Eine Risikolebensversicherung soll verhindern, dass der Tod eines Familienmitglieds neben der persönlichen Belastung auch zu existenziellen finanziellen Schwierigkeiten führt. Fällt plötzlich ein Einkommen weg, müssen Miete, Kreditraten, Lebenshaltungskosten und die Versorgung der Kinder weiterhin finanziert werden. Entscheidend ist deshalb nicht, möglichst viel Geld zu versichern, sondern eine Versicherungssumme zu wählen, mit der die Hinterbliebenen ihre finanziellen Verpflichtungen bewältigen und ihren Lebensstandard möglichst erhalten können.
Als erste Orientierung gilt das Drei- bis Fünffache des jährlichen Bruttoeinkommens. Wer beispielsweise 50.000 Euro brutto im Jahr verdient, landet damit bei einer Versicherungssumme zwischen 150.000 und 250.000 Euro. Besteht zusätzlich eine Immobilienfinanzierung, kann es sinnvoll sein, die noch offene Kreditsumme hinzuzurechnen. Bei Familien mit kleinen Kindern, einem Alleinverdiener oder besonders hohen finanziellen Verpflichtungen kann der tatsächliche Absicherungsbedarf deutlich über diesen Richtwerten liegen.
Die entscheidende Frage lautet allerdings nicht, wie hoch dein Einkommen heute ist. Viel wichtiger ist, wie viel Geld deiner Familie nach deinem Tod monatlich fehlen würde, welche einmaligen Verpflichtungen bestehen und wie lange die finanzielle Unterstützung benötigt wird. Mit einer nachvollziehbaren Bedarfsrechnung lässt sich die passende Höhe der Risikolebensversicherung wesentlich genauer bestimmen als mit einer pauschalen Faustformel.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme mindestens sein?
Die häufig genannte Empfehlung, das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts abzusichern, eignet sich als Ausgangspunkt für eine erste Einschätzung. Sie berücksichtigt indirekt, dass die Hinterbliebenen mehrere Jahre benötigen können, um das weggefallene Einkommen auszugleichen, ihre Lebenssituation anzupassen oder finanziell unabhängiger zu werden. Eine individuelle Berechnung ersetzt dieser Richtwert jedoch nicht.
Wie groß die Unterschiede ausfallen, zeigt eine einfache Übersicht:
| Bruttojahreseinkommen | Dreifaches Einkommen | Fünffaches Einkommen |
|---|---|---|
| 30.000 € | 90.000 € | 150.000 € |
| 40.000 € | 120.000 € | 200.000 € |
| 50.000 € | 150.000 € | 250.000 € |
| 60.000 € | 180.000 € | 300.000 € |
| 80.000 € | 240.000 € | 400.000 € |
| 100.000 € | 300.000 € | 500.000 € |
Die Beträge sind Orientierungswerte und keine verbindlichen Mindest- oder Höchstgrenzen. Sie berücksichtigen weder bestehende Kredite noch das Einkommen des hinterbliebenen Partners, vorhandenes Vermögen oder die Dauer der finanziellen Abhängigkeit. Gerade bei jüngeren Familien kann das Fünffache eines Jahreseinkommens deshalb zu niedrig sein. Umgekehrt kann das Dreifache bereits mehr als ausreichend sein, wenn die Partner finanziell unabhängig sind und keine größeren Verpflichtungen bestehen.
Ein weiterer Schwachpunkt der Faustformel liegt im Bruttoeinkommen. Für die Versorgung der Hinterbliebenen ist vor allem entscheidend, wie viel verfügbares Einkommen tatsächlich wegfällt. Ein Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro bedeutet nicht, dass der Familie jährlich 60.000 Euro fehlen. Ein Teil des Einkommens entfällt auf Steuern und Sozialabgaben, während gleichzeitig bestimmte persönliche Ausgaben des Verstorbenen wegfallen. Andere Kosten bleiben bestehen oder steigen sogar, beispielsweise durch zusätzlichen Betreuungsbedarf.
Deshalb solltest du die Faustformel als Kontrollwert verwenden und anschließend eine eigene Bedarfsrechnung durchführen. Liegt das Ergebnis deutlich außerhalb der üblichen Spanne, ist das nicht automatisch ein Fehler. Entscheidend ist, ob sich die Abweichung durch deine persönliche Lebenssituation nachvollziehbar erklären lässt.
Risikolebensversicherung berechnen: So ermittelst du deinen tatsächlichen Bedarf
Der persönliche Absicherungsbedarf setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Zunächst muss klar sein, welcher Betrag der Familie nach dem Todesfall jeden Monat fehlt. Anschließend wird ermittelt, wie lange diese Versorgungslücke bestehen könnte. Hinzu kommen finanzielle Verpflichtungen, die einmalig abgesichert werden sollen. Bereits verfügbare Mittel können den Bedarf reduzieren.
Eine vereinfachte Berechnung lautet:
Versicherungssumme = monatliche Versorgungslücke × 12 × Absicherungsjahre + einmaliger Kapitalbedarf − anrechenbares Vermögen
Diese Formel liefert zunächst einen nominalen Grundbedarf. Sie berücksichtigt weder automatisch zukünftige Preissteigerungen noch mögliche Kapitalerträge oder Veränderungen der finanziellen Situation. Für eine belastbare Planung müssen diese Aspekte anschließend eingeordnet werden.
1. Die monatliche Versorgungslücke bestimmen
Am Anfang steht die Frage, wie der Haushalt nach dem Tod der versicherten Person finanziell aussehen würde. Dafür solltest du nicht einfach das bisherige Nettoeinkommen des Verstorbenen übernehmen, sondern ein neues Haushaltsbudget für die Hinterbliebenen erstellen. Berücksichtige weiterhin anfallende Wohnkosten, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität, Kinderbetreuung, Ausbildungskosten und andere notwendige Ausgaben.
Angenommen, eine vierköpfige Familie benötigt nach dem Tod eines Elternteils weiterhin 3.400 Euro im Monat. Der überlebende Elternteil verfügt über ein eigenes Nettoeinkommen von 2.200 Euro. Weitere verlässlich verfügbare Einnahmen werden in diesem Beispiel zunächst nicht berücksichtigt. Damit entsteht eine monatliche Versorgungslücke von 1.200 Euro.
Auf ein Jahr gerechnet fehlen 14.400 Euro. Soll dieser Fehlbetrag über 15 Jahre ausgeglichen werden, ergibt sich ein Kapitalbedarf von 216.000 Euro. Bei einer geplanten Absicherung über 20 Jahre wären es bereits 288.000 Euro. Allein die Dauer der finanziellen Unterstützung verändert die erforderliche Versicherungssumme erheblich.
Wichtig ist außerdem, mit realistischen Einkommensannahmen zu rechnen. Kann der hinterbliebene Elternteil wegen kleiner Kinder nur noch in Teilzeit arbeiten, darf die Berechnung nicht auf dem bisherigen Vollzeitgehalt beruhen. Dasselbe gilt, wenn nach dem Todesfall zusätzliche Betreuungskosten entstehen oder die Familie für längere Zeit auf eine zweite Erwerbstätigkeit verzichten muss.
2. Die Dauer des fehlenden Einkommens festlegen
Eine Versorgungslücke besteht nicht zwangsläufig bis zum Lebensende des hinterbliebenen Partners. Bei Familien orientiert sich der Zeitraum häufig daran, wann die Kinder voraussichtlich finanziell selbstständig werden. Bei einer Immobilienfinanzierung kann die verbleibende Kreditlaufzeit maßgeblich sein. Bei älteren Paaren kann dagegen der Übergang in den Ruhestand eine wichtige Rolle spielen.
Hat eine Familie zwei Kinder im Alter von drei und sechs Jahren, kann ein Absicherungszeitraum von 20 bis 25 Jahren plausibel sein. Damit wird berücksichtigt, dass Kinder auch nach der Volljährigkeit noch finanziell unterstützt werden müssen könnten, beispielsweise während einer Ausbildung oder eines Studiums. Sind die Kinder bereits berufstätig und stehen auf eigenen Beinen, kann ein wesentlich kürzerer Zeitraum ausreichen.
Eine sehr kurze Laufzeit sollte nicht allein deshalb gewählt werden, weil sie den Versicherungsbeitrag senkt. Endet die Risikolebensversicherung beispielsweise mit dem 50. Geburtstag, obwohl die Kinder noch zur Schule gehen und ein erheblicher Immobilienkredit besteht, entsteht eine neue Versorgungslücke. Eine spätere Vertragsverlängerung kann teurer werden, eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern oder wegen zwischenzeitlich aufgetretener Erkrankungen schwierig sein.
3. Einmalige finanzielle Verpflichtungen berücksichtigen
Neben dem monatlichen Einkommen können größere einmalige Ausgaben entstehen. Besonders relevant ist eine noch offene Immobilienfinanzierung. Auch andere langfristige Kredite, notwendige Umbauten oder zusätzliche Betreuungskosten können den Kapitalbedarf erhöhen.
Bei einer bestehenden Baufinanzierung solltest du zunächst entscheiden, ob die Hinterbliebenen den Kredit vollständig ablösen oder die monatlichen Raten weiterzahlen sollen. Beide Möglichkeiten führen zu unterschiedlichen Berechnungen. Wird die vollständige Restschuld als einmaliger Kapitalbedarf angesetzt, darfst du die dadurch wegfallende Kreditrate nicht zusätzlich über viele Jahre in die monatliche Versorgungslücke einrechnen. Andernfalls würdest du dieselbe Verpflichtung doppelt absichern.
Auch ein kurzfristiger finanzieller Puffer kann sinnvoll sein. Ein Todesfall verursacht organisatorische Belastungen und kann dazu führen, dass Angehörige vorübergehend weniger arbeiten oder unerwartete Ausgaben tragen müssen. Wie groß diese Reserve ausfallen sollte, hängt von den vorhandenen Rücklagen und den tatsächlichen Lebensumständen ab. Ein pauschaler Betrag ist dafür weniger aussagekräftig als die Frage, welche Ausgaben konkret entstehen könnten.
4. Vorhandenes Vermögen und andere Leistungen abziehen
Nicht jeder Euro des berechneten Finanzbedarfs muss über eine Risikolebensversicherung abgesichert werden. Bereits vorhandenes, tatsächlich verfügbares Vermögen kann den Bedarf reduzieren. Dazu gehören beispielsweise frei zugängliche Sparguthaben, bestimmte Wertpapierbestände oder Leistungen aus bereits bestehenden Versicherungsverträgen.
Allerdings solltest du nicht das gesamte Familienvermögen ungeprüft abziehen. Ein Notgroschen wird auch nach dem Todesfall benötigt. Geld, das für die Altersvorsorge des hinterbliebenen Partners vorgesehen ist, steht möglicherweise nicht dauerhaft zur Finanzierung laufender Ausgaben zur Verfügung. Ebenso wenig ist eine selbst genutzte Immobilie automatisch als frei verfügbares Kapital anzusehen, wenn die Familie darin wohnen bleiben möchte.
Relevant ist deshalb nur der Teil des Vermögens, den die Hinterbliebenen tatsächlich für die finanzielle Absicherung einsetzen können und wollen. Dabei sind mögliche Wertschwankungen, steuerliche Auswirkungen und die Verfügbarkeit des Geldes zu berücksichtigen. Eine bestehende Lebensversicherung sollte außerdem nur dann vollständig angerechnet werden, wenn ihre Leistung im betreffenden Todesfall tatsächlich zur Verfügung steht und nicht bereits für eine andere Verpflichtung vorgesehen ist.
Beispielrechnung: Wie viel Risikolebensversicherung braucht eine Familie mit zwei Kindern?
Eine Familie möchte den Tod des hauptverdienenden Elternteils absichern. Die beiden Kinder sind vier und sieben Jahre alt. Die Familie wohnt zur Miete und verfügt über einige finanzielle Rücklagen. Der überlebende Elternteil soll genügend Zeit haben, die Kinder zu betreuen, ohne sofort seine Arbeitszeit erheblich erhöhen zu müssen.
Für die Modellrechnung gelten folgende Annahmen: Nach dem Todesfall benötigt der Haushalt monatlich 3.300 Euro. Das verfügbare Einkommen des überlebenden Elternteils beträgt 2.100 Euro. Zusätzlich werden vorsichtig geschätzte, tatsächlich zu erwartende Hinterbliebenenleistungen von 300 Euro monatlich angesetzt. Die verbleibende Versorgungslücke beträgt damit 900 Euro.
Über einen Zeitraum von 15 Jahren ergibt sich folgende Rechnung:
900 Euro × 12 Monate × 15 Jahre = 162.000 Euro.
Zusätzlich möchte die Familie 20.000 Euro für unvorhergesehene Ausgaben und notwendige Anpassungen zur Verfügung haben. Von den bestehenden Rücklagen sollen 30.000 Euro für die Absicherung eingesetzt werden.
162.000 Euro + 20.000 Euro − 30.000 Euro = 152.000 Euro.
Der errechnete Grundbedarf beträgt somit 152.000 Euro. Eine Versicherungssumme von 150.000 Euro würde diesen Betrag nahezu abdecken, allerdings unter der Annahme, dass sich die monatliche Versorgungslücke über 15 Jahre nicht verändert. Steigende Lebenshaltungskosten oder ein geringeres Einkommen könnten diese Kalkulation erheblich verändern.
Für diese Modellfamilie wäre deshalb eine Versicherungssumme von etwa 175.000 bis 200.000 Euro als Planungsgröße nachvollziehbar. Die tatsächlich passende Höhe hängt davon ab, welche zukünftigen Kostensteigerungen berücksichtigt werden sollen und wie belastbar die angenommenen Einnahmen sind. Möchte die Familie statt 15 Jahren einen Zeitraum von 20 Jahren absichern, müsste der Bedarf entsprechend neu berechnet werden.
Die Rechnung zeigt einen wichtigen Zusammenhang: Eine Versicherungssumme muss nicht automatisch das gesamte Einkommen ersetzen. Sie soll die finanzielle Lücke schließen, die nach Berücksichtigung der weiterhin verfügbaren Mittel tatsächlich entsteht.
Wie hoch sollte die Risikolebensversicherung bei einem Hauskredit sein?
Bei einer Immobilienfinanzierung kann der Tod eines Kreditnehmers erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Kreditrate läuft grundsätzlich weiter, während möglicherweise ein großer Teil des Haushaltseinkommens wegfällt. Kann der hinterbliebene Partner die monatlichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, kann im schlimmsten Fall der Verkauf der Immobilie notwendig werden.
Wer das Eigenheim für seine Familie erhalten möchte, kann die Risikolebensversicherung so gestalten, dass die noch offene Kreditsumme im Todesfall vollständig zurückgezahlt werden kann. Dadurch entfällt die monatliche Darlehensrate und die laufende finanzielle Belastung des Haushalts sinkt. Allerdings bestehen die übrigen Wohnkosten weiterhin, etwa für Energie, Grundsteuer, Versicherungen und Instandhaltung.
Beträgt die Restschuld 280.000 Euro, wäre eine Versicherungssumme in dieser Größenordnung für die reine Kreditabsicherung ein nachvollziehbarer Ausgangspunkt. Soll der Vertrag gleichzeitig den Lebensunterhalt der Familie schützen, kommt ein zusätzlicher Absicherungsbedarf hinzu.
Beispiel: Familie mit Immobilie und 280.000 Euro Restschuld
Eine Familie möchte sicherstellen, dass die Immobilie nach dem Tod des Hauptverdieners schuldenfrei bleibt und die Hinterbliebenen ausreichend Geld für den Lebensunterhalt haben. Die noch offene Kreditsumme beträgt 280.000 Euro. Nach vollständiger Tilgung des Darlehens würden die laufenden Haushaltsausgaben einschließlich der verbleibenden Wohnkosten bei 2.900 Euro monatlich liegen.
Dem stehen ein verfügbares Einkommen von 2.000 Euro und vorsichtig kalkulierte Hinterbliebenenleistungen von 200 Euro gegenüber. Damit fehlen monatlich 700 Euro.
Über 15 Jahre ergibt sich ein Einkommensbedarf von 126.000 Euro. Hinzu kommt die Restschuld von 280.000 Euro. Für einmalige Ausgaben werden 20.000 Euro vorgesehen, während 40.000 Euro an tatsächlich verfügbarem Vermögen angerechnet werden können.
280.000 Euro + 126.000 Euro + 20.000 Euro − 40.000 Euro = 386.000 Euro.
In diesem Beispiel liegt der berechnete Absicherungsbedarf bei 386.000 Euro. Eine Versicherungssumme von ungefähr 400.000 Euro würde den nominalen Grundbedarf abdecken. Eine höhere Summe könnte gerechtfertigt sein, wenn Kostensteigerungen, längere Ausbildungszeiten der Kinder oder zusätzliche finanzielle Risiken berücksichtigt werden sollen.
Würde die Familie ausschließlich die Immobilienrestschuld von 280.000 Euro absichern, wäre zwar die Finanzierung gedeckt, der laufende Lebensunterhalt aber nicht vollständig. Umgekehrt könnte eine reine Einkommensabsicherung zu niedrig ausfallen, wenn der Kredit bei einem Todesfall sofort vollständig zurückgezahlt werden soll.
Fallende oder gleichbleibende Versicherungssumme?
Für die reine Kreditabsicherung kann eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme geeignet sein. Dabei reduziert sich die versicherte Leistung während der Vertragslaufzeit nach einem vereinbarten Plan. Idealerweise orientiert sich dieser Verlauf an der tatsächlichen Restschuld der Baufinanzierung.
Das funktioniert allerdings nur dann zuverlässig, wenn die Versicherungssumme nicht schneller sinkt als die Restschuld. Bei einer Anschlussfinanzierung, Tilgungsänderung oder vorübergehenden Tilgungsaussetzung können sich beide Beträge unterschiedlich entwickeln. Deshalb sollte der vereinbarte Verlauf regelmäßig mit dem tatsächlichen Darlehensstand verglichen werden.
Eine gleichbleibende Versicherungssumme bietet eine andere Form der Sicherheit. Sie bleibt während der vereinbarten Versicherungsdauer konstant und kann dadurch neben dem Kredit auch weiteren finanziellen Bedarf abdecken. Die Beiträge können dafür höher ausfallen, wobei die Preisunterschiede zwischen den Vertragsvarianten vom jeweiligen Versicherer abhängen.
Eine interessante Lösung kann darin bestehen, Kreditabsicherung und Familienschutz getrennt zu organisieren. Ein Vertrag deckt die Restschuld ab, während ein zweiter Vertrag mit gleichbleibender Summe das fehlende Einkommen absichert. Dadurch lassen sich Versicherungsdauer und Höhe der beiden Absicherungen unabhängig voneinander gestalten. Ob diese Aufteilung preislich und organisatorisch sinnvoll ist, sollte anhand konkreter Angebote geprüft werden.
Welche Versicherungssumme brauchen Paare, Alleinerziehende und Selbstständige?
Die richtige Höhe einer Risikolebensversicherung verändert sich erheblich mit der persönlichen Lebenssituation. Entscheidend ist nicht allein die Höhe des Einkommens, sondern vor allem, welche finanziellen Folgen sein Wegfall für andere Menschen hätte.
Bei einem kinderlosen Paar mit zwei ähnlich hohen Einkommen kann eine vergleichsweise niedrige Versicherungssumme ausreichen, wenn beide ihre laufenden Ausgaben unabhängig voneinander tragen könnten. Besteht allerdings ein gemeinsamer Immobilienkredit, kann auch ohne Kinder ein erheblicher Absicherungsbedarf entstehen. Entscheidend ist dann, ob der überlebende Partner die Finanzierung allein fortsetzen könnte.
Bei Familien mit kleinen Kindern fällt der Bedarf häufig höher aus. Der Verlust eines Einkommens trifft auf einen langen Zeitraum finanzieller Verantwortung. Gleichzeitig kann die Arbeitsfähigkeit des hinterbliebenen Elternteils durch zusätzliche Betreuungspflichten eingeschränkt werden. Die Berechnung sollte deshalb nicht nur den bisherigen Haushalt betrachten, sondern auch die realistische Lebenssituation nach dem Todesfall.
Alleinerziehende sollten besonders darauf achten, wer nach ihrem Tod für die Kinder sorgen würde und welche finanziellen Mittel dieser Person zur Verfügung stünden. Eine Versicherungssumme kann beispielsweise dazu dienen, den Lebensunterhalt, zusätzliche Betreuung, Ausbildung oder notwendige Veränderungen der Wohnsituation zu finanzieren. Dabei müssen die Bezugsberechtigung und die Verwaltung des Geldes für minderjährige Kinder sorgfältig geregelt werden.
Für Selbstständige und Unternehmer können zusätzliche finanzielle Verpflichtungen bestehen. Schwankende Einnahmen, persönliche Bürgschaften, betriebliche Darlehen oder die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Unternehmens von einer bestimmten Person können den Absicherungsbedarf erhöhen. Private und betriebliche Risiken sollten möglichst getrennt berechnet werden. Eine Versicherung, die ausschließlich die Fortführung des Unternehmens gewährleisten soll, ersetzt nicht automatisch den finanziellen Schutz der Familie.
Auch die Rolle eines Elternteils ohne eigenes Erwerbseinkommen wird häufig unterschätzt. Wer Kinder betreut, den Haushalt organisiert oder Angehörige pflegt, erbringt Leistungen, die nach einem Todesfall möglicherweise durch bezahlte Betreuung, eine Arbeitszeitreduzierung oder andere organisatorische Veränderungen ersetzt werden müssen. Selbst wenn diese Person kein Gehalt verdient, kann ihr Tod eine erhebliche finanzielle Belastung auslösen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, beide Elternteile zu versichern. Die jeweiligen Versicherungssummen müssen dabei keineswegs identisch sein. Sie sollten sich daran orientieren, welche konkreten finanziellen Folgen der Tod des einen beziehungsweise des anderen Elternteils hätte.
Welche Rolle spielen Witwenrente und Waisenrente bei der Berechnung?
Gesetzliche Hinterbliebenenleistungen können die private Versorgungslücke reduzieren. Sie sollten allerdings nicht pauschal mit einem bestimmten Prozentsatz des bisherigen Gehalts angesetzt werden. Entscheidend sind die individuellen Rentenansprüche, die gesetzlichen Voraussetzungen und mögliche Einkommensanrechnungen.
Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt nach dem grundsätzlich geltenden neueren Recht 55 Prozent der maßgeblichen Rente des Verstorbenen. Unter bestimmten Voraussetzungen des älteren Rechts sind es 60 Prozent. Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent und ist nach neuerem Recht regelmäßig auf 24 Kalendermonate begrenzt. Es handelt sich jeweils um Anteile der maßgeblichen gesetzlichen Rente und nicht um Anteile des letzten Arbeitsgehalts.
Ob überhaupt ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Ehe beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaft, der Versicherungsbiografie und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei der großen Witwenrente kann beispielsweise die Erziehung eines minderjährigen Kindes einen Anspruch begründen. Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen kann die Rentenzahlung außerdem reduzieren.
Besonders wichtig für unverheiratete Paare: Eine gewöhnliche nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet keinen Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente. Die private Versorgungslücke kann deshalb deutlich größer ausfallen als bei einem Ehepaar mit vergleichbarer Einkommenssituation.
Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Halbwaisen- oder Vollwaisenrente erhalten. Diese Leistungen sollten ebenfalls individuell ermittelt werden, anstatt sie mit einem pauschalen Betrag anzusetzen.
Für eine sorgfältige Berechnung empfiehlt es sich, die vorhandenen Renteninformationen zu prüfen und bei der Deutschen Rentenversicherung eine Auskunft über mögliche Hinterbliebenenansprüche einzuholen. Nur Leistungen, die tatsächlich zu erwarten sind, sollten den privaten Versicherungsbedarf reduzieren. Befristete Zahlungen dürfen zudem nicht so behandelt werden, als stünden sie über den gesamten Absicherungszeitraum unverändert zur Verfügung.
Warum Inflation die benötigte Versicherungssumme erhöhen kann
Eine Risikolebensversicherung zahlt normalerweise einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Geldbetrag aus. Die Lebenshaltungskosten der Hinterbliebenen können während der Vertragslaufzeit jedoch steigen. Eine heute ausreichend erscheinende Versicherungssumme könnte dadurch in 15 oder 20 Jahren erheblich weniger Kaufkraft besitzen.
Das Problem betrifft auch die Berechnung der laufenden Versorgungslücke. Fehlen einer Familie heute monatlich 900 Euro, wird dieser Betrag bei steigenden Preisen voraussichtlich nicht dauerhaft ausreichen, um dieselben Ausgaben zu finanzieren. Wird die Versicherungssumme lediglich aus 900 Euro multipliziert mit zwölf Monaten und 15 Jahren berechnet, ergibt sich ein Bedarf von 162.000 Euro. Diese Rechnung unterstellt jedoch konstante Ausgaben.
Nehmen wir als Modellannahme eine jährliche Kostensteigerung von zwei Prozent. Steigt die benötigte monatliche Unterstützung jedes Jahr entsprechend an, summieren sich die Zahlungen über 15 Jahre auf rund 187.000 Euro. Der Unterschied zur einfachen Berechnung beträgt ungefähr 25.000 Euro. Dabei werden mögliche Kapitalerträge, Steuern und weitere Veränderungen bewusst nicht berücksichtigt.
Eine höhere Versicherungssumme kann solche Risiken teilweise auffangen. Alternativ bieten manche Tarife Möglichkeiten, die Versicherungssumme unter bestimmten Voraussetzungen später zu erhöhen. Entscheidend sind dabei die tatsächlichen Vertragsbedingungen, mögliche Höchstgrenzen und die Frage, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.
Die Inflation rechtfertigt allerdings nicht automatisch einen beliebig hohen Sicherheitszuschlag. Wer im Todesfall einen größeren Geldbetrag erhält und diesen über viele Jahre anlegt, kann unter Umständen Kapitalerträge erzielen. Diese sind jedoch nicht garantiert und können mit Verlustrisiken verbunden sein. Für eine vorsichtige Absicherungsplanung sollte deshalb nicht mit hohen sicheren Renditen gerechnet werden.
Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung laufen?
Versicherungssumme und Vertragslaufzeit müssen zusammenpassen. Eine hohe Versicherungssumme nützt wenig, wenn der Versicherungsschutz endet, während die Hinterbliebenen weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen wären.
Bei Familien mit Kindern kann es sinnvoll sein, die Laufzeit bis zu dem Zeitpunkt zu wählen, an dem das jüngste Kind voraussichtlich finanziell unabhängig ist. Ein dreijähriges Kind könnte beispielsweise noch mehr als 20 Jahre Unterstützung benötigen. Eine Versicherungslaufzeit von 20 bis 25 Jahren kann deshalb als Ausgangspunkt für die Planung dienen. Die tatsächliche Dauer hängt insbesondere von den Ausbildungsplänen, der finanziellen Situation und anderen Einkommensquellen ab.
Bei einer reinen Kreditabsicherung sollte die Laufzeit grundsätzlich mindestens so lange reichen, wie die betreffende Finanzierung abgesichert werden muss. Hier ist die vollständige Tilgung maßgeblich, nicht automatisch das Ende der ersten Zinsbindung. Läuft die Zinsbindung nach zehn Jahren aus, während anschließend noch eine erhebliche Restschuld besteht, wäre eine ebenfalls nach zehn Jahren endende Versicherung möglicherweise zu kurz.
Für ältere Paare kann eine andere Betrachtung sinnvoll sein. Steht der Ruhestand kurz bevor, sollte überprüft werden, ob die verfügbaren Renten, Ersparnisse und sonstigen Einkünfte zur Finanzierung des verbleibenden Lebensunterhalts ausreichen. Besteht keine relevante Versorgungslücke mehr, kann der Bedarf an einer Risikolebensversicherung sinken oder ganz entfallen.
Eine gewisse zeitliche Reserve kann die Planung robuster machen. Gleichzeitig solltest du keine jahrzehntelang überflüssige Versicherung abschließen, wenn schon heute nachvollziehbar ist, dass die finanzielle Abhängigkeit wesentlich früher endet.
Was kostet eine höhere Risikolebensversicherung?
Eine höhere Versicherungssumme führt grundsätzlich zu höheren Beiträgen. Wie stark sich die Kosten verändern, hängt allerdings vom konkreten Tarif und den persönlichen Risikomerkmalen ab. Besonders relevant sind das Alter bei Vertragsabschluss, die Laufzeit, der Gesundheitszustand, das Rauchverhalten, der Beruf und bestimmte risikoreiche Freizeitaktivitäten.
Es wäre deshalb irreführend, einen einheitlichen Monatsbeitrag für eine Versicherungssumme von beispielsweise 300.000 Euro zu nennen. Zwei gleich alte Personen können bei identischer Versicherungssumme und Laufzeit sehr unterschiedliche Angebote erhalten. Auch die Preise verschiedener Versicherer können bei vergleichbarem Schutz erheblich auseinanderliegen.
Für die Entscheidung solltest du nicht nur den aktuell zu zahlenden Beitrag vergleichen. Manche Versicherer unterscheiden zwischen einem Zahlbeitrag und einem höheren Tarif- beziehungsweise Bruttobeitrag. Der günstigere Zahlbeitrag kann durch die Verrechnung von Überschüssen entstehen und ist nicht in jedem Fall für die gesamte Laufzeit garantiert. Sinkt die Überschussbeteiligung, kann der tatsächlich zu zahlende Beitrag bis zur vertraglich vorgesehenen Grenze steigen.
Ebenso wichtig sind die Möglichkeiten zur späteren Vertragsanpassung. Eine Nachversicherungsgarantie kann beispielsweise erlauben, die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen wie einer Geburt, Heirat oder Immobilienfinanzierung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Solche Optionen unterliegen jedoch meist Fristen, Altersgrenzen und Höchstbeträgen.
Wer zwischen einer knapp bemessenen Versicherungssumme und einer etwas höheren Absicherung schwankt, sollte zunächst die konkreten Beitragsunterschiede berechnen lassen. Anschließend lässt sich beurteilen, ob der zusätzliche Schutz die höhere finanzielle Belastung rechtfertigt. Dabei muss die Versicherung dauerhaft bezahlbar bleiben, denn ein später wegen zu hoher Beiträge gekündigter Vertrag bietet keinen Schutz mehr.
Risikolebensversicherung für Paare: Wer sollte wie hoch versichert sein?
Bei Paaren ist es sinnvoll, den Absicherungsbedarf für beide Todesfallszenarien getrennt zu berechnen. Selbst wenn beide Partner ein ähnliches Einkommen erzielen, müssen die finanziellen Folgen ihres Todes nicht identisch sein. Unterschiedliche Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, persönliche Verpflichtungen oder vorhandene Rentenansprüche können zu erheblichen Abweichungen führen.
Eine Möglichkeit besteht darin, dass jeder Partner einen eigenen Versicherungsvertrag auf sein Leben abschließt und den jeweils anderen als bezugsberechtigte Person einträgt. Zwei getrennte Verträge ermöglichen unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten. Außerdem bleibt die Absicherung einer Person grundsätzlich unabhängig davon bestehen, ob der andere Partner verstirbt.
Eine besondere Vertragsgestaltung ist die sogenannte Über-Kreuz-Versicherung. Dabei schließt beispielsweise Partner A einen Vertrag ab, in dem Partner B als versicherte Person eingetragen ist. Partner A ist selbst Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Umgekehrt schließt Partner B einen eigenen Vertrag auf das Leben von Partner A ab.
Diese Gestaltung kann insbesondere für unverheiratete Paare erbschaftsteuerlich relevant sein. Bei korrekt ausgestalteten Über-Kreuz-Verträgen erhält der überlebende Versicherungsnehmer die Leistung aus seinem eigenen Vertrag. Die Auszahlung wird ihm damit grundsätzlich nicht als Erwerb von Todes wegen aus dem Vermögen des verstorbenen Partners zugerechnet.
Bei einer gewöhnlichen Versicherung auf das eigene Leben mit dem Partner als Begünstigten kann dagegen Erbschaftsteuer anfallen. Nach dem Rechtsstand 2026 beträgt der persönliche Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner grundsätzlich 500.000 Euro. Für unverheiratete Lebensgefährten liegt er bei lediglich 20.000 Euro. Maßgeblich sind dabei auch weitere steuerlich relevante Erwerbe und die konkreten persönlichen Verhältnisse.
Die Über-Kreuz-Gestaltung muss von Anfang an korrekt umgesetzt werden. Insbesondere müssen die Rollen als Versicherungsnehmer, versicherte Person und Beitragszahler eindeutig geregelt sein. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Kindern oder besonderen Vertragskonstellationen sollte die steuerliche Gestaltung individuell geprüft werden.
Eine weitere Möglichkeit ist eine verbundene Risikolebensversicherung, bei der zwei Personen über einen gemeinsamen Vertrag abgesichert sind. Diese Variante kann preislich günstiger sein. Allerdings wird die Versicherungssumme beim ersten Todesfall grundsätzlich nur einmal ausgezahlt, und der Vertrag endet anschließend. Sterben beide versicherten Personen gleichzeitig, entsteht ebenfalls kein Anspruch auf zwei vollständige Versicherungssummen aus diesem einen Vertrag.
Für Familien mit Kindern können zwei getrennte Verträge deshalb einen erheblichen Unterschied machen. Sie ermöglichen die Absicherung beider Elternteile und können bei zwei Todesfällen grundsätzlich Leistungen aus beiden Verträgen vorsehen. Wer sich für eine gemeinsame Police interessiert, sollte besonders sorgfältig prüfen, ob die einmalige Versicherungssumme auch für diesen Fall ausreichend wäre.
Kann die Versicherungssumme später erhöht oder reduziert werden?
Der Absicherungsbedarf einer Familie verändert sich im Laufe der Jahre. Nach der Geburt eines Kindes steigen häufig die langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Beim Immobilienkauf kommt möglicherweise ein großer Kredit hinzu. Später wächst das Vermögen, die Restschuld sinkt und die Kinder werden finanziell unabhängiger.
Deshalb sollte die Risikolebensversicherung kein Vertrag sein, der einmal abgeschlossen und anschließend jahrzehntelang vergessen wird. Eine Überprüfung bietet sich besonders bei größeren Veränderungen der Lebenssituation an.
Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist allerdings nicht immer problemlos möglich. Ohne vertraglich vereinbarte Nachversicherungsgarantie kann der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen oder einen neuen Vertrag anbieten. Hat sich der Gesundheitszustand seit dem ursprünglichen Abschluss verschlechtert, können höhere Beiträge, Einschränkungen oder sogar eine Ablehnung die Folge sein.
Auch Nachversicherungsgarantien sind kein unbegrenztes Recht auf jede gewünschte Erhöhung. Häufig gelten Fristen nach dem jeweiligen Ereignis, maximale Erhöhungsbeträge und bestimmte Altersgrenzen. Wer eine solche Option besitzt, sollte deshalb die konkreten Versicherungsbedingungen kennen und rechtzeitig handeln.
Eine Reduzierung der Versicherungssumme ist bei vielen Verträgen einfacher. Sie kann beispielsweise sinnvoll werden, wenn ein Immobilienkredit weitgehend getilgt ist oder umfangreiches Vermögen aufgebaut wurde. Vor einer Anpassung sollte jedoch erneut der vollständige Bedarf berechnet werden. Eine niedrigere Restschuld allein bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch der gesamte Familienschutz im gleichen Umfang reduziert werden kann.
Besonders wichtig ist, einen bestehenden Vertrag nicht vorschnell zu kündigen, um anschließend eine vermeintlich günstigere Versicherung abzuschließen. Der neue Versicherungsschutz sollte bereits verbindlich bestehen, bevor der alte Vertrag beendet wird. Andernfalls kann eine gefährliche Absicherungslücke entstehen.
Häufige Fehler bei der Wahl der Versicherungssumme
Einer der größten Fehler besteht darin, ausschließlich die monatlichen Versicherungsbeiträge zu betrachten. Wer eine möglichst niedrige Versicherungssumme auswählt, kann zwar Beiträge sparen, verfehlt möglicherweise aber den eigentlichen Zweck des Vertrags. Die entscheidende Frage ist, ob die Auszahlung im Todesfall tatsächlich ausreichen würde, um die finanziellen Verpflichtungen der Hinterbliebenen zu erfüllen.
Ebenso problematisch ist die unkritische Anwendung der Faustformel. Das Dreifache eines Jahresgehalts kann bei einer Familie mit kleinen Kindern und hohem Immobilienkredit deutlich zu wenig sein. Bei einem finanziell unabhängigen Paar kann dagegen selbst eine niedrigere Summe ausreichen. Ohne Bedarfsrechnung bleibt unklar, ob die gewählte Versicherungssumme angemessen ist.
Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die Immobilienrestschuld und die laufenden Kreditraten gleichzeitig vollständig angesetzt werden. Wer die Restschuld im Todesfall tilgen möchte, muss die dadurch wegfallenden Kreditraten aus dem zukünftigen Haushaltsbudget herausrechnen. Andernfalls wird derselbe Finanzbedarf doppelt berücksichtigt und die Versicherungssumme unnötig erhöht.
Unterschätzt werden außerdem die finanziellen Folgen des Todes eines Elternteils, der bisher wenig oder gar kein Erwerbseinkommen erzielt hat. Müssen Kinderbetreuung, Haushaltsführung oder Pflegeleistungen künftig durch bezahlte Dienstleistungen ersetzt werden, können erhebliche zusätzliche Kosten entstehen. Eine Versicherung ausschließlich auf das Leben des Hauptverdieners kann deshalb zu kurz greifen.
Auch bei den Gesundheitsfragen darf es keine Nachlässigkeit geben. Die vom Versicherer in Textform gestellten Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche oder unvollständige Angaben können später schwerwiegende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Bei umfangreichen Vorerkrankungen kann eine professionelle Aufbereitung der Gesundheitsunterlagen und gegebenenfalls eine anonyme Risikovoranfrage hilfreich sein.
Schließlich sollte die Bezugsberechtigung eindeutig geregelt werden. Die richtige Versicherungssumme hilft wenig, wenn im Todesfall Unklarheit darüber besteht, wer das Geld erhalten soll. Besonders nach einer Trennung, Scheidung, neuen Partnerschaft oder Geburt eines Kindes empfiehlt es sich, die vorhandenen Regelungen erneut zu überprüfen.
So findest du die passende Versicherungssumme für deinen Vertrag
Eine fundierte Entscheidung beginnt mit einer vollständigen Bestandsaufnahme der finanziellen Situation. Besonders hilfreich ist es, beide Todesfallszenarien getrennt durchzurechnen und anschließend mit den bereits bestehenden Absicherungen abzugleichen.
Checkliste: Versicherungssumme richtig festlegen
- Haushaltsbudget berechnen: Ermittle die notwendigen monatlichen Ausgaben der Hinterbliebenen und berücksichtige Veränderungen nach dem Todesfall.
- Verfügbare Einnahmen feststellen: Rechne mit dem realistischen Einkommen des Hinterbliebenen und überprüfe tatsächliche Ansprüche auf Hinterbliebenenleistungen.
- Absicherungsdauer bestimmen: Lege fest, wie lange die monatliche Versorgungslücke ausgeglichen werden muss.
- Einmaligen Kapitalbedarf erfassen: Berücksichtige beispielsweise offene Kredite und notwendige zusätzliche Rücklagen, ohne finanzielle Verpflichtungen doppelt zu zählen.
- Verfügbares Vermögen abziehen: Berücksichtige nur Gelder und bestehende Versicherungsleistungen, die tatsächlich zur Absicherung eingesetzt werden können.
- Sicherheitsreserve prüfen: Berücksichtige mögliche Preissteigerungen und Unsicherheiten bei Einkommen, Ausgaben und der finanziellen Entwicklung.
- Verträge vergleichen: Prüfe die Beiträge, die maximale Beitragsbelastung, Nachversicherungsmöglichkeiten und eine passende Laufzeit.
Das Ergebnis ist dein persönlicher Absicherungsbedarf. Anschließend kannst du die berechnete Summe mit der Orientierung von drei bis fünf Bruttojahresgehältern vergleichen. Weichen beide Werte deutlich voneinander ab, lohnt sich eine genauere Betrachtung der zugrunde liegenden Annahmen.
Achte darauf, dass das Ergebnis auch praktisch zu deiner finanziellen Situation passt. Eine hohe Versicherungssumme sollte nicht dazu führen, dass andere wichtige Verpflichtungen vernachlässigt werden oder der Versicherungsbeitrag dauerhaft nicht tragbar ist. Gleichzeitig kann eine geringfügig höhere Prämie gerechtfertigt sein, wenn sie eine erhebliche Versorgungslücke verhindert.
Fazit: Die richtige Versicherungssumme richtet sich nach der Versorgungslücke
Das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts bietet eine brauchbare erste Orientierung für die Höhe einer Risikolebensversicherung. Für eine Familie mit 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen entspricht dies einer Versicherungssumme zwischen 150.000 und 250.000 Euro. Bestehen größere Immobilienkredite oder müssen Kinder noch über viele Jahre finanziell unterstützt werden, kann der erforderliche Schutz deutlich höher liegen.
Eine zuverlässige Berechnung beginnt deshalb beim tatsächlichen Finanzbedarf der Hinterbliebenen. Entscheidend sind die monatliche Versorgungslücke, die notwendige Absicherungsdauer, offene Verbindlichkeiten und das bereits vorhandene Vermögen. Wer diese Bestandteile sauber voneinander trennt und zukünftige Veränderungen berücksichtigt, erhält eine wesentlich belastbarere Grundlage für die Wahl seiner Versicherungssumme.
Die Risikolebensversicherung sollte dabei nicht mehr absichern als notwendig, aber auch nicht an der entscheidenden Stelle zu knapp kalkuliert sein. Ihr eigentlicher Wert liegt darin, den Angehörigen im Todesfall finanzielle Handlungsfreiheit zu geben: Sie sollen ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen können, ohne unter Zeitdruck grundlegende Entscheidungen über Wohnung, Beruf oder die Versorgung ihrer Kinder treffen zu müssen.
Einige Detailfragen stellen sich besonders häufig, wenn eine bestehende Police überprüft oder erstmals eine passende Versicherungssumme festgelegt werden soll.
Häufige Fragen zur Höhe der Risikolebensversicherung
Wie hoch sollte eine Risikolebensversicherung bei 3.000 Euro Nettoeinkommen sein?
Aus dem Nettoeinkommen allein lässt sich keine verlässliche Versicherungssumme ableiten. Entscheidend ist, wie viel Geld den Hinterbliebenen nach dem Todesfall monatlich fehlt und wie lange sie Unterstützung benötigen. Entsteht beispielsweise eine Versorgungslücke von 1.000 Euro pro Monat über 20 Jahre, beträgt der nominale Kapitalbedarf bereits 240.000 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kredite und zusätzliche Rücklagen.
Reichen 100.000 Euro Risikolebensversicherung aus?
Eine Versicherungssumme von 100.000 Euro kann ausreichen, wenn nur eine begrenzte Versorgungslücke besteht, keine hohen Schulden vorhanden sind und die Hinterbliebenen über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen. Muss dagegen ein monatlicher Fehlbetrag von 1.000 Euro ausgeglichen werden, wäre die Summe ohne Kapitalerträge und Kostensteigerungen bereits nach gut acht Jahren aufgebraucht. Für Familien mit kleinen Kindern und einer großen Immobilienfinanzierung sind 100.000 Euro deshalb häufig zu wenig.
Sind 500.000 Euro Risikolebensversicherung zu viel?
Eine Versicherungssumme von 500.000 Euro kann angemessen sein, wenn ein hoher Immobilienkredit besteht und zusätzlich über viele Jahre Einkommen ersetzt werden muss. Bei finanziell unabhängigen Partnern ohne größere Verpflichtungen könnte dieselbe Summe dagegen deutlich über dem tatsächlichen Bedarf liegen. Ob 500.000 Euro sinnvoll sind, lässt sich nur anhand der individuellen Bedarfsrechnung beurteilen.
Sollte man beide Elternteile mit derselben Summe versichern?
Nicht unbedingt. Die finanziellen Folgen des Todes können unterschiedlich ausfallen, wenn ein Elternteil mehr verdient oder überwiegend die Kinder betreut. Für jede Person sollte deshalb getrennt berechnet werden, welche Einnahmen wegfallen und welche zusätzlichen Kosten entstehen würden. Daraus können zwei unterschiedlich hohe Versicherungssummen resultieren.
Muss die Risikolebensversicherung den gesamten Hauskredit abdecken?
Wenn die Immobilie nach dem Todesfall vollständig schuldenfrei sein soll, sollte die zur Kreditablösung vorgesehene Versicherungssumme grundsätzlich ausreichen, um die maßgebliche Restschuld einschließlich möglicher zusätzlicher Ablösekosten zu decken. Kann der hinterbliebene Partner die Finanzierung problemlos fortsetzen oder ist ein Immobilienverkauf geplant, kann eine andere Absicherung sinnvoll sein. Die Kreditabsicherung sollte immer mit dem übrigen Finanzbedarf abgestimmt werden.
Kann eine Risikolebensversicherung später aufgestockt werden?
Eine Erhöhung ist je nach Versicherungsvertrag möglich, allerdings häufig nur nach erneuter Gesundheitsprüfung. Eine vereinbarte Nachversicherungsgarantie kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlauben, beispielsweise nach der Geburt eines Kindes oder einem Immobilienkauf. Dabei gelten in der Regel vertragliche Fristen und Höchstgrenzen.
Sollte die Versicherungssumme mit zunehmendem Alter sinken?
Eine sinkende Versicherungssumme kann sinnvoll sein, wenn gleichzeitig die Restschuld eines Kredits oder der finanzielle Bedarf der Hinterbliebenen abnimmt. Bei der Absicherung des Familieneinkommens ist das jedoch nicht automatisch der Fall. Eine gleichbleibende Summe kann sich besser eignen, wenn der Schutz über einen längeren Zeitraum erhalten bleiben soll und zukünftige Ausgaben schwer vorhersehbar sind.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?
Im Todesfall zahlt der Versicherer grundsätzlich nur die vertraglich vereinbarte Leistung. Reicht dieser Betrag nicht aus, müssen die Hinterbliebenen die verbleibende finanzielle Lücke durch eigenes Einkommen, Vermögen oder andere Maßnahmen schließen. Das kann beispielsweise eine Arbeitszeiterhöhung, den Verbrauch der Altersvorsorge oder den Verkauf einer Immobilie erforderlich machen. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme hilft, solche Risiken frühzeitig zu erkennen.