Hausratversicherung – was ist versichert?

Eine Hausratversicherung schützt Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und viele andere persönliche Gegenstände, wenn sie beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm oder Hagel beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Entscheidend ist jedoch nicht nur, was dir gehört, sondern wodurch der Schaden entstanden ist.

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Eine Hausratversicherung versichert grundsätzlich die beweglichen Sachen deines Haushalts. Dazu gehören nicht nur Sofa, Fernseher und Waschmaschine, sondern beispielsweise auch Kleidung, Geschirr, Bücher, Computer, Lebensmittel, Werkzeuge und viele weitere Gegenstände. Wird dieser Hausrat durch eine im Vertrag versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört, ersetzt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert – also den Betrag, der nötig ist, um einen vergleichbaren Gegenstand heute neu zu kaufen.

Genau hier liegt allerdings ein häufiges Missverständnis: Die Hausratversicherung ist keine allgemeine Versicherung gegen jedes Missgeschick. Fällt dein Smartphone auf den Boden, verschwindet eine Geldbörse unbemerkt oder wird der Keller nach Starkregen überflutet, bedeutet das nicht automatisch, dass die Versicherung zahlt. Entscheidend sind immer die versicherte Schadenursache, der vereinbarte Tarif und mögliche Ausschlüsse oder Entschädigungsgrenzen.

Wer seinen Versicherungsschutz beurteilen möchte, sollte deshalb drei Fragen getrennt betrachten: Welche Sachen gehören zum versicherten Hausrat? Gegen welche Gefahren sind diese Sachen versichert? Und welche Grenzen oder Zusatzbausteine gelten im eigenen Vertrag?

Was gehört überhaupt zum versicherten Hausrat?

Zum Hausrat zählen grundsätzlich Gegenstände, die der Einrichtung, dem Gebrauch oder dem Verbrauch innerhalb des Haushalts dienen. Praktisch lässt sich das mit einer einfachen Vorstellung erklären: Viele Dinge, die du bei einem Umzug aus der Wohnung mitnehmen würdest, gehören typischerweise zum Hausrat.

Versichert sein können deshalb beispielsweise deine Möbel, Teppiche, Lampen, Fernseher, Computer, Haushaltsgeräte, Kleidung, Schuhe, Bücher, Geschirr, Lebensmittel, Sportgeräte, Werkzeuge und persönliche Gegenstände. Auch bestimmte Wertsachen wie Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände oder hochwertige Sammlungen gehören grundsätzlich zum Hausrat. Für solche Gegenstände gelten allerdings häufig besondere Entschädigungsgrenzen und teilweise zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung.

Nicht alles innerhalb einer Wohnung ist dagegen Hausrat. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile fallen bei Eigentümern überwiegend in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Gerade bei Einbauküchen, fest verklebten Bodenbelägen, maßgefertigten Einbauten oder bestimmten technischen Anlagen kann die Abgrenzung vom konkreten Vertragsverhältnis und den Versicherungsbedingungen abhängen.

Für Mieter ist besonders wichtig: Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich das eigene Inventar und nicht das Gebäude des Vermieters. Brennt beispielsweise die Küche nach einem technischen Defekt aus, kann die Hausratversicherung für beschädigte Möbel, Elektrogeräte und persönliche Sachen zuständig sein. Schäden an Wänden, Dach oder anderen Gebäudebestandteilen gehören dagegen grundsätzlich in einen anderen Versicherungsbereich.

Welche Schäden deckt eine Hausratversicherung normalerweise ab?

Eine klassische Hausratversicherung versichert nicht jede denkbare Ursache, sondern bestimmte Gefahren. Zum üblichen Kern gehören Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Sturm und Hagel. Welche zusätzlichen Gefahren eingeschlossen sind, unterscheidet sich zwischen den Tarifen zum Teil erheblich.

Schadenursache Typischer Grundschutz Wichtige Einschränkung
Brand und Feuer meist versichert Schaden muss unter die Vertragsdefinition fallen
Blitzschlag meist versichert Überspannungsschäden gesondert prüfen
Explosion meist versichert Bedingungen des Tarifs beachten
Leitungswasser meist versichert nicht jedes eindringende Wasser ist Leitungswasser
Einbruchdiebstahl meist versichert einfacher Diebstahl ist etwas anderes
Raub meist versichert Trickdiebstahl normalerweise nicht automatisch
Vandalismus nach Einbruch meist versichert Zusammenhang mit einem versicherten Einbruch erforderlich
Sturm meist versichert typischerweise ab Windstärke 8
Hagel meist versichert Schäden müssen Hausrat betreffen
Überschwemmung/Starkregen meist nur mit Zusatzschutz Elementarschutz erforderlich
Fahrraddiebstahl unterwegs tarifabhängig häufig Zusatzbaustein nötig
Glasbruch tarifabhängig häufig separate Glasversicherung

Die Tabelle zeigt bereits, warum ein Blick auf die Überschrift „Hausratversicherung vorhanden“ allein wenig aussagt. Zwei Verträge können denselben Namen tragen und sich bei einzelnen Schäden erheblich unterscheiden.

Feuer: Mehr als nur der klassische Wohnungsbrand

Zu den wichtigsten versicherten Gefahren gehört Feuer. Ein Wohnungsbrand kann innerhalb weniger Minuten große Teile des Hausrats unbrauchbar machen. Dabei entstehen Schäden nicht nur durch die Flammen selbst. Rauch, Ruß und Löschwasser können Möbel, Textilien und Elektronik ebenfalls zerstören.

Ein typisches Beispiel wäre ein technischer Defekt an einem Elektrogerät. Gerät dadurch die Wohnung in Brand, können sowohl unmittelbar verbrannte Gegenstände als auch Hausrat ersetzt werden, der durch Rauch oder die Löscharbeiten beschädigt wurde.

Auch bestimmte Schäden durch Blitzschlag oder Explosion gehören normalerweise zum versicherten Bereich. Bei Schäden an elektrischen Geräten sollte allerdings genau geprüft werden, wie der Vertrag Überspannungsschäden behandelt. Nicht jeder elektronische Defekt während eines Gewitters ist automatisch einem direkten Blitzschlag gleichgestellt. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss je nach Vertrag einen entsprechenden Einschluss voraussetzen können.

Leitungswasser: Rohrbruch ja, Starkregen nicht automatisch

Leitungswasserschäden gehören zu den klassischen Leistungen der Hausratversicherung. Läuft beispielsweise aufgrund eines geplatzten Waschmaschinenschlauchs Wasser aus und beschädigt Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte, kann die Hausratversicherung für den beschädigten Hausrat zuständig sein.

Entscheidend ist aber die Herkunft des Wassers. Wasser aus einer beschädigten Leitung ist versicherungsrechtlich etwas anderes als Regenwasser, das durch ein offenes Fenster eindringt, oder Wasser, das bei Starkregen in den Keller läuft.

Das kann im Schadenfall einen enormen Unterschied machen. Wird dein Keller durch eine defekte Wasserleitung überflutet und dadurch eingelagerter Hausrat zerstört, kann der reguläre Leitungswasserschutz greifen. Dringt dagegen Wasser infolge einer Überschwemmung oder eines Starkregenereignisses ein, reicht eine normale Hausratversicherung häufig nicht aus. Dafür wird regelmäßig ein zusätzlicher Schutz gegen Elementargefahren benötigt.

Einbruchdiebstahl: Wann aus Diebstahl ein versicherter Einbruch wird

Ein weiterer Kernbereich ist der Einbruchdiebstahl. Bricht ein Täter beispielsweise eine Wohnungstür auf oder hebelt ein Fenster auf und entwendet anschließend Fernseher, Schmuck oder Computer, liegt typischerweise ein versicherter Einbruchdiebstahl vor.

Versichert können nicht nur gestohlene Sachen sein. Verwüsten Einbrecher die Wohnung oder zerstören Möbel, kann auch Vandalismus nach einem Einbruch in den Versicherungsschutz fallen. Ebenso können abhängig vom Vertrag beispielsweise Kosten für beschädigte Türen, Schlösser oder andere Folgeschäden übernommen werden.

Anders sieht es beim einfachen Diebstahl aus. Wird dir beispielsweise in einer Fußgängerzone unbemerkt das Smartphone aus der Jackentasche gezogen, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen klassischen Einbruchdiebstahl. Auch Trickdiebstahl ist nicht automatisch Bestandteil des Grundschutzes. Ein Tarif kann solche Fälle zusätzlich einschließen, darauf solltest du dich ohne Blick in die Bedingungen jedoch nicht verlassen.

Besonders problematisch kann es werden, wenn eine Wohnung offensichtlich nicht ausreichend gesichert war. Eine offen stehende Terrassentür ist etwas anderes als eine gewaltsam aufgebrochene Tür. Moderne Tarife sollten außerdem darauf geprüft werden, wie sie Manipulationen an elektronischen Schließsystemen behandeln, weil dabei möglicherweise keine klassischen Einbruchspuren entstehen.

Raub ist versichert – einfacher Verlust nicht

Raub und Diebstahl werden im Alltag häufig gleichgesetzt, versicherungsrechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Situationen. Von Raub spricht man vereinfacht dann, wenn jemand unter Anwendung oder Androhung von Gewalt Sachen wegnimmt.

Wirst du beispielsweise auf der Straße bedroht und zur Herausgabe deiner Geldbörse gezwungen, kann das im Rahmen der Hausrat-Außenversicherung versichert sein. Wird die Geldbörse dagegen unbemerkt aus deiner Tasche gestohlen oder verlierst du sie selbst, gelten andere Regeln.

Gerade unterwegs lohnt deshalb ein genauer Blick auf die Bedingungen der Außenversicherung. Entscheidend ist nicht lediglich, dass ein Gegenstand verschwunden ist, sondern wie er abhandengekommen ist.

Sturm und Hagel: Der Hausrat kann ebenfalls betroffen sein

Bei Sturm denken viele zunächst an die Wohngebäudeversicherung. Sie ist tatsächlich für Schäden am versicherten Gebäude relevant. Eine Hausratversicherung kann jedoch einspringen, wenn infolge eines versicherten Sturmereignisses der Hausrat beschädigt wird.

Deckt beispielsweise ein Sturm Teile des Dachs ab und eindringender Niederschlag beschädigt anschließend Möbel, kann ein versicherter Zusammenhang bestehen. Für Sturm gilt in klassischen Bedingungen regelmäßig Windstärke 8 als relevante Grenze. Hagelschäden werden dagegen nicht von einer bestimmten Windstärke abhängig gemacht.

Nicht damit gleichzusetzen ist ein dauerhaft geöffnetes Fenster, durch das Regen in die Wohnung gelangt. Eine Hausratversicherung soll bestimmte versicherte Gefahren abdecken und ist keine Absicherung gegen jede denkbare Form eindringender Feuchtigkeit.

Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen brauchen besonderen Schutz

Dieser Punkt wird besonders häufig unterschätzt. Überschwemmungsschäden sind in einer klassischen Hausratversicherung normalerweise nicht automatisch vollständig enthalten. Für Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und weitere Naturgefahren gibt es den zusätzlichen Elementarschutz.

Das betrifft längst nicht nur Häuser direkt neben Flüssen. Starkregen kann auch Grundstücke treffen, die weit von einem Gewässer entfernt liegen. Läuft Wasser in eine Erdgeschosswohnung oder einen Keller und zerstört dort Möbel, Elektrogeräte, Vorräte und persönliche Gegenstände, können schnell Schäden von mehreren Tausend oder sogar Zehntausenden Euro entstehen.

Wer seinen Hausrat nicht ohne größere finanzielle Belastung ersetzen könnte, sollte deshalb prüfen, ob Elementarschäden mitversichert sind und welche Bedingungen insbesondere für Überschwemmung und Rückstau gelten.

Was ist mit dem Fahrrad?

Fahrräder gehören grundsätzlich zum Hausrat. Trotzdem bedeutet das nicht, dass jedes gestohlene Fahrrad automatisch über die Hausratversicherung ersetzt wird.

Wird ein Fahrrad beispielsweise bei einem versicherten Einbruch aus einem abgeschlossenen Keller gestohlen, kann der Einbruchdiebstahlschutz greifen. Wird es dagegen nachts vor dem Bahnhof aufgebrochen und gestohlen, handelt es sich nicht um einen Einbruch in die versicherte Wohnung.

Für solche Fälle gibt es Fahrraddiebstahl-Klauseln beziehungsweise entsprechende Tarifleistungen. Moderne Bedingungen können auch nicht versicherungspflichtige Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h einschließen. Häufig muss das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert sein.

Bei einem hochwertigen E-Bike im Wert von mehreren Tausend Euro solltest du zusätzlich auf die Entschädigungsgrenze achten. Eine Fahrraddiebstahl-Leistung hilft wenig, wenn die Versicherungssumme für Fahrräder deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt.

Hausrat ist teilweise auch außerhalb der Wohnung versichert

Der Schutz endet nicht zwingend an der Wohnungstür. Viele Hausratversicherungen enthalten eine sogenannte Außenversicherung. Dadurch können versicherte Sachen vorübergehend auch außerhalb der eigenen Wohnung geschützt sein.

Nimmst du beispielsweise Kleidung, Notebook oder Kamera mit auf eine Reise und werden diese bei einem versicherten Einbruch aus einem Hotelzimmer gestohlen, kann Versicherungsschutz bestehen. In den Musterbedingungen des GDV ist grundsätzlich ein weltweiter Schutz für vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befindliche Sachen vorgesehen; konkrete zeitliche und finanzielle Grenzen legt der jeweilige Vertrag fest.

Das ist allerdings keine weltweite Allgefahrenversicherung für persönliche Gegenstände. Fällt dir im Urlaub die Kamera ins Meer oder lässt du das Notebook im Zug liegen, entsteht dadurch noch kein versicherter Hausratschaden. Auch hier muss eine im Vertrag versicherte Gefahr vorliegen.

Keller, Garage und Nebenräume: Nicht alles muss in der Wohnung stehen

Zur versicherten Wohnung können je nach Vertragsgestaltung auch Keller, Garagen und bestimmte Nebenräume gehören. Dort gelagerte Werkzeuge, Fahrräder, Gartenmöbel oder andere Haushaltsgegenstände können deshalb ebenfalls Teil des versicherten Hausrats sein.

Gerade Keller verdienen besondere Aufmerksamkeit. Einerseits befinden sich dort häufig erstaunlich hohe Werte. Andererseits besteht ein erhöhtes Risiko durch Einbruch, Leitungswasser oder Überschwemmung. Wer Fahrräder, Werkzeuge, Sportausrüstung oder Vorräte im Keller lagert, sollte deren Gesamtwert nicht unterschätzen.

Bei Gemeinschaftskellern oder frei zugänglichen Bereichen können zusätzliche Anforderungen gelten. Wertvolle Gegenstände sollten deshalb nicht nur aus Sicherheitsgründen in ausreichend geschützten Räumen aufbewahrt werden.

Wertsachen sind versichert – aber häufig nur bis zu einer Grenze

Schmuck, Bargeld, Münzen, Edelmetalle, Kunstgegenstände und andere Wertsachen können zum versicherten Hausrat gehören. Daraus folgt allerdings nicht, dass jeder beliebig hohe Wert automatisch vollständig abgesichert ist.

Für Wertsachen enthalten Verträge regelmäßig besondere Entschädigungsgrenzen. Die Verbraucherzentralen nennen bei klassischen Verträgen beispielsweise häufig eine Gesamtbegrenzung auf einen bestimmten Anteil der Versicherungssumme. Für einzelne Kategorien wie Bargeld oder Schmuck können zusätzliche Höchstgrenzen gelten. Bei bestimmten Werten kann außerdem vorgeschrieben sein, dass sie in einem geeigneten Wertschutzschrank aufbewahrt werden.

Angenommen, ein Haushalt besitzt Schmuck und hochwertige Uhren im Gesamtwert von 35.000 Euro. Eine Versicherungssumme von 80.000 Euro bedeutet nicht automatisch, dass diese 35.000 Euro im Einbruchfall vollständig ersetzt werden. Entscheidend sind zusätzlich die vereinbarten Wertsachengrenzen.

Wer größere Bargeldbestände, hochwertigen Schmuck, Kunst, Edelmetalle oder Sammlungen besitzt, sollte diesen Punkt deshalb ausdrücklich prüfen.

Die Versicherung ersetzt normalerweise den Neuwert

Eine der wichtigsten Leistungen der Hausratversicherung ist die Neuwertentschädigung. Maßgeblich ist normalerweise nicht, was du vor vielen Jahren für einen Gegenstand bezahlt hast oder welchen Verkaufspreis er gebraucht noch erzielen würde.

Entscheidend ist grundsätzlich, was ein vergleichbarer Gegenstand in neuwertigem Zustand heute kostet.

Ein acht Jahre alter Fernseher kann gebraucht beispielsweise nur noch 150 Euro wert sein. Kostet ein technisch vergleichbares Neugerät heute 600 Euro, orientiert sich eine klassische Neuwertversicherung grundsätzlich am erforderlichen Wiederbeschaffungswert und nicht einfach am Gebrauchtwert.

Das macht die Hausratversicherung gerade bei größeren Schäden finanziell relevant. Nach einem vollständigen Wohnungsbrand müsste schließlich nicht ein gebrauchter Haushalt zusammengekauft werden. Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr und viele andere Dinge müssten innerhalb kurzer Zeit ersetzt werden.

Wie schnell ein kompletter Hausrat teuer wird

Der Wert eines Haushalts wird häufig unterschätzt, weil die Gegenstände über viele Jahre einzeln angeschafft wurden. Ein Sofa für 1.500 Euro wirkt vielleicht nicht außergewöhnlich. Gleiches gilt für einen Fernseher für 900 Euro, einen Computer für 1.200 Euro, Kleidung für einige Tausend Euro und eine Küche voller Kleingeräte.

In Summe sieht es anders aus. Rechnet man Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Kleidung, Elektronik, Fahrräder, Werkzeuge, Bücher und persönliche Gegenstände zusammen, können selbst durchschnittlich eingerichtete Haushalte einen erheblichen Wiederbeschaffungswert erreichen.

Deshalb sollte die Frage nicht lauten: „Sind meine Möbel besonders teuer?“ Sinnvoller ist: Wie viel Geld müsste ich aufbringen, wenn ich meinen gesamten Haushalt innerhalb kurzer Zeit neu beschaffen müsste?

Versicherungssumme und Unterversicherung richtig einschätzen

Bei Tarifen mit fester Versicherungssumme muss diese zum Wert des Hausrats passen. Ist der tatsächliche Hausrat beispielsweise 100.000 Euro wert, aber nur mit 50.000 Euro versichert, besteht eine erhebliche Unterversicherung.

Das kann sogar bei einem Teilschaden problematisch sein. In einem vereinfachten klassischen Beispiel beträgt der tatsächliche Hausratwert 100.000 Euro, die Versicherungssumme jedoch nur 50.000 Euro. Der Haushalt wäre damit lediglich zu 50 Prozent versichert. Bei einem Schaden von 10.000 Euro könnten ohne entsprechenden Unterversicherungsverzicht rechnerisch nur 5.000 Euro ersetzt werden.

Viele Versicherer arbeiten deshalb mit einer pauschalen Versicherungssumme anhand der Wohnfläche und verbinden dies unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Unterversicherungsverzicht. Als verbreitete Orientierungsgröße werden etwa 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche genannt. Bei einer Wohnung mit 80 Quadratmetern ergäbe das beispielsweise eine Versicherungssumme von 52.000 Euro.

Diese Pauschale ersetzt allerdings nicht in jedem Haushalt eine Plausibilitätsprüfung. Wer besonders hochwertig eingerichtet ist, mehrere teure Fahrräder besitzt, hochwertige Elektronik nutzt oder größere Wertsachenbestände hat, kann deutlich darüber liegen.

Was eine Hausratversicherung normalerweise nicht bezahlt

Mindestens genauso wichtig wie der Versicherungsschutz sind die Lücken. Eine Hausratversicherung ist keine Reparaturversicherung für den gesamten Haushalt.

Lässt du dein Smartphone fallen, verschüttest Kaffee über das Notebook oder beschädigt dein Kind versehentlich den Fernseher, liegt allein dadurch normalerweise kein klassischer Hausratversicherungsfall vor. Dasselbe gilt für normale Abnutzung, Verschleiß oder einen technischen Defekt ohne versicherte Folge.

Auch einfacher Diebstahl ist im Grundschutz typischerweise nicht versichert. Wird eine Tasche unbeaufsichtigt gestohlen, ein Fahrrad vor dem Supermarkt entwendet oder eine Geldbörse aus einer offenen Tasche gezogen, muss deshalb genau geprüft werden, ob der Tarif eine entsprechende Erweiterung enthält.

Nicht automatisch versichert sind außerdem Überschwemmung und viele weitere Elementargefahren. Gerade an dieser Stelle lohnt sich eine Überprüfung älterer Verträge.

Grobe Fahrlässigkeit kann über die Leistung entscheiden

Ein guter Tarif sollte Schäden durch grobe Fahrlässigkeit möglichst umfassend einschließen beziehungsweise auf eine Kürzung der Versicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit verzichten, soweit dies vertraglich vereinbart werden kann.

Der Unterschied kann praktisch erheblich sein. Lässt jemand beispielsweise eine brennende Kerze über längere Zeit unbeaufsichtigt und daraus entsteht ein Brand, kann sich die Frage stellen, ob der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.

Tarife unterscheiden sich bei solchen Situationen. Manche sehen einen weitreichenden Schutz vor, andere enthalten Einschränkungen oder Begrenzungen. Deshalb sollte bei einem Tarifvergleich nicht nur der Jahresbeitrag betrachtet werden.

Ein sehr günstiger Vertrag ist wenig hilfreich, wenn genau bei typischen Schadenkonstellationen erhebliche Leistungslücken bestehen.

Welche Tarifmerkmale besonders wichtig sind

Bei einer Hausratversicherung entscheidet nicht die Anzahl kleiner Zusatzleistungen über die Qualität. Wichtiger ist, ob große finanzielle Schäden zuverlässig abgesichert sind.

Besonders relevant sind ein ausreichend hoher Versicherungsschutz beziehungsweise ein sinnvoller Unterversicherungsverzicht, angemessene Wertsachengrenzen, ein möglichst umfassender Umgang mit grober Fahrlässigkeit und ein Elementarschutz, der zur eigenen Wohnsituation passt.

Zusätzlich können je nach Haushalt Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden, Außenversicherung oder spezielle Deckungen für hochwertige Gegenstände wichtig werden.

Glasbruch ist dagegen ein gutes Beispiel für eine Leistung, die nicht für jeden Haushalt dieselbe Priorität hat. Eine kaputte Glasscheibe oder ein beschädigtes Ceranfeld kann ärgerlich sein, stellt für viele Haushalte aber kein existenzbedrohendes finanzielles Risiko dar. Versicherungsschutz sollte zuerst dort aufgebaut werden, wo ein Schaden das eigene Budget ernsthaft belasten würde.

Braucht jeder eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung ist freiwillig. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt deshalb weniger davon ab, ob einzelne Möbel wertvoll sind, sondern vom möglichen Gesamtschaden.

Ein Student mit wenigen gebrauchten Möbeln, kaum Elektronik und ausreichend finanziellen Rücklagen kann zu einer anderen Einschätzung kommen als eine Familie mit vollständig eingerichteter Wohnung, mehreren Computern, Fahrrädern und einem Hausratwert von 70.000 Euro.

Der entscheidende Test ist einfach: Könntest du deinen Hausrat nach einem Totalschaden ohne größere finanzielle Probleme vollständig ersetzen?

Wenn die Antwort Nein lautet, kann eine Hausratversicherung einen relevanten finanziellen Schutz bieten. Besonders ein Brand oder eine schwere Überschwemmung kann innerhalb kurzer Zeit praktisch den gesamten Haushalt zerstören.

Typische Fehler bei der Hausratversicherung

Einer der häufigsten Fehler besteht darin, den Hausratwert nach dem aktuellen Gebrauchtwert einzuschätzen. Für die Wiederbeschaffung benötigst du jedoch häufig deutlich mehr Geld. Wer über viele Jahre Möbel, Elektronik und Kleidung angeschafft hat, unterschätzt deshalb leicht die tatsächliche Summe.

Ebenso problematisch ist es, ausschließlich den Beitrag zu vergleichen. Ein Tarif, der beispielsweise 20 oder 30 Euro pro Jahr günstiger ist, kann schlechtere Wertsachengrenzen, eingeschränkten Elementarschutz oder schwächere Bedingungen bei grober Fahrlässigkeit haben.

Ein weiterer Fehler ist, den Vertrag nach größeren Veränderungen nicht anzupassen. Eine größere Wohnung, hochwertige Neuanschaffungen, teure Fahrräder oder eine wachsende Schmuck- oder Kunstsammlung können den notwendigen Versicherungsschutz deutlich verändern.

Und schließlich sollte der Nachweis des eigenen Besitzes nicht erst nach einem Einbruch beginnen. Gerade bei wertvollen Gegenständen können Fotos, Rechnungen, Seriennummern oder andere Kaufnachweise die Schadenregulierung erheblich erleichtern.

Checkliste: So prüfst du deinen bestehenden Hausratschutz

  1. Wohnfläche kontrollieren: Prüfe, ob die im Vertrag angegebene Wohnfläche noch stimmt.
  2. Versicherungssumme prüfen: Sie sollte zum tatsächlichen Wiederbeschaffungswert deines Hausrats passen.
  3. Unterversicherungsverzicht kontrollieren: Achte darauf, unter welchen Voraussetzungen er gilt.
  4. Elementarschutz prüfen: Kläre, ob Überschwemmung, Starkregen und Rückstau ausreichend abgesichert sind.
  5. Grobe Fahrlässigkeit prüfen: Achte auf mögliche Leistungskürzungen und Entschädigungsgrenzen.
  6. Wertsachen berücksichtigen: Vergleiche die Vertragsgrenzen mit deinem tatsächlichen Bestand.
  7. Fahrräder und E-Bikes prüfen: Besonders bei hochwertigen Rädern können zusätzliche Deckungen notwendig sein.
  8. Überspannungsschutz kontrollieren: Wichtig für Haushalte mit hochwertiger Elektronik.
  9. Hausrat dokumentieren: Fotografiere Räume und wertvolle Gegenstände und bewahre Kaufnachweise sinnvoll auf.
  10. Nach größeren Anschaffungen erneut prüfen: Der Wert eines Haushalts verändert sich mit der Zeit.

Was du im Schadenfall tun solltest

Kommt es tatsächlich zu einem Schaden, solltest du zunächst verhindern, dass der Schaden größer wird, soweit dies gefahrlos möglich ist. Ein austretendes Wasserrohr kann beispielsweise das Schließen des Hauptwasserhahns erforderlich machen. Nach einem Brand oder Einbruch steht dagegen die eigene Sicherheit an erster Stelle.

Danach sollte der Schaden möglichst schnell dokumentiert werden. Fotos und Videos helfen, den Zustand und die beschädigten Gegenstände festzuhalten. Bei einem Einbruch muss zusätzlich die Polizei eingeschaltet werden. Gestohlene oder beschädigte Sachen sollten möglichst genau aufgelistet werden.

Beschädigte Gegenstände solltest du nicht vorschnell entsorgen, sofern davon keine Gefahr ausgeht und der Versicherer noch keine Möglichkeit zur Besichtigung hatte. Größere Reparaturen oder Aufräumarbeiten sollten ebenfalls abgestimmt werden, wenn dies möglich ist.

Je besser du Kaufbelege, Fotos und andere Nachweise vorbereitet hast, desto einfacher lässt sich später nachvollziehen, welche Gegenstände vorhanden waren und welchen Wert sie hatten.

Fazit: Entscheidend ist nicht nur der Hausrat, sondern die Schadenursache

Eine Hausratversicherung schützt einen großen Teil deiner beweglichen persönlichen Sachen – vom Sofa über Kleidung bis zum Computer. Versichert ist der Hausrat aber nur dann, wenn der Schaden durch eine im Vertrag vereinbarte Gefahr entstanden ist. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus sowie Sturm und Hagel bilden den typischen Kern. Überschwemmung, Starkregen, Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung oder andere Risiken können zusätzlichen Schutz erfordern.

Besonders wichtig sind deshalb nicht möglichst viele kleine Tarifextras, sondern die großen Leistungsfragen: Reicht die Versicherungssumme aus? Besteht Unterversicherungsverzicht? Sind Elementargefahren eingeschlossen? Wie hoch sind die Grenzen für Wertsachen und Fahrräder? Und wie behandelt der Tarif grobe Fahrlässigkeit?

Wer seinen gesamten Hausrat nach einem schweren Brand, einer Überschwemmung oder einem Einbruch nicht problemlos aus Ersparnissen ersetzen könnte, sollte den Versicherungsschutz entsprechend ernst nehmen. Der sinnvollste Vertrag ist dabei nicht zwangsläufig der billigste, sondern derjenige, der die finanziell relevanten Risiken des eigenen Haushalts tatsächlich abdeckt.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung entstehen besonders häufig Fragen dazu, welche Gegenstände überhaupt dazugehören, welche Schäden ausgeschlossen sind und wann zusätzliche Tarifbausteine notwendig werden. Die folgenden Antworten geben eine kompakte Orientierung.

Was ist bei einer Hausratversicherung alles versichert?

Versichert ist grundsätzlich der Hausrat, also bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, Bücher, Geschirr und viele persönliche Sachen. Versicherungsschutz besteht jedoch nur bei den im Vertrag vereinbarten Gefahren, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel.

Ist ein Fernseher über die Hausratversicherung versichert?

Ja, ein Fernseher gehört grundsätzlich zum Hausrat. Die Versicherung zahlt aber nicht automatisch bei jedem Defekt. Wird der Fernseher beispielsweise bei einem versicherten Brand zerstört, kann Versicherungsschutz bestehen. Fällt er dagegen einfach vom Schrank, ist dieser Schaden im klassischen Grundschutz normalerweise nicht versichert.

Ist ein Handy in der Hausratversicherung versichert?

Ein Smartphone gehört grundsätzlich zum Hausrat. Wird es bei einem versicherten Wohnungsbrand zerstört oder bei einem Einbruch gestohlen, kann die Hausratversicherung leisten. Ein Sturzschaden, Verlust oder einfacher Taschendiebstahl ist dagegen normalerweise nicht automatisch abgedeckt.

Ist Fahrraddiebstahl über die Hausratversicherung versichert?

Bei einem Einbruch in einen versicherten Keller kann ein gestohlenes Fahrrad bereits über den normalen Einbruchdiebstahlschutz abgesichert sein. Für Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts ist häufig ein zusätzlicher Fahrraddiebstahlschutz erforderlich. Außerdem können Entschädigungsgrenzen und Anforderungen an das verwendete Schloss gelten.

Zahlt die Hausratversicherung bei Hochwasser?

Eine normale Hausratversicherung reicht für Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmung häufig nicht aus. Dafür wird grundsätzlich ein zusätzlicher Elementarschutz benötigt. Der Vertrag sollte insbesondere Überschwemmung infolge von Starkregen und gegebenenfalls Rückstau abdecken.

Sind Schmuck und Bargeld versichert?

Schmuck und Bargeld können zum versicherten Hausrat gehören. Für Wertsachen gelten allerdings häufig besondere Entschädigungsgrenzen. Größere Bargeldbestände, hochwertiger Schmuck oder Edelmetalle können außerdem besondere Anforderungen an die Aufbewahrung auslösen.

Zahlt die Hausratversicherung den Zeitwert oder den Neuwert?

Bei einer klassischen Hausratversicherung wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert beziehungsweise Neuwert zugrunde gelegt. Entscheidend ist also, was ein vergleichbarer Gegenstand in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Schadens kostet. Voraussetzung ist unter anderem, dass Versicherungssumme und Vertragsbedingungen passen.

Ist eine Hausratversicherung wirklich notwendig?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Sinnvoll kann sie vor allem dann sein, wenn du deinen gesamten Hausrat nach einem größeren Brand, Einbruch oder anderen schweren Schaden nicht ohne erhebliche finanzielle Belastung ersetzen könntest. Je höher der Wiederbeschaffungswert des Haushalts, desto größer wird die Bedeutung des Versicherungsschutzes.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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