Risikolebensversicherung für Immobilienkredit – wie hoch sollte sie sein?

Eine Immobilienfinanzierung läuft häufig über mehrere Jahrzehnte. Welche Versicherungssumme im Todesfall wirklich benötigt wird, hängt deshalb nicht nur von der Restschuld ab, sondern auch vom Einkommen der Hinterbliebenen und der finanziellen Belastbarkeit des Haushalts.

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Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanziert, übernimmt meist eine langfristige Verpflichtung über mehrere Hunderttausend Euro. Solange das Einkommen regelmäßig eingeht, lässt sich die monatliche Kreditrate im Idealfall problemlos bezahlen. Stirbt jedoch einer der Kreditnehmer, kann aus einer gut geplanten Finanzierung plötzlich eine erhebliche finanzielle Belastung werden. Besonders kritisch ist die Situation, wenn zwei Einkommen für die Finanzierung benötigt werden oder eine Familie mit Kindern von einem Hauptverdiener abhängig ist.

Eine Risikolebensversicherung kann verhindern, dass Angehörige neben dem Verlust eines Familienmitglieds auch noch das gemeinsame Zuhause verlieren. Sie zahlt beim Tod der versicherten Person eine vereinbarte Summe aus, mit der beispielsweise der Immobilienkredit zurückgezahlt oder die monatliche Belastung langfristig reduziert werden kann. Entscheidend ist allerdings, dass die Versicherungssumme zum tatsächlichen finanziellen Risiko passt.

Für eine reine Kreditabsicherung ist die noch offene Darlehensschuld ein sinnvoller Ausgangspunkt. Wer zusätzlich seinen Partner oder seine Kinder finanziell schützen möchte, sollte einen weiteren Betrag für den Lebensunterhalt berücksichtigen. Bei einem Immobilienkredit über 350.000 Euro können deshalb sowohl 350.000 Euro als auch eine deutlich höhere Versicherungssumme angemessen sein. Ausschlaggebend ist, welche finanziellen Verpflichtungen die Hinterbliebenen nach einem Todesfall tatsächlich allein tragen müssten.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch sollte die Risikolebensversicherung beim Hauskredit sein?

Die einfachste Orientierung liefert die Höhe des Immobilienkredits. Besteht zu Beginn der Finanzierung eine Darlehensschuld von 300.000 Euro, kann eine Risikolebensversicherung über 300.000 Euro dafür sorgen, dass diese Schuld im Todesfall grundsätzlich vollständig abgedeckt werden kann. Allerdings setzt das voraus, dass die vereinbarte Versicherungssumme zum Todeszeitpunkt mindestens der dann noch offenen Restschuld entspricht und die Leistung für deren Rückzahlung verfügbar ist.

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Bei einer neu abgeschlossenen Immobilienfinanzierung empfiehlt es sich deshalb, zunächst die gesamte Darlehenssumme zu betrachten. Anschließend sollte geprüft werden, ob der verbleibende Kreditnehmer das Darlehen auch ohne vollständige Rückzahlung weiter bedienen könnte. Ist dies realistisch, kann eine geringere Absicherung ausreichen. Wäre die Immobilie ohne das Einkommen des verstorbenen Partners dagegen nicht zu halten, bietet die vollständige Absicherung der Restschuld die größere finanzielle Sicherheit.

Eine zusätzliche Reserve kann sinnvoll sein, wenn größere finanzielle Belastungen zu erwarten sind. Dazu gehören insbesondere laufende Lebenshaltungskosten, notwendige Kinderbetreuung oder eine Übergangsphase, in der sich die Familie finanziell neu organisieren muss. Diese Ausgaben sollten jedoch nicht pauschal auf die Kreditsumme aufgeschlagen werden, sondern anhand der tatsächlichen Versorgungslücke berechnet werden.

Ausgangssituation Möglicher Absicherungsbedarf
Immobilienkredit über 200.000 Euro, reine Restschuldabsicherung 200.000 Euro
Immobilienkredit über 300.000 Euro, reine Restschuldabsicherung 300.000 Euro
Immobilienkredit über 350.000 Euro, zusätzlich 50.000 Euro Übergangsreserve 400.000 Euro
Immobilienkredit über 400.000 Euro, zusätzlich 100.000 Euro Hinterbliebenenschutz 500.000 Euro

Die Tabelle zeigt beispielhafte Größenordnungen und keine verbindlichen Mindestbeträge. Insbesondere bei Paaren mit zwei Einkommen muss nicht zwangsläufig jede Person in voller Höhe der gesamten Darlehensschuld versichert werden. Eine niedrigere Summe kann ausreichend sein, wenn der Überlebende die verbleibenden Kreditverpflichtungen zuverlässig erfüllen kann.

Versicherungssumme berechnen: Restschuld und Versorgungslücke richtig kombinieren

Wer die passende Versicherungssumme ermitteln möchte, sollte die Kreditabsicherung und den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen getrennt betrachten. Beide Aufgaben können durch eine Risikolebensversicherung erfüllt werden, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Während die Kreditabsicherung eine konkrete Verbindlichkeit beseitigen soll, dient der Hinterbliebenenschutz dazu, fehlendes Einkommen zu ersetzen und den bisherigen Lebensstandard zumindest teilweise aufrechtzuerhalten.

Eine sinnvolle Berechnung beginnt deshalb mit der Frage, wie viel Geld nach dem Tod der versicherten Person tatsächlich fehlen würde. Dabei werden das verfügbare Einkommen des verbleibenden Partners, mögliche Hinterbliebenenleistungen und vorhandene Rücklagen berücksichtigt. Anschließend wird ermittelt, welcher Betrag benötigt wird, um den Immobilienkredit zu reduzieren oder vollständig zurückzuzahlen.

Beispiel: Familie mit 350.000 Euro Immobilienkredit

Eine Familie mit zwei Kindern hat ein Eigenheim finanziert. Der ursprüngliche Immobilienkredit beträgt 350.000 Euro, die monatliche Darlehensrate liegt bei 1.650 Euro. Ein Elternteil erzielt monatlich 3.200 Euro netto, der andere 1.800 Euro. Beide Einkommen werden für die laufenden Haushaltsausgaben benötigt.

Stirbt der besser verdienende Elternteil, verbleiben zunächst nur 1.800 Euro monatliches Erwerbseinkommen. Die Kreditrate würde damit bereits einen Großteil des Einkommens beanspruchen. Selbst wenn zusätzliche Hinterbliebenenleistungen bestehen, könnten Lebenshaltungskosten, Versicherungen, Energie und Kinderbetreuung die finanziellen Möglichkeiten deutlich übersteigen.

Für eine Modellrechnung wird angenommen, dass die Familie neben der vollständigen Kreditablösung noch 1.000 Euro monatlich für fünf Jahre benötigt, um den Einkommensverlust teilweise abzufedern. Die daraus entstehende zusätzliche Versorgungslücke beträgt 60.000 Euro. Damit ergibt sich folgende Berechnung:

Berechnungsposition Betrag
Offene Darlehensschuld 350.000 €
Monatliche zusätzliche Versorgungslücke 1.000 €
Gewünschte Überbrückung 60 Monate
Zusätzlicher Kapitalbedarf 60.000 €
Gesamter Absicherungsbedarf 410.000 €

Unter diesen Modellannahmen wäre eine Versicherungssumme von 410.000 Euro nachvollziehbar. Die 60.000 Euro wären dabei keine lebenslange Einkommensabsicherung, sondern eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung. Eine tatsächlich langfristige Versorgung der Familie könnte einen wesentlich höheren Betrag erforderlich machen.

Wichtig ist außerdem, die Versorgungslücke nicht doppelt zu berücksichtigen. Werden die gesamten 350.000 Euro zur Ablösung des Immobilienkredits verwendet, entfällt anschließend die bisherige Darlehensrate. Die zusätzlich angesetzten 1.000 Euro müssen deshalb den finanziellen Bedarf nach der angenommenen Kreditablösung abbilden. Andernfalls würde dieselbe Belastung teilweise zweimal versichert.

Alternative: Nicht den gesamten Immobilienkredit absichern

Eine vollständige Kreditablösung ist nicht immer notwendig. Angenommen, der überlebende Partner könnte einschließlich verlässlich erwartbarer Leistungen langfristig eine Darlehensrate von 850 Euro tragen. Beträgt die bisherige Rate 1.650 Euro, müsste die monatliche Belastung um 800 Euro reduziert werden.

Bei einem angenommenen Darlehenszins von 3,5 Prozent und einer verbleibenden rechnerischen Tilgungsdauer von 25 Jahren würde eine sofortige Sondertilgung von rund 160.000 Euro rechnerisch ausreichen, um eine Annuität von etwa 800 Euro monatlich zu ersetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bank die Finanzierung entsprechend anpasst und die Rate nach der Sondertilgung tatsächlich reduziert. Ohne diese Vereinbarung kann die Sondertilgung stattdessen lediglich die Laufzeit verkürzen.

Dieses Beispiel verdeutlicht, weshalb die benötigte Risikolebensversicherung nicht automatisch mit der vollständigen Darlehensschuld identisch sein muss. Wer eine geringere Versicherungssumme wählt, sollte jedoch besonders sorgfältig prüfen, ob die verbleibende Kreditrate auch bei steigenden Lebenshaltungskosten, weiteren Einkommensausfällen oder einer späteren Anschlussfinanzierung tragbar bleibt.

Beide Partner versichern oder nur den Hauptverdiener?

Bei gemeinsam finanzierten Immobilien wird häufig zuerst über die Absicherung des Hauptverdieners nachgedacht. Tatsächlich kann es aber ebenso wichtig sein, den Partner mit dem niedrigeren Einkommen zu versichern. Dessen Tod kann zusätzliche Ausgaben verursachen, etwa für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder eine notwendige Reduzierung der Arbeitszeit des verbleibenden Elternteils.

Verdient ein Partner beispielsweise 3.500 Euro netto und der andere 2.000 Euro, ist die finanzielle Belastung beim Tod des Hauptverdieners offensichtlich größer. Dennoch könnten die fehlenden 2.000 Euro des zweiten Partners ebenfalls dazu führen, dass die Immobilienfinanzierung nicht mehr tragbar ist. Die Versicherungssummen sollten deshalb nicht allein nach dem Bruttoeinkommen, sondern nach den tatsächlichen finanziellen Folgen des jeweiligen Todesfalls festgelegt werden.

Gerade bei Familien mit kleinen Kindern ist diese Unterscheidung entscheidend. Ein Elternteil, der wegen Kinderbetreuung nur in Teilzeit arbeitet, leistet einen wirtschaftlich relevanten Beitrag, der sich nicht vollständig in seinem Gehalt widerspiegelt. Stirbt diese Person, könnte der andere Elternteil gezwungen sein, seine Arbeitszeit zu reduzieren oder zusätzliche Betreuungsleistungen zu finanzieren. Beide Entwicklungen können die monatlich verfügbare Summe für den Immobilienkredit verringern.

Bei einem Paar ohne Kinder, das annähernd gleich viel verdient und eine moderate Kreditrate hat, kann der Absicherungsbedarf dagegen niedriger ausfallen. Sind beide Partner finanziell unabhängig und könnten jeweils die Kreditrate allein tragen, besteht möglicherweise kein existenzielles Absicherungsrisiko. In diesem Fall kann die Versicherung eher dazu dienen, die Belastung des überlebenden Partners zu verringern.

Fallende oder gleichbleibende Versicherungssumme: Welche Variante passt zur Baufinanzierung?

Eine zentrale Entscheidung betrifft die Entwicklung der Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit. Bei einer klassischen Risikolebensversicherung bleibt die vereinbarte Todesfallleistung unverändert. Daneben gibt es Tarife, bei denen die Versicherungssumme im Laufe der Jahre sinkt. Diese Form wird besonders häufig zur Absicherung von Immobilienkrediten genutzt.

Die Überlegung dahinter ist nachvollziehbar: Mit jeder Tilgungsrate wird die Darlehensschuld geringer. Wird die Versicherung ausschließlich zur Rückzahlung des Immobilienkredits benötigt, muss sie deshalb im späteren Finanzierungsverlauf möglicherweise keine gleichbleibend hohe Summe mehr bereitstellen. Ein fallender Versicherungsschutz kann dadurch günstiger sein, bietet aber weniger Flexibilität.

Annuitätisch fallende Versicherungssumme

Bei einer annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung wird die Entwicklung der Versicherungssumme anhand eines vereinbarten Tilgungsverlaufs berechnet. Sie sinkt zunächst vergleichsweise langsam und später schneller. Dieses Modell kann gut zu einem Annuitätendarlehen passen, bei dem der Tilgungsanteil innerhalb einer gleichbleibenden Rate im Laufe der Zeit wächst.

Wichtig ist jedoch, dass die Versicherung nicht automatisch den tatsächlich bei der Bank offenen Betrag kennt. Wird beispielsweise nach Ende der Zinsbindung zu einem anderen Zinssatz weiterfinanziert, kann sich die Restschuld anders entwickeln als ursprünglich angenommen. Auch Tilgungsaussetzungen, Veränderungen der monatlichen Rate oder zusätzliche Darlehen können dazu führen, dass Versicherungssumme und Restschuld auseinanderlaufen.

Linear fallende Versicherungssumme

Bei einer linear fallenden Risikolebensversicherung reduziert sich die Todesfallleistung jährlich um einen festen Betrag. Eine anfängliche Versicherungssumme von 300.000 Euro könnte beispielsweise über 30 Jahre jährlich um 10.000 Euro sinken. Nach zehn Jahren würde die Versicherungssumme in diesem vereinfachten Modell noch 200.000 Euro betragen.

Problematisch ist, dass Immobilienkredite mit gleichbleibenden Annuitäten normalerweise nicht linear getilgt werden. Besonders am Anfang der Finanzierung fließt ein größerer Teil der Kreditrate in die Zinsen, während die tatsächliche Tilgung zunächst langsamer voranschreitet. Eine linear fallende Versicherungssumme kann deshalb schneller sinken als die Darlehensschuld. Wird dieser Unterschied nicht berücksichtigt, entsteht eine Versicherungslücke.

Gleichbleibende Versicherungssumme

Eine gleichbleibende Risikolebensversicherung bietet den Vorteil, dass die vereinbarte Todesfallleistung während der gesamten Vertragsdauer unverändert bleibt. Werden beispielsweise 350.000 Euro für 25 Jahre abgesichert, stehen bei einem versicherten Todesfall grundsätzlich auch im 24. Vertragsjahr noch 350.000 Euro zur Verfügung. Das kann besonders für Familien attraktiv sein, die neben dem Immobilienkredit einen langfristigen Schutz des Lebensunterhalts benötigen.

Der Nachteil sind häufig höhere Beiträge gegenüber einer fallenden Variante mit vergleichbaren Ausgangsdaten. Wer nur den Hauskredit absichern möchte, zahlt unter Umständen über viele Jahre für einen Schutz, der wegen der bereits gesunkenen Restschuld nicht mehr vollständig benötigt wird. Bei sich verändernden Familienverhältnissen, zusätzlichen Kindern oder einer geplanten Modernisierung kann die gleichbleibende Summe dagegen einen praktischen Vorteil darstellen.

Eine sinnvolle Kombination kann aus zwei getrennten Verträgen bestehen: einer fallenden Risikolebensversicherung zur Absicherung des Immobilienkredits und einer gleichbleibenden Versicherung für die finanzielle Versorgung der Familie. Dadurch lassen sich beide Absicherungsziele unabhängig voneinander gestalten und gegebenenfalls zu unterschiedlichen Zeitpunkten beenden.

Wie lange sollte die Risikolebensversicherung laufen?

Die Versicherungsdauer sollte sich bei einer reinen Kreditabsicherung an der voraussichtlichen vollständigen Rückzahlung des Darlehens orientieren. Wird eine Immobilie über 30 Jahre finanziert, reicht eine Risikolebensversicherung mit 15 Jahren Laufzeit grundsätzlich nicht aus, um die gesamte Finanzierungsphase abzusichern. Das gilt auch dann, wenn die erste Zinsbindung nach 10 oder 15 Jahren endet.

Gerade hier entsteht ein häufiger Planungsfehler: Die Zinsbindung wird mit der Gesamtlaufzeit des Kredits verwechselt. Bei einer Baufinanzierung über 350.000 Euro können nach 15 Jahren noch erhebliche Schulden bestehen. Endet die Versicherung bereits zu diesem Zeitpunkt, müssen die Hinterbliebenen das verbleibende Darlehen ohne den bisherigen Todesfallschutz tragen.

Wer eine Versicherungsdauer von 25 Jahren benötigt, sollte diese möglichst bereits beim ursprünglichen Abschluss berücksichtigen. Eine spätere Verlängerung kann schwierig werden, weil der Versicherer gegebenenfalls eine neue Gesundheitsprüfung verlangt oder eine Verlängerung gar nicht anbietet. Besteht eine vertragliche Verlängerungsoption, müssen deren Voraussetzungen und Grenzen geprüft werden.

Für den zusätzlichen Hinterbliebenenschutz kann eine andere Laufzeit sinnvoll sein. Eine Familie mit kleinen Kindern möchte das fehlende Einkommen möglicherweise so lange absichern, bis die Kinder finanziell selbstständig sind. Der Immobilienkredit kann zu diesem Zeitpunkt noch bestehen, sodass sich für Kredit und Familienabsicherung unterschiedliche Laufzeiten ergeben.

Was kostet eine Risikolebensversicherung für einen Immobilienkredit?

Die Versicherungsbeiträge hängen wesentlich vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Raucherstatus, Beruf, der Versicherungssumme und der Vertragsdauer ab. Ein junger, gesunder Nichtraucher erhält bei identischer Versicherungssumme häufig deutlich günstigere Angebote als eine ältere Person mit gesundheitlichen Vorerkrankungen. Auch risikoreiche Freizeitaktivitäten oder berufliche Tätigkeiten können die Kalkulation beeinflussen.

Ein belastbarer Marktpreis lässt sich deshalb nicht allein aus der Darlehenssumme ableiten. Zwei Menschen, die jeweils 300.000 Euro über 25 Jahre absichern möchten, können trotz identischer Versicherungssumme sehr unterschiedliche Beiträge zahlen. Bei größeren Versicherungssummen oder bestimmten Vorerkrankungen können Versicherer außerdem zusätzliche medizinische Unterlagen oder Untersuchungen verlangen.

Für den Kostenvergleich sollten mehrere Angebote mit exakt gleichen Eckdaten eingeholt werden. Neben der Versicherungssumme und Laufzeit müssen insbesondere die Entwicklung der Todesfallleistung, der zu zahlende Beitrag und mögliche Beitragsanpassungen vergleichbar sein. Manche Versicherer weisen einen niedrigeren aktuellen Zahlbeitrag und zusätzlich einen höheren vertraglichen Bruttobeitrag aus. Der tatsächlich zu zahlende Betrag kann steigen, wenn Überschussbeteiligungen reduziert werden.

Ein günstiger Anfangsbeitrag allein sagt deshalb noch wenig über die langfristige Belastung aus. Gerade bei einer Immobilienfinanzierung mit 25 oder 30 Jahren Laufzeit lohnt sich der Blick auf den gesamten möglichen Beitragsverlauf. Ein Vergleich sollte außerdem berücksichtigen, ob wichtige Anpassungsmöglichkeiten bereits im Grundtarif enthalten sind oder gegen einen Aufpreis erworben werden müssen.

Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung der Bank?

Bei einer Immobilienfinanzierung bieten manche Banken zusätzlich eine Restschuld- beziehungsweise Ratenschutzversicherung an. Solche Verträge sollen bestimmte Risiken während der Kreditlaufzeit absichern und können neben dem Todesfall auch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit umfassen. Allerdings unterscheiden sich Leistungsumfang, Ausschlüsse und Kosten deutlich von einer eigenständigen Risikolebensversicherung.

Bei einer klassischen Risikolebensversicherung steht die Absicherung des Todesfalls im Mittelpunkt. Die Versicherungssumme und der Bezugsberechtigte können innerhalb der vertraglichen Möglichkeiten gezielt festgelegt werden. Der Versicherungsvertrag kann außerdem unabhängig von der kreditgebenden Bank abgeschlossen werden, sofern keine besondere Sicherheitsvereinbarung besteht.

Eine Restschuldversicherung ist dagegen häufig enger an einen bestimmten Kredit gekoppelt. Insbesondere Zusatzleistungen bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit können von Wartezeiten, Karenzzeiten und weiteren Leistungsvoraussetzungen abhängen. Wird ein hoher Einmalbeitrag über den Kredit mitfinanziert, können außerdem zusätzliche Finanzierungskosten entstehen.

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Für die reine Todesfallabsicherung eines Immobilienkredits ist eine eigenständige Risikolebensversicherung daher häufig die transparentere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung. Sie sollte aber nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden: Eine Risikolebensversicherung zahlt grundsätzlich nicht, wenn die versicherte Person lediglich dauerhaft arbeitsunfähig oder berufsunfähig wird, aber weiterhin lebt.

Muss die Risikolebensversicherung bei der finanzierenden Bank abgeschlossen werden?

Eine Immobilienbank kann im Rahmen ihrer Kreditentscheidung zusätzliche Sicherheiten verlangen. Dazu kann unter bestimmten Umständen auch die Absicherung des Todesfallrisikos gehören. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass der entsprechende Versicherungsvertrag bei einem bestimmten Anbieter der Bank abgeschlossen werden muss.

Wer von seiner Bank eine Risikolebensversicherung empfohlen bekommt, sollte deshalb nachfragen, ob diese tatsächlich Voraussetzung für die Finanzierung ist oder lediglich als freiwilliges Zusatzprodukt angeboten wird. Ist eine Absicherung erforderlich, sollte geklärt werden, welche Versicherungssumme, Laufzeit und vertragliche Ausgestaltung akzeptiert werden. Anschließend lassen sich entsprechende Angebote anderer Versicherer vergleichen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient eine mögliche Abtretung der Versicherungsansprüche an die Bank. In diesem Fall kann die Bank im Todesfall zunächst Ansprüche auf die Versicherungsleistung haben, um offene Forderungen aus der Finanzierung zu decken. Für Hinterbliebene ist entscheidend, welcher Betrag danach noch zur freien Verfügung steht und welche Rechte sich aus der konkreten Abtretungsvereinbarung ergeben.

Wer seine Familie nicht nur von Schulden entlasten, sondern auch mit zusätzlicher Liquidität versorgen möchte, sollte die Auszahlung deshalb nicht vollständig der Bank überlassen. Eine getrennte Familienabsicherung kann helfen, den benötigten Betrag unabhängig von der Kreditabsicherung verfügbar zu machen.

Risikolebensversicherung über Kreuz: Warum die Vertragsgestaltung wichtig ist

Bei Ehepaaren und unverheirateten Partnern geht es nicht nur um die Höhe der Versicherungssumme. Ebenso wichtig ist, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter ist. Diese Rollen können darüber entscheiden, wem die Leistung zusteht und ob erbschaftsteuerliche Fragen entstehen.

Eine häufig genutzte Gestaltung ist die sogenannte Über-Kreuz-Versicherung. Dabei schließt Partner A einen Vertrag auf das Leben von Partner B ab und ist selbst Versicherungsnehmer sowie Bezugsberechtigter. Partner B schließt umgekehrt einen eigenen Vertrag auf das Leben von Partner A ab. Beide Partner bezahlen jeweils ihren eigenen Vertrag.

Der Vorteil liegt darin, dass der überlebende Partner die Leistung grundsätzlich aus seinem eigenen Versicherungsvertrag erhält. Bei einer entsprechenden Ausgestaltung fällt diese Zahlung normalerweise nicht als Erwerb aus dem Nachlass des verstorbenen Partners an. Das kann insbesondere bei unverheirateten Paaren relevant sein, da deren persönlicher erbschaftsteuerlicher Freibetrag in Deutschland lediglich 20.000 Euro beträgt. Ehegatten haben dagegen grundsätzlich einen Freibetrag von 500.000 Euro.

Die steuerliche Wirkung hängt allerdings von der tatsächlichen Vertragsgestaltung und wirtschaftlichen Beitragszahlung ab. Wenn beispielsweise der versicherte Partner die Beiträge für den Vertrag des anderen Partners finanziert, kann dies Fragen zur steuerlichen Zuordnung aufwerfen. Deshalb sollten insbesondere unverheiratete Immobilienkäufer vor dem Abschluss prüfen lassen, ob Versicherungsnehmerstellung, Bezugsrecht und Beitragszahlung sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.

Bei einer Versicherung auf verbundene Leben werden dagegen mehrere Personen innerhalb eines gemeinsamen Vertrages versichert. Typischerweise wird die Versicherungssumme beim ersten Todesfall einmal ausgezahlt, anschließend endet der Vertrag. Diese Variante kann für bestimmte Paare passen, ist aber weniger flexibel als zwei eigenständige Verträge und bietet nach dem ersten Todesfall keinen Schutz mehr für die verbleibende versicherte Person.

Welche Fehler können bei der Absicherung des Immobilienkredits teuer werden?

Die größte Gefahr besteht nicht unbedingt darin, eine etwas zu hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. Schwerwiegender kann es sein, wenn der Schutz im entscheidenden Moment nicht ausreicht oder der Versicherer wegen fehlerhafter Angaben die Leistung verweigern darf. Deshalb kommt es neben der Berechnung auch auf eine sorgfältige Vertragsgestaltung an.

Gesundheitsfragen unvollständig beantworten

Vor Vertragsabschluss fragen Versicherer nach bestimmten Erkrankungen, Behandlungen und gesundheitlichen Beschwerden. Dabei werden häufig unterschiedliche Zeiträume für ambulante und stationäre Behandlungen berücksichtigt. Wer relevante Umstände verschweigt oder unzutreffend angibt, riskiert unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise eine Vertragsanpassung, einen Rücktritt oder eine Anfechtung.

Die Gesundheitsfragen sollten deshalb vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, ärztliche Unterlagen beziehungsweise die eigene Patientenakte anzufordern. Bestehen Vorerkrankungen, kann eine anonyme Risikovoranfrage über eine entsprechend spezialisierte Beratung helfen, die Annahmemöglichkeiten verschiedener Versicherer zu prüfen.

Versicherungssumme sinkt schneller als die Restschuld

Gerade bei fallenden Risikolebensversicherungen sollte der vereinbarte Verlauf regelmäßig mit dem Tilgungsplan abgeglichen werden. Ändern sich die Finanzierungsbedingungen, kann eine ursprünglich passende Absicherung später zu niedrig ausfallen. Besonders riskant sind längere Tilgungspausen oder Anschlussfinanzierungen mit einer geringeren Tilgung als ursprünglich vorgesehen.

Eine einmal abgeschlossene Versicherung sollte deshalb nicht über Jahrzehnte ungeprüft bleiben. Bei wesentlichen Veränderungen der Finanzierung ist eine erneute Bedarfsermittlung sinnvoll. Dabei muss nicht zwangsläufig ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, sofern der bestehende Versicherungsschutz weiterhin ausreicht.

Versicherungsschutz endet vor der Darlehensrückzahlung

Eine günstige Prämie durch eine zu kurze Vertragsdauer kann sich im Ernstfall als schwerwiegender Fehler erweisen. Besteht am Ende der Versicherungsdauer noch eine erhebliche Restschuld, fehlt genau für diesen Zeitraum der Schutz. Besonders problematisch kann dies werden, wenn später wegen des höheren Alters oder zwischenzeitlicher Erkrankungen keine bezahlbare Anschlussversicherung mehr erhältlich ist.

Absicherung nach Familienzuwachs nicht anpassen

Die Geburt eines Kindes verändert häufig den finanziellen Bedarf einer Familie. Unter Umständen fällt ein Einkommen zeitweise weg, die Lebenshaltungskosten steigen oder es entstehen zusätzliche langfristige Verpflichtungen. Eine ehemals ausreichende Versicherungssumme kann dadurch zu gering werden.

Bei vielen Tarifen ermöglichen Nachversicherungsgarantien eine Erhöhung der Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings gelten dafür in der Regel Fristen, Höchstbeträge und weitere vertragliche Bedingungen. Solche Optionen sollten deshalb möglichst bereits beim ursprünglichen Vertragsabschluss berücksichtigt werden.

Wann kann eine niedrigere Versicherungssumme ausreichend sein?

Nicht jeder Immobilienbesitzer benötigt einen Schutz in Höhe der vollständigen ursprünglichen Kreditsumme. Wer bereits einen erheblichen Teil seines Darlehens zurückgezahlt hat, über ausreichend freie Rücklagen verfügt oder die Finanzierung mit einem Einkommen tragen kann, benötigt möglicherweise weniger Versicherungsschutz. Entscheidend ist die verbleibende finanzielle Lücke und nicht allein der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie.

Angenommen, eine Immobilie ist noch mit 180.000 Euro belastet. Der überlebende Partner verfügt über ein gesichertes Einkommen, mit dem die monatliche Kreditrate und sämtliche Lebenshaltungskosten dauerhaft bezahlt werden können. Zusätzlich sind ausreichend Rücklagen für unerwartete Ausgaben vorhanden. In diesem Fall kann ein geringerer Todesfallschutz vertretbar sein, wenn das finanzielle Risiko bewusst getragen werden kann.

Anders sieht es aus, wenn dieselbe Restschuld auf einem Haushalt mit nur einem Erwerbseinkommen lastet. Selbst eine vergleichsweise geringe monatliche Darlehensrate kann problematisch werden, wenn nach dem Todesfall kein ausreichendes Einkommen mehr vorhanden ist. Deshalb ist eine pauschale Empfehlung, grundsätzlich nur die Hälfte oder einen bestimmten Prozentsatz des Kredits zu versichern, nicht zuverlässig.

Auch die Immobilie selbst sollte nicht vorschnell als Ersatz für eine Risikolebensversicherung betrachtet werden. Zwar besitzt das Haus einen wirtschaftlichen Wert, es lässt sich aber nicht ohne Weiteres kurzfristig in verfügbares Geld umwandeln. Ein Verkauf kann Zeit benötigen, zusätzliche Kosten verursachen und für die Hinterbliebenen den Verlust ihres Lebensmittelpunkts bedeuten.

Was passiert mit der Risikolebensversicherung nach Verkauf oder vollständiger Tilgung?

Ist der Immobilienkredit vollständig zurückgezahlt, entfällt zumindest der ursprüngliche Zweck einer reinen Kreditabsicherung. Eine weiterhin bestehende Risikolebensversicherung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Angehörige finanziell vom Einkommen der versicherten Person abhängig bleiben. Besteht kein entsprechender Bedarf mehr, kann eine Kündigung oder Reduzierung des Versicherungsschutzes geprüft werden.

Bei einer klassischen Risikolebensversicherung entsteht normalerweise kein angespartes Kapital, das am Vertragsende ausgezahlt wird. Wird der Vertrag beendet, erhält der Versicherungsnehmer deshalb üblicherweise keinen Rückkaufswert wie bei bestimmten kapitalbildenden Lebensversicherungen. Bereits gezahlte Beiträge waren der Preis für den bis dahin bestehenden Versicherungsschutz.

Vor einer Kündigung sollten allerdings die persönlichen Verhältnisse und mögliche künftige Risiken berücksichtigt werden. Wer später erneut eine Immobilie kauft oder eine Familie gründet, benötigt möglicherweise wieder einen Todesfallschutz. Ein Neuabschluss kann wegen des höheren Alters oder eines verschlechterten Gesundheitszustands deutlich teurer oder sogar unmöglich werden.

Checkliste: In sechs Schritten zur passenden Kreditabsicherung

Die Berechnung einer Risikolebensversicherung sollte möglichst vor oder spätestens im Zusammenhang mit dem Abschluss der Baufinanzierung erfolgen. Mit den folgenden Schritten lässt sich der Bedarf systematisch ermitteln, ohne vorschnell einen zu hohen oder zu niedrigen Versicherungsschutz zu wählen.

  1. Aktuelle und geplante Restschuld ermitteln. Prüfen Sie die Darlehenssumme, den Tilgungsplan und die voraussichtliche Dauer bis zur vollständigen Rückzahlung. Berücksichtigen Sie dabei auch weitere Finanzierungsbausteine.
  2. Finanzielle Situation beider Partner berechnen. Ermitteln Sie getrennt für den Todesfall jeder Person, welches verfügbare Haushaltseinkommen verbleiben würde. Berücksichtigen Sie mögliche Hinterbliebenenleistungen nur in realistischer Höhe.
  3. Zusätzlichen Versorgungsbedarf bestimmen. Kalkulieren Sie notwendige Ausgaben für Kinder, Haushalt und die finanzielle Übergangszeit. Achten Sie darauf, die wegfallende Kreditrate nicht gleichzeitig als weitere Versorgungslücke zu berücksichtigen, wenn eine vollständige Ablösung geplant ist.
  4. Versicherungssumme und Laufzeit festlegen. Entscheiden Sie, ob die gesamte Restschuld abgesichert oder lediglich die künftig tragbare Kreditrate erreicht werden soll. Die Laufzeit sollte zum tatsächlichen Absicherungsbedarf passen.
  5. Vertragsvarianten und Beiträge vergleichen. Prüfen Sie fallende und gleichbleibende Versicherungssummen, mögliche Nachversicherungsgarantien sowie die Differenz zwischen aktuellem Zahlbeitrag und maximalem Bruttobeitrag.
  6. Vertragsgestaltung und Gesundheitsangaben prüfen. Klären Sie Bezugsrechte, gegebenenfalls eine Über-Kreuz-Versicherung und mögliche Abtretungen an die Bank. Beantworten Sie sämtliche Gesundheitsfragen vollständig und dokumentieren Sie wichtige Angaben.

Nach dem Abschluss empfiehlt sich eine erneute Prüfung bei größeren Veränderungen. Dazu gehören insbesondere die Geburt eines Kindes, eine Umschuldung, der Wechsel der beruflichen Situation oder eine erhebliche Sondertilgung. So bleibt der Versicherungsschutz an den tatsächlichen Finanzierungsbedarf angepasst.

Fazit: Die richtige Versicherungssumme schützt mehr als nur den Immobilienkredit

Bei einer Risikolebensversicherung für einen Immobilienkredit ist die offene Darlehensschuld der wichtigste Ausgangspunkt. Wer ausschließlich verhindern möchte, dass Hinterbliebene mit dem Kredit belastet bleiben, kann sich an der vollständigen Restschuld orientieren. Besteht darüber hinaus eine finanzielle Abhängigkeit vom Einkommen des Versicherten, sollte zusätzlicher Hinterbliebenenschutz eingeplant werden.

Besonders für Familien mit Kindern ist eine getrennte Betrachtung von Kreditabsicherung und Einkommensersatz sinnvoll. Eine fallende Versicherungssumme kann die Finanzierung wirtschaftlich absichern, während eine zusätzliche gleichbleibende Summe die Familie über einen längeren Zeitraum unterstützt. Welche Kombination angemessen ist, ergibt sich aus den tatsächlichen finanziellen Verpflichtungen und dem Einkommen, das nach einem Todesfall verfügbar bleibt.

Eine sorgfältig gewählte Versicherungssumme ist nur ein Teil einer guten Absicherung. Ebenso entscheidend sind die richtige Laufzeit, die Entwicklung der Todesfallleistung, vollständige Gesundheitsangaben und eine passende Gestaltung der Bezugsrechte. Wer diese Punkte bereits bei der Baufinanzierung berücksichtigt, schafft eine finanzielle Grundlage dafür, dass das Eigenheim auch unter schwierigen Umständen erhalten bleiben kann.

Die wichtigsten Einzelheiten zu Versicherungssumme, Vertragsabschluss und Auszahlung lassen sich anhand einiger typischer Fragen zusätzlich einordnen.

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung für Immobilienkredite

Wie hoch sollte die Risikolebensversicherung bei 300.000 Euro Hauskredit sein?

Für eine vollständige Kreditabsicherung sind zu Beginn grundsätzlich 300.000 Euro ein sinnvoller Ausgangspunkt. Besteht zusätzlich ein Bedarf zur Versorgung von Partner oder Kindern, kann eine höhere Versicherungssumme erforderlich sein. Wenn der verbleibende Partner die Kreditrate auch allein dauerhaft bezahlen könnte, kann unter Umständen eine niedrigere Absicherung genügen.

Brauche ich bei einem Hauskredit zwingend eine Risikolebensversicherung?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Risikolebensversicherung für Immobilienkredite besteht nicht. Eine Bank kann jedoch im Rahmen ihrer Kreditvergabe bestimmte Sicherheiten verlangen. Unabhängig davon ist eine Risikolebensversicherung besonders dann sinnvoll, wenn Hinterbliebene die Finanzierung ohne das Einkommen der versicherten Person nicht mehr tragen könnten.

Sollten beide Ehepartner eine Risikolebensversicherung abschließen?

Bei gemeinsam finanzierten Immobilien kann es sinnvoll sein, beide Ehepartner abzusichern. Die Versicherungssummen müssen dabei nicht identisch sein, sondern sollten sich nach der finanziellen Belastung im jeweiligen Todesfall richten. Auch das Einkommen des geringer verdienenden Partners kann für die langfristige Finanzierung unverzichtbar sein.

Reicht eine Risikolebensversicherung über die Hälfte des Hauskredits?

Eine Absicherung über die Hälfte der Darlehensschuld kann ausreichen, wenn der überlebende Partner den verbleibenden Kredit problemlos weiter bedienen kann. Das sollte jedoch mit einer konkreten Haushaltsrechnung und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Darlehensbedingungen überprüft werden. Die pauschale Halbierung der Kreditsumme ist keine verlässliche Berechnungsmethode.

Welche Laufzeit ist bei einer Risikolebensversicherung für das Eigenheim sinnvoll?

Bei einer reinen Kreditabsicherung sollte sich die Vertragsdauer grundsätzlich an der voraussichtlichen vollständigen Rückzahlung des Darlehens orientieren. Entscheidend ist nicht die Dauer der ersten Zinsbindung, sondern der Zeitraum, in dem ein finanzielles Risiko besteht. Wird zusätzlich die Familie abgesichert, können längere oder getrennte Laufzeiten sinnvoll sein.

Wird die Versicherungssumme direkt an die Bank ausgezahlt?

Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Ohne besondere Vereinbarung erhält grundsätzlich die bezugsberechtigte Person die vereinbarte Leistung, während bei einer wirksamen Abtretung oder entsprechenden Sicherungsvereinbarung die Bank Ansprüche haben kann. Vor Vertragsabschluss sollte deshalb geklärt werden, wer die Leistung erhält und welcher Betrag den Hinterbliebenen tatsächlich zur Verfügung steht.

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Kann ich eine bestehende Risikolebensversicherung für einen neuen Immobilienkredit nutzen?

Eine bereits bestehende Risikolebensversicherung kann grundsätzlich auch zur Absicherung einer späteren Immobilienfinanzierung dienen. Voraussetzung ist, dass Versicherungssumme, Laufzeit und Bezugsrechte zum neuen Bedarf passen. Ob der Schutz ausreicht und gegebenenfalls als Sicherheit von der Bank akzeptiert wird, muss individuell geprüft werden.

Was passiert, wenn die Risikolebensversicherung abläuft und ich noch Schulden habe?

Endet die Vertragslaufzeit, besteht aus diesem Vertrag grundsätzlich kein Todesfallschutz mehr. Eine weiterhin offene Darlehensschuld muss dann auch ohne die bisherige Absicherung bedient werden. Deshalb sollte schon vor Abschluss geprüft werden, ob die Versicherung tatsächlich bis zum geplanten Ende der Finanzierung reicht.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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