Fristen bei der Nebenkostenabrechnung: Diese Termine müssen Mieter kennen

Wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen, wie lange kannst du widersprechen und was passiert bei einer verspäteten Nachforderung? Die wichtigsten Fristen im Überblick – mit konkreten Beispielen und typischen Stolperfallen.

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Eine Nebenkostenabrechnung landet häufig Monate nach dem eigentlichen Abrechnungszeitraum im Briefkasten. Gerade deshalb ist es nicht immer einfach zu erkennen, welche Frist gerade läuft. Für Vermieter gilt eine Frist zur Erstellung und Übermittlung der Abrechnung, für Mieter wiederum eine eigene Frist für Einwendungen. Zusätzlich können Zahlungsfristen, die Belegeinsicht und die allgemeine Verjährung von Ansprüchen eine Rolle spielen.

Finanziell können diese Termine erhebliche Auswirkungen haben. Eine hohe Nachzahlung muss unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr gezahlt werden, wenn die Abrechnung zu spät eingeht. Umgekehrt kann ein Mieter seine Möglichkeit verlieren, bestimmte Fehler geltend zu machen, wenn er die Abrechnung monatelang liegen lässt und die Einwendungsfrist versäumt. Die oft genannten „zwölf Monate“ bedeuten deshalb nicht in jeder Situation dasselbe.

In diesem Ratgeber erfährst du, wann eine Nebenkostenabrechnung spätestens vorliegen muss, wie du die Fristen richtig berechnest, was bei verspäteten Abrechnungen gilt und wie viel Zeit dir bleibt, um Fehler zu beanstanden. Außerdem klären wir, warum Einwendungsfrist und Zahlungsfrist strikt voneinander getrennt werden sollten.

Die wichtigste Regel: Der Vermieter muss jährlich abrechnen

Wenn du neben der Miete monatliche Vorauszahlungen auf Betriebskosten leistest, muss darüber grundsätzlich jährlich abgerechnet werden. Entscheidend ist dabei der jeweilige Abrechnungszeitraum. Dieser muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. In vielen Mietverhältnissen läuft er vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, möglich sind jedoch beispielsweise auch Zeiträume vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres.

Für die Abrechnungsfrist ist immer das Ende dieses Zeitraums ausschlaggebend. Nach § 556 Absatz 3 BGB muss dir die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz Mieter dazu, Einwendungen spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.

Damit existieren zwei verschiedene Zwölfmonatsfristen. Die erste beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums und betrifft den Vermieter. Die zweite beginnt erst mit dem Zugang der fertigen Abrechnung und betrifft den Mieter. Wer beide Fristen miteinander verwechselt, kann bei einer hohen Nachzahlung schnell die falschen Schlüsse ziehen.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung spätestens kommen?

Ein einfaches Beispiel zeigt die Berechnung. Läuft der Abrechnungszeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025, muss dir die Abrechnung grundsätzlich spätestens bis zum 31. Dezember 2026 mitgeteilt werden.

Bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum verschiebt sich die Frist entsprechend. Läuft dieser beispielsweise vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026, endet die reguläre Abrechnungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des 31. März 2027.

Ende des Abrechnungszeitraums Reguläres Ende der Abrechnungsfrist
31. Dezember 2025 31. Dezember 2026
31. März 2026 31. März 2027
30. Juni 2026 30. Juni 2027
30. September 2026 30. September 2027

Entscheidend ist also nicht, wann dein Vermieter mit der Abrechnung begonnen oder wann eine Hausverwaltung sie erstellt hat. Für dich kommt es darauf an, wann die Abrechnung innerhalb der maßgeblichen Frist mitgeteilt beziehungsweise dir zugänglich gemacht wurde.

Mehr über den grundsätzlichen Aufbau erfährst du in unserem Ratgeber Nebenkostenabrechnung verstehen.

Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt?

Besonders relevant wird die Frist, wenn aus der Abrechnung eine Nachzahlung hervorgeht. Wird dir die Nebenkostenabrechnung erst nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist mitgeteilt, kann der Vermieter eine daraus resultierende Nachforderung grundsätzlich nicht mehr geltend machen.

Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 wäre eine erstmalig am 15. Januar 2027 mitgeteilte Abrechnung damit regelmäßig verspätet. Ergäbe diese Abrechnung beispielsweise eine Nachzahlung von 650 Euro, wäre diese Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine verspätete Abrechnung vollständig bedeutungslos wäre. § 556 Absatz 3 BGB schließt nach Ablauf der Frist ausdrücklich die Nachforderung des Vermieters aus. Ergibt die Abrechnung dagegen ein Guthaben zugunsten des Mieters, verschwindet dieses nicht allein deshalb, weil der Vermieter zu spät abgerechnet hat. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass Mieter eine ausstehende Abrechnung anfordern und um Auszahlung eines möglichen Guthabens bitten können.

Gerade bei jahrelang nicht erstellten Abrechnungen solltest du deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass sich das Problem von selbst erledigt. Möglicherweise hast du über deine monatlichen Vorauszahlungen mehr geleistet als tatsächlich erforderlich war.

Die wichtige Ausnahme bei verspäteten Nachforderungen

Der Ausschluss einer Nachforderung ist nicht ausnahmslos. Das Gesetz lässt eine Ausnahme zu, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.

Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, hängt vom konkreten Fall ab. Allein die Aussage, eine Hausverwaltung sei langsam gewesen oder die Erstellung der Abrechnung habe länger gedauert, macht eine verspätete Forderung nicht automatisch zulässig. Maßgeblich ist, warum die rechtzeitige Abrechnung beziehungsweise Geltendmachung nicht möglich war und ob dies dem Verantwortungsbereich des Vermieters zugerechnet werden kann.

Bei einer verspäteten Abrechnung mit hoher Nachforderung lohnt sich deshalb ein genauer Blick. Beträgt die Forderung beispielsweise 1.200 Euro und wurde die Zwölfmonatsfrist überschritten, solltest du nicht allein aufgrund eines beigefügten Überweisungsträgers zahlen. Prüfe zunächst den Abrechnungszeitraum, das Ende der Abrechnungsfrist und die Begründung für die Verspätung.

Auch nach dem Auszug gilt die Abrechnungsfrist

Ein Wohnungswechsel beendet nicht automatisch alle offenen Nebenkostenthemen. Ziehst du beispielsweise am 31. Mai aus einer Wohnung aus, kann die Abrechnung für das betreffende Jahr trotzdem erst deutlich später erfolgen. Der Vermieter muss nicht unmittelbar nach deinem Auszug eine separate Nebenkostenabrechnung erstellen.

Das ist besonders relevant, wenn das Mietverhältnis nur einen Teil des Abrechnungszeitraums umfasst. Deine Kosten müssen dann entsprechend den für die jeweiligen Positionen geltenden Regeln deinem Nutzungszeitraum zugeordnet werden. Die allgemeine Abrechnung kann dennoch erst nach Ende des regulären Abrechnungszeitraums erstellt werden.

Ein Beispiel: Du ziehst zum 30. Juni 2026 aus, während der Abrechnungszeitraum für das Gebäude vom 1. Januar bis 31. Dezember läuft. Die Abrechnungsfrist beginnt nicht bereits mit deinem Auszug im Juni. Ausgangspunkt bleibt grundsätzlich das Ende des Abrechnungszeitraums am 31. Dezember 2026.

Bewahre deshalb nach einem Umzug Mietvertrag, Übergabeunterlagen, Ablesewerte und bereits geleistete Vorauszahlungen auf. Eine Nebenkostenabrechnung kann dich noch lange nach der Schlüsselübergabe erreichen.

Wie lange kannst du einer Nebenkostenabrechnung widersprechen?

Für Mieter beginnt mit dem Zugang der Nebenkostenabrechnung eine weitere wichtige Frist. Einwendungen gegen die Abrechnung müssen dem Vermieter grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, sofern der Mieter die verspätete Geltendmachung zu vertreten hat.

Erhältst du die Abrechnung beispielsweise am 10. Oktober 2026, solltest du mögliche Einwendungen grundsätzlich spätestens bis zum entsprechenden Zeitpunkt im Oktober 2027 geltend gemacht haben. Sinnvoll ist es allerdings nicht, diese Frist vollständig auszureizen.

Je früher du eine ungewöhnliche Kostenentwicklung bemerkst, desto leichter lassen sich Belege anfordern, Fragen klären und gegebenenfalls Fehler korrigieren. Das gilt insbesondere bei stark gestiegenen Heizkosten, einer unerwartet hohen Hausmeisterposition, auffälligen Versicherungskosten oder einem Verteilerschlüssel, der von früheren Abrechnungen abweicht.

Wie du systematisch vorgehst, zeigen wir dir im Ratgeber Nebenkostenabrechnung prüfen.

Zwölf Monate Einwendungsfrist bedeuten nicht zwölf Monate Zahlungsfrist

Dieser Unterschied gehört zu den wichtigsten Punkten überhaupt. Dass du zwölf Monate Zeit hast, Einwendungen gegen eine Nebenkostenabrechnung geltend zu machen, bedeutet nicht, dass du mit einer geforderten Nachzahlung zwölf Monate warten kannst.

Die Zahlungsfrist ist davon getrennt zu betrachten. Häufig nennt der Vermieter im Anschreiben zur Nebenkostenabrechnung einen Termin, bis zu dem die Nachzahlung geleistet werden soll. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass die zwölfmonatige Einwendungsfrist nicht bedeutet, dass eine Zahlungsfrist während dieser Zeit unbeachtet bleiben kann. Bei Zweifeln sollte die Abrechnung daher möglichst kurzfristig geprüft und gegebenenfalls innerhalb der Zahlungsfrist reagiert werden.

Hast du erhebliche Zweifel an einer Forderung, solltest du eine hohe Nachzahlung deshalb weder ungeprüft sofort akzeptieren noch einfach kommentarlos liegen lassen. Teile konkrete Beanstandungen frühzeitig mit, fordere bei Bedarf Belegeinsicht und kläre, wie mit dem strittigen Betrag umzugehen ist.

Besonders bei mehreren hundert oder mehreren tausend Euro kann dieses Vorgehen einen großen finanziellen Unterschied machen.

Belegeinsicht solltest du nicht bis zum letzten Moment aufschieben

Eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung besteht nicht nur aus den Zahlen auf dem Abrechnungsbogen. Hinter vielen Positionen stehen Rechnungen, Verträge, Gebührenbescheide, Verbrauchsdaten oder Abrechnungen externer Dienstleister. Mieter können verlangen, Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege zu erhalten; nach aktueller Gesetzesfassung darf der Vermieter diese auch elektronisch bereitstellen.

Für deine Einwendungsfrist ist es deshalb ungünstig, erst kurz vor deren Ablauf nach Unterlagen zu fragen. Stellst du beispielsweise fest, dass sich die Kosten der Gartenpflege gegenüber dem Vorjahr verdoppelt haben, kannst du zunächst die dazugehörigen Rechnungen prüfen. Vielleicht wurde lediglich ein neuer Dienstleister beauftragt und der Betrag ist nachvollziehbar. Möglich ist aber auch, dass Leistungen enthalten sind, die genauer hinterfragt werden sollten.

Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung.

Darauf solltest du bei den Fristen konkret achten

Die vielen Zeitpunkte wirken komplizierter, als sie in der Praxis sein müssen. Sinnvoll ist es, jede neue Abrechnung nach einem festen Ablauf zu kontrollieren.

  1. Abrechnungszeitraum feststellen: Prüfe zuerst, für welchen Zeitraum die Nebenkosten berechnet wurden und an welchem Tag dieser Zeitraum endet.
  2. Abrechnungsfrist berechnen: Addiere grundsätzlich zwölf Monate zum Ende des Abrechnungszeitraums. So erkennst du, ob die Abrechnung rechtzeitig mitgeteilt wurde.
  3. Zugang der Abrechnung festhalten: Notiere, wann du die Abrechnung tatsächlich erhalten hast. Dieses Datum ist für deine Einwendungsfrist wichtig.
  4. Nachzahlung oder Guthaben feststellen: Prüfe, ob du Geld nachzahlen sollst oder einen Betrag zurückbekommst. Bei einer verspäteten Abrechnung ist dieser Unterschied besonders relevant.
  5. Zahlungsfrist separat prüfen: Verwechsle die Einwendungsfrist nicht mit der Zahlungsfrist einer Nachforderung. Bei Unklarheiten solltest du frühzeitig reagieren.
  6. Auffällige Positionen kontrollieren: Vergleiche Kosten und Verbrauch möglichst mit dem Vorjahr. Große Sprünge sollten nachvollziehbar sein.
  7. Belege rechtzeitig anfordern: Warte bei zweifelhaften Positionen nicht monatelang. Die Belege können entscheidend dafür sein, ob eine Forderung berechtigt ist.
  8. Einwendungen nachvollziehbar mitteilen: Beanstande konkrete Punkte und dokumentiere deine Kommunikation so, dass sich der Zugang im Streitfall nachvollziehen lässt.

Mit dieser Reihenfolge lassen sich die meisten Fristprobleme früh erkennen. Vor allem verhindert sie, dass eine hohe Nachzahlung allein aus Zeitdruck ungeprüft übernommen wird.

Beispiel: Eine verspätete Abrechnung kann 900 Euro Unterschied bedeuten

Angenommen, dein Vermieter rechnet die Betriebskosten für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 ab. Du hast während des Jahres insgesamt 2.400 Euro an Vorauszahlungen geleistet. Laut Abrechnung betragen deine tatsächlichen umlagefähigen Kosten 3.300 Euro. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung von 900 Euro.

Wird dir eine ordnungsgemäße Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist mitgeteilt, kann diese Nachforderung grundsätzlich geltend gemacht werden. Du solltest anschließend prüfen, ob Kostenarten, Verteilerschlüssel, Vorauszahlungen und Berechnungen korrekt sind.

Erhältst du dieselbe Abrechnung dagegen erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist, ist die Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Allein die Prüfung des Datums kann in diesem Beispiel einen finanziellen Unterschied von 900 Euro ausmachen.

Gerade deshalb sollte der erste Blick bei jeder Nebenkostenabrechnung nicht ausschließlich auf die Höhe der Nachzahlung gehen. Abrechnungszeitraum und Zugangsdatum gehören zu den wichtigsten Prüfpunkten.

Was gilt, wenn du gar keine Nebenkostenabrechnung bekommst?

Auch das kommt vor. Manche Mieter erhalten über längere Zeit keine Abrechnung, obwohl sie jeden Monat Vorauszahlungen leisten. Einfach vergessen solltest du das nicht.

§ 556 BGB verlangt bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen eine jährliche Abrechnung. Wenn nach Ende des Abrechnungszeitraums bereits deutlich mehr als zwölf Monate vergangen sind, kannst du den Vermieter zur Abrechnung auffordern.

Das kann besonders interessant sein, wenn deine Vorauszahlungen relativ hoch waren. Ohne Abrechnung weißt du schließlich nicht, ob dir möglicherweise ein Guthaben zusteht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei einer ausbleibenden Betriebskostenabrechnung ebenfalls, diese einzufordern und dabei ein mögliches Guthaben im Blick zu behalten.

Eine fehlende Abrechnung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass beide Seiten finanziell bei null stehen. Deine bereits geleisteten Vorauszahlungen müssen weiterhin den tatsächlich abrechenbaren Kosten gegenübergestellt werden.

Frist verpasst: Wann solltest du dir Unterstützung holen?

Nicht jede Nebenkostenabrechnung lässt sich allein anhand eines Datums beurteilen. Schwieriger wird es beispielsweise, wenn der Vermieter erklärt, er sei für die Verspätung nicht verantwortlich, mehrere korrigierte Abrechnungen verschickt wurden oder über einzelne Kostenpositionen bereits seit Monaten gestritten wird.

Auch hohe Beträge rechtfertigen eine besonders sorgfältige Prüfung. Bei einer Nachforderung von 80 Euro ist das finanzielle Risiko überschaubarer als bei 2.500 Euro. Trotzdem sollte die grundsätzliche Vorgehensweise dieselbe sein: Fristen feststellen, Abrechnung inhaltlich prüfen und Auffälligkeiten dokumentieren.

Bei größeren Streitwerten oder komplizierten rechtlichen Konstellationen kann es sinnvoll sein, eine Verbraucherzentrale, einen Mieterverein oder eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung einzubeziehen. Allgemeine Fristen lassen sich gut erklären, die rechtliche Bewertung eines konkreten Einzelfalls kann jedoch von zusätzlichen Umständen abhängen.

Die Verjährung ist eine weitere Frist – aber nicht dasselbe

Neben Abrechnungsfrist und Einwendungsfrist kann bei älteren Forderungen die allgemeine Verjährung eine Rolle spielen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Ihr Beginn richtet sich grundsätzlich nach § 199 BGB und hängt unter anderem davon ab, wann ein Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den maßgeblichen Umständen hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen.

Diese Verjährung darf jedoch nicht mit der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist des Vermieters verwechselt werden. Eine Nachforderung kann bereits wegen einer verspäteten Nebenkostenabrechnung ausgeschlossen sein, obwohl eine allgemeine dreijährige Verjährungsfrist rechnerisch noch gar nicht abgelaufen wäre.

Gerade bei alten Nebenkostenabrechnungen sollte deshalb zuerst geklärt werden, um welche Frist es überhaupt geht. „Drei Jahre“ und „zwölf Monate“ beziehen sich auf unterschiedliche rechtliche Fragen.

Warum die Fristen finanziell so wichtig sind

Nebenkosten gehören für viele Haushalte zu den größten laufenden Ausgaben neben der eigentlichen Kaltmiete. Schon kleinere Fehler summieren sich über ein Jahr. Bei Heizkosten, Hausmeisterdiensten, Aufzügen, Versicherungen oder Grundsteuer können einzelne Positionen mehrere hundert Euro ausmachen.

Eine Fristprüfung kostet dagegen nur wenige Minuten. Du benötigst im ersten Schritt lediglich den Abrechnungszeitraum, das Datum des Zugangs und das Ergebnis der Abrechnung. Erst danach beginnt die eigentliche inhaltliche Kontrolle.

Besonders sinnvoll ist der Vergleich mit dem Vorjahr. Steigen die Kosten deutlich, sollte sich erklären lassen, wodurch die Veränderung entstanden ist. Eine rechtzeitig erstellte Abrechnung ist schließlich nicht automatisch eine richtige Abrechnung.

Wie du ungewöhnliche Kosten findest, erklären wir im Ratgeber Fehler in der Nebenkostenabrechnung erkennen.

Häufige Fragen zu Fristen bei der Nebenkostenabrechnung

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?

Bei Betriebskostenvorauszahlungen muss grundsätzlich jährlich abgerechnet werden. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Endet der Zeitraum beispielsweise am 31. Dezember 2025, läuft die reguläre Abrechnungsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Bei einem anderen Abrechnungsjahr verschiebt sich das Datum entsprechend. Wichtig ist deshalb, nicht automatisch vom Kalenderjahr auszugehen, sondern zuerst den konkreten Abrechnungszeitraum auf der Nebenkostenabrechnung zu prüfen.

Muss ich eine Nebenkostennachzahlung bezahlen, wenn die Abrechnung zu spät kommt?

Eine Nachforderung des Vermieters ist nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Deshalb solltest du eine verspätete Abrechnung mit Nachforderung nicht automatisch bezahlen, aber auch nicht ungeprüft ignorieren. Prüfe das Ende des Abrechnungszeitraums und den Zeitpunkt, zu dem dir die Abrechnung mitgeteilt wurde. Bei einer größeren Forderung kann es sinnvoll sein, zusätzlich fachlichen Rat einzuholen.

Wie lange kann ich einer Nebenkostenabrechnung widersprechen?

Einwendungen musst du grundsätzlich spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Vermieter geltend machen. Die Frist beginnt also nicht mit dem Ende des Abrechnungsjahres, sondern mit dem Erhalt der konkreten Abrechnung. Trotzdem solltest du mit der Prüfung nicht monatelang warten. Fallen dir ungewöhnlich hohe Kosten, falsche Vorauszahlungen oder ein unklarer Verteilerschlüssel auf, solltest du diese möglichst früh beanstanden und gegebenenfalls die zugrunde liegenden Belege einsehen.

Habe ich zwölf Monate Zeit, eine Nachzahlung zu bezahlen?

Nein. Die zwölfmonatige Einwendungsfrist ist keine zwölfmonatige Zahlungsfrist. In dem Schreiben zur Nebenkostenabrechnung kann eine deutlich kürzere Zahlungsfrist für eine Nachforderung genannt sein. Hast du Zweifel an der Abrechnung, solltest du daher schnell reagieren und nicht davon ausgehen, dass du bis zum Ende der Einwendungsfrist nichts unternehmen musst. Beanstandungen, eine verlangte Belegeinsicht und die Frage, wie mit einer strittigen Zahlung umzugehen ist, sollten möglichst früh geklärt werden.

Was passiert mit meinem Guthaben bei einer verspäteten Nebenkostenabrechnung?

Eine verspätete Abrechnung bedeutet nicht automatisch, dass ein Guthaben des Mieters entfällt. Die gesetzliche Ausschlussregel betrifft grundsätzlich die Nachforderung des Vermieters. Hast du während des Abrechnungszeitraums mehr Vorauszahlungen geleistet als auf dich entfallende Kosten entstanden sind, kann sich weiterhin ein Guthaben ergeben. Gerade deshalb solltest du eine fehlende Abrechnung nicht einfach hinnehmen. Fordere sie gegebenenfalls an und prüfe anschließend, ob deine Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt wurden.

Gilt die Abrechnungsfrist auch nach meinem Auszug?

Ja. Dein Auszug führt grundsätzlich nicht dazu, dass der Vermieter sofort eine separate Jahresabrechnung erstellen muss. Maßgeblich bleibt der übliche Abrechnungszeitraum des Gebäudes. Ziehst du beispielsweise im Juni aus und endet der Abrechnungszeitraum erst am 31. Dezember, beginnt die zwölfmonatige Abrechnungsfrist grundsätzlich erst nach diesem Jahresende. Bewahre deshalb nach einem Umzug insbesondere Ablesewerte, Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Angaben zu deinen geleisteten Vorauszahlungen auf.

Was kann ich tun, wenn ich seit mehr als einem Jahr keine Abrechnung erhalten habe?

Wenn du Betriebskostenvorauszahlungen zahlst und die gesetzliche Abrechnungsfrist bereits abgelaufen ist, solltest du den Vermieter zur Erstellung der Abrechnung auffordern. Das ist nicht nur wegen einer möglichen Nachforderung interessant. Vielleicht hast du zu hohe Vorauszahlungen geleistet und erhältst nach der Abrechnung Geld zurück. Halte deine Aufforderung möglichst nachvollziehbar fest und bewahre relevante Unterlagen auf. Bei länger andauernden Problemen kann eine Beratung durch einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung sinnvoll sein.

Kann eine Nebenkostenforderung nach mehreren Jahren noch verlangt werden?

Bei älteren Abrechnungen müssen mehrere unterschiedliche Fristen auseinandergehalten werden. Zunächst gilt für den Vermieter grundsätzlich die zwölfmonatige Abrechnungsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraums. Daneben existiert die allgemeine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Eine Forderung kann deshalb bereits an der versäumten Abrechnungsfrist scheitern, obwohl eine allgemeine Verjährungsfrist noch nicht beendet wäre. Bei sehr alten oder mehrfach korrigierten Abrechnungen ist eine Prüfung des konkreten Einzelfalls besonders sinnvoll.

Fazit: Bei Nebenkosten können wenige Tage einen großen Unterschied machen

Bei einer Nebenkostenabrechnung solltest du drei Zeitpunkte sofort feststellen: das Ende des Abrechnungszeitraums, den Tag, an dem du die Abrechnung erhalten hast, und eine gegebenenfalls genannte Zahlungsfrist. Der Vermieter muss die Abrechnung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Du selbst hast wiederum grundsätzlich zwölf Monate nach Zugang Zeit, Einwendungen geltend zu machen. Diese Fristen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Besonders bei einer hohen Nachzahlung lohnt sich die Kontrolle. Eine verspätete Abrechnung kann dazu führen, dass eine Nachforderung nicht mehr durchgesetzt werden kann, während ein Guthaben des Mieters nicht allein wegen der Verspätung verloren geht. Prüfe deshalb zuerst die Fristen und anschließend Kostenpositionen, Verteilerschlüssel und Vorauszahlungen. Fallen dir Unstimmigkeiten auf, fordere Belege frühzeitig an und warte mit einer Reaktion nicht bis zum Ende deiner Einwendungsfrist.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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