Versicherungssumme beim Hausrat: Wie hoch sollte sie sein?

Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass du deinen gesamten Hausrat nach einem Totalschaden zu heutigen Preisen neu kaufen könntest. Eine pauschale Berechnung nach Wohnfläche kann die Ermittlung vereinfachen – bei hochwertigem Hausrat, teurer Technik, Schmuck oder besonderen Sammlungen reicht dieser Ansatz jedoch nicht immer aus.

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Bei der Hausratversicherung geht es nicht darum, welchen Zeitwert Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung heute noch haben. Entscheidend ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert: Was würde es kosten, vergleichbare Sachen neu zu kaufen? Genau deshalb unterschätzen viele Haushalte den tatsächlichen Wert ihres Hausrats erheblich.

Wer seine Versicherungssumme zu niedrig ansetzt, riskiert nicht nur bei einem vollständigen Verlust eine Lücke. Je nach Vertragsgestaltung kann eine Unterversicherung auch bei kleineren Schäden Auswirkungen auf die Entschädigung haben. Besonders wichtig ist deshalb die Kombination aus einer ausreichend bemessenen Versicherungssumme und einem vertraglich vereinbarten Unterversicherungsverzicht.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Hausratversicherung sein?

Die passende Versicherungssumme entspricht im Kern dem Betrag, der notwendig wäre, um den gesamten versicherten Hausrat nach einem Totalschaden in vergleichbarer Art und Qualität neu zu beschaffen. Dazu gehören weit mehr Dinge, als beim ersten Überschlagen auffallen: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Küchenutensilien, Bücher, Haushaltsgeräte, Fahrräder, Teppiche, Werkzeuge und zahlreiche kleinere Gegenstände summieren sich schnell auf mehrere Zehntausend Euro.

Viele Versicherer vereinfachen die Berechnung deshalb über die Wohnfläche. Dabei wird ein bestimmter Betrag je Quadratmeter angesetzt. Häufig bewegen sich entsprechende Tarifmodelle ungefähr in einer Größenordnung von 650 bis 750 Euro je Quadratmeter; der tatsächlich erforderliche Wert ist jedoch vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig. Maßgeblich sind immer die Bedingungen und Berechnungsvorgaben des konkreten Tarifs.

Zur Orientierung zeigt eine Rechnung mit 700 Euro je Quadratmeter, welche Größenordnungen dabei entstehen:

Wohnfläche Beispiel mit 700 €/m²
40 m² 28.000 €
60 m² 42.000 €
80 m² 56.000 €
100 m² 70.000 €
120 m² 84.000 €
150 m² 105.000 €

Eine 80-Quadratmeter-Wohnung käme nach diesem Beispiel also auf 56.000 Euro Versicherungssumme. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich in jeder Wohnung dieser Größe tatsächlich Hausrat für genau 56.000 Euro befindet. Das Quadratmetermodell ist vor allem eine Vereinfachung – keine individuelle Inventurbewertung.

Entscheidend ist deshalb die Gegenprobe: Könntest du mit der errechneten Summe wirklich alles neu anschaffen, was sich heute in deinem Haushalt befindet?

Warum der Wert des Hausrats häufig unterschätzt wird

Bei der Frage nach dem Wert ihres Hausrats denken viele Menschen zunächst an die großen und offensichtlichen Anschaffungen: Sofa, Fernseher, Bett, Waschmaschine, Computer und vielleicht noch die Einbauküche, sofern diese überhaupt zum versicherten Hausrat gehört.

Der tatsächliche Gesamtwert entsteht aber häufig durch die Masse kleinerer Gegenstände. Allein der Inhalt eines Kleiderschranks kann bei vollständiger Neuanschaffung mehrere Tausend Euro kosten. Dazu kommen Schuhe, Geschirr, Töpfe, Küchengeräte, Lampen, Bettwäsche, Handtücher, Bücher, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Dekoration und persönliche Gebrauchsgegenstände.

Ein Beispiel zeigt den Effekt. Angenommen, ein Haushalt besitzt Möbel im Wiederbeschaffungswert von 18.000 Euro. Elektronik und Computer kommen auf 7.000 Euro, Kleidung und Schuhe auf 10.000 Euro, Haushalts- und Küchenausstattung auf 8.000 Euro. Fahrräder, Werkzeuge, Sportausrüstung und sonstige Gegenstände erreichen weitere 9.000 Euro.

Damit liegt der Hausrat bereits bei rund 52.000 Euro – obwohl sich darunter kein außergewöhnlich wertvolles Einzelstück befinden muss.

Besonders nach vielen Jahren im selben Haushalt kann sich der Wert schleichend erhöhen. Ein neuer Fernseher, bessere Möbel, zusätzliche Computer, hochwertige Küchengeräte oder Fahrräder kommen hinzu, während die ursprüngliche Versicherungssumme möglicherweise unverändert bleibt.

Versicherungssumme nach Wohnfläche oder Hausrat einzeln berechnen?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die notwendige Absicherung zu bestimmen. Entweder wird der Hausrat möglichst genau bewertet oder der Versicherer verwendet ein vereinfachtes Wohnflächenmodell.

Die individuelle Wertermittlung ist genauer. Dafür müsste der Haushalt zumindest überschlägig erfassen, welche Gegenstände vorhanden sind und wie viel ihre Wiederbeschaffung kosten würde. Gerade bei großen Haushalten ist das aufwendig, liefert dafür aber einen wesentlich besseren Eindruck vom tatsächlichen Wert.

Das Wohnflächenmodell ist deutlich komfortabler. Die Versicherungssumme beziehungsweise die Entschädigungsregelung wird anhand der Wohnfläche und der Tarifbedingungen festgelegt. Wird die vom Versicherer verlangte Berechnung eingehalten, ist damit häufig ein Unterversicherungsverzicht verbunden. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich allerdings zwischen den Tarifen und sollten deshalb in den Versicherungsbedingungen geprüft werden. Auch die GDV-Musterbedingungen sehen entsprechende Regelungen zur Versicherungssumme, deren Anpassung und zum Unterversicherungsverzicht vor.

Für einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt kann dieses Modell eine praktische Lösung sein. Bei besonders hochwertigem Hausrat sollte die pauschale Berechnung dagegen nicht ungeprüft übernommen werden.

Was bedeutet Unterversicherung bei der Hausratversicherung?

Von einer Unterversicherung spricht man vereinfacht gesagt, wenn der tatsächliche Versicherungswert des Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme.

Das Problem wird bei einem Totalschaden sofort sichtbar. Angenommen, der gesamte Hausrat hat einen Wiederbeschaffungswert von 80.000 Euro, die Versicherungssumme beträgt aber nur 50.000 Euro. Selbst wenn der Vertrag ansonsten vollständig leistet, reichen 50.000 Euro nicht aus, um Hausrat für 80.000 Euro neu anzuschaffen.

Je nach Vertragsbedingungen kann eine Unterversicherung darüber hinaus auch bei einem Teilschaden relevant werden. In klassischen Summenmodellen kann die Entschädigung im Verhältnis zwischen vereinbarter Versicherungssumme und tatsächlichem Versicherungswert gekürzt werden. Die GDV-Musterbedingungen beschreiben ausdrücklich, dass eine solche Kürzung auch möglich sein kann, wenn nur ein Teil des Hausrats beschädigt wurde.

Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht das Risiko: Der Hausrat ist tatsächlich 80.000 Euro wert, versichert sind aber nur 60.000 Euro. Damit wären rechnerisch nur 75 Prozent des erforderlichen Werts abgesichert. Entsteht nun ein ersatzfähiger Schaden von 20.000 Euro und greift eine entsprechende Unterversicherungsregelung, könnte die Entschädigung entsprechend geringer ausfallen.

Genau dieses Risiko soll ein Unterversicherungsverzicht vermeiden.

Warum der Unterversicherungsverzicht so wichtig ist

Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet vereinfacht, dass der Versicherer im Schadenfall unter den vertraglich festgelegten Voraussetzungen auf die Prüfung beziehungsweise Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet.

Viele Tarife verbinden diesen Schutz mit einer korrekten Angabe der Wohnfläche und einer bestimmten Mindestabsicherung. Wer sich für ein solches Modell entscheidet, sollte deshalb besonders sorgfältig darauf achten, wie die Wohnfläche laut Versicherungsbedingungen ermittelt werden muss.

Der Unterversicherungsverzicht löst allerdings nicht jedes Problem. Er bedeutet insbesondere nicht automatisch, dass der Versicherer unbegrenzt zahlt. Ist der Hausrat außergewöhnlich wertvoll und die maximale Entschädigung reicht für einen Totalschaden nicht aus, bleibt trotz Unterversicherungsverzicht eine finanzielle Lücke möglich. Genau darauf weisen auch die GDV-Musterbedingungen hin.

Wer beispielsweise Hausrat im Wert von 120.000 Euro besitzt, sollte sich deshalb nicht darauf verlassen, dass eine deutlich niedrigere pauschale Absicherung allein wegen des Unterversicherungsverzichts ausreichend ist.

Der Neuwert ist entscheidend – nicht der damalige Kaufpreis

Ein häufiger Denkfehler besteht darin, alte Kaufpreise zusammenzurechnen. Für die Bewertung des Hausrats ist jedoch grundsätzlich entscheidend, was vergleichbare Gegenstände heute neu kosten würden.

Ein Sofa, das vor zehn Jahren 1.200 Euro gekostet hat, lässt sich möglicherweise heute erst für 1.600 Euro in vergleichbarer Qualität ersetzen. Ähnliches gilt für Möbel, Haushaltsgeräte und viele andere Produkte.

Umgekehrt muss ein technisch veraltetes Gerät nicht zwangsläufig mit seinem ursprünglichen Preis angesetzt werden. Entscheidend ist ein vergleichbarer neuer Gegenstand – nicht unbedingt exakt dasselbe inzwischen veraltete Modell.

Diese Betrachtungsweise erklärt auch, warum die Versicherungssumme nicht einmal festgelegt und anschließend jahrzehntelang vergessen werden sollte. Preissteigerungen und Veränderungen des Haushalts können dazu führen, dass die ursprünglich passende Absicherung später nicht mehr genügt. Versicherungsmodelle können deshalb Anpassungsmechanismen vorsehen, mit denen Versicherungssummen entsprechend der Preisentwicklung verändert werden.

Wann die Quadratmeterpauschale möglicherweise nicht ausreicht

Bei einem durchschnittlichen Haushalt kann eine Berechnung über die Wohnfläche plausibel sein. Je stärker der tatsächliche Hausrat vom Durchschnitt abweicht, desto wichtiger wird jedoch eine individuelle Kontrolle.

Das betrifft beispielsweise Wohnungen mit hochwertigen Designermöbeln, umfangreicher Unterhaltungselektronik, teuren Musikinstrumenten, mehreren hochwertigen Fahrrädern oder E-Bikes sowie größeren Sammlungen. Auch Schmuck, Kunst und andere Wertsachen können eine gesonderte Betrachtung notwendig machen.

Dabei geht es nicht nur um die gesamte Versicherungssumme. Für bestimmte Gegenstände gelten in Hausratversicherungen häufig zusätzliche Entschädigungsgrenzen.

Besonders wichtig ist das bei Wertsachen. Eine Versicherungssumme von beispielsweise 100.000 Euro bedeutet nicht automatisch, dass Schmuck im Wert von 100.000 Euro vollständig versichert wäre.

Wertsachen brauchen eine eigene Prüfung

Schmuck, Edelmetalle, Bargeld, Wertpapiere, Kunstgegenstände und bestimmte Sammlungen können innerhalb einer Hausratversicherung besonderen Grenzen unterliegen. Diese Grenzen unterscheiden sich erheblich zwischen den Tarifen.

Die Verbraucherzentrale weist beispielsweise darauf hin, dass bei Wertsachen allgemeine Entschädigungsgrenzen bestehen können. Als verbreitetes Beispiel nennt sie 20 Prozent der Versicherungssumme, wobei Tarife davon abweichen können. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro wären bei einer solchen Grenze maximal 10.000 Euro für die entsprechend erfassten Wertsachen abgesichert. Zusätzlich können für einzelne Gruppen wie Bargeld oder Schmuck weitere Höchstgrenzen gelten.

Damit entstehen zwei unterschiedliche Fragen:

Reicht die Versicherungssumme für den gesamten Hausrat – und reichen zusätzlich die jeweiligen Entschädigungsgrenzen für besonders wertvolle Gegenstände?

Ein Haushalt mit 70.000 Euro gewöhnlichem Hausrat und Schmuck im Wert von 20.000 Euro benötigt deshalb eine andere Prüfung als ein Haushalt mit demselben Gesamtwert, aber ohne nennenswerte Wertsachen.

Wer größere Werte besitzt, sollte die Bedingungen deshalb nicht nur nach der Gesamtversicherungssumme durchsuchen, sondern gezielt nach Wertsachen- und Entschädigungsgrenzen.

Drei Haushalte – drei unterschiedliche Anforderungen

Wie unterschiedlich der tatsächliche Bedarf ausfallen kann, zeigt der Vergleich dreier Modellhaushalte.

Ein Single lebt auf 45 Quadratmetern und besitzt überwiegend normale Möbel, Kleidung, einen Fernseher, einen Laptop und übliche Haushaltsgeräte. Hier kann ein Quadratmetermodell den tatsächlichen Hausrat relativ gut abbilden. Trotzdem sollte zumindest überschlägig geprüft werden, ob die errechnete Summe realistisch ist.

Ein Paar wohnt auf 90 Quadratmetern und hat im Laufe der Jahre hochwertige Möbel, zwei leistungsfähige Computer, mehrere Fernseher, gute Küchengeräte und zwei E-Bikes angeschafft. Obwohl die Wohnung nur doppelt so groß wie im ersten Beispiel ist, kann der Hausrat deutlich mehr als doppelt so wertvoll sein. Eine reine Quadratmeterbetrachtung sollte hier mit einer überschlägigen Inventur abgeglichen werden.

Eine Familie besitzt auf 140 Quadratmetern Möbel und Ausstattung für vier Personen. Neben mehreren Computern und Smartphones befinden sich hochwertige Fahrräder, Sportausrüstung und Schmuck im Haushalt. Hier sollte neben der gesamten Versicherungssumme besonders geprüft werden, ob für einzelne Gegenstände oder Wertsachen Entschädigungsgrenzen gelten.

Die Wohnfläche liefert also einen Ausgangspunkt. Der tatsächliche Haushalt entscheidet darüber, ob dieser Ausgangspunkt genügt.

So kannst du den Wert deines Hausrats realistisch einschätzen

Eine vollständige Inventarliste mit jedem Teller und jedem T-Shirt ist für die meisten Haushalte kaum praktikabel. Eine ausreichend gute Schätzung lässt sich jedoch erreichen, wenn der Hausrat systematisch nach Räumen oder Gegenstandsgruppen betrachtet wird.

Besonders sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme nach größeren Anschaffungen oder Veränderungen des Haushalts.

  1. Gehe Raum für Raum durch Wohnung, Keller, Garage und andere versicherte Bereiche.
  2. Schätze für Möbel, Kleidung, Elektronik und Haushaltsgegenstände den heutigen Wiederbeschaffungspreis.
  3. Erfasse hochwertige Einzelgegenstände separat.
  4. Prüfe Schmuck, Kunst, Bargeld und andere Wertsachen zusätzlich auf tarifliche Entschädigungsgrenzen.
  5. Vergleiche den ermittelten Gesamtwert mit deiner aktuellen Versicherungssumme beziehungsweise den Entschädigungsgrenzen des Vertrags.
  6. Kontrolliere, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist und welche Voraussetzungen dafür gelten.
  7. Aktualisiere die Einschätzung nach größeren Anschaffungen, einem Umzug oder wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden.

Es geht dabei nicht darum, den Wert auf den letzten Euro zu bestimmen. Viel wichtiger ist, eine erhebliche Differenz zwischen tatsächlichem Hausrat und vorhandener Absicherung zu erkennen.

Nach einem Umzug sollte die Versicherungssumme erneut geprüft werden

Ein Umzug ist ein besonders guter Anlass für eine Kontrolle. Nicht nur die Wohnfläche kann sich ändern. Häufig werden im Zuge eines Umzugs neue Möbel, Elektrogeräte oder eine hochwertigere Ausstattung angeschafft.

Wichtig ist deshalb, dem Versicherer Änderungen korrekt mitzuteilen und die neue Wohnfläche nach den Vorgaben des Vertrags zu bestimmen. Fehler bei der Flächenangabe können gerade dann problematisch sein, wenn der Unterversicherungsverzicht daran geknüpft ist.

Auch beim Zusammenziehen zweier Personen steigt der Wert des gemeinsamen Hausrats oft erheblich. Aus zwei vollständig ausgestatteten Wohnungen wird zwar möglicherweise ein gemeinsamer Haushalt, die wertvolleren Möbel, Geräte und persönlichen Gegenstände beider Partner bleiben aber häufig erhalten. Der GDV empfiehlt deshalb ausdrücklich, beim Zusammenziehen zu prüfen, ob die Versicherungssumme weiterhin ausreicht.

Größere Anschaffungen können den Versicherungsbedarf verändern

Nicht nach jedem neuen Fernseher muss sofort die Versicherung angepasst werden. Einzelne gewöhnliche Anschaffungen werden bei ausreichend bemessenen Tarifen häufig innerhalb vorhandener Reserven aufgefangen.

Anders sieht es aus, wenn sich der Wert des Haushalts deutlich verändert. Eine komplette neue Einrichtung für 20.000 Euro, mehrere hochwertige Fahrräder, ein teures Heimkino, Schmuck oder eine größere Sammlung können die bisherige Kalkulation erheblich verändern.

Besonders bei älteren Verträgen lohnt sich deshalb ein Blick in die Unterlagen. Nicht nur der Wert des Hausrats verändert sich. Auch Versicherungsbedingungen und Leistungsumfänge moderner Tarife können sich von älteren Verträgen unterscheiden.

Eine regelmäßige Kontrolle bedeutet dabei nicht automatisch, dass der bestehende Vertrag gekündigt werden sollte. Zunächst geht es darum festzustellen, ob Versicherungssumme, Entschädigungsgrenzen und tatsächlicher Hausrat noch zusammenpassen.

Eine hohe Versicherungssumme ersetzt keine guten Versicherungsbedingungen

Die Versicherungssumme ist nur ein Teil einer guten Hausratversicherung. Eine sehr hohe Summe hilft wenig, wenn gerade das relevante Schadenereignis nicht versichert ist oder wichtige Gegenstände nur begrenzt entschädigt werden.

Neben der Versicherungssumme sollten deshalb unter anderem die versicherten Gefahren, Selbstbeteiligungen, Entschädigungsgrenzen, Wertsachenregelungen, Außenversicherung und gegebenenfalls zusätzliche Naturgefahren betrachtet werden.

Auch Überspannungsschäden können finanziell relevant sein. Schäden an elektronischen Geräten wie Computer oder Fernseher können grundsätzlich in den Bereich der Hausratversicherung fallen, sofern der konkrete Schaden nach dem jeweiligen Vertrag versichert ist.

Wer Tarife vergleicht, sollte deshalb nicht einfach den Vertrag mit der höchsten angegebenen Versicherungssumme auswählen. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus ausreichender Deckung und passenden Bedingungen.

Typische Fehler bei der Versicherungssumme

Der häufigste Fehler ist eine Schätzung aus dem Bauch heraus. 30.000 oder 40.000 Euro wirken zunächst nach viel Geld, können bei einem vollständig eingerichteten Haushalt aber erstaunlich schnell erreicht werden.

Ebenso problematisch ist es, nur die besonders wertvollen Gegenstände zusammenzurechnen. Ein Haushalt besteht nicht nur aus Fernseher, Sofa und Laptop. Gerade Kleidung, Kücheninventar, kleinere Elektrogeräte und alltägliche Gebrauchsgegenstände machen zusammen einen erheblichen Betrag aus.

Ein weiterer Fehler besteht darin, Unterversicherungsverzicht mit unbegrenzter Deckung gleichzusetzen. Auch ein solcher Vertrag besitzt Regeln, Voraussetzungen und gegebenenfalls Entschädigungsgrenzen. Bei außergewöhnlich wertvollem Hausrat muss deshalb geprüft werden, ob die maximal mögliche Leistung tatsächlich ausreicht.

Schließlich sollte die Versicherungssumme nicht dauerhaft auf dem Stand des Vertragsabschlusses bleiben, wenn sich der Haushalt stark verändert. Ein Vertrag, der für die erste kleine Wohnung eines Berufseinsteigers passend war, kann zehn Jahre später für einen erheblich wertvolleren Familienhaushalt ungeeignet sein.

Fazit: Die Versicherungssumme muss zum tatsächlichen Hausrat passen

Eine Berechnung anhand der Wohnfläche ist für viele Haushalte der einfachste Weg zu einer plausiblen Hausratversicherung. Sie kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Versicherer damit einen Unterversicherungsverzicht verbindet und der Haushalt keine außergewöhnlich hohen Werte enthält.

Trotzdem sollte die errechnete Summe immer mit der Realität abgeglichen werden. Entscheidend ist letztlich, was es heute kosten würde, den gesamten Hausrat nach einem Totalschaden in vergleichbarer Art und Qualität neu zu beschaffen. Gerade hochwertige Möbel, Technik, Fahrräder, Schmuck oder Sammlungen können dazu führen, dass eine pauschale Berechnung nicht genügt.

Wer bereits eine Hausratversicherung besitzt, sollte daher drei Punkte kennen: die aktuelle Versicherungssumme beziehungsweise maximale Entschädigung, die Regelung zum Unterversicherungsverzicht und die Grenzen für Wertsachen oder andere besondere Gegenstände. Stimmen diese Werte mit dem tatsächlichen Haushalt überein, ist das wesentlich aussagekräftiger als eine möglichst hohe Zahl auf dem Versicherungsschein.

Häufige Fragen zur Versicherungssumme beim Hausrat

Die richtige Versicherungssumme lässt sich mit einigen Grundregeln recht gut einschätzen. Bei bestehenden Verträgen entscheiden allerdings immer die konkreten Versicherungsbedingungen darüber, wie Versicherungssumme, Unterversicherung und Entschädigungsgrenzen behandelt werden.

Wie viel Hausratversicherung braucht man pro Quadratmeter?

Viele Versicherer verwenden für ihre Berechnung einen pauschalen Wert je Quadratmeter Wohnfläche. Häufig finden sich Größenordnungen von ungefähr 650 bis 750 Euro je Quadratmeter. Maßgeblich ist jedoch der konkrete Tarif, da Versicherer unterschiedliche Vorgaben verwenden können.

Sind 50.000 Euro Versicherungssumme ausreichend?

Das hängt vom tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des Hausrats ab. Für einen kleineren oder durchschnittlich ausgestatteten Haushalt können 50.000 Euro ausreichen, bei einer größeren Wohnung oder hochwertiger Ausstattung dagegen deutlich zu wenig sein. Entscheidend ist nicht die Zahl allein, sondern ob sich damit der gesamte Hausrat neu beschaffen ließe.

Was zählt alles zur Versicherungssumme der Hausratversicherung?

Zum Hausrat gehören grundsätzlich die beweglichen Sachen des Haushalts, soweit sie nach dem Vertrag versichert sind. Dazu können beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgegenstände, Teppiche und zahlreiche persönliche Gegenstände gehören. Bei einzelnen Gegenständen oder Wertsachen können besondere Bedingungen und Entschädigungsgrenzen gelten.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?

Bei einem Totalschaden kann die maximale Versicherungsleistung nicht ausreichen, um den gesamten Hausrat zu ersetzen. Je nach Vertragsmodell kann eine Unterversicherung außerdem Auswirkungen auf die Entschädigung bei Teilschäden haben. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht kann dieses Risiko unter den jeweiligen Vertragsvoraussetzungen reduzieren.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

Der Versicherer verzichtet unter den vereinbarten Voraussetzungen darauf, eine bestehende Unterversicherung in der normalerweise vorgesehenen Weise auf die Schadenleistung anzurechnen. Das bedeutet aber nicht automatisch eine unbegrenzte Entschädigung. Die Leistungsgrenzen des Vertrags bleiben relevant.

Sollte ich meinen Hausrat einzeln berechnen?

Bei einem durchschnittlichen Haushalt ist eine vollständige Einzelbewertung häufig nicht notwendig, wenn ein geeignetes Quadratmetermodell mit Unterversicherungsverzicht genutzt wird. Bei hochwertiger Einrichtung, großen Sammlungen oder vielen teuren Gegenständen kann eine detailliertere Bestandsaufnahme dagegen sinnvoll sein.

Muss die Versicherungssumme nach einem Umzug angepasst werden?

Das sollte zumindest geprüft werden. Eine größere Wohnfläche und Neuanschaffungen können den Versicherungsbedarf erhöhen. Außerdem muss die neue Wohnfläche entsprechend den Vorgaben des Versicherers korrekt angegeben werden.

Wie oft sollte ich die Versicherungssumme überprüfen?

Eine Kontrolle bietet sich vor allem nach größeren Veränderungen an: Umzug, Zusammenziehen mit einem Partner, umfangreiche Neuanschaffungen oder der Kauf wertvoller Gegenstände. Auch bei einem älteren Vertrag kann eine gelegentliche Prüfung sinnvoll sein, damit Versicherungsschutz und tatsächlicher Haushalt nicht über Jahre auseinanderlaufen.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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