Girokonto kündigen – was vorher erledigt werden sollte

Bevor das alte Girokonto geschlossen wird, sollten Gehalt, Lastschriften, Daueraufträge, Karten und wichtige Zahlungspartner bereits auf die neue Bankverbindung umgestellt sein. Mit einer kurzen Übergangsphase lassen sich Rücklastschriften, Mahnungen und unnötige Gebühren vermeiden.

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Ein Girokonto zu kündigen ist rechtlich meist unkompliziert. In der Praxis liegt das größere Risiko nicht in der Kündigung selbst, sondern in allem, was noch am alten Konto hängt. Miete und Strom werden abgebucht, der Arbeitgeber überweist das Gehalt, Abonnements belasten die hinterlegte Karte und manche Zahlungspartner greifen nur wenige Male im Jahr auf das Konto zu.

Deshalb sollte das alte Girokonto normalerweise nicht an dem Tag geschlossen werden, an dem das neue eröffnet wurde. Sicherer ist eine Übergangsphase, in der beide Konten parallel bestehen. In dieser Zeit lassen sich Zahlungseingänge und Abbuchungen beobachten und nach und nach auf die neue IBAN umstellen.

Besonders wichtig ist dabei der richtige Zeitpunkt: Erst wenn das neue Girokonto vollständig nutzbar ist und die wesentlichen Zahlungspartner die neue Bankverbindung kennen, sollte die Kündigung des bisherigen Kontos erfolgen.

Das neue Girokonto sollte zuerst vollständig funktionieren

Wer die Bank wechseln möchte, sollte zuerst das neue Girokonto eröffnen und einrichten. Eine bloße Kontoeröffnung reicht dafür noch nicht unbedingt aus. Entscheidend ist, dass Onlinebanking und Banking-App funktionieren, die neue Debit- oder Girokarte verfügbar ist und Überweisungen sowie Lastschriften problemlos über das Konto abgewickelt werden können.

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Auch das benötigte Guthaben sollte bereits auf dem neuen Konto liegen. Wer beispielsweise Anfang des Monats 1.200 Euro an Miete, Versicherungen, Energieabschlägen und anderen Fixkosten bezahlen muss, sollte nicht darauf vertrauen, dass alle Zahlungspartner bereits beim ersten Versuch die neue Bankverbindung verwenden.

Sinnvoll ist deshalb ein finanzieller Puffer auf beiden Konten. Das alte Konto sollte während der Übergangszeit ausreichend gedeckt bleiben, damit dort noch eingehende Lastschriften bezahlt werden können. Gleichzeitig muss auf dem neuen Konto genug Geld vorhanden sein, sobald die ersten Abbuchungen auf die neue IBAN umgestellt wurden.

Das ist vor allem bei einem engen Haushaltsbudget wichtig. Wer nahezu sein gesamtes verfügbares Geld sofort auf das neue Konto überweist, riskiert auf dem alten Konto Rücklastschriften oder eine Nutzung des Dispokredits. Beides kann Kosten verursachen, obwohl eigentlich ausreichend Geld vorhanden wäre – nur eben auf dem falschen Konto.

Welche Zahlungen vor der Kündigung umgestellt werden sollten

Am einfachsten lassen sich regelmäßige Zahlungen über die Kontoauszüge der vergangenen Monate ermitteln. Statt nur den letzten Kontoauszug zu prüfen, sollte ein längerer Zeitraum betrachtet werden. Manche Versicherungsbeiträge, Vereinsbeiträge oder andere Rechnungen werden nur vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezogen.

Ein Blick auf mindestens die vergangenen zwölf Monate kann deshalb sinnvoll sein. So fallen auch seltene Abbuchungen auf, die bei einer Prüfung von nur zwei oder drei Monaten leicht übersehen würden.

Typische Zahlungspartner sind beispielsweise Vermieter, Energieversorger, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter, Streamingdienste, Vereine, Behörden und andere Vertragspartner. Hinzu kommen regelmäßige Zahlungseingänge wie Gehalt, Rente, Unterhalt oder staatliche Leistungen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Zahlungen, die nicht auf den ersten Blick als klassische Lastschrift erkennbar sind. Dazu gehören beispielsweise Dienste, bei denen die bisherige Debit- oder Kreditkarte hinterlegt wurde. Wird diese Karte mit der Kontoschließung ungültig, können spätere Zahlungen scheitern, obwohl der Anbieter die IBAN überhaupt nicht verwendet.

Gehalt, Rente und andere Zahlungseingänge zuerst umstellen

Bei einem Kontowechsel wird häufig zuerst an Lastschriften gedacht. Mindestens genauso wichtig sind jedoch die Zahlungseingänge.

Arbeitnehmer sollten dem Arbeitgeber die neue IBAN rechtzeitig mitteilen. Dabei lohnt es sich, nachzufragen, ab welcher Gehaltsabrechnung die Änderung tatsächlich berücksichtigt wird. Wird die Bankverbindung beispielsweise kurz vor dem Auszahlungstermin geändert, kann die Lohnabrechnung für den betreffenden Monat bereits vorbereitet sein.

Ähnliches gilt für Renten, Unterhaltszahlungen, BAföG, Kindergeld oder andere regelmäßig eingehende Beträge. Entscheidend ist nicht nur, dass die Änderung mitgeteilt wurde. Vor der endgültigen Schließung des alten Kontos sollte möglichst auch geprüft werden, ob der Zahlungseingang tatsächlich auf dem neuen Girokonto angekommen ist.

Wer selbstständig ist, muss zusätzlich Kunden und Auftraggeber berücksichtigen. Auf bereits verschickten Rechnungen kann noch die alte IBAN stehen. Kunden könnten deshalb auch Wochen später auf das bisherige Konto überweisen. In solchen Fällen kann eine längere Parallelphase sinnvoll sein als bei Arbeitnehmern mit einem einzigen regelmäßigen Gehaltseingang.

Lastschriften sind die häufigste Fehlerquelle

Bei Lastschriften entsteht ein praktisches Problem: Zwischen der Mitteilung einer neuen Bankverbindung und der tatsächlichen Umstellung können einige Tage oder sogar ein kompletter Abrechnungszyklus liegen.

Wer einem Stromanbieter heute eine neue IBAN mitteilt, kann deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass der nächste Abschlag bereits vom neuen Konto eingezogen wird. Der Zahlungslauf könnte intern schon vorbereitet sein.

Wird das alte Girokonto in dieser Phase geschlossen, kann die Lastschrift zurückgegeben werden. Je nach Vertragspartner können anschließend Rücklastschriftkosten, Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen entstehen. Bei wichtigen Verträgen – etwa Energieversorgung, Versicherungen oder Krediten – sollte eine solche Situation möglichst vermieden werden.

Gerade deshalb ist die parallele Nutzung beider Konten für eine gewisse Zeit sinnvoll. Taucht auf dem alten Konto noch eine Abbuchung auf, lässt sich erkennen, welcher Zahlungspartner noch nicht umgestellt wurde.

Daueraufträge müssen auf dem neuen Konto neu eingerichtet werden

Neben Lastschriften sollten sämtliche Daueraufträge kontrolliert werden. Typische Beispiele sind Miete, regelmäßige Überweisungen auf ein Tagesgeldkonto, Unterhaltszahlungen oder monatliche Überweisungen auf ein Gemeinschaftskonto.

Dabei genügt es nicht, einen Dauerauftrag einfach auf dem neuen Konto anzulegen. Der bisherige Auftrag muss auch beim alten Girokonto beendet werden, solange dieses noch aktiv ist. Andernfalls könnte eine Zahlung während der Übergangszeit doppelt ausgeführt werden.

Beim Neueinrichten lohnt sich außerdem eine kurze Kontrolle von Empfänger, IBAN, Betrag, Verwendungszweck und Ausführungstermin. Ein Kontowechsel ist eine gute Gelegenheit, über Jahre unverändert laufende Zahlungsaufträge zu überprüfen.

Besonders bei der Miete sollte genügend zeitlicher Abstand zum nächsten Fälligkeitstermin eingeplant werden. Die Kontokündigung sollte nicht genau in eine Phase fallen, in der unklar ist, von welchem Konto die nächste Mietzahlung erfolgt.

Hinterlegte Karten nicht vergessen

Viele regelmäßige Zahlungen laufen inzwischen nicht mehr direkt über eine IBAN. Bei Onlineshops, Streamingdiensten, Mobilitätsdiensten, Cloudspeichern oder anderen digitalen Angeboten kann eine Debit- oder Kreditkarte hinterlegt sein.

Gehört diese Karte zum alten Girokonto, wird sie nach der Kontoschließung normalerweise nicht mehr nutzbar sein. Der Anbieter versucht dann möglicherweise Wochen später, eine Zahlung über die gespeicherten Kartendaten einzuziehen.

Deshalb sollten auch gespeicherte Zahlungsmittel geprüft werden. Besonders leicht werden Dienste übersehen, die nur jährlich abrechnen.

Wer beispielsweise im Januar ein Jahresabo abgeschlossen hat und sein Konto im Oktober wechselt, bemerkt die hinterlegte alte Karte möglicherweise erst bei der nächsten Verlängerung im Januar. Bis dahin ist das alte Girokonto längst geschlossen.

PayPal, Bezahldienste und digitale Wallets aktualisieren

Auch Bezahldienste verdienen einen eigenen Blick. Wer PayPal oder ähnliche Dienste nutzt, sollte kontrollieren, welches Bankkonto und welche Karte dort als Zahlungsquelle hinterlegt sind.

Das neue Girokonto kann zunächst ergänzt und anschließend als bevorzugte Zahlungsquelle eingerichtet werden. Erst wenn die neue Verbindung funktioniert, sollte das alte Konto entfernt werden.

Ähnliches gilt für digitale Wallets und mobile Bezahllösungen. Dort ist häufig eine Karte hinterlegt, die direkt mit dem bisherigen Konto verbunden ist. Eine neue IBAN allein aktualisiert solche Kartendaten nicht automatisch.

Wie lange sollten altes und neues Girokonto parallel laufen?

Eine gesetzlich vorgegebene allgemeine Übergangszeit gibt es dafür nicht. Praktisch kann es jedoch sinnvoll sein, das bisherige Konto noch einige Wochen weiterzuführen.

Wie lange tatsächlich nötig ist, hängt davon ab, wie viele Zahlungen über das Konto laufen. Bei einem einfachen Konto mit Gehalt, Miete und wenigen Lastschriften lässt sich der Wechsel häufig relativ schnell kontrollieren. Bei zahlreichen Versicherungen, Abonnements, Mitgliedschaften oder geschäftlichen Zahlungseingängen ist mehr Zeit sinnvoll.

Ein Zeitraum von etwa vier bis acht Wochen kann für viele private Kontowechsel eine praktikable Orientierung sein. Dabei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Frist, sondern um einen Sicherheitszeitraum für den Zahlungsverkehr. Wer viele seltene Abbuchungen hat oder selbstständig ist, kann das alte Konto auch länger parallel führen.

Kostenlose Konten lassen sich leichter für eine längere Übergangszeit behalten. Werden beispielsweise 8 Euro Kontoführungsgebühr pro Monat berechnet, kosten zwei zusätzliche Monate 16 Euro. Diese überschaubaren Kosten können dennoch sinnvoll sein, wenn dadurch Rücklastschriften, Mahnungen oder fehlgeleitete Zahlungseingänge vermieden werden.

Kontowechselhilfe kann einen Teil der Arbeit übernehmen

Verbraucher müssen einen Kontowechsel nicht vollständig allein organisieren. Nach dem Zahlungskontengesetz besteht eine gesetzliche Kontenwechselhilfe, bei der die beteiligten Zahlungsdienstleister den Wechsel unterstützen. Grundlage ist eine entsprechende Ermächtigung des Kontoinhabers.

Das kann den organisatorischen Aufwand reduzieren. Trotzdem sollte ein Kontowechsel nicht völlig unbeaufsichtigt erfolgen. Gerade seltene Zahlungen, kartengebundene Abonnements oder Zahlungspartner außerhalb der automatisch erfassten Abläufe können weiterhin Aufmerksamkeit erfordern.

Auch bei Nutzung eines digitalen Wechselservices ist deshalb eine eigene Kontrolle der Kontoauszüge sinnvoll. Entscheidend ist am Ende nicht, ob ein Dienst die Änderung angekündigt hat, sondern ob Gehalt, Überweisungen und Abbuchungen tatsächlich über das gewünschte Konto laufen.

Checkliste: Das sollte vor der Kündigung erledigt sein

Bevor die Kündigung abgeschickt wird, lohnt sich eine abschließende Kontrolle. Für einen normalen privaten Kontowechsel bietet sich folgende Reihenfolge an:

  1. Neues Girokonto vollständig eröffnen und Onlinebanking einrichten.
  2. Neue Bankkarte aktivieren und ihre Funktion prüfen.
  3. Ausreichend Guthaben auf das neue Konto übertragen.
  4. Kontoauszüge der vergangenen zwölf Monate auf Zahlungspartner prüfen.
  5. Arbeitgeber und andere Stellen über die neue IBAN informieren.
  6. Lastschriftgläubiger auf die neue Bankverbindung umstellen.
  7. Daueraufträge auf dem neuen Konto einrichten und alte Aufträge beenden.
  8. Hinterlegte Karten bei Abonnements und Onlinediensten aktualisieren.
  9. PayPal und andere Bezahldienste auf das neue Konto umstellen.
  10. Altes und neues Konto während einer Übergangszeit beobachten.
  11. Offene Kartenumsätze und vorgemerkte Buchungen kontrollieren.
  12. Restguthaben übertragen beziehungsweise einen möglichen Sollsaldo ausgleichen.
  13. Benötigte Kontoauszüge und Dokumente sichern.
  14. Erst danach das alte Girokonto endgültig kündigen.

Die Reihenfolge verhindert vor allem, dass das alte Konto geschlossen wird, bevor der neue Zahlungsverkehr stabil funktioniert.

Kontoauszüge vor der Schließung sichern

Ein Punkt wird beim Bankwechsel besonders häufig unterschätzt: Mit der Kontoschließung kann auch der gewohnte Zugang zum Onlinebanking wegfallen. Damit sind dort gespeicherte Kontoauszüge möglicherweise nicht mehr so bequem abrufbar wie zuvor.

Deshalb sollten wichtige Unterlagen vor der Kündigung heruntergeladen und archiviert werden. Welche Kontoauszüge benötigt werden, hängt von der persönlichen Situation ab. Für Steuerunterlagen, größere Anschaffungen, Mietangelegenheiten oder den Nachweis bestimmter Zahlungen können ältere Dokumente später noch relevant sein.

Wer ausschließlich auf das elektronische Postfach seiner bisherigen Bank vertraut, sollte vor der Kündigung auch andere dort abgelegte Dokumente prüfen. Dazu können Entgeltinformationen, Steuerbescheinigungen, Vertragsunterlagen oder Mitteilungen der Bank gehören.

Das dauert nur wenige Minuten und verhindert, dass benötigte Unterlagen später aufwendig bei der ehemaligen Bank angefordert werden müssen.

Was passiert mit dem Restguthaben?

Vor der Kündigung muss das alte Konto nicht zwingend exakt auf 0,00 Euro gebracht werden. Bei der Kündigung kann angegeben werden, auf welches Konto ein verbleibendes Guthaben übertragen werden soll. Auch die Verbraucherzentrale sieht in ihrem Muster für eine Girokontokündigung die Angabe einer neuen Bankverbindung für das Restguthaben vor.

Trotzdem sollte kein unnötig hoher Betrag auf dem alten Konto liegen bleiben. Sobald die Übergangsphase abgeschlossen ist und keine größeren Abbuchungen mehr erwartet werden, kann der überwiegende Teil des Guthabens auf das neue Girokonto übertragen werden.

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Ein kleiner Sicherheitspuffer kann bis kurz vor der endgültigen Schließung sinnvoll sein. So lassen sich überraschende letzte Abbuchungen noch decken.

Nach der Kontoschließung sollte geprüft werden, ob das erwartete Restguthaben tatsächlich auf dem angegebenen neuen Konto angekommen ist.

Was passiert mit einem Minus auf dem Girokonto?

Ein Girokonto mit negativem Saldo sollte nicht einfach gekündigt und vergessen werden. Der offene Betrag verschwindet durch die Kündigung nicht.

Wer beispielsweise 600 Euro seines Dispokredits genutzt hat, schuldet der Bank diesen Betrag weiterhin. Hinzu können bis zur Rückzahlung weitere Sollzinsen kommen. Vor dem Wechsel sollte deshalb geklärt werden, wie der negative Kontostand ausgeglichen wird.

Besonders problematisch ist es, einen dauerhaft genutzten Dispokredit lediglich von einer Bank zur nächsten zu verschieben. Ein Kontowechsel löst das zugrunde liegende Finanzierungsproblem nicht. Bei einem größeren und länger bestehenden Sollsaldo kann es sinnvoll sein, die Finanzierung insgesamt zu überprüfen, weil Dispokredite häufig vergleichsweise hohe Zinsen verursachen.

Wer einen negativen Kontostand ausgleichen muss, sollte außerdem ausreichend Spielraum einplanen. Noch ausstehende Kartenumsätze oder Lastschriften können den endgültigen Saldo verändern.

Offene Kartenzahlungen können nachträglich auftauchen

Auch wenn der angezeigte Kontostand scheinbar stimmt, können noch nicht endgültig gebuchte Kartenzahlungen vorhanden sein. Besonders bei Reisen, Hotels, Mietwagen oder bestimmten Händlern kann zwischen Nutzung der Karte und endgültiger Belastung Zeit liegen.

Vor der Kündigung sollte deshalb nicht nur der aktuelle Saldo geprüft werden. Auch vorgemerkte Umsätze und noch erwartete Kartenzahlungen gehören in die Kontrolle.

Wer seine bisherige Karte bis zum letzten Tag intensiv nutzt, macht den Abschluss unnötig kompliziert. Praktischer ist es, während der Übergangsphase bereits überwiegend mit der neuen Karte zu bezahlen und die alte Karte nur noch als Reserve zu behalten.

Wie schnell kann ein Girokonto gekündigt werden?

Verbraucher können einen Zahlungsdiensterahmenvertrag grundsätzlich jederzeit kündigen, sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Ist vertraglich eine Kündigungsfrist vorgesehen, darf sie für den Zahlungsdienstnutzer höchstens einen Monat betragen. Für die Kündigung selbst darf der Zahlungsdienstleister kein Entgelt vereinbaren. Regelmäßig erhobene Entgelte sind bei Vertragsende nur anteilig bis zum Zeitpunkt der Beendigung zu zahlen; im Voraus entrichtete Beträge für die Zeit danach sind entsprechend anteilig zu erstatten.

Für Verbraucher bedeutet das: Eine lange vertragliche Bindung sollte bei einem normalen Girokonto nicht der Grund sein, einen sinnvollen Bankwechsel aufzuschieben. Trotzdem lohnt sich vor der Kündigung ein Blick in die Vertragsbedingungen, damit der gewünschte Beendigungszeitpunkt richtig gewählt wird.

Die rechtlich mögliche schnelle Kündigung sollte außerdem nicht mit einem möglichst schnellen Kontowechsel verwechselt werden. Nur weil ein Konto kurzfristig geschlossen werden kann, ist es nicht automatisch sinnvoll, dies unmittelbar nach Eröffnung des neuen Kontos zu tun.

Kündigung erst abschicken, wenn der Zahlungsverkehr stabil läuft

Ein guter Zeitpunkt für die endgültige Kündigung ist erreicht, wenn mindestens ein kompletter typischer Zahlungszyklus über das neue Girokonto gelaufen ist. Bei Arbeitnehmern kann beispielsweise geprüft werden, ob das Gehalt auf dem neuen Konto eingegangen ist und anschließend Miete, Energie, Versicherungen und andere monatliche Verpflichtungen korrekt abgewickelt wurden.

Noch sicherer ist ein zweiter Kontrollzeitraum, wenn viele Zahlungspartner vorhanden sind. Bleibt das alte Konto währenddessen weitgehend ohne Bewegungen, spricht viel dafür, dass die Umstellung funktioniert hat.

Vor der Kündigung sollte außerdem noch einmal geprüft werden, ob keine ungewöhnlichen Zahlungen erwartet werden. Dazu können beispielsweise eine Steuererstattung, eine Nebenkostenrückzahlung, eine Versicherungsleistung oder eine Rückerstattung eines Händlers gehören.

So sollte die Kündigung des Girokontos aussehen

Die Kündigung selbst kann knapp gehalten werden. Wichtig ist, dass eindeutig erkennbar ist, welches Konto beendet werden soll und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung erfolgen soll.

Sinnvoll sind der vollständige Name des Kontoinhabers, die betreffende IBAN beziehungsweise Kontonummer, der gewünschte Kündigungstermin und die Bankverbindung, auf die ein verbleibendes Guthaben überwiesen werden soll.

Zusätzlich kann um eine Bestätigung der Kontoschließung gebeten werden. Damit lässt sich später nachvollziehen, wann das Vertragsverhältnis tatsächlich beendet wurde.

Welche Kündigungswege eine Bank anbietet, kann sich unterscheiden. Deshalb sollten die aktuellen Vorgaben des jeweiligen Instituts beachtet werden. Wird schriftlich gekündigt, sollte der Versand beziehungsweise Zugang im Zweifel nachweisbar sein.

Gemeinschaftskonto: Kündigung mit beiden Kontoinhabern abstimmen

Bei einem Gemeinschaftskonto ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Das Konto gehört nicht nur einer Person, und die Bank kann für Änderungen oder die Auflösung Erklärungen aller Kontoinhaber verlangen.

Vor der Kündigung muss außerdem geklärt werden, wie das verbleibende Guthaben behandelt wird und auf welches Konto gemeinsame Zahlungen künftig laufen. Bei Paaren betrifft das häufig Miete, Energie, Versicherungen, Einkäufe oder gemeinsame Sparraten.

Wird das Gemeinschaftskonto durch ein neues Gemeinschaftskonto ersetzt, ähnelt der Ablauf einem normalen Kontowechsel. Wird es dagegen vollständig aufgelöst und sollen künftig zwei getrennte Konten genutzt werden, müssen die bisherigen Zahlungsströme neu verteilt werden.

Gerade dann sollte vor der Kündigung eindeutig feststehen, von welchem Konto künftig welche Verpflichtung bezahlt wird.

Selbstständige sollten deutlich mehr Übergangszeit einplanen

Bei Selbstständigen und Freiberuflern können Zahlungseingänge noch lange auf die alte Bankverbindung erfolgen. Rechnungen werden teilweise erst Wochen nach Ausstellung bezahlt, und Stammkunden verwenden möglicherweise gespeicherte Kontodaten.

Wer die Bankverbindung auf neuen Rechnungen ändert, erreicht damit noch nicht automatisch alle bereits gestellten Forderungen. Deshalb sollten offene Rechnungen geprüft werden, auf denen noch die bisherige IBAN steht.

Auch geschäftlich genutzte Zahlungsdienste, Marktplätze und Abrechnungssysteme müssen berücksichtigt werden. Je nach Tätigkeit können beispielsweise Zahlungsanbieter, Onlineshops, Buchhaltungssoftware oder Plattformen eine Bankverbindung für Auszahlungen gespeichert haben.

Für Selbstständige ist eine längere Parallelphase deshalb häufig sinnvoller als für einen privaten Haushalt mit wenigen regelmäßigen Zahlungspartnern.

Typische Fehler beim Kündigen eines Girokontos

Der häufigste Fehler ist eine zu frühe Kündigung. Das neue Konto wurde eröffnet, die wichtigsten Daueraufträge wurden eingerichtet und das alte Konto wird sofort geschlossen. Erst danach zeigt sich, dass ein Versicherer, ein Mobilfunkanbieter oder der Arbeitgeber noch die bisherige IBAN verwendet.

Ein zweiter Fehler besteht darin, ausschließlich monatliche Buchungen zu prüfen. Gerade jährliche Versicherungsbeiträge, Mitgliedschaften oder Abonnements werden dadurch leicht übersehen.

Problematisch ist außerdem, das alte Konto sofort vollständig leerzuräumen. Eine einzige unerwartete Lastschrift kann dann zu einer Rückgabe oder zu einem negativen Saldo führen.

Auch der Zugriff auf Unterlagen wird häufig vergessen. Wer erst Monate nach der Kontoschließung feststellt, dass ein bestimmter Kontoauszug benötigt wird, hat möglicherweise zusätzlichen Aufwand.

Die beste Absicherung gegen diese Fehler ist kein kompliziertes Verfahren, sondern eine kontrollierte Übergangsphase: neues Konto vollständig einrichten, Zahlungen umstellen, beide Konten beobachten und das alte Girokonto erst schließen, wenn dort nichts Wesentliches mehr passiert.

Fazit: Erst umstellen, kontrollieren und dann das Girokonto kündigen

Die Kündigung eines Girokontos ist meist der einfachste Teil eines Bankwechsels. Entscheidend ist, dass das bisherige Konto nicht verschwindet, bevor der Zahlungsverkehr auf dem neuen Konto zuverlässig funktioniert.

Für viele private Kontowechsel ist es deshalb sinnvoll, beide Girokonten einige Wochen parallel zu führen. Während dieser Zeit sollten Gehalt und andere Zahlungseingänge umgestellt, Lastschriften kontrolliert, Daueraufträge neu eingerichtet und hinterlegte Karten aktualisiert werden. Kontoauszüge und andere wichtige Dokumente sollten ebenfalls gesichert sein.

Erst wenn das alte Konto kaum noch genutzt wird, keine relevanten Zahlungen mehr erwartet werden und ein möglicher Sollsaldo geklärt ist, steht der endgültigen Kündigung wenig im Weg. Ein paar Wochen Geduld können dabei deutlich weniger Aufwand verursachen als eine einzige vergessene Lastschrift oder ein Zahlungseingang auf ein bereits geschlossenes Konto.

Häufige Fragen zum Kündigen eines Girokontos

Beim Kontowechsel entstehen häufig Detailfragen zum richtigen Zeitpunkt, zu Kündigungsfristen und zum Umgang mit laufenden Zahlungen. Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt einordnen.

Kann ich mein Girokonto jederzeit kündigen?

Grundsätzlich kann ein Verbraucher seinen Zahlungsdiensterahmenvertrag jederzeit kündigen. Wurde eine Kündigungsfrist vereinbart, darf diese höchstens einen Monat betragen. Für die Kündigung selbst darf die Bank kein Entgelt vereinbaren.

Sollte ich zuerst das neue oder das alte Girokonto kündigen?

Zuerst sollte das neue Girokonto eröffnet und vollständig eingerichtet werden. Das alte Konto sollte erst gekündigt werden, wenn wichtige Zahlungseingänge, Lastschriften und Daueraufträge erfolgreich umgestellt wurden.

Wie lange sollte ich zwei Girokonten parallel führen?

Für viele private Kontowechsel können etwa vier bis acht Wochen eine sinnvolle praktische Orientierung sein. Bei vielen Zahlungspartnern, seltenen Abbuchungen oder selbstständiger Tätigkeit kann eine längere Übergangszeit sinnvoll sein.

Was passiert mit dem Guthaben nach der Kündigung?

Bei der Kündigung kann eine neue Bankverbindung angegeben werden, auf die das verbleibende Guthaben überwiesen werden soll. Trotzdem sollte anschließend kontrolliert werden, ob der erwartete Betrag vollständig auf dem neuen Konto eingegangen ist.

Kann ich ein Girokonto kündigen, wenn es im Minus ist?

Die Kündigung beseitigt einen negativen Kontostand nicht. Offene Beträge und gegebenenfalls anfallende Sollzinsen müssen weiterhin beglichen werden. Deshalb sollte vor der Kontoschließung mit der Bank geklärt werden, wie ein bestehender Sollsaldo ausgeglichen wird.

Was passiert, wenn nach der Kontoschließung noch eine Lastschrift kommt?

Kann eine Lastschrift wegen des geschlossenen Kontos nicht mehr ausgeführt werden, kann der Zahlungsempfänger den Betrag nicht regulär vom bisherigen Konto einziehen. Daraus können Zahlungsaufforderungen und je nach Situation zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb sollten regelmäßige Zahlungspartner vor der Kündigung auf die neue Bankverbindung umgestellt werden.

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Muss ich beim Kontowechsel alle Unternehmen selbst informieren?

Nicht zwingend. Verbraucher können die gesetzliche Kontenwechselhilfe nutzen und die beteiligten Zahlungsdienstleister mit bestimmten Unterstützungshandlungen beauftragen. Trotzdem ist eine eigene Kontrolle sinnvoll, insbesondere bei seltenen Zahlungen, Abonnements und hinterlegten Karten.

Sollte ich Kontoauszüge vor der Kündigung herunterladen?

Ja. Wichtige Kontoauszüge, Steuerunterlagen und andere Dokumente aus dem elektronischen Postfach sollten vor der Kontoschließung gesichert werden. Nach Beendigung des Kontos kann der bisherige Onlinezugang eingeschränkt oder nicht mehr verfügbar sein.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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