor.

Anders sieht es bei einer dezentralen Warmwasserbereitung aus. Wird dein Wasser beispielsweise über einen elektrischen Durchlauferhitzer innerhalb deiner Wohnung erwärmt, bezahlst du die benötigte Energie in der Regel direkt über deinen eigenen Stromvertrag. In der Nebenkostenabrechnung erscheint dann normalerweise keine zentrale Energieposition für die Erwärmung dieses Wassers. Der Wasserverbrauch selbst kann dagegen weiterhin Bestandteil der Betriebskosten sein.

Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn du deine Kosten mit anderen Haushalten vergleichst. Zwei ähnlich große Wohnungen können beim Warmwasser völlig unterschiedliche Abrechnungsstrukturen haben, obwohl die Bewohner nahezu gleich viel Wasser verbrauchen.

Wie werden Warmwasserkosten auf die Mieter verteilt?

Bei einer zentralen Warmwasserversorgung darf der Vermieter die Kosten grundsätzlich nicht vollständig nach Wohnfläche verteilen. Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten nach dem erfassten Warmwasserverbrauch verteilt werden. Der verbleibende Anteil wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt.

Ein häufig verwendeter Schlüssel ist beispielsweise 70 zu 30. Dann hängen 70 Prozent der Kosten unmittelbar vom gemessenen Verbrauch der Wohnungen ab, während 30 Prozent nach der jeweiligen Wohnfläche verteilt werden. Möglich ist grundsätzlich auch eine Verteilung von beispielsweise 50 zu 50 oder 60 zu 40, sofern die gesetzlichen Vorgaben und der konkrete Fall dies zulassen.

Der Flächenanteil hat einen wichtigen Hintergrund. Auch bei sehr geringem persönlichen Warmwasserverbrauch entstehen Kosten, die nicht allein durch das Zapfen von Warmwasser verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Wärmeverluste einer zentralen Anlage und ihrer Leitungen sowie bestimmte laufende Betriebskosten. Deshalb kann deine Warmwasserabrechnung nicht auf null fallen, nur weil du besonders sparsam verbrauchst.

Ein einfaches Rechenbeispiel

Angenommen, die umlagefähigen Warmwasserkosten eines Mehrfamilienhauses betragen insgesamt 6.000 Euro. Abgerechnet wird zu 70 Prozent nach Verbrauch und zu 30 Prozent nach Wohnfläche.

Damit werden 4.200 Euro anhand des gemessenen Warmwasserverbrauchs und 1.800 Euro anhand der Wohnfläche verteilt. Hat deine Wohnung einen Anteil von 8 Prozent am gesamten erfassten Warmwasserverbrauch, entfallen aus dem Verbrauchsanteil 336 Euro auf dich.

Beträgt dein Anteil an der gesamten Wohnfläche des Hauses 10 Prozent, kommen weitere 180 Euro hinzu. Deine Warmwasserkosten würden in diesem vereinfachten Beispiel somit 516 Euro betragen.

An diesem Beispiel wird deutlich, warum ein niedriger eigener Verbrauch die Rechnung zwar senken kann, die Warmwasserkosten aber trotzdem nicht ausschließlich von deinem persönlichen Verbrauch abhängen.

Warum Heizung und Warmwasser getrennt werden müssen

In vielen Gebäuden erzeugt dieselbe Anlage sowohl Heizwärme als auch warmes Wasser. Die eingekaufte Energie lässt sich dann zunächst nicht automatisch einer dieser beiden Aufgaben zuordnen. Für eine korrekte Abrechnung muss deshalb ermittelt werden, welcher Energieanteil auf die Raumheizung und welcher auf die Warmwasserbereitung entfällt.

Bei solchen verbundenen Anlagen schreibt die Heizkostenverordnung grundsätzlich vor, die auf die zentrale Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen. Nur wenn eine solche Messung mit unzumutbar hohem Aufwand verbunden wäre, sieht die Verordnung ersatzweise bestimmte Berechnungsverfahren vor.

Das ist ein wichtiger Prüfpunkt. Wird in deiner Abrechnung ein Anteil der gesamten Energiekosten einfach pauschal dem Warmwasser zugerechnet, sollte nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage diese Aufteilung erfolgt ist.

Für einen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzwege wird beispielsweise die Formel

Q = 2,5 × V × (tw − 10)

verwendet. Dabei steht V für die gemessene Warmwassermenge in Kubikmetern und tw für die mittlere Warmwassertemperatur. Der Wert 10 berücksichtigt die angenommene Kaltwassereintrittstemperatur. Diese Berechnung ist jedoch kein beliebig einsetzbarer Standardersatz für eine vorhandene Wärmemessung, sondern an die Voraussetzungen der Heizkostenverordnung gebunden.

Bei 40 Kubikmetern Warmwasser und einer angenommenen mittleren Warmwassertemperatur von 55 Grad würde sich beispielsweise eine rechnerische Wärmemenge von 4.500 Kilowattstunden ergeben. Dieses Beispiel zeigt gleichzeitig, wie stark die Erwärmung des Wassers zum Energieverbrauch beitragen kann.

Mehr über die Kontrolle der gesamten Abrechnung erfährst du in unserem Ratgeber Nebenkostenabrechnung prüfen.

Warum Warmwasserkosten plötzlich deutlich steigen können

Ein höherer Rechnungsbetrag bedeutet nicht automatisch, dass du wesentlich mehr Warmwasser verbraucht hast. Der Gesamtbetrag wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Besonders wichtig sind der individuelle Wasserverbrauch und der Preis der Energie, mit der das Wasser erwärmt wird.

Steigen Gas-, Fernwärme- oder andere Energiepreise, können die Warmwasserkosten selbst bei identischem Verbrauch zunehmen. Gleichzeitig können Veränderungen bei Grundpreisen, Messkosten oder anderen zulässigen Betriebskosten Auswirkungen haben. Deshalb solltest du nicht nur die Gesamtsumme mit dem Vorjahr vergleichen, sondern Verbrauchsmengen und Kosten getrennt betrachten.

Auch die Personenzahl im Haushalt spielt eine große Rolle. Häufigeres Duschen, Baden oder längere Duschzeiten wirken sich unmittelbar auf die benötigte Warmwassermenge aus. Hinzu kommt, dass sowohl das Wasser selbst als auch dessen Erwärmung bezahlt werden müssen. Ein zusätzlicher Kubikmeter Warmwasser verursacht deshalb in der Regel mehr Kosten als dieselbe Menge Kaltwasser.

Eine ungewöhnliche Abweichung kann außerdem durch einen Nutzerwechsel, einen abweichenden Abrechnungszeitraum, geschätzte Verbräuche oder fehlerhafte Zählerstände entstehen. Gerade bei starken Veränderungen gegenüber dem Vorjahr lohnt es sich deshalb, nicht vorschnell davon auszugehen, dass ausschließlich gestiegene Preise verantwortlich sind.

So prüfst du deine Warmwasserkosten richtig

Bei der Kontrolle solltest du systematisch vorgehen. Eine einzelne hohe Zahl sagt wenig darüber aus, ob die Abrechnung korrekt ist. Aussagekräftiger wird sie erst zusammen mit Verbrauchswert, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Vorjahreswert.

  1. Prüfe den Abrechnungszeitraum. Kontrolliere zunächst, ob tatsächlich der erwartete Zeitraum abgerechnet wurde und ob ein Ein- oder Auszug korrekt berücksichtigt ist. Vergleiche anschließend die ausgewiesenen Warmwasserwerte mit dem vorherigen Abrechnungsjahr.
  2. Kontrolliere deinen Verbrauch. Prüfe den Anfangs- und Endstand des Warmwasserzählers beziehungsweise den angegebenen Jahresverbrauch. Hast du eigene Ablesefotos oder Übergabeprotokolle, kannst du die Werte damit vergleichen.
  3. Sieh dir den Verteilerschlüssel an. Prüfe, welcher Anteil nach Verbrauch und welcher Anteil nach Wohnfläche berechnet wurde. Bei zentraler Warmwasserversorgung gelten grundsätzlich die Vorgaben der Heizkostenverordnung.
  4. Vergleiche Gebäudekosten und deinen Anteil. Ein stark gestiegener persönlicher Betrag kann dadurch entstanden sein, dass sich die Gesamtkosten des Gebäudes erhöht haben. Dein eigener Verbrauch muss dafür nicht zwangsläufig stark gestiegen sein.
  5. Prüfe die Trennung von Heizung und Warmwasser. Wird dieselbe Anlage für beide Zwecke genutzt, sollte nachvollziehbar sein, wie der Energieaufwand für Warmwasser bestimmt wurde.
  6. Achte auf Schätzungen. Wurde dein Verbrauch nicht abgelesen, sollte erkennbar sein, warum eine Schätzung vorgenommen wurde und auf welcher Grundlage sie beruht.
  7. Kontrolliere auffällige Zusatzkosten. Mess-, Abrechnungs- oder Betriebskosten sollten nachvollziehbar bezeichnet sein. Unklare Sammelpositionen verdienen einen genaueren Blick.
  8. Fordere bei Zweifeln Belege an. Wenn sich größere Preissteigerungen oder einzelne Positionen nicht erklären lassen, kannst du die zugrunde liegenden Abrechnungsunterlagen prüfen.

Nach § 556 BGB muss der Vermieter einem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege gewähren. Die Unterlagen dürfen inzwischen auch elektronisch bereitgestellt werden.

Wie du Rechnungen, Zählerstände und Abrechnungsunterlagen gezielt kontrollierst, erklären wir ausführlich im Ratgeber Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung.

Warmwasserverbrauch und Energiekosten getrennt betrachten

Für einen sinnvollen Jahresvergleich solltest du Verbrauch und Preis niemals miteinander vermischen. Angenommen, dein Warmwasserverbrauch sinkt von 38 auf 35 Kubikmeter, deine Warmwasserkosten steigen aber trotzdem. Das kann durchaus plausibel sein, wenn sich gleichzeitig die Energiepreise deutlich erhöht haben.

Umgekehrt kann ein steigender Verbrauch unauffällig bleiben, wenn die Energie im betrachteten Zeitraum günstiger geworden ist. Wer nur den Rechnungsbetrag betrachtet, erkennt deshalb nicht zuverlässig, wie sich das eigene Verbrauchsverhalten verändert hat.

Besonders hilfreich sind Abrechnungen, die Vorjahreswerte oder zusätzliche Verbrauchsinformationen enthalten. Bei installierten fernablesbaren Messgeräten sieht die Heizkostenverordnung zudem monatliche Verbrauchsinformationen vor. Sie sollen unter anderem den Verbrauch des letzten Monats sowie Vergleiche mit vorherigen Zeiträumen ermöglichen.

Damit kannst du Veränderungen wesentlich früher erkennen als erst mit der Jahresabrechnung. Ein unerwartet hoher Warmwasserverbrauch lässt sich dann beispielsweise darauf prüfen, ob sich das Nutzungsverhalten geändert hat oder möglicherweise ein technisches Problem vorliegt.

Fernablesbare Warmwasserzähler werden immer wichtiger

Die Verbrauchserfassung befindet sich derzeit in einer Übergangsphase. Nicht fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte, die unter die entsprechenden Regelungen der Heizkostenverordnung fallen, müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ausnahmen sind unter anderem möglich, wenn dies technisch nicht möglich wäre oder einen unangemessenen Aufwand beziehungsweise eine unbillige Härte verursachen würde.

Für Mieter bedeutet das vor allem, dass die Verbrauchsdaten künftig häufiger verfügbar sein können. Dadurch lässt sich der Warmwasserverbrauch während des Jahres besser kontrollieren. Gleichzeitig sollten in den kommenden Abrechnungen neue Mess- oder Abrechnungskosten nicht einfach isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die entsprechenden Kosten zulässig und nachvollziehbar ausgewiesen sind.

Die Heizkostenverordnung sieht zudem Kürzungsrechte vor. Wird entgegen ihren Vorgaben nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, kann der Nutzer den auf ihn entfallenden Anteil an den betreffenden Kosten grundsätzlich um 15 Prozent kürzen. Bei bestimmten Verstößen gegen Vorgaben zu fernablesbaren Geräten oder den vorgeschriebenen Verbrauchsinformationen sieht die Verordnung ein Kürzungsrecht von 3 Prozent vor. Ob ein Kürzungsrecht im konkreten Fall tatsächlich besteht, sollte bei Streitfällen anhand der individuellen Abrechnung geprüft werden.

Auch CO₂-Kosten können die Abrechnung beeinflussen

Wird die Wärme beziehungsweise das Warmwasser mit Brennstoffen erzeugt, die unter das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz fallen, darf bei Wohngebäuden nicht automatisch der gesamte CO₂-Kostenanteil auf die Mieter übertragen werden. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter richtet sich grundsätzlich nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung und dem dafür vorgesehenen Stufenmodell.

Für die Warmwasserkosten ist das relevant, weil die verwendete Energie häufig gleichzeitig Heizung und Warmwasser versorgt. In der Heizkostenabrechnung müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem der Mieteranteil an den CO₂-Kosten und die erforderlichen Berechnungsgrundlagen ausgewiesen werden.

Gerade bei gas- oder ölbasierten Anlagen solltest du deshalb prüfen, ob ein CO₂-Kostenanteil auftaucht und ob dieser nachvollziehbar verteilt wurde. Bei modernen oder anderen Wärmeversorgungssystemen kann die Situation anders aussehen.

Welche Fehler bei Warmwasserkosten besonders auffallen

Nicht jede hohe Abrechnung ist falsch. Auffällig wird sie vor allem dann, wenn Zahlen nicht zusammenpassen. Wenn der ausgewiesene Verbrauch plötzlich massiv steigt, obwohl sich weder Bewohnerzahl noch Nutzungsverhalten verändert haben, lohnt sich eine Kontrolle der Zählerstände besonders.

Auch ungewöhnliche Veränderungen des Verteilerschlüssels solltest du hinterfragen. Gleiches gilt, wenn die gesamten Warmwasserkosten des Hauses stark steigen, ohne dass aus der Abrechnung ersichtlich wird, wodurch diese Veränderung verursacht wurde.

Ein weiterer Prüfpunkt sind Schätzwerte. Eine Verbrauchsschätzung kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, beispielsweise wenn eine ordnungsgemäße Verbrauchserfassung nicht möglich war. Eine Schätzung sollte aber nachvollziehbar und nicht einfach eine beliebige Zahl sein.

Bei verbundenen Heizungs- und Warmwasseranlagen solltest du außerdem darauf achten, dass die Kosten zwischen beiden Bereichen nachvollziehbar getrennt wurden. Fehler bei dieser Aufteilung können sich direkt auf deine persönliche Abrechnung auswirken.

Mehr über typische Abrechnungsprobleme findest du im Ratgeber Fehler in der Nebenkostenabrechnung erkennen.

Fristen gelten auch bei fehlerhaften Warmwasserkosten

Warmwasserkosten sind häufig Teil der jährlichen Betriebskosten- beziehungsweise Heizkostenabrechnung. Für die Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen gelten deshalb die allgemeinen Abrechnungsfristen.

Der Vermieter muss die Abrechnung grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Eine spätere Nachforderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Mieter wiederum müssen Einwendungen gegen die Abrechnung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach deren Zugang mitteilen.

Du solltest eine auffällige Warmwasserposition deshalb nicht monatelang ungeprüft liegen lassen. Je früher du fehlende Unterlagen oder Erläuterungen anforderst, desto leichter lassen sich Unklarheiten aufklären.

Wie die Fristen im Einzelnen funktionieren, erklären wir in unserem Ratgeber Fristen bei der Nebenkostenabrechnung.

Warmwasserkosten senken, ohne auf Komfort zu verzichten

Wer seine Warmwasserkosten reduzieren möchte, sollte vor allem dort ansetzen, wo tatsächlich größere Mengen warmes Wasser verbraucht werden. In den meisten Haushalten betrifft das vor allem Duschen und Baden. Eine etwas kürzere Duschdauer kann deshalb deutlich mehr bewirken als viele kleine Sparmaßnahmen an anderen Stellen.

Auch die Durchflussmenge spielt eine Rolle. Ein sparsamer Duschkopf kann den Wasserverbrauch reduzieren, ohne dass das Duschen zwangsläufig unangenehm wird. Gleichzeitig sinkt nicht nur der Wasserverbrauch, sondern auch die Energiemenge, die für dessen Erwärmung benötigt wird.

Beim Händewaschen oder kurzen Reinigen muss ebenfalls nicht immer warmes Wasser verwendet werden. Besonders ungünstig ist es, wenn für wenige Sekunden Warmwasser angefordert wird, das warme Wasser die Armatur aber erst erreicht, nachdem der Hahn bereits wieder geschlossen wurde. Die Energie wurde dann trotzdem teilweise in Leitung und System eingebracht.

Sparen solltest du jedoch nicht dadurch, dass du eigenmächtig technische Einstellungen einer zentralen Warmwasseranlage veränderst. Bestimmte Temperaturen und Betriebsweisen dienen auch dem hygienisch sicheren Betrieb der Anlage und gehören in die Hände des Vermieters beziehungsweise eines Fachbetriebs.

Häufige Fragen zu Warmwasserkosten

Wie werden Warmwasserkosten in der Nebenkostenabrechnung berechnet?

Bei einer zentralen Warmwasserversorgung werden zunächst die gesamten umlagefähigen Kosten der Warmwasserversorgung ermittelt. Anschließend werden mindestens 50 und höchstens 70 Prozent dieser Kosten nach dem gemessenen Warmwasserverbrauch verteilt. Der verbleibende Anteil wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt. Bei Anlagen, die gleichzeitig Heizung und Warmwasser erzeugen, müssen außerdem die Energieanteile für beide Bereiche voneinander getrennt werden. Dein persönlicher Rechnungsbetrag hängt deshalb sowohl von deinem Verbrauch als auch von den Gesamtkosten des Gebäudes, deiner Wohnfläche und dem verwendeten Verteilerschlüssel ab.

Warum zahle ich Warmwasserkosten, obwohl ich nur wenig verbrauche?

Bei einer zentralen Versorgung wird normalerweise nur ein Teil der Kosten ausschließlich nach Verbrauch verteilt. Ein weiterer Anteil wird nach Wohn- oder Nutzfläche berechnet. Dadurch beteiligst du dich auch bei sehr niedrigem Warmwasserverbrauch an bestimmten Kosten des zentralen Systems. Das berücksichtigt beispielsweise Kosten und Verluste, die unabhängig davon entstehen, wie oft du persönlich duschst oder warmes Wasser nutzt. Ein geringer Verbrauch reduziert deshalb vor allem deinen verbrauchsabhängigen Anteil, lässt die gesamte Warmwasserabrechnung aber normalerweise nicht vollständig verschwinden.

Kann der Vermieter Warmwasserkosten komplett nach Wohnfläche abrechnen?

Im Regelfall nicht, wenn die Heizkostenverordnung auf die zentrale Warmwasserversorgung anwendbar ist. Sie schreibt grundsätzlich vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Warmwasserkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Nur der verbleibende Anteil wird nach Wohn- oder Nutzfläche berechnet. Es gibt allerdings gesetzliche Sonder- und Ausnahmefälle. Bei Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gelten außerdem Besonderheiten hinsichtlich des Vorrangs der Heizkostenverordnung.

Warum sind meine Warmwasserkosten gestiegen, obwohl mein Verbrauch gesunken ist?

Der Verbrauch ist nur ein Bestandteil der Kosten. Wenn beispielsweise der Preis für Gas, Fernwärme oder einen anderen Energieträger steigt, kann die Rechnung trotz eines niedrigeren Warmwasserverbrauchs höher ausfallen. Außerdem können sich Grundkosten, zulässige Mess- oder Abrechnungskosten sowie die Gesamtkosten des Gebäudes verändert haben. Vergleiche deshalb immer mindestens drei Werte mit dem Vorjahr: deinen persönlichen Verbrauch, die gesamten Kosten der Warmwasserversorgung und deinen daraus berechneten Anteil. Erst diese Kombination zeigt, wodurch die Veränderung tatsächlich entstanden ist.

Darf mein Warmwasserverbrauch geschätzt werden?

Eine Schätzung kann in bestimmten Sonderfällen zulässig sein, wenn der Verbrauch nicht ordnungsgemäß erfasst werden konnte. Die Heizkostenverordnung enthält dafür besondere Regelungen zur Kostenverteilung. Eine Schätzung ist deshalb nicht automatisch ein Abrechnungsfehler. Sie sollte jedoch nachvollziehbar sein und auf einer zulässigen Grundlage beruhen. Wenn dein ausgewiesener Verbrauch deutlich von früheren Jahren abweicht oder die Abrechnung nicht erklärt, warum geschätzt wurde, solltest du nachfragen und gegebenenfalls Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen.

Kann ich meine Warmwasserkosten mit denen anderer Mieter vergleichen?

Ein Vergleich kann Hinweise liefern, ist aber nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Anzahl der Bewohner, Duschgewohnheiten, Wohnungsgröße und Art der Warmwasserbereitung können sich erheblich unterscheiden. Auch Wohnungen in unterschiedlichen Gebäuden sind kaum direkt vergleichbar, weil Energiepreise, Wärmeverluste und technische Anlagen unterschiedlich sind. Sinnvoller ist häufig ein Vergleich deines eigenen Verbrauchs mit den Vorjahren. Wenn sich die Haushaltsgröße kaum verändert hat, fallen ungewöhnliche Verbrauchssprünge dabei wesentlich schneller auf.

Gehören die Kosten für kaltes Wasser ebenfalls zu den Warmwasserkosten?

Bei einer zentralen Warmwasserversorgung können die Kosten der Wasserversorgung Teil der Warmwasserkosten sein, sofern sie nicht bereits an anderer Stelle gesondert abgerechnet werden. Schließlich muss zunächst kaltes Trinkwasser bereitgestellt werden, bevor es erwärmt werden kann. In vielen Abrechnungen werden Wasser- und Erwärmungskosten jedoch getrennt dargestellt. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Bezeichnung einer Position, sondern ob dieselben Kosten möglicherweise an anderer Stelle bereits berücksichtigt wurden. Eine Doppelberechnung solltest du bei der Kontrolle besonders beachten.

Was kann ich tun, wenn mir die Warmwasserkosten zu hoch erscheinen?

Vergleiche zunächst Verbrauch, Zählerstände und Gesamtkosten mit dem vorherigen Abrechnungsjahr. Kontrolliere anschließend den verwendeten Verteilerschlüssel und prüfe bei einer verbundenen Heizungs- und Warmwasseranlage, wie die Kosten zwischen beiden Bereichen aufgeteilt wurden. Bleiben ungewöhnliche Preissteigerungen oder einzelne Positionen unklar, kannst du die zugrunde liegenden Belege einsehen. Findest du einen möglichen Fehler, solltest du deinen Einwand nachvollziehbar und möglichst konkret mitteilen. Bei größeren Beträgen oder komplizierten rechtlichen Fragen kann zusätzlich eine individuelle Beratung sinnvoll sein.

Fazit: Warmwasserkosten nicht nur nach der Endsumme beurteilen

Ob Warmwasserkosten plausibel sind, lässt sich nicht allein anhand der Rechnungssumme beurteilen. Entscheidend sind der tatsächliche Verbrauch, die Kosten der Wassererwärmung, die Gesamtkosten des Gebäudes und der verwendete Verteilerschlüssel. Bei einer zentralen Warmwasserversorgung wird normalerweise ein erheblicher Teil nach dem gemessenen Verbrauch verteilt, während der übrige Teil von der Wohn- oder Nutzfläche abhängt. Besonders bei kombinierten Heizungs- und Warmwasseranlagen solltest du zusätzlich prüfen, wie die Energie zwischen beiden Bereichen aufgeteilt wurde.

Fällt deine Rechnung deutlich höher aus als im Vorjahr, lohnt sich deshalb ein systematischer Vergleich. Prüfe zuerst Verbrauch und Zählerstände, danach Energie- und Gebäudekosten und schließlich die eigentliche Kostenverteilung. Sind einzelne Beträge nicht nachvollziehbar, kannst du die zugrunde liegenden Belege einsehen. Auf diese Weise lässt sich unterscheiden, ob tatsächlich dein Verbrauch gestiegen ist, höhere Preise verantwortlich sind oder die Abrechnung genauer untersucht werden sollte.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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