Wer langfristig für das Alter sparen möchte, bekommt ab 2027 eine neue Alternative zur klassischen privaten Rentenversicherung: das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Damit verändert sich die Entscheidung deutlich. Erstmals lässt sich die Förderung der privaten Altersvorsorge mit einer Anlage ohne Kapitalgarantie verbinden, beispielsweise über breit gestreute Fonds und ETFs.
Für viele Sparer mit einem langen Anlagehorizont dürfte deshalb zunächst das Altersvorsorgedepot einen genaueren Blick verdienen. Es verbindet staatliche Zulagen mit höheren Renditechancen am Kapitalmarkt und kann beim Standarddepot vergleichsweise niedrige Kosten bieten. Eine private Rentenversicherung kann trotzdem die bessere Lösung sein, wenn eine lebenslange Versicherungsleistung, bestimmte Garantien oder die steuerlichen Besonderheiten einer ungeförderten Rentenversicherung besonders wichtig sind.
Die Entscheidung lautet daher nicht einfach „Depot gut, Versicherung schlecht“. Beide Lösungen funktionieren nach unterschiedlichen Regeln. Entscheidend ist, welcher Teil der Altersvorsorge wichtiger ist: möglichst effizient Vermögen aufzubauen, möglichst viel vertragliche Sicherheit zu erhalten oder bereits heute festzulegen, wie später eine lebenslange Rente organisiert werden soll.
Was sich mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 ändert
Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist 2026 in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2027 können die neuen Produkte angeboten werden. Neben Garantieprodukten steht dann erstmals ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie zur Verfügung. Damit können Sparer innerhalb der geförderten Altersvorsorge stärker am Kapitalmarkt investieren.
Die Förderung unterscheidet sich deutlich vom bisherigen Riester-System. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag eines Jahres gibt es 50 Prozent Grundzulage. Auf den darüber hinausgehenden Eigenbeitrag bis insgesamt 1.800 Euro werden 25 Prozent gewährt. Wer mindestens 1.800 Euro selbst einzahlt, kann damit eine Grundzulage von maximal 540 Euro im Jahr erreichen. Für Familien kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind hinzu. Zusätzlich kann abhängig von der persönlichen Steuersituation ein weiterer Vorteil über den Sonderausgabenabzug entstehen.
Über den geförderten Betrag hinaus dürfen weitere Beiträge eingezahlt werden. Insgesamt sind Einzahlungen bis 6.840 Euro im Jahr möglich, die zusätzliche Grundzulage steigt dadurch jedoch nicht weiter.
Das Altersvorsorgedepot ist dabei kein gewöhnliches Wertpapierdepot, aus dem jederzeit Geld entnommen werden kann. Es handelt sich um einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit gesetzlichen Vorgaben zur Anlage und späteren Auszahlung. Die Förderung wird gerade deshalb gewährt, weil das Geld grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden bleibt.
Zuerst sauber trennen: Welche Rentenversicherung wird verglichen?
Unter einer privaten Rentenversicherung können sehr unterschiedliche Produkte verstanden werden. Es gibt klassische Versicherungen mit Garantien, fondsgebundene Rentenversicherungen, Policen mit ETFs sowie verschiedene steuerlich geförderte Versicherungsformen.
Für diesen Vergleich ist mit privater Rentenversicherung eine ungeförderte private Rentenversicherung der sogenannten dritten Schicht gemeint. Ihre Beiträge werden grundsätzlich aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Dafür gelten bei einer späteren Kapitalauszahlung oder lebenslangen Rente andere steuerliche Regeln als beim geförderten Altersvorsorgedepot.
Davon zu unterscheiden sind die neuen staatlich geförderten Garantieprodukte, die ebenfalls ab 2027 im reformierten System angeboten werden. Wer hauptsächlich zwischen einem Altersvorsorgedepot ohne Garantie und einem geförderten Garantieprodukt schwankt, vergleicht deshalb zwei Varianten innerhalb desselben staatlichen Fördersystems. Beim Vergleich mit einer normalen privaten Rentenversicherung stehen dagegen zwei unterschiedliche steuerliche und vertragliche Konzepte gegenüber.
Altersvorsorgedepot und private Rentenversicherung im direkten Vergleich
Die wichtigsten Unterschiede zeigen, weshalb keine einzelne Produkteigenschaft die Entscheidung bestimmen sollte.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot ab 2027 | Private Rentenversicherung |
|---|---|---|
| Staatliche Förderung | Grundzulage bis 540 Euro, Kinderzulage und möglicher Steuervorteil | normalerweise keine vergleichbare Zulage |
| Kapitalanlage | Fonds und andere zugelassene Anlagen, auch ohne Garantie | je nach Tarif klassisch, fondsgebunden oder ETF-basiert |
| Kapitalgarantie | beim Depot ohne Garantie keine | je nach Tarif möglich |
| Kosten | Standarddepot mit maximal 1,0 % Effektivkosten | stark tarifabhängig |
| Flexibilität vor Rentenbeginn | gefördertes Vermögen stark gebunden | Rückkauf oder Beitragsfreistellung möglich, häufig finanziell nachteilig |
| Kapitalauszahlung im Alter | grundsätzlich Auszahlungsplan oder Leibrente; Teilkapitalauszahlung möglich | je nach Vertrag häufig Kapitalwahlrecht |
| Lebenslange Rente | kann zum Rentenbeginn gewählt werden | typischer Kern des Produkts |
| Steuer während Ansparphase | Erträge innerhalb des Vertrags nicht laufend besteuert | ebenfalls steuerliche Stundung innerhalb des Vertrags |
| Steuer in Auszahlungsphase | geförderte Leistungen nachgelagert zu versteuern | besondere Ertragsanteils- beziehungsweise Kapitalauszahlungsregeln |
| Vererbung | abhängig von Phase und Auszahlungsform | abhängig von Vertragsgestaltung und Todesfallleistung |
Auf den ersten Blick besitzt das Altersvorsorgedepot insbesondere bei Förderung und Kapitalmarktanlage einen erheblichen Vorteil. Die private Rentenversicherung punktet dagegen dort, wo Versicherungsleistungen, Garantien oder eine bestimmte steuerliche Gestaltung der Auszahlung im Vordergrund stehen.
Bei der Rendite hat das Altersvorsorgedepot einen strukturellen Vorteil
Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann einen hohen Anteil des Kapitals langfristig am Aktienmarkt investieren. Gerade bei Laufzeiten von 20, 30 oder 40 Jahren ist das relevant, weil keine Kapitalgarantie finanziert werden muss. Garantien kosten zwar nicht automatisch eine sichtbare Gebühr, schränken aber die Anlagestrategie ein. Ein Anbieter muss einen Teil des Vermögens so anlegen, dass die zugesagte Sicherheit eingehalten werden kann.
Eine fondsgebundene private Rentenversicherung kann ebenfalls sehr aktienorientiert investieren. Moderne Verträge bieten teilweise kostengünstige ETFs als Anlagebausteine. Damit verschwindet der grundsätzliche Unterschied bei der Kapitalanlage teilweise. Entscheidend werden dann jedoch die Kosten des Versicherungsmantels.
Bei einer privaten Rentenversicherung können neben den Fondskosten Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten sowie weitere Vertragskosten entstehen. Wie hoch die Belastung tatsächlich ist, lässt sich deshalb nicht anhand des Begriffs „ETF-Rentenversicherung“ beurteilen. Relevant sind die ausgewiesenen Effektivkosten des konkreten Vertrags.
Beim Standarddepot der neuen Altersvorsorge ist die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Das bedeutet nicht, dass jedes Altersvorsorgedepot automatisch höchstens ein Prozent kostet. Die Kostenbegrenzung gilt für das Standardprodukt. Auch beim Altersvorsorgedepot bleibt deshalb ein Kostenvergleich notwendig.
Die staatliche Förderung kann über Jahrzehnte einen großen Unterschied machen
Besonders interessant wird der Vergleich, wenn dieselbe eigene Sparleistung gegenübergestellt wird. Ein Sparer zahlt beispielsweise 150 Euro monatlich ein. Das entspricht 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr und damit dem Betrag, bis zu dem die Grundzulage vollständig ausgeschöpft werden kann.
Beim Altersvorsorgedepot kommen zu diesen 1.800 Euro maximal 540 Euro Grundzulage hinzu. Insgesamt fließen damit 2.340 Euro pro Jahr in die Altersvorsorge. Bei einer ungeförderten privaten Rentenversicherung stehen bei derselben eigenen Sparleistung zunächst lediglich die 1.800 Euro zur Verfügung.
Eine vereinfachte Modellrechnung zeigt die langfristige Wirkung. Angenommen, beide Varianten erzielen nach sämtlichen Kosten eine durchschnittliche Rendite von fünf Prozent im Jahr und die Beiträge werden 30 Jahre lang gezahlt.
Aus 1.800 Euro jährlicher Einzahlung würden unter diesen Annahmen rund 119.600 Euro. Werden jährlich 2.340 Euro angelegt, ergeben sich etwa 155.500 Euro. Der rechnerische Unterschied beträgt rund 35.900 Euro.
Dabei stammen lediglich 16.200 Euro unmittelbar aus den 30 Jahren Grundzulage. Der übrige Abstand entsteht dadurch, dass auch die staatlichen Zulagen über viele Jahre Erträge erwirtschaften können. Ein möglicher zusätzlicher steuerlicher Vorteil ist in dieser Rechnung noch gar nicht berücksichtigt.
Die Rechnung ist keine Renditeprognose. Sie zeigt lediglich, welchen Hebel eine regelmäßig angelegte Förderung über einen langen Zeitraum entwickeln kann. Tatsächliche Ergebnisse hängen unter anderem von Marktrendite, Kosten, Anlageauswahl und Laufzeit ab.
Kosten können den Förderungsvorteil verstärken oder teilweise wieder auffressen
Bei langfristiger Altersvorsorge wirken Kosten ähnlich wie Rendite – nur in die entgegengesetzte Richtung. Ein Unterschied von einem Prozentpunkt pro Jahr wirkt zunächst unspektakulär, summiert sich über drei oder vier Jahrzehnte jedoch erheblich.
Deshalb sollte eine private Rentenversicherung nicht anhand des Monatsbeitrags oder einer prognostizierten Ablaufleistung beurteilt werden. Besonders wichtig sind die Effektivkosten. Sie zeigen vereinfacht, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite durch die Kosten des Vertrags reduziert wird.
Bei fondsgebundenen Policen müssen außerdem die Kosten der gewählten Fonds betrachtet werden. Ein günstiger ETF innerhalb einer teuren Versicherung macht noch keinen günstigen Altersvorsorgevertrag.
Beim Altersvorsorgedepot sollte dieselbe Disziplin gelten. Auch ein staatlich gefördertes Produkt ist nicht automatisch attraktiv. Ein Depot mit unnötig teuren Anlageprodukten kann einen erheblichen Teil des Förderungsvorteils verlieren. Besonders interessant dürfte deshalb werden, welche Standarddepots und individuellen Depotlösungen 2027 tatsächlich zu welchen Gesamtkosten angeboten werden.
Bei der Steuer besitzt die private Rentenversicherung eigene Vorteile
Die steuerliche Behandlung ist einer der Bereiche, in denen der Vergleich komplizierter wird. Beim Altersvorsorgedepot greift das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Beiträge werden während der Ansparphase staatlich gefördert, Kapitalerträge innerhalb des Vertrags werden nicht laufend besteuert. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und deren Wertentwicklung beruhen, unterliegen später grundsätzlich vollständig der Einkommensteuer.
Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung im Ruhestand ausfällt, hängt damit vom späteren persönlichen Einkommen und Steuersatz ab.
Bei einer ungeförderten privaten Rentenversicherung erfolgt die Ansparung dagegen aus bereits versteuertem Einkommen. Dafür muss bei einer lebenslangen Rentenzahlung grundsätzlich nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden. Beginnt eine lebenslange private Rente beispielsweise mit 67 Jahren, beträgt dieser Ertragsanteil nach heutiger Rechtslage 17 Prozent. Bei einer monatlichen privaten Rente von 500 Euro wären damit nicht die gesamten 500 Euro steuerpflichtig, sondern grundsätzlich 85 Euro. Erst auf diesen Betrag fällt der persönliche Einkommensteuersatz an.
Auch bei einer Kapitalauszahlung kann eine private Rentenversicherung steuerlich attraktiv sein. Bei heute neu abgeschlossenen Verträgen wird unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen steuerlich angesetzt. Dafür muss der Vertrag insbesondere mindestens zwölf Jahre bestanden haben und die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.
Dieser Vorteil darf allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Die private Rentenversicherung erhält während der Ansparphase normalerweise keine mit dem Altersvorsorgedepot vergleichbare Grund- und Kinderzulage. Ein vermeintlicher Steuervorteil im Alter kann deshalb durch geringere Einzahlungen, höhere Vertragskosten oder eine schwächere Wertentwicklung mehr als aufgebraucht werden.
Das Altersvorsorgedepot ist weniger flexibel, als der Name vermuten lässt
Der Begriff Depot klingt zunächst nach einem normalen Wertpapierdepot. Für die eigene Finanzplanung ist jedoch entscheidend, dass gefördertes Altersvorsorgevermögen nicht frei verfügbar ist.
Der reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt bei neuen Verträgen grundsätzlich zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr. Beginnt eine gesetzliche Altersversorgung früher, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine frühere Auszahlung möglich sein.
Wer während der Ansparphase einfach Kapital entnehmen möchte, muss grundsätzlich mit einer sogenannten schädlichen Verwendung rechnen. Dann können gewährte Zulagen und festgestellte Steuervorteile zurückgefordert werden. Für den Notgroschen, einen geplanten Immobilienkauf außerhalb der gesetzlichen Sonderregeln oder größere Anschaffungen ist das geförderte Altersvorsorgedepot deshalb nicht gedacht.
Auch eine private Rentenversicherung ist nicht wirklich liquide. Ein Vertrag kann zwar abhängig von den Bedingungen gekündigt und der Rückkaufswert ausgezahlt werden. Gerade in den ersten Jahren kann der Rückkaufswert aufgrund bereits entstandener Kosten jedoch deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen.
Wer jederzeit frei über sein Kapital verfügen möchte, vergleicht deshalb streng genommen weder Altersvorsorgedepot noch Rentenversicherung, sondern müsste zusätzlich ein normales Wertpapierdepot berücksichtigen.
Bei der Auszahlung wird das Altersvorsorgedepot überraschend flexibel
Ein häufiges Argument für die private Rentenversicherung lautet, dass nur sie zuverlässig eine lebenslange Rente organisieren könne. Ab 2027 greift dieses Argument nur noch eingeschränkt.
Beim Altersvorsorgedepot kann zu Beginn der Auszahlungsphase ebenfalls eine lebenslange Leibrente gewählt werden. Dafür kann das vorhandene Altersvorsorgevermögen auf einen Anbieter übertragen werden, der eine entsprechende Rentenleistung anbietet. Wer während der Ansparphase ein Depot nutzt, muss sich also nicht Jahrzehnte vorher endgültig gegen eine Versicherungslösung entscheiden.
Alternativ kann ein langfristiger Auszahlungsplan gewählt werden. Dieser muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Das noch nicht ausgezahlte Vermögen bleibt bei dieser Variante grundsätzlich erhalten und kann vererbt werden. Nach Ablauf des Auszahlungsplans sind die Mittel allerdings verbraucht; wer anschließend noch lebt, erhält daraus keine weiteren Zahlungen.
Zusätzlich ist zu Beginn der Auszahlungsphase eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich, ohne dass allein deshalb die Förderung zurückgezahlt werden muss.
Eine private Rentenversicherung kann je nach Tarif ein weitergehendes Kapitalwahlrecht besitzen. Manche Verträge erlauben zum vereinbarten Rentenbeginn die Entscheidung zwischen lebenslanger Rente, vollständiger Kapitalauszahlung oder Mischformen. Wer im Ruhestand einen größeren Kapitalbetrag frei verfügbar haben möchte, sollte diesen Punkt deshalb ausdrücklich vergleichen.
Der Rentenfaktor kann bei einer Versicherung wichtiger sein als die Fondsauswahl
Bei einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung konzentriert sich der Blick häufig auf ETFs und prognostizierte Renditen. Für die spätere Rente ist jedoch ein anderer Wert mindestens ebenso wichtig: der Rentenfaktor.
Er gibt vereinfacht an, wie viel monatliche lebenslange Rente der Versicherer je 10.000 Euro vorhandenem Vertragsvermögen zahlt. Bei einem Rentenfaktor von beispielsweise 25 Euro würden aus 200.000 Euro Kapital rechnerisch 500 Euro monatliche Rente entstehen.
Dabei sollte insbesondere geprüft werden, welcher Rentenfaktor tatsächlich garantiert ist und unter welchen Voraussetzungen andere Faktoren angepasst werden können. Ein hoher prognostizierter Vertragswert hilft wenig, wenn das angesparte Kapital später zu ungünstigen Konditionen verrentet wird.
Beim Altersvorsorgedepot wird diese Entscheidung stärker nach hinten verschoben. Wer zunächst Kapital aufbaut, kann zum Beginn der Auszahlungsphase verschiedene Angebote für eine Leibrente oder einen Auszahlungsplan vergleichen. Das erhöht die Flexibilität und verhindert, dass bereits Jahrzehnte vorher sämtliche Bedingungen der späteren Verrentung festgelegt werden müssen.
Sicherheit kostet Renditechance
Für manche Sparer ist die entscheidende Frage nicht, welche Variante im Durchschnitt den höchsten Kapitalstock erwarten lässt. Sie möchten wissen, welcher Betrag ihnen mindestens zur Verfügung stehen wird.
Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie bietet diese Sicherheit nicht. Wer überwiegend in Aktienfonds investiert, muss damit rechnen, dass das Depot zwischenzeitlich erheblich an Wert verlieren kann. Auch kurz vor dem Ruhestand sind Kursverluste möglich.
Beim Standarddepot ist deshalb vorgesehen, das Risiko vor Beginn der Auszahlungsphase schrittweise zu reduzieren. Dennoch bleibt ein Produkt ohne Kapitalgarantie eine Kapitalmarktanlage.
Eine private Rentenversicherung kann Garantien enthalten. Das kann psychologisch und finanziell wertvoll sein, wenn ein Anleger größere Schwankungen nicht akzeptieren möchte. Gleichzeitig schränken Garantien die Möglichkeit ein, langfristig vollständig von Aktienmarktrenditen zu profitieren.
Wer noch 30 oder 40 Jahre bis zum Ruhestand hat, bewertet diese Abwägung deshalb häufig anders als jemand, der nur noch wenige Jahre vor dem Rentenbeginn steht.
Was passiert im Todesfall?
Auch dieser Punkt unterscheidet beide Produktwelten stärker, als es zunächst wirkt.
Vermögen in einem Altersvorsorgevertrag kann grundsätzlich vererbt werden. Bei gefördertem Kapital kann dabei allerdings die erhaltene steuerliche Förderung zurückzuzahlen sein. Eine wichtige Ausnahme besteht bei der Übertragung auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners.
Während eines Auszahlungsplans ist noch vorhandenes Kapital grundsätzlich vererbbar. Bei einer lebenslangen Leibrente endet die Rentenzahlung dagegen normalerweise mit dem Tod. Möglich sind je nach Gestaltung Rentengarantiezeiten, über die Hinterbliebene für einen bestimmten Zeitraum weitere Leistungen erhalten.
Auch bei einer privaten Rentenversicherung hängt die Leistung im Todesfall vollständig von den Vertragsbedingungen ab. Möglich sind beispielsweise Beitragsrückgewähr, Todesfallkapital oder Rentengarantiezeiten. Solche Leistungen sind jedoch nicht kostenlos: Je umfangreicher die Hinterbliebenenabsicherung, desto weniger Kapital steht typischerweise für die eigene Altersrente zur Verfügung.
Wann spricht mehr für das Altersvorsorgedepot?
Besonders interessant dürfte das Altersvorsorgedepot für Menschen sein, die noch einen längeren Anlagehorizont besitzen und bewusst Kapitalmarktrisiken eingehen möchten. Wer breit gestreut über Aktienfonds oder ETFs investieren will, benötigt keine teure Kapitalgarantie und kann gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren.
Auch Familien können durch die Kinderzulagen einen erheblichen Förderungseffekt erzielen. Ebenso interessant ist das Depot für Sparer, denen niedrige Kosten wichtig sind und die sich nicht bereits Jahrzehnte vor dem Renteneintritt auf die Bedingungen eines einzelnen Versicherers für die spätere Verrentung festlegen möchten.
Das Depot kann außerdem interessant sein, wenn zunächst der Kapitalaufbau im Vordergrund steht. Die Entscheidung, ob später eine lebenslange Rente oder ein langfristiger Auszahlungsplan gewählt wird, kann dann näher am tatsächlichen Ruhestand getroffen werden.
Wann kann eine private Rentenversicherung besser passen?
Eine private Rentenversicherung kann sinnvoller sein, wenn vertragliche Sicherheit einen besonders hohen Stellenwert besitzt. Das gilt beispielsweise für Menschen, die eine garantierte lebenslange Rentenleistung bevorzugen und große Kapitalmarktschwankungen vermeiden möchten.
Auch die steuerliche Behandlung kann für bestimmte Situationen interessant sein. Besonders die Ertragsanteilsbesteuerung einer lebenslangen privaten Rente oder die mögliche hälftige Besteuerung des Gewinns bei einer qualifizierenden Kapitalauszahlung können langfristig Vorteile schaffen.
Voraussetzung ist allerdings ein wirklich konkurrenzfähiger Vertrag. Eine teure fondsgebundene Rentenversicherung wird nicht allein deshalb attraktiv, weil sie steuerliche Vorteile besitzt. Entscheidend bleibt, wie viel Kapital nach sämtlichen Kosten tatsächlich aufgebaut wird und welche garantierten Leistungen daraus entstehen.
Auch wer eine private Rentenversicherung wählt, sollte deshalb nicht bei der Steuer beginnen, sondern bei Kosten, Anlagekonzept, Garantien, Rentenfaktor und Vertragsflexibilität.
Die häufigsten Fehler beim Vergleich
Ein verbreiteter Fehler besteht darin, ausschließlich die prognostizierte Ablaufleistung zu vergleichen. Solche Hochrechnungen hängen von angenommenen Renditen ab und können deshalb erheblich vom späteren Ergebnis abweichen.
Ebenso problematisch ist ein Vergleich, bei dem die Förderung des Altersvorsorgedepots ignoriert wird. 150 Euro Eigenbeitrag im Monat sind wirtschaftlich nicht dasselbe wie 150 Euro Beitrag zu einer ungeförderten Rentenversicherung, wenn beim Depot zusätzlich staatliches Geld investiert wird.
Umgekehrt wäre es zu einfach, allein wegen der Förderung automatisch das Depot zu wählen. Hohe Produktkosten, eine ungeeignete Anlagestrategie oder eine persönliche Abneigung gegen Kapitalmarktschwankungen können die Entscheidung verändern.
Bei einer Rentenversicherung sollte zudem niemals nur die mögliche Steuerersparnis betrachtet werden. Steuerliche Vorteile auf einen kleinen Ertrag machen aus einem schwachen Vertrag keinen guten Vertrag.
Checkliste: So vergleichst du beide Varianten richtig
Vor einem Vertragsabschluss lohnt es sich, beide Lösungen mit denselben Annahmen zu berechnen.
- Eigene Sparleistung festlegen: Vergleiche dieselbe monatliche Belastung aus deinem eigenen Einkommen.
- Förderung hinzurechnen: Berechne Grundzulage, mögliche Kinderzulagen und gegebenenfalls den zusätzlichen Steuervorteil.
- Effektivkosten vergleichen: Entscheidend ist die Renditeminderung durch sämtliche Vertrags- und Anlagekosten.
- Anlagekonzept prüfen: Kläre, wie hoch der Aktienanteil sein kann und ob günstige ETFs oder andere breit gestreute Fonds verfügbar sind.
- Garantien bewerten: Entscheide, ob du eine Kapitalgarantie wirklich benötigst und welchen Preis du dafür in Form geringerer Renditechancen akzeptierst.
- Auszahlungsphase vergleichen: Prüfe Leibrente, Auszahlungsplan, Kapitalwahlrecht und eine mögliche Teilkapitalauszahlung.
- Steuern getrennt berechnen: Vergleiche nicht nur die Steuer im Alter, sondern auch Förderung und steuerliche Behandlung während der Ansparphase.
- Vererbung berücksichtigen: Prüfe, welche Leistungen Hinterbliebene tatsächlich erhalten.
- Wechsel und Kündigung betrachten: Ein Vertrag sollte auch funktionieren, wenn sich Einkommen, Familienplanung oder Sparrate ändern.
- Ergebnis nach Kosten vergleichen: Entscheidend ist nicht das schönste Produktversprechen, sondern die erwartbare Altersvorsorge aus derselben eigenen finanziellen Belastung.
Besonders bei Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten können kleine Unterschiede bei Kosten und Renditeannahmen zu großen Abständen führen. Ein seriöser Vergleich sollte deshalb immer mehrere Szenarien enthalten.
Bestehende Rentenversicherung nicht vorschnell kündigen
Wer bereits seit Jahren eine private Rentenversicherung besitzt, sollte die Einführung des Altersvorsorgedepots nicht als automatischen Kündigungsgrund verstehen.
Ein Neuvergleich beantwortet zunächst nur die Frage, welche Lösung für zukünftige Sparbeiträge attraktiver sein könnte. Bei einem bestehenden Vertrag sind bereits gezahlte Abschlusskosten, garantierte Leistungen, steuerliche Besonderheiten und der aktuelle Rückkaufswert zu berücksichtigen.
Gerade ältere Policen können Konditionen besitzen, die heute nicht mehr angeboten werden. Eine Kündigung kann solche Vorteile unwiderruflich beenden.
Sinnvoll ist deshalb eine konkrete Berechnung mehrerer Varianten: Vertrag unverändert fortführen, Beitrag reduzieren, Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen und zukünftige Beiträge anderweitig investieren. Erst der Vergleich der zukünftigen Zahlungsströme zeigt, welche Lösung wirtschaftlich vorteilhafter sein kann.
Altersvorsorgedepot und Rentenversicherung müssen kein Entweder-oder sein
Altersvorsorge muss nicht vollständig in einem einzigen Produkt stattfinden. Wer beispielsweise einen großen Teil des langfristigen Vermögens renditeorientiert aufbauen möchte, kann dafür ein Altersvorsorgedepot nutzen und zusätzlich andere Vorsorgebausteine besitzen.
Auch das Langlebigkeitsrisiko muss nicht bereits mit 30 oder 40 Jahren endgültig gelöst werden. Ein Sparer kann zunächst Kapital im Altersvorsorgedepot aufbauen und sich erst zum Rentenbeginn entscheiden, ob ein Teil oder das gesamte verfügbare Vorsorgevermögen in eine lebenslange Leibrente überführt werden soll.
Dadurch werden Ansparphase und Auszahlungsphase stärker voneinander getrennt. Genau das dürfte für viele Sparer einer der wichtigsten Unterschiede gegenüber einer Rentenversicherung sein, bei der beide Phasen häufig schon beim Vertragsabschluss miteinander verbunden werden.
Fazit: Für viele Sparer dürfte das Altersvorsorgedepot zuerst auf die Vergleichsliste gehören
Das Altersvorsorgedepot verändert ab 2027 den Markt für private Altersvorsorge deutlich. Wer langfristig investieren kann, Kapitalmarktschwankungen akzeptiert und staatliche Förderung nutzen möchte, bekommt damit eine Kombination, die eine ungeförderte private Rentenversicherung erst einmal schlagen muss: Zulagen, steuerlich geschützte Ansparphase, Kapitalmarktanlage ohne Garantiezwang und die Möglichkeit, die endgültige Auszahlungsform erst später festzulegen.
Die private Rentenversicherung bleibt trotzdem eine ernsthafte Alternative. Besonders eine günstige Police mit guten Anlageoptionen, starken garantierten Vertragsbedingungen und einem attraktiven Rentenfaktor kann für Menschen interessant sein, die eine klar definierte lebenslange Versicherungsleistung wünschen. Auch ihre steuerliche Behandlung im Alter kann vorteilhaft sein.
Entscheidend ist am Ende nicht der Produktname. Verglichen werden sollte, wie viel eigenes Geld eingesetzt wird, welche Förderung hinzukommt, welche Kosten entstehen, welches Risiko getragen wird und wie viel Einkommen daraus im Ruhestand realistisch entstehen kann. Genau an diesen Punkten wird sich zeigen, ob ein Altersvorsorgedepot oder eine private Rentenversicherung für die eigene Situation die bessere Lösung ist.
Häufige Fragen zu Altersvorsorgedepot oder privater Rentenversicherung
Beim Vergleich entstehen vor allem Fragen zur Förderung, Sicherheit, Auszahlung und steuerlichen Behandlung. Die wichtigsten Punkte lassen sich bereits heute klar einordnen.
Ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 besser als eine private Rentenversicherung?
Für langfristig orientierte Sparer, die Kapitalmarktrisiken akzeptieren, kann das Altersvorsorgedepot wegen der staatlichen Förderung und der möglichen Anlage ohne Garantie besonders attraktiv sein. Eine private Rentenversicherung kann besser passen, wenn garantierte Leistungen oder eine bereits vertraglich organisierte lebenslange Rente wichtiger sind.
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr werden 50 Prozent Grundzulage gezahlt. Für die weiteren Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Prozent. Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr möglich; hinzu können Kinderzulagen und abhängig von der persönlichen Steuersituation weitere steuerliche Vorteile kommen.
Kann ich im Altersvorsorgedepot ETFs besparen?
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht Anlagen in zugelassene Fonds und weitere geeignete Anlageklassen. Damit sollen insbesondere auch breit gestreute Kapitalmarktanlagen ohne verpflichtende Kapitalgarantie möglich sein. Welche konkreten ETFs angeboten werden, hängt vom jeweiligen Anbieter und Vertrag ab.
Bekomme ich aus dem Altersvorsorgedepot später eine lebenslange Rente?
Ja. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann das vorhandene Vermögen für eine lebenslange Leibrente verwendet werden. Alternativ ist ein langfristiger Auszahlungsplan möglich, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.
Kann ich mir das Altersvorsorgedepot vollständig auszahlen lassen?
Eine freie vollständige Kapitalauszahlung gehört grundsätzlich nicht zum regulären Konzept der geförderten Altersvorsorge. Zu Beginn der Auszahlungsphase ist jedoch unter anderem eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich. Bei einer davon abweichenden schädlichen Verwendung können staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden.
Wie wird eine private Rentenversicherung besteuert?
Bei einer lebenslangen ungeförderten privaten Rente wird grundsätzlich nur der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil besteuert. Beginnt die Rente mit 67 Jahren, beträgt dieser nach heutiger Rechtslage 17 Prozent. Bei einer Kapitalauszahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen lediglich die Hälfte des Gewinns steuerlich angesetzt werden.
Sollte ich meine bestehende Rentenversicherung 2027 kündigen?
Nicht ohne individuelle Berechnung. Bei bestehenden Verträgen müssen Rückkaufswert, bereits gezahlte Kosten, Garantien, Rentenfaktor und steuerliche Konditionen berücksichtigt werden. Häufig sollte deshalb zunächst geprüft werden, ob Fortführung, Beitragsfreistellung, Beitragsreduzierung oder Kündigung wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Kann ich Altersvorsorgedepot und private Rentenversicherung kombinieren?
Ja. Es gibt keinen Grund, sämtliche private Altersvorsorge zwingend über nur ein Produkt abzuwickeln. Eine Kombination kann sinnvoll sein, wenn ein Teil des Vermögens renditeorientiert aufgebaut und ein anderer Teil stärker abgesichert oder später lebenslang verrentet werden soll.