Ein Elektroauto braucht grundsätzlich keine völlig andere Kfz-Versicherung als ein Benziner oder Diesel. Auch hier ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, während Teilkasko und Vollkasko freiwillig sind. Der entscheidende Unterschied steckt im Detail: Elektroautos besitzen mit der Hochvoltbatterie ein besonders wertvolles Bauteil und bringen Risiken rund um Laden, Elektronik und Hochvolttechnik mit, die klassische Tarife nicht immer gleich gut abdecken.
Deshalb sollte beim Versicherungsvergleich nicht allein der Jahresbeitrag entscheiden. Ein Tarif, der 100 Euro weniger kostet, kann sich als schlechte Wahl erweisen, wenn beispielsweise Schäden am Akku nur eingeschränkt versichert sind, hohe Entsorgungs- oder Bergungskosten nicht übernommen werden oder das Ladekabel vom Schutz ausgeschlossen ist.
Besonders bei neuen oder hochwertigen Elektroautos spricht viel dafür, die Kaskoleistungen genau zu prüfen. Nach Daten der Versicherungswirtschaft liegen die durchschnittlichen Vollkasko-Schadenhöhen von Elektroautos weiterhin über denen vergleichbarer Verbrenner, auch wenn sich der Abstand in den vergangenen Jahren verkleinert hat. Der Versicherungsschutz sollte deshalb zu Fahrzeugwert, Akku, Finanzierung und persönlichem Risiko passen.
Eine normale Kfz-Versicherung reicht grundsätzlich – aber nicht jeder Tarif
Rechtlich unterscheidet sich ein Elektroauto bei der Grundstruktur der Versicherung nicht von einem Verbrenner. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, wenn mit dem Fahrzeug beispielsweise ein Unfall verursacht wird. Schäden am eigenen Elektroauto sind dadurch nicht versichert.
Die Teilkasko deckt typischerweise Risiken wie Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Brand oder bestimmte Tier- und Kurzschlussschäden ab. Die Vollkasko erweitert den Schutz unter anderem auf selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus.
Genau hier beginnen jedoch die Unterschiede zwischen den Tarifen. Moderne Versicherer haben ihre Bedingungen inzwischen häufig um spezielle Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge ergänzt. Was darunter fällt und bis zu welcher Höhe gezahlt wird, ist jedoch keineswegs überall identisch.
Für E-Auto-Fahrer ist deshalb weniger die Bezeichnung „Elektroauto-Versicherung“ entscheidend als die tatsächliche Leistungsbeschreibung in den Versicherungsbedingungen.
Der Akku ist der wichtigste Punkt beim Versicherungsschutz
Die Hochvoltbatterie gehört zu den teuersten Komponenten eines Elektroautos. Entsprechend groß kann die finanzielle Bedeutung eines Akkuschadens sein. Bei einem schweren Schaden kann zudem nicht nur der Austausch relevant werden. Diagnose, Ausbau, Transport, Lagerung und gegebenenfalls Entsorgung können zusätzliche Kosten verursachen.
Eine leistungsstarke Vollkaskoversicherung sollte deshalb möglichst eine sogenannte Allgefahrendeckung oder All-Risk-Deckung für die Antriebsbatterie enthalten. Dabei ist der Akku grundsätzlich gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch versicherte Ereignisse geschützt, sofern der konkrete Schaden nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen wird.
Das ist für Verbraucher häufig günstiger als eine Tarifgestaltung, bei der nur einzelne benannte Ursachen abgesichert sind. Trotzdem bedeutet auch eine Allgefahrendeckung nicht, dass jeder denkbare Batterieschaden bezahlt wird.
Normaler Verschleiß, Alterung und der allmähliche Verlust der nutzbaren Akkukapazität sind beispielsweise üblicherweise kein Kaskoschaden. Sinkt die Batteriekapazität nach mehreren Jahren von ursprünglich 100 auf 85 Prozent, lässt sich daraus normalerweise kein Anspruch gegen die Kaskoversicherung ableiten.
Anders kann die Situation aussehen, wenn der Akku durch einen versicherten Unfall beschädigt wird. Dann ist entscheidend, welche Reparaturkosten übernommen werden und wie der Versicherer mit einem wirtschaftlichen Totalschaden des Akkus umgeht.
Nicht nur den Akku selbst, sondern auch Folgeschäden prüfen
Ein häufiger Fehler beim Tarifvergleich besteht darin, lediglich nachzusehen, ob der Akku „mitversichert“ ist. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, welche Folgeschäden abgedeckt werden.
Ein Tierbiss verdeutlicht das Problem. Beschädigt beispielsweise ein Marder lediglich ein Kabel, kann der unmittelbare Schaden überschaubar sein. Führt die Beschädigung jedoch zu einem Kurzschluss oder zu einem Schaden an der Hochvolttechnik beziehungsweise am Akku, kann die Reparatur wesentlich teurer werden.
Deshalb sollte ein guter Tarif nicht nur den unmittelbaren Tierbissschaden versichern, sondern auch daraus resultierende Folgeschäden. Dabei lohnt sich der Blick auf mögliche Entschädigungsgrenzen. Eine sehr niedrige Obergrenze kann bei einem kostspieligen Batterieschaden problematisch werden.
Ähnliches gilt für Kurzschluss- und Überspannungsschäden. Elektroautos sind regelmäßig mit dem Stromnetz verbunden. Kommt es beispielsweise infolge eines Blitzschlags zu einer Überspannung, sollte der Tarif daraus entstehende Schäden an den Fahrzeugbauteilen angemessen abdecken.
Was eine gute E-Auto-Versicherung abdecken sollte
Beim Vergleich lohnt sich eine systematische Prüfung der Bedingungen. Besonders relevant sind folgende Leistungen:
| Leistung | Warum sie beim Elektroauto wichtig ist |
|---|---|
| Akku-Allgefahrendeckung | Schützt das besonders wertvolle Bauteil gegen zahlreiche Schadenursachen |
| Tierbiss-Folgeschäden | Ein beschädigtes Kabel kann teure Schäden an Elektronik oder Akku verursachen |
| Kurzschluss-Folgeschäden | Folgeschäden können deutlich teurer als das ursprünglich beschädigte Bauteil sein |
| Überspannung | Kann insbesondere während des Ladevorgangs relevant werden |
| Ladekabel | Hochwertige Ladekabel können mehrere Hundert Euro kosten |
| Mobile Ladestation | Sollte je nach Nutzung ebenfalls berücksichtigt werden |
| Wallbox | Kann teilweise über Kfz-, Gebäude- oder andere Versicherungen geschützt sein |
| Akku-Diagnose | Nach einem Unfall kann eine technische Prüfung der Batterie notwendig werden |
| Bergungs- und Abschleppkosten | Bei beschädigten E-Autos können besondere Anforderungen entstehen |
| Stand- und Lagerkosten | Nach einem schweren Akkuschaden kann eine gesonderte Unterbringung erforderlich sein |
| Entsorgungskosten | Ausbau, Transport und Entsorgung einer beschädigten Batterie können teuer werden |
| Neupreisentschädigung | Bei jungen Fahrzeugen kann sie einen starken Wertverlust nach Totalschaden abfedern |
| GAP-Deckung | Besonders bei Leasing und Finanzierung relevant |
Nicht jeder Fahrer benötigt zwangsläufig den maximalen Leistungsumfang. Bei einem neuen Elektroauto für 50.000 Euro sind andere Prioritäten sinnvoll als bei einem acht Jahre alten Fahrzeug mit niedrigem Restwert. Der Versicherungsschutz sollte deshalb immer in Relation zum wirtschaftlichen Risiko betrachtet werden.
Teilkasko oder Vollkasko beim Elektroauto?
Die Kfz-Haftpflicht allein schützt das eigene Fahrzeug nicht. Ob zusätzlich Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt vor allem vom Fahrzeugwert und davon ab, wie schwer ein größerer Eigenschaden finanziell wiegen würde.
Eine Teilkasko kann bei älteren Elektroautos mit überschaubarem Restwert ausreichend sein. Sie bietet je nach Vertrag beispielsweise Schutz gegen Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Überschwemmung und bestimmte Tier- oder Kurzschlussschäden.
Bei neuen und höherwertigen Elektroautos ist eine Vollkasko dagegen häufig die sinnvollere Variante. Sie deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus ab und kann je nach Versicherer umfangreichere Leistungen für die Hochvoltbatterie enthalten.
Eine starre Altersgrenze wie „Vollkasko lohnt sich nur bis fünf Jahre“ ist wenig hilfreich. Entscheidend ist vielmehr der aktuelle Fahrzeugwert.
Ein fünf Jahre altes Elektroauto mit einem Wiederbeschaffungswert von beispielsweise 25.000 Euro stellt weiterhin ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Wer diesen Verlust nicht problemlos selbst tragen könnte, sollte eine Vollkasko nicht allein aufgrund des Fahrzeugalters kündigen.
Außerdem sollte immer der konkrete Preisunterschied zwischen Teil- und Vollkasko geprüft werden. Durch Schadenfreiheitsrabatte kann eine Vollkasko im Einzelfall überraschend günstig sein. Ein Wechsel auf Teilkasko spart deshalb nicht automatisch viel Geld.
Neupreisentschädigung bei jungen Elektroautos nicht unterschätzen
Neuwagen verlieren in den ersten Jahren häufig erheblich an Wert. Das kann nach einem Totalschaden oder Diebstahl problematisch werden, weil eine normale Kaskoversicherung grundsätzlich nicht automatisch den ursprünglichen Kaufpreis ersetzt.
Angenommen, ein Elektroauto wurde für 48.000 Euro gekauft. Nach 18 Monaten beträgt sein Wiederbeschaffungswert nur noch 37.000 Euro. Wird das Fahrzeug vollständig zerstört und zahlt der Versicherer lediglich auf Basis des Wiederbeschaffungswertes, entsteht gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis eine erhebliche Differenz.
Eine Neupreisentschädigung kann diese Lücke innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums reduzieren. Je nach Tarif gelten dafür sehr unterschiedliche Fristen. Bei einem Neuwagen lohnt es sich deshalb, nicht nur zu prüfen, ob eine Neupreisentschädigung angeboten wird, sondern auch wie lange sie gilt.
Für gebraucht gekaufte Fahrzeuge kann entsprechend eine Kaufpreisentschädigung interessant sein.
Auch für den Akku können besondere Regelungen bestehen. Einige Tarife sehen innerhalb bestimmter Fristen eine Neupreisentschädigung für die Batterie vor. Gerade weil der Akku einen erheblichen Anteil am Fahrzeugwert ausmachen kann, ist dieser Punkt einen Blick in die Versicherungsbedingungen wert.
Leasing und Finanzierung: GAP-Deckung kann eine teure Lücke schließen
Bei geleasten oder finanzierten Elektroautos kommt ein weiteres Risiko hinzu. Nach einem Totalschaden richtet sich die Versicherungsleistung normalerweise nach den vertraglichen Kaskobedingungen. Die noch offene Forderung aus Leasing- oder Finanzierungsvertrag kann jedoch höher sein.
Ein vereinfachtes Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert des Elektroautos beträgt zum Schadenzeitpunkt 31.000 Euro. Aufgrund des Leasingvertrags ergibt sich gegenüber dem Leasinggeber jedoch ein Abrechnungsbetrag von 34.500 Euro. Ohne entsprechende Zusatzdeckung könnte eine Differenz von 3.500 Euro beim Fahrzeugnutzer verbleiben.
Eine GAP- beziehungsweise Leasingdifferenzdeckung soll genau diese Lücke absichern.
Bei Leasingfahrzeugen sollte deshalb vor Abschluss der Versicherung geprüft werden, ob eine GAP-Deckung bereits im Leasingvertrag enthalten ist oder über die Kfz-Versicherung benötigt wird. Doppelte Absicherung bringt keinen zusätzlichen Nutzen.
Ladekabel und mobile Ladegeräte mitversichern
Ein weiterer Unterschied zum Verbrenner liegt beim Zubehör. Ein hochwertiges Ladekabel kann mehrere Hundert Euro kosten und wird regelmäßig außerhalb des Fahrzeugs verwendet.
Die Versicherungsbedingungen sollten deshalb beantworten, unter welchen Umständen das Ladekabel versichert ist. Manche Tarife schützen beispielsweise ein mit dem Fahrzeug verbundenes Kabel gegen Diebstahl oder Tierbiss. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein lose im Kofferraum liegendes oder außerhalb des Fahrzeugs aufbewahrtes Kabel unter denselben Voraussetzungen versichert ist.
Wer eine mobile Ladeeinrichtung verwendet, sollte diese ebenfalls berücksichtigen. Entscheidend ist wiederum nicht, dass im Tarif allgemein von „Ladezubehör“ gesprochen wird, sondern welche Gegenstände konkret erfasst und welche Schadenursachen versichert sind.
Gerade bei regelmäßigem öffentlichen Laden lohnt sich dieser Blick ins Kleingedruckte.
Gehört die Wallbox zur Kfz-Versicherung?
Bei der heimischen Wallbox ist die Situation weniger eindeutig. Sie kann abhängig von Tarif, Einbauart und Versicherungsvertrag über unterschiedliche Versicherungen geschützt sein.
Eine fest mit dem Gebäude verbundene Wallbox kann beispielsweise in den Schutz einer Wohngebäudeversicherung einbezogen sein. Andere Versicherer bieten wiederum E-Auto-Tarife an, bei denen bestimmte Schäden an der eigenen Ladestation über die Kaskoversicherung abgedeckt werden.
Eine zusätzliche Versicherung nur wegen der Wallbox ist deshalb nicht automatisch notwendig.
Sinnvoller ist zunächst eine Bestandsaufnahme: Eigentümer sollten prüfen, welchen Schutz ihre Gebäudeversicherung bereits bietet. Mieter, Wohnungseigentümer und Nutzer gemeinschaftlicher Ladeanlagen müssen zusätzlich klären, wem die Anlage gehört und wer das Schadenrisiko trägt.
Dabei sollten insbesondere Brand, Überspannung, Vandalismus, Diebstahl und Schäden infolge einer Fehlbedienung betrachtet werden.
Nach einem schweren Akkuschaden können ungewöhnliche Kosten entstehen
Bei einem konventionellen Fahrzeug endet ein Schadenfall nicht zwangsläufig mit Reparatur- oder Abschleppkosten – bei einem Elektroauto gilt das erst recht.
Wird nach einem Unfall eine Beschädigung der Hochvoltbatterie vermutet, kann eine fachgerechte Diagnose erforderlich werden. Je nach Schadenbild können anschließend besondere Anforderungen an Transport, Unterbringung und Reparatur entstehen. Versicherer bieten deshalb teilweise zusätzliche Leistungen für Batteriediagnostik, Ausbau, Transport, Lagerung oder Entsorgung an.
Das bedeutet nicht, dass beschädigte Elektroautos grundsätzlich extrem aufwendig behandelt werden müssen. Gerade in diesem Bereich wurden die Abläufe in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Trotzdem können bei einem tatsächlichen schweren Batterieschaden Kosten entstehen, die bei einem herkömmlichen Fahrzeug in dieser Form nicht vorkommen.
Wer ein teures oder relativ neues E-Auto versichert, sollte deshalb darauf achten, dass solche Nebenkosten nicht durch sehr niedrige Entschädigungsgrenzen praktisch entwertet werden.
Elektroautos brennen nicht automatisch häufiger
Beim Versicherungsschutz rund um Elektroautos wird das Brandrisiko teilweise überbewertet. Aus der Tatsache, dass Lithium-Ionen-Batterien im Brandfall besondere Anforderungen stellen können, folgt nicht, dass Elektroautos grundsätzlich häufiger brennen als Verbrenner.
Für die Versicherungsentscheidung ist eine andere Frage wichtiger: Wie gut ist ein tatsächlich eintretender Schaden abgesichert?
Wenn eine Hochvoltbatterie betroffen ist, können neben dem Fahrzeugschaden zusätzliche Kosten für Bergung, Untersuchung, sichere Unterbringung, Transport oder Entsorgung entstehen. Ein leistungsstarker Tarif sollte deshalb nicht nur „Brand“ als versichertes Ereignis nennen, sondern auch die möglichen Kostenfolgen angemessen berücksichtigen.
Was kostet die Versicherung eines Elektroautos?
Eine pauschale Aussage wie „Elektroautos sind günstiger zu versichern“ oder „E-Autos kosten mehr in der Versicherung“ greift zu kurz.
Der Versicherungsbeitrag hängt auch beim Elektroauto von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem Fahrzeugmodell und Typklasse, Wohnort beziehungsweise Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrerkreis, jährliche Kilometerleistung, Abstellort, Selbstbeteiligung und gewünschter Versicherungsumfang.
Auch die Schadenstatistik des konkreten Fahrzeugmodells spielt eine Rolle. Für die Typklassen 2027 berücksichtigt die Versicherungswirtschaft die Schadenbilanzen der Jahre 2023 bis 2025. Eine niedrige Typklasse kann sich positiv auf den Beitrag auswirken, während teure Reparaturen und hohe Schadenleistungen zu einer ungünstigeren Einstufung beitragen können.
Interessant ist dabei die Entwicklung der Schadenkosten: Nach einer Auswertung der Versicherungswirtschaft lagen Vollkaskoschäden von Elektroautos zuletzt im Durchschnitt noch etwa 15 bis 20 Prozent über denen vergleichbarer Verbrenner. Gleichzeitig verursachten Elektroautos etwa 10 bis 15 Prozent weniger Vollkaskoschäden. Die Schadenbilder beider Antriebsarten nähern sich damit zunehmend an.
Für Verbraucher bleibt deshalb nur ein individueller Tarifvergleich aussagekräftig.
Der billigste Tarif kann beim E-Auto teuer werden
Angenommen, zwei Versicherungen stehen zur Auswahl.
Tarif A kostet 640 Euro pro Jahr, Tarif B 730 Euro. Auf den ersten Blick spart Tarif A jedes Jahr 90 Euro. Über fünf Jahre wären das 450 Euro.
Enthält Tarif B jedoch eine umfangreiche Akku-Allgefahrendeckung, höhere Entschädigungsgrenzen für Folgeschäden, Schutz des Ladekabels und bessere Leistungen bei einem Totalschaden, können die zusätzlichen 90 Euro pro Jahr wirtschaftlich sinnvoll sein.
Umgekehrt sollte niemand automatisch den teuersten Tarif wählen. Enthalten beide Angebote für die eigene Situation nahezu identische Leistungen, gibt es keinen Grund, einen deutlich höheren Beitrag zu zahlen.
Der richtige Vergleich lautet deshalb nicht „Welcher Tarif kostet am wenigsten?“, sondern „Welchen Versicherungsschutz erhalte ich für meinen Beitrag?“.
Selbstbeteiligung sinnvoll wählen
Über die Selbstbeteiligung lässt sich der Kaskobeitrag beeinflussen. Häufig werden beispielsweise 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko und 300 oder 500 Euro in der Vollkasko vereinbart.
Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Jahresbeitrag reduzieren. Sie sollte aber nur so hoch gewählt werden, dass der Betrag im Schadenfall problemlos aus den eigenen Rücklagen bezahlt werden kann.
Wer beispielsweise 1.000 Euro Selbstbeteiligung vereinbart, um jährlich 80 Euro Versicherungsbeitrag zu sparen, übernimmt einen erheblichen Teil kleinerer Schäden selbst. Ob sich das lohnt, hängt von der tatsächlichen Beitragsersparnis und der persönlichen finanziellen Situation ab.
Deshalb sollten beim Vergleich mehrere Selbstbeteiligungsstufen durchgerechnet werden. Die höchste Selbstbeteiligung ist nicht automatisch die wirtschaftlich beste Variante.
Gebrauchte Elektroautos brauchen eine andere Betrachtung
Bei einem gebrauchten E-Auto verschiebt sich die Gewichtung. Eine lange Neupreisentschädigung spielt beispielsweise keine Rolle mehr, wenn das Fahrzeug bereits mehrere Jahre alt ist.
Dafür gewinnt der Zustand des Akkus an Bedeutung. Allerdings darf die Kaskoversicherung nicht mit einer Batteriegarantie verwechselt werden. Normale Alterung und Kapazitätsverlust sind grundsätzlich etwas anderes als ein plötzlich eintretender versicherter Schaden.
Bei einem älteren Elektroauto sollte deshalb der aktuelle Wiederbeschaffungswert gegen die Kosten der Vollkasko abgewogen werden. Gleichzeitig kann ein Batterieschaden weiterhin erheblich sein. Das spricht dagegen, den Kaskoschutz allein nach dem Fahrzeugalter zu beurteilen.
Ein sieben Jahre altes Elektroauto mit einem Marktwert von 18.000 Euro kann für seinen Besitzer finanziell relevanter sein als ein drei Jahre altes Fahrzeug für jemanden, der einen vergleichbaren Verlust problemlos aus eigenen Mitteln ersetzen könnte.
Acht Punkte sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden
Ein Tarifvergleich wird deutlich einfacher, wenn nicht Dutzende Detailmerkmale gleich gewichtet werden. Für Elektroautos sind einige Punkte besonders entscheidend:
- Akku prüfen: Ist die Hochvoltbatterie umfassend versichert und gibt es eine Allgefahrendeckung?
- Folgeschäden kontrollieren: Welche Grenzen gelten bei Tierbiss, Kurzschluss und Überspannung?
- Ladezubehör einbeziehen: Sind Ladekabel und gegebenenfalls mobile Ladegeräte geschützt?
- Wallbox klären: Besteht bereits Schutz über Gebäude- oder eine andere Versicherung?
- Nebenkosten eines Akkuschadens prüfen: Sind Diagnose, Ausbau, Transport, Lagerung und Entsorgung ausreichend berücksichtigt?
- Entschädigungsfristen vergleichen: Wie lange gelten Neu- oder Kaufpreisentschädigung?
- Leasing oder Finanzierung berücksichtigen: Ist eine GAP-Deckung notwendig oder bereits vorhanden?
- Preis und Leistung gemeinsam vergleichen: Erst bei vergleichbarem Leistungsumfang sollte der günstigere Beitrag entscheiden.
Damit lassen sich viele Tarife bereits wesentlich sinnvoller beurteilen als durch einen reinen Preisvergleich.
Häufige Fehler bei der Versicherung eines Elektroautos
Der häufigste Fehler ist ein zu starker Fokus auf den Versicherungsbeitrag. Gerade bei einem Fahrzeug mit hohem Wert kann eine jährliche Ersparnis von wenigen Dutzend Euro in keinem vernünftigen Verhältnis zu einer relevanten Deckungslücke stehen.
Ebenso problematisch ist die Annahme, jede Vollkaskoversicherung schütze den Akku automatisch in demselben Umfang. Vollkasko beschreibt zunächst die Versicherungsart. Welche Ereignisse, Folgekosten und zusätzlichen Leistungen tatsächlich erfasst sind, ergibt sich aus den konkreten Bedingungen.
Ein weiterer Fehler besteht darin, Garantie und Versicherung miteinander zu verwechseln. Eine Herstellergarantie für die Hochvoltbatterie kann beispielsweise bestimmte technische Defekte oder einen übermäßigen Kapazitätsverlust nach Maßgabe der Garantiebedingungen abdecken. Eine Kaskoversicherung ist dagegen für versicherte Schadenereignisse zuständig. Beide Schutzsysteme erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Auch die Wallbox sollte nicht vorschnell doppelt versichert werden. Bevor ein kostenpflichtiger Zusatzschutz abgeschlossen wird, lohnt sich die Prüfung bestehender Gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Verträge.
Fazit: Beim Elektroauto sind die Versicherungsbedingungen wichtiger als das E-Auto-Label
Ein Elektroauto benötigt keine grundsätzlich neue Form der Kfz-Versicherung. Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko funktionieren nach derselben Grundstruktur wie bei anderen Pkw. Entscheidend sind die zusätzlichen Leistungen, die auf die Besonderheiten elektrischer Fahrzeuge zugeschnitten sind.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Akku. Eine möglichst umfassende Absicherung der Hochvoltbatterie, ausreichend hohe Deckung für Folgeschäden durch Tierbiss oder Kurzschluss sowie Schutz bei Überspannung gehören bei einem hochwertigen E-Auto zu den wichtigsten Vergleichspunkten. Ladekabel, Ladeeinrichtungen und mögliche Zusatzkosten nach einem schweren Batterieschaden sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Bei neuen, geleasten oder finanzierten Elektroautos ist eine leistungsstarke Vollkasko häufig sinnvoll. Bei älteren Fahrzeugen sollte stärker nach aktuellem Wiederbeschaffungswert und individuellem Verlustrisiko entschieden werden. Erst wenn der notwendige Leistungsumfang feststeht, sollte der Preisvergleich beginnen.
Häufige Fragen zur Versicherung von Elektroautos
Vor dem Abschluss tauchen vor allem Fragen zum Akku, zur Kasko und zur Ladeinfrastruktur auf. Die wichtigsten Punkte lassen sich relativ klar einordnen.
Braucht ein Elektroauto eine spezielle Kfz-Versicherung?
Nein. Auch ein Elektroauto benötigt zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Teilkasko und Vollkasko können freiwillig ergänzt werden. Empfehlenswert ist allerdings ein Tarif mit Leistungen, die speziell Akku, Ladezubehör und weitere E-Auto-Risiken berücksichtigen.
Ist der Akku automatisch in der Vollkasko versichert?
Das lässt sich nicht für jeden Tarif pauschal sagen. Umfang und Ausschlüsse ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Besonders interessant ist eine umfangreiche Allgefahrendeckung für die Hochvoltbatterie.
Ist eine Vollkasko für Elektroautos sinnvoll?
Bei neuen und höherwertigen Elektroautos häufig ja. Neben selbst verschuldeten Unfallschäden und Vandalismus können leistungsstarke Vollkaskotarife umfangreichen Schutz für die Hochvoltbatterie bieten. Bei älteren Fahrzeugen sollte der Beitrag dem aktuellen Fahrzeugwert gegenübergestellt werden.
Ist das Ladekabel mitversichert?
Das hängt vom Tarif ab. Einige Versicherungen schützen mit dem Fahrzeug verbundene Ladekabel beispielsweise gegen Diebstahl oder Tierbiss. Entscheidend ist, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe Versicherungsschutz besteht.
Muss eine Wallbox separat versichert werden?
Nicht zwingend. Eine fest installierte Wallbox kann abhängig vom Vertrag bereits über eine Wohngebäudeversicherung oder einen speziellen Kfz-Tarif geschützt sein. Vor Abschluss eines zusätzlichen Schutzes sollten bestehende Versicherungen geprüft werden.
Was ist eine Akku-Allgefahrendeckung?
Bei einer Allgefahrendeckung ist die Batterie grundsätzlich gegen zahlreiche Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust geschützt, solange die jeweilige Ursache nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Verschleiß, normale Alterung und der übliche Kapazitätsverlust des Akkus sind normalerweise nicht versichert.
Was ist bei einem geleasten Elektroauto wichtig?
Neben einer Vollkasko kann insbesondere eine GAP- beziehungsweise Leasingdifferenzdeckung relevant sein. Sie kann eine finanzielle Lücke zwischen der Kaskoentschädigung und einer höheren Forderung aus dem Leasingvertrag nach Totalschaden oder Diebstahl schließen.
Sind Elektroautos teurer zu versichern als Verbrenner?
Nicht grundsätzlich. Der Beitrag hängt vom konkreten Fahrzeug, dessen Typklasse, der Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung, dem Fahrerkreis und vielen weiteren Tarifmerkmalen ab. Deshalb können sowohl günstigere als auch teurere Beiträge als bei vergleichbaren Verbrennern vorkommen.