Eine Risikolebensversicherung gehört zu den Versicherungen, die für manche Menschen nahezu unverzichtbar und für andere kaum notwendig sind. Wer allein lebt, keine Kinder hat, keine größeren gemeinsamen Schulden trägt und niemanden finanziell unterstützt, braucht häufig keinen hohen Todesfallschutz. Ganz anders sieht es aus, wenn ein Partner vom eigenen Einkommen abhängig ist, kleine Kinder versorgt werden müssen oder eine Immobilienfinanzierung noch viele Jahre läuft.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Braucht jeder eine Risikolebensversicherung?“ Sondern: Was würde finanziell passieren, wenn mein Einkommen ab morgen dauerhaft wegfiele? Müsste die Familie ihre Wohnung aufgeben? Könnte die Kreditrate weitergezahlt werden? Reicht das Einkommen des Partners? Wer finanziert die Betreuung der Kinder? Und wie lange müsste das vorhandene Vermögen reichen?
Gerade Familien unterschätzen dabei häufig, dass nicht nur der Tod eines Hauptverdieners finanzielle Folgen haben kann. Stirbt beispielsweise ein Elternteil, der überwiegend Kinderbetreuung und Haushalt übernimmt, müssen diese Leistungen unter Umständen teilweise ersetzt oder Arbeitszeiten des anderen Elternteils reduziert werden. Auch ohne bisheriges hohes Erwerbseinkommen kann deshalb eine erhebliche finanzielle Lücke entstehen.
Wer eine Risikolebensversicherung besonders prüfen sollte
Eine Risikolebensversicherung sichert kein allgemeines Lebensrisiko ab und dient auch nicht dazu, Vermögen anzusparen. Sie hat einen klaren Zweck: Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, erhält die begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme. Überlebt die versicherte Person die Laufzeit, endet der Vertrag grundsätzlich ohne Auszahlung des angesparten Kapitals – denn es wird gerade kein Sparvermögen aufgebaut.
Besonders relevant ist dieser Schutz bei Familien mit Kindern. Fällt ein Einkommen dauerhaft weg, bleiben viele Kosten bestehen: Miete oder Kreditrate, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität, Betreuung, Kleidung und später möglicherweise Ausbildung oder Studium. Gesetzliche Hinterbliebenenleistungen können einen Teil dieser Belastungen abfedern, ersetzen ein weggefallenes Einkommen jedoch nicht automatisch vollständig.
Auch Ehepaare oder unverheiratete Paare ohne Kinder können einen Bedarf haben. Das gilt insbesondere dann, wenn beide gemeinsam eine Immobilie finanziert haben oder einer deutlich mehr verdient als der andere. Ein Darlehen verschwindet schließlich nicht mit dem Tod eines Kreditnehmers. Kann der überlebende Partner die Finanzierung allein nicht tragen, kann im schlimmsten Fall zusätzlich zum persönlichen Verlust der Verkauf der Immobilie notwendig werden.
Für Selbstständige und Unternehmer kann der Bedarf noch weitergehen. Neben der privaten Familie können geschäftliche Verpflichtungen, Bürgschaften oder gemeinsame Finanzierungen eine Rolle spielen. In solchen Fällen sollte allerdings genau getrennt werden, welche Risiken privat und welche betrieblich abgesichert werden sollen.
Wann eine Risikolebensversicherung häufig nicht notwendig ist
Nicht jeder Erwachsene benötigt automatisch eine solche Police. Ein alleinstehender Mensch ohne Kinder, ohne finanziell abhängige Angehörige und ohne größere gemeinsam getragene Kredite muss normalerweise niemandem ein dauerhaft weggefallenes Einkommen ersetzen. Ist zudem ausreichend Vermögen vorhanden, kann selbst bei einer Partnerschaft ein zusätzlicher Versicherungsschutz möglicherweise entbehrlich oder deutlich kleiner ausfallen.
Auch im höheren Alter sinkt der Bedarf oft. Sind die Kinder finanziell selbstständig, ist die Immobilie weitgehend abbezahlt und hat sich gleichzeitig Vermögen aufgebaut, verliert der ursprüngliche Zweck der Absicherung an Bedeutung. Eine Risikolebensversicherung soll schließlich keine möglichst hohe Auszahlung im Todesfall erzeugen, sondern eine konkrete finanzielle Lücke schließen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, den Bedarf über die Lebensphasen hinweg zu betrachten. Mit der Geburt eines Kindes kann er deutlich steigen. Durch Tilgung eines Immobilienkredits und zunehmendes Vermögen sinkt er später häufig wieder. Eine Versicherungssumme, die mit 32 Jahren sinnvoll war, muss mit 52 Jahren nicht mehr zur Lebenssituation passen.
Die wichtigste Berechnung: Welche finanzielle Lücke würde entstehen?
Pauschale Faustregeln können eine erste Orientierung geben, ersetzen aber keine individuelle Rechnung. Die Verbraucherzentralen nennen beispielsweise für Familien mit kleinen Kindern mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens, bei Familien mit älteren Kindern mindestens das Dreifache und bei kinderlosen Paaren mindestens ein Jahresnettoeinkommen als mögliche Orientierung.
Für eine belastbarere Planung sollte jedoch nicht nur das Einkommen betrachtet werden. Wesentlich ist die tatsächliche Versorgungslücke. Dazu gehören insbesondere noch offene Kredite, der laufende Finanzbedarf der Familie, zusätzliche Kosten nach einem Todesfall und bereits vorhandenes Vermögen.
Ein Beispiel zeigt den Unterschied. Angenommen, eine Familie mit zwei kleinen Kindern hat noch 220.000 Euro Restschuld auf ihrem Haus. Der verstorbene Elternteil hätte bislang monatlich 2.800 Euro netto zum Haushalt beigetragen. Nach Berücksichtigung des eigenen Einkommens des Partners und möglicher Hinterbliebenenleistungen fehlen langfristig rechnerisch noch etwa 1.400 Euro pro Monat. Soll diese Lücke zunächst zehn Jahre lang finanziell abgefedert werden, entspricht allein das bereits rund 168.000 Euro.
Hinzu kommt die Restschuld des Hauses. Werden dafür 220.000 Euro angesetzt, ergibt sich zunächst ein Bedarf von rund 388.000 Euro. Besitzt die Familie beispielsweise 60.000 Euro frei verfügbares Vermögen, das tatsächlich für diesen Zweck eingesetzt werden könnte, reduziert sich die noch abzusichernde Lücke auf etwa 328.000 Euro.
Eine Versicherungssumme in einer Größenordnung von etwa 330.000 bis 350.000 Euro wäre in diesem vereinfachten Beispiel deutlich nachvollziehbarer als irgendein pauschaler Standardbetrag.
So lässt sich die Versicherungssumme systematisch bestimmen
Eine praktische Näherung besteht darin, mehrere finanzielle Blöcke zusammenzurechnen und anschließend vorhandene Mittel abzuziehen.
| Bestandteil | Beispiel |
|---|---|
| Restschuld Immobilie | 220.000 € |
| Einkommenslücke für 10 Jahre | 168.000 € |
| Zusätzliche Reserve | 20.000 € |
| Gesamtbedarf | 408.000 € |
| Abzüglich nutzbares Vermögen | –60.000 € |
| Möglicher Absicherungsbedarf | 348.000 € |
Eine solche Rechnung bleibt ein Modell. Vielleicht soll ein Immobilienkredit gar nicht vollständig getilgt werden. Vielleicht steigt das Einkommen des Partners später. Eventuell bestehen Rentenansprüche oder weiteres Vermögen. Umgekehrt können Kinderbetreuung, Ausbildung oder eine notwendige Reduzierung der Arbeitszeit zusätzlichen Finanzbedarf verursachen.
Der Vorteil der Berechnung liegt deshalb weniger in einer scheinbar perfekten Zahl als darin, die einzelnen Risiken sichtbar zu machen. Wer lediglich das Drei- oder Vierfache seines Einkommens versichert, kann zufällig richtig liegen – oder eine sechsstellige Finanzierungslücke übersehen.
Bei Immobilien sollte die Restschuld besonders berücksichtigt werden
Eine Baufinanzierung ist einer der häufigsten Gründe für eine Risikolebensversicherung. Bei einem gemeinsamen Hauskredit sollte geprüft werden, ob der verbleibende Partner die Rate auch mit nur einem Einkommen langfristig tragen könnte.
Dabei muss die Versicherungssumme nicht zwingend so hoch sein, dass die gesamte Immobilie sofort schuldenfrei wäre. Entscheidend ist, welche Belastung für den Hinterbliebenen finanziell tragbar bleibt. Bei sehr knapp kalkulierten Finanzierungen kann eine vollständige oder weitgehende Absicherung der Restschuld sinnvoll sein. Ist die Kreditrate dagegen auch mit einem Einkommen problemlos bezahlbar, kann eine niedrigere Summe genügen.
Für reine Darlehensabsicherungen werden auch Verträge mit fallender Versicherungssumme angeboten. Während die Kreditschuld sinkt, reduziert sich dabei der Todesfallschutz. Das kann gut zu einem klassischen Tilgungsdarlehen passen und günstiger sein als eine dauerhaft gleichbleibende Versicherungssumme.
Bei Familien mit Kindern reicht eine reine Restschuldabsicherung allerdings häufig nicht aus. Selbst wenn das Haus nach dem Todesfall schuldenfrei wäre, fehlen möglicherweise weiterhin viele Jahre Einkommen für den Lebensunterhalt.
Wie lange sollte die Risikolebensversicherung laufen?
Die Laufzeit sollte sich nach dem Zeitraum richten, in dem tatsächlich ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine Familie mit einem zweijährigen Kind benötigt typischerweise länger Schutz als Eltern, deren jüngstes Kind bereits kurz vor dem Ende der Ausbildung steht.
Als Orientierung kann der Vertrag so lange laufen, bis das jüngste Kind voraussichtlich finanziell weitgehend selbstständig ist. Bei kleinen Kindern kann das beispielsweise bedeuten, bis zu einem Alter von etwa 20 bis 25 Jahren des jüngsten Kindes zu planen. Entscheidend bleibt jedoch die individuelle Situation.
Bei einer Immobilienfinanzierung kann sich die Laufzeit dagegen an der Dauer des Darlehens oder zumindest an den Jahren mit hoher Restschuld orientieren. Läuft die Finanzierung noch 22 Jahre, während der Versicherungsvertrag bereits nach zehn Jahren endet, entsteht anschließend erneut eine potenziell große Absicherungslücke.
Eine unnötig lange Laufzeit ist andererseits nicht automatisch besser. Mit zunehmendem Alter steigt das versicherte Todesfallrisiko, was sich grundsätzlich in den Beiträgen widerspiegelt. Sinnvoll ist daher eine Laufzeit, die den tatsächlichen Risikoverlauf möglichst gut abbildet.
Beide Elternteile sollten ihren Absicherungsbedarf prüfen
Ein häufiger Fehler besteht darin, ausschließlich den besser verdienenden Elternteil zu versichern. Wirtschaftlich betrachtet kann aber auch der Tod des Partners mit geringerem Einkommen oder ohne aktuelles Erwerbseinkommen erhebliche Folgen haben.
Übernimmt beispielsweise ein Elternteil überwiegend die Betreuung von zwei kleinen Kindern, während der andere Vollzeit arbeitet, hat diese unbezahlte Arbeit einen erheblichen finanziellen Wert. Nach einem Todesfall könnte der verbleibende Elternteil seine Arbeitszeit reduzieren müssen oder zusätzliche Betreuung benötigen. Beides kann mehrere hundert oder sogar deutlich über tausend Euro monatlich ausmachen.
Deshalb sollte für beide Partner separat berechnet werden, welche finanzielle Belastung ihr jeweiliger Tod verursachen würde. Die Versicherungssummen müssen dabei keineswegs identisch sein.
Gleichbleibende oder fallende Versicherungssumme?
Bei einer gleichbleibenden Versicherungssumme bleibt der vereinbarte Todesfallschutz grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit konstant. Das eignet sich besonders dann, wenn nicht nur ein Kredit, sondern vor allem die Familie und deren Lebenshaltungskosten abgesichert werden sollen.
Eine fallende Versicherungssumme reduziert sich dagegen während der Vertragsdauer. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn hauptsächlich ein Darlehen geschützt werden soll, dessen Restschuld ebenfalls kontinuierlich sinkt.
Daneben existieren Tarife mit unterschiedlich ausgestalteten Verläufen oder Möglichkeiten zur späteren Anpassung. Entscheidend ist weniger die Bezeichnung des Tarifs als die Frage, ob der Verlauf der Versicherungssumme zum tatsächlichen finanziellen Risiko passt.
Eine Familie mit sehr kleinen Kindern kann beispielsweise heute einen hohen Schutz benötigen, während das Risiko 15 oder 20 Jahre später erheblich geringer ist. Trotzdem sollte eine sinkende Summe nicht zu aggressiv reduziert werden. Eine Restschuld sinkt meist planbar, der finanzielle Bedarf einer Familie dagegen nicht zwingend im gleichen Tempo.
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Die Beiträge lassen sich nicht seriös mit einem einzigen Pauschalwert angeben. Versicherer kalkulieren das individuelle Todesfallrisiko und berücksichtigen dabei unter anderem Eintrittsalter, Versicherungssumme, Laufzeit, Gesundheitszustand und häufig auch den Raucherstatus. Beruf und bestimmte risikoreiche Freizeitaktivitäten können ebenfalls relevant sein.
Ein junger, gesunder Nichtraucher mit moderater Versicherungssumme kann deshalb deutlich weniger zahlen als eine ältere Person mit gleicher Absicherung. Werden 400.000 statt 150.000 Euro abgesichert oder läuft der Vertrag 30 statt 15 Jahre, steigt der Beitrag entsprechend.
Bei Preisvergleichen sollte außerdem darauf geachtet werden, welche Beitragsart ausgewiesen wird. Versicherer unterscheiden teilweise zwischen einem niedrigeren tatsächlich zu zahlenden Beitrag und einem höheren tariflichen oder garantierten Beitrag. Der aktuell günstige Zahlbeitrag ist nicht immer für die gesamte Zukunft garantiert.
Deshalb sollte der Vergleich nicht nur darauf reduziert werden, welcher Anbieter im ersten Jahr einige Euro günstiger ist. Vertragsbedingungen, Nachversicherungsmöglichkeiten, die genaue Ausgestaltung des Schutzes und die Behandlung besonderer Risiken können über viele Jahre wichtiger sein als ein geringfügiger Beitragsunterschied.
Gesundheitsfragen müssen vollständig und korrekt beantwortet werden
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung stellt der Versicherer gewöhnlich Fragen zum Gesundheitszustand. Welche Zeiträume und Erkrankungen abgefragt werden, hängt vom jeweiligen Antrag ab. Gefragt werden können beispielsweise ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder bestimmte Diagnosen.
Diese Fragen sollten weder nach Erinnerung ungefähr noch vorsorglich möglichst umfangreich beantwortet werden. Entscheidend ist, exakt das anzugeben, wonach der Versicherer fragt, und die Antworten vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen.
Gerade bei langen Abfragezeiträumen kann es sinnvoll sein, vorhandene medizinische Unterlagen zu prüfen. Falsche oder unvollständige Angaben können im späteren Leistungsfall erhebliche Probleme verursachen. Wer bei seiner Krankengeschichte unsicher ist oder relevante Vorerkrankungen hat, sollte deshalb besonders sorgfältig vorgehen.
Bei komplexeren gesundheitlichen Vorgeschichten kann außerdem ein anonymer beziehungsweise pseudonymisierter Vorabcheck über eine entsprechend arbeitende Beratung sinnvoll sein. Dadurch lässt sich unter Umständen klären, wie verschiedene Versicherer einen bestimmten Gesundheitszustand einschätzen, ohne unmittelbar mehrere reguläre Anträge mit personenbezogenen Daten zu stellen.
Raucherstatus und andere Risikofaktoren können den Beitrag stark beeinflussen
Raucher zahlen für eine Risikolebensversicherung häufig deutlich höhere Beiträge als Nichtraucher. Entscheidend ist dabei die genaue Definition des jeweiligen Versicherers. Je nach Tarif können unterschiedliche Zeiträume gelten, in denen kein Nikotin konsumiert worden sein darf, damit der Nichtraucherstatus anerkannt wird.
Auch Angaben zu gefährlichen Hobbys oder bestimmten beruflichen Tätigkeiten können relevant sein. Dazu können beispielsweise bestimmte Formen von Flug-, Tauch-, Berg- oder Motorsport gehören. Versicherer bewerten solche Risiken unterschiedlich.
Wer nach Vertragsabschluss mit dem Rauchen beginnt oder ein risikoreiches Hobby aufnimmt, sollte deshalb prüfen, welche Meldepflichten der eigene Vertrag vorsieht. Maßgeblich sind die konkreten Versicherungsbedingungen und nicht allgemeine Annahmen darüber, was vermutlich relevant sein könnte.
Was passiert, wenn die versicherte Person stirbt?
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit und besteht Versicherungsschutz, wird die vereinbarte Todesfallsumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Dafür muss der Versicherungsfall dem Unternehmen gemeldet und normalerweise durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
Von zentraler Bedeutung ist deshalb bereits beim Vertragsabschluss die Frage, wer im Todesfall die Leistung erhalten soll. Das Bezugsrecht sollte eindeutig formuliert und bei Veränderungen der Lebenssituation überprüft werden. Trennung, Scheidung, eine neue Partnerschaft oder Änderungen innerhalb der Familie können dazu führen, dass eine viele Jahre alte Begünstigung nicht mehr dem heutigen Wunsch entspricht.
Auch ein Testament ersetzt eine sauber geregelte Vertragsgestaltung nicht automatisch. Versicherung, Bezugsrecht und erbrechtliche Gestaltung sollten deshalb zusammenpassen.
Unverheiratete Paare sollten die steuerliche Gestaltung besonders beachten
Bei unverheirateten Paaren kann neben dem Versicherungsschutz auch die Erbschaftsteuer relevant werden. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner verfügen nach geltendem Erbschaftsteuerrecht über einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro. Für sonstige Personen der Steuerklasse III beträgt der allgemeine Freibetrag dagegen lediglich 20.000 Euro.
Eine hohe Versicherungsleistung kann für unverheiratete Partner deshalb steuerlich anders wirken als für Ehepaare. Dabei spielt die konkrete Vertragsgestaltung eine wichtige Rolle: Wer ist Versicherungsnehmer, wer versicherte Person, wer zahlt die Beiträge und wer erhält die Leistung?
Gerade bei gegenseitiger Absicherung unverheirateter Paare sollte dieses Thema nicht erst nach Vertragsabschluss betrachtet werden. Bei größeren Versicherungssummen kann eine passend gestaltete sogenannte Über-Kreuz-Versicherung steuerlich von Bedeutung sein. Wegen der erbschaftsteuerlichen Details und möglicher Unterschiede im Einzelfall sollte die Konstruktion bei hohen Summen fachlich geprüft werden.
Gegenseitige Absicherung: Ein Vertrag oder zwei Verträge?
Paare können sich auf unterschiedliche Weise absichern. Möglich sind beispielsweise zwei einzelne Verträge, bei denen jeweils eine Person versichert wird und der Partner als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Daneben gibt es Konstruktionen, bei denen mehrere Personen innerhalb eines Vertrags berücksichtigt werden.
Zwei eigenständige Verträge bieten häufig eine besonders klare Trennung. Die jeweilige Versicherungssumme kann individuell festgelegt werden, ebenso Laufzeit und Vertragsgestaltung. Das ist hilfreich, wenn die finanziellen Risiken beim Tod der beiden Partner unterschiedlich groß sind.
Welche Variante insgesamt günstiger oder geeigneter ist, hängt jedoch vom Tarif und der persönlichen Situation ab. Bei unverheirateten Paaren kommt zusätzlich die bereits angesprochene steuerliche Gestaltung hinzu.
Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung sind nicht dasselbe
Der Begriff Lebensversicherung führt häufig zu Missverständnissen. Eine Risikolebensversicherung ist im Kern eine reine Risikoabsicherung. Der Beitrag finanziert den Versicherungsschutz für den Todesfall; am regulären Vertragsende gibt es normalerweise kein angespartes Guthaben zurück.
Eine Kapitallebensversicherung verbindet den Todesfallschutz dagegen mit einem Spar- beziehungsweise Anlageelement. Damit entstehen vollkommen andere Kosten- und Renditefragen. Wer ausschließlich seine Familie für einen bestimmten Zeitraum gegen den eigenen Todesfall absichern möchte, sollte deshalb genau prüfen, ob überhaupt eine Kombination aus Sparen und Versicherung benötigt wird.
Die Trennung beider Ziele kann finanziell transparenter sein: Das existenzielle Todesfallrisiko wird über eine Risikolebensversicherung abgesichert, während Vermögensaufbau und Altersvorsorge separat organisiert werden. Dadurch lässt sich für beide Aufgaben jeweils die passende Lösung auswählen.
Warum eine niedrige Versicherungssumme gefährlicher sein kann als ein etwas höherer Beitrag
Bei Versicherungen liegt der Blick schnell auf dem monatlichen Beitrag. Eine Police für 12 Euro wirkt attraktiver als eine für 18 Euro. Entscheidend ist jedoch nicht, möglichst wenig Beitrag zu zahlen, sondern das relevante Risiko angemessen abzusichern.
Würde eine Familie beispielsweise 350.000 Euro benötigen, um Kredit und Versorgungslücke aufzufangen, helfen 100.000 Euro Versicherungssumme zwar kurzfristig, lösen das grundlegende Problem aber nicht. Eine zu niedrig angesetzte Versicherung kann dadurch ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugen.
Andererseits sollte auch die Versicherungssumme nicht wahllos maximal erhöht werden. Versicherungen kosten Geld, und nicht jede theoretisch denkbare Ausgabe muss für Jahrzehnte abgesichert werden. Sinnvoll ist eine nachvollziehbare Größenordnung, die zur tatsächlichen wirtschaftlichen Abhängigkeit passt.
Typische Fehler beim Abschluss
Einer der häufigsten Fehler ist, die Versicherungssumme allein anhand eines groben Pauschalwerts festzulegen. Ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro sagt wenig darüber aus, ob gleichzeitig 300.000 Euro Immobilienrestschuld bestehen oder bereits 400.000 Euro frei verfügbares Vermögen vorhanden sind.
Ebenso problematisch ist eine zu kurze Laufzeit. Eine günstige Police hilft wenig, wenn sie endet, während Kinder noch finanziell abhängig sind oder die Baufinanzierung weiterhin eine hohe Restschuld aufweist.
Auch Gesundheitsfragen verdienen mehr Aufmerksamkeit, als ihnen häufig gegeben wird. Flüchtige oder unvollständige Angaben können ausgerechnet dann zum Problem werden, wenn die Familie die Versicherungsleistung benötigt.
Schließlich sollte die Begünstigung nicht jahrzehntelang unverändert bleiben. Ein alter Vertrag kann formal weiterlaufen, obwohl Lebenspartner, familiäre Situation und wirtschaftliche Verpflichtungen längst völlig andere sind.
Wann der Versicherungsschutz überprüft werden sollte
Eine Risikolebensversicherung muss nicht jedes Jahr neu berechnet werden. Bei größeren Veränderungen lohnt sich jedoch eine Überprüfung. Dazu gehören insbesondere Geburt oder Adoption eines Kindes, Immobilienkauf, eine erheblich größere Finanzierung, Heirat, Scheidung, eine neue dauerhafte Partnerschaft oder deutliche Veränderungen beim Einkommen.
Auch stark gestiegenes Vermögen kann relevant sein. Wer beim Vertragsabschluss kaum Rücklagen hatte, zwanzig Jahre später aber ein erhebliches Wertpapier- und Immobilienvermögen besitzt, benötigt möglicherweise weniger Versicherungsschutz.
Umgekehrt kann ein neuer Kredit oder ein weiteres Kind den Bedarf erhöhen. Gute Tarife können für bestimmte Lebensereignisse Nachversicherungsmöglichkeiten vorsehen, mit denen sich die Versicherungssumme unter festgelegten Voraussetzungen erhöhen lässt. Solche Optionen können besonders dann wertvoll sein, wenn sich der Gesundheitszustand seit Vertragsbeginn verschlechtert hat.
Checkliste: Risikolebensversicherung sinnvoll planen
Vor dem Abschluss sollten einige Punkte konkret berechnet und nicht nur überschlagen werden.
- Prüfe, wer finanziell von deinem Einkommen oder deiner Arbeitsleistung abhängig ist.
- Ermittle offene Immobilien- und andere größere gemeinsame Schulden.
- Berechne, wie viel Einkommen nach deinem Tod monatlich fehlen würde.
- Berücksichtige vorhandenes Vermögen und realistische Hinterbliebenenleistungen.
- Plane die Laufzeit bis zum Ende der wesentlichen finanziellen Abhängigkeit.
- Prüfe den Absicherungsbedarf beider Partner getrennt.
- Beantworte sämtliche Gesundheitsfragen exakt nach dem Wortlaut des Antrags.
- Vergleiche nicht nur Beiträge, sondern auch Vertragsbedingungen und Nachversicherungsmöglichkeiten.
- Lege das Bezugsrecht eindeutig fest.
- Überprüfe den Vertrag nach größeren Veränderungen der Familie oder Finanzierung erneut.
Fazit: Risikolebensversicherung dort einsetzen, wo ein Todesfall zur finanziellen Krise würde
Eine Risikolebensversicherung ist kein Produkt, das jeder Haushalt benötigt. Ihr Nutzen ist jedoch sehr hoch, sobald der Tod einer Person eine größere finanzielle Lücke hinterlassen würde. Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Paare mit hohen gemeinsamen Verpflichtungen und Immobilienkäufer gehören deshalb zu den Gruppen, die ihren Absicherungsbedarf besonders sorgfältig prüfen sollten.
Die passende Versicherungssumme ergibt sich nicht allein aus dem Einkommen. Restschuld, laufende Versorgungslücke, Kinder, vorhandenes Vermögen und mögliche Hinterbliebenenleistungen gehören gemeinsam in die Rechnung. Häufig liefert diese Betrachtung ein wesentlich realistisches Ergebnis als eine pauschale Versicherungssumme.
Ebenso wichtig sind die richtige Laufzeit und eine saubere Vertragsgestaltung. Eine Police, die zehn Jahre zu früh endet, eine falsch gewählte begünstigte Person oder unvollständige Gesundheitsangaben können den eigentlichen Zweck des Schutzes erheblich beeinträchtigen.
Der sinnvollste Ausgangspunkt bleibt deshalb eine einfache Frage: Wie würde sich der Haushalt finanziell verändern, wenn mein Einkommen und meine Arbeitsleistung dauerhaft wegfallen? Ist die Antwort darauf existenziell problematisch, gehört die Risikolebensversicherung zu den Versicherungen, die ernsthaft geprüft werden sollten.
Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung
Die folgenden Fragen betreffen Punkte, die beim Abschluss und bei der späteren Nutzung einer Risikolebensversicherung besonders häufig eine Rolle spielen.
Wie hoch sollte eine Risikolebensversicherung sein?
Die Höhe sollte sich an der tatsächlichen finanziellen Lücke orientieren. Restschulden, mehrere Jahre Einkommensausfall und zusätzliche Kosten können addiert und vorhandenes Vermögen anschließend abgezogen werden. Für Familien mit kleinen Kindern wird häufig auch das Mehrfache des Jahresnettoeinkommens als erste Orientierung verwendet.
Braucht man eine Risikolebensversicherung ohne Kinder?
Nicht zwingend. Sie kann trotzdem sinnvoll sein, wenn ein Partner finanziell vom anderen abhängig ist oder eine hohe gemeinsame Finanzierung besteht. Gibt es dagegen keine finanziell abhängigen Personen und ausreichend Vermögen, besteht häufig nur ein geringer Bedarf.
Brauchen beide Partner eine Risikolebensversicherung?
Das kann sinnvoll sein. Auch der Tod des geringer verdienenden oder nicht erwerbstätigen Partners kann hohe Kosten verursachen, etwa durch zusätzliche Kinderbetreuung oder Arbeitszeitreduzierung des anderen Elternteils. Die benötigten Versicherungssummen können dabei unterschiedlich hoch sein.
Wird nach Ablauf der Risikolebensversicherung Geld ausgezahlt?
Normalerweise nicht. Die Risikolebensversicherung ist kein Sparvertrag, sondern sichert ausschließlich den Todesfall während der vereinbarten Laufzeit ab. Wird die versicherte Person nicht während dieser Zeit leistungsrelevant verstorben, endet der Vertrag ohne Kapitalauszahlung.
Sollte die Versicherungssumme bei einer Baufinanzierung der Kreditsumme entsprechen?
Das kann ein sinnvoller Ausgangspunkt sein, ist aber nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, welche Restschuld der hinterbliebene Partner allein tragen könnte. Bei Familien sollte zusätzlich zur Baufinanzierung auch der weitere Einkommensbedarf berücksichtigt werden.
Was passiert bei falschen Gesundheitsangaben?
Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden und abhängig vom konkreten Fall erhebliche rechtliche Folgen haben. Gesundheitsfragen sollten deshalb vollständig, wahrheitsgemäß und exakt entsprechend dem gestellten Antrag beantwortet werden.
Wann sollte man eine Risikolebensversicherung abschließen?
Besonders relevant wird sie, sobald andere Menschen finanziell vom eigenen Einkommen oder der eigenen Arbeitsleistung abhängig sind. Typische Anlässe sind Familiengründung, Geburt eines Kindes oder eine größere gemeinsame Immobilienfinanzierung.
Kann man die Versicherungssumme später erhöhen?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Tarife enthalten Nachversicherungsoptionen für bestimmte Ereignisse wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf. Welche Erhöhungen ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung möglich sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.