Die Geburt eines Kindes verändert nicht nur den Familienalltag, sondern häufig auch die finanzielle Grundlage des gesamten Haushalts. Während vorher möglicherweise zwei regelmäßige Gehälter zur Verfügung standen, muss die Familie plötzlich mit einem reduzierten Einkommen auskommen. Gleichzeitig entstehen neue Ausgaben für das Kind, während Miete, Versicherungen, Kreditraten und andere Verpflichtungen unverändert weiterlaufen. Besonders anspruchsvoll wird die Situation, wenn die Eltern unterschiedlich lange zu Hause bleiben oder nach der Geburt zunächst nur in Teilzeit arbeiten möchten.
Wer die Finanzen in der Elternzeit planen möchte, sollte deshalb nicht allein berechnen, wie hoch das Elterngeld ausfällt. Entscheidend ist, wie viel Geld der Familie in jedem einzelnen Monat tatsächlich zur Verfügung steht, welche laufenden Kosten gedeckt werden müssen und wie lange eine mögliche Einkommenslücke besteht. Eine Elternzeit von zwölf Monaten kann finanziell anders verlaufen als eine Betreuungspause von 18 oder 24 Monaten, selbst wenn die staatlichen Leistungen insgesamt ähnlich hoch ausfallen.
Die wichtigste Grundlage ist ein Haushaltsplan, der bereits vor der Geburt drei unterschiedliche Zeiträume berücksichtigt: die Monate mit Mutterschaftsleistungen, die anschließende Elterngeldphase und die Zeit nach dem Ende der Elterngeldzahlungen. Gerade der dritte Zeitraum wird häufig unterschätzt. Denn Elternzeit und Elterngeld sind nicht dasselbe: Während die gesetzliche Elternzeit für Arbeitnehmer grundsätzlich bis zu drei Jahre pro Kind betragen kann, wird Elterngeld nur für eine begrenzte Zahl von Lebensmonaten gezahlt.
Wie viel Geld steht einer Familie während der Elternzeit zur Verfügung?
Für die Finanzplanung zählt das verfügbare Haushaltseinkommen nach der Geburt. Dazu gehören beispielsweise das weiterlaufende Gehalt eines Elternteils, Elterngeld, Kindergeld, mögliches Einkommen aus Teilzeitarbeit und gegebenenfalls weitere Familienleistungen. Davon müssen sämtliche Haushaltsausgaben bezahlt werden. Ein sinnvoller Finanzplan berücksichtigt außerdem regelmäßige Rücklagen für unvorhergesehene Kosten und größere Ausgaben, die nicht jeden Monat auftreten.
Das Basiselterngeld ersetzt in vielen Fällen etwa 65 Prozent des wegfallenden maßgeblichen Nettoeinkommens. Allerdings ist diese Leistung auf normalerweise 1.800 Euro monatlich begrenzt. Wer vorher beispielsweise 3.200 Euro netto verdient hat und während des Elterngeldbezugs vollständig auf Erwerbseinkommen verzichtet, erhält deshalb nicht automatisch 2.080 Euro Elterngeld. Die Berechnung endet beim gesetzlichen Höchstbetrag.
Für eine erste Orientierung gelten im Jahr 2026 folgende Beträge:
| Leistung | Höhe beziehungsweise Regelung |
|---|---|
| Basiselterngeld | 300 bis 1.800 Euro monatlich |
| ElterngeldPlus | 150 bis 900 Euro monatlich |
| Kindergeld | 259 Euro monatlich je Kind |
| Einkommensgrenze beim Elterngeld | 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen |
| Arbeiten während des Elterngeldbezugs | Grundsätzlich höchstens 32 Wochenstunden |
Die Einkommensgrenze gilt für Geburten ab dem 1. April 2025. Bei Paaren wird das maßgebliche zu versteuernde Einkommen beider Elternteile im Kalenderjahr vor der Geburt zusammengerechnet. Es handelt sich ausdrücklich nicht um das Bruttojahresgehalt. Auch die tatsächliche Elterngeldhöhe lässt sich nicht immer unmittelbar aus dem Nettobetrag auf der Gehaltsabrechnung ableiten, weil die Elterngeldstelle ein eigenes Berechnungsverfahren verwendet.
Für Haushalte mit geringeren Einkommen kann die Ersatzquote höher als 65 Prozent ausfallen. Wer vor der Geburt nur wenig oder überhaupt kein Erwerbseinkommen hatte, kann unter den allgemeinen Voraussetzungen dennoch den Mindestbetrag erhalten. Für eine verbindliche Budgetplanung sollten Familien deshalb möglichst mit einer individuellen Elterngeldberechnung und nicht ausschließlich mit einer einfachen Prozentrechnung arbeiten.
Beispielrechnung: Wie verändert sich das Familienbudget?
Ein Paar erwartet sein erstes Kind. Vor der Geburt verdienen beide zusammen monatlich 4.800 Euro netto. Ein Elternteil erhält 2.000 Euro, der andere 2.800 Euro. Nach der Geburt bleibt zunächst der Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen zu Hause, während das höhere Gehalt weiterläuft.
Für die folgende Modellrechnung wird angenommen, dass der betreuende Elternteil 1.300 Euro Basiselterngeld erhält und während der betrachteten Monate keine weiteren Erwerbseinkünfte hat. Zusätzlich fließen 259 Euro Kindergeld in die Familienkasse. Mutterschaftsleistungen und mögliche steuerliche Besonderheiten sind in dieser vereinfachten Monatsbetrachtung nicht enthalten.
| Haushaltsposition | Vor der Geburt | Während des Elterngeldbezugs |
|---|---|---|
| Gehalt Elternteil A | 2.800 € | 2.800 € |
| Gehalt Elternteil B | 2.000 € | 0 € |
| Basiselterngeld | 0 € | 1.300 € |
| Kindergeld | 0 € | 259 € |
| Gesamteinnahmen | 4.800 € | 4.359 € |
| Monatliche Haushaltsausgaben | 3.700 € | 3.900 € |
| Monatlicher Überschuss | 1.100 € | 459 € |
Obwohl das Haushaltseinkommen lediglich um 441 Euro sinkt, reduziert sich der monatliche finanzielle Spielraum von 1.100 Euro auf 459 Euro. Der Grund liegt in den zusätzlichen Ausgaben für das Kind. Ein Haushalt, der vorher problemlos monatlich 800 Euro sparen konnte, muss seine Sparziele unter diesen Bedingungen möglicherweise vorübergehend deutlich reduzieren.
Noch wichtiger ist jedoch die Frage, was passiert, wenn die Elternzeit länger dauert als die Elterngeldzahlungen. Entfallen später die angenommenen 1.300 Euro Elterngeld vollständig, sinken die Einnahmen bei unverändertem Gehalt des anderen Elternteils auf 3.059 Euro. Bei weiterhin 3.900 Euro monatlichen Ausgaben entsteht dann eine Finanzierungslücke von 841 Euro.
Daran zeigt sich, warum Familien nicht nur die ersten Monate nach der Geburt berechnen sollten. Entscheidend ist der gesamte Zeitraum bis zur geplanten Rückkehr in den Beruf.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Welche Variante passt besser zur Finanzplanung?
Die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus beeinflusst unmittelbar, wie viel Geld monatlich zur Verfügung steht. Beide Varianten können sinnvoll sein, erfüllen jedoch unterschiedliche Zwecke. Während Basiselterngeld einen höheren monatlichen Einkommensersatz ermöglicht, verteilt ElterngeldPlus den Anspruch auf einen längeren Zeitraum. Besonders bei einem geplanten beruflichen Wiedereinstieg in Teilzeit kann sich dadurch ein finanzieller Vorteil ergeben.
Eltern können grundsätzlich zwischen beiden Varianten wählen und sie innerhalb der gesetzlichen Vorgaben kombinieren. Bei der Entscheidung sollte nicht nur die Gesamtsumme der möglichen Leistungen betrachtet werden. Ebenso wichtig ist, wann das Geld benötigt wird und ob während der Betreuung bereits wieder ein Erwerbseinkommen erzielt werden soll.
Basiselterngeld für eine kürzere Erwerbspause
Basiselterngeld eignet sich häufig für Familien, bei denen ein Elternteil vorübergehend vollständig auf Erwerbsarbeit verzichtet und anschließend wieder in den Beruf zurückkehren möchte. Ein Elternteil kann grundsätzlich bis zu zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Wenn beide Eltern die Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Partnermonate nutzen, stehen zusammen normalerweise bis zu 14 Basiselterngeldmonate zur Verfügung.
Für Geburten ab April 2024 gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Beide Eltern können Basiselterngeld grundsätzlich nur für einen gemeinsamen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate beziehen. Für bestimmte Familienkonstellationen, beispielsweise bei Mehrlingsgeburten oder besonders früh geborenen Kindern, gelten Ausnahmen. Auch Kombinationen mit ElterngeldPlus ermöglichen andere Aufteilungen.
Finanziell kann ein höheres Basiselterngeld vor allem dann helfen, wenn der Haushalt hohe unveränderliche Ausgaben hat. Wer beispielsweise eine größere Immobilienfinanzierung bedienen muss, benötigt möglicherweise höhere monatliche Einnahmen, selbst wenn diese über einen kürzeren Zeitraum zur Verfügung stehen.
ElterngeldPlus bei längerer Betreuung oder Teilzeit
ElterngeldPlus ermöglicht grundsätzlich, aus einem Monat Basiselterngeld zwei Monate ElterngeldPlus zu machen. Ohne Einkommen nach der Geburt ist die monatliche Zahlung normalerweise halb so hoch wie das entsprechende Basiselterngeld. Wer beispielsweise Anspruch auf 1.300 Euro Basiselterngeld hätte, könnte stattdessen unter vergleichbaren Bedingungen 650 Euro ElterngeldPlus für die doppelte Zahl an Monaten beziehen.
Bei vollständigem Einkommensverzicht bleibt die Gesamtsumme bei dieser Umwandlung gleich: Zwölf Monate mit jeweils 1.300 Euro ergeben 15.600 Euro. Dasselbe gilt für 24 Monate mit jeweils 650 Euro. Der Unterschied besteht darin, wie lange monatlich Geld ausgezahlt wird und wie groß die laufende Einkommenslücke ausfällt.
Anders kann die Rechnung aussehen, wenn während der Elternzeit bereits wieder Teilzeit gearbeitet wird. Dann richtet sich das Elterngeld grundsätzlich nach dem verbleibenden Einkommensunterschied. ElterngeldPlus kann unter bestimmten Voraussetzungen trotz einer längeren Bezugsdauer monatlich ähnlich hoch ausfallen wie Basiselterngeld mit Teilzeiteinkommen. Dadurch ist insgesamt eine höhere Leistung möglich.
Für Familien, die einen schrittweisen Wiedereinstieg planen, lohnt sich deshalb eine Vergleichsrechnung mehrerer Modelle. Dabei sollten nicht nur die Elterngeldzahlungen, sondern auch Teilzeitgehälter, zusätzliche Betreuungskosten und mögliche Fahrtkosten berücksichtigt werden.
Der Partnerschaftsbonus kann eine weitere Möglichkeit sein. Arbeiten beide Eltern während zwei, drei oder vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten durchschnittlich jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden, können sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten. Allerdings müssen die Arbeitszeitbedingungen tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls können Rückforderungen entstehen.
Einen Haushaltsplan für die gesamte Elternzeit erstellen
Die wirkungsvollste Vorbereitung besteht darin, die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für jeden Monat einzeln gegenüberzustellen. Ein gewöhnliches Haushaltsbuch kann dafür bereits ausreichen. Noch besser ist eine Monatsübersicht, in der sich veränderte Gehaltszahlungen, Elterngeldmonate und größere Anschaffungen gezielt eintragen lassen.
Besonders hilfreich ist es, die Haushaltskosten nicht ausschließlich anhand der bisherigen Kontobewegungen fortzuschreiben. Nach der Geburt verändern sich manche Ausgaben deutlich, während andere geringer ausfallen können. Beispielsweise sinken möglicherweise Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, während Ausgaben für Lebensmittel, Hygieneartikel oder zusätzliche Versicherungsleistungen entstehen.
Laufende Ausgaben realistisch kalkulieren
Bei den Fixkosten sollten Familien besonders sorgfältig rechnen. Miete beziehungsweise Kreditrate, Strom, Heizung, Versicherungen, Mobilfunk, Internet und bestehende Darlehen müssen häufig unabhängig vom Einkommen weiterbezahlt werden. Dazu kommen jährliche Zahlungen, die rechnerisch auf zwölf Monate verteilt werden sollten. Eine Kfz-Versicherung mit 720 Euro Jahresbeitrag belastet das Monatsbudget wirtschaftlich beispielsweise mit 60 Euro, auch wenn die Rechnung nur einmal jährlich bezahlt wird.
Bei den neuen Ausgaben für das Baby sind die Unterschiede zwischen Familien erheblich. Stillen oder Flaschennahrung, Einweg- oder Stoffwindeln, vorhandene Kinderkleidung aus der Familie und der Bedarf an zusätzlicher Ausstattung beeinflussen die Kosten. Gerade größere Anschaffungen wie Kinderwagen, Babybett oder Babyschale gehören jedoch nicht vollständig in das monatliche Verbrauchsbudget. Sie sollten separat als einmalige Ausgaben geplant werden.
Eine weitere Besonderheit ist die spätere Kinderbetreuung. Sobald ein Elternteil wieder arbeitet, können Kita-Gebühren, Verpflegungskosten oder Kosten für eine Tagespflegeperson entstehen. Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem vom Bundesland, der Kommune, dem Betreuungsumfang und teilweise vom Einkommen ab. Eine Rückkehr in den Beruf mit höherem Einkommen bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der gesamte zusätzliche Nettobetrag frei verfügbar ist.
Drei finanzielle Phasen statt nur zwölf Monate betrachten
Für die Planung ist es sinnvoll, die Elternzeit in unterschiedliche Einkommensphasen zu unterteilen. Die erste Phase umfasst gegebenenfalls Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen. Anschließend beginnt beziehungsweise läuft der Bezug von Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Die dritte Phase umfasst die Zeit bis zur vollständigen Rückkehr in den Beruf.
Diese Trennung ist besonders für Arbeitnehmerinnen wichtig, die Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Nach der Geburt werden entsprechende Mutterschaftsleistungen grundsätzlich auf das Elterngeld angerechnet; die betroffenen Lebensmonate gelten bei der Mutter regelmäßig als Basiselterngeldmonate. Deshalb wäre es falsch, in der Finanzplanung für denselben Zeitraum einfach volles Mutterschaftsgeld und volles Basiselterngeld zu addieren.
Auch die unterschiedliche Zählweise verdient Aufmerksamkeit. Elterngeld orientiert sich an den Lebensmonaten des Kindes, nicht an gewöhnlichen Kalendermonaten. Wird ein Kind beispielsweise am 18. Mai geboren, läuft sein erster Lebensmonat bis zum 17. Juni. Wer Elternzeit, Teilzeitbeginn und Elterngeldbezug möglichst passend abstimmt, kann unnötige Überschneidungen und Einkommenslücken vermeiden.
Wie viel Geld sollten Familien vor der Elternzeit zurücklegen?
Eine finanzielle Reserve sollte nicht allein aus einem pauschalen Betrag bestehen. Sinnvoller ist es, zunächst die tatsächlich erwartete Finanzierungslücke zu berechnen und anschließend einen zusätzlichen Sicherheitspuffer vorzusehen. Der benötigte Betrag hängt vor allem davon ab, ob ein Einkommen weiterhin zuverlässig fließt, wie hoch die Fixkosten sind und wie lange der Haushalt ohne vollständiges Erwerbseinkommen auskommen muss.
Als allgemeine Orientierung kann eine frei verfügbare Notfallreserve von etwa drei bis sechs Monatsausgaben sinnvoll sein. Bei einem Haushalt mit 3.000 Euro notwendigen Ausgaben entspricht dies 9.000 bis 18.000 Euro. Diese Rücklage dient allerdings zur Absicherung unvorhersehbarer Ereignisse und sollte nicht vollständig für die ohnehin geplante Elternzeit aufgebraucht werden.
Deshalb empfiehlt es sich, zwischen geplanter Elternzeitreserve und dauerhaftem Notgroschen zu unterscheiden. Die Elternzeitreserve finanziert bereits absehbare Lücken. Der Notgroschen bleibt für Situationen wie eine größere Autoreparatur, einen unerwarteten Umzug oder einen längeren Verdienstausfall verfügbar.
Beispiel: Eine sechsmonatige Einkommenslücke finanzieren
Eine Familie plant eine insgesamt 18-monatige Erwerbspause eines Elternteils. Während der letzten sechs Monate werden keine Elterngeldzahlungen mehr erwartet. Das verbleibende Haushaltseinkommen beträgt in diesem Zeitraum 2.900 Euro monatlich. Die Familie rechnet mit notwendigen Ausgaben von 3.450 Euro.
Damit entsteht monatlich eine Lücke von 550 Euro. Über sechs Monate ergibt sich ein geplanter Finanzierungsbedarf von 3.300 Euro. Zusätzlich berücksichtigt die Familie 1.200 Euro für größere Anschaffungen und ungeplante kleinere Mehrkosten.
Die benötigte Elternzeitreserve beträgt damit 4.500 Euro. Diese Summe wird zusätzlich zum bereits vorhandenen Notgroschen eingeplant. Bei einer verbleibenden Vorbereitungszeit von zehn Monaten wären rechnerisch 450 Euro monatlich zurückzulegen.
Steht für einen solchen Sparplan nicht ausreichend Geld zur Verfügung, muss nicht zwangsläufig die gesamte Elternzeit aufgegeben werden. Denkbare Anpassungen sind eine andere Aufteilung der Elterngeldmonate, ein früherer Teilzeiteinstieg oder die Verschiebung größerer Konsumausgaben. Wichtig ist, die Entscheidung zu treffen, bevor der finanzielle Engpass entsteht.
Geld, das innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre sicher benötigt wird, sollte möglichst ohne größere Wertschwankungen verfügbar bleiben. Ein Tagesgeldkonto kann dafür geeigneter sein als eine Aktienanlage. Auch gut verzinste Wertpapiere sind keine sinnvolle Lösung, wenn die Familie zu einem bestimmten Zeitpunkt unbedingt auf einen feststehenden Betrag angewiesen ist und zwischenzeitliche Kursverluste nicht verkraften könnte.
Staatliche Leistungen und finanzielle Ansprüche vollständig berücksichtigen
Elterngeld und Kindergeld bilden für viele Familien die bekanntesten finanziellen Leistungen nach der Geburt. Je nach Einkommen, Wohnsituation und Familienkonstellation können jedoch weitere Unterstützungen infrage kommen. Besonders Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen sollten deshalb prüfen, ob zusätzliche Ansprüche bestehen.
Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen der Kinderzuschlag und Wohngeld. Beide Leistungen richten sich nach individuellen Einkommens- und Haushaltsverhältnissen und werden nicht automatisch allein aufgrund einer Geburt gewährt. Ein vorübergehender Einkommensrückgang kann die Anspruchssituation verändern. Deshalb lohnt sich eine erneute Prüfung auch dann, wenn vor der Geburt kein Anspruch bestand.
Bei Familien mit weiteren kleinen Kindern kann außerdem ein Geschwisterbonus beim Elterngeld relevant sein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhöht sich das Elterngeld um zehn Prozent, beim Basiselterngeld mindestens jedoch um 75 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten gelten ebenfalls besondere Zuschlagsregelungen.
Für Alleinerziehende kommen neben den allgemeinen Familienleistungen weitere Ansprüche in Betracht. Dazu können beispielsweise Unterhaltszahlungen oder gegebenenfalls Unterhaltsvorschuss gehören. Welche Leistungen tatsächlich gewährt werden, hängt von der konkreten familiären und wirtschaftlichen Situation ab.
Wichtig ist auch die rechtzeitige Antragstellung. Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden. Elterngeld kann erst nach der Geburt endgültig beantragt werden und wird höchstens für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Ein verspäteter Antrag kann daher zu finanziellen Nachteilen führen.
Steuern und Krankenversicherung können das verfügbare Geld verändern
In der Elternzeit fallen manche Kosten weg, während andere finanzielle Verpflichtungen unverändert bestehen bleiben oder sogar steigen. Besonders die steuerlichen Folgen und die Krankenversicherung werden bei einer einfachen Haushaltsrechnung häufig nicht ausreichend berücksichtigt.
Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Leistung bei der Ermittlung des Steuersatzes für andere steuerpflichtige Einkünfte berücksichtigt wird. Dadurch kann sich die endgültige Einkommensteuer erhöhen. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Steuererklärung kann dies auch das Einkommen des weiterhin berufstätigen Partners betreffen.
Eine pauschale Aussage, dass Elterngeld automatisch zu einer bestimmten Steuernachzahlung führt, wäre allerdings falsch. Das tatsächliche Ergebnis hängt von den übrigen Einkünften, den Steuerabzügen und weiteren persönlichen Umständen ab. Familien sollten deshalb während des Elterngeldbezugs eine mögliche Steuerbelastung prüfen und gegebenenfalls einen zusätzlichen Betrag zurücklegen. Der Bezug von Elterngeld führt zudem regelmäßig zur Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Krankenversicherung während der Elternzeit
Bei gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmern bleibt die Mitgliedschaft während der Elternzeit normalerweise bestehen. Bestehen keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen, fallen für diese Personen häufig keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge an. Sobald während der Elternzeit wieder gearbeitet wird, können sich die Beiträge entsprechend dem Arbeitsentgelt verändern.
Anders kann die Situation bei freiwillig gesetzlich Versicherten aussehen. Hier können weiterhin Beiträge zu zahlen sein. Ob beispielsweise eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Privat krankenversicherte Eltern müssen die Beiträge grundsätzlich weiterhin selbst tragen. Dabei entfällt während einer vollständig unbezahlten Freistellung regelmäßig auch der bisherige Arbeitgeberzuschuss. Dadurch kann die finanzielle Belastung höher ausfallen als vor der Geburt. Eine frühzeitige Rückfrage bei der Krankenversicherung ist deshalb besonders wichtig, wenn das bisherige Einkommen vollständig wegfällt.
Wie sollten Paare die Elternzeit finanziell aufteilen?
Die Entscheidung, welcher Elternteil wie lange zu Hause bleibt, hat sowohl kurzfristige als auch langfristige finanzielle Folgen. Betrachtet eine Familie ausschließlich das monatliche Haushaltseinkommen während der Elternzeit, erscheint es häufig günstiger, wenn der geringer verdienende Elternteil seine Erwerbstätigkeit unterbricht. Diese Betrachtung greift jedoch zu kurz.
Ein längerer Berufsausstieg kann Auswirkungen auf Gehaltsentwicklung, Aufstiegsmöglichkeiten und spätere Altersvorsorge haben. Umgekehrt kann eine gleichmäßigere Aufteilung der Kinderbetreuung beiden Eltern ermöglichen, beruflich stärker eingebunden zu bleiben. Welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt deshalb nicht nur von den derzeitigen Gehaltsunterschieden ab.
Eine hilfreiche Entscheidungshilfe ist der Vergleich von mindestens zwei Varianten: In der ersten bleibt der geringer verdienende Elternteil länger zu Hause. In der zweiten übernehmen beide Eltern einen größeren Anteil an der Betreuung oder reduzieren zeitweise ihre Arbeitszeit. Für beide Modelle sollten die voraussichtlichen Haushaltseinnahmen über den gesamten Zeitraum gegenübergestellt werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die finanzielle Situation des Elternteils, der Erwerbsarbeit reduziert. Wenn während einer längeren Betreuungspause keine eigenen Einnahmen erzielt werden, sollte die Familie gemeinsame Kosten, persönliche Ausgaben und Rücklagen so regeln, dass beide Partner finanziell handlungsfähig bleiben. Das gilt auch für unverheiratete Paare, bei denen Vermögens- und Unterhaltsfragen teilweise anders geregelt sind als in einer Ehe.
Auch die Altersvorsorge sollte nicht vollständig aus dem Blick geraten. Für die Kindererziehung können in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen Berücksichtigungszeiten angerechnet werden. Trotzdem können durch einen längeren Ausstieg Einkommenssteigerungen und zusätzliche private Vorsorgebeiträge fehlen. Eine spätere Überprüfung des persönlichen Rentenkontos ist deshalb sinnvoll.
Typische Finanzfehler während der Elternzeit vermeiden
Viele finanzielle Schwierigkeiten entstehen nicht durch einzelne hohe Ausgaben, sondern durch Annahmen, die sich im Familienalltag später als unzutreffend erweisen. Besonders problematisch ist es, das bisherige Haushaltsbudget unverändert fortzuführen und darauf zu vertrauen, dass das Elterngeld den Einkommensrückgang nahezu vollständig ausgleicht.
Ein häufiger Fehler besteht darin, nur das monatliche Elterngeld zu betrachten, ohne den tatsächlichen Zahlungszeitraum einzubeziehen. Familien, die 18 Monate Elternzeit planen, aber nur zwölf Monate mit staatlichen Zahlungen kalkulieren, benötigen für die verbleibende Zeit eine eigene Finanzierung. Auch die Anrechnung von Mutterschaftsleistungen kann zu falschen Erwartungen führen, wenn beide Leistungen gleichzeitig in voller Höhe eingeplant werden.
Ebenso riskant ist es, die Elternzeitreserve für einmalige Anschaffungen aufzubrauchen. Ein teurer Kinderwagen oder eine umfangreiche Erstausstattung kann zwar nützlich sein, sollte aber nicht dazu führen, dass anschließend für notwendige Reparaturen oder Nachzahlungen kein Geld mehr verfügbar ist. Gebrauchte Ausstattung kann bei geeigneten Produkten eine sinnvolle Alternative sein. Bei sicherheitsrelevanten Gegenständen, beispielsweise einer Babyschale, müssen allerdings Zustand, Vorgeschichte und geltende Sicherheitsanforderungen besonders sorgfältig geprüft werden.
Ein weiteres Problem ist die zu optimistische Planung des beruflichen Wiedereinstiegs. Nicht immer steht der gewünschte Kita-Platz unmittelbar zur Verfügung. Auch die tatsächliche Vereinbarkeit von Arbeitszeiten, Eingewöhnung und Kinderbetreuung zeigt sich häufig erst im Alltag. Deshalb kann es sinnvoll sein, ein zusätzliches Szenario zu berechnen, in dem der geplante Teilzeit- oder Vollzeitbeginn um zwei oder drei Monate verschoben werden muss.
Schließlich sollten Familien vermeiden, vor der Geburt unnötig neue langfristige finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Eine zusätzliche Autofinanzierung, teure Ratenkäufe oder hohe monatliche Vertragskosten können den ohnehin kleineren finanziellen Spielraum erheblich einschränken. Bei bestehenden Schulden sollte dagegen geprüft werden, welche Verbindlichkeiten besonders hohe Zinsen verursachen und ob sich die Belastung noch vor Beginn der Elternzeit sinnvoll reduzieren lässt.
Checkliste: Finanzen vor der Elternzeit richtig vorbereiten
Eine vollständige Planung muss nicht kompliziert sein. Entscheidend ist, die wichtigsten Informationen frühzeitig zusammenzutragen und die finanziellen Entscheidungen in der richtigen Reihenfolge zu treffen.
- Haushaltseinkommen berechnen. Ermitteln Sie, welche Gehälter und sonstigen regelmäßigen Einnahmen vor und nach der Geburt tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Elterngeldmodelle vergleichen. Prüfen Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus und mögliche Kombinationen einschließlich der geplanten Aufteilung zwischen beiden Elternteilen.
- Monatliche Kosten erfassen. Stellen Sie Fixkosten, variable Ausgaben, einmalige Anschaffungen und erwartete zusätzliche Kosten für das Kind gegenüber.
- Einkommenslücken sichtbar machen. Berechnen Sie jeden Monat bis zur geplanten vollständigen Rückkehr in den Beruf und berücksichtigen Sie auch Monate ohne Elterngeld.
- Ausreichende Rücklagen bilden. Trennen Sie die geplante Elternzeitreserve vom Notgroschen für unvorhergesehene Ereignisse.
- Steuern und Versicherungen prüfen. Klären Sie insbesondere die Krankenversicherungsbeiträge und mögliche steuerliche Auswirkungen des Elterngeldbezugs.
- Weitere Leistungen berücksichtigen. Prüfen Sie Kindergeld, gegebenenfalls Kinderzuschlag, Wohngeld und weitere für die Familiensituation relevante Ansprüche.
- Elternzeit und Anträge rechtzeitig organisieren. Stimmen Sie die Anmeldung beim Arbeitgeber, die Elterngeldmonate und den geplanten beruflichen Wiedereinstieg aufeinander ab.
- Ein alternatives Szenario durchrechnen. Überlegen Sie, wie der Haushalt finanziell aufgestellt wäre, wenn der Wiedereinstieg später erfolgt oder unerwartete Kosten entstehen.
- Budget regelmäßig aktualisieren. Vergleichen Sie während der Elternzeit die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit Ihrer ursprünglichen Planung.
Bei der Anmeldung der Elternzeit müssen Arbeitnehmer die gesetzlichen Fristen beachten. Soll die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag beginnen, beträgt die Anmeldefrist grundsätzlich sieben Wochen. Für Elternzeitabschnitte zwischen dem dritten und achten Geburtstag gelten regelmäßig 13 Wochen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber erleichtert außerdem die spätere Teilzeitplanung.
Fazit: Eine gute Elternzeitplanung beginnt beim gesamten Familienbudget
Wer seine Finanzen während der Elternzeit im Griff behalten möchte, sollte nicht versuchen, allein das möglichst höchste Elterngeld zu erzielen. Entscheidend ist eine Lösung, bei der die monatlichen Einnahmen, der gewünschte Betreuungszeitraum und die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zusammenpassen. Ein höheres Elterngeld über wenige Monate kann ebenso sinnvoll sein wie eine längere Verteilung der Leistungen in Verbindung mit Teilzeitarbeit.
Besonders wertvoll ist eine Planung, die auch die finanziell schwierigeren Monate berücksichtigt. Wenn bereits vor der Geburt feststeht, wann bestimmte Zahlungen enden und wie groß die anschließende Einkommenslücke wird, können Familien rechtzeitig Rücklagen aufbauen oder ihre Pläne anpassen. Dadurch sinkt das Risiko, während der Elternzeit auf teure Kredite oder den Dispokredit angewiesen zu sein.
Gleichzeitig sollte der finanzielle Plan genügend Spielraum für das tatsächliche Familienleben lassen. Nicht jede Ausgabe lässt sich exakt vorhersehen, und nicht jeder berufliche Wiedereinstieg funktioniert zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt. Ein solides Budget ist deshalb kein starres Zahlenwerk, sondern eine Grundlage, die bei veränderten Lebensumständen angepasst werden kann. Die beste Elternzeitplanung schafft nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Möglichkeit, Entscheidungen über Betreuung und Beruf bewusst zu treffen.
Häufige Fragen zu den Finanzen in der Elternzeit
Bei der konkreten Vorbereitung entstehen häufig Fragen, die über die reine Berechnung des Elterngeldes hinausgehen. Besonders relevant sind die Finanzierung einer längeren Betreuungspause, die Möglichkeiten eines Zuverdienstes und die Auswirkungen auf bestehende finanzielle Verpflichtungen.
Wie viel Geld sollte man vor der Elternzeit gespart haben?
Sinnvoll ist eine Rücklage, die sowohl die geplanten monatlichen Finanzierungslücken als auch unerwartete Ausgaben berücksichtigt. Als allgemeine Orientierung werden häufig drei bis sechs Monatsausgaben für einen Notgroschen angesetzt. Zusätzlich sollte die Familie Geld für vorhersehbare Einkommenslücken während der Elternzeit reservieren.
Kann man während der Elternzeit arbeiten und trotzdem Elterngeld bekommen?
Ja, grundsätzlich ist während des Elterngeldbezugs eine Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden möglich. Das erzielte Einkommen kann allerdings die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Besonders ElterngeldPlus kann bei Teilzeitarbeit interessant sein, weshalb sich eine individuelle Vergleichsrechnung lohnt.
Was passiert finanziell, wenn die Elternzeit länger dauert als der Elterngeldbezug?
Endet die Elterngeldzahlung, bleibt die Elternzeit als arbeitsrechtlicher Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin möglich. Ohne Erwerbseinkommen muss der Lebensunterhalt dann jedoch aus anderen Einnahmen oder Rücklagen finanziert werden. Deshalb sollten zusätzliche Monate ohne Elterngeld bereits vor der Geburt in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.
Muss man während der Elternzeit seine laufenden Kredite weiterbezahlen?
Ja, bestehende Kreditverträge laufen grundsätzlich weiter. Die vereinbarten Raten müssen auch während der Elternzeit bezahlt werden. Wenn die finanzielle Belastung absehbar zu hoch wird, sollte frühzeitig mit der Bank über mögliche Anpassungen gesprochen werden; ein Anspruch auf eine kostenfreie Ratenpause besteht nicht automatisch.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Elternzeit?
Ein rechtzeitig wirksam werdender Steuerklassenwechsel kann bei verheirateten Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnungsgrundlage des Elterngeldes beeinflussen. Entscheidend sind dabei die geltenden Regeln zum maßgeblichen Bemessungszeitraum und zur berücksichtigten Steuerklasse. Ein Wechsel sollte deshalb frühzeitig individuell geprüft werden, weil er zugleich die laufenden Nettogehälter und die späteren Steuerzahlungen beeinflussen kann.
Kann man auch ohne vorheriges Einkommen Elterngeld bekommen?
Ja, unter den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen ist grundsätzlich der Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus möglich. Ob und in welcher Höhe die Leistung tatsächlich ausgezahlt wird, kann auch von anderen bezogenen Leistungen und besonderen Anrechnungsregeln abhängen.
Was ist finanziell besser: zwölf oder 24 Monate Elternzeit?
Eine längere Elternzeit kann mehr Betreuungszeit ermöglichen, erfordert jedoch häufig höhere Rücklagen oder eine andere Aufteilung der Erwerbsarbeit. Bei zwölf Monaten ist die Einkommenslücke möglicherweise kürzer, während 24 Monate eine längere finanzielle Überbrückung notwendig machen können. Entscheidend sind das konkrete Elterngeldmodell, mögliche Teilzeiteinkünfte und der geplante Zeitpunkt des Wiedereinstiegs.
Welche Ausgaben werden bei der Elternzeitplanung häufig vergessen?
Häufig unterschätzt werden jährliche Versicherungsbeiträge, mögliche Steuernachzahlungen, Krankenversicherungsbeiträge bei freiwillig oder privat Versicherten sowie spätere Kinderbetreuungskosten. Auch größere Haushaltsanschaffungen oder ein verzögerter Wiedereinstieg können die Finanzplanung verändern. Deshalb sollte neben dem regulären Monatsbudget immer ein zusätzlicher Sicherheitspuffer vorhanden sein.