Versicherungen mit Hauptfälligkeit zum Jahreswechsel prüfen: Jetzt Verträge und Beiträge kontrollieren

Wer Versicherungsverträge mit Hauptfälligkeit zum Jahreswechsel rechtzeitig prüft, kann Beitragserhöhungen erkennen, veralteten Schutz anpassen und noch vor der nächsten Vertragsperiode über einen Wechsel entscheiden.

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Viele Versicherungsverträge laufen über Jahre nahezu unbeachtet weiter. Der Beitrag wird abgebucht, der Versicherungsschutz bleibt scheinbar unverändert und erst bei einer deutlichen Beitragserhöhung oder im Schadenfall beschäftigt man sich wieder mit den Bedingungen. Gerade bei Verträgen, deren Versicherungsperiode zum Jahresende ausläuft, ist das riskant: Wer erst im Dezember mit der Prüfung beginnt, kann eine reguläre Kündigungsfrist bereits verpasst haben.

Dabei sollte der Jahrescheck nicht auf die Frage reduziert werden, ob irgendwo ein günstigerer Tarif erhältlich ist. Mindestens ebenso wichtig ist, ob der bestehende Schutz noch zur heutigen Lebenssituation passt. Eine Haftpflichtversicherung mit veralteter Deckungssumme, eine Hausratversicherung mit falscher Wohnfläche oder ein Rechtsschutzvertrag mit inzwischen überflüssigen Bausteinen können problematischer sein als ein Beitrag, der einige Euro über dem günstigsten Marktangebot liegt.

Der sinnvollste Zeitpunkt für die Prüfung liegt deshalb einige Wochen oder Monate vor der jeweiligen Hauptfälligkeit. Wer seine Verträge frühzeitig sortiert, kann Kündigungsfristen kontrollieren, neue Beiträge mit dem bisherigen Preis vergleichen und entscheiden, ob ein Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft oder ein Wechsel des Versicherers tatsächlich sinnvoll ist. Das gilt besonders bei Sachversicherungen wie Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- oder Rechtsschutzversicherung.

Was bedeutet Hauptfälligkeit bei einer Versicherung?

Die Hauptfälligkeit ist vereinfacht gesagt der Termin, zu dem die nächste Versicherungsperiode beginnt und häufig auch der Jahresbeitrag beziehungsweise die nächste vereinbarte Beitragsrate fällig wird. Bei vielen Verträgen entspricht die Versicherungsperiode einem Jahr. Hauptfälligkeit und Kalenderjahr müssen jedoch nicht zwangsläufig identisch sein.

Beginnt beispielsweise eine private Haftpflichtversicherung am 1. April und läuft die Versicherungsperiode jeweils zwölf Monate, kann ihre Hauptfälligkeit ebenfalls im Frühjahr liegen. Bei anderen Verträgen ist der 1. Januar als Hauptfälligkeit vereinbart. Deshalb wäre es falsch, sämtliche Versicherungen pauschal als „zum Jahresende kündbar“ zu behandeln.

Entscheidend sind immer Versicherungsschein und Vertragsbedingungen. Dort finden sich insbesondere Versicherungsbeginn, Versicherungsperiode, Hauptfälligkeit und Kündigungsregelung. Nach § 11 Versicherungsvertragsgesetz darf die vertragliche Kündigungsfrist grundsätzlich nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen; für beide Vertragsparteien muss dieselbe Frist gelten.

Für Versicherte bedeutet das: Nicht der Jahreswechsel selbst entscheidet darüber, wann gehandelt werden muss. Entscheidend ist die Kombination aus Hauptfälligkeit und vereinbarter Kündigungsfrist.

Warum die Prüfung schon vor dem Jahresende sinnvoll ist

Ein Versicherungscheck unter Zeitdruck führt schnell zu schlechten Entscheidungen. Wer wenige Tage vor Ablauf einer Kündigungsfrist feststellt, dass der bisherige Tarif teuer geworden ist, vergleicht möglicherweise nur den Beitrag und übersieht Leistungsunterschiede. Besser ist es, die Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen und jeden wichtigen Vertrag anhand derselben Fragen zu prüfen.

Der erste Blick gilt dem neuen Jahresbeitrag. Er sollte mit dem Beitrag der vorherigen Versicherungsperiode verglichen werden. Eine Erhöhung von beispielsweise 186 auf 204 Euro wirkt mit 18 Euro zunächst überschaubar, entspricht aber immerhin rund 9,7 Prozent. Bei mehreren Verträgen können solche Veränderungen die jährlichen Versicherungskosten spürbar erhöhen.

Anschließend geht es um die Leistungen. Hat sich beispielsweise der Hausrat durch hochwertige Anschaffungen vergrößert, wurde eine Immobilie modernisiert oder hat sich bei einer Kfz-Versicherung die jährliche Fahrleistung deutlich verändert, können die ursprünglichen Vertragsdaten nicht mehr zur tatsächlichen Situation passen. Ein Jahrescheck ist deshalb gleichzeitig ein Preis-, Leistungs- und Bedarfscheck.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen existenziell wichtigen Absicherungen und eher ergänzendem Versicherungsschutz. Eine leistungsfähige Privathaftpflicht kann vor finanziell existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen schützen. Bei kleineren Zusatzversicherungen sollte dagegen regelmäßig geprüft werden, ob der mögliche Schaden überhaupt groß genug wäre, um die laufenden Beiträge langfristig zu rechtfertigen.

Diese Versicherungen verdienen beim Jahrescheck besondere Aufmerksamkeit

Nicht jede Versicherung muss jedes Jahr vollständig neu abgeschlossen werden. Bei einigen Verträgen lohnt sich eine regelmäßige Kontrolle jedoch besonders, weil Beiträge, Tarife oder persönliche Risikomerkmale sich verändern können.

Versicherung Beim Jahrescheck besonders prüfen
Kfz-Versicherung Beitrag, Fahrleistung, Fahrerkreis, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung, Kasko-Schutz, Schadenfreiheitsklasse
Privathaftpflicht Deckungssumme, mitversicherte Personen, Forderungsausfalldeckung, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden
Hausratversicherung Wohnfläche, Versicherungssumme bzw. Unterversicherungsverzicht, Fahrräder, Elementarschutz, Wertsachen
Wohngebäudeversicherung Versicherungsschutz, Elementargefahren, Modernisierungen, Nebengebäude, Selbstbeteiligung
Rechtsschutzversicherung versicherte Lebensbereiche, Selbstbeteiligung, Wartezeiten, ausgeschlossene Risiken
Unfallversicherung Versicherungssumme, Progression, Invaliditätsleistung, Berufs- und Freizeitrisiken

Die Tabelle ist dabei keine Aufforderung, diese Verträge jährlich zu wechseln. Gerade bei Versicherungen sollte ein günstigerer Preis niemals isoliert betrachtet werden. Ein Tarif, der 40 Euro weniger im Jahr kostet, kann finanziell schlechter sein, wenn dafür wichtige Leistungen eingeschränkt werden oder die Selbstbeteiligung deutlich steigt.

Kfz-Versicherung: Der Jahreswechsel ist besonders relevant

Bei der Kfz-Versicherung ist der Jahreswechsel traditionell besonders wichtig, weil viele Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat muss die ordentliche Kündigung eines solchen Vertrages grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der neuen Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen. Häufig wird deshalb der 30. November als klassischer Wechseltermin genannt.

Das gilt allerdings nicht automatisch für jeden Kfz-Vertrag. Es gibt Verträge mit abweichendem Versicherungsjahr, sodass Versicherte ihre konkrete Hauptfälligkeit prüfen sollten. Auch eine Beitragserhöhung kann zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten eröffnen.

Beim Vergleich sollte außerdem nicht nur der neue Jahresbeitrag betrachtet werden. Fahrleistung, Fahrerkreis, Abstellort, Selbstbeteiligung und Kaskoumfang beeinflussen den Preis erheblich. Wer beim neuen Anbieter beispielsweise eine wesentlich niedrigere jährliche Fahrleistung angibt, vergleicht möglicherweise zwei Tarife, die auf unterschiedlichen Voraussetzungen beruhen.

Ein einfaches Beispiel zeigt den möglichen Effekt: Kostet die bisherige Kfz-Versicherung künftig 720 Euro statt 650 Euro und bietet ein vergleichbarer Tarif einen Jahresbeitrag von 590 Euro, beträgt die rechnerische Differenz 130 Euro gegenüber dem bisherigen Beitrag und 130 Euro Ersparnis gegenüber dem neuen Jahresbeitrag? Nein – genau an solchen Stellen lohnt sich sauberes Rechnen: Gegenüber dem angekündigten neuen Beitrag von 720 Euro wären es 130 Euro pro Jahr. Gegenüber dem alten Beitrag von 650 Euro dagegen lediglich 60 Euro. Für die Wechselentscheidung ist der künftig tatsächlich zu zahlende Beitrag die relevante Vergleichsgröße.

Beitragserhöhung: Nicht jede höhere Rechnung muss einfach akzeptiert werden

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Beitragsmitteilung für die kommende Versicherungsperiode. Steigt der Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend verbessert, kann nach § 40 VVG ein besonderes Kündigungsrecht bestehen. Die Kündigung kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erklärt werden und wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird. Der Versicherer muss auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.

Das ist wichtig, wenn die normale Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Eine im November oder Dezember eintreffende Beitragserhöhung kann daher nicht automatisch bedeuten, dass der Versicherte für ein weiteres komplettes Jahr gebunden ist.

Allerdings sollte zunächst geprüft werden, warum der Beitrag steigt. Nicht jede Veränderung ist dieselbe Art von Prämienerhöhung. Ändert sich beispielsweise der Beitrag, weil der Versicherte selbst eine höhere Fahrleistung gemeldet, zusätzliche Leistungen eingeschlossen oder das versicherte Risiko verändert hat, kann die rechtliche Situation anders aussehen.

Bei einer Gefahrerhöhung gelten zudem eigene Regeln. Steigt die Prämie infolge einer solchen Gefahrerhöhung um mehr als zehn Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr aus, sieht § 25 VVG ebenfalls ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung vor.

Deshalb sollte eine Beitragsrechnung nie nur nach dem Muster „teurer = Sonderkündigung“ bewertet werden. Entscheidend ist der Grund für die Änderung.

Erst Leistungen prüfen, dann den Preis vergleichen

Ein häufiger Fehler beim Versicherungsvergleich besteht darin, unmittelbar nach dem günstigsten Beitrag zu suchen. Versicherungen werden jedoch nicht gekauft, um möglichst wenig Beitrag zu zahlen, sondern um bestimmte finanzielle Risiken abzusichern.

Bei einer Privathaftpflicht ist beispielsweise eine ausreichend hohe Deckungssumme wesentlich wichtiger als eine Ersparnis von zehn oder zwanzig Euro pro Jahr. Ein sehr alter Vertrag kann zwar günstig sein, gleichzeitig aber Leistungsbereiche enthalten, die heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Umgekehrt ist ein neuer Tarif nicht automatisch besser, nur weil er mit zusätzlichen Leistungsbausteinen wirbt.

Beim Jahrescheck sollten deshalb zuerst die benötigten Leistungen festgelegt werden. Erst anschließend ist ein Preisvergleich sinnvoll. So verhindert man, dass der Versicherungsschutz unbemerkt verschlechtert wird, nur um einen niedrigeren Jahresbeitrag zu erreichen.

Das gleiche Prinzip gilt für Selbstbeteiligungen. Ein Rechtsschutztarif für 250 Euro mit 150 Euro Selbstbeteiligung lässt sich nicht sinnvoll mit einem Angebot für 210 Euro und 500 Euro Selbstbeteiligung vergleichen, ohne den Unterschied einzubeziehen. Die vermeintliche Ersparnis beträgt zwar 40 Euro pro Jahr. Im Leistungsfall muss der Versicherte jedoch bis zu 350 Euro mehr selbst tragen.

Prüfen, ob die Lebenssituation noch zum Vertrag passt

Versicherungsbedarf ist nicht statisch. Ein Vertrag, der vor acht Jahren passend abgeschlossen wurde, kann heute zu groß, zu klein oder schlicht überflüssig sein. Veränderungen im Haushalt sind deshalb mindestens so wichtig wie Veränderungen beim Beitrag.

Ein Umzug kann die Hausratversicherung betreffen, eine Hochzeit oder Trennung die Haftpflicht- und Rechtsschutzsituation verändern. Der Auszug erwachsener Kinder kann Einfluss auf den versicherten Personenkreis haben. Bei der Kfz-Versicherung können eine deutlich geringere Fahrleistung oder ein kleinerer Fahrerkreis den Beitrag verändern. Immobilienbesitzer sollten größere An- und Umbauten oder neue Nebengebäude daraufhin prüfen, ob sie dem Gebäudeversicherer gemeldet werden müssen.

Umgekehrt sollte nicht jede Veränderung als Gelegenheit für eine Kündigung betrachtet werden. Manchmal reicht eine Anpassung des bestehenden Vertrags. Ein Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer kann sinnvoll sein, wenn der aktuelle Vertrag technisch veraltet ist, der Versicherer inzwischen aber leistungsstärkere Tarifgenerationen anbietet.

Besonders bei Versicherungen mit Gesundheitsprüfung ist ein unüberlegter Wechsel problematisch. Eine Berufsunfähigkeits-, Risiko- oder private Krankenversicherung lässt sich nicht wie eine Kfz- oder Hausratversicherung behandeln. Gesundheitszustand, Eintrittsalter, bestehende Rechte und langfristige Vertragsfolgen können dort wesentlich wichtiger sein als ein kurzfristiger Beitragsvorteil.

Alte Verträge nicht vorschnell kündigen

„Alt“ bedeutet bei Versicherungen weder automatisch schlecht noch automatisch gut. Manche ältere Verträge besitzen Bedingungen, die bei einem Neuabschluss so nicht mehr erhältlich sind. Andere Altverträge sind dagegen teuer und leistungsschwach.

Vor einer Kündigung sollte deshalb geklärt sein, ob ein neuer Vertrag tatsächlich zustande kommt. Das ist besonders wichtig, wenn der neue Versicherer Gesundheitsfragen stellt oder andere Annahmekriterien verwendet. Eine bestehende Absicherung zu kündigen und anschließend festzustellen, dass ein neuer Versicherer den Antrag ablehnt oder nur mit Ausschlüssen annimmt, kann eine erhebliche Versorgungslücke im Finanzlexikon erklären">Versorgungslücke verursachen.

Bei Sachversicherungen ist der Wechsel meist einfacher. Trotzdem sollte der Beginn des neuen Vertrages unmittelbar an das Ende des bisherigen Schutzes anschließen. Zwischen beiden Verträgen darf keine unbeabsichtigte Lücke entstehen.

Auch Doppelversicherungen sind zu vermeiden. Wer einen neuen Vertrag abschließt, ohne den alten Vertrag wirksam zu beenden, kann vorübergehend zweimal Beiträge zahlen. Die Kündigungsbestätigung des bisherigen Versicherers gehört deshalb ebenso zur Wechselkontrolle wie der Versicherungsschein des neuen Anbieters.

Welche Ersparnis rechtfertigt einen Versicherungswechsel?

Eine feste Euro-Grenze gibt es dafür nicht. Entscheidend sind Beitragshöhe, Leistungsunterschiede und Aufwand. Bei einem Vertrag für 60 Euro im Jahr wegen einer Ersparnis von drei Euro zu wechseln, dürfte für viele Haushalte kaum relevant sein. Bei mehreren größeren Verträgen können dagegen schon moderate prozentuale Unterschiede einen spürbaren Betrag ergeben.

Angenommen, ein Haushalt zahlt jährlich 760 Euro für die Kfz-Versicherung, 125 Euro für die Privathaftpflicht, 220 Euro für Hausrat und 340 Euro für Rechtsschutz. Das sind insgesamt 1.445 Euro. Lassen sich bei vergleichbarem Schutz beim Kfz-Vertrag 110 Euro und beim Rechtsschutz 45 Euro einsparen, sinken die jährlichen Kosten um 155 Euro beziehungsweise rund 10,7 Prozent.

Noch wichtiger kann jedoch eine Leistungsverbesserung sein. Kostet eine modernere Haftpflichtversicherung beispielsweise 15 Euro mehr im Jahr, bietet dafür aber eine wesentlich höhere Deckungssumme und wichtige zusätzliche Leistungen, kann der höhere Beitrag sinnvoller sein als das billigste Angebot.

Der Jahrescheck sollte deshalb nicht das Ziel „alle Versicherungen billiger machen“ haben. Das bessere Ziel lautet: unnötige Beiträge vermeiden und bei wichtigen Risiken einen angemessenen Versicherungsschutz sicherstellen.

Nicht benötigte Versicherungen kritisch hinterfragen

Neben dem Tarifvergleich lohnt sich eine grundlegendere Frage: Würde man diese Versicherung heute noch einmal abschließen?

Versicherungen sind besonders wichtig, wenn ein Schaden die eigene finanzielle Existenz gefährden könnte oder hohe Belastungen verursachen würde. Kleine Schäden, die problemlos aus vorhandenen Rücklagen bezahlt werden könnten, müssen dagegen nicht zwingend versichert werden.

Das bedeutet nicht, dass jede Zusatzversicherung unnötig ist. Komfort und persönliche Risikoneigung spielen ebenfalls eine Rolle. Wer beispielsweise einen bestimmten Schaden unbedingt finanziell absichern möchte, kann sich bewusst für zusätzlichen Schutz entscheiden. Problematisch wird es erst, wenn über Jahre Beiträge für Policen gezahlt werden, deren Nutzen niemand mehr geprüft hat.

Gerade Verträge mit kleinen Monatsbeiträgen fallen dabei leicht unter den Tisch. 8 Euro monatlich wirken gering, entsprechen aber 96 Euro pro Jahr und 960 Euro innerhalb von zehn Jahren – ohne mögliche Beitragssteigerungen. Mehrere solcher Policen können einen relevanten Teil des Versicherungsbudgets ausmachen.

Die Zahlungsweise kann den Jahresbeitrag beeinflussen

Beim Jahrescheck lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Zahlungsweise. Manche Versicherer verlangen bei monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung einen höheren Gesamtbeitrag als bei jährlicher Zahlung. Ob und wie groß dieser Unterschied ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Wer ausreichend Liquiditätsreserve besitzt, kann deshalb prüfen, ob eine jährliche Zahlung günstiger wäre. Die Ersparnis sollte allerdings nicht dadurch erkauft werden, dass das Girokonto im Januar wegen mehrerer gleichzeitig fälliger Versicherungsbeiträge ins Minus rutscht.

Eine praktische Lösung besteht darin, die jährlichen Versicherungskosten auf zwölf Monate umzulegen. Betragen sämtliche jährlich oder halbjährlich fälligen Policen zusammen beispielsweise 1.800 Euro, können monatlich 150 Euro auf ein separates Rücklagenkonto fließen. Die Versicherungsrechnungen treffen dann nicht mehr auf das normale Monatsbudget.

Schritt für Schritt: Versicherungen vor der Hauptfälligkeit prüfen

Für einen vollständigen Jahrescheck reicht es nicht, nur die letzte Beitragsrechnung anzusehen. Sinnvoll ist ein fester Ablauf, bei dem zuerst der bestehende Schutz und anschließend mögliche Alternativen geprüft werden.

  1. Alle Versicherungsverträge zusammentragen. Versicherungsscheine, aktuelle Beitragsrechnungen und Nachträge bereitlegen und Verträge erfassen, die tatsächlich noch bestehen.
  2. Hauptfälligkeit und Kündigungsfrist notieren. Nicht pauschal vom 31. Dezember ausgehen. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
  3. Alten und neuen Beitrag vergleichen. Die absolute Veränderung in Euro und zusätzlich die prozentuale Erhöhung berechnen.
  4. Versicherte Risiken kontrollieren. Prüfen, ob Wohnfläche, Fahrleistung, Fahrerkreis, versicherte Personen, Beruf, Immobilie oder andere relevante Vertragsmerkmale noch stimmen.
  5. Leistungen und Versicherungssummen prüfen. Entscheidend ist, ob der Vertrag einen finanziell sinnvollen Schutz bietet – nicht nur, ob er günstig ist.
  6. Selbstbeteiligungen berücksichtigen. Ein niedriger Beitrag kann mit einem deutlich höheren Eigenanteil im Schadenfall verbunden sein.
  7. Vergleichbare Angebote einholen. Nur Tarife mit möglichst ähnlichem Leistungsumfang miteinander vergleichen.
  8. Erst neuen Schutz sichern, dann alten Vertrag beenden. Das gilt besonders bei Versicherungen, bei denen eine erneute Risikoprüfung oder Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
  9. Kündigung und Vertragsbeginn kontrollieren. Kündigungsbestätigung aufbewahren und prüfen, ob der neue Versicherungsschutz ohne Unterbrechung beginnt.

Mit diesem Ablauf wird aus einem reinen Preisvergleich eine tatsächliche Bestandsaufnahme der eigenen Absicherung.

Typische Fehler beim Versicherungscheck zum Jahreswechsel

Der häufigste Fehler ist das zu späte Handeln. Wer erst kurz vor Weihnachten sämtliche Versicherungen prüfen möchte, hat bei Verträgen mit mehrmonatiger Kündigungsfrist möglicherweise keine reguläre Wechselmöglichkeit mehr. Ein persönlicher Versicherungscheck sollte deshalb nicht erst am letzten möglichen Kündigungstag beginnen.

Ebenso problematisch ist der reine Preisvergleich. Ein Tarif kann deutlich günstiger sein, weil Leistungen fehlen, die Versicherungssumme niedriger ist oder eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wird. Ein sinnvoller Vergleich verwendet deshalb zunächst einen Mindest-Leistungsumfang und vergleicht anschließend die Preise der Tarife, die diese Anforderungen erfüllen.

Ein dritter Fehler besteht darin, bestehende Verträge vorschnell zu kündigen. Bei Versicherungen mit Gesundheits- oder Risikoprüfung sollte der neue Schutz verbindlich geklärt sein, bevor ein wertvoller Altvertrag aufgegeben wird.

Auch das Gegenteil kommt häufig vor: Versicherte lassen Verträge aus Bequemlichkeit jahrelang unangetastet. Dadurch bleiben unnötige Bausteine bestehen, Rabatte werden nicht geprüft und veränderte Lebensumstände nicht berücksichtigt. Die beste Strategie liegt zwischen beiden Extremen: nicht jedes Jahr zwanghaft wechseln, aber regelmäßig kontrollieren.

Sonderkündigungsrecht ist nicht dasselbe wie die normale Kündigung

Die ordentliche Kündigung orientiert sich an Versicherungsperiode und vertraglicher Kündigungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Eine wichtige Konstellation ist die bereits erwähnte Beitragserhöhung ohne entsprechende Verbesserung des Versicherungsschutzes. Daneben können je nach Versicherungsart weitere Ereignisse relevant sein. In der Sachversicherung kann beispielsweise nach einem Versicherungsfall ein Kündigungsrecht bestehen. § 92 VVG sieht vor, dass nach Eintritt eines Versicherungsfalls grundsätzlich beide Vertragsparteien kündigen können; hierfür gelten besondere Fristen und Voraussetzungen.

Deshalb sollte eine verpasste ordentliche Kündigungsfrist nicht automatisch mit „keine Kündigung mehr möglich“ gleichgesetzt werden. Gleichzeitig ist ein Sonderkündigungsrecht keine universelle Hintertür aus jedem Vertrag. Der konkrete Anlass und die gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Voraussetzungen müssen passen.

Bei diesen Versicherungen ist ein Wechsel besonders sorgfältig abzuwägen

Je stärker ein Vertrag von persönlichen Gesundheits- oder Risikomerkmalen abhängt, desto weniger eignet er sich für einen routinemäßigen jährlichen Anbieterwechsel. Das betrifft insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherungen und andere biometrische Absicherungen.

Wer einen solchen Vertrag neu abschließt, muss möglicherweise erneut Gesundheitsfragen beantworten. Erkrankungen, Behandlungen oder Beschwerden, die beim ursprünglichen Vertragsabschluss noch nicht bestanden, können den Neuabschluss erschweren, zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen oder eine Annahme verhindern.

Auch bei Lebens- und Rentenversicherungen ist eine Kündigung nicht mit dem Wechsel eines normalen Sachversicherungstarifs vergleichbar. Rückkaufswerte, Abschlusskosten, Garantien, steuerliche Rahmenbedingungen und das Alter des Vertrages können erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Bewertung haben.

Für diese Verträge lautet die entscheidende Frage deshalb nicht: „Wo ist es nächstes Jahr billiger?“ Zuerst muss geklärt werden, welche Rechte und Leistungen mit einer Kündigung verloren gehen würden und welche Alternative tatsächlich zur Verfügung steht.

Ein persönlicher Versicherungs-Kalender verhindert verpasste Fristen

Wer mehrere Versicherungen besitzt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass sämtliche Hauptfälligkeiten zum 1. Januar liegen. Praktischer ist eine kleine Vertragsübersicht mit Versicherer, Vertragsart, Jahresbeitrag, Hauptfälligkeit und spätestem regulären Kündigungstermin.

Besitzt ein Haushalt beispielsweise sieben oder acht Versicherungsverträge, entsteht damit ein persönlicher Versicherungs-Kalender. Die Prüfung kann jeweils sechs bis acht Wochen vor dem spätesten Kündigungstermin beginnen. Bei komplizierteren Verträgen ist ein noch größerer Vorlauf sinnvoll.

Dadurch verteilt sich der Aufwand über das Jahr. Die Kfz-Versicherung kann beispielsweise im Herbst geprüft werden, während eine im April fällige Haftpflichtversicherung bereits im Winter auf die persönliche Prüfliste kommt.

Der entscheidende Vorteil besteht nicht darin, möglichst viele Kündigungen zu verschicken. Der Kalender verhindert vielmehr, dass eine sinnvolle Entscheidung allein deshalb um ein weiteres Jahr verschoben werden muss, weil eine Frist unbemerkt abgelaufen ist.

Fazit: Vor der Hauptfälligkeit zählt mehr als nur der günstigste Beitrag

Versicherungen mit Hauptfälligkeit zum Jahreswechsel sollten nicht erst dann Aufmerksamkeit bekommen, wenn der neue Beitrag bereits vom Konto abgebucht wurde. Einige Wochen oder Monate vorher lässt sich deutlich entspannter prüfen, ob Beitrag, Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung und versicherte Risiken noch zur aktuellen Situation passen.

Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn bei vergleichbarer oder besserer Leistung eine relevante Ersparnis möglich ist oder der bisherige Tarif wichtige Anforderungen nicht mehr erfüllt. Ein niedrigerer Beitrag allein ist dagegen kein ausreichender Grund, guten Versicherungsschutz aufzugeben. Besonders bei Verträgen mit Gesundheitsprüfung oder langfristigen Garantien kann ein vorschneller Wechsel erhebliche Nachteile verursachen.

Der Jahreswechsel ist deshalb am besten als Anlass für eine Bestandsaufnahme zu verstehen: Welche Risiken müssen weiterhin abgesichert werden, welche Vertragsdaten haben sich verändert und für welche Policen steht eine Entscheidung an? Wer diese Fragen regelmäßig beantwortet, vermeidet sowohl unnötige Beiträge als auch gefährliche Lücken im Versicherungsschutz.

Häufige Fragen zu Versicherungen mit Hauptfälligkeit zum Jahreswechsel

Viele Versicherungsverträge folgen eigenen Versicherungsperioden und Kündigungsregeln. Deshalb lohnt sich vor einem geplanten Wechsel immer der Blick in den konkreten Versicherungsschein und die dazugehörigen Bedingungen.

Was bedeutet Hauptfälligkeit bei einer Versicherung?

Die Hauptfälligkeit bezeichnet den regelmäßigen Termin, zu dem eine neue Versicherungsperiode beziehungsweise der entsprechende Beitragszeitraum beginnt und häufig der Versicherungsbeitrag fällig wird. Sie muss nicht zwingend auf den 1. Januar fallen. Maßgeblich sind Versicherungsschein und Vertragsbedingungen.

Kann jede Versicherung zum 31. Dezember gekündigt werden?

Nein. Versicherungen können unterschiedliche Versicherungsjahre und Hauptfälligkeiten haben. Die Kündigung muss sich nach der konkreten Versicherungsperiode und der vereinbarten Kündigungsfrist richten.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Versicherungen?

Das hängt vom Vertrag ab. Nach § 11 VVG muss die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien grundsätzlich gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Deshalb sollte die konkrete Frist immer in den Vertragsunterlagen kontrolliert werden.

Muss eine Versicherung nach einer Beitragserhöhung weiterlaufen?

Nicht unbedingt. Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu verbessern, kann nach § 40 VVG ein Kündigungsrecht bestehen. Dafür gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung.

Sollte man Versicherungen jedes Jahr wechseln?

Nein. Ein jährlicher Check ist sinnvoller als ein jährlicher Wechsel. Ist ein Vertrag preislich angemessen, leistungsstark und passt weiterhin zum persönlichen Bedarf, gibt es keinen zwingenden Grund, ihn nur wegen des Jahreswechsels zu ersetzen.

Wann sollte ich mit dem Versicherungscheck beginnen?

Sinnvoll ist ein ausreichender Abstand zum spätesten Kündigungstermin. Bei einfachen Sachversicherungen können beispielsweise sechs bis acht Wochen zusätzlicher Vorlauf praktisch sein; bei komplexeren Verträgen sollte deutlich früher begonnen werden. Entscheidend ist, dass genügend Zeit für einen Leistungs- und Preisvergleich bleibt.

Was sollte ich bei einem günstigeren Versicherungstarif vergleichen?

Neben dem Jahresbeitrag sind insbesondere Versicherungssumme beziehungsweise Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Leistungsausschlüsse, versicherte Risiken und wichtige Zusatzleistungen zu prüfen. Nur bei einem vergleichbaren Leistungsniveau lässt sich beurteilen, ob ein Tarif tatsächlich günstiger ist.

Welche Versicherung sollte ich niemals kündigen, bevor der neue Vertrag sicher ist?

Besondere Vorsicht ist bei Verträgen geboten, deren Neuabschluss von Gesundheits- oder Risikoprüfungen abhängt, beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier sollte bestehender wertvoller Versicherungsschutz nicht aufgegeben werden, solange die neue Absicherung nicht verbindlich geklärt ist.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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