BaFin warnt vor neuer Betrugsmasche: Warum Opfer erneut Geld verlieren können

Wer bereits bei einer Geldanlage betrogen wurde, kann ein zweites Mal zur Zielscheibe werden. Betrüger versprechen die Rückzahlung verlorener Gelder, verlangen dafür jedoch zunächst Gebühren oder weitere Überweisungen.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9. Oktober 2026 vor Angeboten einer angeblichen „Vantex Bank“ gewarnt. Nach Angaben der Finanzaufsicht existiert weder in Deutschland noch in Frankreich ein Kreditinstitut dieses Namens. Besonders brisant: Die unbekannten Betreiber stehen im Zusammenhang mit einer möglichen Betrugsmasche, bei der Menschen ihre zuvor verlorenen Anlagegelder zurückerhalten sollen. Dafür werden unter Umständen neue Zahlungen verlangt. Für Betroffene besteht somit die Gefahr, nach einem ersten finanziellen Schaden erneut Geld zu verlieren. Auch Verbraucher, die bislang keinen Anlagebetrug erlebt haben, können ins Visier geraten.

Was hinter der aktuellen BaFin-Warnung steckt

Im Mittelpunkt der Warnung vom 9. Oktober 2026 stehen die Internetseiten vantex-bank.com und vantex-bank.net. Dort wird eine angebliche Bank präsentiert, deren Existenz und Zulassung nach den Feststellungen der BaFin nicht den Angaben der Betreiber entsprechen.

Besonders auffällig ist die Verwendung eines vermeintlichen europäischen Bankenregisters. Die Betreiber verweisen auf die Internetadresse euclide-eba.com, über die sich die angebliche Zulassung überprüfen lassen soll. Nach Angaben der BaFin handelt es sich dabei jedoch nicht um das offizielle Register der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA. Das angezeigte Register scheint gefälscht zu sein.

Damit entsteht ein gefährlicher Eindruck: Verbraucher sehen eine professionell wirkende Bank, vermeintliche behördliche Nachweise und möglicherweise konkrete Angaben zu einem vorhandenen Guthaben. Tatsächlich sind weder eine echte Bankzulassung noch die Existenz der angeblich verfügbaren Gelder damit belegt.

Die BaFin weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahr eines sogenannten Recovery Scams hin. Dabei handelt es sich um einen Rückholbetrug, der insbesondere Menschen treffen kann, die bereits Geld durch betrügerische Finanzangebote verloren haben.

Die Warnung ist keine Feststellung einer strafgerichtlichen Verurteilung der unbekannten Betreiber. Sie macht jedoch deutlich, dass Verbraucher die betreffenden Angebote nicht als reguläre Bankdienstleistungen betrachten sollten.

So funktioniert der Betrug mit angeblich zurückgeholtem Geld

Das Vorgehen setzt häufig genau dort an, wo ein früherer Betrugsfall besonders belastend ist: bei der Hoffnung, einen bereits abgeschriebenen Geldbetrag doch noch zurückzubekommen.

Wer beispielsweise 15.000 Euro durch eine unseriöse Handelsplattform verloren hat, könnte später von einem vermeintlichen Finanzdienstleister, einer Rückholorganisation oder einer angeblichen Bank kontaktiert werden.

Die Nachricht klingt zunächst erfreulich. Angeblich seien die verlorenen Gelder gefunden, eingefroren oder auf einem besonderen Konto gesichert worden. Für die Auszahlung müsse lediglich noch eine Formalität erledigt werden.

An dieser Stelle beginnt der eigentliche zweite Betrugsversuch.

Erst wird eine Auszahlung versprochen, dann Geld verlangt

Betrüger können verschiedene Begründungen verwenden, um eine zusätzliche Überweisung zu verlangen. Dazu gehören angebliche Steuern, Bearbeitungsgebühren, Sicherheitsleistungen, Freischaltungskosten oder Gebühren für die Übertragung von Kryptowährungen.

Die Forderung wird häufig als notwendige Voraussetzung dargestellt, damit das bereits vorhandene Guthaben ausgezahlt werden könne.

Das Problem: Das angezeigte Guthaben kann vollständig erfunden sein. Auch Dokumente über angeblich sichergestellte Gelder oder bevorstehende Auszahlungen können gefälscht werden.

Wer die verlangte Gebühr bezahlt, erhält deshalb nicht automatisch Geld zurück. Stattdessen können weitere Zahlungsforderungen folgen, etwa weil angeblich noch eine zusätzliche Prüfung erforderlich sei.

Warum Täter frühere Betrugsopfer gezielt ansprechen

Besonders überzeugend erscheinen solche Angebote, wenn die Kontaktperson bereits Einzelheiten zum ursprünglichen Betrugsfall kennt.

Dazu können der Name einer früheren Handelsplattform, ungefähr investierte Beträge oder persönliche Kontaktdaten gehören.

Solche Kenntnisse beweisen jedoch nicht, dass tatsächlich Geld sichergestellt wurde. Die Informationen können aus einem früheren Betrug stammen oder zwischen verschiedenen Tätergruppen weitergegeben worden sein.

Dadurch wird verständlich, weshalb ein zweiter Betrugsversuch manchmal glaubwürdiger wirkt als der erste.

Wer von der neuen Betrugsmasche betroffen sein kann

Die größte Gefahr besteht für Menschen, die bereits Geld durch zweifelhafte Geldanlagen, gefälschte Handelsplattformen oder betrügerische Kryptowährungsgeschäfte verloren haben.

Allerdings betrifft das Risiko nicht ausschließlich frühere Betrugsopfer.

Die BaFin weist bei dem aktuellen Fall auch darauf hin, dass inzwischen Menschen angesprochen werden, die zuvor keinen entsprechenden finanziellen Schaden erlitten haben. Ihnen werden beispielsweise angebliche Schenkungen, Spenden oder andere Vermögenswerte in Aussicht gestellt.

Besonders aufmerksam sollten deshalb folgende Verbraucher sein:

  1. Opfer von Anlagebetrug: Wer bereits bei einem Online-Broker oder einer Handelsplattform Geld verloren hat, sollte unerwartete Rückzahlungsangebote besonders kritisch prüfen.
  2. Menschen mit Verlusten durch Kryptowährungen: Angeblich wiedergefundene Bitcoin-Bestände oder freigegebene Kryptoguthaben können als Vorwand für zusätzliche Gebühren dienen.
  3. Personen mit früherem Kontakt zu unseriösen Anbietern: Bereits weitergegebene Kontaktdaten und persönliche Informationen können für weitere Betrugsversuche verwendet werden.
  4. Empfänger unerwarteter Zahlungsversprechen: Auch angebliche Erbschaften, Schenkungen oder Spenden können mit Gebührenforderungen verbunden sein, obwohl überhaupt kein entsprechendes Guthaben existiert.
  5. Verbraucher, die persönliche Dokumente übermittelt haben: Neben einem unmittelbaren Geldverlust besteht die Gefahr, dass Ausweiskopien oder andere sensible Informationen missbraucht werden.

Entscheidend ist somit nicht allein, ob bereits ein finanzieller Schaden entstanden ist. Auch die Kombination aus unerwartetem Zahlungsversprechen, angeblicher Bankbestätigung und vorheriger Gebührenforderung sollte misstrauisch machen.

Was die Betrugsmasche konkret für Ihr Geld bedeuten kann

Der finanzielle Schaden entsteht nicht zwangsläufig durch eine einzige große Überweisung. Häufig liegt die Gefahr darin, dass mehrere kleinere Forderungen nacheinander gestellt werden.

Wer bereits viel Geld verloren hat, könnte eine vermeintlich überschaubare Gebühr als letzte Möglichkeit betrachten, wenigstens einen Teil der ursprünglichen Summe zurückzubekommen.

Gerade dieses Verhältnis zwischen versprochenem Guthaben und verlangter Vorauszahlung macht die Masche gefährlich.

Beispielrechnung: So kann aus einem Anlageverlust ein noch größerer Schaden werden

Bereits verlorenes Anlagekapital: 15.000 €

Angebliche Gebühr für die Rückzahlung: 750 €

Zusätzliche angebliche Sicherheitsleistung: 1.250 €

Weitere Zahlungen insgesamt: 2.000 €

Ergebnis: Gesamter finanzieller Verlust, wenn auch die zusätzlichen Zahlungen verloren sind 17.000 €

Hinweis: Frei gewähltes Rechenbeispiel, kein dokumentierter Einzelfall. Die Rechnung geht davon aus, dass weder die ursprünglichen 15.000 € noch die zusätzlichen 2.000 € zurückgezahlt werden. Weitere Folgeschäden sind nicht berücksichtigt.

Das Beispiel verdeutlicht, wie schnell eine angebliche Rettungsmaßnahme die finanzielle Lage zusätzlich verschlechtern kann.

Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass sich ein bereits erlittener Verlust emotional nur schwer akzeptieren lässt. Die Möglichkeit einer Rückzahlung kann deshalb dazu führen, dass offensichtliche Warnsignale unterschätzt werden.

Für Verbraucher ist jedoch eine Unterscheidung wichtig: Ein tatsächlich bestehender Anspruch auf Rückzahlung bedeutet nicht, dass eine unbekannte Organisation gegen eine Vorauszahlung zuverlässig Geld beschaffen kann.

Die BaFin selbst beauftragt keine privaten Unternehmen damit, verlorene Gelder aus betrügerischen Online-Handelsplattformen gegen Gebühren zurückzuholen.

Fünf Warnsignale, an denen Sie einen Rückholbetrug erkennen können

Nicht jede Unterstützung bei der Durchsetzung finanzieller Ansprüche ist unseriös. Es gibt beispielsweise zugelassene Rechtsanwälte, die Betroffene bei der Prüfung möglicher Ansprüche unterstützen können.

Anders sieht es aus, wenn unbekannte Personen überraschend einen bereits erfolgreichen Rückholvorgang behaupten und eine Zahlung zur Freigabe des Geldes verlangen.

Besonders kritisch sind folgende Anzeichen:

  1. Sie werden unaufgefordert kontaktiert. Eine unbekannte Organisation teilt Ihnen plötzlich mit, dass verlorenes Geld gefunden worden sei, obwohl Sie selbst keinen entsprechenden Auftrag erteilt haben.
  2. Eine Auszahlung wird von einer Vorauszahlung abhängig gemacht. Angebliche Steuern, Freigabegebühren oder Sicherheitsleistungen sollen bezahlt werden, bevor Sie über das Guthaben verfügen können.
  3. Es wird zeitlicher Druck aufgebaut. Die Auszahlung soll nur innerhalb weniger Stunden oder Tage möglich sein. Dadurch bleibt wenig Zeit, die Angaben unabhängig zu überprüfen.
  4. Behördliche Dokumente sollen Seriosität beweisen. Gefälschte Genehmigungen, Registereinträge oder Schreiben angeblicher Finanzaufsichtsbehörden können verwendet werden, um Vertrauen zu erzeugen.
  5. Persönliche Daten werden frühzeitig verlangt. Ausweiskopien, Kontoinformationen, Zugangsdaten oder Angaben zu Kryptowährungs-Wallets sollen übermittelt werden, bevor nachvollziehbar feststeht, wer hinter dem Angebot steht.

Keines dieser Merkmale muss für sich allein einen Betrug beweisen. Insbesondere die Verbindung mehrerer Warnsignale ist jedoch ein deutlicher Grund, keine Zahlung zu leisten und die Angaben zunächst unabhängig zu prüfen.

Warum selbst ein angeblicher Behördennachweis nicht ausreicht

Ein besonders wichtiger Aspekt der aktuellen BaFin-Warnung ist das mutmaßlich gefälschte europäische Bankenregister.

Verbraucher gehen häufig davon aus, dass ein Unternehmen seriös sein müsse, wenn es eine behördliche Zulassung vorzeigen kann.

Doch ein Dokument, eine Registrierungsnummer oder eine professionell gestaltete Internetseite sind kein zuverlässiger Nachweis, solange die Angaben nicht unabhängig überprüft werden.

Entscheidend ist, wo die Informationen tatsächlich hinterlegt sind.

Wenn ein Finanzanbieter beispielsweise auf eine vermeintliche europäische Aufsichtsbehörde verweist, sollten Verbraucher diese Behörde über deren unabhängig aufgerufene offizielle Internetseite aufsuchen.

Die von der BaFin beanstandete Adresse euclide-eba.com darf dabei nicht mit einem offiziellen Register der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde verwechselt werden.

Wer überprüfen möchte, ob ein Finanzunternehmen in Deutschland über eine erforderliche Erlaubnis verfügt, kann dafür die Unternehmensdatenbank der BaFin verwenden.

Wichtig ist außerdem: Das Fehlen einer Warnmeldung beweist nicht, dass ein Anbieter seriös ist. Neue betrügerische Internetseiten können entstehen, bevor die Behörden sie öffentlich benennen.

Was Sie tun sollten, wenn Sie bereits Geld überwiesen haben

Wenn Sie mit einem verdächtigen Anbieter Kontakt hatten oder bereits eine Zahlung geleistet haben, kommt es vor allem darauf an, weitere Schäden zu verhindern.

Je früher Sie reagieren, desto eher können unter Umständen noch Zahlungswege überprüft oder weitere Abbuchungen verhindert werden.

1. Keine weiteren Überweisungen leisten

Bezahlen Sie keine zusätzlichen Gebühren, auch wenn Ihnen erklärt wird, dass Ihr Geld ansonsten endgültig verloren sei.

Lassen Sie sich insbesondere nicht durch angebliche letzte Zahlungsfristen, hohe Rückzahlungsversprechen oder Drohungen unter Druck setzen.

Eine bereits geleistete Gebühr ist kein Grund, auch noch die nächste Forderung zu erfüllen.

2. Sofort die eigene Bank kontaktieren

Haben Sie Geld überwiesen, informieren Sie unverzüglich Ihre Bank über den Betrugsverdacht.

Fragen Sie nach, ob ein Überweisungsrückruf oder andere Maßnahmen noch möglich sind. Eine erfolgreiche Rückholung lässt sich nicht garantieren. Die Chancen hängen unter anderem vom Zahlungsweg, vom Zeitpunkt der Meldung und davon ab, ob das Geld bereits weitergeleitet wurde.

Bei Kartenzahlungen können je nach Sachverhalt andere Reklamationsmöglichkeiten bestehen.

Wurde mit Kryptowährungen bezahlt, ist eine Rückabwicklung häufig besonders schwierig. Auch in diesem Fall sollten Sie den verwendeten Dienstleister informieren und sämtliche Transaktionsdaten sichern.

3. Zugangsdaten und persönliche Informationen schützen

Falls Sie Passwörter, Bankzugänge oder andere vertrauliche Informationen übermittelt haben, sollten Sie die betroffenen Zugänge unverzüglich absichern.

Ändern Sie Passwörter über die offiziellen Internetseiten oder Apps der betreffenden Anbieter und informieren Sie Ihre Bank, wenn ein Missbrauch möglich ist.

Haben Sie Ausweisdokumente weitergegeben, kann es sinnvoll sein, sich zusätzlich bei der Polizei beziehungsweise der zuständigen Ausweisbehörde nach geeigneten Schutzmaßnahmen zu erkundigen.

4. Beweise sichern und Anzeige erstatten

Bewahren Sie alle Nachrichten, Zahlungsaufforderungen, Überweisungsbelege und sonstigen Unterlagen auf.

Besonders hilfreich können Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Internetadressen, Kontoverbindungen und Kommunikationsverläufe sein.

Erstatten Sie anschließend Strafanzeige bei der Polizei. Auch wenn dadurch keine unmittelbare Rückzahlung garantiert ist, können die Informationen bei der Aufklärung und der Zuordnung weiterer Betrugsfälle helfen.

5. Vorsicht vor der nächsten angeblichen Rettung

Nach einem bekannt gewordenen Betrugsfall können weitere Personen auftreten, die angeblich eine besonders schnelle Rückholung anbieten.

Auch vermeintliche Ermittler, spezialisierte Finanzberater oder internationale Organisationen können zur Täuschung eingesetzt werden.

Überprüfen Sie deshalb jede neue Kontaktaufnahme unabhängig. Ein seriös klingender Name oder die Kenntnis Ihres ursprünglichen Verlustes reicht als Vertrauensbeweis nicht aus.

Können Betroffene ihr verlorenes Geld überhaupt zurückbekommen?

Ob ein finanzieller Schaden ersetzt werden kann, hängt stark davon ab, wie das Geld verloren gegangen ist.

Bei einer selbst veranlassten Überweisung an einen betrügerischen Anbieter bestehen andere rechtliche und praktische Voraussetzungen als bei einer nicht autorisierten Abbuchung vom Bankkonto.

Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle. Wurde eine Überweisung gerade erst ausgeführt, können unter Umständen noch Maßnahmen möglich sein. Ist das Geld dagegen bereits über mehrere Konten weitergeleitet oder in Kryptowährungen umgewandelt worden, wird eine Rückholung häufig schwieriger.

Ein automatischer Anspruch auf Erstattung durch die eigene Bank besteht bei selbst freigegebenen Zahlungen an Betrüger nicht allein deshalb, weil sich der Empfänger später als unseriös herausstellt.

Ebenso greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht einfach bei jeder betrügerischen Geldanlage. Sie dient insbesondere dem Schutz bestimmter Einlagen bei angeschlossenen Kreditinstituten und ersetzt keine allgemeine Betrugsversicherung.

Bei größeren Verlusten kann es sinnvoll sein, mögliche Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen. Entscheidend sind dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Verbraucher sollten sich allerdings nicht darauf verlassen, dass die Beauftragung eines kostenpflichtigen Dienstleisters automatisch zu einer Rückzahlung führt.

Wie geht es nach der aktuellen BaFin-Warnung weiter?

Die Warnung vom 9. Oktober 2026 macht öffentlich auf die Angebote der angeblichen Vantex Bank und die damit verbundenen Risiken aufmerksam.

Ein konkreter Termin für den Abschluss möglicher Ermittlungen oder für die Rückzahlung etwaiger geschädigter Anlegergelder ist damit nicht bekannt.

Auch eine allgemeine Entschädigungsregelung für Opfer solcher Rückholbetrugsmaschen wurde durch die Warnung nicht geschaffen.

Für Verbraucher bleibt deshalb vor allem die weitere Veröffentlichung behördlicher Warnhinweise relevant. Die Finanzaufsicht informiert regelmäßig über Unternehmen und Internetseiten, bei denen Anhaltspunkte für unerlaubte Finanzgeschäfte oder andere problematische Angebote bestehen.

Allerdings können betrügerische Angebote ihre Namen, Internetadressen oder vorgeblichen Ansprechpartner ändern. Wer nur nach einer bestimmten bekannten Website sucht, erkennt deshalb möglicherweise nicht jeden neuen Betrugsversuch.

Wichtiger als der konkrete Name eines Anbieters ist das grundlegende Muster: Wenn eine unbekannte Stelle ein überraschendes Guthaben verspricht und dafür zunächst Geld verlangt, sollte keine Zahlung erfolgen, bevor der Sachverhalt unabhängig geklärt wurde.

Fazit: Wer Geld zurückhaben möchte, sollte nicht noch mehr riskieren

Die aktuelle BaFin-Warnung zeigt, wie gefährlich die Hoffnung auf eine Rückzahlung bereits verlorener Gelder ausgenutzt werden kann. Besonders problematisch sind Angebote, die mit angeblichen Bankzulassungen, sichergestellten Guthaben oder behördlichen Nachweisen Vertrauen schaffen sollen.

Für Betroffene ist die wichtigste Konsequenz eindeutig: Überweisen Sie kein weiteres Geld allein aufgrund eines unerwarteten Rückzahlungsversprechens. Prüfen Sie den Anbieter unabhängig, geben Sie keine sensiblen Daten weiter und kontaktieren Sie bei bereits erfolgten Zahlungen möglichst schnell Ihre Bank und die Polizei.

Wer einen früheren finanziellen Verlust aufarbeiten möchte, sollte mögliche Ansprüche sorgfältig prüfen lassen. Eine versprochene Rückzahlung gegen zusätzliche Gebühren ist dagegen kein Beweis dafür, dass das verlorene Geld tatsächlich wieder verfügbar ist.

NurGeld.de Redaktion
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