Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Oktober 2026 in vier Verfahren entschieden, wann die Schufa erklären muss, wie eine Bonitätsbewertung zustande gekommen ist. Besonders wichtig ist das Urteil für Verbraucher, deren Kreditantrag abgelehnt wurde oder die wegen ihrer Bonität Schwierigkeiten beim Abschluss eines Vertrags hatten. Der BGH erleichtert Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen den Nachweis, dass der übermittelte Score für eine nachteilige Entscheidung ausschlaggebend war. Gleichzeitig gelten ab dem 20. November 2026 neue gesetzliche Transparenzregeln für Bonitätsbewertungen.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
In den vier Verfahren mit den Aktenzeichen I ZR 227/25 bis I ZR 230/25 ging es um die Frage, wie umfassend die Schufa ihre Scoreberechnung erklären muss. Mehrere Verbraucher hatten Auskunft über ihre gespeicherten Daten und die an Unternehmen übermittelten Bonitätswerte erhalten. Diese Informationen hielten sie jedoch für unzureichend, weil sie nicht nachvollziehen konnten, welchen Einfluss einzelne Kriterien auf ihre Bewertung hatten.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Betroffenen teilweise recht gegeben und die Schufa zu weitergehenden Auskünften verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidungen auf, soweit sie zugunsten der Verbraucher ausgefallen waren, und verwies die Verfahren zur erneuten Prüfung zurück. Die Richter stellten klar, dass ein weitergehender Auskunftsanspruch nach den betreffenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung voraussetzt, dass der Score eine Entscheidung maßgeblich beeinflusst, die den Verbraucher rechtlich oder in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigt.
Die wichtigste Neuerung betrifft den Nachweis dieses Zusammenhangs. Verbraucher müssen nicht sämtliche internen Entscheidungsprozesse einer Bank oder eines anderen Unternehmens kennen. Können sie darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ein Score übermittelt wurde und zeitnah eine nachteilige Vertragsentscheidung erfolgte, entsteht nach Auffassung des BGH eine tatsächliche Vermutung für den maßgeblichen Einfluss des Scores.
Warum das Schufa-Urteil für Verbraucher wichtig ist
Eine Bonitätsbewertung kann darüber mitentscheiden, ob jemand einen Kredit erhält, einen Mobilfunkvertrag abschließen kann oder einen Kauf auf Rechnung angeboten bekommt. Banken und andere Unternehmen nutzen solche Bewertungen, um das Risiko eines Zahlungsausfalls einzuschätzen. Neben der Schufa-Auskunft berücksichtigen Kreditgeber allerdings häufig weitere Faktoren wie Einkommen, bestehende Verbindlichkeiten und regelmäßige Ausgaben.
Für Verbraucher war es bislang oft schwierig nachzuvollziehen, warum eine Vertragsentscheidung negativ ausgefallen ist. Besonders problematisch ist das, wenn zwar eine Schufa-Abfrage stattgefunden hat, das Unternehmen aber keine ausführliche Begründung für die Ablehnung liefert. Genau hier ist die Beweiserleichterung des BGH von Bedeutung: Eine zeitnahe Ablehnung nach einer nachgewiesenen Scoreübermittlung kann ausreichen, um den maßgeblichen Zusammenhang zunächst zu vermuten.
Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass jede ungünstige Bonitätsbewertung automatisch rechtswidrig ist. Auch muss die Schufa nicht generell ihre vollständige mathematische Berechnungsformel veröffentlichen. Entscheidend bleibt, welche Auskunftsrechte im konkreten Fall bestehen und welche Informationen zur nachvollziehbaren Erklärung erforderlich sind.
Wer kann von der Entscheidung profitieren?
Besonders relevant ist das Urteil für Menschen, die nach einer Bonitätsprüfung eine nachteilige Vertragsentscheidung erhalten haben. Dabei geht es nicht ausschließlich um klassische Bankkredite. Auch bei Finanzierungen im Handel, Ratenzahlungen oder anderen Verträgen können Bonitätsscores eine wesentliche Rolle spielen.
Eine weitergehende Auskunft kommt insbesondere in Betracht, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt und der Score dafür maßgeblich war. Wer lediglich seinen aktuellen Schufa-Score kennenlernen möchte, benötigt dafür dagegen keinen entsprechenden Nachweis. Das allgemeine Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten besteht unabhängig von einer Kreditablehnung.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen einer schlechten Bewertung und einer tatsächlich nachteiligen Entscheidung. Ein niedriger Score allein begründet nach dem Urteil nicht automatisch den besonderen Auskunftsanspruch zur automatisierten Entscheidungsfindung. Erst die erheblichen Auswirkungen und der maßgebliche Einfluss auf die Entscheidung sind dafür ausschlaggebend.
Was bedeutet das Urteil konkret für Ihr Geld?
Die Entscheidung führt nicht unmittelbar zu günstigeren Krediten oder niedrigeren Zinsen. Sie kann Betroffenen jedoch dabei helfen, eine möglicherweise fehlerhafte oder unzureichend erklärte Bonitätsbewertung besser zu überprüfen. Das ist finanziell relevant, weil eine ungünstige Risikoeinstufung dazu beitragen kann, dass Kredite teurer werden oder eine Finanzierung überhaupt nicht zustande kommt.
Ein Verbraucher, dessen Kreditantrag abgelehnt wurde, kann beispielsweise prüfen, welche Daten die Schufa gespeichert und welche Scorewerte sie an die Bank übermittelt hat. Stellt sich heraus, dass Informationen falsch oder veraltet sind, kann er deren Berichtigung beziehungsweise gegebenenfalls Löschung verlangen. Eine dadurch korrigierte Bonitätsbewertung könnte sich bei späteren Vertragsprüfungen positiv auswirken, ohne dass dies garantiert wäre.
Auch bei höheren Finanzierungskosten kann die Überprüfung sinnvoll sein. Wer beispielsweise einen Immobilien- oder Ratenkredit aufnehmen möchte, sollte wissen, ob seine Bonitätsdaten korrekt sind. Das BGH-Urteil schafft aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Zinssatz oder darauf, dass eine Bank einen zuvor abgelehnten Kredit nachträglich genehmigt.
So können Sie Ihre Schufa-Daten kostenlos überprüfen
Verbraucher können ihre bei der Schufa gespeicherten personenbezogenen Daten bereits heute kostenlos anfordern. Grundlage ist Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Die entsprechende Datenkopie enthält unter anderem gespeicherte Informationen, deren Herkunft sowie Angaben zu Datenübermittlungen und Scorewerten aus den vergangenen zwölf Monaten.
Die kostenlose Datenkopie können Sie direkt über die Schufa beantragen. Dafür ist kein kostenpflichtiges Schufa-Abonnement notwendig. Da die Unterlagen sensible persönliche Informationen enthalten, sollten Sie diese ausschließlich für Ihre eigene Überprüfung verwenden und nicht ungeschützt an Dritte weitergeben.
Worauf sollten Sie bei der Datenkopie achten?
Kontrollieren Sie zunächst, ob Ihre persönlichen Angaben richtig sind und ob die gespeicherten Vertragsinformationen tatsächlich zu Ihnen gehören. Prüfen Sie außerdem, ob erledigte Kredite korrekt erfasst wurden und ob möglicherweise unberechtigte oder fehlerhafte negative Informationen vorhanden sind. Besonders aufschlussreich kann sein, welche Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten eine Auskunft erhalten haben.
Wenn Sie zuvor eine Kreditablehnung erhalten haben, vergleichen Sie deren Datum mit den dokumentierten Schufa-Übermittlungen. Liegen beide Ereignisse zeitlich nahe beieinander, kann dies für einen weitergehenden Auskunftsanspruch von Bedeutung sein. Allerdings lässt sich aus einer Schufa-Abfrage allein noch nicht sicher ableiten, dass ausschließlich der Score zur Ablehnung geführt hat.
Kredit abgelehnt: So gehen Sie jetzt vor
Wenn Sie vermuten, dass eine Schufa-Bewertung für eine Vertragsablehnung ausschlaggebend war, sollten Sie die betreffenden Unterlagen möglichst vollständig sichern. Je besser sich die zeitliche Abfolge nachvollziehen lässt, desto leichter können Sie Ihren Auskunftsanspruch begründen.
- Vertragsablehnung dokumentieren: Bewahren Sie Schreiben, E-Mails und sonstige Mitteilungen des Unternehmens auf. Notieren Sie auch das Datum des Antrags und der Ablehnung.
- Grund der Entscheidung erfragen: Bitten Sie die Bank oder das betreffende Unternehmen um Auskunft, ob eine Schufa-Bewertung verwendet wurde und welche Bedeutung sie für die Entscheidung hatte.
- Kostenlose Schufa-Datenkopie anfordern: Kontrollieren Sie, ob eine passende Scoreübermittlung dokumentiert ist und welche Angaben zu Ihrer Person gespeichert wurden.
- Weitergehende Erklärung verlangen: Wenn eine erhebliche nachteilige Entscheidung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Scoreübermittlung steht, können Sie gegenüber der Schufa unter Hinweis auf Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h und Artikel 22 DSGVO eine verständliche Erklärung der betreffenden automatisierten Bewertung verlangen.
- Fehler berichtigen lassen: Finden Sie nachweislich falsche oder unzulässig gespeicherte Angaben, können Sie deren Korrektur beziehungsweise Löschung verlangen. Wenden Sie sich gegebenenfalls auch an das Unternehmen, von dem die Information stammt.
Für datenschutzrechtliche Auskunftsanfragen gilt grundsätzlich eine Antwortfrist von einem Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen darf diese verlängert werden. Erhalten Sie keine ausreichende Antwort, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden oder bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Was ändert sich ab dem 20. November 2026?
Unabhängig vom BGH-Urteil tritt am 20. November 2026 eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Sie enthält neue Vorgaben für die Verwendung von Bonitätsscores und soll deren Berechnung für Verbraucher transparenter machen. Die Reform ist bereits beschlossen, ihre neuen Regelungen gelten zum Zeitpunkt des BGH-Urteils jedoch noch nicht.
Künftig müssen Auskunfteien auf entsprechende Anfrage insbesondere Informationen über berechnete Scorewerte, die dafür verwendeten personenbezogenen Daten und wesentliche Einflussfaktoren bereitstellen. Außerdem werden die rechtlichen Grenzen für die Nutzung bestimmter Daten bei Bonitätsbewertungen neu geregelt. Die zusätzlichen Transparenzanforderungen erweitern die Auskunftsmöglichkeiten auch für Verbraucher, bei denen noch keine konkrete Kreditablehnung vorliegt.
Für Betroffene ist das ein wichtiger Unterschied zum aktuellen BGH-Verfahren. Während es bei den Urteilen um besondere Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit erheblichen automatisierten Entscheidungen geht, erweitert die Reform die allgemeinen Möglichkeiten zur Überprüfung von Bonitätsbewertungen. Verbraucher erhalten damit zusätzliche Ansatzpunkte, um ihre gespeicherten Informationen und deren Verwendung zu kontrollieren.
Die Schufa stellt ihr Bewertungssystem bereits um
Parallel zur gesetzlichen Entwicklung hat die Schufa am 17. März 2026 ein neues Scoring-Modell eingeführt. Dieses soll für Verbraucher leichter nachvollziehbar sein und nutzt zwölf Kriterien zur Ermittlung eines Bonitätswerts. Die Umstellung erfolgt schrittweise, sodass das bisherige Bewertungssystem noch nicht vollständig abgelöst ist.
Die vier BGH-Verfahren beziehen sich auf das ältere Scoring-Verfahren. Nach den Planungen der Schufa soll dessen Ablösung bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Für Verbraucher bedeutet das, dass sich die Bewertungsmethoden und die Möglichkeiten zur Einsicht derzeit verändern. Wer seinen Score überprüft, sollte deshalb auch beachten, auf welches Bewertungsmodell sich die angezeigten Informationen beziehen.
Wie geht es nach dem BGH-Urteil weiter?
Die vier konkreten Streitfälle sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Das Oberlandesgericht Dresden muss erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für die weitergehenden Auskunftsansprüche erfüllt sind. Dabei wird insbesondere entscheidend sein, welchen Einfluss die jeweiligen Scorewerte auf nachteilige Vertragsentscheidungen hatten.
Der Bundesgerichtshof hat zudem klargestellt, dass die Schufa-Auskunft aus dem Jahr 2023 nicht ausreichen würde, falls die weitergehenden Ansprüche dem Grunde nach bestehen. Welchen Umfang die geschuldeten Informationen im Einzelnen haben müssen, ist in den zurückverwiesenen Verfahren weiter zu klären. Ein verbindlicher Termin für die neuen Entscheidungen steht derzeit nicht fest.
Für Verbraucher ist damit zunächst der 20. November 2026 der nächste wichtige Stichtag. Ab diesem Tag gelten die zusätzlichen gesetzlichen Transparenzregeln. Wer aktuell eine konkrete Kreditablehnung überprüfen möchte, muss darauf allerdings nicht warten, sondern kann seine bereits bestehenden Auskunftsrechte nutzen.
Fazit: Schufa-Bewertungen lassen sich besser überprüfen
Das BGH-Urteil vom 21. Oktober 2026 schafft mehr Klarheit darüber, wann Verbraucher eine weitergehende Erklärung ihrer Bonitätsbewertung verlangen können. Besonders wichtig ist die Beweiserleichterung bei einer nachteiligen Vertragsentscheidung, die zeitlich mit einer Scoreübermittlung zusammenhängt. Einen automatischen Anspruch auf eine Kreditgenehmigung, bessere Zinsen oder die Löschung negativer Einträge begründet die Entscheidung dagegen nicht.
Wer wegen seiner Bonität Schwierigkeiten bei einem Vertragsabschluss hatte, sollte die Ablehnung dokumentieren und seine kostenlose Schufa-Datenkopie überprüfen. Auch ohne konkrete Ablehnung lohnt sich eine gelegentliche Kontrolle der gespeicherten Angaben. Mit den zusätzlichen Transparenzregeln ab dem 20. November 2026 verbessern sich die Möglichkeiten, die eigene Bonitätsbewertung nachzuvollziehen.