Wie sicher ist das Geld im Frühstart-Depot?

Das Frühstart-Depot schützt das Vorsorgevermögen vor einem vorzeitigen Zugriff und weitgehend vor einer Insolvenz des Anbieters – vor Kursverlusten am Kapitalmarkt schützt es jedoch nicht.

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Das Geld im Frühstart-Depot ist rechtlich vergleichsweise stark geschützt, aber nicht wertmäßig garantiert. Genau diese Unterscheidung ist entscheidend. Wertpapiere in einem Depot verschwinden normalerweise nicht, nur weil die Depotbank zahlungsunfähig wird. Das für die Frühstartrente vorgesehene Vermögen soll zudem grundsätzlich nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht pfändbar sein. Gleichzeitig wird ein erheblicher Teil des Geldes am Kapitalmarkt angelegt. Aktien und Fonds können deutlich im Wert schwanken – und zeitweise kann das Depot sogar weniger wert sein als die Summe der eingezahlten Beiträge.

Eltern sollten deshalb bei der Frage nach der Sicherheit nicht nur fragen: „Kann das Geld verschwinden?“ Wichtiger ist die Unterscheidung zwischen Anbieterrisiko, Kapitalmarktrisiko, Zugriffsschutz und langfristigem Kaufkraftrisiko. In diesen vier Bereichen fällt die Antwort sehr unterschiedlich aus.

Hinzu kommt ein wichtiger Punkt zum aktuellen Stand: Die Frühstartrente ist Mitte September 2026 noch kein endgültig abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen; Anfang September wurde der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die nachfolgenden Aussagen zur konkreten Ausgestaltung beziehen sich deshalb auf den aktuellen Regierungsentwurf und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Sicherheit bedeutet beim Frühstart-Depot nicht Kapitalgarantie

Wer bei einem Sparbuch oder Festgeld von Sicherheit spricht, meint häufig: Der eingezahlte Euro bleibt zumindest nominal ein Euro. Beim Frühstart-Depot funktioniert das anders. Die staatlichen Zahlungen sollen in einen kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag fließen. Das Geld wird damit nicht lediglich auf einem verzinsten Konto geparkt, sondern am Kapitalmarkt investiert.

Das neue System der geförderten privaten Altersvorsorge sieht ausdrücklich Altersvorsorgedepots ohne klassische Beitragsgarantie vor. Dadurch können Aktienfonds und andere geeignete Kapitalanlagen stärker genutzt werden. Der Verzicht auf eine vollständige Kapitalgarantie soll langfristig höhere Renditechancen ermöglichen, bedeutet aber gleichzeitig, dass zwischenzeitliche Verluste möglich sind.

Für die Sicherheitsfrage ergibt sich deshalb eine klare Antwort: Es gibt keinen Schutz davor, dass der Depotwert durch fallende Börsenkurse sinkt. Wer beispielsweise insgesamt 1.440 Euro staatliche Zahlungen erhalten hat, kann nicht davon ausgehen, dass zu jedem beliebigen Zeitpunkt mindestens 1.440 Euro im Depot stehen.

Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern Teil des Konzepts. Die Frühstartrente soll gerade die sehr lange Zeitspanne zwischen Kindheit und Ruhestand für eine kapitalmarktorientierte Geldanlage nutzen.

Welche Risiken beim Frühstart-Depot tatsächlich bestehen

Die größten Missverständnisse entstehen, wenn unterschiedliche Risiken miteinander vermischt werden. Eine Bankeninsolvenz ist etwas völlig anderes als ein Börsencrash. Ebenso wenig bedeutet ein gesetzlicher Zugriffsschutz, dass der Wert einer Anlage nicht fallen kann.

Für das Frühstart-Depot lassen sich vier Sicherheitsbereiche unterscheiden.

Erstens besteht Kapitalmarktrisiko. Aktienfonds und andere Kapitalanlagen können schwanken. In schlechten Börsenphasen sind Verluste von 20, 30 oder sogar mehr Prozent möglich. Je stärker ein Depot in Aktien investiert ist, desto deutlicher können solche Schwankungen ausfallen.

Zweitens besteht ein begrenztes Anbieterrisiko. Geht eine Depotbank oder ein Wertpapierdienstleister insolvent, bedeutet das normalerweise nicht, dass die dort verwahrten Wertpapiere automatisch zur Insolvenzmasse gehören. Aktien, Fondsanteile und andere verwahrte Wertpapiere stehen grundsätzlich dem Kunden zu und können herausverlangt oder auf ein anderes Institut übertragen werden. Bei Investmentfonds kommt zusätzlich die rechtliche Trennung des Fondsvermögens vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft hinzu.

Drittens schützt das geplante Recht das eigentliche Frühstartrentenvermögen vor Zugriffen. Nach dem Regierungsentwurf sollen die staatlichen Zahlungen und die darauf entfallenden Erträge nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht pfändbar sein. Das Geld soll damit tatsächlich langfristig für die Altersvorsorge gebunden bleiben.

Viertens besteht Kaufkraftrisiko. Selbst wenn ein Depot nominell wächst, entscheidet die Inflation darüber, was sich später tatsächlich mit dem Geld kaufen lässt. Für eine Altersvorsorge über mehrere Jahrzehnte ist deshalb nicht nur wichtig, Verluste zu vermeiden. Das Kapital muss langfristig möglichst stärker wachsen als das allgemeine Preisniveau.

Was passiert, wenn die Depotbank insolvent wird?

Eine Insolvenz des Depotanbieters ist für viele Eltern wahrscheinlich das naheliegendste Sicherheitsrisiko. Dabei muss zwischen dem Depot selbst und Geldguthaben auf einem Konto unterschieden werden.

Befinden sich beispielsweise Fondsanteile im Depot, verwahrt die Bank diese grundsätzlich für den Anleger. Die Wertpapiere gehören wirtschaftlich nicht einfach der Depotbank. Wird das Institut insolvent, können Anleger die Herausgabe ihrer Wertpapiere beziehungsweise die Übertragung auf ein anderes Depot verlangen.

Bei Investmentfonds besteht eine zusätzliche Trennung. Das Fondsvermögen ist grundsätzlich vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt. Eine Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft führt deshalb nicht automatisch dazu, dass das Fondsvermögen verloren geht.

Anders sieht es bei reinem Kontoguthaben aus, das beispielsweise vorübergehend auf einem Verrechnungskonto liegt. Solche Bankeinlagen fallen unter die jeweils geltenden Regelungen zur Einlagensicherung. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt reguläre Einlagen grundsätzlich bis 100.000 Euro je Kunde und Bank.

Für ein Frühstart-Depot mit vergleichsweise kleinen Beträgen dürfte diese Grenze praktisch selten zum Problem werden. Wichtiger ist die Erkenntnis, dass eine Insolvenz des Anbieters und ein Wertverlust der Anlage zwei völlig unterschiedliche Risiken sind. Ein ETF kann 30 Prozent verlieren, obwohl Depotbank und Fondsgesellschaft finanziell völlig gesund sind. Umgekehrt kann eine Depotbank insolvent werden, während die im Depot verwahrten Wertpapiere weiterhin ihren Marktwert besitzen.

Kursverluste sind beim Frühstart-Depot ausdrücklich möglich

Die größte reale Wertschwankung dürfte deshalb nicht von einer Bankenpleite ausgehen, sondern vom Kapitalmarkt. Gerade Aktien können über kurze und mittlere Zeiträume stark schwanken.

Ein weltweit gestreuter Aktienfonds verteilt das Geld auf viele Unternehmen, Branchen und Länder. Dadurch sinkt das Risiko, dass die Insolvenz eines einzelnen Unternehmens einen großen Teil des Vermögens vernichtet. Eine breite Streuung verhindert allerdings keine allgemeinen Börsenverluste. Fallen die weltweiten Aktienmärkte, verliert auch ein global diversifiziertes Portfolio zunächst an Wert.

Bei der Frühstartrente kommt allerdings ein ungewöhnlich langer Anlagehorizont hinzu. Das Geld soll bereits im Kindesalter investiert werden und grundsätzlich bis zum Ruhestand gebunden bleiben. Ein Börsenrückgang mit zwölf, 18 oder 30 Jahren ist daher anders zu beurteilen als ein Kurssturz wenige Monate vor einer geplanten Auszahlung.

Der lange Zeitraum erhöht die Chance, zwischenzeitliche Verlustphasen auszusitzen. Eine Garantie ergibt sich daraus trotzdem nicht. Auch über längere Zeiträume können Renditen deutlich schlechter ausfallen als erwartet.

Ein Beispiel zeigt den Unterschied zwischen sicherem Geld und schwankendem Depotwert

Bei einer vollständigen Förderung von monatlich 10 Euro über zwölf Jahre würden insgesamt 1.440 Euro staatliche Beiträge eingezahlt. Wie hoch daraus mit 18 Jahren ein Depot werden könnte, hängt von der tatsächlichen Rendite ab.

Die folgende Modellrechnung unterstellt monatliche Einzahlungen von 10 Euro über zwölf Jahre. Die angegebenen Renditen sind vereinfachte durchschnittliche Nettorenditen und keine Prognose.

Durchschnittliche Rendite Staatliche Einzahlungen Rechnerischer Depotwert nach 12 Jahren
0 % jährlich 1.440 € ca. 1.440 €
3 % jährlich 1.440 € ca. 1.731 €
5 % jährlich 1.440 € ca. 1.968 €
7 % jährlich 1.440 € ca. 2.247 €

Das Beispiel macht zunächst die Renditechance sichtbar. Bei durchschnittlich 5 Prozent würden aus 1.440 Euro Einzahlungen rechnerisch knapp 1.970 Euro.

Jetzt kommt allerdings das Kapitalmarktrisiko hinzu. Würde ein Depot mit einem Wert von 1.968 Euro unmittelbar anschließend um 30 Prozent fallen, läge der Marktwert nur noch bei rund 1.378 Euro. Das Depot könnte damit vorübergehend sogar weniger wert sein als die ursprünglich eingezahlten 1.440 Euro.

Genau deshalb darf der Begriff „staatlich geförderte Altersvorsorge“ nicht mit „staatlich garantierter Depotwert“ verwechselt werden.

Der extrem lange Anlagehorizont verändert die Risikobetrachtung

Bei der Frühstartrente endet die Geldanlage nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Nach dem aktuellen Entwurf kann der Standarddepot-Vertrag im System der geförderten privaten Altersvorsorge weitergeführt werden. Das vorhandene Kapital kann nach der Volljährigkeit außerdem auf einen anderen geeigneten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Eine reguläre Auszahlung soll grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.

Damit kann ein Teil des Geldes theoretisch über mehr als ein halbes Jahrhundert investiert bleiben. Dieser Zeitraum ist für die Risikobeurteilung enorm wichtig.

Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Würden mit 18 Jahren 1.968 Euro im Depot liegen und dieses Geld anschließend ohne weitere Einzahlungen bis zum Alter von 65 Jahren durchschnittlich 5 Prozent pro Jahr erwirtschaften, ergäbe sich rechnerisch ein Wert von etwa 19.500 Euro.

Diese Zahl ist keine Prognose. Über 47 Jahre verändern Börsenkrisen, Kosten, Anlageentscheidungen und Inflation das Ergebnis erheblich. Bei angenommenen 2 Prozent Inflation entsprächen 19.500 Euro in 47 Jahren zudem nur noch einer heutigen Kaufkraft von grob 7.700 Euro.

Das Beispiel zeigt trotzdem, warum beim Frühstart-Depot langfristige Renditechancen wichtiger sein können als eine Garantie des anfänglich sehr kleinen Betrags.

Wie stark ist das Geld vor einem Zugriff geschützt?

Beim Zugriffsschutz ist der Regierungsentwurf ausgesprochen deutlich. Das eigentliche Frühstartrentenvermögen – also die staatliche Förderung einschließlich der darauf entfallenden Erträge – soll nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht pfändbar sein.

Eltern könnten das staatlich geförderte Kapital damit nicht einfach aus dem Depot nehmen, weil beispielsweise ein Auto gekauft werden soll oder Geld für eine Urlaubsreise fehlt. Auch das Kind soll nach Erreichen der Volljährigkeit nicht ohne Weiteres über dieses Vermögen verfügen können.

Diese Bindung ist ein wesentlicher Bestandteil der Konstruktion. Die staatliche Förderung soll Altersvorsorgevermögen aufbauen und nicht zu einem frei verfügbaren Startkapital für Studium, Führerschein oder erste Wohnung werden.

Aus Sicht der Sicherheit ist das ein Vorteil: Die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass das Kapital lange vor dem Ruhestand verbraucht wird. Auf der anderen Seite nimmt die Regelung dem jungen Erwachsenen finanzielle Flexibilität. Geld, das mit 25 Jahren dringend benötigt wird, hilft wenig, wenn es für Jahrzehnte gebunden bleibt.

Der Regierungsentwurf lässt allerdings die Nutzung bestimmter bereits aus der geförderten Altersvorsorge bekannter Regelungen zu. Die endgültigen Details hängen vom abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren und dem später gewählten Vertrag ab.

Wie sicher ist die staatliche Sammelanlage?

Eine Besonderheit der Frühstartrente ist die geplante Auffanglösung für Kinder, deren Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen. Das Geld soll diesen Kindern nicht verloren gehen. Stattdessen ist eine kollektive Kapitalanlage vorgesehen.

Dafür soll der Bund ein eigenes Sondervermögen „Frühstartrente“ errichten. Die Mittel sollen vom übrigen Bundesvermögen getrennt gehalten und von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden. Nach dem Regierungsentwurf soll die Anlage global diversifiziert erfolgen; vorgesehen ist insbesondere ein hoher Anteil von Aktien beziehungsweise Aktienfonds.

Der Begriff „Sondervermögen“ darf an dieser Stelle allerdings nicht missverstanden werden. Es handelt sich dabei um ein Sondervermögen des Bundes. Die dort angelegten Mittel bleiben nach dem Entwurf zunächst Vermögen des Bundes und werden zweckgebunden für die Frühstartrente verwaltet. Das ist rechtlich etwas anderes als das Sondervermögen eines Investmentfonds.

Auch die staatliche Sammelanlage besitzt keine Verlustgarantie. Im Gesetzentwurf steht ausdrücklich, dass kein Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung besteht. Verluste oder Wertschwankungen begründen keinen Anspruch darauf, dass der Bund die Differenz ersetzt.

Das ist für die Sicherheitsfrage besonders wichtig. Die Verwaltung durch die Bundesbank beseitigt das Kapitalmarktrisiko nicht. Ein staatlich verwaltetes Aktienportfolio kann bei fallenden Märkten genauso an Wert verlieren wie ein privat geführtes Portfolio.

Kann das staatliche Startkapital geringer sein als die Einzahlungen?

Ja. Genau dieses Szenario sieht die Begründung des Regierungsentwurfs ausdrücklich vor. Bei der kollektiven Anlage können Erträge sowohl positiv als auch negativ sein. Wird das Startkapital zu einem ungünstigen Zeitpunkt in einen individuellen Vertrag übertragen, kann sein Wert unter der Summe der für das Kind bereitgestellten Frühstartrentenbeträge liegen. Einen Ausgleich durch den Bund soll es dafür nicht geben.

Für individuelle Frühstart-Depots gilt wirtschaftlich dasselbe Prinzip. Die Wertentwicklung hängt von den Kapitalanlagen ab. Eine staatliche Förderung erhöht zwar die eingezahlte Summe, sie verhindert aber keine Verluste auf diese Summe.

Eltern sollten daher nicht täglich oder monatlich auf den Depotstand schauen und kurzfristige Schwankungen überbewerten. Entscheidender ist, ob die gewählte Anlage ausreichend breit gestreut ist, die Kosten im Rahmen bleiben und die langfristige Strategie zur außergewöhnlich langen Laufzeit passt.

Wie wichtig ist die Auswahl des Frühstart-Depots?

Trotz gesetzlicher Vorgaben werden nicht sämtliche Angebote identisch sein. Der Standarddepot-Vertrag ist zwar stärker vereinheitlicht als viele klassische Altersvorsorgeprodukte, Anbieter können sich aber weiterhin bei den konkret eingesetzten Fonds und damit auch bei Risiko, Renditechance und Kosten unterscheiden.

Nach der Reform dürfen Standarddepot-Verträge nur stark eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bieten. Die Bundesregierung beschreibt das Standarddepot als vereinfachtes Produkt, bei dem höchstens zwei vom Anbieter vorgegebene Fonds bespart werden können. Außerdem gelten für das Standardprodukt Kostenbegrenzungen. Für die Frühstartrente sieht der Regierungsentwurf ebenfalls vor, dass die individuellen Verträge auf diesen Standarddepot-Typ beschränkt werden.

Das reduziert die Gefahr, dass Eltern ein völlig überladenes Depot mit vielen spekulativen Einzelanlagen zusammenstellen. Es bedeutet jedoch nicht, dass jeder angebotene Fonds automatisch gleich gut geeignet ist.

Ein breit gestreuter Fonds, der Tausende Unternehmen aus verschiedenen Ländern und Branchen enthält, verteilt Risiken anders als ein Fonds mit starkem Fokus auf einzelne Branchen, Regionen oder Anlageklassen. Gerade bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten sollte die konkrete Zusammensetzung deshalb nicht ignoriert werden.

Kosten sind ebenfalls ein Sicherheitsfaktor

Kosten führen nicht zu spektakulären Verlusten innerhalb eines Tages. Über mehrere Jahrzehnte können sie das Ergebnis trotzdem massiv beeinflussen.

Für das Standarddepot ist eine Begrenzung der Effektivkosten auf 1 Prozent vorgesehen beziehungsweise im reformierten Altersvorsorgesystem verankert. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sollen beim Frühstart-Vertrag außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürfen.

Ein Prozent klingt zunächst wenig. Über mehrere Jahrzehnte kann bereits ein Renditeunterschied von einem Prozentpunkt jedoch Tausende Euro ausmachen. Eltern sollten deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Produkt attraktiv ist, nur weil es unterhalb des gesetzlichen Kostenlimits bleibt.

Bei langfristiger Geldanlage gilt: Jeder dauerhaft eingesparte Kostenpunkt bleibt im Kapital und kann selbst weiter Rendite erwirtschaften.

Was Eltern bei der Sicherheit konkret prüfen sollten

Die gesetzlichen Schutzmechanismen nehmen Eltern einen Teil der Arbeit ab. Trotzdem lohnt sich vor der Wahl eines individuellen Frühstart-Depots ein genauer Blick auf das Angebot.

  1. Anlagestruktur verstehen: Prüfen, in welche Fonds beziehungsweise Anlageklassen das Geld tatsächlich fließt und wie breit das Vermögen gestreut wird.
  2. Gesamtkosten vergleichen: Nicht nur auf kostenlose Depotführung achten, sondern insbesondere die laufenden Effektivkosten und Fondskosten berücksichtigen.
  3. Aktienrisiko akzeptieren können: Ein hoher Aktienanteil kann langfristig sinnvoll sein, führt aber zwangsläufig zu stärkeren zwischenzeitlichen Schwankungen.
  4. Anbieter und Verwahrung prüfen: Entscheidend ist, wer den Vertrag führt, wo die Wertpapiere verwahrt werden und welche gesetzlichen Sicherungsregeln gelten.
  5. Nicht auf kurzfristige Depotstände reagieren: Eine jahrzehntelange Altersvorsorge sollte nicht nach einzelnen schlechten Börsenmonaten beurteilt werden.

Der letzte Punkt dürfte in der Praxis besonders wichtig werden. Wer ein Depot für ein sechsjähriges Kind eröffnet und beim ersten Börsenrückgang möglichst schnell jede schwankende Anlage vermeiden möchte, verschenkt einen wesentlichen Vorteil des langen Anlagehorizonts.

Ist ein Frühstart-Depot sicherer als ein normales Kinderdepot?

In einigen Punkten ja, in anderen nicht.

Ein normales Kinderdepot kann ebenfalls mit breit gestreuten Fonds aufgebaut werden. Für dort verwahrte Wertpapiere gelten grundsätzlich dieselben allgemeinen Regeln zur Depotverwahrung und zur Insolvenz des Instituts. Das Kapitalmarktrisiko eines identischen Fonds verändert sich ebenfalls nicht dadurch, ob er in einem Kinderdepot oder einem Frühstart-Depot liegt.

Der entscheidende Unterschied liegt beim Verwendungszweck. Ein klassisches Kinderdepot gehört dem Kind und wird mit der Volljährigkeit grundsätzlich frei verfügbar. Beim Frühstartrentenvermögen ist gerade diese freie Verfügung nicht vorgesehen. Das Kapital soll langfristig für die Altersvorsorge gebunden bleiben und genießt nach dem derzeitigen Gesetzentwurf zusätzlichen Schutz vor Beleihung, Veräußerung und Pfändung.

Damit ist das Frühstart-Depot weniger flexibel, aber hinsichtlich seines Altersvorsorgezwecks stärker abgeschirmt.

Ist ein Tagesgeldkonto für Kinder nicht sicherer?

Wenn Sicherheit ausschließlich bedeutet, dass der nominale Kontostand nicht schwanken soll, ist ein abgesichertes Tagesgeldkonto tatsächlich berechenbarer. Einlagen bei Banken sind innerhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenzen geschützt und unterliegen keinen täglichen Börsenbewegungen.

Für einen Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten entsteht allerdings ein anderes Risiko: Inflation. Ein Guthaben, das dauerhaft nur wenig Zinsen erwirtschaftet, kann real an Kaufkraft verlieren.

Die Frühstartrente verfolgt deshalb bewusst einen anderen Ansatz. Sie nimmt kurzfristige Schwankungen in Kauf, um langfristig stärker an der Wertentwicklung produktiver Unternehmen und anderer Kapitalanlagen teilhaben zu können.

Die entscheidende Frage lautet bei einem Kind daher nicht nur: „Wie verhindere ich jeden zwischenzeitlichen Verlust?“ Ebenso wichtig ist: „Wie verhindere ich, dass das Geld über mehrere Jahrzehnte real kaum wächst?“

Wann wird das Risiko besonders wichtig?

Bei einem sehr langen Anlagehorizont können starke Aktienanteile über viele Jahre vertretbar sein. Schwieriger wird die Situation, wenn der Zeitpunkt näher rückt, zu dem tatsächlich Geld ausgezahlt werden soll.

Ein Börseneinbruch von 30 Prozent mit 20 Jahren ist bei einem bis 65 Jahre gebundenen Altersvorsorgevermögen zunächst vor allem ein zwischenzeitlicher Buchverlust. Ein vergleichbarer Einbruch kurz vor Beginn der Auszahlungsphase kann erheblich problematischer sein.

Deshalb ist nicht nur die ursprüngliche Geldanlage relevant. Ebenso wichtig wird später die Frage, ob und wie das Risiko mit zunehmendem Alter angepasst wird. Wer Jahrzehnte vor der Auszahlung investiert, benötigt eine andere Risikostruktur als jemand, dessen Altersvorsorge unmittelbar vor dem Beginn der Entnahme steht.

Wie die einzelnen Anbieter diesen Übergang konkret gestalten, wird deshalb zu den wichtigsten Vergleichspunkten der zukünftigen Produkte gehören.

Der größte Schutz besteht nicht in einer Garantie

Die vielleicht wichtigste Erkenntnis zur Sicherheit des Frühstart-Depots lautet: Ein guter Schutzmechanismus besteht bei jahrzehntelanger Geldanlage nicht automatisch darin, jede Schwankung auszuschließen.

Das Frühstartrentenvermögen soll rechtlich stark gebunden sein. Eltern können es nicht einfach verbrauchen. Gläubiger sollen darauf nicht zugreifen können. Eine Insolvenz der Depotbank führt bei ordnungsgemäß verwahrten Wertpapieren nicht automatisch zum Verlust des Depots. Für Kinder ohne individuellen Vertrag soll der Bund zudem eine eigene, von der Bundesbank verwaltete kollektive Anlage schaffen.

Das eigentliche Kapitalmarktrisiko bleibt jedoch bestehen – bewusst. Wer Renditechancen von Aktien und Fonds nutzen möchte, muss Wertschwankungen akzeptieren.

Die Sicherheit entsteht daher aus einer Kombination: rechtlicher Schutz, lange Laufzeit, breite Diversifikation, niedrige Kosten und ein sinnvoller Umgang mit dem Kapitalmarktrisiko. Eine Garantie ersetzt diese Faktoren nicht.

Fazit: Das Frühstart-Depot ist geschützt, aber nicht verlustfrei

Das Geld im Frühstart-Depot soll nach dem derzeitigen Gesetzentwurf rechtlich weitreichend geschützt werden. Das staatlich geförderte Vermögen ist für die Altersvorsorge gebunden, soll nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht pfändbar sein. Auch eine Insolvenz des Depotanbieters bedeutet bei regulär verwahrten Wertpapieren grundsätzlich nicht, dass die Kapitalanlagen automatisch verloren sind.

Eine Kapitalgarantie gibt es dagegen nicht. Aktien, Aktienfonds und andere Kapitalanlagen können im Wert fallen. Auch bei der vom Bund vorgesehenen kollektiven Anlage sind Verluste möglich; der Bund soll solche Verluste ausdrücklich nicht ausgleichen müssen.

Für Eltern ist deshalb weniger die Frage entscheidend, ob das Depot irgendwann einmal im Minus stehen kann. Das kann es. Wichtiger sind eine breite Risikostreuung, vertretbare Kosten und die Erkenntnis, dass das Geld möglicherweise fünf oder sechs Jahrzehnte investiert bleibt. Bei einem solchen Zeitraum kann der Verzicht auf eine starre Kapitalgarantie langfristig gerade die Voraussetzung dafür sein, dass überhaupt eine nennenswerte reale Rendite entsteht.

Häufige Fragen zur Sicherheit des Frühstart-Depots

Die Frühstartrente verbindet staatliche Förderung mit Kapitalmarktanlage. Dadurch entstehen andere Sicherheitsfragen als bei einem klassischen Sparkonto. Die folgenden Antworten ordnen die wichtigsten Punkte ein.

Kann das Geld im Frühstart-Depot verloren gehen?

Kursverluste sind möglich, weil das Kapital am Kapitalmarkt angelegt wird. Bei breit gestreuten Fonds ist ein vollständiger Verlust zwar deutlich weniger wahrscheinlich als bei einzelnen Aktien oder hochspekulativen Anlagen, ausgeschlossen sind starke Wertschwankungen jedoch nicht. Eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge ist nicht vorgesehen.

Ist die staatliche Förderung von 10 Euro pro Monat garantiert?

Die Förderung selbst ist im aktuellen Gesetzentwurf mit 10 Euro pro anspruchsberechtigtem Monat vorgesehen. Nach der Anlage kann sich der Wert dieses Geldes jedoch verändern. Aus 10 Euro Förderung können durch Rendite mehr werden, bei ungünstiger Kapitalmarktentwicklung kann der entsprechende Depotwert aber auch sinken.

Was passiert mit dem Depot, wenn die Bank pleitegeht?

Ordnungsgemäß verwahrte Wertpapiere gehören grundsätzlich nicht einfach zur Insolvenzmasse der Depotbank. Anleger können ihre Wertpapiere regelmäßig herausverlangen oder auf ein anderes Institut übertragen lassen. Für reine Bankguthaben gelten dagegen die jeweiligen Regeln der Einlagensicherung.

Kann das Frühstart-Depot gepfändet werden?

Nach dem Regierungsentwurf sollen die Frühstartrente und die darauf entfallenden Erträge nicht pfändbar sein. Das geförderte Vermögen soll außerdem nicht beliehen oder frei veräußert werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass es langfristig für die Altersvorsorge erhalten bleibt.

Können Eltern das Geld vor dem 18. Geburtstag auszahlen lassen?

Das staatlich geförderte Frühstartrentenvermögen soll gerade nicht frei verfügbar sein. Eine normale Auszahlung für Konsumausgaben ist nicht vorgesehen. Nach aktuellem Entwurf soll eine reguläre Auszahlung grundsätzlich erst im Rahmen der Altersvorsorge ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.

Ist die Anlage bei der Bundesbank vollständig sicher?

Nein. Die Bundesbank soll die kollektive Anlage für Kinder verwalten, für die kein individueller Vertrag abgeschlossen wurde. Das reduziert bestimmte organisatorische und Anbieterrisiken, beseitigt aber das Kapitalmarktrisiko nicht. Der Gesetzentwurf schließt einen Anspruch auf Ersatz von Kapitalmarktverlusten ausdrücklich aus.

Kann das Depot mit 18 weniger wert sein als die eingezahlte Förderung?

Ja. Wenn die Kapitalmärkte zu diesem Zeitpunkt ungünstig stehen, kann der Depotwert unter der Summe der bisherigen Einzahlungen liegen. Da das Geld aber grundsätzlich weiter für die Altersvorsorge investiert bleiben soll, ist der Depotstand am 18. Geburtstag nicht automatisch der endgültige Anlageerfolg.

Ist ein hoher Aktienanteil für Kinder zu riskant?

Ein hoher Aktienanteil führt zu stärkeren Schwankungen, gleichzeitig besitzt ein Kind einen außergewöhnlich langen Anlagehorizont. Dadurch können zwischenzeitliche Verlustphasen wesentlich leichter ausgesessen werden als bei einer Geldanlage mit nur wenigen Jahren Laufzeit. Entscheidend sind breite Diversifikation, angemessene Kosten und eine spätere Anpassung des Risikos vor der Auszahlungsphase.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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