Wer regelmäßig Cola, Limonade, Eistee oder Energydrinks kauft, muss sich möglicherweise auf höhere Ausgaben einstellen. Am 14. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Nach dem aktuellen Vorschlag sollen Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter künftig mit 26 oder 32 Cent pro Liter besteuert werden. Der geplante Starttermin ist der 1. Juli 2027. Für Verbraucher ist vor allem entscheidend, wie viel von dieser zusätzlichen Steuer die Hersteller und Händler an ihre Kunden weitergeben. Noch ist die Regelung allerdings nicht endgültig verabschiedet.
Bundesregierung einigt sich auf Zuckersteuer mit zwei Stufen
Nach zwischenzeitlichen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Regierungskoalition liegt nun ein Kompromiss vor. Ursprünglich war eine stärkere Besteuerung mit drei unterschiedlichen Steuersätzen vorgesehen. Das neue Modell enthält nur noch zwei Steuerstufen und sieht zusätzliche Ausnahmen vor.
Die Höhe der geplanten Steuer richtet sich nach dem Gesamtzuckergehalt eines Getränks. Entscheidend ist dabei die Angabe in Gramm Zucker je 100 Milliliter, die Verbraucher auf der Verpackung in der Nährwerttabelle finden können.
| Zuckergehalt je 100 ml | Geplante Steuer pro Liter |
|---|---|
| Unter 5 Gramm | Keine Zuckergetränkesteuer |
| 5 bis unter 8 Gramm | 0,26 € |
| Ab 8 Gramm | 0,32 € |
Die Steuer soll grundsätzlich bei den steuerpflichtigen Unternehmen anfallen. Verbraucher müssen sie also nicht selbst an das Finanzamt oder eine andere Behörde abführen. Allerdings ist die Abgabe als Verbrauchsteuer angelegt, deren Kosten über höhere Verkaufspreise an die Käufer weitergegeben werden können.
Wichtig: Die genannten Beträge sind Steuersätze und keine verbindlich festgelegten Preiserhöhungen. Ein Liter Cola muss deshalb nicht automatisch exakt 32 Cent mehr kosten. Hersteller und Händler können ihre Preise unterschiedlich anpassen.
Welche Getränke von der Zuckersteuer betroffen wären
Die geplante Regelung erfasst verschiedene Getränke, die einen bestimmten Zuckergehalt erreichen. Neben klassischen Erfrischungsgetränken könnten auch Produkte betroffen sein, die nicht unbedingt als besonders zuckerhaltig wahrgenommen werden.
Zu den betroffenen Getränkekategorien zählen insbesondere Cola und Limonaden, Eistees, Energydrinks sowie bestimmte Fruchtnektare und Fruchtsaftgetränke. Auch zuckerhaltige Sirupe und Getränkekonzentrate sollen grundsätzlich berücksichtigt werden.
Ob ein konkretes Produkt steuerpflichtig wird, hängt jedoch nicht allein von seiner Bezeichnung ab. Entscheidend sind die gesetzlichen Produktdefinitionen, der Zuckergehalt und mögliche Ausnahmeregelungen.
Diese Getränke sollen von der Steuer ausgenommen bleiben
Die Bundesregierung sieht mehrere Ausnahmen vor. Unter anderem sollen reine Frucht- und Gemüsesäfte, Milch sowie bestimmte pflanzliche Alternativen wie Hafer-, Reis- und Sojadrinks nicht unter die neue Steuer fallen.
Auch ungesüßte Saftschorlen, bestimmte alkoholfreie Alternativen zu Bier und Wein sowie Getränke, die mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt werden, sollen ausgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise viele Light- und Zero-Produkte.
Damit kann es künftig vorkommen, dass zwei ähnlich aussehende Getränke im Supermarkt unterschiedlich besteuert werden. Während eine klassische gezuckerte Limonade unter die Steuer fallen könnte, bleibt ihre zuckerfreie Variante möglicherweise davon verschont.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass sich ein Blick auf die Nährwertangaben und Zutatenlisten künftig nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch finanziell lohnen kann.
Wie viel könnten Getränke ab Juli 2027 teurer werden?
Die geplante Zuckersteuer beträgt je nach Zuckergehalt 26 oder 32 Cent pro Liter. Bei kleineren Verpackungen fällt der rechnerische Steuerbetrag entsprechend niedriger aus.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Steuerbeträge sich für unterschiedliche Verpackungsgrößen ergeben würden.
| Verpackungsgröße | Bei 26 Cent/Liter | Bei 32 Cent/Liter |
|---|---|---|
| 0,33 Liter | 0,09 € | 0,11 € |
| 0,5 Liter | 0,13 € | 0,16 € |
| 1,0 Liter | 0,26 € | 0,32 € |
| 1,5 Liter | 0,39 € | 0,48 € |
| 2,0 Liter | 0,52 € | 0,64 € |
Die Beträge sind auf volle Cent gerundet. Sie zeigen die rechnerische Verbrauchsteuer, nicht den endgültigen Aufschlag an der Supermarktkasse.
Eine Besonderheit besteht darin, dass sich die Mehrwertsteuer bei vollständiger Weitergabe der zusätzlichen Verbrauchsteuer ebenfalls auf den Endpreis auswirken kann. Bei einem Getränk mit 32 Cent Zuckersteuer pro Liter könnte sich der Bruttopreis deshalb rechnerisch um rund 38 Cent erhöhen, wenn die gesamte zusätzliche Belastung einschließlich Mehrwertsteuer weitergegeben wird. Tatsächlich können die Preisänderungen niedriger oder höher ausfallen.
Beispielrechnung: So viel könnte ein Haushalt jährlich mehr bezahlen
Besonders für Haushalte, die regelmäßig größere Mengen zuckerhaltiger Getränke kaufen, können sich auch vergleichsweise kleine Preisänderungen über das Jahr bemerkbar machen.
Beispielrechnung: Mehrkosten bei regelmäßigem Cola-Konsum
Angenommener wöchentlicher Verbrauch: 6 Liter
Verbrauch innerhalb eines Jahres: 312 Liter
Geplanter Steuersatz: 0,32 € pro Liter
Rechnerische jährliche Zuckersteuer: 99,84 €
Ergebnis: Mögliche jährliche Mehrkosten einschließlich zusätzlicher Mehrwertsteuer 118,81 €
Hinweis: Modellrechnung mit 52 Wochen und 19 % Mehrwertsteuer. Angenommen wird, dass die zusätzliche Steuer vollständig an Verbraucher weitergegeben wird. Andere Preisänderungen, Rabatte und Anpassungen der Rezeptur sind nicht berücksichtigt.
Ein Haushalt mit einem wöchentlichen Verbrauch von sechs Litern entsprechend zuckerhaltiger Getränke könnte somit rechnerisch knapp 119 Euro mehr im Jahr ausgeben.
Bei einem niedrigeren Verbrauch fällt die Belastung entsprechend geringer aus. Wer dagegen täglich mehrere Dosen oder Flaschen konsumiert, könnte höhere zusätzliche Ausgaben haben.
Entscheidend bleibt, dass es sich um ein Rechenbeispiel handelt. Eine tatsächliche Preissteigerung in dieser Höhe steht nicht fest.
Warum die Zuckersteuer auch Familien finanziell treffen könnte
Für Familien kommt es besonders darauf an, welche Getränke regelmäßig eingekauft werden. Werden überwiegend Leitungswasser, Mineralwasser oder nicht betroffene Getränke konsumiert, entstehen aus der geplanten Steuer kaum direkte Mehrkosten.
Anders sieht es aus, wenn beispielsweise mehrere Familienmitglieder täglich zuckerhaltige Limonaden oder Eistees trinken. Schon ein vergleichsweise kleiner Mehrpreis pro Flasche kann sich bei regelmäßigen Einkäufen zu einem zusätzlichen monatlichen Kostenfaktor entwickeln.
Beispielrechnung: Eine halbe Literflasche pro Tag
Täglicher Getränkekonsum: 0,5 Liter
Verbrauch innerhalb eines Jahres: 182,5 Liter
Angenommener Steuersatz: 0,32 € pro Liter
Rechnerische jährliche Zuckersteuer: 58,40 €
Ergebnis: Mögliche jährliche Mehrkosten einschließlich zusätzlicher Mehrwertsteuer 69,50 €
Hinweis: Modellrechnung für 365 Tage und vollständige Weitergabe der Steuer einschließlich 19 % Mehrwertsteuer. Tatsächliche Verkaufspreise können sich anders entwickeln.
Trinken zwei Personen eines Haushalts jeweils eine solche Flasche täglich, würden sich die rechnerischen zusätzlichen Ausgaben bereits auf rund 139 Euro jährlich erhöhen.
Gerade bei einem begrenzten Haushaltsbudget können solche regelmäßigen Ausgaben relevant sein. Allerdings müssen Familien nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ihr gesamter Getränkeeinkauf teurer wird. Die Steuer soll nur bestimmte Getränke erfassen, und die konkrete Preisanpassung bleibt abzuwarten.
Warum die Bundesregierung die Zuckergetränkesteuer einführen will
Mit der geplanten Steuer verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele. Einerseits sollen Hersteller einen finanziellen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Andererseits soll ein geringerer Zuckerkonsum dazu beitragen, langfristig gesundheitliche Belastungen und damit verbundene Behandlungskosten zu senken.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere Erkrankungen, deren Risiko durch einen dauerhaft hohen Zuckerkonsum begünstigt werden kann. Dazu gehören unter anderem Übergewicht, Diabetes Typ 2 und bestimmte Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Daneben spielt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung möchte zusätzliche Mittel nutzen, um den Finanzierungsdruck auf das Gesundheitssystem zu verringern und die Krankenkassenbeiträge möglichst stabil zu halten.
Nach den aktuellen Planungen rechnet der Bund mit folgenden Einnahmen:
| Jahr | Erwartete Steuereinnahmen |
|---|---|
| 2027 | 690 Millionen Euro |
| 2028 | 925 Millionen Euro |
Für 2027 ist dabei zu berücksichtigen, dass die Steuer erst zum 1. Juli eingeführt werden soll. Die Einnahmenschätzung bezieht sich somit nicht auf ein vollständiges Kalenderjahr mit regulärer Steuererhebung.
Die genannten Summen sind Prognosen und keine bereits erzielten Einnahmen. Wie hoch das tatsächliche Steueraufkommen ausfällt, hängt unter anderem vom Getränkeabsatz, möglichen Rezepturänderungen und der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Werden durch die Zuckersteuer die Krankenkassenbeiträge sinken?
Ein unmittelbarer Rückgang der Krankenkassenbeiträge lässt sich aus der geplanten Steuer nicht ableiten.
Zwar sollen die zusätzlichen Einnahmen dazu beitragen, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren. Allerdings hängen die Beiträge von vielen weiteren Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen, Medikamente und ärztliche Versorgung sowie die allgemeine Einnahmenentwicklung der Krankenkassen.
Es wäre daher irreführend, aus den erwarteten Steuereinnahmen eine konkrete monatliche Entlastung für einzelne Versicherte zu berechnen.
Für Beitragszahler könnte die Steuer langfristig Teil einer umfassenderen finanziellen Stabilisierung sein. Ob sich daraus tatsächlich niedrigere oder weniger stark steigende Beiträge ergeben, ist derzeit offen.
Können Hersteller die Zuckersteuer durch weniger Zucker vermeiden?
Ein wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist die Möglichkeit, durch Veränderungen der Getränkerezeptur eine niedrigere Steuerstufe zu erreichen oder die Abgabe vollständig zu vermeiden.
Enthält ein Getränk beispielsweise bisher 9 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, würde es nach dem derzeitigen Modell in die höchste Steuerstufe fallen. Reduziert der Hersteller den Zuckergehalt auf 7 Gramm, würde sich der Steuersatz von 32 auf 26 Cent je Liter verringern.
Sinkt der Zuckergehalt auf weniger als 5 Gramm pro 100 Milliliter, würde nach den vorgesehenen Schwellenwerten keine Zuckergetränkesteuer mehr anfallen, sofern keine anderen gesetzlichen Besonderheiten entgegenstehen.
Für Unternehmen könnte eine Rezepturänderung damit wirtschaftlich interessant werden. Allerdings verursachen Produktanpassungen möglicherweise zusätzliche Kosten, und auch die Akzeptanz durch Verbraucher spielt eine Rolle.
Für Käufer könnten sich deshalb künftig stärker unterschiedliche Preise zwischen Getränken ergeben. Es ist ebenso denkbar, dass Hersteller bestehende Produkte verändern, statt den gesamten Steuerbetrag weiterzugeben.
Ob dies tatsächlich geschieht und wie umfangreich solche Veränderungen ausfallen, lässt sich derzeit nicht verlässlich vorhersagen.
Müssen Verbraucher jetzt bereits etwas unternehmen?
Aktuell besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Zuckergetränkesteuer ist noch nicht in Kraft, und die geplanten Steuersätze sind noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen.
Wer seine regelmäßigen Ausgaben im Blick behalten möchte, kann die Entwicklung dennoch zum Anlass nehmen, den bisherigen Getränkeeinkauf zu überprüfen. Dabei ist es sinnvoll, vor allem den tatsächlichen Verbrauch und die Preise je Liter zu vergleichen.
Ein gelegentlich gekauftes Erfrischungsgetränk dürfte das Haushaltsbudget selbst bei einer vollständigen Weitergabe der Steuer nur geringfügig beeinflussen. Bei einem hohen regelmäßigen Verbrauch können sich die Beträge dagegen über mehrere Monate summieren.
Ein Preisvergleich sollte sich nicht allein am künftig möglichen Steuerbetrag orientieren. Auch heute unterscheiden sich Getränke je nach Marke, Packungsgröße, Supermarkt und Sonderangebot teilweise erheblich im Preis.
Wer seine gesamten Lebenshaltungskosten besser kontrollieren möchte, sollte deshalb nicht nur mögliche neue Steuern betrachten, sondern auch andere wiederkehrende Ausgaben im Haushalt berücksichtigen.
Vorratskäufe allein wegen der angekündigten Zuckersteuer sind dagegen kaum sinnvoll. Bis zum geplanten Inkrafttreten verbleiben noch mehrere Monate, und zahlreiche Getränke haben nur eine begrenzte Haltbarkeit.
Wie geht es mit der Zuckersteuer bis Juli 2027 weiter?
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober 2026 ist ein wichtiger politischer Schritt erfolgt. Die Steuer ist damit allerdings noch nicht endgültig beschlossen.
Die Bundesregierung hat zunächst eine Formulierungshilfe verabschiedet. Dabei handelt es sich um einen ausgearbeiteten Änderungsvorschlag, den die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren aufgreifen können.
Die geplante Regelung soll im Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 weiterbehandelt werden. Entscheidend ist daher zunächst die parlamentarische Beratung und anschließende Beschlussfassung.
Auch die vorgesehenen Ausnahmen für kleinere Hersteller sind noch relevant. Diese sollen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden. Für entsprechende steuerliche Begünstigungen kann eine beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich sein.
Der derzeit geplante Ablauf sieht damit folgendermaßen aus:
- 14. Oktober 2026: Das Bundeskabinett beschließt die Formulierungshilfe zur Zuckergetränkesteuer.
- Parlamentarisches Verfahren: Der Bundestag berät über die gesetzliche Umsetzung. Änderungen sind weiterhin möglich.
- Abschluss der Gesetzgebung: Die notwendigen gesetzlichen Beschlüsse und die Verkündung müssen erfolgen, bevor die Steuer wirksam werden kann.
- 1. Juli 2027: Zu diesem Termin soll die neue Zuckergetränkesteuer nach derzeitigem Plan beginnen.
Ob sämtliche Regelungen unverändert übernommen werden, steht noch nicht fest. Für Verbraucher wird daher insbesondere relevant sein, welche Steuersätze, Ausnahmen und Übergangsvorschriften letztlich im Gesetz stehen.
Fazit: Zuckersteuer könnte Getränkeeinkäufe spürbar verteuern
Die geplante Zuckersteuer ab Juli 2027 könnte für Verbraucher zusätzliche Ausgaben verursachen. Besonders Haushalte mit einem hohen regelmäßigen Konsum zuckerhaltiger Limonaden, Eistees oder Energydrinks wären von möglichen Preiserhöhungen betroffen.
Die vorgesehenen Steuersätze von 26 und 32 Cent pro Liter erscheinen auf den ersten Blick überschaubar. Über ein ganzes Jahr können daraus jedoch durchaus dreistellige Mehrkosten entstehen, wenn Unternehmen die Belastung vollständig an ihre Kunden weitergeben.
Noch handelt es sich allerdings um ein Gesetzesvorhaben. Die tatsächlichen Verkaufspreise stehen ebenso wenig fest wie die endgültige gesetzliche Ausgestaltung.
Für Verbraucher besteht deshalb derzeit kein Anlass zu übereilten Entscheidungen. Sinnvoll ist es, die weitere Entwicklung zu beobachten und bei künftigen Einkäufen auf Literpreise und mögliche Veränderungen bei den Getränkerezepturen zu achten. Wer bereits heute seine regelmäßigen Getränkeausgaben kennt, kann mögliche Mehrkosten später deutlich besser einschätzen.