Frühstart-Rente einfach erklärt

Die Frühstart-Rente soll Kindern schon früh ein eigenes Altersvorsorgekapital verschaffen. Wie die staatlichen 10 Euro im Monat funktionieren, wer profitieren soll und warum aus einem kleinen Betrag über Jahrzehnte trotzdem eine relevante Summe werden kann.

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Die Frühstart-Rente ist ein neuer Baustein der privaten Altersvorsorge. Der Staat soll für anspruchsberechtigte Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro in einen kapitalgedeckten Altersvorsorgevertrag einzahlen. Die Förderung läuft grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Wer über den gesamten Zeitraum von zwölf Jahren gefördert wird, erhält damit 1.440 Euro aus dem Bundeshaushalt – zusätzlich zu möglichen Kapitalerträgen.

Der entscheidende Punkt ist allerdings nicht allein die Höhe der staatlichen Einzahlung. Das Geld soll sehr lange investiert bleiben und dadurch vom Zinseszinseffekt profitieren können. Aus 10 Euro im Monat wird deshalb keine vollständige Altersvorsorge. Die Frühstart-Rente kann aber ein Startkapital schaffen, das anschließend über mehrere Jahrzehnte weiterwächst oder durch eigene Beiträge ergänzt wird.

Wichtig ist der aktuelle Rechtsstand: Stand 14. September 2026 befindet sich die Frühstart-Rente noch im Gesetzgebungsverfahren. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen, Anfang September wurde er in den Bundestag eingebracht. Der geplante Start ist der 1. Januar 2027. Einzelheiten können sich im parlamentarischen Verfahren deshalb noch ändern.

Was die Frühstart-Rente konkret vorsieht

Nach dem Regierungsentwurf erhalten anspruchsberechtigte Kinder grundsätzlich vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro. Voraussetzung ist im individuellen Modell ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen des Kindes. Wird kein solcher Vertrag eröffnet, soll die staatliche Förderung nicht einfach verfallen. Stattdessen ist eine kollektive Kapitalanlage vorgesehen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird.

Die wichtigsten Eckpunkte lassen sich damit relativ kompakt zusammenfassen:

Regelung Geplanter Stand
Staatliche Förderung 10 Euro pro Monat
Förderzeitraum grundsätzlich vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
Maximale staatliche Einzahlungen 1.440 Euro bei zwölf Jahren Förderung
Geplanter Start 1. Januar 2027
Erste Jahrgänge 2020 und 2021
Jahrgang 2020 Förderung für 2026 rückwirkend vorgesehen
Anlage zertifizierter Standarddepot-Vertrag oder kollektive Anlage
Private Zuzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr
Zugriff auf staatliches Frühstartrentenvermögen grundsätzlich erst ab 65
Besteuerung der Erträge während der Ansparphase aufgeschoben, Besteuerung später

Damit unterscheidet sich die Frühstart-Rente deutlich von einem normalen Kinderdepot. Das staatliche Geld soll ausdrücklich der Altersvorsorge dienen und nicht mit 18 automatisch für Führerschein, Studium, Wohnungseinrichtung oder Reisen zur Verfügung stehen.

Wer die Frühstart-Rente bekommen soll

Nach dem aktuellen Entwurf ist die Förderung ab dem Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen. Anspruchsberechtigt sollen Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren sein, deren erster Wohnsitz im Inland liegt. Entscheidend ist nach dem Regierungsentwurf damit nicht mehr, ob das Kind eine bestimmte Bildungseinrichtung besucht. Auf den Wohnsitz der Eltern soll es ebenfalls nicht ankommen.

Der Start erfolgt schrittweise. Zum 1. Januar 2027 sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Kinder des Jahrgangs 2020 sind dann bereits seit 2026 sechs Jahre alt. Deshalb sieht der Entwurf für diesen Jahrgang eine rückwirkende Förderung für das Jahr 2026 vor. Ab 2028 soll jeweils der Jahrgang neu hinzukommen, der im betreffenden Jahr sechs Jahre alt wird.

Das bedeutet gleichzeitig, dass ältere Kinder nach der derzeit vorgesehenen Übergangsregelung nicht nachträglich für sämtliche vergangenen Jahre staatliche Zahlungen erhalten. Ein heute beispielsweise zwölfjähriges Kind würde deshalb nicht automatisch rückwirkend ab seinem sechsten Geburtstag mit monatlich 10 Euro gefördert.

Gerade dieser schrittweise Einstieg ist wichtig, weil die Formulierung „Kinder zwischen sechs und 18 Jahren erhalten 10 Euro monatlich“ leicht den Eindruck erweckt, vom Start an würden sofort sämtliche Kinder dieser Altersgruppe gefördert. Genau das sieht der aktuelle Regierungsentwurf nicht vor.

So funktioniert der Altersvorsorgevertrag für das Kind

Eltern sollen für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge bei einem privaten Anbieter eröffnen können. Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes. Für die staatliche Förderung ist also nicht einfach irgendein Wertpapierdepot ausreichend.

Ein bereits vorhandenes Kinder- oder Juniordepot kann nach dem aktuellen Entwurf nicht für die staatliche Frühstart-Rente verwendet werden. Die Förderung ist an einen dafür zertifizierten Altersvorsorgevertrag gebunden. Die entsprechenden Standarddepot-Verträge sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können.

Der Standarddepot-Vertrag soll bewusst einfacher aufgebaut sein als viele klassische Altersvorsorgeprodukte. Bei Standardprodukten sind nur begrenzte Anlageentscheidungen notwendig. Gleichzeitig sollen die Kosten begrenzt werden. Für den Standarddepot-Vertrag gilt nach derzeitiger Planung während der Ansparphase ein Effektivkostendeckel von 1 Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.

Das ist bei kleinen Sparbeträgen besonders relevant. Bei einer staatlichen Einzahlung von lediglich 120 Euro pro Jahr könnten hohe fixe oder prozentuale Gebühren einen beträchtlichen Teil der Förderung aufzehren. Die Kostenbegrenzung verhindert zwar nicht sämtliche Kosten, setzt ihnen aber einen Rahmen.

Eltern müssen keinen eigenen Beitrag leisten

Die 10 Euro staatliche Förderung sollen nicht davon abhängen, dass die Eltern selbst Geld einzahlen. Es gibt nach dem Regierungsentwurf keinen verpflichtenden Eigenbeitrag der Familie. Ein anspruchsberechtigtes Kind kann die Förderung deshalb grundsätzlich auch dann erhalten, wenn ausschließlich der Staat einzahlt.

Eltern, Großeltern oder andere Personen dürfen den Vertrag jedoch freiwillig aufstocken. Vorgesehen sind private Zuzahlungen von insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr. Auch Personen außerhalb der Familie können einzahlen.

Gerade dadurch kann aus der Frühstart-Rente mehr als die reine staatliche Förderung werden. Zahlt beispielsweise ein Elternteil zusätzlich 20 oder 30 Euro im Monat ein, steigt der langfristige Vermögenseffekt erheblich. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass Geld in einem Altersvorsorgevertrag anderen Regeln unterliegt als Geld in einem frei verfügbaren Kinderdepot.

Für Familien kann deshalb eine Kombination sinnvoller sein als die Entscheidung für nur eine Sparform. Die Frühstart-Rente kann langfristig für die Altersvorsorge genutzt werden, während ein separates Kinderdepot oder Tagesgeldkonto Vermögen für Ausbildung, Führerschein, Auslandsjahr oder die erste eigene Wohnung bereitstellen kann.

Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?

Ein wichtiger Bestandteil des Entwurfs ist die Auffanglösung. Kinder sollen ihre staatliche Förderung nicht deshalb verlieren, weil ihre Eltern keinen privaten Anbieter auswählen oder keinen Standarddepot-Vertrag abschließen.

In diesem Fall sollen die entsprechenden Mittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und durch die Deutsche Bundesbank verwaltet werden. Die kollektive Anlage soll global diversifiziert erfolgen und überwiegend Aktien beziehungsweise Aktienfonds nutzen. Für den Geburtsjahrgang 2020 ist vorgesehen, diese Auffanglösung zeitversetzt im Jahr 2028 zu starten, damit Familien zunächst Gelegenheit haben, einen individuellen Vertrag abzuschließen.

Wird später doch ein individueller Standarddepot-Vertrag eröffnet, soll das dem Kind zuzurechnende Startkapital aus der kollektiven Lösung automatisch auf diesen Vertrag übertragen werden können. Auch nach der Volljährigkeit ist ein solcher Transfer nach dem bisherigen Entwurf noch möglich – grundsätzlich bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Das Modell verhindert damit, dass der Zugang zur Förderung allein davon abhängt, wie gut sich Eltern mit Finanzprodukten auskennen oder ob sie rechtzeitig einen Vertrag auswählen.

Wie viel Geld kommt durch 10 Euro im Monat zusammen?

Bei zwölf Jahren Förderung zahlt der Staat insgesamt 1.440 Euro ein. Würde das Geld überhaupt keine Rendite erzielen, wären mit 18 Jahren genau diese 1.440 Euro vorhanden.

Die eigentliche Idee der Frühstart-Rente beruht jedoch auf dem langen Anlagezeitraum. Die staatlichen Beiträge werden während der Kindheit investiert und können anschließend noch mehrere Jahrzehnte am Kapitalmarkt angelegt bleiben.

Eine Modellrechnung macht den Unterschied sichtbar. Angenommen werden monatlich 10 Euro über zwölf Jahre. Danach erfolgen keine weiteren Einzahlungen. Das Geld bleibt anschließend vom 18. bis zum 65. Geburtstag investiert. Die angenommenen Renditen sind Durchschnittswerte nach laufenden Kosten und keine Prognose.

Durchschnittliche Rendite Depotwert ungefähr mit 18 Depotwert ungefähr mit 65
2 % pro Jahr 1.626 Euro 4.124 Euro
4 % pro Jahr 1.844 Euro 11.652 Euro
6 % pro Jahr 2.102 Euro 32.502 Euro

Die Tabelle zeigt vor allem eines: Die 1.440 Euro staatliche Förderung allein sind überschaubar. Der größere Hebel ist die Zeit. Zwischen dem sechsten und dem 65. Lebensjahr liegen fast sechs Jahrzehnte, in denen Erträge wiederum neue Erträge erwirtschaften können.

Gleichzeitig darf aus solchen Rechnungen kein Renditeversprechen werden. Aktienmärkte entwickeln sich nicht jedes Jahr gleichmäßig. Es gibt starke Gewinne, längere Schwächephasen und deutliche Kursverluste. Die tatsächliche Rendite hängt außerdem von Anlageform, Kosten und späteren gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.

Auch Inflation spielt eine Rolle. 20.000 Euro oder 30.000 Euro in mehreren Jahrzehnten besitzen nicht dieselbe Kaufkraft wie heute. Langfristige Modellrechnungen sollten deshalb eher zeigen, wie stark Zeit und Zinseszins wirken können, statt einen vermeintlich sicheren späteren Euro-Betrag zu versprechen.

Warum ein früher Start trotzdem einen großen Unterschied machen kann

Bei der Altersvorsorge wird häufig zuerst über die Höhe der monatlichen Sparrate gesprochen. Genauso wichtig ist jedoch der Zeitpunkt, an dem das Sparen beginnt.

Geld, das bereits im Kindesalter investiert wird, hat einen außergewöhnlich langen Zeithorizont. Ein Euro, der mit sechs Jahren angelegt wird, kann theoretisch fast 60 Jahre investiert bleiben, bevor das Kind das klassische Rentenalter erreicht. Ein Euro, der erst mit 40 zurückgelegt wird, besitzt wesentlich weniger Zeit für den Zinseszinseffekt.

Die Frühstart-Rente löst deshalb nicht die gesamte Altersvorsorge. Sie verschiebt aber den Beginn des Kapitalaufbaus weit nach vorne. Das kann besonders dann wertvoll werden, wenn der Vertrag nach der Volljährigkeit weitergeführt und regelmäßig selbst bespart wird.

Ein junger Erwachsener startet dann nicht bei null. Er besitzt bereits einen Vorsorgevertrag, erste Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und ein kleines vorhandenes Vermögen. Ob daraus später eine wirklich relevante zusätzliche Altersvorsorge entsteht, hängt jedoch hauptsächlich davon ab, ob nach dem Ende der staatlichen Förderung weitere Beiträge folgen.

Staatliches Geld und private Einzahlungen sind nicht gleich verfügbar

Einer der wichtigsten Punkte der Frühstart-Rente ist die langfristige Bindung des staatlichen Fördervermögens. Die staatlichen Beiträge und die darauf entfallenden Erträge sollen grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können.

Damit ist die Frühstart-Rente kein Sparvertrag für den Start ins Erwachsenenleben. Das mit staatlicher Förderung aufgebaute Vermögen soll tatsächlich für das Alter reserviert bleiben. Ein 18-Jähriger kann es deshalb nach dem aktuellen Entwurf nicht einfach entnehmen, um ein Auto zu kaufen oder ein Studium zu finanzieren.

Anders werden freiwillige Eigenbeiträge behandelt. Private Einzahlungen und die darauf entfallenden Erträge sollen unter Beachtung der Vertragsbedingungen grundsätzlich entnommen werden können. Werden solche Eigenbeiträge vorzeitig ausgezahlt, müssen die damit erzielten Erträge steuerlich berücksichtigt werden.

Diese Trennung ist für Eltern wichtig. Wer zusätzlich hohe Beträge einzahlt, sollte vorher entscheiden, welchem Zweck das Geld tatsächlich dienen soll. Vermögen, das mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit 18 oder 20 benötigt wird, gehört nicht automatisch vollständig in einen langfristigen Altersvorsorgevertrag.

Wie die Frühstart-Rente steuerlich behandelt werden soll

Während der Ansparphase sollen die Erträge innerhalb des Standarddepot-Vertrags nicht laufend besteuert werden. Gewinne, Dividenden und andere Erträge können dadurch innerhalb des Vorsorgevertrags weiter investiert werden, ohne dass während dieser Phase regelmäßig Kapitalertragsteuer abgeführt werden muss.

Steuerfrei im endgültigen Sinne ist die Frühstart-Rente dadurch allerdings nicht. Vorgesehen ist eine nachgelagerte Besteuerung: Die späteren Leistungen werden grundsätzlich erst während der Auszahlungsphase steuerlich erfasst.

Diese Verschiebung kann langfristig vorteilhaft sein, weil mehr Kapital während der Ansparzeit investiert bleibt. Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung im Rentenalter sein wird, lässt sich bei einem heute sechsjährigen Kind jedoch nicht seriös vorhersagen. Bis dahin liegen mehrere Jahrzehnte, in denen sich Steuerrecht und persönliche Einkommenssituation verändern können.

Eltern sollten die steuerliche Behandlung deshalb als Bestandteil des Gesamtkonzepts verstehen und nicht mit einer Garantie auf dauerhaft steuerfreie Kapitalerträge verwechseln.

Was nach dem 18. Geburtstag passiert

Mit der Volljährigkeit endet die monatliche Frühstartrentenförderung. Der Vertrag selbst muss jedoch nicht beendet werden. Er kann anschließend mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden.

Der Übergang ist bewusst so angelegt, dass aus dem Kindervertrag eine langfristige private Altersvorsorge entstehen kann. Das vorhandene Frühstartrentenvermögen kann im Standarddepot bleiben. Alternativ soll nach Erreichen der Volljährigkeit auch ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich sein.

Interessant wird die Regelung beispielsweise bei jungen Menschen, die bereits während einer Ausbildung rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können dann zusätzliche Förderungen der privaten Altersvorsorge hinzukommen. Die Frühstart-Rente soll also nicht isoliert neben der späteren privaten Altersvorsorge stehen, sondern den Einstieg bilden.

Ob ein junger Erwachsener den bestehenden Vertrag tatsächlich weiterbesparen sollte, hängt dennoch von den dann verfügbaren Produkten, Kosten und persönlichen Zielen ab. Ein Vertrag, der mit sechs Jahren sinnvoll war, muss mit 25 oder 35 nicht automatisch die beste Lösung sein. Die Möglichkeit zum Anbieter- oder Produktwechsel bleibt deshalb wichtig.

Die größten Vorteile der Frühstart-Rente

Der offensichtlichste Vorteil ist, dass der Staat eigenes Geld zur Verfügung stellt. Wer anspruchsberechtigt ist, muss dafür nach aktueller Planung keinen privaten Mindestbeitrag leisten. Staatliche Förderung ungenutzt zu lassen, wäre deshalb wirtschaftlich meist schwer zu begründen.

Noch bedeutender ist möglicherweise der lange Anlagehorizont. Altersvorsorge beginnt normalerweise erst beim Berufseinstieg oder sogar viele Jahre später. Die Frühstart-Rente verlagert diesen Zeitpunkt in die Kindheit. Damit entsteht ein Zeitraum, in dem selbst relativ kleine Beträge lange wachsen können.

Positiv ist außerdem die vorgesehene Auffanglösung. Die Förderung soll nicht nur Kindern zugutekommen, deren Eltern sich aktiv mit ETFs, Depots und Altersvorsorge beschäftigen. Wird kein individueller Vertrag abgeschlossen, soll trotzdem Kapital für das Kind angelegt werden.

Die Kostenbegrenzung und das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit sind ebenfalls relevant. Gerade bei einer staatlichen Sparrate von nur 10 Euro monatlich dürfen Gebühren nicht einen großen Teil der Beiträge aufzehren.

Wo die Grenzen des Modells liegen

Die Frühstart-Rente sollte nicht größer gemacht werden, als sie ist. 10 Euro monatlich entsprechen 120 Euro pro Jahr und bei zwölf Jahren Förderung insgesamt 1.440 Euro. Ohne langfristige Kapitalerträge und spätere eigene Beiträge entsteht daraus keine ausreichende Altersvorsorge.

Hinzu kommt die lange Kapitalbindung. Wer staatliche Förderung erhält, verzichtet im Gegenzug auf die freie Verfügung über diesen Teil des Vermögens. Das kann sinnvoll sein, weil das Geld ausdrücklich für das Alter reserviert wird. Es unterscheidet die Frühstart-Rente aber erheblich von einem klassischen Kinderdepot.

Auch das Kapitalmarktrisiko verschwindet nicht. Die lange Laufzeit verbessert zwar die Möglichkeit, zwischenzeitliche Kursschwankungen auszusitzen. Verluste oder schwächere Renditen sind trotzdem möglich. Kosten wiederum mindern die langfristige Rendite selbst dann, wenn sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens bleiben.

Ein weiterer Punkt ist der gestaffelte Start. Nicht alle heute minderjährigen Kinder erhalten nach dem derzeitigen Konzept sofort dieselbe Förderung. Die Einführung beginnt mit jüngeren Geburtsjahrgängen. Familien mit älteren Kindern sollten deshalb genau prüfen, ob überhaupt ein staatlicher Anspruch besteht.

Worauf Eltern bei der Auswahl eines Vertrags achten sollten

Sobald konkrete Frühstart-Renten-Produkte verfügbar sind, sollte die staatliche Förderung nicht dazu führen, dass Kosten und Anlagequalität nebensächlich werden. Ein Produkt ist nicht automatisch attraktiv, nur weil der Staat monatlich 10 Euro einzahlt.

Der Effektivkostendeckel von 1 Prozent ist eine Obergrenze, kein Zielwert. Bei jahrzehntelangen Laufzeiten können bereits wenige Zehntelprozentpunkte Kostenunterschied langfristig einen spürbaren Einfluss auf das Vermögen haben. Eltern sollten deshalb neben der Kostenquote auch prüfen, wie das Geld tatsächlich angelegt wird, welche Fonds verwendet werden und welche Wechselmöglichkeiten bestehen.

Auch die Risikostruktur ist relevant. Ein Kind im Grundschulalter besitzt einen extrem langen Anlagehorizont. Eine sehr defensive Anlage kann Schwankungen reduzieren, verzichtet dafür möglicherweise auf langfristige Renditechancen. Umgekehrt muss eine aktienorientierte Anlage deutliche zwischenzeitliche Verluste aushalten können.

Entscheidend ist deshalb weniger die Suche nach dem vermeintlich höchsten kurzfristigen Ertrag als ein kostengünstiger, nachvollziehbarer und breit gestreuter langfristiger Ansatz.

Was Eltern zum Start praktisch tun können

Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen und die ersten zertifizierten Verträge noch nicht verfügbar sind, besteht kein Grund, vorschnell irgendein bestehendes Finanzprodukt abzuschließen. Ein normales Kinderdepot wird nach dem derzeitigen Entwurf ohnehin nicht automatisch zum Frühstart-Renten-Depot.

Sobald die endgültigen Regeln und Produkte feststehen, lässt sich die Entscheidung strukturiert treffen:

  1. Anspruch prüfen: Zuerst klären, ob das Kind aufgrund seines Geburtsjahrgangs und Wohnsitzes bereits staatlich gefördert wird.
  2. Anbieter vergleichen: Nicht nur auf die staatlichen 10 Euro schauen, sondern Kosten, Anlagekonzept und Wechselmöglichkeiten vergleichen.
  3. Zusätzliche Sparziele trennen: Geld für Führerschein, Studium oder erste Wohnung gegebenenfalls separat anlegen.
  4. Private Zuzahlungen bewusst festlegen: Erst entscheiden, wie viel Vermögen tatsächlich langfristig für die Altersvorsorge reserviert werden soll.

Die wichtigste Entscheidung besteht damit nicht darin, ob man die staatlichen 10 Euro „mitnimmt“. Bei bestehendem Anspruch spricht viel dafür. Interessanter ist die Frage, wie der Vertrag in die gesamte Vorsorge- und Sparstrategie für das Kind eingebunden wird.

Frühstart-Rente oder normales Kinderdepot?

Beide Produkte erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Kinderdepot ist grundsätzlich Vermögensaufbau für das Kind. Je nach Gestaltung kann das Geld später beispielsweise für Ausbildung, Studium oder größere Anschaffungen verwendet werden.

Die Frühstart-Rente soll dagegen gezielt Altersvorsorgevermögen schaffen. Die staatlich geförderten Beiträge bleiben dafür sehr lange gebunden. Dafür gibt es staatliche Einzahlungen und besondere steuerliche Regeln.

Für viele Familien muss deshalb keine Entweder-oder-Entscheidung entstehen. Die Frühstart-Rente kann das langfristige Vorsorgefundament bilden. Parallel kann ein frei verfügbares Depot oder Sparkonto für finanzielle Ziele im jungen Erwachsenenalter genutzt werden.

Gerade diese Trennung verhindert, dass alle Ersparnisse für ein Kind jahrzehntelang gebunden sind oder umgekehrt sämtliche Rücklagen bereits mit 18 frei verfügbar werden.

Fazit: Die Frühstart-Rente ist Startkapital, keine fertige Altersvorsorge

Die Frühstart-Rente verfolgt eine sinnvolle Grundidee: Altersvorsorge beginnt nicht erst mit 30 oder 40, sondern bereits im Kindesalter. Der Staat stellt dafür monatlich 10 Euro bereit und schafft einen extrem langen Anlagehorizont. Wer zwölf Jahre vollständig gefördert wird, erhält 1.440 Euro staatliche Beiträge plus mögliche Kapitalerträge.

Der wirklich große Effekt entsteht jedoch erst danach. Bleibt das Kapital über Jahrzehnte investiert und kommen später eigene Sparbeiträge hinzu, kann aus dem kleinen Startbetrag eine relevante zusätzliche Altersvorsorge entstehen. Ohne weitere Beiträge bleiben 10 Euro monatlich dagegen ein vergleichsweise kleiner Baustein.

Für Eltern wird deshalb vor allem wichtig sein, Förderung und langfristiges Sparen von kurzfristigeren Zielen des Kindes zu trennen. Die staatliche Frühstart-Rente kann genutzt werden, ohne deshalb sämtliche Ersparnisse des Kindes in denselben Vertrag zu stecken.

Noch gilt zudem: Der Regierungsentwurf ist nicht das endgültige Gesetz. Vor dem geplanten Start am 1. Januar 2027 können sich Einzelheiten im parlamentarischen Verfahren noch verändern.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente bringt einige Besonderheiten mit sich, die sich von normalen Kinderdepots und klassischen Sparplänen unterscheiden. Besonders häufig geht es um Förderhöhe, Anspruch und die spätere Verfügbarkeit des Geldes.

Wie hoch ist die Frühstart-Rente?

Der Staat soll monatlich 10 Euro einzahlen. Über zwölf vollständige Förderjahre entstehen dadurch staatliche Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro. Hinzu kommen mögliche Erträge der Kapitalanlage.

Ab wann soll die Frühstart-Rente starten?

Der geplante Starttermin ist der 1. Januar 2027. Zunächst sollen die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen.

Müssen Eltern selbst Geld einzahlen?

Nein. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf sind keine eigenen Beiträge notwendig, um die staatliche Förderung zu erhalten. Private Zuzahlungen sind freiwillig.

Können Großeltern zusätzlich einzahlen?

Ja. Private Zuzahlungen sollen auch durch Großeltern oder andere Personen möglich sein. Insgesamt sind nach dem derzeitigen Entwurf bis zu 6.840 Euro zusätzliche Einzahlungen pro Jahr vorgesehen.

Kann die Frühstart-Rente in ein bestehendes Kinderdepot fließen?

Nein. Für die staatliche Förderung ist ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge vorgesehen. Ein bereits vorhandenes normales Kinder- oder Juniordepot erfüllt diese Voraussetzung nicht automatisch.

Kann das Geld mit 18 ausgezahlt werden?

Der staatlich geförderte Teil grundsätzlich nicht. Die Frühstartrentenbeiträge und die darauf entfallenden Erträge sollen im Regelfall bis mindestens zum 65. Lebensjahr für die Altersvorsorge gebunden bleiben. Für freiwillige Eigenbeiträge gelten andere Entnahmeregeln.

Was passiert, wenn Eltern keinen Vertrag eröffnen?

Dann soll die staatliche Förderung nicht verloren gehen. Die Mittel werden nach dem aktuellen Entwurf kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet. Später kann das dem Kind zuzurechnende Kapital unter bestimmten Voraussetzungen in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Bekommen auch vor 2020 geborene Kinder die 10 Euro?

Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf beginnt die staatliche Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ältere Kinder erhalten daher nicht automatisch dieselbe staatliche Frühstart-Rentenförderung. Ein Standarddepot-Vertrag kann für nicht anspruchsberechtigte Kinder grundsätzlich trotzdem möglich sein, dann jedoch ohne die monatlichen 10 Euro des Bundes.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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