Eine SCHUFA-Auskunft wird häufig erst dann zum Thema, wenn ein Kredit abgelehnt wird, ein Kauf auf Rechnung nicht funktioniert oder vor einem wichtigen Vertragsabschluss die eigene Bonität geprüft werden soll. Dabei lohnt es sich auch ohne konkreten Anlass, gelegentlich nachzusehen, welche Informationen über die eigene Person gespeichert sind. Fehlerhafte oder veraltete Daten können schließlich Auswirkungen auf finanzielle Entscheidungen von Banken und anderen Unternehmen haben.
Für die eigene Kontrolle benötigen Sie grundsätzlich kein kostenpflichtiges Produkt. Über die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO können Sie kostenlos erfahren, welche personenbezogenen Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Die Datenkopie enthält außerdem Informationen darüber, woher bestimmte Daten stammen, welche Unternehmen innerhalb des relevanten Zeitraums Informationen abgefragt haben und welche Scorewerte übermittelt wurden.
Wichtig ist allerdings die Unterscheidung zwischen einer Selbstauskunft zur eigenen Kontrolle und einem Bonitätsnachweis, den Sie beispielsweise einem Vermieter vorlegen möchten. Die kostenlose Datenkopie enthält deutlich mehr persönliche Informationen und ist gerade deshalb nicht dafür gedacht, vollständig an Dritte weitergegeben zu werden.
Welche SCHUFA-Auskunft ist wirklich kostenlos?
Wer im Internet nach einer „kostenlosen SCHUFA-Auskunft“ sucht, stößt auf unterschiedliche Angebote. Für die Kontrolle der eigenen Daten ist die Kopie der personenbezogenen Daten nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung, meist kurz Datenkopie genannt, entscheidend.
Das Auskunftsrecht ergibt sich aus der DSGVO. Verbraucher können vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die erste Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten ist grundsätzlich unentgeltlich. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen beziehungsweise weiteren Kopien können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten entstehen.
Bei der SCHUFA erhalten Sie über die Datenkopie eine Momentaufnahme der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Dazu gehören auch Informationen, anhand derer Sie nachvollziehen können, ob beispielsweise bestehende oder bereits beendete Vertragsbeziehungen korrekt hinterlegt sind.
Seit der Umstellung des SCHUFA-Scores im Jahr 2026 ist die Bonitätsbewertung zudem transparenter geworden. Der neue Score bewegt sich auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten und basiert auf zwölf Kriterien. Die Datenkopie enthält den zum Quartalsbeginn ermittelten SCHUFA-Score sowie historisch an Unternehmen übermittelte Scorewerte der vergangenen zwölf Monate.
Damit ist die kostenlose Datenkopie für die wichtigste Frage vollkommen ausreichend: Welche Informationen kennt die SCHUFA über mich und sind diese Informationen richtig?
Kostenlose Datenkopie und Bonitätsnachweis sind nicht dasselbe
Ein häufiger Fehler besteht darin, alle SCHUFA-Auskünfte als dasselbe Produkt anzusehen. Tatsächlich verfolgen die verschiedenen Angebote unterschiedliche Zwecke.
Die kostenlose Datenkopie dient in erster Linie Ihnen selbst. Sie soll Transparenz schaffen und ermöglichen, gespeicherte Informationen zu überprüfen. Deshalb enthält sie teilweise sensible Daten, die einen Vermieter oder andere Dritte nichts angehen.
Ein Bonitätsnachweis zur Weitergabe verfolgt dagegen einen anderen Zweck. Er soll einem Dritten bestätigen, dass hinsichtlich Ihrer Zahlungsfähigkeit keine beziehungsweise bestimmte relevante Informationen vorliegen, ohne dafür sämtliche gespeicherten persönlichen Daten offenzulegen.
| Auskunft | Hauptzweck | Kosten | Zur Weitergabe geeignet? |
|---|---|---|---|
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | Eigene Daten kontrollieren | grundsätzlich kostenlos | Nein, besser vertraulich behandeln |
| SCHUFA-Account | Eigene Daten und Score digital einsehen | Basiszugang kostenlos | Nicht primär als Nachweis gedacht |
| Bonitätsnachweis | Bonität gegenüber Dritten nachweisen | kostenpflichtig | Ja |
Wenn Sie also lediglich wissen möchten, was die SCHUFA über Sie gespeichert hat, sollten Sie nicht automatisch für eine Auskunft bezahlen. Benötigen Sie dagegen einen speziell zur Weitergabe vorgesehenen Nachweis, etwa für eine Wohnungsbewerbung, kann ein entsprechendes Bonitätsprodukt sinnvoller sein.
Gerade diese Unterscheidung verhindert auch, dass Sie unnötig sensible Informationen preisgeben.
SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern: Schritt für Schritt
Die kostenlose Datenkopie können Sie direkt bei der SCHUFA beantragen. Achten Sie darauf, tatsächlich das Angebot „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ beziehungsweise die „Kopie der personenbezogenen Daten nach Art. 15 DS-GVO“ auszuwählen.
1. Direkt zur offiziellen SCHUFA gehen
Nutzen Sie für die Beantragung möglichst unmittelbar das Angebot der SCHUFA. Das ist nicht nur wegen der Kosten sinnvoll. Bei einer SCHUFA-Auskunft werden sehr persönliche Informationen verarbeitet, sodass es wenig sinnvoll ist, einen unnötigen Drittanbieter zwischenzuschalten.
Im Internet existieren Dienstleister, die die Beantragung einer eigentlich kostenlosen Datenkopie gegen eine Servicegebühr übernehmen. Sie bezahlen dann nicht für die Datenkopie selbst, sondern dafür, dass ein Unternehmen den Antrag für Sie weiterleitet.
Für einen normalen Antrag besteht dafür kaum ein praktischer Grund.
2. Kostenlose Datenkopie auswählen
Achten Sie genau auf die Produktbezeichnung. Gesucht ist die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
Lassen Sie sich nicht allein von Begriffen wie „Bonitätsauskunft“, „SCHUFA-Auskunft“ oder „Bonitätscheck“ leiten. Solche Bezeichnungen können für andere Produkte verwendet werden.
Der entscheidende Hinweis ist der Bezug auf Art. 15 DSGVO und die ausdrückliche Kennzeichnung als kostenlose Datenkopie.
3. Persönliche Daten vollständig angeben
Damit die SCHUFA Ihre Daten eindeutig zuordnen kann, müssen die erforderlichen persönlichen Angaben korrekt sein. Besonders bei häufigen Namen oder früheren Wohnanschriften kann eine eindeutige Identifizierung wichtig sein.
Prüfen Sie Ihre Angaben deshalb vor dem Absenden. Tippfehler bei Namen, Geburtsdatum oder Anschrift können die Bearbeitung erschweren.
Fordert die SCHUFA zusätzliche Unterlagen zur Identitätsprüfung an, sollten Sie nur die tatsächlich benötigten Informationen übermitteln. Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Eine Datenkopie enthält sensible Informationen und darf nicht an eine unberechtigte Person geschickt werden.
4. Antrag absenden und auf die Datenkopie warten
Die Datenkopie wird weiterhin als persönliche Auskunft bereitgestellt und kann postalisch zugesandt werden. Die SCHUFA nennt für die Bearbeitung üblicher Anträge eine Bearbeitungszeit von wenigen Tagen; bei notwendiger zusätzlicher Identitätsprüfung kann es länger dauern.
Datenschutzrechtlich besteht grundsätzlich eine Frist von bis zu einem Monat für die Beantwortung eines Auskunftsersuchens. Eine Datenkopie, die nicht nach zwei oder drei Tagen im Briefkasten liegt, ist deshalb noch kein Grund zur Sorge.
5. Auskunft nicht einfach abheften, sondern prüfen
Der wichtigste Teil beginnt nach dem Erhalt. Die Datenkopie erfüllt ihren Zweck erst dann wirklich, wenn Sie die gespeicherten Informationen kontrollieren.
Nehmen Sie sich dafür einige Minuten Zeit und vergleichen Sie die Angaben mit Ihren tatsächlichen Verträgen und Ihrer finanziellen Historie.
Was steht in der kostenlosen SCHUFA-Datenkopie?
Die Datenkopie ist umfangreicher als ein einfacher Bonitätsnachweis. Sie soll Ihnen einen möglichst guten Überblick darüber ermöglichen, welche personenbezogenen Informationen verarbeitet werden.
Dazu gehören zunächst persönliche Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschriften. Hinzu kommen gespeicherte Informationen aus Geschäftsbeziehungen, beispielsweise zu Girokonten, Kreditkarten oder Krediten, soweit entsprechende Daten an die SCHUFA gemeldet wurden und weiterhin gespeichert werden dürfen.
Besonders aufmerksam sollten Sie auf Informationen über Zahlungsstörungen achten. Ein unberechtigter negativer Eintrag kann wesentlich schwerwiegendere Folgen haben als beispielsweise eine nicht mehr aktuelle frühere Anschrift.
Die Datenkopie zeigt außerdem, welche Unternehmen innerhalb des maßgeblichen Zeitraums Informationen zu Ihrer Person abgefragt haben. Dadurch lassen sich ungewöhnliche oder unbekannte Anfragen erkennen.
Auch Scoreinformationen sind relevant. Seit März 2026 verwendet die SCHUFA einen neuen Score, der zwischen 100 und 999 Punkten liegt. Er basiert auf zwölf veröffentlichten Kriterien. Dazu gehören unter anderem Zahlungsstörungen, die Dauer bestimmter Vertragsbeziehungen, die Anzahl bestimmter Anfragen und Abschlüsse sowie Informationen über Ratenkredite.
Die Datenkopie ist damit weit mehr als die Antwort auf die Frage, ob ein „negativer SCHUFA-Eintrag“ vorhanden ist. Sie ermöglicht eine Bestandsaufnahme der Informationen, auf deren Grundlage Ihre Bonität beurteilt werden kann.
Diese Angaben sollten Sie besonders genau kontrollieren
Es ist wenig sinnvoll, eine mehrseitige Datenkopie nur nach einem auffälligen negativen Eintrag zu durchsuchen. Auch scheinbar unspektakuläre Fehler können relevant sein.
Prüfen Sie insbesondere:
- Personendaten und Anschriften: Stimmen Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls gespeicherte frühere Anschriften?
- Konten und Kreditkarten: Sind ausschließlich tatsächlich bestehende beziehungsweise korrekt gespeicherte Vertragsbeziehungen aufgeführt?
- Kredite: Stimmen Kredite, deren Status und gegebenenfalls die Erledigung?
- Zahlungsstörungen: Kennen Sie sämtliche aufgeführten Forderungen und sind deren Status sowie Erledigungsdatum korrekt?
- Anfragen: Können Sie nachvollziehen, warum bestimmte Unternehmen Ihre Bonität abgefragt haben?
- Scoreinformationen: Prüfen Sie nicht nur den aktuellen Wert, sondern auch, ob die zugrunde liegenden gespeicherten Informationen plausibel sind.
Eine Abweichung bedeutet nicht automatisch, dass Ihre gesamte SCHUFA-Auskunft falsch ist. Sie ist aber ein Grund, genauer hinzusehen.
Besonders ernst sollten Sie unbekannte Verträge, Kredite oder Forderungen nehmen. Sie können neben einem Datenfehler auch auf eine Personenverwechslung oder einen Identitätsmissbrauch hindeuten.
Was bedeutet der neue SCHUFA-Score?
Seit dem 17. März 2026 verwendet die SCHUFA ein neues Scoring-Modell. Der Score reicht von 100 bis 999 Punkten. Ein höherer Wert steht grundsätzlich für eine bessere statistisch eingeschätzte Bonität.
Die größere Veränderung liegt allerdings nicht allein in der neuen Skala. Die Berechnung soll für Verbraucher nachvollziehbarer werden. Der Score setzt sich aus zwölf Kriterien zusammen, deren Einfluss transparenter dargestellt wird. Verbraucher und teilnehmende Unternehmen sollen außerdem denselben Score sehen.
Die Umstellung erfolgt jedoch nicht überall gleichzeitig. Vertragspartner der SCHUFA müssen ihre Systeme auf das neue Verfahren umstellen. Deshalb können während der Übergangsphase weiterhin ältere branchenspezifische Scorewerte eine Rolle spielen.
Für die Prüfung Ihrer Daten ist deshalb ein Grundsatz wichtiger als die Konzentration auf eine einzelne Zahl: Ein Score ist das Ergebnis der vorhandenen Informationen. Sind die zugrunde liegenden Daten falsch, sollten zuerst diese Daten korrigiert werden.
Ein niedrigerer Score lässt sich dagegen nicht allein deshalb löschen oder korrigieren, weil Ihnen das Ergebnis nicht gefällt. Entscheidend ist, ob die verarbeiteten Informationen korrekt sind und zulässigerweise gespeichert werden.
Kostenloser SCHUFA-Account als Alternative zur Datenkopie
Seit der Einführung des neuen SCHUFA-Accounts gibt es zusätzlich eine digitale Möglichkeit, die eigenen Bonitätsdaten einzusehen. Nach erfolgreicher Identifizierung können Verbraucher dort ihre bonitätsrelevanten Daten und ihren Score abrufen.
Der Account hat einen praktischen Vorteil: Die Informationen lassen sich digital einsehen und der neue Score wird durch ein Erklärtool verständlicher aufgeschlüsselt. Die zugrunde liegenden Daten werden in der Regel zum Beginn eines Quartals aktualisiert.
Die klassische Datenkopie bleibt trotzdem relevant. Sie enthält nach Angaben der SCHUFA Informationen, die im Account derzeit nicht vollständig abgebildet werden, beispielsweise bestimmte Scorewerte, die in der Vergangenheit an Unternehmen übermittelt wurden.
Wer lediglich regelmäßig einen Blick auf den eigenen aktuellen Datenbestand werfen möchte, kann den Account komfortabler finden. Wer sein vollständiges datenschutzrechtliches Auskunftsrecht nutzen oder nachvollziehen möchte, welche Informationen in der Vergangenheit übermittelt wurden, sollte die Datenkopie weiterhin kennen.
Was tun, wenn die SCHUFA-Auskunft falsche Daten enthält?
Ein falscher Eintrag muss nicht hingenommen werden. Stellen Sie eine Unstimmigkeit fest, sollten Sie zunächst genau dokumentieren, welcher Datensatz betroffen ist und warum er Ihrer Ansicht nach falsch oder nicht mehr aktuell ist.
Kontaktieren Sie anschließend die SCHUFA und verlangen Sie die Prüfung beziehungsweise Berichtigung. Hilfreich sind Unterlagen, mit denen sich der Sachverhalt belegen lässt. Wurde beispielsweise eine Forderung längst bezahlt, können entsprechende Zahlungsnachweise oder eine Bestätigung des Gläubigers die Klärung erleichtern.
Hat ein Unternehmen falsche Informationen an die SCHUFA gemeldet, sollten Sie sich zusätzlich an dieses Unternehmen wenden. Damit greifen Sie das Problem an beiden Stellen an: bei der Auskunftei und bei der ursprünglichen Datenquelle.
Fehlerhafte, unvollständige oder unzulässig gespeicherte personenbezogene Daten können nicht deshalb bestehen bleiben, weil sie bereits in einer Auskunftei gespeichert wurden. Betroffene haben datenschutzrechtliche Ansprüche auf Berichtigung und unter entsprechenden Voraussetzungen auch auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.
Nach einer bestätigten Korrektur ist eine erneute Kontrolle sinnvoll. So können Sie feststellen, ob die Änderung tatsächlich im Datenbestand angekommen ist.
Nicht jeder unerwünschte Eintrag muss sofort gelöscht werden
Eine wichtige Unterscheidung: „Negativ für meine Bonität“ und „unzulässig gespeichert“ sind nicht dasselbe.
Ist eine Information korrekt und darf sie weiterhin gespeichert werden, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf sofortige Löschung. Für verschiedene Datenarten gelten unterschiedliche Prüf- und Speicherfristen.
Störungsfrei beendete Kredite werden nach den derzeitigen SCHUFA-Regeln beispielsweise grundsätzlich drei Jahre nach Erledigung gespeichert. Kreditanfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht. Informationen über beendete Girokonten und Kreditkarten werden nach Bekanntgabe der Beendigung durch das jeweilige Unternehmen grundsätzlich unmittelbar gelöscht.
Für bestimmte Zahlungsstörungen, Daten aus Schuldnerverzeichnissen sowie Informationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren gelten wiederum eigene Fristen.
Deshalb sollten Sie bei einem vermeintlich „alten SCHUFA-Eintrag“ nicht allein auf das Datum schauen. Entscheidend ist, um welche Art von Information es sich handelt, wann das maßgebliche Ereignis eingetreten ist und welche Speicherfrist dafür gilt.
Wann ist eine SCHUFA-Selbstauskunft besonders sinnvoll?
Eine regelmäßige Kontrolle kann sinnvoll sein, ohne dass Sie Ihre SCHUFA-Daten ständig überwachen müssen. Einen festen Rhythmus schreibt niemand vor.
Besonders sinnvoll ist eine Kontrolle vor größeren finanziellen Vorhaben. Wenn Sie beispielsweise in einigen Monaten einen Immobilienkredit aufnehmen möchten, ist es besser, einen fehlerhaften Datensatz vorher zu entdecken als während der Finanzierungsanfrage.
Auch vor einem größeren Ratenkredit kann eine Datenkopie hilfreich sein. Dasselbe gilt, wenn Ihnen überraschend ein Kredit, Mobilfunkvertrag oder Rechnungskauf verweigert wurde oder Ihnen ungewöhnlich schlechte Finanzierungskonditionen angeboten werden.
Nach einem Identitätsdiebstahl oder dem Verdacht auf einen Missbrauch persönlicher Daten sollten Sie ebenfalls prüfen, ob unbekannte Vertragsbeziehungen, Anfragen oder Forderungen auftauchen.
Eine Datenkopie kann damit sowohl der normalen Datenkontrolle als auch der Fehlersuche dienen.
Vorsicht vor kostenpflichtigen Vermittlern
Bei der Suche nach einer SCHUFA-Auskunft besteht ein vermeidbares Kostenrisiko: Drittanbieter können die Beantragung der kostenlosen Datenkopie als kostenpflichtige Dienstleistung anbieten.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die eigentliche Datenkopie plötzlich kostenpflichtig geworden ist. Bezahlt wird vielmehr der Dienstleister für die Übernahme oder Weiterleitung des Antrags.
Das kann gleich aus zwei Gründen nachteilig sein. Erstens entstehen Kosten für einen Vorgang, den Sie selbst kostenlos durchführen können. Zweitens geben Sie sensible personenbezogene Informationen an ein zusätzliches Unternehmen weiter.
Achten Sie deshalb vor dem Absenden eines Antrags auf den Betreiber der Website, den Preis und die genaue Produktbeschreibung.
Wenn Sie nur Ihre gespeicherten SCHUFA-Daten kontrollieren möchten, ist der direkte Weg zur kostenlosen Datenkopie normalerweise die sinnvollste Lösung.
Warum Sie die Datenkopie nicht an Vermieter weitergeben sollten
Eine häufige Situation verdient besondere Aufmerksamkeit. Bei der Wohnungssuche wird oft um einen Bonitätsnachweis gebeten. Die kostenlose Datenkopie scheint dafür zunächst ideal: Sie kostet nichts und enthält zahlreiche Informationen.
Gerade darin liegt das Problem.
Die Datenkopie wurde für Ihre persönliche Kontrolle erstellt und enthält Informationen, die ein Vermieter für seine Entscheidung nicht benötigt. Dazu können Angaben über Vertragsbeziehungen, Anfragen oder andere sensible Finanzinformationen gehören.
Wer die komplette Datenkopie weitergibt, offenbart deshalb möglicherweise wesentlich mehr über seine finanziellen Verhältnisse als erforderlich.
Für die Wohnungsbewerbung ist ein zur Weitergabe vorgesehener Bonitätsnachweis die datenschutzfreundlichere Variante. Die kostenlose Datenkopie sollten Sie dagegen als vertrauliches persönliches Dokument behandeln.
Typische Fehler bei der SCHUFA-Auskunft
Der teuerste Fehler ist häufig überraschend banal: Verbraucher suchen nach „SCHUFA-Auskunft“, klicken auf ein kostenpflichtiges Angebot und gehen davon aus, dass eine kostenlose Abfrage nicht möglich sei. Für die reine Kontrolle der eigenen gespeicherten Daten ist das nicht notwendig.
Ein zweiter Fehler ist, ausschließlich nach einem negativen Eintrag zu suchen. Prüfen Sie den gesamten Datenbestand. Ein unbekannter Kredit, ein angeblich noch bestehendes Konto oder eine nicht nachvollziehbare Anfrage kann ebenfalls Anlass zur Klärung geben.
Problematisch ist außerdem die Weitergabe der vollständigen Datenkopie. Das Dokument enthält sensible Informationen und gehört nicht ungeprüft in die Hände eines Vermieters oder eines anderen Vertragspartners.
Und schließlich sollte ein schlechter Score nicht automatisch mit einem fehlerhaften Score verwechselt werden. Ein unerwünschtes Ergebnis begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Löschung. Anders sieht es aus, wenn die zugrunde liegenden personenbezogenen Daten falsch, veraltet oder unzulässig gespeichert sind.
Fazit: Die eigene SCHUFA lässt sich kostenlos kontrollieren
Wer wissen möchte, welche Informationen die SCHUFA über ihn gespeichert hat, benötigt dafür grundsätzlich kein kostenpflichtiges Produkt. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist genau für diese persönliche Kontrolle vorgesehen und ermöglicht einen detaillierten Blick auf den gespeicherten Datenbestand.
Der eigentliche Nutzen entsteht aber erst durch die Prüfung. Stimmen Konten, Kredite, Zahlungsstörungen, Anfragen, persönliche Angaben und Scoreinformationen? Unbekannte oder offensichtlich falsche Informationen sollten nicht einfach hingenommen, sondern zeitnah geklärt werden.
Für die Weitergabe an Vermieter oder andere Dritte ist die umfangreiche Datenkopie dagegen ungeeignet. Hier sollte zwischen dem eigenen Auskunftsrecht und einem speziell für Dritte bestimmten Bonitätsnachweis unterschieden werden. Wer diese beiden Zwecke auseinanderhält, vermeidet unnötige Kosten und schützt gleichzeitig seine persönlichen Finanzdaten.
Häufige Fragen zur kostenlosen SCHUFA-Auskunft
Die kostenlose Datenkopie wirft vor allem Fragen zu Kosten, Häufigkeit, Inhalt und Verwendung auf. Die wichtigsten Punkte lassen sich klar voneinander trennen.
Ist eine SCHUFA-Auskunft wirklich kostenlos?
Ja. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO können Sie grundsätzlich kostenlos anfordern. Kostenpflichtige SCHUFA-Produkte und kostenpflichtige Vermittlungsangebote von Drittanbietern sind davon zu unterscheiden.
Wie heißt die kostenlose SCHUFA-Auskunft?
Bei der SCHUFA wird sie als Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO beziehungsweise als Kopie der personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO bezeichnet. Diese Bezeichnung ist bei der Suche wichtiger als der allgemeine Begriff „SCHUFA-Auskunft“.
Wie oft kann ich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft beantragen?
Das Auskunftsrecht ist nicht pauschal auf „einmal pro Jahr“ beschränkt. Die erste Kopie ist grundsätzlich kostenlos. Bei weiteren Kopien beziehungsweise offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann unter den Voraussetzungen der DSGVO ein angemessenes Entgelt verlangt oder ein Antrag abgelehnt werden. Eine sinnvolle erneute Anfrage kann beispielsweise nach einer Datenkorrektur gerechtfertigt sein.
Wie lange dauert die kostenlose SCHUFA-Auskunft?
Die SCHUFA nennt für die Datenkopie üblicherweise eine Bearbeitungsdauer von wenigen Tagen. Bei einer zusätzlichen Identitätsprüfung kann es länger dauern. Datenschutzrechtlich muss ein Auskunftsersuchen grundsätzlich ohne unangemessene Verzögerung und regelmäßig innerhalb eines Monats beantwortet werden.
Kann ich die kostenlose SCHUFA-Auskunft meinem Vermieter geben?
Technisch könnten Sie das Dokument weitergeben, sinnvoll ist das jedoch nicht. Die Datenkopie enthält sensible persönliche Informationen, die für einen Vermieter nicht bestimmt sind. Für eine Wohnungsbewerbung ist ein speziell zur Weitergabe vorgesehener Bonitätsnachweis geeigneter.
Was mache ich bei einem falschen SCHUFA-Eintrag?
Fordern Sie eine Prüfung und Berichtigung beziehungsweise – sofern die Voraussetzungen vorliegen – Löschung des Eintrags. Legen Sie möglichst Nachweise bei. Stammt die falsche Information von einer Bank, einem Händler, Telekommunikationsunternehmen oder einem anderen Vertragspartner, sollten Sie auch diesen zur Korrektur auffordern.
Kostet die Korrektur falscher SCHUFA-Daten Geld?
Nein. Für die Berichtigung fehlerhafter personenbezogener Daten müssen Sie keinen kostenpflichtigen SCHUFA-Service abschließen. Dokumentieren Sie den Fehler möglichst genau und reichen Sie geeignete Nachweise ein.
Verschlechtert das Anfordern einer Datenkopie meinen SCHUFA-Score?
Nein. Die Wahrnehmung Ihres datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts ist keine Kreditanfrage und verschlechtert Ihren Score nicht. Sie können Ihre gespeicherten Informationen deshalb kontrollieren, ohne dadurch Ihre Bonität zu beeinträchtigen.