Ab welchem Alter startet die Frühstart-Rente?

Die staatliche Förderung soll grundsätzlich mit sechs Jahren beginnen und bis zur Volljährigkeit laufen. Entscheidend ist allerdings auch der Geburtsjahrgang, denn die Frühstart-Rente wird schrittweise eingeführt.

Veröffentlicht am:

Die Frühstart-Rente soll Kinder bereits früh an eine kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf beginnt die staatliche Förderung grundsätzlich ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Der Bund zahlt anschließend monatlich zehn Euro für das Kind in einen dafür vorgesehenen Altersvorsorgevertrag ein. Mit dem 18. Lebensjahr endet diese besondere Frühstart-Förderung.

Ganz so einfach wie „jedes Kind bekommt ab seinem sechsten Geburtstag zehn Euro“ ist der Start allerdings nicht. Die Frühstart-Rente wird zunächst nach Geburtsjahrgängen eingeführt. Zum Start am 1. Januar 2027 sollen die Jahrgänge 2020 und 2021 einbezogen werden. Für den Geburtsjahrgang 2020 ist sogar eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen. Ab 2028 soll anschließend jedes Jahr der Jahrgang hinzukommen, der in diesem Kalenderjahr sechs Jahre alt wird.

Wichtig ist außerdem der aktuelle Rechtsstand: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen, und die Bundesregierung hat ihn inzwischen in den Bundestag eingebracht. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden. Die folgenden Angaben beschreiben deshalb den Stand des Regierungsentwurfs im September 2026 und können sich während des parlamentarischen Verfahrens noch verändern.

Die Frühstart-Rente beginnt grundsätzlich mit sechs Jahren

Der entscheidende Alterswert ist die Vollendung des sechsten Lebensjahres. Nach den vorgesehenen Regeln gehören Kinder und Jugendliche vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zum grundsätzlich anspruchsberechtigten Personenkreis. Voraussetzung ist außerdem, dass das Kind seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat.

Der Gedanke dahinter ist, mit dem Vermögensaufbau sehr früh zu beginnen. Gerade bei einer kapitalgedeckten Altersvorsorge spielt Zeit eine große Rolle. Selbst kleine Beträge können über mehrere Jahrzehnte Erträge erwirtschaften, sofern sie langfristig investiert bleiben. Die staatlichen zehn Euro pro Monat allein werden zwar keine vollständige Altersvorsorge finanzieren. Sie schaffen aber ein Startkapital, das anschließend über viele Jahrzehnte weiter investiert werden kann.

Die Altersgrenze von sechs Jahren bedeutet zugleich, dass die Frühstart-Rente keine Förderung ab Geburt ist. Für Babys und Kleinkinder zahlt der Staat im Rahmen dieses Modells zunächst nichts ein. Eltern können unabhängig davon selbstverständlich schon früher privat für ihr Kind sparen oder investieren. Die staatliche Frühstart-Förderung setzt jedoch erst mit der vorgesehenen Altersgrenze ein.

Warum der Geburtsjahrgang wichtiger sein kann als der Geburtstag

Während der späteren regulären Anwendung dürfte die Frage relativ übersichtlich sein: Ein neuer Geburtsjahrgang wird jeweils aufgenommen, sobald er das relevante Alter erreicht. In den ersten Jahren der Frühstart-Rente gelten jedoch besondere Übergangsregeln.

Nach dem Regierungsentwurf startet das Programm zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Der Jahrgang 2020 erhält dabei eine Sonderstellung. Für diese Kinder soll die Förderung für das Jahr 2026 rückwirkend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass der erste eigentlich vorgesehene Jahrgang wegen der späteren technischen und gesetzlichen Einführung ein Förderjahr verliert.

Für Eltern bedeutet das: Es reicht in der Startphase nicht, ausschließlich auf das aktuelle Alter des Kindes zu schauen. Der Geburtsjahrgang entscheidet darüber, ob die staatliche Förderung bereits vorgesehen ist.

Geburtsjahrgang Geplanter Einstieg in die Frühstart-Rente
2020 Förderung für 2026 rückwirkend vorgesehen
2021 Einstieg zum Start 2027
2022 Aufnahme ab 2028 vorgesehen
2023 Aufnahme ab 2029 vorgesehen
2024 Aufnahme ab 2030 vorgesehen

Dieses System soll anschließend fortgeführt werden. Damit wächst die Zahl der geförderten Kinder schrittweise, anstatt vom ersten Tag an alle Sechs- bis 17-Jährigen einzubeziehen.

Bekommen ältere Kinder beim Start ebenfalls die Förderung?

Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf lautet die wichtige Antwort: grundsätzlich nein. Die Frühstart-Rente soll nicht 2027 rückwirkend für sämtliche Kinder zwischen sechs und 17 Jahren eingeführt werden.

Die staatliche Förderung startet mit den vorgesehenen Geburtsjahrgängen und wächst anschließend Jahr für Jahr weiter. Ein Kind, das beim Programmstart beispielsweise bereits zehn oder zwölf Jahre alt ist und einem früheren Geburtsjahrgang angehört, erhält deshalb nach der derzeit geplanten Regelung nicht automatisch noch mehrere Jahre Frühstart-Renten-Förderung.

Genau dieser Punkt kann leicht missverstanden werden. Die Formulierung „Förderung für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren“ beschreibt den vorgesehenen Förderzeitraum eines anspruchsberechtigten Kindes. Sie bedeutet nicht, dass zum Start alle Kinder in dieser gesamten Altersgruppe sofort zehn Euro monatlich erhalten.

Die schrittweise Einführung ist deshalb für Familien mit älteren Kindern besonders relevant. Wer beispielsweise zwei Kinder mit mehreren Jahren Altersunterschied hat, kann erleben, dass das jüngere Kind Anspruch auf die Frühstart-Rente erhält, während das ältere Geschwisterkind nicht mehr zu einem geförderten Jahrgang gehört.

Wie lange wird die Frühstart-Rente gezahlt?

Grundsätzlich ist eine Förderung vom sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit vorgesehen. Der Bund zahlt dafür zehn Euro pro Monat. Läuft die Förderung über zwölf vollständige Jahre, ergeben sich allein aus den staatlichen Einzahlungen insgesamt:

10 Euro × 12 Monate × 12 Jahre = 1.440 Euro

Diese 1.440 Euro sind allerdings nicht mit dem späteren Depotwert gleichzusetzen. Das Geld soll kapitalgedeckt angelegt werden. Je nachdem, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln, können auf die Einzahlungen über die Jahre Erträge entstehen. Ebenso sind zwischenzeitliche Wertschwankungen möglich.

Besonders bedeutend wird der lange Zeitraum nach dem 18. Geburtstag. Das staatliche Geld ist ausdrücklich für die Altersvorsorge gedacht und soll nicht mit der Volljährigkeit ausgezahlt und verbraucht werden können. Nach dem derzeitigen Entwurf ist eine Auszahlung des eigentlichen Frühstart-Rentenvermögens grundsätzlich erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen.

Dadurch können selbst vergleichsweise kleine staatliche Einzahlungen sehr lange investiert bleiben.

Was könnten 1.440 Euro bis zum Rentenalter werden?

Eine Modellrechnung verdeutlicht den Effekt der langen Laufzeit. Angenommen, nach Abschluss der staatlichen Förderphase befinden sich im Alter von 18 Jahren einschließlich der staatlichen Einzahlungen zunächst 1.440 Euro im Depot. Zusätzliche Einzahlungen und bereits während der ersten Jahre erzielte Erträge lassen wir zur Vereinfachung zunächst außen vor.

Würde dieser Betrag anschließend weitere 47 Jahre bis zum Alter von 65 Jahren investiert bleiben, ergäbe sich bei einer rein angenommenen durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent pro Jahr rechnerisch ein Wert von rund 14.300 Euro. Bei durchschnittlich 6 Prozent wären es ungefähr 22.300 Euro.

Das sind keine Prognosen oder garantierten Ergebnisse. Kapitalmarktrenditen schwanken, Kosten beeinflussen den tatsächlichen Depotwert und auch die Inflation reduziert die spätere Kaufkraft. Die Rechnung zeigt jedoch, warum bei der Frühstart-Rente nicht allein die Höhe der monatlichen zehn Euro betrachtet werden sollte. Der wichtigste Vorteil des frühen Beginns besteht in der außergewöhnlich langen möglichen Anlagedauer.

Noch stärker wirkt dieser Effekt, wenn Eltern, Großeltern oder später das Kind selbst zusätzliche Beträge einzahlen.

Müssen Eltern bis zum sechsten Geburtstag ein Depot eröffnen?

Nach dem derzeit vorgesehenen Modell benötigen anspruchsberechtigte Kinder für eine individuelle Anlage einen besonderen Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge. Ein bereits vorhandenes Junior- oder Kinderdepot reicht dafür nicht aus.

Diese zertifizierten Standarddepot-Verträge sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Eltern müssen deshalb nicht Jahre vorher ein spezielles Frühstart-Depot eröffnen. Bestehende private Sparpläne können parallel weiterlaufen, werden aber nicht automatisch zu einem förderfähigen Frühstart-Renten-Vertrag.

Für den Vertragsabschluss soll unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes benötigt werden. Ein zusätzlicher Antrag auf die monatliche Förderung ist nach dem Regierungsentwurf grundsätzlich nicht vorgesehen. Liegt ein geeigneter Vertrag vor und bestehen die Voraussetzungen, soll die Beantragung über den Anbieter erfolgen.

Was passiert, wenn die Eltern kein Depot eröffnen?

Die staatliche Förderung soll nicht davon abhängen, ob Eltern sich rechtzeitig mit einem Anbieter beschäftigen. Für anspruchsberechtigte Kinder ohne individuellen Standarddepot-Vertrag ist deshalb eine kollektive Anlage vorgesehen.

Nach dem aktuellen Konzept legt der Bund die entsprechenden Fördermittel kollektiv am Kapitalmarkt an; die Verwaltung soll durch die Deutsche Bundesbank erfolgen. Wird später ein förderfähiger individueller Vertrag eröffnet, kann das bis dahin angesammelte Startkapital einschließlich der darauf entfallenden Erträge übertragen werden.

Gerade für die Frage nach dem Startalter ist das wichtig. Eltern sollen den Anspruch ihres Kindes nicht allein dadurch verlieren, dass zum sechsten Lebensjahr noch kein individueller Vertrag ausgewählt wurde. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich rechtzeitig mit den angebotenen Standarddepots zu beschäftigen, sobald die konkreten Produkte verfügbar sind. Bei einem individuellen Vertrag können Familien Anlage und Anbieter gezielter auswählen und zusätzlich eigenes Geld einzahlen.

Können Eltern schon vor dem sechsten Lebensjahr vorsorgen?

Ja. Die Altersgrenze von sechs Jahren betrifft lediglich die staatliche Frühstart-Renten-Förderung. Sie hindert Eltern nicht daran, bereits direkt nach der Geburt oder einige Jahre später für ihr Kind Vermögen aufzubauen.

Ein früher privater Start kann finanziell sogar wesentlich stärker wirken als die staatliche Zahlung allein. Werden beispielsweise vom ersten Lebensjahr an monatlich 25 oder 50 Euro investiert, entstehen bis zur Volljährigkeit deutlich höhere Einzahlungen. Die Frühstart-Rente könnte später ergänzend hinzukommen.

Allerdings müssen Eltern dabei zwischen einem normalen Kinderdepot und dem vorgesehenen Altersvorsorgevertrag unterscheiden. Geld in einem klassischen Kinderdepot gehört normalerweise dem Kind und steht grundsätzlich nicht unter derselben langfristigen Bindung wie das staatlich geförderte Frühstart-Rentenvermögen. Die Frühstart-Rente ist dagegen ausdrücklich auf Altersvorsorge ausgerichtet.

Wer für Ausbildung, Führerschein oder den ersten eigenen Haushalt sparen möchte, benötigt deshalb möglicherweise weiterhin einen separaten Vermögensbaustein. Die Frühstart-Rente ersetzt ein frei verfügbares Kindersparen nicht.

Mit 18 endet die Förderung, nicht das Depot

Der 18. Geburtstag bildet die zweite wichtige Altersgrenze. Mit der Volljährigkeit endet die monatliche staatliche Frühstart-Renten-Förderung von zehn Euro. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Depot geschlossen oder ausgezahlt wird.

Der Standarddepot-Vertrag kann anschließend weiter für die private Altersvorsorge genutzt werden. Der junge Erwachsene kann eigene Beiträge einzahlen oder unter bestimmten Voraussetzungen in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln.

Gerade dieser Übergang ist ein zentraler Bestandteil des Konzepts. Aus einem zunächst vom Staat angestoßenen Altersvorsorgedepot soll im Idealfall eine langfristige eigene Vorsorge entstehen. Ob junge Erwachsene tatsächlich weiter einzahlen, hängt natürlich von ihrer finanziellen Situation ab. Während Ausbildung oder Studium können größere Sparraten beispielsweise unrealistisch sein. Schon kleine regelmäßige Beiträge können wegen der langen verbleibenden Laufzeit dennoch interessant sein.

Die drei Altersgrenzen, die Eltern kennen sollten

Bei der Frühstart-Rente sind letztlich drei Zeitpunkte besonders relevant. Mit sechs Jahren beginnt grundsätzlich der förderfähige Zeitraum. Mit 18 Jahren endet die monatliche staatliche Zahlung. Ab 65 Jahren soll das eigentliche Frühstart-Rentenvermögen nach dem derzeitigen Entwurf grundsätzlich verfügbar werden können.

Diese Grenzen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Das sechste Lebensjahr bestimmt den Einstieg in die Förderung, die Volljährigkeit den Übergang zur eigenverantwortlichen privaten Altersvorsorge und die Altersgrenze von 65 Jahren schützt den für die Altersvorsorge bestimmten Teil des Vermögens vor einer vorzeitigen Verwendung.

Eltern sollten deshalb die Frühstart-Rente nicht mit einem klassischen Sparvertrag vergleichen, der dem Kind zum 18. Geburtstag frei zur Verfügung steht. Das Programm verfolgt ein anderes Ziel: Aus einer kleinen staatlichen Anschubfinanzierung soll ein Vermögensbaustein entstehen, der mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand investiert bleiben kann.

Entscheidend ist vorerst der weitere Gesetzgebungsprozess

Für Familien ist die Altersgrenze bereits klar umrissen, dennoch befindet sich die Frühstart-Rente im September 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren. Der Regierungsentwurf ist in den Bundestag eingebracht worden, aber noch nicht als endgültige gesetzliche Regelung abgeschlossen.

Damit können sich einzelne Details noch verändern. Dazu gehören theoretisch auch Übergangsregelungen, technische Abläufe oder einzelne Vertragsbedingungen. Für Eltern besteht daher derzeit kein Grund, vorschnell einen vermeintlichen Frühstart-Renten-Vertrag abzuschließen. Die vorgesehenen zertifizierten Standarddepot-Verträge sollen ohnehin erst ab 1. Januar 2027 verfügbar sein.

Sinnvoll ist dagegen schon jetzt zu prüfen, welchem Geburtsjahrgang das eigene Kind angehört und ob es nach dem aktuellen Zeitplan zu den ersten geförderten Jahrgängen zählt.

Fazit: Die Frühstart-Rente soll ab sechs Jahren beginnen

Die klare Altersgrenze der Frühstart-Rente ist das vollendete sechste Lebensjahr. Von diesem Zeitpunkt an soll der Bund für anspruchsberechtigte Kinder grundsätzlich zehn Euro monatlich für die private Altersvorsorge bereitstellen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet diese spezielle staatliche Förderung.

In der Einführungsphase entscheidet jedoch zusätzlich der Geburtsjahrgang. Zum geplanten Start am 1. Januar 2027 sollen zunächst die Jahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden; für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen. Danach soll Jahr für Jahr ein weiterer Jahrgang hinzukommen.

Eltern älterer Kinder sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass 2027 automatisch jedes Kind zwischen sechs und 17 Jahren gefördert wird. Die Frühstart-Rente wächst nach dem aktuellen Regierungsentwurf schrittweise in die entsprechenden Altersgruppen hinein.

Häufige Fragen zu „Ab welchem Alter startet die Frühstart-Rente?“

Für die Altersgrenzen der Frühstart-Rente sind neben dem sechsten Geburtstag vor allem der Geburtsjahrgang und die Volljährigkeit entscheidend. Die folgenden Antworten ordnen die häufigsten Fragen dazu ein.

Ab welchem Alter bekommt ein Kind die Frühstart-Rente?

Die staatliche Förderung soll grundsätzlich ab Vollendung des sechsten Lebensjahres beginnen. Anspruchsberechtigte Kinder erhalten nach dem derzeitigen Entwurf monatlich zehn Euro für ihre Altersvorsorge.

Beginnt die Frühstart-Rente direkt am sechsten Geburtstag?

Grundsätzlich ist das vollendete sechste Lebensjahr die relevante Altersgrenze. In der Einführungsphase gelten jedoch besondere Regeln nach Geburtsjahrgängen, weshalb nicht allein der konkrete Geburtstag über den Start entscheidet.

Welche Kinder erhalten 2027 die Frühstart-Rente?

Nach dem Regierungsentwurf startet die Frühstart-Rente zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung für 2026 rückwirkend berücksichtigt werden.

Bekommen 2027 auch Zehnjährige die Frühstart-Rente?

Nicht automatisch. Die Einführung erfolgt schrittweise über die vorgesehenen Geburtsjahrgänge. Ältere Kinder gehören nach dem aktuellen Regierungsentwurf nicht allein deshalb zum geförderten Personenkreis, weil sie beim Programmstart noch unter 18 Jahre alt sind.

Bis zu welchem Alter zahlt der Staat die zehn Euro?

Die monatliche Frühstart-Renten-Förderung endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Anschließend kann der Altersvorsorgevertrag grundsätzlich mit eigenen Einzahlungen weitergeführt werden.

Was passiert mit der Frühstart-Rente nach dem 18. Geburtstag?

Das angesparte Altersvorsorgevermögen bleibt bestehen. Der junge Erwachsene kann den Vertrag weiter besparen oder unter den vorgesehenen Voraussetzungen in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln.

Können Eltern schon vor dem sechsten Lebensjahr für ihr Kind sparen?

Ja. Private Sparpläne oder Kinderdepots können unabhängig von der Frühstart-Rente bereits ab Geburt eingerichtet werden. Die Altersgrenze von sechs Jahren betrifft lediglich die staatliche Frühstart-Renten-Förderung.

Ist die Frühstart-Rente bereits endgültig beschlossen?

Im September 2026 liegt ein vom Bundeskabinett beschlossener und in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf vor. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Einzelne Regelungen können sich bis zum endgültigen Gesetz daher noch ändern.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

Artikel teilen:

Sehr beliebt

Zu diesem Thema
Weitere Artikel

Welche Branchen wachsen besonders stark?

Wer derzeit nach besonders stark wachsenden Branchen sucht, stößt...

Schulden tilgen oder Geld sparen – was hat Vorrang?

Wer gleichzeitig Schulden hat und etwas Geld zurücklegen könnte,...

Selbstständig machen – wie viel Startkapital braucht man?

Wer sich selbstständig machen möchte, braucht nicht automatisch Zehntausende...

Wie sicher ist das Geld im Frühstart-Depot?

Das Geld im Frühstart-Depot ist rechtlich vergleichsweise stark geschützt,...