So funktioniert die Frühstart-Rente

Mit der Frühstart-Rente soll der Staat schon im Kindesalter Geld für die private Altersvorsorge bereitstellen. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Zuschuss von zehn Euro im Monat, sondern was mit diesem Geld über mehrere Jahrzehnte geschieht.

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Die Frühstart-Rente soll Kindern einen ungewöhnlich frühen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf zahlt der Bund für anspruchsberechtigte Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in einen speziellen Altersvorsorgevertrag ein. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und kann anschließend über viele Jahrzehnte weiterarbeiten.

Wichtig ist der aktuelle Rechtsstand: Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen, Anfang September wurde er in den Bundestag eingebracht. Die Frühstart-Rente ist damit zum Stand 14. September 2026 noch kein endgültig verabschiedetes Gesetz. Nach dem vorgesehenen Zeitplan sollen die ersten Verträge ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Der Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung für 2026 rückwirkend erhalten.

Das Konzept ist dennoch bereits sehr konkret. Festgelegt ist im Regierungsentwurf nicht nur die Höhe der staatlichen Zahlung. Auch die Voraussetzungen, die Art des Depots, Kostenbegrenzungen, private Zuzahlungen, die steuerliche Behandlung und die Frage, was passiert, wenn Eltern gar kein Depot eröffnen, sind inzwischen beschrieben.

Die Frühstart-Rente einfach erklärt

Das Grundprinzip lässt sich auf eine einfache Formel bringen: Der Staat stellt monatlich zehn Euro bereit, das Geld wird langfristig am Kapitalmarkt investiert und soll möglichst bis zum Ruhestand weiterwachsen.

Anspruchsberechtigt sollen nach dem Regierungsentwurf Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Die Förderung läuft grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Entscheidend soll dabei der Wohnsitz des Kindes sein. Ein gesonderter Nachweis über den Besuch einer deutschen Schule ist nach der vorgesehenen Ausgestaltung nicht erforderlich.

Für ein Kind, das tatsächlich über zwölf Jahre die vollen zehn Euro monatlich erhält, überweist der Staat insgesamt 1.440 Euro:

10 Euro × 12 Monate × 12 Jahre = 1.440 Euro

Diese 1.440 Euro sind allerdings nur die Einzahlungen. Da das Geld während dieser Zeit investiert wird, kann das tatsächliche Guthaben mit 18 Jahren höher liegen. Wie hoch es ausfällt, hängt von der Entwicklung der Kapitalanlage und den Kosten des gewählten Vertrages ab.

Gerade darin liegt der eigentliche Gedanke der Frühstart-Rente. Zehn Euro im Monat erscheinen zunächst niedrig. Der Staat versucht deshalb nicht, mit seinen Zahlungen bereits eine vollständige Altersvorsorge aufzubauen. Er schafft vielmehr ein Startkapital, das möglichst lange investiert bleiben soll.

Wer die Frühstart-Rente zuerst bekommt

Der geplante Einstieg erfolgt schrittweise. Zum 1. Januar 2027 sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 einbezogen werden. Kinder des Jahrgangs 2020 erhalten dabei die Förderung für das Jahr 2026 rückwirkend. Anschließend soll jedes Jahr der Geburtsjahrgang hinzukommen, der im jeweiligen Kalenderjahr sechs Jahre alt wird.

Das bedeutet gleichzeitig, dass nicht sofort jedes heute sechs- bis 17-jährige Kind zwölf Jahre lang staatlich gefördert wird. Gerade Eltern älterer Kinder sollten deshalb genau unterscheiden zwischen der allgemeinen Beschreibung „Förderung zwischen sechs und 18 Jahren“ und dem tatsächlichen stufenweisen Einstieg des Programms.

Nach den vorgesehenen Regelungen können zwar auch für nicht anspruchsberechtigte Minderjährige entsprechende Standarddepot-Verträge eröffnet werden. Ohne Anspruch auf Frühstart-Rente zahlt der Bund jedoch keine monatlichen zehn Euro ein. Die steuerlichen Besonderheiten des Vertrages können dennoch gelten.

So kommen die zehn Euro auf das Depot

Eltern sollen die Frühstart-Rente nicht auf ihr eigenes Depot und auch nicht einfach auf ein vorhandenes Kinderdepot überweisen lassen können. Vorgesehen ist ein spezieller, zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge, der auf den Namen des Kindes abgeschlossen wird.

Die Eltern wählen dafür einen geeigneten Anbieter aus und schließen dort den Vertrag ab. Anschließend soll der Anbieter die staatliche Förderung automatisch beantragen, sofern die Eltern dieser Bevollmächtigung nicht widersprechen. Ein zusätzlicher Förderantrag bei einer Behörde soll damit grundsätzlich entfallen. Benötigt wird unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes, damit die Anspruchsvoraussetzungen automatisiert geprüft werden können.

Bestehende Junior- oder Kinderdepots erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Wer bereits seit Jahren über ein normales Depot für sein Kind in ETFs oder Fonds spart, muss dieses Depot deshalb nicht auflösen. Die staatliche Frühstart-Rente kann nach dem Regierungsentwurf aber nicht einfach dorthin umgeleitet werden. Für die Förderung wird ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag benötigt.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Ein normales Kinderdepot bleibt frei verfügbarer Vermögensaufbau für das Kind. Die Frühstart-Rente ist dagegen ausdrücklich als langfristige Altersvorsorge konzipiert und unterliegt deshalb anderen Regeln.

Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?

Eine Besonderheit der Frühstart-Rente ist die geplante Auffanglösung. Die staatliche Förderung soll nicht davon abhängen, ob Eltern sich rechtzeitig um einen Vertrag kümmern.

Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag abgeschlossen, sollen die vorgesehenen Fördermittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Verwaltung dieser kollektiven Anlage soll die Deutsche Bundesbank übernehmen. Das Kind verliert seinen Anspruch damit nicht allein deshalb, weil die Eltern keinen privaten Anbieter ausgewählt haben.

Eröffnen die Eltern später doch einen geeigneten Vertrag, soll das bis dahin entstandene Startkapital einschließlich der auf die kollektive Anlage entfallenden Erträge auf den individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Für den Jahrgang 2020 ist vorgesehen, dass die kollektive Anlage zeitversetzt 2028 beginnt, damit zunächst ausreichend Zeit für einen individuellen Vertragsabschluss bleibt.

Die Auffanglösung hat allerdings Grenzen. Private Zuzahlungen sind dort nicht vorgesehen, weil keine individuellen Depots geführt werden. Wer selbst zusätzlich für das Kind investieren möchte, benötigt dafür einen individuellen Vertrag oder eine andere private Sparlösung.

Wie das Geld angelegt werden soll

Bei der Frühstart-Rente geht das Geld nicht auf ein verzinstes Sparkonto. Der Kern des Modells ist die langfristige Kapitalmarktanlage.

Für die individuelle Frühstart-Rente ist nach dem Regierungsentwurf ein Standarddepot vorgesehen. Dieses gehört zur reformierten privaten Altersvorsorge und soll so aufgebaut sein, dass auch Menschen ohne umfangreiche Kapitalmarkterfahrung keine laufenden Anlageentscheidungen treffen müssen. Beim Standarddepot können zwei Fonds mit unterschiedlichen Risikoprofilen vorgesehen werden: ein chancenorientierterer und ein defensiverer Baustein. Die Aufteilung wird grundsätzlich voreingestellt.

Damit unterscheidet sich das Konzept deutlich von klassischen Vorsorgeprodukten mit vollständiger Beitragsgarantie. Kapitalmarktanlagen können im Wert schwanken. Besonders über kurze Zeiträume sind deshalb auch Verluste möglich. Ein langer Anlagezeitraum erhöht zwar die Chance, zwischenzeitliche Schwankungen auszugleichen, garantiert aber keine bestimmte Rendite.

Die Frühstart-Rente sollte deshalb nicht mit einem staatlich garantierten Sparguthaben verwechselt werden. Garantiert werden soll die staatliche Zahlung von zehn Euro bei erfüllten Voraussetzungen – nicht ein bestimmter späterer Depotwert.

Die Kosten sollen begrenzt werden

Bei langfristiger Altersvorsorge können selbst scheinbar kleine laufende Kosten erhebliche Auswirkungen haben. Wenn ein Vertrag 50 oder 60 Jahre besteht, reduziert jeder Prozentpunkt laufender Kosten den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte.

Deshalb sieht der Regierungsentwurf für die von der Frühstart-Rente genutzten Standarddepot-Verträge eine Begrenzung der Effektivkosten auf maximal ein Prozent in der Ansparphase vor. Bis zur Volljährigkeit dürfen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder Vertrag gleich gut ist. Ein Prozent Effektivkosten kann bei einem sehr langen Anlagezeitraum immer noch einen erheblichen Betrag ausmachen. Eltern sollten deshalb auch innerhalb der zugelassenen Produkte auf Kosten, Fondsstruktur, Anlagekonzept und Bedingungen achten.

Gerade bei einem Programm, dessen größter Vorteil der extrem lange Anlagehorizont ist, sind niedrige Kosten besonders wertvoll.

Was aus zehn Euro im Monat werden kann

Die Bundesregierung verwendet für ihre Beispielrechnung eine durchschnittliche Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr. Unter dieser Annahme würden aus den staatlichen Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro bis zum 18. Geburtstag etwa 2.200 Euro werden. Bleibt dieser Betrag anschließend ohne weitere Einzahlungen bis zum Alter von 65 Jahren investiert und setzt sich dieselbe durchschnittliche Wertentwicklung fort, wären rechnerisch ungefähr 53.000 Euro möglich.

Das zeigt eindrucksvoll, weshalb der frühe Start so wichtig ist. Der überwiegende Teil des rechnerischen Endvermögens stammt in diesem Beispiel nicht aus den staatlichen Einzahlungen, sondern aus dem langen Anlagezeitraum.

Beispiel Staatliche Einzahlungen Depotwert mit 18 Rechnerischer Wert mit 65
Nur staatliche Förderung 1.440 € ca. 2.200 € ca. 53.000 €
zusätzlich 10 € monatlich 2.880 € ca. 4.400 € ca. 107.000 €
zusätzlich 20 € monatlich 4.320 € ca. 6.600 € ca. 160.000 €
zusätzlich 50 € monatlich 8.640 € ca. 13.300 € ca. 320.000 €

Die Werte beruhen auf einer Modellrechnung der Bundesregierung mit sieben Prozent durchschnittlicher jährlicher Wertentwicklung. Sie sind nominal, berücksichtigen also keine Inflation, und stellen keine Prognose oder Garantie dar. Die tatsächliche Wertentwicklung kann deutlich höher oder niedriger ausfallen.

Gerade der letzte Punkt ist wichtig. 53.000 Euro in mehreren Jahrzehnten besitzen voraussichtlich eine deutlich geringere Kaufkraft als 53.000 Euro heute. Die Zahl zeigt deshalb vor allem die Wirkung eines langen Anlagezeitraums und darf nicht mit einem garantierten heutigen Gegenwert gleichgesetzt werden.

Eltern und Großeltern dürfen zusätzlich einzahlen

Die Frühstart-Rente muss nicht auf die staatlichen zehn Euro beschränkt bleiben. Vorgesehen sind private Zuzahlungen von insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Diese können nicht nur von den Eltern, sondern beispielsweise auch von Großeltern oder anderen Personen geleistet werden.

Damit könnte aus dem staatlichen Startkapital ein deutlich größerer Vorsorgebaustein entstehen. Allerdings sollte eine Familie nicht automatisch sämtliches langfristiges Sparen in die Frühstart-Rente verlagern. Geld für Ausbildung, Führerschein, erste Wohnung oder andere Ziele im jungen Erwachsenenalter benötigt eine andere Flexibilität als Geld, das ausdrücklich für den Ruhestand gedacht ist.

Eine sinnvolle Aufteilung kann deshalb darin bestehen, Altersvorsorge und frei verfügbaren Vermögensaufbau getrennt zu betrachten. Die Frühstart-Rente kann den langfristigen Vorsorgeteil übernehmen, während ein normales Kinderdepot, Tagesgeld oder andere Sparformen für früher benötigtes Kapital genutzt werden.

Die staatliche Förderung ist nicht frei verfügbar

Der Name Frühstart-Rente ist wörtlich zu nehmen. Die staatlich geförderten Beträge sind für die Altersvorsorge vorgesehen und nicht als allgemeines Startkapital für das Erwachsenenleben gedacht.

Nach dem Regierungsentwurf soll das Frühstart-Rentenvermögen grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können. Damit können die staatlichen Förderbeträge beispielsweise nicht mit 18 für ein Auto, einen Führerschein oder ein Studium verwendet werden.

Anders sieht es bei freiwilligen Eigenbeiträgen aus. Diese und die darauf entfallenden Erträge sollen unter Beachtung der jeweiligen Vertragsbedingungen grundsätzlich entnommen werden können. Bei einer solchen vorzeitigen Auszahlung müssen die auf die Eigenbeiträge entfallenden Erträge allerdings versteuert werden.

Diese Trennung ist für Eltern besonders wichtig. Wer zehn, 20 oder 50 Euro monatlich zusätzlich einzahlt, sollte sich vorher überlegen, ob dieses Geld tatsächlich langfristig für die Altersvorsorge des Kindes gedacht ist oder möglicherweise schon deutlich früher benötigt wird.

Was mit 18 Jahren passiert

Mit dem 18. Geburtstag endet die monatliche staatliche Frühstart-Rentenförderung. Das Depot verschwindet jedoch nicht.

Der junge Erwachsene kann den Standarddepot-Vertrag weiterführen und künftig selbst Beiträge einzahlen. Vorgesehen ist außerdem die Möglichkeit, das Startkapital auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Damit soll die Frühstart-Rente möglichst direkt in die reguläre steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen.

Für junge Menschen kann genau dieser Übergang langfristig wichtiger sein als die 1.440 Euro staatliche Förderung selbst. Wer mit 18 bereits ein vorhandenes Altersvorsorgevermögen besitzt und anschließend beispielsweise 25, 50 oder 100 Euro monatlich weiterinvestiert, verschafft dem eigenen Geld mehrere zusätzliche Jahrzehnte Zeit.

Der Unterschied zwischen einem Sparbeginn mit 18 und einem Sparbeginn mit 40 lässt sich später nur schwer durch höhere Sparraten vollständig ausgleichen. Zeit ist beim langfristigen Vermögensaufbau ein Faktor, der sich nicht nachholen lässt.

Wie die Frühstart-Rente steuerlich behandelt werden soll

Während der Ansparphase sollen die Erträge innerhalb des Standarddepot-Vertrags nicht laufend besteuert werden. Dividenden, Zinsen oder realisierte Kursgewinne können dadurch innerhalb des Vorsorgevertrages weiter investiert werden, ohne dass während der Sparphase unmittelbar Abgeltungsteuer anfällt.

Die Besteuerung wird nach dem vorgesehenen Modell in die Auszahlungsphase verschoben. Die späteren Leistungen werden dann nachgelagert besteuert.

Das kann für einen sehr langfristigen Vertrag vorteilhaft sein, weil Steuern während der Ansparphase den Zinseszinseffekt nicht laufend reduzieren. Wie groß der tatsächliche steuerliche Vorteil am Ende ausfällt, hängt allerdings von der individuellen Situation und den dann geltenden steuerlichen Regeln ab.

Bei einer Laufzeit von mehreren Jahrzehnten wäre es ohnehin unseriös, die heutige Steuergesetzgebung bis zum späteren Ruhestand eines Kindes als unveränderlich zu betrachten.

Was Eltern bei der Produktauswahl beachten sollten

Sobald die ersten konkreten Frühstart-Renten-Produkte angeboten werden, sollte nicht allein der staatliche Zuschuss über die Auswahl entscheiden. Die zehn Euro Förderung sind bei allen anspruchsberechtigten Kindern gleich. Unterschiede können dagegen bei Kosten, Fonds, Risikostruktur, Bedienbarkeit und Vertragsbedingungen entstehen.

Eine praktische Prüfung kann sich an wenigen Punkten orientieren:

  1. Effektivkosten verschiedener Anbieter vergleichen.
  2. Prüfen, wie der chancenorientierte und der defensivere Fonds zusammengesetzt sind.
  3. Laufende Fondskosten und mögliche zusätzliche Kosten berücksichtigen.
  4. Bedingungen für freiwillige Zuzahlungen und Entnahmen lesen.
  5. Möglichkeiten und Kosten eines späteren Anbieterwechsels prüfen.
  6. Frühstart-Rente nicht mit frei verfügbarem Kindersparen verwechseln.

Gerade bei einem Anlagehorizont von möglicherweise 50 oder 60 Jahren sollte ein scheinbar kleiner Kostenunterschied nicht unterschätzt werden. Gleichzeitig ist es wenig sinnvoll, wegen minimaler Unterschiede ständig den Anbieter zu wechseln. Entscheidend ist ein kostengünstiges, nachvollziehbares und langfristig tragfähiges Konzept.

Die größten Stärken der Frühstart-Rente

Der wichtigste Vorteil ist nicht die Höhe der staatlichen Zahlung, sondern der Zeitpunkt. Ein sechsjähriges Kind besitzt einen Anlagehorizont, den ein Erwachsener beim Beginn seiner Altersvorsorge nicht mehr erreichen kann. Selbst relativ kleine Beträge können dadurch über Jahrzehnte wachsen.

Positiv ist außerdem, dass die Förderung nicht vollständig von der Aktivität der Eltern abhängen soll. Die kollektive Auffanglösung verhindert, dass Kinder allein deshalb leer ausgehen, weil ihre Eltern keinen Vertrag auswählen. Gleichzeitig bleiben mit dem individuellen Standarddepot private Zuzahlungen und eine eigene Produktauswahl möglich.

Auch die vorgesehene Kostenbegrenzung ist sinnvoll. Gerade Altersvorsorgeprodukte können durch hohe Abschluss-, Verwaltungs- und Vertriebskosten erheblich an Rendite verlieren. Dass bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürfen, schützt zumindest die frühe Ansparphase vor einem Teil dieser Belastungen.

Wo die Frühstart-Rente Grenzen hat

Zehn Euro im Monat lösen das Problem einer möglichen späteren Rentenlücke nicht. Selbst eine über Jahrzehnte gute Kapitalmarktentwicklung macht aus 1.440 Euro staatlicher Einzahlung keine vollständige private Altersvorsorge.

Die Frühstart-Rente sollte deshalb als Ausgangspunkt verstanden werden. Ihr Potenzial steigt deutlich, wenn nach der Volljährigkeit regelmäßig weitergespart wird. Genau dann kann aus dem staatlichen Startkapital ein relevanter Baustein der privaten Altersvorsorge entstehen.

Daneben bleibt das Kapitalmarktrisiko. Fonds und andere Wertpapiere entwickeln sich nicht gleichmäßig. Zwischenzeitliche Kursverluste gehören dazu. Auch langfristig kann niemand garantieren, dass eine bestimmte Durchschnittsrendite erreicht wird.

Und schließlich bindet die Zweckbestimmung das staatlich geförderte Kapital sehr lange. Für Altersvorsorge ist genau das beabsichtigt. Für andere Sparziele eines Kindes ist es dagegen ein Nachteil. Eltern sollten deshalb nicht automatisch jeden verfügbaren Sparbetrag in einen solchen Vertrag einzahlen.

Fazit: Die Zeit ist wichtiger als die zehn Euro

Die Frühstart-Rente wirkt auf den ersten Blick wie ein kleines Förderprogramm: zehn Euro im Monat, insgesamt höchstens 1.440 Euro staatliche Einzahlungen über zwölf Jahre. Ihre eigentliche Stärke liegt jedoch im extrem frühen Beginn. Bleibt das Geld anschließend mehrere Jahrzehnte investiert, kann der Zinseszinseffekt aus einem vergleichsweise kleinen Startkapital einen wesentlich größeren Vorsorgebaustein machen.

Für Eltern dürfte deshalb weniger die Frage entscheidend sein, ob sich die staatlichen zehn Euro „lohnen“. Sofern das Kind anspruchsberechtigt ist, gibt es kaum einen sinnvollen Grund, auf eine staatliche Förderung zu verzichten. Spannender wird die Entscheidung, welches Standarddepot gewählt wird und ob zusätzlich eigenes Geld eingezahlt werden soll.

Dabei sollten zwei Ziele getrennt bleiben: Geld für den Ruhestand des Kindes darf sehr langfristig gebunden sein. Geld für Studium, Ausbildung, Führerschein oder den Start in das Erwachsenenleben benötigt mehr Flexibilität. Die Frühstart-Rente kann deshalb ein Baustein der finanziellen Vorsorge für Kinder werden – sie ersetzt aber weder ein frei verfügbares Kindervermögen noch die spätere eigene Altersvorsorge.

Zum Stand 14. September 2026 befindet sich das Frühstartrentengesetz noch im Gesetzgebungsverfahren. Die konkrete Ausgestaltung kann sich bis zum endgültigen Beschluss daher noch ändern.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Die wichtigsten Eckpunkte sind inzwischen konkret beschrieben. Bei der praktischen Umsetzung entstehen für Eltern trotzdem einige naheliegende Fragen.

Wann startet die Frühstart-Rente?

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf sollen die ersten Standarddepot-Verträge ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Die Jahrgänge 2020 und 2021 sollen dann starten; für den Geburtsjahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Vorgesehen sind zehn Euro pro Monat für anspruchsberechtigte Kinder. Bei zwölf vollständigen Förderjahren ergeben sich insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen. Hinzu kommt die mögliche Wertentwicklung der Kapitalanlage.

Müssen Eltern selbst Geld einzahlen?

Nein. Eigene Einzahlungen sollen keine Voraussetzung für die staatliche Frühstart-Rente sein. Eltern, Großeltern oder andere Personen können jedoch freiwillig zusätzlich einzahlen.

Kann ein vorhandenes Kinderdepot verwendet werden?

Nein. Die staatliche Förderung soll ausschließlich in einen dafür zugelassenen und zertifizierten Standarddepot-Vertrag fließen. Ein bereits bestehendes normales Junior- oder Kinderdepot erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Was passiert, wenn die Eltern keinen Vertrag abschließen?

Dann soll die Förderung nicht verloren gehen. Die Mittel werden nach dem Regierungsentwurf kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet. Später kann das entstandene Startkapital auf einen individuellen Vertrag übertragen werden.

Kann das Geld mit 18 für den Führerschein genutzt werden?

Das staatlich geförderte Frühstart-Rentenvermögen grundsätzlich nicht. Es ist für die Altersvorsorge vorgesehen und soll deshalb normalerweise erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres verfügbar sein. Für freiwillige Eigenbeiträge gelten teilweise andere Entnahmeregeln.

Wie hoch dürfen private Zuzahlungen sein?

Nach dem Regierungsentwurf können insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich eingezahlt werden. Zuzahlungen können beispielsweise von Eltern, Großeltern oder anderen Personen stammen.

Ist die Rendite der Frühstart-Rente garantiert?

Nein. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und unterliegt damit Wertschwankungen. Beispielrechnungen mit bestimmten Renditen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind keine Zusage für die spätere Entwicklung.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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