Zuckersteuer vorerst gestoppt: Warum Cola und Limo zunächst nicht teurer werden

Die geplante Zuckersteuer auf stark gezuckerte Getränke sollte Verbraucher ab Juli 2027 an der Kasse treffen. Das Kanzleramt hat den aktuellen Entwurf nun gestoppt. Damit sind die vorgesehenen Preisaufschläge vorerst vom Tisch – endgültig erledigt ist die Abgabe allerdings nicht.

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Wer regelmäßig Cola, Limonade, Eistee oder andere stark gezuckerte Getränke kauft, muss nach dem aktuellen Stand zunächst nicht mit der zuletzt geplanten zusätzlichen Steuerbelastung rechnen. Das Bundeskanzleramt hat am 1. Oktober 2026 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Zuckergetränkesteuer vorerst ausgebremst. Der Entwurf befand sich noch in der Abstimmung zwischen den Ministerien und war weder vom Bundeskabinett beschlossen noch vom Bundestag verabschiedet. Vorgesehen war ein Start zum 1. Juli 2027 mit einer gestaffelten Steuer von bis zu 38 Cent je Liter.

Was bei der Zuckersteuer geplant war

Der zuletzt vorgelegte Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah keine allgemeine Steuer auf Zucker oder sämtliche Lebensmittel vor. Betroffen wären vor allem gezuckerte Getränke gewesen. Die Steuer sollte grundsätzlich einsetzen, sobald ein Getränk mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter enthält.

Geplant waren drei Steuerstufen:

  • 5 bis unter 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter: 26 Cent je Liter
  • 7 bis unter 10 Gramm: 32 Cent je Liter
  • ab 10 Gramm: 38 Cent je Liter

Anders als in früheren Überlegungen sollten zuckerfreie Zero-Getränke nicht besteuert werden. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, Schorlen ohne Zuckerzusatz sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sollten nach dem zuletzt diskutierten Entwurf ausgenommen bleiben.

Wichtig ist dabei: Diese Sätze waren nicht beschlossen. Es handelte sich um einen Referentenentwurf, der zunächst zwischen den Ressorts abgestimmt werden sollte. Ein Kabinettsbeschluss lag nicht vor.

Warum der aktuelle Entwurf gestoppt wurde

Nach Angaben aus Regierungskreisen war der Vorschlag des Finanzministeriums in seiner vorgelegten Form innerhalb der Bundesregierung nicht mehrheitsfähig. Als wesentlicher Grund wurde genannt, dass er vom zuvor vereinbarten Modell der Finanzkommission Gesundheit abwich.

Die Finanzkommission hatte ein weniger weitgehendes Modell vorgesehen. Dieses sollte mit zwei Steuerstufen arbeiten und langfristig Einnahmen von etwa 450 Millionen Euro pro Jahr erzielen. Der Entwurf aus dem Finanzministerium sah dagegen drei Stufen bis maximal 38 Cent je Liter und deutlich höhere Einnahmen vor.

Damit wurde nicht zwingend die Idee einer Zuckersteuer insgesamt aufgegeben. Gestoppt wurde zunächst die konkrete Ausgestaltung des aktuellen Entwurfs.

Was der Stopp für Verbraucher finanziell bedeutet

Für Verbraucher ist die wichtigste Folge zunächst einfach: Die zuletzt für den 1. Juli 2027 geplanten Preisaufschläge aufgrund dieses Entwurfs treten vorerst nicht in Kraft.

Besonders deutlich wäre der Effekt bei Getränken mit mindestens zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter gewesen. Dafür waren 38 Cent Steuer pro Liter vorgesehen. Klassische Cola mit rund zehn bis elf Gramm Zucker je 100 Milliliter wäre damit in die höchste Stufe gefallen.

Eine Beispielrechnung zeigt die Größenordnung.

Bei einer vollständig an Verbraucher weitergegebenen Steuer hätte ein Liter eines stark gezuckerten Getränks zunächst 38 Cent zusätzliche Verbrauchsteuer enthalten. Da sich Preisbildung und Umsatzsteuer ebenfalls auswirken können, wurde für klassische Cola mit einem möglichen Aufschlag von ungefähr 45 Cent je Liter gerechnet.

Bei einem Kasten mit zwölf Litern hätten sich dadurch mehr als fünf Euro zusätzlicher Kaufpreis ergeben können. Das Handelsblatt bezifferte den möglichen Aufschlag für einen solchen Cola-Kasten auf mehr als fünf Euro.

Für einen Haushalt, der beispielsweise vier Liter eines entsprechend stark gezuckerten Getränks pro Woche kauft, hätte allein eine vollständig weitergegebene Steuer von 38 Cent je Liter rechnerisch folgende Belastung ergeben:

4 Liter × 0,38 Euro × 52 Wochen = 79,04 Euro im Jahr.

Dabei handelt es sich ausdrücklich nur um eine Beispielrechnung. Ob Hersteller und Händler eine Verbrauchsteuer vollständig, teilweise oder gar nicht über höhere Endpreise weitergeben, lässt sich nicht pauschal vorhersagen.

Wer seine laufenden Ausgaben genauer erfassen möchte, kann solche regelmäßigen Getränkekäufe auch in das eigene Haushaltsbudget einbeziehen. Gerade kleinere Preisänderungen summieren sich bei Produkten, die jede Woche gekauft werden.

Nicht alle Lebensmittel wären teurer geworden

Die Bezeichnung „Zuckersteuer“ kann leicht den Eindruck erwecken, dass Süßigkeiten, Backwaren, Frühstücksprodukte oder andere Lebensmittel generell besteuert werden sollten. Der gestoppte Entwurf bezog sich jedoch auf eine Zuckergetränkesteuer.

Schokolade, Kekse, Kuchen oder andere zuckerhaltige Lebensmittel wären von diesem konkreten Entwurf nicht erfasst worden. Im Mittelpunkt standen insbesondere Limonaden, Eistees, gesüßte Wässer sowie bestimmte Konzentrate und Sirupe.

Auch bei Getränken gab es Ausnahmen. Zero-Varianten sollten nach der zuletzt vorliegenden Fassung ebenso verschont bleiben wie verschiedene Getränke ohne Zuckerzusatz.

Für Verbraucher bedeutet der aktuelle Stopp daher nicht, dass eine bereits beschlossene Verteuerung sämtlicher Lebensmittel zurückgenommen wurde. Eine solche allgemeine Steuer war in diesem Entwurf gar nicht vorgesehen.

Warum die Zuckersteuer trotzdem noch nicht erledigt ist

Bereits im Frühjahr 2026 hatte die Bundesregierung die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke grundsätzlich in ihre Finanz- und gesundheitspolitischen Planungen aufgenommen. In einer Antwort an den Bundestag vom Juni 2026 verwies die Bundesregierung darauf, dass die im April beschlossenen Eckwerte zum Bundeshaushalt und weitere Planungen eine solche Abgabe vorsehen.

Der Konflikt dreht sich deshalb derzeit vor allem darum, wie eine solche Abgabe ausgestaltet werden soll.

Der nun gestoppte Entwurf des Finanzministeriums sollte nach Angaben aus Regierungskreisen jährlich ungefähr eine Milliarde Euro einbringen. Für 2027 wurden in dem Entwurf 945 Millionen Euro genannt, für 2028 rund 1,155 Milliarden Euro und bis 2031 rund 1,18 Milliarden Euro.

Die Finanzkommission Gesundheit hatte dagegen mit deutlich niedrigeren Einnahmen von etwa 450 Millionen Euro pro Jahr gerechnet. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 waren wiederum 650 Millionen Euro berücksichtigt.

Diese unterschiedlichen Zahlen zeigen, dass die konkrete Ausgestaltung weiterhin offen ist.

Müssen Verbraucher jetzt etwas tun?

Aktuell besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Es gibt derzeit keine beschlossene Zuckergetränkesteuer, wegen der Verbraucher ihre Einkäufe oder ihr Haushaltsbudget zum 1. Juli 2027 bereits umstellen müssten.

Auch Vorratskäufe wären nicht sinnvoll. Selbst wenn später eine neue Fassung des Gesetzes beschlossen werden sollte, sind Höhe, Grenzwerte, Ausnahmen und Starttermin derzeit nicht endgültig geklärt.

Wer regelmäßig größere Mengen an Softdrinks kauft, sollte die weitere Entwicklung allerdings im Blick behalten. Sollte später beispielsweise eine Steuer zwischen 26 und 38 Cent je Liter tatsächlich beschlossen und weitgehend an Kunden weitergegeben werden, könnten die Mehrkosten bei regelmäßigem Konsum über ein Jahr durchaus einen mittleren zweistelligen oder sogar dreistelligen Eurobetrag erreichen.

Wie geht es mit der Zuckersteuer jetzt weiter?

Nach dem Stopp vom 1. Oktober 2026 ist offen, welche Fassung als Nächstes vorgelegt wird. Möglich ist, dass das Finanzministerium seinen Entwurf verändert und stärker an das Modell der Finanzkommission Gesundheit anpasst. Das Ministerium erklärte nach Bekanntwerden der Blockade, die Abstimmungen über die konkrete Umsetzung liefen weiter.

Erst wenn sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf verständigt, folgen weitere politische Schritte. Dazu gehören insbesondere ein Beschluss im Bundeskabinett und anschließend das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Der ursprünglich vorgesehene Start am 1. Juli 2027 ist deshalb derzeit keineswegs gesichert. Ebenso wenig stehen die zuletzt genannten Steuersätze von 26, 32 und 38 Cent pro Liter fest.

Für Verbraucher wird entscheidend sein, ob ein neuer Entwurf kommt, welche Zuckerschwellen darin festgelegt werden und wie viel Zeit Hersteller vor dem Inkrafttreten erhalten. Denn Unternehmen könnten auf eine Steuer nicht nur mit höheren Preisen reagieren, sondern auch Rezepturen verändern und den Zuckergehalt reduzieren, um niedrigere Steuerstufen zu erreichen oder ganz unter einer möglichen Freigrenze zu bleiben.

Fazit

Der aktuelle Entwurf für eine Zuckersteuer ist gestoppt – deshalb müssen Verbraucher vorerst nicht mit den zuletzt diskutierten Aufschlägen auf Cola, Limonade und andere stark gezuckerte Getränke rechnen. Besonders bei Produkten mit hohem Zuckergehalt hätten die geplanten Steuersätze spürbare Mehrkosten verursachen können: Bei einem Zwölf-Liter-Kasten Cola standen rechnerisch mehr als fünf Euro zusätzlicher Kaufpreis im Raum.

Entscheidend ist jedoch das Wort vorerst. Die Bundesregierung hat die grundsätzliche Diskussion über eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke nicht beendet. Offen sind derzeit sowohl das konkrete Modell als auch die Steuersätze und der tatsächliche Starttermin. Verbraucher müssen deshalb aktuell nichts unternehmen, sollten aber auf einen neuen Gesetzentwurf achten. Erst dann lässt sich zuverlässig beurteilen, welche Getränke tatsächlich betroffen wären und wie stark sich die Abgabe im Einkaufsbudget bemerkbar machen könnte.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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