Die Frühstart-Rente nimmt inzwischen deutlich konkretere Formen an. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem der Staat für anspruchsberechtigte Kinder monatlich 10 Euro in einen speziellen Altersvorsorgevertrag einzahlt. Der praktische Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung sogar rückwirkend für das Jahr 2026 gewährt werden.
Damit ist die Frühstart-Rente inzwischen mehr als eine politische Absichtserklärung. Sie ist allerdings mit Stand 14. September 2026 noch kein endgültig abgeschlossenes Gesetz. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 beendet werden. Einzelne Vorgaben können sich deshalb bis zum endgültigen Inkrafttreten noch verändern. Für Eltern ist diese Unterscheidung entscheidend: Die Grundstruktur steht inzwischen recht konkret fest, ein entsprechender Vertrag kann derzeit aber noch nicht abgeschlossen werden.
Das Prinzip ist einfach: Der Staat stellt über viele Jahre ein kleines Startkapital für die private Altersvorsorge bereit und investiert dieses langfristig am Kapitalmarkt. Die 10 Euro monatlich werden allein keine vollständige Altersvorsorge finanzieren. Der eigentliche Hebel liegt darin, dass das Geld sehr früh angelegt wird, jahrzehntelang investiert bleiben kann und sich das Depot später freiwillig weiter besparen lässt.
Der aktuelle Stand der Frühstart-Rente 2027
Nach dem Regierungsentwurf soll die Frühstart-Rente zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 starten. Der Jahrgang 2020 erhält dabei eine Besonderheit: Für diese Kinder soll die staatliche Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt werden. Ab 2028 soll anschließend jährlich der Jahrgang hinzukommen, der im jeweiligen Jahr sein sechstes Lebensjahr vollendet.
Die wichtigsten bisher vorgesehenen Regeln lassen sich damit bereits recht genau zusammenfassen:
| Regelung | Geplanter Stand |
|---|---|
| Start | 1. Januar 2027 |
| Erste Jahrgänge | 2020 und 2021 |
| Förderung | 10 Euro pro Monat |
| Förderzeitraum | vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
| Maximale reguläre Staatsbeiträge | bis zu 1.440 Euro |
| Anlage | zertifizierter Standarddepot-Vertrag |
| Private Zuzahlungen | bis zu 6.840 Euro pro Jahr vorgesehen |
| Voraussetzung | erster Wohnsitz des Kindes in Deutschland |
| Eigenbeiträge erforderlich? | Nein |
| Vorzeitige Auszahlung der staatlichen Förderung | grundsätzlich nicht vorgesehen |
| Alternative ohne eigenes Depot | kollektive Kapitalanlage |
Aus zwölf Förderjahren ergeben sich bei durchgehender Anspruchsberechtigung bis zu 144 Monatszahlungen. Allein die staatlichen Einzahlungen können damit nominal 1.440 Euro erreichen. Entscheidend ist allerdings nicht nur dieser Betrag. Die Frühstart-Rente ist darauf ausgelegt, dass dieses Kapital anschließend über Jahrzehnte weiter investiert bleibt.
Welche Kinder sollen die Frühstart-Rente bekommen?
Anspruchsberechtigt sollen nach dem aktuellen Gesetzentwurf Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, die das sechste Lebensjahr vollendet, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Auf den Wohnsitz der Eltern soll es dagegen nicht ankommen. Auch der tatsächliche Besuch einer deutschen Schule soll nach der inzwischen gewählten Umsetzung nicht separat nachgewiesen werden müssen.
Das ist eine wichtige Änderung gegenüber früheren politischen Beschreibungen der Frühstart-Rente. Im Koalitionsvertrag war noch stärker vom Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland die Rede. Der Regierungsentwurf knüpft den Anspruch nun an den ersten Wohnsitz des Kindes im Inland. Dadurch soll die Abwicklung erheblich einfacher werden.
Eltern sollen deshalb normalerweise weder Schulbescheinigungen noch andere regelmäßige Nachweise einreichen müssen. Beim Abschluss des vorgesehenen Standarddepot-Vertrags wird allerdings die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes benötigt. Darüber kann automatisiert geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Förderung vorliegen.
Eltern müssen keinen monatlichen Zuschuss selbst beantragen
Damit die 10 Euro auf einen individuellen Vertrag fließen, müssen Eltern nach dem derzeitigen Modell einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen ihres Kindes eröffnen. Der Anbieter soll anschließend die staatliche Förderung abwickeln. Ein zusätzlicher monatlicher oder jährlicher Förderantrag der Eltern ist nicht vorgesehen.
Das unterscheidet die Frühstart-Rente von Fördermodellen, bei denen Familien regelmäßig selbst aktiv werden oder bestimmte Eigenbeiträge leisten müssen. Die staatlichen 10 Euro sollen unabhängig davon gezahlt werden, ob die Familie zusätzlich eigenes Geld investiert.
Wer beispielsweise finanziell nicht die Möglichkeit hat, selbst 25, 50 oder 100 Euro monatlich für sein Kind anzulegen, soll dadurch nicht von der Frühstart-Rente ausgeschlossen werden. Gerade dieser Punkt ist für die Konstruktion wesentlich: Die Förderung soll ein staatlich finanziertes Startkapital sein und keine Prämie, die erst durch einen bestimmten privaten Mindestbeitrag ausgelöst wird.
Was ist der Standarddepot-Vertrag?
Die Frühstart-Rente soll nicht auf ein beliebiges Depot oder Sparkonto gezahlt werden. Vorgesehen ist ein speziell zertifizierter sogenannter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge. Dieses Produkt gehört zur geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und soll einen möglichst einfachen kapitalmarktbasierten Einstieg ermöglichen.
Für diese Standardverträge sind besondere Anforderungen vorgesehen. Die Effektivkosten sollen während der Ansparphase auf maximal 1 Prozent begrenzt sein. Bis zur Volljährigkeit des Kindes dürfen bei einem über die Frühstart-Rente geförderten Vertrag außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangt werden.
Die Kostenbegrenzung ist keineswegs nebensächlich. Bei Anlagezeiträumen von mehreren Jahrzehnten können bereits scheinbar kleine jährliche Kostenunterschiede erhebliche Auswirkungen auf das Endvermögen haben. Eine Kostenquote von beispielsweise 0,5 Prozentpunkten mehr pro Jahr wirkt nicht nur einmal, sondern mindert Jahr für Jahr den Betrag, auf den anschließend weitere Renditen entstehen können.
Der Standarddepot-Vertrag soll zudem so aufgebaut sein, dass Eltern beziehungsweise später das Kind nicht laufend selbst Wertpapiere auswählen müssen. Damit richtet sich das Modell ausdrücklich auch an Familien, die bisher wenig Erfahrung mit ETFs, Fonds oder anderen Kapitalmarktanlagen besitzen.
Ein normales Kinderdepot reicht für die Förderung nicht aus
Wer bereits ein Junior- oder Kinderdepot für sein Kind eröffnet hat, kann die staatlichen 10 Euro nach dem aktuellen Entwurf nicht einfach dorthin überweisen lassen. Förderfähig sollen ausschließlich speziell zertifizierte Standarddepot-Verträge sein. Bestehende Kinderdepots erfüllen diese Voraussetzungen nicht automatisch.
Für Eltern bedeutet das allerdings nicht, dass ein bestehendes Kinderdepot überflüssig wird. Beide Lösungen können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Ein klassisches Junior-Depot kann beispielsweise Vermögen für Ausbildung, Studium, Führerschein, erste Wohnung oder einen späteren finanziellen Start ins Erwachsenenleben aufbauen. Das staatlich geförderte Frühstart-Rentenvermögen ist dagegen ausdrücklich langfristig für die Altersvorsorge vorgesehen.
Gerade diese Trennung kann sinnvoll sein. Vermögen, das ein junger Erwachsener mit 20 oder 25 Jahren möglicherweise benötigt, sollte anders betrachtet werden als Kapital, das bis ins Rentenalter investiert bleiben soll.
Aus 10 Euro monatlich können über Jahrzehnte deutlich höhere Beträge werden
Die staatliche Einzahlung wirkt auf den ersten Blick klein. 10 Euro im Monat entsprechen lediglich 120 Euro pro Jahr. Über zwölf Jahre kommen ohne Rendite 1.440 Euro zusammen. Der finanzielle Gedanke hinter der Frühstart-Rente beruht deshalb weniger auf der Höhe der Einzahlung als auf dem extrem langen möglichen Anlagehorizont.
Eine vereinfachte Modellrechnung macht den Effekt sichtbar. Angenommen, vom sechsten bis zum 18. Geburtstag werden monatlich 10 Euro investiert. Anschließend bleibt das gesamte Kapital bis zum Alter von 65 Jahren angelegt, ohne dass noch ein einziger Euro zusätzlich eingezahlt wird. Unterstellt wird jeweils eine konstante durchschnittliche Rendite nach laufenden Kosten. Tatsächliche Kapitalmarktrenditen verlaufen selbstverständlich nicht gleichmäßig und können erheblich abweichen.
| Angenommene Rendite | Kapital mit 18 Jahren | Rechnerischer Wert mit 65 Jahren |
|---|---|---|
| 2 % pro Jahr | ca. 1.624 € | ca. 4.119 € |
| 4 % pro Jahr | ca. 1.836 € | ca. 11.599 € |
| 6 % pro Jahr | ca. 2.079 € | ca. 32.161 € |
Bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 4 Prozent nach Kosten würden aus staatlichen Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro zunächst rund 1.836 Euro zum 18. Geburtstag. Bliebe dieses Kapital anschließend weitere 47 Jahre unangetastet investiert, läge der rechnerische Wert mit 65 Jahren bei knapp 11.600 Euro.
Bei 6 Prozent wären es rechnerisch mehr als 32.000 Euro. Eine solche Entwicklung ist weder garantiert noch eine Prognose. Kursrückgänge, schwächere Marktphasen, tatsächliche Produktkosten und die spätere Besteuerung wirken sich auf das Ergebnis aus. Außerdem handelt es sich um nominale Beträge: Durch Inflation wird ein Euro in mehreren Jahrzehnten voraussichtlich weniger Kaufkraft besitzen als heute.
Trotzdem zeigt die Rechnung, weshalb der frühe Beginn interessant ist. Nicht die 10 Euro allein schaffen den größten Effekt, sondern die vielen Jahrzehnte, in denen mögliche Erträge wiederum neue Erträge erwirtschaften können.
Die Frühstart-Rente ersetzt keine eigene Altersvorsorge
Aus der Modellrechnung sollte nicht der falsche Schluss entstehen, dass die staatliche Förderung ein Rentenproblem lösen kann. Selbst mehrere Zehntausend Euro nach vielen Jahrzehnten reichen nicht aus, um eine jahrzehntelange Rentenlücke zu schließen. Die Frühstart-Rente ist deshalb eher als Ausgangspunkt einer privaten Vorsorgestruktur zu verstehen.
Der deutlich größere finanzielle Hebel entsteht, wenn das Depot später weiter bespart wird. Schon vergleichsweise geringe zusätzliche Beträge können aufgrund des langen Anlagezeitraums stärker ins Gewicht fallen als die ursprüngliche staatliche Förderung.
Genau darin liegt zugleich ein politisches Ziel des Modells: Kinder und Eltern sollen früher mit Kapitalmarktanlage und Altersvorsorge in Berührung kommen. Mit dem 18. Geburtstag endet zwar die monatliche Frühstart-Rentenprämie, das Depot selbst muss jedoch nicht beendet werden. Der junge Erwachsene kann anschließend eigene Beiträge einzahlen und die private Altersvorsorge fortsetzen.
Eltern und Großeltern dürfen zusätzlich einzahlen
Der aktuelle Entwurf sieht ausdrücklich private Zuzahlungen vor. Insgesamt sollen bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich in den individuellen Frühstart-Rentenvertrag eingezahlt werden können. Das Geld muss nicht ausschließlich von den Eltern stammen. Auch Großeltern oder andere Personen sollen Beiträge leisten dürfen.
Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Ein Kind erhält die staatlichen 10 Euro auch dann, wenn aus der Familie kein weiterer Euro eingezahlt wird.
Ob hohe zusätzliche Zahlungen in diesen Vertrag tatsächlich die beste Lösung sind, lässt sich allerdings nicht allein aus der staatlichen Förderung ableiten. Eltern sollten zwischen langfristiger Altersvorsorge und frei verfügbarem Vermögensaufbau unterscheiden. Wer beispielsweise monatlich 100 Euro für sein Kind zurücklegen möchte, könnte einen Teil langfristig für die Altersvorsorge und einen anderen Teil flexibel für Ausbildung oder den Start ins Erwachsenenleben anlegen.
Ein Vorteil privater Zuzahlungen zum Frühstart-Depot kann der lange Anlagehorizont sein. Gleichzeitig bindet die Altersvorsorgekonstruktion einen Teil des Vermögens besonders langfristig. Flexibilität und Verfügbarkeit gehören deshalb ebenso in die Entscheidung wie mögliche Renditechancen.
Was passiert, wenn Eltern überhaupt kein Depot eröffnen?
Die staatliche Förderung soll nicht davon abhängen, ob Eltern rechtzeitig aktiv werden. Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag eröffnet, ist deshalb eine kollektive Anlagelösung vorgesehen. Die nicht individuell abgerufenen Mittel sollen am Kapitalmarkt investiert und von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden.
Für den Geburtsjahrgang 2020 soll diese kollektive Anlage zeitversetzt im Jahr 2028 beginnen. Dadurch erhalten Eltern zunächst Gelegenheit, einen individuellen Vertrag abzuschließen. Wird später doch ein Standarddepot eröffnet, soll das bis dahin kollektiv verwaltete Startkapital einschließlich der darauf entfallenden Erträge automatisch übertragen werden.
Damit wird ein wesentlicher Schwachpunkt vieler Förderprogramme vermieden: Kinder sollen ihren Anspruch nicht allein deshalb verlieren, weil ihre Eltern sich nicht rechtzeitig mit Finanzprodukten beschäftigen oder einen Antrag übersehen.
Zuzahlungen aus der Familie sind in der kollektiven Lösung allerdings nicht vorgesehen. Wer zusätzlich eigenes Geld investieren möchte, benötigt dafür einen individuellen Vertrag oder eine andere Anlageform.
Was passiert mit 18 Jahren?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die monatliche Zahlung der Frühstart-Rentenprämie. Das bis dahin aufgebaute Vermögen bleibt jedoch bestehen. Der Standarddepot-Vertrag kann anschließend mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden.
Alternativ soll das Frühstart-Rentenvermögen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Dadurch soll die Frühstart-Rente nicht als isoliertes Kinderprodukt enden, sondern direkt an das neue System der geförderten privaten Altersvorsorge anschließen.
Für junge Erwachsene entsteht damit eine interessante Situation. Sie beginnen ihre eigene Altersvorsorge nicht bei null, sondern besitzen bereits ein bestehendes Depot, kennen dessen Entwicklung und haben möglicherweise über Jahre gesehen, wie Kapitalmarktanlagen schwanken und wachsen können.
Ob dieser Lerneffekt tatsächlich eintritt, hängt allerdings stark davon ab, wie transparent die Produkte aufgebaut werden und ob Kinder und Jugendliche sinnvoll an das Thema herangeführt werden. Ein automatisch vorhandenes Depot allein schafft noch keine Finanzbildung.
Das staatlich geförderte Geld ist nicht für Führerschein oder Studium gedacht
Die Bezeichnung „Depot für das Kind“ kann leicht den Eindruck erwecken, das Kapital stehe mit dem 18. Geburtstag frei zur Verfügung. Für das eigentliche Frühstart-Rentenvermögen ist genau das nicht vorgesehen.
Die staatlichen Förderbeträge und die darauf entfallenden Erträge sollen grundsätzlich der Altersvorsorge vorbehalten bleiben. Eine Auszahlung ist nach dem aktuellen Modell normalerweise nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Das Geld kann deshalb nicht einfach mit 18 für ein Auto, mit 20 für das Studium oder einige Jahre später für eine Weltreise verwendet werden.
Bei freiwilligen privaten Eigenbeiträgen sieht die Konstruktion mehr Flexibilität vor. Diese Beiträge und die darauf entstandenen Erträge können nach den jeweiligen Vertragsbedingungen grundsätzlich entnommen werden. Werden Erträge auf solche Eigenbeiträge ausgezahlt, können allerdings steuerliche Folgen entstehen.
Für Eltern ist diese Unterscheidung besonders relevant. Wer Vermögen aufbauen möchte, das dem Kind bereits im jungen Erwachsenenalter zur Verfügung stehen soll, sollte sich deshalb nicht ausschließlich auf die Frühstart-Rente verlassen.
Wie wird die Frühstart-Rente besteuert?
Während der Ansparphase sollen Erträge innerhalb des Standarddepot-Vertrags nicht laufend besteuert werden. Dividenden, Ausschüttungen oder realisierte Wertsteigerungen führen damit innerhalb der vorgesehenen Altersvorsorgehülle nicht jedes Jahr unmittelbar zu einer Steuerbelastung. Die spätere Auszahlung aus dem geförderten Altersvorsorgevertrag soll dafür nachgelagert besteuert werden.
Der Vorteil besteht darin, dass Erträge während der Ansparzeit vollständig im Vertrag weiterarbeiten können. Bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten kann dieser Steueraufschub relevant sein.
„Steuerfrei“ sollte deshalb nicht mit „dauerhaft ohne Steuern“ verwechselt werden. Die Besteuerung wird im Wesentlichen in die spätere Auszahlungsphase verschoben. Welche tatsächliche Steuerbelastung Jahrzehnte später entsteht, lässt sich heute nicht seriös vorhersagen, weil sowohl die persönlichen Einkommensverhältnisse als auch das Steuerrecht bis dahin erheblich verändert sein können.
Die Kosten werden zu einem wichtigen Vergleichskriterium
Dass die Effektivkosten des Standarddepots auf 1 Prozent begrenzt werden sollen, verhindert besonders teure Produkte, bedeutet aber nicht automatisch, dass jedes Angebot gleich günstig sein wird. Zwischen einem Produkt mit beispielsweise 0,4 Prozent Effektivkosten und einem Angebot nahe der maximal erlaubten Grenze von 1 Prozent kann über Jahrzehnte ein erheblicher Unterschied entstehen.
Eltern sollten deshalb nicht nur darauf achten, ob ein Vertrag für die Frühstart-Rente zugelassen ist. Entscheidend werden unter anderem die tatsächlichen Kosten, die verwendeten Fonds, die Anlagestrategie, die Transparenz und mögliche Wechselbedingungen sein.
Gerade weil die staatliche Förderung nur 120 Euro jährlich beträgt, wären überhöhte laufende Kosten problematisch. Die vorgesehene Kostenobergrenze und das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit sind deshalb wichtige Schutzmechanismen, machen einen Produktvergleich aber nicht überflüssig.
Kapitalmarktanlage bedeutet auch Kursschwankungen
Die Frühstart-Rente setzt bewusst auf kapitalgedeckte Altersvorsorge. Dadurch besteht die Chance auf höhere langfristige Renditen als bei einer reinen unverzinsten Ansammlung der staatlichen Beiträge. Gleichzeitig gibt es keine Garantie dafür, dass das Depot jedes Jahr wächst.
Aktien- und Fondsanlagen können zwischenzeitlich deutlich an Wert verlieren. Selbst breit gestreute Anlagen erleben Börsenkrisen und längere schwache Marktphasen. Bei einem Kind mit mehreren Jahrzehnten bis zum Rentenalter ist der Anlagehorizont zwar ausgesprochen lang, das beseitigt das Kapitalmarktrisiko jedoch nicht.
Der lange Zeitraum verändert vielmehr die Bedeutung kurzfristiger Schwankungen. Ein Kursrückgang mit acht Jahren ist für ein Vermögen, das erst viele Jahrzehnte später benötigt wird, etwas anderes als ein Börsencrash unmittelbar vor der geplanten Auszahlung. Die geplanten Standardprodukte sollen deshalb langfristige Kapitalmarktchancen mit einer möglichst einfachen Struktur verbinden.
Was an der Frühstart-Rente noch nicht endgültig feststeht
Der Regierungsentwurf ist inzwischen detailliert, trotzdem befindet sich die Frühstart-Rente noch im Gesetzgebungsverfahren. Stand 14. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen; das Verfahren soll möglichst bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Der geplante Start am 1. Januar 2027 setzt damit voraus, dass die weiteren parlamentarischen Schritte rechtzeitig erfolgen.
Für Eltern sind vor allem die endgültigen gesetzlichen Regelungen und anschließend die konkreten Angebote der Anbieter relevant. Erst wenn zertifizierte Standarddepot-Verträge tatsächlich verfügbar sind, lassen sich Kosten, Fonds, Anlagestrategien und Vertragsbedingungen seriös miteinander vergleichen.
Deshalb besteht derzeit kein Grund, vorschnell ein anderes Finanzprodukt abzuschließen, nur weil es mit der Frühstart-Rente beworben wird. Die speziell dafür vorgesehenen Standarddepot-Verträge können nach aktuellem Stand frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden.
Was Eltern bis zum Start tun können
Für Familien mit Kindern der ersten förderberechtigten Jahrgänge lohnt es sich vor allem, die weitere Gesetzgebung und die ab 2027 angebotenen Standarddepots im Blick zu behalten. Eine sofortige finanzielle Entscheidung ist Mitte September 2026 noch nicht erforderlich.
Sobald Angebote verfügbar sind, sollten Eltern nicht allein danach entscheiden, welcher Anbieter als Erster mit der Frühstart-Rente wirbt. Kosten, Anlagekonzept und Vertragsbedingungen verdienen einen sorgfältigen Vergleich. Bei einem Anlagehorizont von möglicherweise fast sechs Jahrzehnten können kleine Unterschiede langfristig große Auswirkungen haben.
Ein bestehendes Junior-Depot muss wegen der Frühstart-Rente ebenfalls nicht aufgelöst werden. Beide Lösungen können nebeneinander bestehen: Das frei verfügbare Kindervermögen erfüllt andere Aufgaben als ein staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen, das grundsätzlich bis ins Rentenalter gebunden bleibt.
Für Familien, die ohnehin langfristig für ihr Kind sparen möchten, wird besonders interessant sein, wie viel Geld tatsächlich in das Altersvorsorgedepot fließen soll und welcher Anteil weiterhin flexibel angelegt wird. Die staatlichen 10 Euro können dabei der Anfang sein – die gesamte Vermögensplanung für ein Kind sollten sie nicht bestimmen.
Fazit: Die Frühstart-Rente schafft ein Startkapital, keine fertige Altersvorsorge
Die Frühstart-Rente ist inzwischen konkret genug, um ihre Grundidee beurteilen zu können. Geplant sind 10 Euro staatliche Förderung pro Monat vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, angelegt in einem zertifizierten Standarddepot. Starten sollen 2027 zunächst die Jahrgänge 2020 und 2021, wobei der Jahrgang 2020 die Förderung rückwirkend für 2026 erhalten soll.
Die reine Fördersumme von maximal rund 1.440 Euro wirkt zunächst überschaubar. Ihr Potenzial entsteht durch den außergewöhnlich langen Anlagezeitraum. Selbst ein kleiner Betrag kann über mehrere Jahrzehnte wachsen, wenn Erträge im Depot verbleiben. Daraus wird jedoch keine Garantie auf hohe Renditen und erst recht keine vollständige private Altersvorsorge.
Interessant wird das Modell vor allem als Einstieg. Wird das Depot nach dem 18. Geburtstag weitergeführt und regelmäßig bespart, kann aus dem staatlichen Startkapital eine langfristige Vorsorgestruktur entstehen. Gleichzeitig sollten Eltern weiterhin Vermögen aufbauen, das ihrem Kind schon vor dem Rentenalter flexibel zur Verfügung stehen kann.
Noch bleibt ein entscheidender Vorbehalt: Das Frühstartrentengesetz befindet sich am 14. September 2026 im Gesetzgebungsverfahren. Für die konkrete Produktauswahl lohnt sich deshalb der Blick auf die endgültigen Regeln und die tatsächlichen Angebote ab 2027.
Häufige Fragen zur Frühstart-Rente 2027
Die wichtigsten Eckpunkte stehen inzwischen fest, bei der praktischen Umsetzung entstehen für Eltern dennoch einige konkrete Fragen.
Wann startet die Frühstart-Rente?
Der praktische Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Zunächst sollen die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Für Kinder des Jahrgangs 2020 ist eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen.
Wie hoch ist die Frühstart-Rente?
Der Staat soll monatlich 10 Euro einzahlen. Das entspricht 120 Euro pro Jahr. Bei zwölf vollständigen Förderjahren ergeben sich ohne Berücksichtigung von Renditen maximal 1.440 Euro staatliche Einzahlungen.
Müssen Eltern selbst Geld einzahlen?
Nein. Eigene Beiträge sind keine Voraussetzung für die staatliche Frühstart-Rentenförderung. Freiwillige zusätzliche Einzahlungen sollen allerdings möglich sein.
Können Großeltern zusätzlich Geld einzahlen?
Ja. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf können auch Großeltern und andere Personen zusätzliche Beiträge leisten. Die privaten Zuzahlungen sollen insgesamt auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt sein.
Kann die Förderung auf ein vorhandenes Junior-Depot fließen?
Nein. Ein normales bestehendes Kinder- oder Junior-Depot reicht für die Frühstart-Rentenförderung nicht aus. Dafür ist ein speziell zertifizierter Standarddepot-Vertrag vorgesehen.
Was passiert, wenn Eltern keinen Vertrag abschließen?
Die Förderung soll nicht verloren gehen. Für solche Kinder ist eine kollektive Kapitalanlage vorgesehen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden soll. Bei einem späteren individuellen Vertragsschluss kann das zugeordnete Startkapital übertragen werden.
Kann das Kind mit 18 über das Geld verfügen?
Über das staatliche Frühstart-Rentenvermögen grundsätzlich nicht frei. Die staatlichen Beiträge und die darauf entfallenden Erträge sollen der Altersvorsorge dienen und normalerweise frühestens ab 65 ausgezahlt werden können. Für freiwillige Eigenbeiträge gelten teilweise andere Entnahmeregeln.
Ist die Frühstart-Rente bereits endgültig beschlossen?
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Mit Stand 14. September 2026 soll das weitere Gesetzgebungsverfahren möglichst noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Die endgültigen gesetzlichen Regelungen können sich bis dahin noch verändern.