Wie lange zahlt der Staat in die Frühstart-Rente ein?

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zahlt der Staat zwölf Jahre lang in die Frühstart-Rente ein: vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Bei 10 Euro im Monat kommen so regulär 1.440 Euro staatliche Einzahlungen zusammen.

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Die staatliche Förderung der Frühstart-Rente ist bewusst auf die Kindheit und Jugend begrenzt. Vorgesehen ist, dass der Bund ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro für ein anspruchsberechtigtes Kind anlegt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet diese besondere Frühstartrentenförderung. Der Zeitraum zwischen dem sechsten und dem 18. Geburtstag umfasst damit zwölf Jahre beziehungsweise 144 Monate.

Das bedeutet allerdings nicht, dass das angesparte Geld mit 18 ausgezahlt wird oder die Altersvorsorge dann endet. Das bis dahin aufgebaute Vermögen soll weiter für die Altersvorsorge angelegt bleiben. Nach der Volljährigkeit kann der Vertrag mit privaten Beiträgen fortgeführt oder das vorhandene Frühstartrentenvermögen unter den vorgesehenen Bedingungen in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Wichtig ist außerdem der aktuelle Rechtsstand: Die Frühstart-Rente ist mit Stand September 2026 noch nicht endgültig Gesetz. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen, Anfang September wurde er in den Bundestag eingebracht. Die im Artikel genannten Regeln entsprechen daher dem derzeitigen Gesetzentwurf und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Zwölf Jahre Förderung: vom 6. bis zum 18. Lebensjahr

Die entscheidende Zahl lautet zwölf Jahre. Wer den vollständigen Förderzeitraum durchläuft, erhält ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit jeden Monat 10 Euro vom Staat. Aus 144 monatlichen Zahlungen ergeben sich insgesamt 1.440 Euro staatliche Beiträge.

Fördermerkmal Geplante Regelung
Beginn der Förderung ab vollendetem 6. Lebensjahr
Ende der Förderung mit Vollendung des 18. Lebensjahres
reguläre Förderdauer 12 Jahre
monatlicher Staatsbeitrag 10 Euro
mögliche Fördermonate 144 Monate
staatliche Einzahlungen insgesamt 1.440 Euro

Die 1.440 Euro sind dabei nur die Summe der Einzahlungen. Das Geld soll nicht unverzinst auf einem Konto liegen, sondern langfristig am Kapitalmarkt investiert werden. Deshalb kann der Depotwert mit 18 höher sein als die tatsächlich eingezahlten 1.440 Euro. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Wertentwicklung, den Kosten und dem Verlauf der Kapitalmärkte ab.

Genau darin liegt ein wesentlicher Teil des Konzepts. Der Staat stellt nicht einfach mit 18 einen bestimmten Geldbetrag bereit, sondern bringt früh Kapital in eine langfristige Altersvorsorge ein. Dadurch bekommt das Geld viele Jahrzehnte Zeit, sich zu entwickeln.

Warum ergeben 6 bis 18 Jahre nur zwölf Förderjahre?

Die Formulierung „vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr“ kann zunächst so wirken, als würden 13 Jahrgänge gefördert. Entscheidend ist aber der tatsächliche Zeitraum zwischen den beiden Altersgrenzen.

Vom sechsten Geburtstag bis zum siebten Geburtstag vergeht ein Jahr. Vom siebten bis zum achten ein weiteres. Setzt man dies bis zum 18. Geburtstag fort, ergeben sich insgesamt zwölf Jahre. Deshalb entsprechen zwölf Jahre mit jeweils zwölf Monatszahlungen insgesamt 144 Monatsbeiträgen.

Bei 10 Euro pro Monat lautet die einfache Rechnung:

144 Monate × 10 Euro = 1.440 Euro staatliche Förderung

Damit lässt sich die maximale reguläre Einzahlung des Bundes recht klar beziffern. Der spätere Wert des Depots lässt sich dagegen nicht sicher vorhersagen, weil die Frühstart-Rente kapitalgedeckt angelegt werden soll.

Wann beginnt die Frühstart-Rente tatsächlich?

Der geplante Förderzeitraum eines einzelnen Kindes und der politische Start der Frühstart-Rente sind zwei unterschiedliche Dinge. Nach dem Regierungsentwurf sollen die neuen Standarddepot-Verträge ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.

Eine Sonderstellung nimmt der Geburtsjahrgang 2020 ein. Kinder dieses Jahrgangs wurden 2026 sechs Jahre alt. Für sie soll die Förderung deshalb rückwirkend für das Jahr 2026 berücksichtigt werden. Zum Start 2027 gehören damit die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 zum System. Anschließend soll jährlich der jeweils neu sechs Jahre alt werdende Jahrgang hinzukommen.

Das ist wichtig, weil die Frühstart-Rente nicht so geplant ist, dass zum Einführungstermin plötzlich sämtliche Kinder zwischen sechs und 17 Jahren zwölf Jahre staatliche Förderung nachgezahlt bekommen. Das System wird jahrgangsweise aufgebaut.

Ein Kind des Jahrgangs 2020 soll damit grundsätzlich zu den ersten staatlich geförderten Kindern gehören. Ein deutlich älteres Kind erhält nach der derzeitigen Regelung dagegen nicht automatisch rückwirkend Förderbeträge für bereits vergangene Lebensjahre.

Bekommen ältere Kinder die fehlenden Förderjahre nachgezahlt?

Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf grundsätzlich nicht. Die staatlich geförderte Frühstart-Rente beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ältere Kinder sollen zwar ebenfalls entsprechende Altersvorsorgeverträge nutzen können, gehören aber nicht automatisch zum Kreis der Anspruchsberechtigten für die monatlichen 10 Euro.

Gerade an diesem Punkt muss zwischen der Möglichkeit, einen Altersvorsorgevertrag abzuschließen, und dem Anspruch auf die Frühstartrentenförderung unterschieden werden. Ein Vertrag allein erzeugt noch keinen Anspruch darauf, dass der Staat frühere Jahre nachzahlt.

Die politische Einführung über einzelne Jahrgänge führt damit zwangsläufig zu einer Übergangsphase. Erst nach mehreren Jahren befinden sich zahlreiche aufeinanderfolgende Geburtsjahrgänge gleichzeitig innerhalb des Förderzeitraums.

Was passiert, wenn die Eltern kein Depot eröffnen?

Die geplante Förderung soll nicht allein davon abhängen, ob Eltern rechtzeitig selbst einen Vertrag bei einem privaten Anbieter auswählen. Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag eröffnet, ist eine kollektive Kapitalanlage vorgesehen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden soll.

Dadurch soll verhindert werden, dass einem anspruchsberechtigten Kind das staatliche Startkapital allein deshalb verloren geht, weil sich die Eltern nicht um einen eigenen Vertragsabschluss gekümmert haben. Wird später ein geeigneter individueller Vertrag eröffnet, sollen die für das Kind angesammelten Mittel übertragen werden können.

Für Eltern bleibt ein eigener Vertrag dennoch relevant, weil sie damit einen Anbieter und das konkrete zertifizierte Standardprodukt auswählen können. Ein bereits vorhandenes normales Kinder- oder Juniordepot soll für die staatlichen 10 Euro dagegen nicht ausreichen. Vorgesehen ist ein eigens zertifizierter Standarddepot-Vertrag für die Altersvorsorge.

Mit 18 endet nur die Frühstartrentenförderung

Der 18. Geburtstag ist eine wichtige Grenze, wird aber leicht missverstanden. Mit der Volljährigkeit endet nach dem derzeitigen Modell die monatliche Zahlung von 10 Euro aus der Frühstart-Rente. Das angesparte Kapital wird deshalb jedoch nicht ausgezahlt.

Der bestehende Standarddepot-Vertrag kann anschließend mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden. Ebenso soll ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich sein. Die Frühstart-Rente ist damit als Einstieg in eine wesentlich längere private Altersvorsorge gedacht.

Ein junger Erwachsener könnte beispielsweise entscheiden, nach dem Ende der staatlichen 10-Euro-Zahlungen selbst monatlich weiterzusparen. Aus einem zunächst kleinen staatlich finanzierten Depot würde dann eine langfristige private Altersvorsorge, in der das bereits vorhandene Kapital weiter investiert bleibt.

Der Unterschied ist entscheidend: Der Staat zahlt zwölf Jahre lang ein, das Geld kann aber mehrere Jahrzehnte investiert bleiben.

Wie viel kann aus den 1.440 Euro werden?

Die reine Fördersumme erscheint zunächst überschaubar. Bei vollständiger Förderung zahlt der Bund insgesamt 1.440 Euro ein. Entscheidend für die Idee der Frühstart-Rente ist jedoch nicht allein dieser Betrag, sondern der lange Zeitraum zwischen der ersten Einzahlung und dem späteren Rentenalter.

Das Bundesfinanzministerium rechnet in seinen Modellbeispielen mit einer durchschnittlichen Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr. Unter dieser Annahme könnten die staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Lebensjahr bereits einen Depotwert von ungefähr 2.200 Euro erreichen. Bleibt dieses Kapital anschließend investiert und werden keine weiteren Beiträge geleistet, zeigt die Modellrechnung bis zum Alter von 65 Jahren einen Wert von etwa 53.000 Euro. Die Rechnung ist nominal, berücksichtigt also keine Inflation, und stellt keine Renditegarantie dar.

Gerade bei solchen sehr langen Zeiträumen wirken kleine Änderungen der durchschnittlichen Rendite erheblich auf das Endergebnis. Kapitalmärkte entwickeln sich außerdem nicht gleichmäßig. Es kann über Jahre starke Kurssteigerungen geben, aber ebenso längere Phasen mit Verlusten oder schwacher Entwicklung.

Deshalb sollte die Zahl von rund 53.000 Euro nicht als erwarteter oder zugesagter Auszahlungsbetrag verstanden werden. Sie zeigt vielmehr, weshalb ein früher Anlagebeginn grundsätzlich einen großen Unterschied machen kann.

Eltern können die staatliche Einzahlung ergänzen

Die monatlichen 10 Euro sollen keine Obergrenze für das Sparen im Frühstart-Renten-Vertrag darstellen. Private Zuzahlungen sind vorgesehen. Nach dem aktuellen Entwurf können insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich eingezahlt werden. Solche Beiträge dürfen beispielsweise von Eltern oder Großeltern stammen.

Damit verändert sich die Rolle der staatlichen Förderung. Für Familien, die selbst Geld für das Kind zurücklegen möchten, können die 10 Euro des Bundes den Grundstock bilden und um eine eigene Sparrate ergänzt werden.

Schon eine zusätzliche kleine monatliche Einzahlung kann über einen langen Zeitraum erheblich mehr bewirken als die staatliche Förderung allein. Das liegt allerdings nicht daran, dass private Beiträge noch einmal mit zusätzlichen 10 Euro belohnt werden. Die Frühstartrentenförderung bleibt unabhängig von der Höhe der freiwilligen Einzahlungen bei den vorgesehenen 10 Euro pro Monat.

Wer beispielsweise 20 oder 50 Euro monatlich zusätzlich für ein Kind investieren möchte, sollte deshalb nicht nur auf die staatliche Förderung schauen. Ebenso wichtig sind Anlagekonzept, Kosten, Flexibilität und die Frage, welche Teile des Vermögens später frei verfügbar sind.

Die Förderung läuft nicht bis zum Rentenalter

Der Name Frühstart-Rente kann den Eindruck erwecken, der Staat würde das Depot bis zum späteren Renteneintritt weiter finanzieren. Genau das ist nicht vorgesehen.

Die besondere Frühstartrentenförderung endet mit der Volljährigkeit. Danach liegt es am jungen Erwachsenen, ob weitere Beiträge in den Vertrag fließen. Unter bestimmten Voraussetzungen können später andere Formen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge hinzukommen, diese sind jedoch von der ursprünglichen monatlichen Frühstartrente zu unterscheiden.

Damit besteht die Frühstart-Rente im Kern aus zwei Phasen. In der ersten Phase zwischen sechs und 18 Jahren stellt der Bund das Startkapital bereit. Danach folgt eine wesentlich längere Phase, in der das vorhandene Vermögen weiter investiert werden und durch eigene Beiträge ergänzt werden kann.

Das staatliche Geld ist nicht mit 18 frei verfügbar

Ebenso wichtig wie das Ende der Einzahlungen ist die Frage, wann das Geld verwendet werden darf. Die Frühstart-Rente ist nicht als Sparplan für Führerschein, Studium, erste Wohnung oder Auto konzipiert.

Das aus der Frühstartrentenförderung entstandene Vermögen soll der Altersvorsorge vorbehalten bleiben. Nach dem aktuellen Entwurf ist eine Auszahlung dieses Frühstartrentenvermögens grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Das gilt für die staatlichen Einzahlungen und die darauf entfallenden Erträge.

Bei zusätzlich eingezahlten privaten Beiträgen gelten andere Regeln. Eigenbeiträge und die darauf entfallenden Erträge sollen unter Beachtung der Vertragsbedingungen grundsätzlich entnommen werden können. Dabei können jedoch steuerliche Folgen entstehen.

Familien sollten deshalb nicht sämtliches für ein Kind vorgesehenes Geld automatisch in die Frühstart-Rente einzahlen. Wer zusätzlich Kapital für Studium, Ausbildung, Führerschein oder den Start in die erste eigene Wohnung aufbauen möchte, benötigt dafür gegebenenfalls eine separate und flexiblere Geldanlage.

Wann kann die staatliche Zahlung vor dem 18. Geburtstag entfallen?

Für den Förderanspruch reicht das Alter allein nicht aus. Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf müssen anspruchsberechtigte Kinder ihren ersten Wohnsitz im Inland haben. Maßgeblich ist damit nicht mehr der ursprünglich diskutierte Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland, sondern der Wohnsitz des Kindes. Auf den Wohnsitz der Eltern soll es nicht ankommen.

Das zeigt, weshalb die Aussage „Der Staat zahlt immer exakt zwölf Jahre“ etwas zu pauschal wäre. Zwölf Jahre sind der reguläre maximale Förderzeitraum, wenn die Voraussetzungen durchgehend erfüllt sind. Fallen die gesetzlichen Voraussetzungen weg, kann sich der tatsächliche Förderzeitraum verkürzen.

Für die meisten Familien ist daher die präzisere Formulierung: Die Frühstart-Rente ist grundsätzlich auf bis zu zwölf Jahre staatliche Förderung ausgelegt.

Warum sind die zwölf Förderjahre finanziell trotzdem interessant?

10 Euro im Monat wirken im Vergleich zu vielen privaten Sparraten niedrig. Wer die Frühstart-Rente allein anhand der 1.440 Euro Staatsbeiträge beurteilt, übersieht jedoch den ungewöhnlich langen Anlagehorizont.

Eine Einzahlung im Alter von sechs Jahren kann theoretisch fast sechs Jahrzehnte bis zur späteren Auszahlung investiert bleiben. Das unterscheidet die Frühstart-Rente von vielen anderen staatlichen Förderungen, bei denen das Geld kurzfristiger verbraucht wird.

Gleichzeitig sollte der Zinseszinseffekt nicht überschätzt werden. Eine lange Laufzeit verbessert die Chancen, dass Kapital wachsen kann, beseitigt aber weder Kursrisiken noch Inflation. Auch Kosten wirken sich über Jahrzehnte aus. Deshalb sieht der aktuelle Entwurf für die Standarddepot-Verträge eine Begrenzung der Effektivkosten in der Ansparphase auf ein Prozent vor; bis zur Volljährigkeit sollen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.

Für Eltern ist daher nicht nur entscheidend, wie lange der Staat zahlt. Mindestens ebenso relevant ist, wie effizient das Geld innerhalb dieser zwölf Jahre und anschließend investiert wird.

Fazit: Der Staat zahlt bis zu zwölf Jahre

Die Frühstart-Rente sieht einen klar begrenzten Förderzeitraum vor: Der Bund soll ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro einzahlen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet diese besondere staatliche Förderung. Wer den gesamten Zeitraum anspruchsberechtigt ist, kommt damit auf zwölf Förderjahre, 144 Monatszahlungen und insgesamt 1.440 Euro Staatsbeiträge.

Der entscheidende Punkt liegt allerdings nach diesen zwölf Jahren. Das Geld wird mit 18 nicht automatisch ausgezahlt, sondern soll langfristig für die Altersvorsorge investiert bleiben. Dadurch können die vergleichsweise kleinen staatlichen Beiträge noch über Jahrzehnte Erträge erwirtschaften. Eltern und später das volljährige Kind können die Vorsorge außerdem mit eigenen Beiträgen fortführen.

Für die ersten Jahrgänge gelten Übergangsregeln. Der Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend für 2026 erhalten, die praktische Einführung der neuen Verträge ist für 2027 vorgesehen. Da das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im September 2026 noch läuft, sind Änderungen an einzelnen Details weiterhin möglich.

Häufige Fragen zur Dauer der Frühstart-Rente

Bei der Förderdauer kommt es vor allem auf die Altersgrenzen, den jeweiligen Geburtsjahrgang und die Voraussetzungen für den Anspruch an. Die wichtigsten Punkte lassen sich deshalb recht eindeutig beantworten.

Wie viele Jahre zahlt der Staat in die Frühstart-Rente ein?

Der reguläre Förderzeitraum beträgt bis zu zwölf Jahre. Die staatlichen Einzahlungen beginnen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und enden mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wie viel zahlt der Staat während der gesamten Laufzeit?

Bei monatlich 10 Euro und vollständigen zwölf Förderjahren ergeben sich 144 Monatszahlungen. Insgesamt zahlt der Staat damit regulär 1.440 Euro ein. Erträge aus der Kapitalanlage können den Depotwert zusätzlich erhöhen.

Enden die Zahlungen genau mit dem 18. Geburtstag?

Ja. Nach dem derzeitigen Entwurf endet die besondere monatliche Frühstartrentenförderung mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Altersvorsorgevertrag selbst kann anschließend weitergeführt werden.

Zahlt der Staat nach dem 18. Geburtstag weiter?

Nicht im Rahmen der Frühstart-Rente. Danach können eigene Beiträge eingezahlt werden, und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können andere Förderungen der privaten Altersvorsorge relevant werden.

Wird das Geld mit 18 Jahren ausgezahlt?

Nein. Das staatlich finanzierte Frühstartrentenvermögen soll der Altersvorsorge dienen und grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres verfügbar sein. Der 18. Geburtstag beendet also die staatlichen Einzahlungen, nicht die Anlage des Geldes.

Bekommen heute ältere Kinder die Förderung rückwirkend?

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf beginnt die staatliche Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020. Eine generelle rückwirkende Nachzahlung für ältere Jahrgänge ist nicht vorgesehen.

Was passiert, wenn Eltern kein Frühstart-Renten-Depot eröffnen?

Für anspruchsberechtigte Kinder ist eine kollektive Kapitalanlage vorgesehen, wenn kein individueller Standarddepot-Vertrag eröffnet wird. Die staatlichen Mittel sollen dadurch nicht allein wegen fehlender Initiative der Eltern verloren gehen.

Ist die Förderdauer bereits endgültig beschlossen?

Noch nicht. Mit Stand September 2026 befindet sich das Frühstartrentengesetz im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Die zwölfjährige Förderung vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr entspricht dem aktuellen Regierungsentwurf.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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