Wer ab 2027 erstmals eine staatlich geförderte private Altersvorsorge abschließen möchte, muss sich nicht mehr zwischen einer neuen Riester-Rente und einem Altersvorsorgedepot entscheiden. Neue Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell können ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. An ihre Stelle treten neue geförderte Vorsorgeprodukte, darunter das Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie sowie Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Garantie. Die eigentliche Frage „Altersvorsorgedepot oder Riester-Rente?“ stellt sich deshalb vor allem für Menschen, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen.
Ein automatischer Wechsel ist nicht vorgesehen. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können mit den bisherigen Förderregeln weitergeführt werden. Gleichzeitig eröffnet die Reform Möglichkeiten, in die neue Förderung beziehungsweise in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu wechseln. Ob sich das lohnt, hängt nicht allein von der höheren maximalen Grundzulage des neuen Systems ab. Entscheidend sind ebenso Vertragskosten, bestehende Garantien, Kinderzulagen, Restlaufzeit, Anlagekonzept und die Frage, wie viel Kapitalmarktrisiko der Sparer tragen möchte.
Gerade bei älteren Riester-Verträgen kann ein vorschneller Wechsel teuer werden. Eine auf den ersten Blick unattraktive Police kann wertvolle Garantien enthalten, während ein kostengünstiges Altersvorsorgedepot bei langer Laufzeit erheblich bessere Renditechancen eröffnen kann. Deshalb sollte nicht das Etikett „Riester“ oder „Depot“ entscheiden, sondern die konkrete Rechnung.
Die wichtigste Entscheidung auf einen Blick
Für einen Neuabschluss ab 2027 spricht vieles für das Altersvorsorgedepot, wenn ein langer Anlagehorizont vorhanden ist und Wertschwankungen akzeptiert werden können. Es verbindet die staatliche Förderung mit Kapitalmarktanlagen und erlaubt ausdrücklich eine Vorsorge ohne Beitragsgarantie. Dadurch kann ein größerer Anteil des Geldes beispielsweise über geeignete Fonds und ETFs investiert bleiben, statt für Garantien gebunden zu werden.
Bei einem bestehenden Riester-Vertrag ist die Lage weniger eindeutig. Ein Wechsel kann attraktiv sein, wenn der bisherige Vertrag hohe Kosten verursacht, nur geringe Renditechancen bietet und noch viele Jahre bis zum Ruhestand verbleiben. Ein bestehender Riester-Vertrag kann dagegen weiterhin sinnvoll sein, wenn die alte Förderung zur persönlichen Situation besonders gut passt, der Vertrag günstige Garantien besitzt oder nur noch wenige Jahre bis zum Beginn der Auszahlungsphase verbleiben.
| Kriterium | Bestehende Riester-Rente | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Neuabschluss | Ab 2027 nicht mehr möglich | Ab 2027 möglich |
| Kapitalanlage | Abhängig vom bestehenden Vertrag | Kapitalmarktanlage ohne Garantie möglich |
| Garantie | Grundsätzlich Beitragserhalt zu Beginn der Auszahlungsphase | Beim reinen Depot keine Garantie |
| Grundzulage | Bis 175 Euro jährlich | Bis 540 Euro jährlich |
| Kinderzulage | 185 oder 300 Euro je nach Geburtsjahr | Bis 300 Euro pro Kind |
| Förderlogik | Abhängig vom Einkommen und Mindesteigenbeitrag | Abhängig vom tatsächlich gezahlten Eigenbeitrag |
| Geförderter Eigenbeitrag | System über 4-Prozent-Regel und 2.100-Euro-Grenze | Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag |
| Auszahlungsphase | Stark auf lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet | Auch Auszahlungsplan mindestens bis Alter 85 möglich |
| Renditechance | Stark vom Vertrag und von Garantievorgaben abhängig | Potenziell höher, dafür Kursrisiko |
| Bestehende Verträge | Bestandsschutz | Wechsel beziehungsweise Übertragung grundsätzlich möglich |
Der größte Unterschied liegt damit nicht nur bei der Höhe der Förderung. Das neue System verändert vor allem die Art, wie Altersvorsorgevermögen angelegt werden kann. Wer auf eine vollständige Beitragsgarantie verzichtet, kann stärkere Schwankungen erleben, erhält dafür aber die Möglichkeit, langfristig stärker am Kapitalmarkt beteiligt zu bleiben.
Warum das Altersvorsorgedepot Riester ab 2027 ablöst
Die Riester-Rente sollte ursprünglich private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung verbinden. Das Grundprinzip bleibt auch nach der Reform erhalten: Während der Ansparphase werden Beiträge staatlich gefördert und steuerlich begünstigt, die späteren Leistungen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert.
Verändert wird vor allem die Produktwelt. Beim bisherigen Riester-System musste zu Beginn der Auszahlungsphase grundsätzlich mindestens die Summe aus eingezahlten Beiträgen und Zulagen zur Verfügung stehen. Eine solche Garantie wirkt beruhigend, kostet langfristig jedoch Renditechancen. Anbieter müssen insbesondere bei ungünstigen Kapitalmarktbedingungen einen Teil des Vermögens defensiver investieren, damit die Garantie eingehalten werden kann.
Das Altersvorsorgedepot hebt diese Verpflichtung auf. Wer sich bewusst für die Variante ohne Garantie entscheidet, kann Wertschwankungen während der Ansparphase akzeptieren und dafür stärker in renditeorientierte Anlagen investieren. Das ist besonders bei Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten relevant. Kurzfristige Börsenverluste verschwinden dadurch natürlich nicht. Ein Depot kann zwischenzeitlich deutlich unter dem Wert der Einzahlungen liegen.
Für Menschen mit hohem Sicherheitsbedürfnis verschwindet die Garantie deshalb nicht vollständig aus der geförderten privaten Altersvorsorge. Neben dem Altersvorsorgedepot sollen weiterhin Garantieprodukte angeboten werden, bei denen zum Beginn der Auszahlungsphase 80 oder 100 Prozent der vereinbarten Beträge garantiert werden. Das neue System gibt Sparern damit mehr Auswahl zwischen Sicherheit und Renditechance.
Die Förderung unterscheidet sich grundlegend
Ein zentraler Unterschied zwischen Riester-Rente und Altersvorsorgedepot ist die Berechnung der staatlichen Zulage.
Im bisherigen Riester-System erhalten unmittelbar Förderberechtigte grundsätzlich eine Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr. Für Kinder kommen 185 Euro hinzu, wenn sie vor 2008 geboren wurden, beziehungsweise 300 Euro bei ab 2008 geborenen Kindern. Für die volle Zulage muss normalerweise ein bestimmter Mindesteigenbeitrag erreicht werden. Dieser orientiert sich am rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres: grundsätzlich vier Prozent, begrenzt durch den geltenden Förderrahmen, wobei die Zulagen auf den erforderlichen Eigenbeitrag angerechnet werden.
Das neue System verzichtet auf diese einkommensabhängige Berechnung. Ab 2027 richtet sich die Grundzulage unmittelbar danach, wie viel eigenes Geld tatsächlich eingezahlt wird. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt der Staat 50 Cent je selbst eingezahltem Euro hinzu. Dadurch können bereits bei 360 Euro Eigenbeitrag 180 Euro Grundzulage entstehen. Für die darüber hinausgehenden Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro.
Wer den maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr einzahlt, erreicht damit eine Grundzulage von insgesamt 540 Euro. Die Rechnung lautet:
180 Euro Grundzulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag plus 360 Euro Grundzulage auf die weiteren 1.440 Euro Eigenbeitrag ergeben 540 Euro.
Das entspricht bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro einer staatlichen Grundzulage von 30 Prozent. Zusätzliche Einzahlungen in den Altersvorsorgevertrag sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich, erhöhen die Zulage oberhalb des geförderten Eigenbeitrags jedoch nicht.
Familien müssen besonders genau vergleichen
Bei Familien kann der Vergleich zwischen einem bestehenden Riester-Vertrag und der neuen Förderung zu einem anderen Ergebnis führen als bei kinderlosen Sparern.
Im neuen System erhält ein zulageberechtigter Elternteil für jedes Kind zusätzlich einen Euro Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro. Die Kinderzulage ist auf 300 Euro pro Kind und Jahr begrenzt. Bereits bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro jährlich – also 25 Euro monatlich – kann deshalb die maximale Kinderzulage erreicht werden. Das Geburtsjahr des Kindes spielt für die Höhe der neuen Kinderzulage keine Rolle mehr.
Ein Beispiel zeigt, wie stark die Förderung ausfallen kann. Eine Familie mit zwei förderfähigen Kindern zahlt monatlich 25 Euro und damit 300 Euro im Jahr selbst ein. Daraus ergeben sich 150 Euro Grundzulage. Zusätzlich können für die beiden Kinder jeweils 300 Euro Kinderzulage entstehen. Zu 300 Euro Eigenbeitrag kommen damit bis zu 750 Euro Zulagen. Insgesamt fließen 1.050 Euro in die Altersvorsorge.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder bisherige Riester-Sparer mit Kindern wechseln sollte. Gerade bei niedrigerem Einkommen und mehreren Kindern kann die bestehende Riester-Förderung sehr attraktiv sein, weil die Kinderzulagen den notwendigen Eigenbeitrag stark reduzieren.
Eine Person mit 26.000 Euro relevantem Jahreseinkommen und zwei nach 2007 geborenen Kindern benötigt nach der bisherigen Riester-Systematik beispielsweise grundsätzlich einen Gesamtbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens, also 1.040 Euro. Davon werden 175 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulagen abgezogen. Der verbleibende Eigenbeitrag beträgt damit lediglich 265 Euro.
Bei derselben eigenen Einzahlung von 265 Euro würde das neue System 132,50 Euro Grundzulage sowie bis zu 530 Euro Kinderzulagen für zwei Kinder ergeben. Die Förderung wäre in diesem speziellen Beispiel niedriger als beim bisherigen Riester-System. Genau solche Fälle zeigen, warum ein bestehender Vertrag nicht allein wegen der Reform aufgegeben werden sollte.
Für Sparer ohne Kinder kann die neue Grundzulage deutlich attraktiver sein
Anders kann die Rechnung bei Arbeitnehmern ohne Kinder aussehen. Wer beispielsweise 52.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen erzielt, müsste für die volle bisherige Riester-Förderung grundsätzlich vier Prozent und damit 2.080 Euro Gesamtbeitrag erreichen. Nach Abzug der Grundzulage von 175 Euro verbleiben rund 1.905 Euro Eigenbeitrag.
Im neuen System reichen 1.800 Euro Eigenbeitrag aus, um die maximale Grundzulage von 540 Euro zu erhalten. Im Vertrag landen damit 2.340 Euro aus Eigenbeitrag und Grundzulage. Der direkte Zulagenvorteil ist in einer solchen Konstellation deutlich größer als im bisherigen Riester-System.
Die individuelle Steuerwirkung darf bei solchen Vergleichen allerdings nicht fehlen. Sowohl das bisherige als auch das neue System verbindet die Zulagen mit einem möglichen Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob sich über die Einkommensteuer ein zusätzlicher Vorteil ergibt. Bei höheren Einkommen kann deshalb nicht allein die sichtbare Zulage darüber entscheiden, wie hoch die gesamte staatliche Förderung tatsächlich ausfällt.
Renditechance ist der größte strukturelle Vorteil des Depots
Die Reform wäre wenig relevant, wenn lediglich eine Zulage durch eine andere ersetzt würde. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass die Förderung künftig mit einem ungeförderten Wertpapierdepot ähnlicheren Anlagekonzept verbunden werden kann.
Bei einem Altersvorsorgedepot ohne Garantie trägt der Sparer das Kapitalmarktrisiko. Sinkt der Wert der enthaltenen Fonds oder ETFs, sinkt auch der Depotwert. Es gibt keinen Anbieter, der zum Rentenbeginn automatisch Verluste ausgleichen muss.
Gerade diese fehlende Garantie kann bei langen Laufzeiten jedoch ein Vorteil sein. Garantien müssen finanziert werden. Je stärker ein Anbieter sicherstellen muss, dass ein bestimmter Betrag zu einem festgelegten Zeitpunkt vorhanden ist, desto weniger flexibel kann er das Vermögen langfristig in schwankungsreicheren Anlagen investieren.
Ein 30-Jähriger mit mehr als drei Jahrzehnten bis zum Ruhestand hat eine völlig andere Ausgangslage als ein 60-Jähriger, der nur noch wenige Jahre vor sich hat. Für den jüngeren Sparer können zwischenzeitliche Kursverluste leichter verkraftbar sein, weil ausreichend Zeit für mögliche Erholungsphasen besteht. Kurz vor dem Ruhestand wird dagegen die Frage wichtiger, wie stark das vorhandene Kapital noch schwanken darf.
Das neue System versucht diesen Unterschied stärker abzubilden. Zusätzlich zum frei wählbaren Altersvorsorgedepot gibt es ein Standarddepot, das Anlegern den Einstieg erleichtern soll. Bei diesem Standardprodukt sind gesetzliche Vorgaben für die Anlage und die Kosten vorgesehen. Die Effektivkosten dürfen dort grundsätzlich höchstens eine durchschnittliche Renditeminderung von einem Prozent pro Jahr verursachen. Dieser Kostendeckel gilt jedoch nicht automatisch für jedes beliebige Altersvorsorgedepot.
Was 540 Euro Förderung langfristig bedeuten können
Die neue Förderung wirkt nicht nur im Jahr der Einzahlung. Auch die Zulagen werden innerhalb des Altersvorsorgevertrags investiert und können über Jahrzehnte Erträge erwirtschaften.
Wer monatlich 150 Euro selbst einzahlt, erreicht einen jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro und damit die maximale Grundzulage von 540 Euro. Insgesamt werden dadurch 2.340 Euro pro Jahr investiert.
Über 30 Jahre summieren sich allein die eigenen Einzahlungen auf 54.000 Euro. Hinzu kämen bei unveränderter Förderberechtigung 16.200 Euro Grundzulagen. Ohne irgendeine Rendite lägen damit bereits 70.200 Euro im Vertrag.
Unterstellt man für eine reine Modellrechnung eine durchschnittliche Wertentwicklung von fünf Prozent pro Jahr nach Kosten, könnten aus jährlichen Einzahlungen von insgesamt 2.340 Euro über 30 Jahre rechnerisch rund 155.000 Euro werden. Die tatsächliche Entwicklung kann erheblich höher oder niedriger ausfallen. Börsenrenditen sind nicht garantiert, außerdem verändern Steuern, Kosten, Einzahlungszeitpunkte und Schwankungen das tatsächliche Ergebnis.
Die Beispielrechnung zeigt dennoch den langfristigen Unterschied zwischen einer Zulage, die ausgegeben wird, und einer Zulage, die jahrzehntelang investiert bleibt. Gerade für jüngere Sparer kann deshalb nicht nur die Höhe der staatlichen Förderung entscheidend sein, sondern auch die Rendite, die mit dieser Förderung innerhalb des Vertrags erwirtschaftet wird.
Eine Beitragsgarantie ist nicht kostenlos
Viele bestehende Riester-Sparer empfinden die Garantie ihres Vertrags als großen Vorteil. Das ist nachvollziehbar. Wer jahrzehntelang spart, möchte am Ende nicht weniger Kapital besitzen als eingezahlt wurde.
Finanziell sollte eine Garantie jedoch nicht isoliert bewertet werden. Sie schützt vor bestimmten Verlusten, kann gleichzeitig aber die Renditechancen reduzieren. Besonders sichtbar wurde dieses Problem in Jahren sehr niedriger Zinsen. Anbieter mussten die gesetzliche Garantie sicherstellen und konnten deshalb bei vielen Produkten nur begrenzt in renditestärkere Anlagen investieren.
Ob sich die Garantie eines bestehenden Vertrags lohnt, hängt stark von dessen konkreten Bedingungen ab. Ein älterer Riester-Rentenversicherungsvertrag kann beispielsweise garantierte Leistungen enthalten, die heute nicht ohne Weiteres neu abgeschlossen werden könnten. Solche Garantien haben einen wirtschaftlichen Wert.
Deshalb wäre es ein Fehler, einen alten Vertrag allein deshalb zu übertragen, weil das neue Altersvorsorgedepot moderner wirkt. Vorher sollte geklärt werden, welche garantierte Leistung bei Fortführung tatsächlich besteht und welcher Betrag nach einem Wechsel davon verloren gehen würde.
Kosten können über Jahrzehnte einen enormen Unterschied machen
Bei langfristiger Altersvorsorge wirken Kosten ähnlich wie negative Rendite. Ein Unterschied von einem Prozentpunkt pro Jahr sieht zunächst klein aus, kann über 30 oder 40 Jahre aber einen erheblichen Teil des möglichen Endvermögens ausmachen.
Bei bestehenden Riester-Verträgen können unter anderem Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs-, Fonds- und gegebenenfalls Versicherungskosten anfallen. Wie belastend sie tatsächlich sind, lässt sich nicht allein daran erkennen, welcher Betrag monatlich abgebucht wird. Relevant ist, wie viel vom Beitrag tatsächlich investiert wird und welche Kosten das angesparte Kapital während der gesamten Vertragslaufzeit belasten.
Beim neuen Altersvorsorgedepot sollte deshalb ebenfalls nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass „Depot“ gleichbedeutend mit „billig“ ist. Entscheidend sind Depotentgelt, Kosten der verwendeten Fonds, Verwaltungsentgelte und mögliche Kosten für Vertragswechsel oder Auszahlungsphase.
Das Standarddepot bietet mit seinem gesetzlichen Kostendeckel eine wichtige Orientierung. Bei individuell zusammengestellten Angeboten lohnt sich trotzdem ein genauer Vergleich.
Ein alter Riester-Vertrag kann besser sein als sein Ruf
Die Schwächen der Riester-Rente sind gut dokumentiert. Trotzdem ist es falsch, daraus abzuleiten, dass jeder bestehende Vertrag schlecht sein muss.
Besonders ältere Versicherungsverträge können Garantien enthalten, die sich aufgrund des damaligen Zinsumfelds von heutigen Angeboten unterscheiden. Auch ein bereits weitgehend bezahlter Abschlusskostenblock kann die Entscheidung beeinflussen. Wer nach vielen Jahren kündigt oder wechselt, kann nicht einfach davon ausgehen, dass sämtliche in der Vergangenheit gezahlten Kosten wirtschaftlich wieder zurückgeholt werden können.
Ebenso wichtig ist die verbleibende Laufzeit. Ein 35-Jähriger kann mit einem renditestärkeren Altersvorsorgedepot noch mehrere Jahrzehnte investieren. Bei einem 62-Jährigen liegen zwischen Wechsel und Ruhestand möglicherweise nur wenige Jahre. In dieser Situation können Übertragungskosten, Kursrisiken und verlorene Garantien stärker wiegen als zusätzliche Renditechancen.
Ein guter Riester-Vertrag sollte deshalb nicht anhand des Produktnamens beurteilt werden, sondern anhand seiner Zahlen: aktuelles Vertragsguthaben, garantierte Leistung, erwartete Leistung, laufende Kosten, Förderhöhe und verbleibende Laufzeit.
Wann das Altersvorsorgedepot besonders interessant sein kann
Das Altersvorsorgedepot spricht vor allem Menschen an, die noch einen längeren Zeitraum bis zum Ruhestand haben und bewusst höhere Kapitalmarktrisiken akzeptieren. Bei einer Laufzeit von 20, 30 oder 40 Jahren kann die Möglichkeit, einen größeren Anteil des Vorsorgevermögens renditeorientiert anzulegen, erheblich sein.
Interessant ist das Modell außerdem für Sparer ohne Kinder, bei denen die bisherige Riester-Grundzulage im Verhältnis zum notwendigen Eigenbeitrag eher klein war. Die neue maximale Grundzulage von 540 Euro kann den direkten Förderanteil deutlich erhöhen.
Auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können profitieren. Der unmittelbar förderberechtigte Personenkreis wird mit der Reform erweitert. Damit erreicht die staatlich geförderte private Altersvorsorge künftig Personengruppen, die bislang teilweise nicht unmittelbar von der Riester-Förderung profitieren konnten.
Das Depot ist allerdings keine bessere Lösung allein deshalb, weil ETFs eingesetzt werden können. Ein schlechter, teurer oder unnötig komplizierter Depotvertrag bleibt auch mit staatlicher Förderung ein schwaches Produkt. Die Anlageauswahl, Kosten und Risikostruktur bleiben entscheidend.
Wann ein bestehender Riester-Vertrag weiterlaufen kann
Die Fortführung kann sinnvoll sein, wenn der Vertrag attraktive Garantien enthält, nur noch relativ wenige Jahre bis zur Auszahlung verbleiben oder die bisherige Förderung besonders gut zur persönlichen Situation passt.
Das betrifft unter anderem Familien, bei denen mehrere Kinderzulagen einen großen Teil des notwendigen Riester-Gesamtbeitrags ausmachen. Gerade bei niedrigen oder mittleren Einkommen kann die alte Förderlogik in bestimmten Konstellationen günstiger sein als die neue beitragsabhängige Förderung.
Auch eine bereits lange laufende klassische Riester-Rentenversicherung sollte nicht ohne Vertragsanalyse aufgegeben werden. Entscheidend ist nicht, ob vergleichbare Neuverträge heute attraktiv wären. Entscheidend ist, welchen Wert der bereits vorhandene Vertrag heute besitzt.
Andererseits ist „Ich habe schon so viel eingezahlt“ allein kein Argument für die Fortführung. Vergangene Kosten sind wirtschaftlich weitgehend versunken. Für die Entscheidung zählt vor allem, welche Leistungen, Kosten und Chancen ab heute noch zu erwarten sind.
Wechseln bedeutet nicht automatisch kündigen
Ein besonders wichtiger Unterschied wird häufig übersehen: Wer von Riester in die neue Altersvorsorge wechseln möchte, sollte nicht einfach den bestehenden Vertrag kündigen und sich das Guthaben auszahlen lassen.
Bei einer normalen Auszahlung während der Ansparphase kann eine sogenannte schädliche Verwendung entstehen. Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile können dann zurückgefordert werden.
Das Reformmodell sieht dagegen Möglichkeiten vor, bestehendes gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen neuen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Damit bleibt die steuerliche Förderung grundsätzlich innerhalb des geförderten Vorsorgesystems. Ein solcher Wechsel kann allerdings Kosten verursachen und bestehende Garantien verändern oder vollständig beseitigen.
Wer wechseln möchte, sollte deshalb zuerst ein konkretes Angebot für den neuen Vertrag einholen und anschließend beide Varianten mit identischen Annahmen vergleichen.
Die Auszahlungsphase wird flexibler
Auch im Ruhestand unterscheidet sich das neue System vom klassischen Bild der Riester-Rente.
Die steuerliche Grundidee bleibt bestehen: Geförderte Beiträge und Erträge werden in der Ansparphase steuerlich begünstigt, die später ausgezahlten Leistungen sind grundsätzlich zu versteuern.
Neben einer lebenslangen Rentenzahlung werden mit der Reform langfristige Auszahlungspläne ermöglicht, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen müssen. Dadurch kann das Kapital in der Rentenphase flexibler genutzt werden. Außerdem bleibt eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals grundsätzlich förderunschädlich möglich.
Mehr Flexibilität bedeutet allerdings auch mehr Verantwortung. Bei einer lebenslangen Rente trägt der Anbieter das sogenannte Langlebigkeitsrisiko: Der Versicherte erhält die vereinbarte Rente grundsätzlich auch bei sehr hohem Lebensalter. Ein zeitlich begrenzter Auszahlungsplan kann dagegen irgendwann enden. Wer sich dafür entscheidet, muss deshalb prüfen, welche anderen lebenslangen Alterseinkünfte vorhanden sind.
Sieben Punkte vor einem Wechsel prüfen
Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag sollte erst erfolgen, wenn die wirtschaftlichen Folgen nachvollziehbar sind. Eine sinnvolle Prüfung umfasst diese Schritte:
- Aktuelles Vertragsguthaben feststellen. Nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern den heutigen Übertragungswert beziehungsweise das tatsächlich vorhandene Kapital betrachten.
- Garantierte Leistungen prüfen. Entscheidend ist, welche Garantie bei Fortführung bis zum vereinbarten Rentenbeginn erhalten bleibt.
- Bisherige Förderung berechnen. Grundzulage, Kinderzulagen und möglicher steuerlicher Vorteil gehören zusammen.
- Neue Förderung gegenüberstellen. Für denselben Eigenbeitrag sollte berechnet werden, welche Zulagen ab 2027 im neuen System entstehen.
- Sämtliche Kosten vergleichen. Laufende Kosten, Fondsgebühren, Wechselkosten und Kosten der späteren Auszahlung berücksichtigen.
- Restlaufzeit und Risiko einordnen. Je länger die verbleibende Laufzeit, desto größer kann der Nutzen höherer Kapitalmarktrenditen sein – und desto eher lassen sich Schwankungen über lange Zeiträume tragen.
- Erwartete Altersleistung vergleichen. Nicht nur heutige Guthaben betrachten, sondern realistische Szenarien bis zum Rentenbeginn durchrechnen.
Erst aus dieser Gesamtbetrachtung ergibt sich eine sinnvolle Entscheidung. Eine höhere Zulage allein kann hohe Kosten nicht ausgleichen. Umgekehrt können geringe Kosten und attraktive Renditechancen einen Wechsel interessant machen, obwohl dafür eine bestehende Garantie aufgegeben wird.
Die häufigsten Fehler beim Vergleich
Der größte Fehler besteht darin, nur die staatliche Förderung zu vergleichen. Eine Altersvorsorge läuft häufig über mehrere Jahrzehnte. In dieser Zeit können ein Prozentpunkt mehr oder weniger Kosten beziehungsweise Rendite wesentlich stärker wirken als einige Hundert Euro Unterschied bei einer einzelnen Jahreszulage.
Ebenso problematisch ist die pauschale Annahme, ein Altersvorsorgedepot mit ETFs müsse zwangsläufig besser sein. Auch breit gestreute Aktienanlagen können über mehrere Jahre Verluste aufweisen. Wer bei einem Börsencrash kurz vor oder während des Ruhestands verkaufen muss, kann einen ungünstigen Zeitpunkt erwischen. Anlagehorizont und Risikosteuerung bleiben daher entscheidend.
Auf der anderen Seite sollte eine Garantie nicht automatisch als Qualitätsmerkmal betrachtet werden. Eine Garantie schützt einen bestimmten Mindestwert, sagt aber wenig darüber aus, welche Kaufkraft dieser Betrag Jahrzehnte später besitzt. Bei längeren Laufzeiten ist Inflation ein erheblicher Faktor.
Der vierte typische Fehler ist eine voreilige Kündigung. Wer einen Riester-Vertrag durch eine ungeplante Auszahlung beendet, kann Förderung verlieren. Ein geordneter Anbieter- oder Vertragswechsel ist etwas anderes als die Auszahlung des Kapitals auf das eigene Girokonto.
Fazit: Für Neuverträge gewinnt das Depot – bei alten Riester-Verträgen entscheidet die Rechnung
Ab 2027 ist das Altersvorsorgedepot keine zusätzliche Riester-Alternative, sondern Teil der neuen staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die das bisherige Riester-Neugeschäft ablöst. Für Menschen, die neu mit der geförderten Vorsorge beginnen und noch viele Jahre bis zum Ruhestand haben, kann das Depot ohne Garantie besonders interessant sein. Höhere Renditechancen, eine einfachere Förderlogik und eine maximale Grundzulage von 540 Euro sind starke Argumente.
Bei bestehenden Riester-Verträgen gibt es dagegen keinen Grund für einen pauschalen Wechsel. Familien mit attraktiver alter Förderung, Sparer mit wertvollen Garantien oder Menschen kurz vor dem Ruhestand können mit ihrem vorhandenen Vertrag weiterhin gut aufgestellt sein. Gleichzeitig können hohe Kosten, schwache Renditechancen und eine lange Restlaufzeit klar für einen Wechsel sprechen.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht nur „Riester oder Altersvorsorgedepot?“, sondern: Welche Variante erzeugt ab heute unter realistischen Annahmen die bessere Altersvorsorge nach Kosten, Förderung, Steuern und Risiko? Wer diese vier Punkte sauber vergleicht, kann wesentlich fundierter entscheiden als anhand der bisherigen Rendite oder einer hohen Zulage allein.
Häufige Fragen zu Altersvorsorgedepot oder Riester-Rente
Ob ein bestehender Riester-Vertrag weitergeführt oder in die neue Vorsorgewelt übertragen werden sollte, hängt stark von den Vertragsdaten und der persönlichen Situation ab. Die wichtigsten Fragen lassen sich dennoch klar einordnen.
Kann ich ab 2027 noch eine neue Riester-Rente abschließen?
Nein. Neue Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell können ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Für bestehende Riester-Verträge gilt jedoch Bestandsschutz, sodass sie grundsätzlich weitergeführt werden können.
Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag 2027 wechseln?
Nein. Es gibt keinen automatischen Wechsel und keine Pflicht, einen bestehenden Riester-Vertrag aufzugeben. Ob eine Übertragung sinnvoll ist, sollte anhand von Förderung, Kosten, Garantien und Restlaufzeit geprüft werden.
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Bei 1.800 Euro gefördertem Eigenbeitrag pro Jahr kann die Grundzulage bis zu 540 Euro betragen. Für Kinder können zusätzlich bis zu 300 Euro je Kind hinzukommen. Junge Sparer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Kann ich im Altersvorsorgedepot ETFs nutzen?
Das Altersvorsorgedepot ist ausdrücklich für kapitalmarktorientierte Anlagen vorgesehen. Welche konkreten Fonds und anderen Anlageformen genutzt werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Angebot des jeweiligen Anbieters.
Ist das Geld im Altersvorsorgedepot garantiert?
Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie gibt es keine Zusicherung, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind. Wer mehr Sicherheit möchte, kann innerhalb der neuen geförderten Vorsorge auch Garantieprodukte mit einer Garantie von 80 oder 100 Prozent wählen.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot mehr als Riester?
Für viele jüngere Sparer mit langer Laufzeit und Bereitschaft zum Kapitalmarktrisiko kann es attraktiver sein. Bei bestehenden Riester-Verträgen ist eine pauschale Aussage jedoch nicht sinnvoll, weil alte Garantien, Kinderzulagen, Kosten und Vertragslaufzeit das Ergebnis erheblich verändern können.
Kann ich mein Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Grundsätzlich ist ein Wechsel in die neue Produktwelt möglich. Dabei sollten mögliche Wechselkosten und der Verlust bestehender Garantien geprüft werden. Eine normale Auszahlung des Riester-Guthabens ist dagegen nicht mit einer förderunschädlichen Übertragung gleichzusetzen.
Wird das Altersvorsorgedepot im Ruhestand versteuert?
Ja. Wie bei der bisherigen geförderten privaten Altersvorsorge bleibt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung bestehen. Die Förderung erfolgt während der Ansparphase; die späteren Leistungen müssen grundsätzlich im Alter versteuert werden.