P-Konto

Ein P-Konto schützt einen monatlichen Grundbetrag auf deinem Girokonto vor einer Kontopfändung. In diesem Artikel erfährst du, wie der Pfändungsschutz funktioniert, wann du eine Bescheinigung brauchst und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

P-Konto ist die Kurzform für Pfändungsschutzkonto. Es handelt sich nicht um ein völlig neues Konto, sondern normalerweise um ein bestehendes Girokonto, das von deiner Bank mit einer besonderen Schutzfunktion versehen wird.

Wird dein Konto gepfändet, bleibt auf einem P-Konto ein gesetzlich festgelegter Betrag weiterhin für dich verfügbar. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt dieser automatische Grundfreibetrag 1.590 Euro pro Kalendermonat. Bis zu dieser Grenze kannst du trotz Kontopfändung grundsätzlich weiterhin Geld abheben, Überweisungen ausführen und wichtige Zahlungen leisten.

Der Freibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Das ist beispielsweise möglich, wenn du für Kinder oder andere Personen Unterhalt zahlst, Kindergeld erhältst oder bestimmte Sozialleistungen für weitere Haushaltsmitglieder auf deinem Konto eingehen.

Wichtig ist jedoch: Ein P-Konto entsteht nicht automatisch durch eine Pfändung. Du musst bei deiner Bank ausdrücklich beantragen, dass dein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Was steckt genau hinter dem P-Konto?

Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben auf einem normalen Girokonto grundsätzlich für den Gläubiger blockiert. Ohne Pfändungsschutz kann das dazu führen, dass du vorübergehend nicht mehr an dein Geld kommst, obwohl du es für Miete, Strom, Lebensmittel oder Medikamente benötigst.

Das P-Konto soll genau diese Situation verhindern. Es schützt einen Teil des Kontoguthabens, damit dein notwendiger Lebensunterhalt nicht vollständig durch die Pfändung gefährdet wird. Dabei ist zunächst nicht entscheidend, ob das Geld aus einem Arbeitslohn, einer Rente, einer Sozialleistung oder einer privaten Überweisung stammt.

Der Schutz bezieht sich auf einen Kalendermonat. Deshalb kommt es nicht nur darauf an, wie viel Geld auf dem Konto liegt, sondern auch darauf, wann Gutschriften eingehen und in welchem Monat du über das Geld verfügst.

Ein P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. Ein gemeinsames Konto von Ehepartnern, unverheirateten Paaren oder anderen Personen lässt sich nicht einfach als gemeinsames Pfändungsschutzkonto weiterführen. Droht bei einem Gemeinschaftskonto eine Pfändung, sollten die Beteiligten deshalb rechtzeitig prüfen, ob getrennte Einzelkonten notwendig sind.

Außerdem darf jede Person nur ein einziges P-Konto besitzen. Mehrere Konten in P-Konten umzuwandeln, um mehrfach Freibeträge zu nutzen, ist nicht erlaubt.

Warum ist das P-Konto für Verbraucher wichtig?

Eine Kontopfändung kann den gesamten Alltag blockieren. Selbst wenn genügend Einkommen für Miete, Lebensmittel und andere laufende Kosten eingeht, kann ein normales Girokonto nach Eingang der Pfändung zunächst nicht mehr frei nutzbar sein.

Das P-Konto schützt deshalb nicht deine Schulden, sondern deine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. Es sorgt dafür, dass dir ein gesetzlich geschützter Betrag weiterhin zur Verfügung steht und du nicht allein durch die Kontopfändung sofort ohne Geld dastehst.

Besonders wichtig wird das P-Konto, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde oder du weißt, dass ein Gläubiger deine Kontoverbindung kennt. Auch nach einer Vermögensauskunft steigt das Risiko, dass ein Gläubiger versucht, dein Konto zu pfänden.

Du musst jedoch nicht warten, bis das Konto tatsächlich gesperrt ist. Wenn eine Kontopfändung konkret droht, kannst du dein Girokonto bereits vorher in ein P-Konto umwandeln lassen. So verhinderst du, dass der nächste Gehalts-, Renten- oder Leistungseingang plötzlich vollständig blockiert wird.

Ein einfaches Beispiel zum P-Konto

Nehmen wir an, auf deinem Girokonto gehen monatlich 1.750 Euro Einkommen ein. Gleichzeitig liegt eine wirksame Kontopfändung vor, weil eine offene Forderung nicht bezahlt wurde.

Ohne P-Konto könnte dein Kontoguthaben zunächst vollständig von der Pfändung erfasst und blockiert werden. Du müsstest dann versuchen, die unpfändbaren Teile deines Einkommens auf anderem Weg freigeben zu lassen.

Mit einem P-Konto sind seit Juli 2026 automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt. Diesen Betrag kannst du grundsätzlich weiterhin für Miete, Lebensmittel, Versicherungen und andere Ausgaben verwenden.

Die darüber hinausgehenden 160 Euro können an den Gläubiger abgeführt werden, sofern dir kein höherer Freibetrag zusteht. Hast du beispielsweise gesetzliche Unterhaltspflichten oder erhältst Kindergeld, kann dein geschützter Betrag mit einer passenden P-Konto-Bescheinigung erhöht werden.

Das Beispiel zeigt: Das P-Konto verhindert nicht die Pfändung als solche. Es begrenzt aber den Zugriff auf dein Guthaben und schützt den Betrag, den du für deinen Lebensunterhalt benötigst.

Worauf solltest du beim P-Konto achten?

Du solltest dein Konto rechtzeitig umwandeln lassen. Wartest du bis kurz vor dem nächsten wichtigen Geldeingang, können Verzögerungen dazu führen, dass Miete, Stromabschlag oder andere Lastschriften zunächst nicht ausgeführt werden.

Wenn das Konto bereits gepfändet wurde, muss die Bank die Umwandlung grundsätzlich innerhalb weniger Geschäftstage vornehmen. Trotzdem solltest du nicht davon ausgehen, dass sich jede praktische Schwierigkeit automatisch und sofort löst. Prüfe nach der Umwandlung, ob der Freibetrag tatsächlich hinterlegt wurde und dein geschütztes Guthaben verfügbar ist.

Besonders wichtig ist die P-Konto-Bescheinigung. Der automatische Grundfreibetrag berücksichtigt zusätzliche Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen nicht immer ohne weiteren Nachweis.

Eine solche Bescheinigung kann je nach Situation beispielsweise von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, einer Sozialleistungsstelle, der Familienkasse, einem Arbeitgeber oder einer geeigneten rechts- beziehungsweise steuerberatenden Person ausgestellt werden. Lege sie möglichst schnell bei deiner Bank vor und kontrolliere anschließend, ob der höhere Freibetrag berücksichtigt wurde.

Achte außerdem auf den Zeitpunkt deiner Geldeingänge. Werden Gehalt, Rente oder Sozialleistungen am Monatsende für den folgenden Monat überwiesen, kann die monatliche Zuordnung komplizierter werden. Bei ungewöhnlich hohen oder verschobenen Zahlungen solltest du frühzeitig prüfen lassen, ob der vorhandene Freibetrag ausreicht.

Nicht genutztes geschütztes Guthaben kann grundsätzlich noch für einen begrenzten Zeitraum in Folgemonate übertragen werden. Trotzdem solltest du größere Beträge auf einem gepfändeten P-Konto nicht einfach ansammeln, ohne die Auswirkungen zu kennen.

Häufige Fehler und Missverständnisse beim P-Konto

Ein häufiges Missverständnis ist, dass das P-Konto sämtliche Kontopfändungen beendet. Das stimmt nicht, denn die Pfändung bleibt bestehen und Beträge oberhalb des geschützten Freibetrags können weiterhin an den Gläubiger gehen.

Ebenso wenig werden durch die Umwandlung Schulden gelöscht. Das P-Konto schützt einen Teil deines Guthabens, löst aber weder die ursprüngliche Forderung noch Mahn-, Inkasso- oder Vollstreckungsprobleme.

Viele Betroffene gehen außerdem davon aus, dass jede Gutschrift automatisch vollständig geschützt ist, solange es sich um Lohn oder Sozialleistungen handelt. Beim P-Konto kommt es jedoch vor allem auf die Höhe des verfügbaren Freibetrags an. Übersteigt dein Guthaben diesen Betrag, kann zusätzlicher Schutz oder eine individuelle Freigabe notwendig sein.

Ein weiterer Fehler besteht darin, die P-Konto-Bescheinigung zu spät einzureichen. Wer Kinder versorgt oder Sozialleistungen für andere Haushaltsmitglieder empfängt, sollte nicht warten, bis Geld bereits blockiert wurde.

Vorsicht ist auch bei Bargeldeinzahlungen geboten. Hebst du geschütztes Geld ab und zahlst es im selben Monat wieder auf das Konto ein, kann die Einzahlung erneut als Kontogutschrift gewertet werden. Dadurch kann der monatliche Freibetrag schneller ausgeschöpft werden, obwohl es sich wirtschaftlich um dasselbe Geld handelt.

Falsch ist auch die Vorstellung, ein P-Konto müsse grundsätzlich deutlich teurer sein. Die Umwandlung selbst darf nicht mit einer zusätzlichen Gebühr belastet werden, und allein wegen der Schutzfunktion dürfen die bisherigen Kontoführungskosten nicht einfach erhöht werden.

Wie hängt das P-Konto mit anderen Finanzbegriffen zusammen?

Wenn du das P-Konto verstehen möchtest, sind auch die Begriffe Kontopfändung, Pfändungsfreibetrag, P-Konto-Bescheinigung, Gläubiger und Vollstreckungsbescheid wichtig. Sie beschreiben unterschiedliche Teile desselben Vorgangs.

Die Kontopfändung ist die Maßnahme, durch die ein Gläubiger auf dein Kontoguthaben zugreifen möchte. Der Pfändungsfreibetrag bestimmt, welcher Betrag trotz dieser Maßnahme geschützt bleibt.

Mit einer P-Konto-Bescheinigung kannst du nachweisen, dass dir mehr als der automatische Grundfreibetrag zusteht. Das kann insbesondere wegen Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmter Sozialleistungen der Fall sein.

Auch das Basiskonto hängt mit dem P-Konto zusammen. Ein Basiskonto ermöglicht grundlegende Zahlungsdienste wie Überweisungen, Lastschriften und Bargeldabhebungen. Es kann auf Antrag ebenfalls mit der P-Konto-Funktion ausgestattet werden.

Das P-Konto spielt außerdem bei Schuldnerberatung und Privatinsolvenz eine wichtige Rolle. Es schützt zwar nicht vor dem gesamten Insolvenz- oder Vollstreckungsverfahren, kann aber sicherstellen, dass der notwendige Lebensunterhalt auf dem Konto verfügbar bleibt.

Wann solltest du genauer hinschauen?

Besonders aufmerksam solltest du werden, sobald du gerichtliche Schreiben erhältst oder ein Gläubiger Vollstreckungsmaßnahmen ankündigt. Ein gewöhnlicher Inkassobrief bedeutet noch nicht automatisch, dass dein Konto unmittelbar gepfändet wird, sollte aber trotzdem nicht ignoriert werden.

Dringend wird es, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, eine Kontopfändung zugestellt wurde oder du eine Vermögensauskunft abgeben musstest. Dann solltest du prüfen, ob dein Girokonto bereits als P-Konto geführt wird und ob der hinterlegte Freibetrag zu deiner persönlichen Situation passt.

Auch bei einem Gemeinschaftskonto musst du frühzeitig handeln. Da dieses nicht als gemeinsames P-Konto geführt werden kann, können getrennte Einzelkonten notwendig werden, bevor eine Pfändung den gemeinsamen Zahlungsverkehr beeinträchtigt.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Nachzahlungen und Einmalzahlungen erforderlich. Dazu können hohe Sozialleistungsnachzahlungen, bestimmte Entschädigungen oder geschützte Sonderzahlungen gehören. Der normale Grundfreibetrag reicht dafür möglicherweise nicht aus, sodass eine Bescheinigung oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts beziehungsweise der zuständigen Vollstreckungsstelle erforderlich sein kann.

Hol dir Unterstützung, wenn du den Überblick über mehrere Pfändungen, Gläubiger und Freibeträge verloren hast. Eine anerkannte Schuldnerberatung kann nicht nur bei der Bescheinigung helfen, sondern auch prüfen, welche Forderungen bestehen und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Häufige Fragen zum P-Konto

Das P-Konto wirft besonders dann viele Fragen auf, wenn bereits eine Pfändung vorliegt und wichtige Zahlungen gefährdet sind. Die folgenden Antworten helfen dir dabei, die grundlegenden Regeln richtig einzuordnen.

Was bedeutet P-Konto einfach erklärt?

Ein P-Konto ist ein Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Bei einer Kontopfändung bleibt dir darauf jeden Kalendermonat ein geschützter Grundbetrag für deinen Lebensunterhalt erhalten.

Seit dem 1. Juli 2026 liegt dieser automatische Grundfreibetrag bei 1.590 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er durch eine Bescheinigung oder eine individuelle Entscheidung erhöht werden.

Wann sollte ich mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln?

Die Umwandlung ist besonders sinnvoll, wenn eine Kontopfändung bereits vorliegt oder konkret droht. Du solltest möglichst handeln, bevor dein nächstes Gehalt, deine Rente oder eine wichtige Sozialleistung auf dem Konto eingeht.

Ohne konkrete Pfändungsgefahr ist ein P-Konto dagegen nicht immer notwendig. Prüfe deshalb deine Situation und wandle das Konto nicht allein aus allgemeiner Sorge um, wenn keine Vollstreckung absehbar ist.

Kann die Bank die Umwandlung in ein P-Konto ablehnen?

Wenn du bereits ein Girokonto besitzt, hast du grundsätzlich das Recht, dessen Umwandlung in ein P-Konto zu verlangen. Die Bank darf die Umwandlung nicht allein deshalb ablehnen, weil dein Konto gepfändet ist oder du Schulden hast.

Du musst allerdings bestätigen, dass du kein weiteres P-Konto führst. Außerdem kann ein Gemeinschaftskonto nicht direkt als gemeinsames P-Konto fortgeführt werden, da der Pfändungsschutz nur für Einzelkonten vorgesehen ist.

Kann ich mit einem P-Konto weiterhin überweisen und bezahlen?

Innerhalb deines verfügbaren geschützten Guthabens kannst du das Konto grundsätzlich weiter für Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Bargeldabhebungen nutzen. Das P-Konto ist also nicht automatisch ein gesperrtes oder unbrauchbares Konto.

Ein Dispokredit steht normalerweise nicht mehr zur Verfügung, weil das P-Konto auf Guthabenbasis geführt wird. Zahlungen können daher nur ausgeführt werden, wenn ausreichend verfügbares Guthaben vorhanden ist.

Wie kann ich den Freibetrag auf meinem P-Konto erhöhen?

Für eine Erhöhung benötigst du in vielen Fällen eine P-Konto-Bescheinigung. Damit kannst du beispielsweise Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen für weitere Personen nachweisen.

Reicht eine Bescheinigung nicht aus oder liegt ein besonderer Einzelfall vor, kann eine individuelle Freigabe beantragt werden. Zuständig kann je nach Gläubiger das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsstelle einer öffentlichen Behörde sein.

Hat ein P-Konto Auswirkungen auf die Schufa?

Die P-Konto-Eigenschaft kann einer Auskunftei gemeldet werden, damit überprüft werden kann, ob du bereits ein anderes P-Konto besitzt. Schließlich darf jede Person nur ein solches Konto führen.

Die Einrichtung des P-Kontos ist jedoch nicht dasselbe wie ein neuer unbezahlter Kredit oder eine neue offene Forderung. Bestehende Zahlungsausfälle, gekündigte Kredite oder Vollstreckungsmaßnahmen können unabhängig davon bereits Auswirkungen auf deine Bonität haben.

Kann ich ein P-Konto wieder in ein normales Girokonto zurückwandeln?

Du kannst die P-Konto-Funktion grundsätzlich wieder beenden lassen. Vorher solltest du jedoch sicherstellen, dass keine aktive Pfändung mehr besteht und du den Schutz wirklich nicht mehr benötigst.

Wird die Schutzfunktion zu früh aufgehoben, kann vorhandenes oder neu eingehendes Guthaben wieder vollständig von einer Kontopfändung erfasst werden. Lass dir im Zweifel bestätigen, dass die Pfändung erledigt ist, und prüfe die Rückumwandlung mit einer Schuldnerberatung.

Fazit: P-Konto kurz zusammengefasst

Ein P-Konto schützt bei einer Kontopfändung einen monatlichen Grundbetrag auf deinem Girokonto. Seit dem 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt, wobei der Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden kann.

Der Pfändungsschutz entsteht nicht automatisch. Du musst dein Girokonto bei der Bank in ein P-Konto umwandeln lassen und zusätzliche Ansprüche gegebenenfalls mit einer P-Konto-Bescheinigung nachweisen.

Das P-Konto beendet weder die Pfändung noch deine Schulden. Es sorgt aber dafür, dass du trotz Vollstreckung einen geschützten Betrag für Miete, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben nutzen kannst.

Entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln und den eingetragenen Freibetrag zu kontrollieren. Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld, Nachzahlungen, Gemeinschaftskonten oder mehreren Pfändungen solltest du dir frühzeitig fachkundige Unterstützung holen.

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