Kleingewerbe gründen: Wann ist es sinnvoll und worauf kommt es an?

Ein Kleingewerbe ermöglicht den Einstieg in die Selbstständigkeit mit überschaubarem Gründungsaufwand. Erfahren Sie, wann sich die Anmeldung lohnt, welche Kosten und Steuern anfallen und welche Risiken Sie kennen sollten.

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Ein eigenes Unternehmen gründen, erste Kunden gewinnen und mit einer selbstständigen Tätigkeit Geld verdienen: Für viele Menschen beginnt dieser Weg mit einem Kleingewerbe. Ob Onlinehandel, handwerkliche Dienstleistungen, digitale Produkte oder ein kleiner Servicebetrieb – zahlreiche Geschäftsideen lassen sich zunächst in einem überschaubaren Rahmen umsetzen. Dafür sind weder zwangsläufig hohe Investitionen noch eine sofortige hauptberufliche Selbstständigkeit erforderlich.

Ein Kleingewerbe zu gründen ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine konkrete Geschäftsidee haben, diese regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgen möchten und die wirtschaftlichen Risiken überschaubar bleiben. Besonders für den nebenberuflichen Einstieg kann diese Form der gewerblichen Tätigkeit interessant sein. Sie ermöglicht es, erste Erfahrungen zu sammeln, einen Kundenstamm aufzubauen und herauszufinden, ob aus einer Idee langfristig ein tragfähiges Unternehmen entstehen kann.

Allerdings bedeutet eine einfache Gründung nicht, dass automatisch Geld verdient wird. Auch kleine Unternehmen müssen Kunden gewinnen, wirtschaftlich kalkulieren, ihre Einnahmen dokumentieren und steuerliche sowie rechtliche Verpflichtungen erfüllen. Zudem haften Einzelunternehmer grundsätzlich persönlich für die Verbindlichkeiten ihres Unternehmens.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, wie unkompliziert sich ein Gewerbe anmelden lässt. Viel wichtiger ist die Frage, ob sich das geplante Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von Arbeitszeit, laufenden Kosten, Steuern und persönlichen Risiken tatsächlich rechnet.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Kleingewerbe überhaupt?

Als Kleingewerbe wird ein Gewerbebetrieb bezeichnet, dessen Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Typischerweise handelt es sich um kleinere Unternehmen mit einer überschaubaren Organisation, begrenztem Geschäftsvolumen und vergleichsweise einfachen betrieblichen Abläufen.

Ein Kleingewerbe ist allerdings keine eigenständige Rechtsform. Wer allein eine entsprechende Tätigkeit aufnimmt, gründet üblicherweise ein Einzelunternehmen. Gründen mehrere Personen gemeinsam, kann beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) infrage kommen.

Im Gegensatz zu einem Kaufmann, dessen Gewerbebetrieb nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert, besteht für einen Kleingewerbetreibenden grundsätzlich keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister. Eine freiwillige Eintragung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, führt allerdings zur Kaufmannseigenschaft und den damit verbundenen handelsrechtlichen Pflichten.

Eine allgemein gültige Umsatzgrenze, bis zu der jedes Unternehmen automatisch als Kleingewerbe gilt, existiert nicht. Entscheidend sind vielmehr die gesamten betrieblichen Verhältnisse. Dazu gehören beispielsweise die Anzahl der Geschäftsvorgänge, die Beschäftigtenzahl, die Finanzierung, die Organisation und die Komplexität der Geschäftsbeziehungen.

Ein kleiner Dienstleistungsbetrieb mit wenigen Kunden und einer einfachen Buchhaltung kann deshalb andere Anforderungen haben als ein Handelsunternehmen mit umfangreichem Warenbestand, zahlreichen Lieferanten und vielen täglichen Bestellungen.

Kleingewerbe und Kleinunternehmer: Wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer werden häufig verwechselt. Tatsächlich beschreiben sie zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Das Kleingewerbe betrifft die handelsrechtliche Einordnung eines Gewerbebetriebs. Die Kleinunternehmerregelung hingegen ist eine umsatzsteuerliche Regelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz.

Ein Kleingewerbetreibender kann die Kleinunternehmerregelung nutzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Er kann sich aber auch für die reguläre Umsatzbesteuerung entscheiden. Umgekehrt können beispielsweise auch Freiberufler die Kleinunternehmerregelung anwenden, obwohl sie überhaupt kein Gewerbe betreiben.

Die wichtigsten Unterschiede zeigt folgende Übersicht:

Merkmal Kleingewerbe Kleinunternehmerregelung
Bedeutung Handelsrechtliche Einordnung Umsatzsteuerliche Regelung
Eigene Rechtsform Nein Nein
Gewerbeanmeldung Bei gewerblicher Tätigkeit erforderlich Kein Ersatz für eine Anmeldung
Allgemeine Umsatzgrenze Keine feste Grenze Gesetzliche Umsatzgrenzen
Umsatzsteuer Abhängig von der steuerlichen Behandlung Begünstigte Umsätze steuerfrei
Vorsteuerabzug Abhängig von der Besteuerung Grundsätzlich nicht möglich

Für die Gründungsentscheidung bedeutet das: Sie müssen zunächst klären, ob Ihre Tätigkeit gewerblich ist und welche Rechtsform Sie nutzen möchten. Anschließend ist zu prüfen, welche Umsatzsteuerregelung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Die Kleinunternehmerregelung ist somit keine besondere Gründungsform, sondern eine mögliche steuerliche Vereinfachung.

Wann ist es sinnvoll, ein Kleingewerbe zu gründen?

Ein Kleingewerbe eignet sich besonders für Menschen, die mit überschaubaren finanziellen Mitteln eine selbstständige Tätigkeit aufbauen möchten. Seine wesentlichen Vorteile liegen im vergleichsweise einfachen Gründungsverfahren und in einer häufig weniger aufwendigen Verwaltung als bei komplexeren Unternehmensstrukturen.

Ob sich die Gründung tatsächlich lohnt, hängt allerdings von der Geschäftsidee, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der persönlichen Situation ab.

Wenn Sie nebenberuflich Geld verdienen möchten

Für Arbeitnehmer kann ein Kleingewerbe eine Möglichkeit darstellen, zusätzlich zum regulären Einkommen selbstständig Geld zu verdienen. Das bestehende Arbeitsverhältnis sorgt weiterhin für finanzielle Stabilität, während sich das Geschäft schrittweise entwickeln kann.

Denkbar sind beispielsweise Dienstleistungen im digitalen Bereich, kleinere Handelsgeschäfte, Reparatur- und Serviceangebote oder die Herstellung eigener Produkte. Voraussetzung ist jeweils, dass die Tätigkeit rechtlich zulässig ist und gegebenenfalls erforderliche Qualifikationen oder Genehmigungen vorliegen.

Gerade bei einer nebenberuflichen Gründung sollten Sie darauf achten, dass das Geschäftsmodell auch mit begrenzter Zeit funktioniert. Wer bereits 40 Stunden pro Woche angestellt arbeitet, kann nicht selbstverständlich weitere 30 Stunden für Kundenaufträge, Verwaltung und Werbung einplanen.

Der Einstieg ist deshalb besonders interessant, wenn sich Aufträge zeitlich flexibel bearbeiten lassen, keine hohen laufenden Kosten entstehen und das Unternehmen zunächst ohne umfangreiche Verpflichtungen betrieben werden kann.

Wenn Sie eine Geschäftsidee unter realen Bedingungen testen wollen

Nicht jede Geschäftsidee entwickelt sich zu einem erfolgreichen Unternehmen. Häufig zeigt sich erst nach dem tatsächlichen Markteintritt, ob Kunden bereit sind, für eine bestimmte Leistung oder ein Produkt zu bezahlen.

Ein kleiner Gewerbebetrieb kann dafür einen geeigneten Rahmen bieten. Statt unmittelbar Geschäftsräume anzumieten, Mitarbeiter einzustellen oder größere Warenbestände zu finanzieren, lässt sich zunächst mit einem begrenzten Angebot beginnen.

So könnte ein Gründer beispielsweise mit wenigen Produkten, einem überschaubaren Dienstleistungspaket oder einer regional begrenzten Kundengruppe starten. Die Nachfrage und die tatsächlichen Kosten liefern anschließend wichtige Erkenntnisse für weitere Entscheidungen.

Wichtig ist allerdings, bereits vor dem Start eine möglichst realistische Nachfrageprüfung durchzuführen. Die gewerbliche Tätigkeit muss spätestens bei ihrer Aufnahme angemeldet werden. Ein vermeintlicher Testbetrieb mit regelmäßigen Verkäufen ist nicht automatisch von dieser Pflicht ausgenommen.

Wenn Sie langfristig ein größeres Unternehmen aufbauen möchten

Ein Kleingewerbe muss keine dauerhafte Lösung sein. Es kann auch den Ausgangspunkt für eine langfristige Selbstständigkeit bilden.

Wer zunächst allein arbeitet, benötigt möglicherweise noch keine umfangreiche Unternehmensorganisation. Mit steigenden Umsätzen, zusätzlichen Mitarbeitern oder komplexeren Geschäftsabläufen können sich die Anforderungen allerdings verändern.

Dann kann beispielsweise eine Handelsregistereintragung erforderlich werden. Auch die Wahl einer anderen Rechtsform wie einer Unternehmergesellschaft (UG) oder GmbH kann bei veränderten Haftungs- und Kapitalanforderungen sinnvoll zu prüfen sein.

Entscheidend ist, dass die ursprüngliche Unternehmensstruktur regelmäßig zur tatsächlichen Geschäftsentwicklung passt.

Für welche Geschäftsideen eignet sich ein Kleingewerbe?

Grundsätzlich kommen zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten infrage. Entscheidend ist weniger die Branche als die Frage, ob sich das Vorhaben mit einer überschaubaren Organisation betreiben lässt und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Zu den möglichen Geschäftsfeldern gehören beispielsweise:

  • Onlinehandel mit eigenen oder eingekauften Produkten
  • Hausmeister- und kleinere Servicedienstleistungen im rechtlich zulässigen Umfang
  • Webdesign und bestimmte digitale Dienstleistungen
  • Verkauf selbst hergestellter Waren
  • Event- und Veranstaltungsdienstleistungen
  • Werbe- und Marketingdienstleistungen

Diese Beispiele bedeuten nicht, dass jede Tätigkeit automatisch ohne besondere Voraussetzungen ausgeübt werden darf. Gerade im Handwerk können Eintragungspflichten, Qualifikationsnachweise oder andere Anforderungen bestehen. Auch bestimmte Beratungs-, Vermittlungs- und Sicherheitsdienstleistungen sind reguliert.

Außerdem ist nicht jede selbstständige Tätigkeit gewerblich. Je nach konkreter Ausgestaltung können beispielsweise schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende oder bestimmte beratende Tätigkeiten als freiberuflich eingestuft werden.

Freiberufler müssen ihre Tätigkeit grundsätzlich beim Finanzamt anmelden, benötigen dafür aber keine Gewerbeanmeldung. Die steuerliche Einordnung hängt von den tatsächlichen Leistungen und gegebenenfalls von der beruflichen Qualifikation ab. Sie kann nicht allein durch die gewünschte Bezeichnung selbst bestimmt werden.

Wenn die Abgrenzung unklar ist, sollte sie vor der Gründung mit dem zuständigen Finanzamt beziehungsweise einer fachkundigen Beratungsstelle geklärt werden.

Wann ist ein Kleingewerbe weniger sinnvoll?

Ein Kleingewerbe ist nicht für jede Selbstständigkeit die geeignete Ausgangslösung.

Problematisch kann insbesondere ein Geschäftsmodell sein, das bereits zu Beginn hohe Investitionen, umfangreiche Kredite oder erhebliche vertragliche Verpflichtungen erfordert. Bei einem Einzelunternehmen besteht grundsätzlich keine rechtliche Trennung zwischen dem Betriebsvermögen und dem privaten Vermögen des Inhabers.

Gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, können daher auch persönliche Vermögenswerte betroffen sein. Eine geringe Unternehmensgröße schützt nicht vor Haftungsansprüchen.

Besonders sorgfältig sollten Sie die Rechtsform prüfen, wenn Ihre Tätigkeit mit erheblichen Schadenersatzrisiken, größeren Warenbeständen, langfristigen Mietverträgen oder einer hohen finanziellen Vorleistung verbunden ist.

Auch bei einer geplanten Gründung mit mehreren Beteiligten sollte die rechtliche Gestaltung nicht ausschließlich nach den anfänglichen Kosten ausgewählt werden. Eine GbR kann zwar vergleichsweise unkompliziert gegründet werden, ihre Gesellschafter haften aber grundsätzlich persönlich für Gesellschaftsverbindlichkeiten.

Wer erhebliche Haftungsrisiken begrenzen möchte, sollte deshalb auch alternative Rechtsformen und geeignete Versicherungen prüfen.

Kleingewerbe anmelden: So funktioniert die Gründung

Der formale Gründungsprozess ist bei einem einfachen Einzelunternehmen häufig überschaubar. Dennoch sollten die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge erfolgen.

1. Geschäftsidee und Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie ein Gewerbe anmelden, sollten Sie Ihr Geschäftsmodell möglichst konkret beschreiben können. Klären Sie, welche Leistungen Sie anbieten möchten, wer Ihre Kunden sein sollen und auf welchem Weg die Einnahmen entstehen.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich einzuordnen ist. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben müssen die erforderlichen Genehmigungen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise rechtzeitig vorliegen.

Bei bestimmten handwerklichen Tätigkeiten ist beispielsweise eine Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich.

Eine sorgfältige Vorbereitung verhindert, dass Sie zwar ein Gewerbe anmelden, die geplante Tätigkeit anschließend aber nicht wie vorgesehen ausüben dürfen.

2. Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden

Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss diese bei der zuständigen Gewerbebehörde angezeigt werden. Je nach Gemeinde ist die Anmeldung persönlich, schriftlich oder über ein Onlineportal möglich.

Üblicherweise werden Angaben zur Person, zur Betriebsstätte, zum Beginn der Tätigkeit und zum Gegenstand des Gewerbes benötigt. Zusätzlich können Ausweisdokumente und gegebenenfalls Erlaubnisse erforderlich sein.

Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig. Die konkrete Höhe richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde.

Wichtig ist eine zutreffende Beschreibung der Tätigkeit. Sie sollte das geplante Geschäft ausreichend konkret wiedergeben und nicht lediglich aus einer allgemeinen Formulierung wie „Dienstleistungen aller Art“ bestehen.

Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung über die Gewerbeanzeige. Diese wird umgangssprachlich häufig als Gewerbeschein bezeichnet.

Die Gewerbeanmeldung ersetzt allerdings keine gesondert erforderlichen Genehmigungen.

3. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt erledigen

Nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Dies erfolgt üblicherweise über ELSTER.

Darin machen Sie unter anderem Angaben zu Ihrer Tätigkeit, zur erwarteten Umsatz- und Gewinnentwicklung sowie zur vorgesehenen umsatzsteuerlichen Behandlung.

Anhand der Angaben kann das Finanzamt unter anderem Steuervorauszahlungen festsetzen und Ihnen eine betriebliche Steuernummer zuteilen.

Die Umsatz- und Gewinnschätzungen sollten realistisch sein. Überhöhte Erwartungen können zu unnötig hohen Vorauszahlungen führen. Zu niedrige Schätzungen können dagegen spätere Nachzahlungen begünstigen.

Verändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich, können gegebenenfalls Anpassungen der Vorauszahlungen beantragt werden.

4. Weitere Anmeldungen und Pflichten klären

Mit der Gewerbeanmeldung werden regelmäßig auch andere Stellen informiert. Dazu gehören beispielsweise die zuständige Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer und der Unfallversicherungsträger.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht grundsätzlich eine Meldepflicht innerhalb einer Woche. Diese gilt bei einer ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung in der Regel bereits als erfüllt, da die erforderlichen Daten weitergeleitet werden. Ob für Sie persönlich Versicherungsschutz besteht oder eine zusätzliche Anmeldung sinnvoll ist, sollten Sie mit dem zuständigen Träger klären.

Je nach Tätigkeit können weitere Anforderungen bestehen, etwa aus dem Gewerberecht, Lebensmittelrecht oder Handwerksrecht.

Wer einen Onlinehandel eröffnet, muss außerdem die jeweiligen Informations- und Verbraucherpflichten beachten. Bei verpackten Waren können zusätzliche Pflichten nach dem Verpackungsgesetz entstehen.

Erst wenn alle für Ihr Geschäftsmodell erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte der operative Geschäftsbetrieb vollständig aufgenommen werden.

Wie viel kostet es, ein Kleingewerbe zu gründen?

Ein wesentlicher Vorteil des Kleingewerbes ist, dass für die Gründung eines einfachen Einzelunternehmens kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital erforderlich ist.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Kleingewerbe kostenlos gegründet und betrieben werden kann.

Die eigentliche Gewerbeanmeldung verursacht meist nur eine überschaubare einmalige Gebühr. Wesentlich stärker können sich zusätzliche Anschaffungen und laufende Betriebsausgaben auf den Kapitalbedarf auswirken.

Bei einer digitalen Dienstleistung reichen möglicherweise ein bereits vorhandener Computer und wenige Softwareanwendungen. Ein Onlinehändler benötigt dagegen gegebenenfalls Warenbestände, Verpackungsmaterial, Lagerflächen und finanzielle Mittel für Retouren.

Folgende Kostenpositionen sollten in einer Gründungsplanung berücksichtigt werden:

Kostenposition Möglicher Aufwand
Gewerbeanmeldung Einmalige kommunale Gebühr
Arbeitsmittel Abhängig von der Tätigkeit
Software und Internet Einmalig oder monatlich
Website und Werbung Je nach Vertriebskonzept
Geschäftskonto Abhängig vom Kontomodell
Versicherungen Abhängig vom Risiko
Steuerberatung Abhängig vom Beratungsbedarf
Waren und Material Abhängig vom Geschäftsmodell

Nicht jede Position fällt bei jeder Gründung an. Ein separates Geschäftskonto ist für ein gewerbliches Einzelunternehmen nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, kann aber organisatorisch sinnvoll sein. Dabei sollten auch die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Bankkontos berücksichtigt werden.

Besonders wichtig ist eine finanzielle Reserve. Wer sämtliche verfügbaren Mittel in die Erstausstattung investiert, kann bereits durch ausbleibende Kundenzahlungen oder unerwartete Reparaturen unter Druck geraten.

Welche laufenden Kosten entstehen nach der Gründung?

Viele Gründer konzentrieren sich auf die einmaligen Kosten und unterschätzen die späteren Verpflichtungen. Dabei entscheidet vor allem die laufende Kostenstruktur darüber, ob sich eine Geschäftsidee wirtschaftlich trägt.

Zu den regelmäßigen Ausgaben können Softwareabonnements, Versicherungsbeiträge, Kontogebühren, Werbung, Telefonkosten, Fahrtkosten oder Lagermieten gehören. Hinzu kommen gegebenenfalls Beiträge zur zuständigen Kammer.

Für bestimmte Gründer und Unternehmen mit geringen Gewinnen sind bei der Industrie- und Handelskammer gesetzliche Beitragsbefreiungen vorgesehen. Ob diese greifen, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab. Eine pauschale Beitragsfreiheit für sämtliche Kleingewerbetreibenden besteht nicht.

Auch variable Kosten müssen berücksichtigt werden. Wer Produkte verkauft, benötigt beispielsweise Verpackungen, trägt möglicherweise Plattformgebühren und muss beschädigte oder retournierte Waren einkalkulieren.

Bei Dienstleistungen entstehen dagegen häufig weniger Materialkosten. Dafür ist die verfügbare Arbeitszeit meist die entscheidende wirtschaftliche Grenze.

Ein sinnvoller Geschäftsplan berücksichtigt deshalb nicht nur die Frage, was der Einstieg kostet, sondern auch, welche monatlichen Ausgaben selbst dann weiterlaufen, wenn vorübergehend keine Kunden vorhanden sind.

Wie viel Geld kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Ein Kleingewerbe besitzt keine allgemein gültige Verdienstgrenze. Die tatsächlichen Einnahmen hängen vom Geschäftsmodell, der Nachfrage, der Preisgestaltung, dem Zeitaufwand und den betrieblichen Kosten ab.

Ein nebenberuflicher Dienstleister kann beispielsweise einige hundert Euro monatlich umsetzen. Ein etablierter Händler kann deutlich höhere Umsätze erzielen. Daraus lässt sich allerdings nicht automatisch auf den persönlichen Verdienst schließen.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Umsatz und Gewinn.

Umsatz bezeichnet die Einnahmen aus den verkauften Waren oder erbrachten Leistungen, unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen steuerlichen Einordnung.

Gewinn ist vereinfacht der Betrag, der nach Abzug der steuerlich berücksichtigungsfähigen Betriebsausgaben verbleibt.

Der Gewinn ist jedoch noch nicht mit dem privat verfügbaren Nettoeinkommen gleichzusetzen. Persönliche Steuern, gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge und notwendige Rücklagen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Beispielrechnung: Ein kleiner Dienstleistungsbetrieb

Angenommen, Sie bieten nebenberuflich eine digitale Dienstleistung an und gewinnen sechs Kunden pro Monat. Jeder Kunde bezahlt 250 Euro für einen Auftrag.

Für die Aufträge benötigen Sie insgesamt 45 Stunden monatlich. Darin sind auch die Kundenkommunikation, die Vorbereitung und einfache Verwaltungsarbeiten enthalten.

Ihre monatlichen betrieblichen Ausgaben für Software, Werbung und weitere Geschäftskosten betragen 350 Euro.

Position Monatlich
6 Aufträge zu je 250 Euro 1.500 €
Betriebsausgaben −350 €
Gewinn vor persönlichen Steuern 1.150 €
Zeitaufwand 45 Stunden
Gewinn je Arbeitsstunde ca. 25,56 €

In dieser Beispielrechnung entsteht ein monatlicher Gewinn von 1.150 Euro. Auf zwölf Monate hochgerechnet wären das 13.800 Euro, sofern sich Umsatz und Kosten nicht verändern.

Das Beispiel stellt weder eine typische Verdiensthöhe noch eine Prognose dar. Es zeigt lediglich, wie eine wirtschaftliche Kalkulation aussehen kann.

Von den 1.150 Euro sind persönliche Steuern und gegebenenfalls zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge noch nicht abgezogen. Auch Rücklagen für Krankheit, Urlaub und größere Anschaffungen sind nicht berücksichtigt.

Wenn für dieselben sechs Aufträge tatsächlich 70 statt 45 Arbeitsstunden notwendig wären, würde der rechnerische Gewinn pro Stunde deutlich sinken.

Gerade bei selbstständigen Dienstleistungen ist es deshalb wichtig, die gesamte Arbeitszeit und nicht nur die unmittelbar abrechenbaren Stunden zu berücksichtigen.

Wann sind die ersten Einnahmen realistisch?

Die Gewerbeanmeldung selbst bringt noch keine Kunden. Wie schnell die ersten Einnahmen entstehen, hängt vor allem davon ab, ob bereits ein konkretes Angebot und eine erreichbare Zielgruppe vorhanden sind.

Wer schon vor der Gründung potenzielle Kundenkontakte aufgebaut und eine belastbare Nachfrage festgestellt hat, kann möglicherweise zeitnah erste Aufträge erhalten. Ohne bestehende Kontakte kann die Kundengewinnung dagegen wesentlich länger dauern.

Bei einem Onlinehandel kommt zusätzlich die Zeit für Produktauswahl, Beschaffung, Präsentation, Preisgestaltung und die Einrichtung des Vertriebs hinzu.

Auch die erste erbrachte Leistung führt nicht immer sofort zu einem Zahlungseingang. Vereinbarte Zahlungsziele, verspätete Überweisungen oder Reklamationen können die verfügbare Liquidität beeinflussen.

Ein realistischer Finanzplan sollte deshalb mehrere Monate mit geringen oder vollständig ausbleibenden Einnahmen verkraften können.

Kleinunternehmerregelung 2026: Welche Umsatzgrenzen gelten?

Für viele Gründer stellt sich die Frage, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen sollten.

Nach der seit 2025 geltenden Rechtslage sind die maßgeblichen Umsätze grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Im Jahr der erstmaligen Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gilt eine besondere Regel: Hier ist grundsätzlich die Umsatzgrenze von 25.000 Euro maßgeblich. Es kommt auf den tatsächlichen Umsatz im Gründungsjahr an; eine Hochrechnung auf zwölf Monate erfolgt nicht.

Wird die jeweils maßgebliche Grenze überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung unmittelbar. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der regulären Umsatzbesteuerung. Die zuvor steuerfrei ausgeführten Umsätze bleiben grundsätzlich steuerfrei.

Für die Umsatzgrenzen sind die nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelten Gesamtumsätze maßgeblich, nicht der Gewinn.

Betreiben Sie als Einzelunternehmer mehrere gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten, werden die maßgeblichen Umsätze für die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich gemeinsam betrachtet. Eine getrennte Umsatzgrenze für jeden Geschäftsbereich existiert nicht.

Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung?

Der wichtigste Vorteil besteht darin, dass für die begünstigten Leistungen keine Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden muss.

Das kann insbesondere bei Geschäften mit Privatkunden interessant sein, da diese in der Regel keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Auch der laufende Verwaltungsaufwand fällt häufig geringer aus, weil grundsätzlich keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich sind.

Allerdings besteht im Gegenzug grundsätzlich kein Vorsteuerabzug aus betrieblichen Eingangsrechnungen.

Wer beispielsweise größere Investitionen tätigt oder vor allem Geschäftskunden betreut, sollte deshalb sorgfältig prüfen, ob die reguläre Umsatzbesteuerung wirtschaftlich geeigneter ist.

Ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist möglich, führt aber grundsätzlich zu einer fünfjährigen Bindung.

Die Kleinunternehmerregelung ersetzt außerdem nicht die Einkommensteuer. Sie ist ausschließlich eine umsatzsteuerliche Regelung.

Welche Steuern muss ein Kleingewerbe zahlen?

Auch ein kleiner Gewerbebetrieb unterliegt grundsätzlich den allgemeinen steuerlichen Vorschriften. Welche Steuern tatsächlich anfallen, hängt von den Gewinnen, der umsatzsteuerlichen Behandlung und der persönlichen Situation ab.

Einkommensteuer auf den Gewinn

Der Gewinn aus einem gewerblichen Einzelunternehmen gehört grundsätzlich zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften.

Wer neben seinem Angestelltenverhältnis ein Gewerbe betreibt, muss berücksichtigen, dass der zusätzliche Gewinn grundsätzlich zusammen mit den übrigen steuerpflichtigen Einkünften in die persönliche Einkommensteuerberechnung eingeht.

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem kleinere gewerbliche Gewinne automatisch steuerfrei wären.

Auch eine Tätigkeit mit geringen Einnahmen kann deshalb eine zusätzliche Einkommensteuerbelastung auslösen.

Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem vom gesamten zu versteuernden Einkommen, von Abzügen und von der persönlichen steuerlichen Situation ab.

Gewerbesteuer und Freibetrag

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich.

Er bezieht sich auf den maßgeblichen Gewerbeertrag, der vom steuerlichen Gewinn abweichen kann.

Liegt der Gewerbeertrag nicht über diesem Freibetrag, fällt für einen entsprechenden Einzelbetrieb grundsätzlich keine Gewerbesteuer an. Bei höheren Gewerbeerträgen wird die Steuer unter Berücksichtigung des kommunalen Hebesatzes berechnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Wichtig: Der Gewerbesteuerfreibetrag ist keine allgemeine Steuerfreigrenze. Ein Gewinn unter 24.500 Euro ist nicht automatisch von der Einkommensteuer befreit.

Umsatzsteuer

Ob Umsatzsteuer anfällt, hängt unter anderem davon ab, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet wird.

Bei regulärer Umsatzbesteuerung müssen die entsprechenden umsatzsteuerlichen Verpflichtungen berücksichtigt werden. Gleichzeitig kann grundsätzlich ein Vorsteuerabzug für berechtigte betriebliche Ausgaben möglich sein.

Bei der Kleinunternehmerregelung sind die begünstigten Umsätze steuerfrei, jedoch ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Besondere Sachverhalte, etwa bestimmte Leistungen aus dem Ausland, können dennoch zusätzliche Umsatzsteuerpflichten auslösen.

Eine individuelle steuerliche Prüfung ist insbesondere bei internationalen Geschäften oder größeren Investitionen sinnvoll.

Buchhaltung und Rechnungen: Was müssen Gründer beachten?

Ein Kleingewerbe bedeutet nicht, dass auf die Buchhaltung verzichtet werden darf.

Auch kleine Unternehmen müssen ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß dokumentieren und die relevanten Belege aufbewahren.

Solange keine handels- oder steuerrechtliche Buchführungspflicht besteht, kann der Gewinn häufig über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt werden. Dabei werden die maßgeblichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach den geltenden steuerlichen Regeln gegenübergestellt.

Bei der Entwicklung des Unternehmens müssen mögliche Buchführungs- und Bilanzierungspflichten weiterhin geprüft werden.

Für die laufende Organisation empfiehlt es sich, geschäftliche und private Zahlungen möglichst klar zu trennen. Das vereinfacht die Buchhaltung und macht die wirtschaftliche Entwicklung nachvollziehbarer.

Rechnungen müssen die jeweils vorgeschriebenen Angaben enthalten. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung darf keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Stattdessen muss bei entsprechenden Rechnungen auf die Steuerbefreiung nach § 19 Umsatzsteuergesetz hingewiesen werden.

Seit 2025 müssen grundsätzlich auch Kleinunternehmer elektronische Rechnungen empfangen können. Dafür genügt regelmäßig ein geeignetes E-Mail-Postfach. Kleinunternehmer sind für ihre eigenen begünstigten Umsätze grundsätzlich von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen.

Ein geeigneter Rechnungs- und Buchhaltungsprozess sollte deshalb bereits vor den ersten Aufträgen eingerichtet werden.

Nebenberufliches Kleingewerbe: Was ist mit Arbeitgeber und Krankenversicherung?

Eine selbstständige Tätigkeit neben einem Angestelltenverhältnis ist grundsätzlich möglich. Dennoch sollten vor der Gründung die arbeitsvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen geprüft werden.

Zunächst ist relevant, ob der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Vorgaben für Nebentätigkeiten enthält.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, für jede nebenberufliche Selbstständigkeit eine Arbeitgebergenehmigung einzuholen, besteht für gewöhnliche Arbeitnehmer nicht. Vertragliche Anzeige- oder Zustimmungspflichten und berechtigte Arbeitgeberinteressen können aber relevant sein. Konkurrenz zum Arbeitgeber oder eine Beeinträchtigung der Haupttätigkeit können rechtliche Probleme verursachen.

Für Beamte und bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten besondere Regelungen.

Darüber hinaus sollten Sie Ihre Krankenkasse über die geplante selbstständige Tätigkeit informieren.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird anhand der individuellen Umstände geprüft, ob die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt oder als hauptberufliche Tätigkeit einzustufen ist. Dabei können insbesondere der zeitliche Umfang, die wirtschaftliche Bedeutung und die Beschäftigung von Mitarbeitern relevant sein.

Eine veränderte Einstufung kann erhebliche Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge haben.

Auch die Rentenversicherung sollte nicht grundsätzlich außer Acht gelassen werden. Bestimmte selbstständige Tätigkeiten können rentenversicherungspflichtig sein. Das gilt unter gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise für einige Handwerker, Lehrkräfte oder bestimmte Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.

Wer langfristig von der Selbstständigkeit leben möchte, muss außerdem seine Altersvorsorge eigenständig planen.

Welche Risiken und Nachteile hat ein Kleingewerbe?

Die niedrige Einstiegshürde kann darüber hinwegtäuschen, dass eine Unternehmensgründung immer wirtschaftliche Risiken mit sich bringt.

Besonders bedeutsam ist die persönliche Haftung. Als Einzelunternehmer haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen für betriebliche Verbindlichkeiten. Je nach Tätigkeit können daher passende betriebliche Versicherungen sinnvoll oder erforderlich sein.

Ein weiteres Risiko ist die unregelmäßige Auftragslage. Selbst wenn die ersten Monate erfolgreich verlaufen, können Kunden abspringen, Aufträge ausfallen oder Preise unter Druck geraten.

Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand. Rechnungen, Belege, Steuererklärungen, Kundenkommunikation und gegebenenfalls rechtliche Informationspflichten benötigen Zeit, ohne unmittelbar zusätzliche Einnahmen zu erzeugen.

Wer mit mehreren Kunden rechnet, tatsächlich aber langfristig fast ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitet, sollte außerdem die tatsächliche rechtliche Ausgestaltung der Tätigkeit prüfen. Eine Gewerbeanmeldung allein schließt eine abhängige Beschäftigung beziehungsweise Scheinselbstständigkeit nicht aus.

Ebenso können hohe Fixkosten problematisch werden. Ein Kleingewerbe mit geringer Nachfrage und laufenden Verpflichtungen verursacht unter Umständen dauerhaft Verluste.

Die wichtigste wirtschaftliche Absicherung besteht deshalb darin, Investitionen an die tatsächlich nachgewiesene Nachfrage anzupassen und ausreichende Liquiditätsreserven vorzuhalten.

Kleingewerbe gründen: Diese sieben Schritte erleichtern den Einstieg

Eine erfolgreiche Gründung beginnt nicht mit möglichst vielen Anschaffungen, sondern mit einem Angebot, für das tatsächlich eine zahlungsbereite Nachfrage besteht.

Die folgende Vorgehensweise hilft dabei, den Einstieg strukturiert vorzubereiten.

  1. Geschäftsidee konkretisieren: Beschreiben Sie genau, welche Leistung oder welches Produkt Sie anbieten und welches Problem Sie damit lösen möchten.
  2. Nachfrage überprüfen: Untersuchen Sie die Zielgruppe, bestehende Wettbewerber und realistische Verkaufspreise. Unverbindliches Interesse ist noch keine zahlungsbereite Nachfrage.
  3. Kosten und Preise kalkulieren: Erfassen Sie den voraussichtlichen Zeitaufwand, variable Kosten, Fixkosten und notwendige Rücklagen. Ermitteln Sie daraus, welcher Preis wirtschaftlich tragfähig wäre.
  4. Rechtliche Voraussetzungen klären: Prüfen Sie die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit, mögliche Genehmigungen und gegebenenfalls arbeitsvertragliche Vorgaben.
  5. Gewerbe anmelden und steuerlich erfassen lassen: Erledigen Sie die erforderlichen behördlichen Schritte und prüfen Sie die passende Umsatzsteuerregelung.
  6. Kleine, kontrollierte Marktphase starten: Beginnen Sie mit einem überschaubaren Leistungsangebot und vermeiden Sie unnötige langfristige Verpflichtungen.
  7. Ergebnisse regelmäßig auswerten: Überprüfen Sie Umsatz, Gewinn, tatsächliche Arbeitsstunden und Liquidität. Verändern Sie Preise oder Leistungen, wenn sich das Geschäftsmodell nicht rechnet.

Besonders wichtig ist der letzte Schritt. Eine Geschäftsidee sollte nicht allein danach beurteilt werden, ob gelegentlich Geld auf dem Konto eingeht. Entscheidend ist, ob nach sämtlichen Kosten und unter Berücksichtigung des persönlichen Arbeitsaufwands ein dauerhaft tragfähiges Ergebnis entsteht.

Wie lässt sich ein Kleingewerbe langfristig wirtschaftlich aufbauen?

Wenn die ersten Aufträge erfolgreich abgeschlossen wurden, sollte das Unternehmen nicht zwangsläufig sofort vergrößert werden. Häufig ist es wirtschaftlich sinnvoller, zunächst die vorhandenen Abläufe zu verbessern.

Dazu gehört beispielsweise, die Preise anhand der tatsächlich benötigten Arbeitsstunden zu überprüfen. Auch standardisierte Leistungen, wiederkehrende Kunden oder eine bessere Auftragsplanung können helfen, die Wirtschaftlichkeit zu steigern.

Im Handel kann eine genaue Analyse der Produktmargen entscheidend sein. Ein Artikel mit hohem Verkaufspreis ist nicht automatisch rentabel, wenn Einkauf, Versand, Plattformgebühren und Retouren einen großen Teil des Umsatzes aufzehren.

Zusätzliche Werbung sollte ebenfalls nicht ausschließlich nach der Anzahl gewonnener Kunden beurteilt werden. Relevant ist, ob die dadurch gewonnenen Aufträge nach Berücksichtigung der Werbekosten einen ausreichenden Gewinn erwirtschaften.

Mit zunehmendem Geschäftsumfang sollten außerdem die Rechtsform, die Versicherungssituation, die steuerlichen Pflichten und die organisatorischen Anforderungen erneut überprüft werden.

Ein Unternehmen kann klein beginnen und trotzdem professionell geführt werden. Gerade diese konsequente wirtschaftliche Kontrolle erhöht die Chance, aus einem anfänglichen Nebenverdienst langfristig eine tragfähige Selbstständigkeit zu entwickeln.

Fazit: Wann lohnt es sich, ein Kleingewerbe zu gründen?

Ein Kleingewerbe kann ein sinnvoller Einstieg in die Selbstständigkeit sein, wenn eine konkrete Geschäftsidee vorliegt, das finanzielle Risiko überschaubar bleibt und die ersten Aufträge ohne größere Investitionen abgewickelt werden können. Besonders attraktiv ist dieser Weg für Menschen, die nebenberuflich einen Kundenstamm aufbauen und ihre Geschäftsidee unter realen Marktbedingungen entwickeln möchten.

Die vergleichsweise einfache Anmeldung ist jedoch kein wirtschaftlicher Vorteil, wenn das Angebot keine ausreichende Nachfrage findet oder die tatsächlichen Arbeitsstunden und Betriebsausgaben den Verdienst aufzehren.

Wer hohe Investitionen plant, erhebliche Haftungsrisiken übernimmt oder von Anfang an ein komplexes Unternehmen aufbauen möchte, sollte alternative Rechtsformen und eine umfassendere Gründungsplanung prüfen.

Entscheidend ist letztlich nicht, wie schnell ein Gewerbe angemeldet werden kann, sondern ob sich damit ein verlässlicher Gewinn erzielen lässt, der den eingesetzten Arbeitsaufwand und die übernommenen Risiken rechtfertigt. Ein kleiner, sorgfältig kalkulierter Start kann dafür eine solide Grundlage schaffen.

Häufige Fragen zum Kleingewerbe

Kann ich ein Kleingewerbe ohne Startkapital gründen?

Für ein einfaches gewerbliches Einzelunternehmen ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben. Eine Gründung mit sehr wenig Geld ist deshalb grundsätzlich möglich, insbesondere bei Dienstleistungen mit geringem Materialbedarf. Vollständig kostenlos ist der Einstieg aber normalerweise nicht. Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig, und je nach Tätigkeit können weitere Ausgaben entstehen. Eine finanzielle Reserve ist sinnvoll, damit unerwartete Kosten nicht unmittelbar zu Zahlungsproblemen führen.

Darf ich ein Kleingewerbe anmelden, obwohl ich noch keine Kunden habe?

Ja. Für die Gewerbeanmeldung ist es nicht erforderlich, bereits zahlende Kunden nachzuweisen. Entscheidend ist die beabsichtigte Aufnahme einer tatsächlichen gewerblichen Tätigkeit. Sie sollten allerdings vermeiden, langfristig Kosten zu verursachen, ohne eine realistische Nachfrage zu erwarten. Eine sorgfältige Marktprüfung vor der Anmeldung kann helfen, das finanzielle Risiko zu begrenzen.

Muss ich für ein Kleingewerbe ein Geschäftskonto eröffnen?

Für ein gewöhnliches gewerbliches Einzelunternehmen ist ein separates Geschäftskonto nicht grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch kann es sinnvoll sein, private und geschäftliche Zahlungsvorgänge zu trennen. Dadurch werden Einnahmen und Ausgaben leichter nachvollziehbar. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihre Bank die geschäftliche Nutzung eines privaten Girokontos vertraglich erlaubt.

Kann ich mehrere Tätigkeiten über ein Kleingewerbe ausüben?

Grundsätzlich können mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Dabei müssen die Tätigkeiten zutreffend angemeldet sein und gegebenenfalls erforderliche Erlaubnisse vorliegen. Ob eine Erweiterung eine Gewerbeummeldung erfordert, hängt von den konkreten Umständen ab. Umsatzsteuerlich ist außerdem zu beachten, dass die maßgeblichen Umsätze verschiedener Geschäftsbereiche eines Einzelunternehmers für die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich zusammenzurechnen sind.

Kann ich mein Kleingewerbe wieder abmelden, wenn es nicht funktioniert?

Ja. Wenn die gewerbliche Tätigkeit dauerhaft eingestellt wird, muss sie bei der zuständigen Gewerbebehörde abgemeldet werden. Darüber hinaus sind gegebenenfalls das Finanzamt und weitere beteiligte Stellen zu berücksichtigen. Offene Rechnungen, bestehende Verträge, steuerliche Verpflichtungen und mögliche Gewährleistungsansprüche verschwinden allerdings nicht automatisch durch die Abmeldung. Vor der endgültigen Aufgabe sollten deshalb sämtliche verbleibenden Verpflichtungen geprüft werden.

Was passiert, wenn mein Kleingewerbe plötzlich stark wächst?

Ein wachsendes Unternehmen kann zusätzliche rechtliche und steuerliche Anforderungen auslösen. Beispielsweise können die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung überschritten werden, neue Buchführungspflichten entstehen oder ein Handelsregistereintrag erforderlich werden. Auch die Versicherungssituation und die Organisation müssen gegebenenfalls angepasst werden. Wachstum bedeutet nicht automatisch, dass sofort eine GmbH gegründet werden muss. Die geeignete Struktur sollte jedoch regelmäßig überprüft werden.

Darf ich als Rentner oder Student ein Kleingewerbe gründen?

Grundsätzlich können auch Rentner und Studierende eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Allerdings können die Einkünfte und der zeitliche Umfang Auswirkungen auf individuelle Leistungen, die Krankenversicherung oder andere persönliche Rahmenbedingungen haben. Bei Studierenden ist beispielsweise die sozialversicherungsrechtliche Einstufung relevant. Bei Rentnern kommt es unter anderem auf die Art der bezogenen Rente an. Vor der Gründung sollten deshalb die jeweiligen Auswirkungen mit den zuständigen Stellen geklärt werden.

Kann ich ein Kleingewerbe auch ohne berufliche Ausbildung betreiben?

Für viele gewerbliche Tätigkeiten ist keine bestimmte Berufsausbildung vorgeschrieben. Das gilt beispielsweise für zahlreiche einfache Handels- und Dienstleistungsangebote. Andere Tätigkeiten setzen hingegen besondere Qualifikationen, eine Erlaubnis oder eine Eintragung in bestimmte Verzeichnisse voraus. Insbesondere bei zulassungspflichtigen Handwerken reicht eine einfache Gewerbeanmeldung nicht aus. Ob und welche Qualifikationen erforderlich sind, sollte daher für die konkret geplante Tätigkeit geprüft werden.

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Andreas Langer
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Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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