Frühstartrente: Können Eltern zusätzlich einzahlen?

Eltern können die staatliche Frühstartrente mit eigenen Beiträgen aufstocken. Welche Betragsgrenzen gelten, wie sich zusätzliche Einzahlungen auswirken und wann ein separates Kinderdepot die bessere Ergänzung sein kann.

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Die Frühstartrente soll Kindern frühzeitig den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglichen. Der Staat plant dafür einen monatlichen Beitrag von zehn Euro. Für Familien stellt sich damit eine naheliegende Frage: Können Eltern selbst Geld hinzuzahlen, um aus der staatlichen Förderung ein größeres Vorsorgevermögen zu machen?

Ja. Nach dem Gesetzentwurf zur Frühstartrente können Eltern freiwillig bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich in das individuelle Altersvorsorgedepot ihres Kindes einzahlen. Auch Großeltern und andere Personen dürfen sich beteiligen. Die staatliche Förderung bleibt unabhängig davon bei zehn Euro monatlich. Zusätzliche Einzahlungen sind keine Voraussetzung, um sie zu erhalten.

Allerdings sollten Familien nicht ausschließlich auf den möglichen Vermögenszuwachs schauen. Entscheidend sind auch die Kosten des Depots, die steuerliche Behandlung und die Frage, wann das Kind über das angesparte Geld verfügen können soll. Gerade bei größeren Beträgen kann es sinnvoll sein, die langfristige Altersvorsorge mit einer flexibleren Geldanlage zu kombinieren.

Stand: 18. September 2026. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die folgenden Angaben beschreiben die geplanten Regelungen und können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.

Wie funktionieren zusätzliche Einzahlungen in die Frühstartrente?

Die Frühstartrente verbindet einen staatlichen Förderbeitrag mit der Möglichkeit, privat weiteres Kapital anzusparen. Der Bund soll für anspruchsberechtigte Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge einzahlen.

Eltern können dieses Depot durch eigene Beiträge ergänzen. Wenn sie beispielsweise jeden Monat weitere 25 Euro einzahlen, fließen insgesamt 35 Euro monatlich in den Vertrag. Davon stammen zehn Euro vom Staat und 25 Euro aus dem Familienbudget.

Die private Einzahlung erhöht das angesparte Vermögen, nicht jedoch die Frühstartrentenförderung selbst. Wer 100 Euro monatlich hinzuzahlt, erhält deshalb nicht mehr staatliche Förderung als eine Familie, die auf zusätzliche Beiträge verzichtet.

Wichtig ist außerdem: Für die zehn Euro vom Staat müssen Eltern keinen Eigenbeitrag leisten. Die Förderung ist nicht an eine bestimmte private Sparleistung gebunden.

Damit unterscheidet sich die Frühstartrente von Fördermodellen, bei denen ein staatlicher Zuschuss erst durch eigene Einzahlungen ausgelöst wird. Auch Familien ohne finanziellen Spielraum für zusätzliche Sparbeträge sollen von der Frühstartrente profitieren.

Wie viel dürfen Eltern maximal zusätzlich einzahlen?

Der Regierungsentwurf sieht für private Zuzahlungen eine Obergrenze von insgesamt 6.840 Euro je Kalenderjahr vor. Umgerechnet entspricht das 570 Euro monatlich.

Diese Grenze gilt für sämtliche privaten Zuzahlungen in den betreffenden Vertrag zusammen. Sie steht nicht jedem Elternteil einzeln zur Verfügung.

Zahlt beispielsweise die Mutter bereits 4.000 Euro innerhalb eines Jahres ein, verbleiben für den Vater, die Großeltern und andere Einzahlende insgesamt noch 2.840 Euro bis zur vorgesehenen Jahresgrenze.

Der Anbieter soll sicherstellen, dass die zulässige Höhe der Zuzahlungen nicht überschritten wird.

Die staatlichen Förderbeträge kommen zusätzlich hinzu. Bei zwölf Monaten mit jeweils zehn Euro Förderung wären das weitere 120 Euro jährlich.

Müssen Eltern jeden Monat den gleichen Betrag einzahlen?

Der Gesetzentwurf legt eine jährliche Höchstgrenze fest. Daraus ergibt sich nicht, dass Familien jeden Monat einen gleich hohen Eigenbeitrag leisten müssen.

Ob ein Anbieter monatliche Sparpläne, einmalige Einzahlungen oder Änderungen der Sparrate ermöglicht und unter welchen Bedingungen dies geschieht, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung.

Für viele Familien dürfte ein regelmäßiger Sparplan praktisch sein. Er erleichtert die finanzielle Planung und macht es möglich, auch mit kleineren Beträgen kontinuierlich Vermögen aufzubauen.

Eine Familie könnte beispielsweise mit zehn Euro monatlich beginnen und die Sparrate später erhöhen, wenn das Haushaltseinkommen steigt. Ebenso sollte vor Vertragsschluss geprüft werden, ob sich der Sparplan bei finanziellen Engpässen unkompliziert reduzieren oder pausieren lässt.

Der jährliche Höchstbetrag ist dabei keine Zielvorgabe. Es besteht kein finanzieller Vorteil darin, möglichst viel einzuzahlen, wenn dadurch notwendige Rücklagen fehlen oder andere wichtige Ausgaben nicht mehr gedeckt sind.

Was bringen 10, 25 oder 50 Euro zusätzlich im Monat?

Die Wirkung privater Zuzahlungen lässt sich zunächst anhand der tatsächlich eingezahlten Beträge zeigen. Dafür wird angenommen, dass ein Kind über zwölf vollständige Jahre die staatliche Förderung von monatlich zehn Euro erhält und die Eltern während desselben Zeitraums regelmäßig einen zusätzlichen Betrag einzahlen.

Monatliche Zuzahlung der Eltern Staatliche Förderung über 12 Jahre Private Einzahlungen über 12 Jahre Gesamte Einzahlungen
0 € 1.440 € 0 € 1.440 €
10 € 1.440 € 1.440 € 2.880 €
25 € 1.440 € 3.600 € 5.040 €
50 € 1.440 € 7.200 € 8.640 €
100 € 1.440 € 14.400 € 15.840 €

Modellrechnung ohne Renditen, Kursverluste, Kosten und Steuern. Unterstellt werden 144 vollständige monatliche Förder- und Sparraten.

Bereits eine zusätzliche Sparrate von 25 Euro führt dazu, dass bis zum 18. Geburtstag insgesamt 5.040 Euro eingezahlt werden. Bei 50 Euro monatlich steigt dieser Betrag auf 8.640 Euro.

Das tatsächliche Depotvermögen kann davon erheblich abweichen. Werden die Beiträge am Kapitalmarkt investiert, können Kursgewinne und wiederangelegte Erträge den Wert erhöhen. Zwischenzeitliche Verluste sind allerdings ebenfalls möglich. Auch Produktkosten beeinflussen die Entwicklung.

Warum der frühe Anlagebeginn so viel ausmachen kann

Der entscheidende Vorteil eines frühen Sparbeginns ist die lange Zeit, während der das Kapital angelegt bleiben kann. Erwirtschaftete Erträge können selbst wieder Erträge erzielen. Dieser Zinseszinseffekt gewinnt mit zunehmender Anlagedauer an Bedeutung.

Ein Beispiel verdeutlicht den zeitlichen Unterschied: Geld, das im sechsten Lebensjahr investiert wird, kann bis zum 65. Geburtstag grundsätzlich 59 Jahre angelegt bleiben. Eine Einzahlung kurz vor der Volljährigkeit hat dagegen bis zum selben Zeitpunkt nur etwa 47 Jahre Zeit.

Beide Beträge können zum langfristigen Vermögensaufbau beitragen. Die frühere Einzahlung hat jedoch mehr Zeit, mögliche Erträge zu erwirtschaften.

Das bedeutet nicht, dass hohe Renditen sicher sind. Die Entwicklung hängt unter anderem von der gewählten Geldanlage, den Kapitalmärkten, den Kosten und späteren Entscheidungen des Depotinhabers ab. Gerade über mehrere Jahrzehnte können sich auch Inflation und steuerliche Belastungen erheblich auf den tatsächlichen Nutzen auswirken.

Ein hoher Depotwert im Rentenalter ist deshalb nicht mit derselben Kaufkraft in heutigen Euro gleichzusetzen.

Dürfen auch Großeltern in die Frühstartrente einzahlen?

Ja. Die geplanten Regelungen sehen ausdrücklich vor, dass zusätzliche Beiträge auch von Dritten geleistet werden dürfen. Dazu gehören insbesondere Großeltern, aber ebenso andere Familienmitglieder oder Personen außerhalb der Familie.

Das ermöglicht beispielsweise eine gemeinsame Vorsorgelösung: Die Eltern richten einen monatlichen Sparplan ein, während Großeltern zu Geburtstagen oder anderen besonderen Anlässen zusätzliche Beträge beisteuern.

Entscheidend bleibt die gemeinsame jährliche Einzahlungsgrenze von 6.840 Euro.

Ein Beispiel: Die Eltern zahlen monatlich 50 Euro ein. Damit kommen innerhalb eines Jahres 600 Euro zusammen. Die Großeltern könnten zusätzlich insgesamt 1.000 Euro beisteuern. Die privaten Einzahlungen würden dann 1.600 Euro betragen und damit innerhalb der vorgesehenen Grenze liegen.

Wie Einzahlungen von Dritten technisch abgewickelt werden, müssen Familien beim jeweiligen Anbieter prüfen. Insbesondere sollte geklärt werden, ob Überweisungen direkt von fremden Konten angenommen werden oder ob besondere Vorgaben gelten.

Wem gehört das zusätzlich eingezahlte Geld?

Der Standarddepot-Vertrag soll auf den Namen des Kindes abgeschlossen werden. Private Zuwendungen werden damit grundsätzlich für das Kind geleistet und sind nicht als frei verfügbare Rücklage der Eltern gedacht.

Eltern sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass sie eingezahltes Geld später nach Belieben für eigene Zwecke zurückholen können.

Die genaue Verwaltung des Vertrags während der Minderjährigkeit und die Verfügungsrechte nach Erreichen der Volljährigkeit sind bei der Vertragsauswahl zu berücksichtigen.

Für größere Geldgeschenke können außerdem schenkungsteuerliche Fragen relevant werden. Nach dem Steuerrecht beträgt der persönliche Freibetrag für Schenkungen von einem Elternteil an sein Kind grundsätzlich 400.000 Euro. Bei Schenkungen von Großeltern an Enkelkinder liegt er regelmäßig bei 200.000 Euro, sofern der jeweilige Elternteil noch lebt. Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden dabei zusammengerechnet.

Normale monatliche Sparraten dürften diese Beträge für sich genommen meist nicht ausschöpfen. Wenn zusätzlich größere Geld- oder Vermögensgeschenke geplant sind, sollte die gesamte Schenkungssituation betrachtet werden.

Erhalten Eltern für ihre zusätzlichen Einzahlungen eine weitere staatliche Förderung?

Die freiwilligen Zuzahlungen erhöhen nicht die monatliche Frühstartrentenförderung. Diese beträgt nach dem Gesetzentwurf zehn Euro pro anspruchsberechtigtem Kind.

Auch einen eigenen Sonderausgabenabzug können Eltern für ihre Einzahlungen in den Vertrag des Kindes nicht geltend machen. Dasselbe gilt für andere Personen, die Geld für das Kind beisteuern.

Anders kann die Situation aussehen, wenn ein Jugendlicher selbst Beiträge leistet und bereits zum förderberechtigten Personenkreis der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge gehört. Das kann beispielsweise bei bestimmten rentenversicherungspflichtigen Auszubildenden relevant werden.

In solchen Fällen können zusätzliche Fördermöglichkeiten bestehen. Diese sind jedoch von den Zuzahlungen der Eltern zu unterscheiden.

Wie werden die Erträge aus den Zuzahlungen besteuert?

Nach der geplanten Regelung bleiben die Erträge im Standarddepot-Vertrag während der Ansparphase steuerfrei. Eine Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst später bei der Auszahlung der Leistungen.

Das kann einen Vorteil bieten, wenn Kapitalerträge über einen langen Zeitraum innerhalb des Vertrags wieder angelegt werden.

Allerdings ist die aufgeschobene Besteuerung nicht automatisch mit einer vollständigen Steuerbefreiung gleichzusetzen. Entscheidend ist, wie viel Kapital später ausgezahlt wird und welche steuerlichen Regeln dann gelten.

Auch die Kosten des Vertrags müssen in die Rechnung einbezogen werden.

Für zertifizierte Standarddepot-Verträge sieht die Reform einen Effektivkostendeckel von einem Prozent in der Ansparphase vor. Bis zur Volljährigkeit dürfen zudem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.

Ein Kostendeckel bedeutet jedoch nicht, dass alle angebotenen Verträge gleich günstig sind. Familien sollten die tatsächlichen Effektivkosten und die verfügbaren Anlageoptionen vergleichen.

Können Eltern ihre zusätzlichen Einzahlungen später wieder auszahlen lassen?

Hier liegt ein besonders wichtiger Unterschied zwischen dem staatlich geförderten Vermögen und den freiwilligen Eigenbeiträgen.

Die staatliche Frühstartrentenförderung einschließlich der darauf entfallenden Erträge soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können. Dieses Vermögen ist ausdrücklich für die Altersvorsorge vorgesehen.

Anders sieht es nach dem Regierungsentwurf bei den freiwilligen Eigenbeiträgen und den darauf entfallenden Erträgen aus. Diese können unter Beachtung der vertraglichen Regelungen grundsätzlich auch vorher entnommen werden.

Bei einer solchen Entnahme sind die auf die Eigenbeiträge entfallenden Erträge zu versteuern.

Die Möglichkeit einer Entnahme bedeutet allerdings nicht, dass Eltern frei über das Vermögen ihres Kindes verfügen dürfen. Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes. Während der Minderjährigkeit sind die gesetzlichen Vorgaben zur Vermögensverwaltung zu beachten. Nach der Volljährigkeit entscheidet grundsätzlich der dann erwachsene Depotinhaber über seine eigenen Mittel im Rahmen der Vertragsbedingungen.

Wer Geld für einen bestimmten Zweck zurücklegen möchte, sollte daher schon vor der Einzahlung klären, wem es gehören soll und wann es tatsächlich benötigt wird.

Für eine geplante Ausbildung, den Führerschein oder eine spätere Wohnungseinrichtung ist eine flexible Geldanlage häufig einfacher zu handhaben als ein Vertrag, bei dem staatlich geförderte und private Altersvorsorgebestandteile nebeneinander verwaltet werden.

Frühstartrente aufstocken oder lieber ein separates Kinderdepot nutzen?

Die zusätzliche Einzahlung in die Frühstartrente ist nicht automatisch die passende Lösung für jeden Sparzweck.

Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag ist auf langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet. Ein gewöhnliches Kinderdepot lässt sich dagegen grundsätzlich flexibler für unterschiedliche finanzielle Ziele einsetzen.

Der zentrale Unterschied liegt im Verwendungszweck und in den Vertragsbedingungen.

Kriterium Zuzahlung zur Frühstartrente Separates Kinderdepot
Hauptzweck Langfristige Altersvorsorge Frei wählbare Sparziele
Staatliche Frühstartrentenförderung Im anspruchsberechtigten Vertrag Keine
Private Einzahlungen Bis zur vorgesehenen Jahresgrenze Abhängig vom Anbieter, keine vergleichbare Frühstartrenten-Grenze
Zugriff Eigenbeiträge nach Vertragsbedingungen entnehmbar; staatliche Förderung grundsätzlich bis 65 gebunden Grundsätzlich flexibel, unter Beachtung der Rechte des Kindes
Steuern Erträge zunächst steuerfrei, spätere Besteuerung nach den jeweiligen Regeln Reguläre Besteuerung mit möglichen Freibeträgen und Freistellungen

Bei einem gewöhnlichen Kinderdepot können für das Kind eigene steuerliche Freibeträge genutzt werden. Dazu gehören insbesondere der Sparer-Pauschbetrag und gegebenenfalls weitere persönliche Freibeträge. Deshalb entsteht aus der Steuerstundung im Altersvorsorgedepot nicht in jedem Fall ein spürbarer zusätzlicher Vorteil.

Ein separates Kinderdepot kann besonders dann infrage kommen, wenn Eltern über die staatliche Förderung hinaus Geld für Ausbildung, Studium oder den späteren Berufseinstieg ansparen möchten.

Die Frühstartrente kann parallel dazu bestehen bleiben.

Zwei unterschiedliche Sparziele in einer Familie

Angenommen, eine Familie möchte zusätzlich zur staatlichen Förderung monatlich 75 Euro für ihr Kind sparen.

Sie könnte beispielsweise 25 Euro in das Frühstartrenten-Depot einzahlen und weitere 50 Euro in einem separaten Kinderdepot anlegen.

Bis zum 18. Geburtstag wären bei zwölf vollständigen Sparjahren 3.600 Euro privat in den Altersvorsorgevertrag und 7.200 Euro in das zusätzliche Depot geflossen. Hinzu kämen 1.440 Euro staatliche Frühstartrentenförderung. Mögliche Wertentwicklungen und Kosten sind in diesen Beträgen nicht berücksichtigt.

Damit würde ein Teil des Geldes unmittelbar dem langfristigen Vorsorgeaufbau dienen, während der andere Teil für frühere finanzielle Ziele vorgesehen wäre.

Ob diese Aufteilung passt, hängt von den Familienzielen ab. Wer ausschließlich für das Rentenalter vorsorgen möchte, kann andere Prioritäten setzen als Eltern, die ihrem Kind vor allem den Start ins Erwachsenenleben erleichtern wollen.

Wichtig bleibt auch beim separaten Kinderdepot die Eigentumsfrage: Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, gehört das Vermögen grundsätzlich dem Kind. Mit Volljährigkeit erhält es die Kontrolle darüber.

Was sollten Eltern vor zusätzlichen Einzahlungen prüfen?

Die Frühstartrente sollte nicht isoliert vom übrigen Familienbudget betrachtet werden. Eine regelmäßige Sparrate für das Kind ist nur dann langfristig tragfähig, wenn die eigene finanzielle Situation ausreichend stabil ist.

Familien sollten deshalb zuerst prüfen, ob ein angemessener Notgroschen vorhanden ist, laufende Verpflichtungen zuverlässig gedeckt werden können und keine teuren Schulden unnötig weiterlaufen.

Auch die eigene Altersvorsorge der Eltern verdient Aufmerksamkeit. Wer für seine Kinder spart, sollte dadurch nicht selbst eine erhebliche Versorgungslücke aufbauen.

Bei der Auswahl des späteren Standarddepot-Vertrags sind vor allem die tatsächlichen Kosten, die verfügbaren Anlageprodukte, die Möglichkeiten zur Änderung von Sparraten und die Bedingungen für Entnahmen entscheidend.

Eine möglichst hohe Einzahlung ist kein eigenständiges Qualitätsmerkmal. Ein kostengünstiger Vertrag mit einer dauerhaft tragbaren Sparrate kann besser zur Familiensituation passen als ein hoher Beitrag, der nach wenigen Monaten wieder eingestellt werden muss.

Wann können Eltern mit dem zusätzlichen Sparen beginnen?

Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf sollen die neuen Standarddepot-Verträge frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können.

Der geplante Start umfasst zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende staatliche Förderung für das Jahr 2026 vorgesehen. Ab 2028 soll jeweils der Jahrgang hinzukommen, der im betreffenden Jahr sechs Jahre alt wird.

Eltern müssen für die staatliche Förderung einen entsprechenden zertifizierten Vertrag auf den Namen ihres Kindes abschließen. Ein bereits bestehendes gewöhnliches Kinderdepot kann nicht einfach als Frühstartrenten-Depot weiterverwendet werden.

Wird kein individueller Vertrag eröffnet, sollen die staatlichen Mittel für anspruchsberechtigte Kinder zunächst in einer kollektiven Anlage verwaltet werden. Private Zuzahlungen sind in diese kollektive Lösung nicht vorgesehen.

Wer selbst Geld ergänzen möchte, benötigt deshalb einen individuellen Standarddepot-Vertrag.

Für Kinder, die vor 2020 geboren wurden, ist nach dem aktuellen Entwurf keine Frühstartrentenförderung vorgesehen. Eltern sollen jedoch auch für diese Kinder einen entsprechenden Standarddepot-Vertrag ohne staatlichen Frühstartrentenbeitrag abschließen können.

Bis das Gesetz verabschiedet ist und konkrete Produkte verfügbar sind, sollten Eltern keine Vertragsentscheidung ausschließlich auf Grundlage angekündigter Konditionen treffen.

Fazit: Eltern können die Frühstartrente aufstocken – müssen es aber nicht

Die geplante Frühstartrente lässt Eltern ausreichend Spielraum, um den staatlichen Beitrag von zehn Euro monatlich durch eigene Einzahlungen zu ergänzen. Bis zu 6.840 Euro pro Jahr sollen privat möglich sein. Auch Großeltern und andere Personen dürfen sich beteiligen. Dadurch lässt sich aus dem staatlichen Startkapital ein deutlich größeres Vorsorgevermögen entwickeln.

Entscheidend ist jedoch nicht, möglichst viel in einen einzigen Vertrag einzuzahlen. Familien sollten unterscheiden, welches Geld langfristig für das Rentenalter bestimmt ist und welche Beträge ihrem Kind bereits früher zur Verfügung stehen sollen. Zusätzliche Einzahlungen bringen keine höhere Frühstartrentenförderung und sind für Eltern nicht als Sonderausgaben absetzbar.

Für viele Haushalte kann eine Kombination aus staatlicher Frühstartrente, einer überschaubaren freiwilligen Sparrate und einem separaten, flexiblen Sparvermögen eine überlegenswerte Lösung sein. Wer sich gegen zusätzliche Einzahlungen entscheidet, verliert dadurch keine staatliche Frühstartrentenförderung.

Häufige Fragen zu zusätzlichen Einzahlungen in die Frühstartrente

Die folgenden Antworten klären weitere praktische Fragen zur Aufstockung des geplanten Altersvorsorgedepots und zu den finanziellen Möglichkeiten von Familien.

Können Eltern mehr als zehn Euro zur Frühstartrente dazuzahlen?

Ja. Nach dem Gesetzentwurf sind freiwillige Einzahlungen bis zu insgesamt 6.840 Euro jährlich möglich. Eltern können damit auch deutlich mehr als den staatlichen Monatsbeitrag von zehn Euro einzahlen. Die zusätzliche Sparrate sollte jedoch dauerhaft zum Familienbudget passen.

Verdoppelt sich die staatliche Förderung, wenn Eltern ebenfalls zehn Euro einzahlen?

Nein. Die staatliche Frühstartrentenförderung bleibt bei zehn Euro monatlich. Zahlen Eltern ebenfalls zehn Euro ein, fließen insgesamt 20 Euro pro Monat in den Vertrag. Die zusätzliche Hälfte stammt vollständig aus privaten Mitteln.

Können beide Elternteile jeweils 6.840 Euro pro Jahr einzahlen?

Nein. Die vorgesehene Höchstgrenze gilt für sämtliche privaten Zuzahlungen zusammen. Eltern, Großeltern und andere Einzahlende müssen sich den verfügbaren Jahresbetrag teilen. Der Anbieter soll die Einhaltung der Grenze sicherstellen.

Können Großeltern einmalig 1.000 Euro zur Frühstartrente schenken?

Nach dem Gesetzentwurf dürfen auch Großeltern private Zuzahlungen leisten. Eine einmalige Einzahlung von 1.000 Euro liegt grundsätzlich innerhalb der jährlichen Höchstgrenze, sofern ausreichend Spielraum vorhanden ist. Ob und wie die Überweisung abgewickelt werden kann, hängt von den Bedingungen des Anbieters ab.

Kann man die Frühstartrente ohne eigene Einzahlungen nutzen?

Ja. Für den staatlichen Förderbeitrag sind keine privaten Eigenbeiträge vorgeschrieben. Anspruchsberechtigte Kinder sollen auch dann profitieren, wenn ihre Eltern überhaupt kein zusätzliches Geld sparen können. Ohne individuellen Vertrag werden die Fördermittel nach dem Entwurf zunächst kollektiv angelegt.

Dürfen Eltern ihre Zuzahlungen von der Steuer absetzen?

Nein. Eltern können ihre freiwilligen Einzahlungen in den Altersvorsorgevertrag ihres Kindes nicht als eigene Sonderausgaben geltend machen. Bei Eigenbeiträgen eines bereits selbst förderberechtigten Jugendlichen können dagegen andere steuerliche Regeln greifen.

Können zusätzliche Einzahlungen für das Studium wieder ausgezahlt werden?

Die freiwilligen Eigenbeiträge und die darauf entfallenden Erträge können nach der geplanten Regelung unter Beachtung der Vertragsbedingungen grundsätzlich vorzeitig entnommen werden. Die staatliche Frühstartrentenförderung einschließlich ihrer Erträge bleibt dagegen grundsätzlich bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gebunden. Bei einer Entnahme privater Beiträge müssen die zugehörigen Erträge versteuert werden.

Können Eltern die Frühstartrente mit einem normalen ETF-Kinderdepot kombinieren?

Ja. Ein separates Kinderdepot kann zusätzlich zum individuellen Frühstartrenten-Vertrag bestehen. So lassen sich unterschiedliche Sparziele verfolgen. Die staatliche Frühstartrentenförderung kann allerdings nicht auf ein gewöhnliches Kinderdepot eingezahlt werden.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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